Tie-Break - Tennisgemeinschaft Fliegerhorst Wahn eV
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13<br />
Arbeitseinsatz / Pflichtstunden<br />
Hinweise des 2. Vorsitzenden<br />
Michael Löhr<br />
Einem Beschluss der Mitgliederversammlung<br />
vom 21.2.2000 zufolge, hat<br />
jedes erwachsene Mitglied vom 18. bis<br />
zum vollendeten 69. Lebensjahr Pflichtstunden<br />
zu leisten. Diese Stunden können<br />
als Arbeitstunden/Clubdienst erbracht<br />
werden. Wer seine Pflichtstunden<br />
nicht leistet, zahlt am Ende des Jahres<br />
30,- Euro.<br />
Das dürfte soweit allen bekannt sein,<br />
es steht ja auch auf der Rückseite unserer<br />
Aufnahmeanträge. Trotzdem<br />
kommt es immer wieder zu Fragen bezüglich<br />
der Ableistung dieser Stunden.<br />
Deswegen hier noch mal eine Zusammenfassung<br />
aller aufgetauchten Fragen<br />
und Unklarheiten:<br />
Medenspiele<br />
Eine Mannschaft, die ein Heimspiel in<br />
der Medenrunde bestreitet, versieht in<br />
dieser Zeit Clubdienst. Eine Vergütung<br />
oder Ableistung von persönlichen<br />
Pflichtstunden erfolgt hierfür nicht.<br />
Pflichtstunden als Arbeitsstunden<br />
Diese Arbeitsstunden können durch<br />
Tätigkeiten innerhalb und außerhalb des<br />
Tennisclubs sowie im Bereich der Tennisplätze<br />
geleistet werden. Möglichkeiten<br />
ergeben sich bei der Frühjahrsinstandsetzung<br />
oder beim Abbau im<br />
Herbst. Auch Dienstleistungen im Clubhaus<br />
oder eine Küchenjahresgrundreinigung<br />
können als Arbeitsstunden angerechnet<br />
werden.<br />
Die Koordination dieser Arbeitsstunden<br />
liegt bei mir als 2. Vorsitzenden.<br />
Pflichtstunden als Clubdienst<br />
Hiermit sind die klassischen 6 Stunden<br />
Clubdienst gemeint.<br />
Seit 2008 gibt es jedoch eine entscheidende<br />
Änderung:<br />
Wer Clubdienst versehen möchte, meldet<br />
dies etwa 5-8 Tage vorher beim<br />
Vergnügungswart Benny Woitzik oder<br />
beim Clubwart Wolfgang Domsch an.<br />
Hier wird dann über die Notwendigkeit<br />
entschieden.<br />
Das gewünschte Datum mit den damit<br />
verbundenen angebotenen Speisen wird<br />
sowohl im Tennisclub als auch auf der<br />
Homepage veröffentlicht, damit sich die<br />
Mitglieder darauf einstellen können.<br />
Ein „reines Absitzen“ der 6 Pflichtstunden<br />
ist nicht erwünscht und trägt<br />
auch nicht zum Vereinsleben bei.<br />
Die Möglichkeit zur Ableistung dieser<br />
Pflichtsunden besteht von Mitte April<br />
(unmittelbar nach Saisoneröffnung) bis<br />
einen Tag vor dem Sommerfest (in 2009<br />
am 4. September).Über Ausnahmen<br />
entscheidet der Vorstand.<br />
Hier noch ein Hinweis:<br />
Clubdienst bedeutet die Herausgabe von<br />
Speisen und Getränken im Thekenbereich<br />
und nicht in der Küche. Das gilt<br />
insbesondere beim Besuch von Gastmannschaften.