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Tie-Break - Tennisgemeinschaft Fliegerhorst Wahn eV

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13<br />

Arbeitseinsatz / Pflichtstunden<br />

Hinweise des 2. Vorsitzenden<br />

Michael Löhr<br />

Einem Beschluss der Mitgliederversammlung<br />

vom 21.2.2000 zufolge, hat<br />

jedes erwachsene Mitglied vom 18. bis<br />

zum vollendeten 69. Lebensjahr Pflichtstunden<br />

zu leisten. Diese Stunden können<br />

als Arbeitstunden/Clubdienst erbracht<br />

werden. Wer seine Pflichtstunden<br />

nicht leistet, zahlt am Ende des Jahres<br />

30,- Euro.<br />

Das dürfte soweit allen bekannt sein,<br />

es steht ja auch auf der Rückseite unserer<br />

Aufnahmeanträge. Trotzdem<br />

kommt es immer wieder zu Fragen bezüglich<br />

der Ableistung dieser Stunden.<br />

Deswegen hier noch mal eine Zusammenfassung<br />

aller aufgetauchten Fragen<br />

und Unklarheiten:<br />

Medenspiele<br />

Eine Mannschaft, die ein Heimspiel in<br />

der Medenrunde bestreitet, versieht in<br />

dieser Zeit Clubdienst. Eine Vergütung<br />

oder Ableistung von persönlichen<br />

Pflichtstunden erfolgt hierfür nicht.<br />

Pflichtstunden als Arbeitsstunden<br />

Diese Arbeitsstunden können durch<br />

Tätigkeiten innerhalb und außerhalb des<br />

Tennisclubs sowie im Bereich der Tennisplätze<br />

geleistet werden. Möglichkeiten<br />

ergeben sich bei der Frühjahrsinstandsetzung<br />

oder beim Abbau im<br />

Herbst. Auch Dienstleistungen im Clubhaus<br />

oder eine Küchenjahresgrundreinigung<br />

können als Arbeitsstunden angerechnet<br />

werden.<br />

Die Koordination dieser Arbeitsstunden<br />

liegt bei mir als 2. Vorsitzenden.<br />

Pflichtstunden als Clubdienst<br />

Hiermit sind die klassischen 6 Stunden<br />

Clubdienst gemeint.<br />

Seit 2008 gibt es jedoch eine entscheidende<br />

Änderung:<br />

Wer Clubdienst versehen möchte, meldet<br />

dies etwa 5-8 Tage vorher beim<br />

Vergnügungswart Benny Woitzik oder<br />

beim Clubwart Wolfgang Domsch an.<br />

Hier wird dann über die Notwendigkeit<br />

entschieden.<br />

Das gewünschte Datum mit den damit<br />

verbundenen angebotenen Speisen wird<br />

sowohl im Tennisclub als auch auf der<br />

Homepage veröffentlicht, damit sich die<br />

Mitglieder darauf einstellen können.<br />

Ein „reines Absitzen“ der 6 Pflichtstunden<br />

ist nicht erwünscht und trägt<br />

auch nicht zum Vereinsleben bei.<br />

Die Möglichkeit zur Ableistung dieser<br />

Pflichtsunden besteht von Mitte April<br />

(unmittelbar nach Saisoneröffnung) bis<br />

einen Tag vor dem Sommerfest (in 2009<br />

am 4. September).Über Ausnahmen<br />

entscheidet der Vorstand.<br />

Hier noch ein Hinweis:<br />

Clubdienst bedeutet die Herausgabe von<br />

Speisen und Getränken im Thekenbereich<br />

und nicht in der Küche. Das gilt<br />

insbesondere beim Besuch von Gastmannschaften.

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