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Internationaler Klub für Tibetische Hunderassen e.V. Körordnung

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© KTR<br />

<strong>Internationaler</strong> <strong>Klub</strong> <strong>für</strong> <strong>Tibetische</strong> <strong>Hunderassen</strong> e.V.<br />

Weltweit ältester Förderverein <strong>für</strong> die <strong>Hunderassen</strong> Tibets - gegründet 1967<br />

Mitglied im Verband <strong>für</strong> das Deutsche Hundewesen e.V.<br />

und in der Fédération Cynologique Internationale<br />

<strong>Körordnung</strong><br />

1. Zweck der Körung<br />

Als Bestandteil der Zuchtzulassung ist es Zweck der Körung, gesunden, wesensmäßig einwandfreien<br />

und den Standardforderungen entsprechenden Hunden der Rassen Do Khyi, Lhasa Apso, Tibet Spaniel<br />

und Tibet Terrier die Zuchtverwendung im KTR zu ermöglichen und Hunde mit zuchtrelevanten Mängeln<br />

von der Zuchtverwendung im KTR auszuschließen.<br />

2. Körveranstaltungen<br />

2.1 Die Körveranstaltungen des KTR werden von einem vom Hauptzuchtwart benannten Prüfungsleiter<br />

durchgeführt. Zahl und Ort der Körveranstaltungen werden vom Vorstand jedes Jahr neu festgelegt. Die<br />

Termine werden im "UR" veröffentlicht.<br />

2.2 Sonderkörungen können in Einzelfällen bei dem/der HZW/in schriftlich beantragt werden und sind<br />

kynologisch detailliert zu begründen. Die Dringlichkeit muss eindeutig nachgewiesen werden. Der/die<br />

HZW/in entscheidet über den Antrag und bestimmt den Körrichter, der die Sonderkörung durchführt<br />

sowie den Ort, an dem die Sonderkörung stattfindet. Sonderkörungen finden nicht beim Antragsteller<br />

statt. Sämtliche mit der Sonderkörung verbundenen Kosten trägt der Antragsteller.<br />

Analog zu den Sonderkörungen sind auch Sonderverhaltenstests möglich.<br />

3. Körrichter<br />

Als Körrichter im Sinne dieser Ordnung können nur KTR Spezialzuchtrichter tätig werden. Der Einsatz<br />

der Körrichter wird vom KTR Vorstand festgelegt.<br />

4. Gebühren<br />

Die Gebühr <strong>für</strong> die Körung regelt die KTR Gebührenordnung.<br />

5. Durchführung der Körung / Gestaltung der Körtage<br />

5.1 Körveranstaltungen können eigenständig oder im Zusammenhang mit anderen KTR Veranstaltungen,<br />

auf geeigneten Freiflächen oder in geeigneten Räumlichkeiten stattfinden. Zur angemessenen<br />

Beurteilung des Bewegungsablaufs erforderliche Flächen sowie Unterstellmöglichkeiten und sanitäre<br />

Anlagen müssen in jedem Fall vorhanden sein.<br />

5.2 Die Körrichter sollen möglichst nicht mehr als 20 Hunde pro Tag beurteilen. Die Anzahl der Körrichter<br />

bzw. die Anzahl der Körtage pro Körveranstaltung werden auf Basis dieser Richtgröße vom Vorstand des<br />

KTR bestimmt.<br />

5.3 An diesen Körtagen ist die Anwesenheit <strong>für</strong> mind. 4 Stunden verpflichtend. Der, vor der Körung<br />

zugestellte Beurteilungsbogen, sollte ausgefüllt mitgebracht werden.<br />

Die Körtage sollen zum Austausch, beratende Gespräche sowie zur Förderung des Verständnisses der<br />

Rassen dienen.<br />

5.4 Die Anmeldung zur Körung hat schriftlich bis spätestens 3 Wochen vor dem Termin der Körveranstaltung<br />

bei der Meldestelle, Frau Anke Peine, Am Heukamp 4, 59199 Bönen, Tel: 02383 / 4913, zu erfolgen.<br />

Der Anmeldung muss eine Kopie der Ahnentafel beigefügt sein.<br />

5.5 Die Bezahlung der Körgebühr hat gleichzeitig mit der Anmeldung an den „Int. <strong>Klub</strong> <strong>für</strong> <strong>Tibetische</strong><br />

<strong>Hunderassen</strong> e. V., Postbank Frankfurt / Main, BLZ 500 100 60, Konto: 222 416 606, zu erfolgen.<br />

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5.6 Die Meldestelle<br />

5.6.1 prüft die Unterlagen, leitet die Unterlagen weiter an den HZW zur endgültigen Prüfung<br />

5.6.2 informiert den Körrichter über den Stand der Meldungen,<br />

5.6.3 erstellt eine katalogähnliche Teilnehmerliste,<br />

5.6.4 übergibt die Unterlagen der gemeldeten Hunde vor der Veranstaltung dem Prüfungsleiter.<br />

