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7 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze

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Die nachfolgende Tabelle gibt die Einbaumöglichkeiten in verschiedenen Raumarten an:<br />

Raumarten Einbau<br />

Kellerräume, Treppenräume ja<br />

Feuchte Räume <strong>und</strong> nasse Räume bei Spritzwasser ja *)<br />

Lagerräume für feste <strong>und</strong> flüssige Brennstoffe<br />

( > 5000 l )<br />

bei Strahlwasser nein<br />

Räume mit Heizkessel bis 50 kW ja<br />

nein<br />

über 50 kW nein<br />

Räume mit Umgebungstemperatur über 25°C nein<br />

Garagen, Fahrzeughallen von bis 100 m² ja *)<br />

Feuerwehrgerätehäusern über 100 m² nein<br />

Feuergefährdete Bereiche nein<br />

Explosionsgefährdete Bereiche nein<br />

Anbringung im Freien nur in Unterputzgehäusen, Zähleranschlusssäulen<br />

oder ortsfesten Schalt- <strong>und</strong> Steuerschränken<br />

Aufzugsräume nein<br />

*) mindestens IP X4 gefordert<br />

<strong>Zählerplätze</strong> können auch in Untergeschossfluren oder im Hauseingangsbereich (Windfang)<br />

untergebracht werden.<br />

Feuerwehrgerätehäuser <strong>und</strong> Fahrzeughallen von Feuerwehrgerätehäusern sind wie Garagen<br />

zu behandeln. Zählerschränke können hier untergebracht werden, wenn die zur Unterbringung<br />

dienenden Räume kleiner als 100 m² sind <strong>und</strong> die Zählerschränke frei zugänglich <strong>und</strong> sicher<br />

bedienbar sind.<br />

Eine ausreichende Beleuchtung des Zählerplatzes ist zu gewährleisten.<br />

In hochwassergefährdeten Gebieten muss der Zählerschrank oberhalb des Überflutungsbereiches<br />

montiert werden.<br />

ja

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