7 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze
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Die nachfolgende Tabelle gibt die Einbaumöglichkeiten in verschiedenen Raumarten an:<br />
Raumarten Einbau<br />
Kellerräume, Treppenräume ja<br />
Feuchte Räume <strong>und</strong> nasse Räume bei Spritzwasser ja *)<br />
Lagerräume für feste <strong>und</strong> flüssige Brennstoffe<br />
( > 5000 l )<br />
bei Strahlwasser nein<br />
Räume mit Heizkessel bis 50 kW ja<br />
nein<br />
über 50 kW nein<br />
Räume mit Umgebungstemperatur über 25°C nein<br />
Garagen, Fahrzeughallen von bis 100 m² ja *)<br />
Feuerwehrgerätehäusern über 100 m² nein<br />
Feuergefährdete Bereiche nein<br />
Explosionsgefährdete Bereiche nein<br />
Anbringung im Freien nur in Unterputzgehäusen, Zähleranschlusssäulen<br />
oder ortsfesten Schalt- <strong>und</strong> Steuerschränken<br />
Aufzugsräume nein<br />
*) mindestens IP X4 gefordert<br />
<strong>Zählerplätze</strong> können auch in Untergeschossfluren oder im Hauseingangsbereich (Windfang)<br />
untergebracht werden.<br />
Feuerwehrgerätehäuser <strong>und</strong> Fahrzeughallen von Feuerwehrgerätehäusern sind wie Garagen<br />
zu behandeln. Zählerschränke können hier untergebracht werden, wenn die zur Unterbringung<br />
dienenden Räume kleiner als 100 m² sind <strong>und</strong> die Zählerschränke frei zugänglich <strong>und</strong> sicher<br />
bedienbar sind.<br />
Eine ausreichende Beleuchtung des Zählerplatzes ist zu gewährleisten.<br />
In hochwassergefährdeten Gebieten muss der Zählerschrank oberhalb des Überflutungsbereiches<br />
montiert werden.<br />
ja