5.7 Der Prüfungsleiter<br />

5.7.1 Organisiert und überwacht den gesamten Ablauf der Körveranstaltung,<br />

5.7.2 übergibt die Unterlagen der gemeldeten Hunde vor der Prüfung dem Körrichter,<br />

5.7.3 übergibt die Unterlagen der Körveranstaltung dem Hauptzuchtwart.<br />

5.8 Voraussetzung <strong>für</strong> die Teilnahme<br />

5.8.1 Zur Körung im KTR werden nur Hunde mit einer KTR Ahnentafel/Registerahnentafel, einer KTR<br />

Übernahme-Ahnentafel/Registerübernahme-Ahnentafel oder einer von einem anderen im VDH<br />

befindlichen Zuchtverein <strong>für</strong> tibetische <strong>Hunderassen</strong> ausgestellten Ahnentafel zugelassen.<br />

5.8.2 Kranke oder krankheitsverdächtige Hunde können an den Körveranstaltungen des KTR nicht teilnehmen.<br />

5.8.3 Läufige Hündinnen sind vor Beginn der Körveranstaltung dem Prüfungsleiter zu melden; dieser regelt die<br />

Teilnahme.<br />

5.8.4 Jeder Hund muss anhand seiner Täto- / Chip-Nummer identifiziert werden.<br />

5.8.5 Das Mindestalter <strong>für</strong> die Körung beträgt <strong>für</strong> die Rassen Lhasa Apso, Tibet Terrier und Tibet Spaniel 12<br />

Monate und <strong>für</strong> Do Khyi 15 Monate (Stichtag ist der Tag der Körung).<br />

5.8.6 Am Tage der Körung sind folgende Unterlagen vorzulegen:<br />

5.8.6.1 Original-Ahnentafel<br />

5.8.6.2 bei Wiedervorstellung das Protokoll der ersten Körung<br />

5.8.7 Hunde, die im Eigentum von Personen sind, denen zum Zeitpunkt der Körveranstaltung die Zucht im KTR<br />

untersagt ist, dürfen nicht zu einer Körung vorgestellt werden.<br />

5.9 Ablauf der Körung<br />

5.9.1 Über jeden zur Körung vorgestellten Hund wird vom Körrichter ein Körbericht auf dem da<strong>für</strong><br />

vorgesehenen Formblatt des KTR erstellt.<br />

5.9.2 Die Überprüfung standardgemäßen Wesens ist zentraler Bestandteil der Körung im KTR <strong>für</strong> alle vier<br />

tibetischen <strong>Hunderassen</strong>. Grundlage der Beurteilung ist der gesamte Zeitraum der Körung.<br />

5.9.3 Überprüfung des standardgerechten Aussehens und der Gangwerksbeurteilung:<br />

die Hunde sind dem Körrichter ohne wesentliche Hilfe vorzustellen (kein Halten an Kopf und Rute;<br />

Führen im Trab an loser Leine). Um die korrekte Beurteilung der im Standard geforderten Haarqualität zu<br />

ermöglichen, ist jegliche Benutzung kosmetischer Mittel (z.B. Spray) verboten. Wird eine derartige<br />

Manipulation vermutet, muss der Hund zurückgestellt werden (siehe 5.8 c).<br />

5.9.4 Der Eigentümer / Besitzer des Hundes erhält eine Kopie des Körberichts zusammen mit der Ahnentafel.<br />

5.10 Kategorien der Einstufung<br />

Die vorgestellten Hunde können die Körung:<br />

5.10.1 uneingeschränkt bestehen;<br />

5.10.2 eingeschränkt bestehen, bei Mängeln, die durch die Auswahl geeigneter Zuchtpartner ausgeglichen<br />

werden sollen, insbesondere bei Schwächen in Typ und Gebäude, Über- und Untergrößen, leichten<br />

Gebissfehlern und inkorrekter Haarqualität.<br />

Sie können:<br />

5.10.3 zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass sich ein festgestellter Mangel in absehbarer Zeit<br />

verliert, insbesondere bei leichtem Wesensmangel, fehlender körperliche Kondition und Unreife. Ein<br />

Hund, der zurückgestellt wurde, kann wegen desselben Fehlers kein zweites Mal zurückgestellt werden.<br />

Er erhält in diesem Fall keine Zuchtzulassung.<br />

5.10.4 nicht bestehen, insbesondere bei gravierendem Typmangel, nicht ausreichender Funktionalität des<br />

Gebäudes und/oder Gebisses, schwerem Wesensmangel, sowie bei erheblichem Pigmentverlust,<br />

Fehlfarbe, untypischer Behaarung, Hodenfehler, ererbten Defekten.<br />

© KTR<br />

Bei b), c), d) muss im Körbericht vom Körrichter eine Begründung gegeben werden.<br />

5.11 Einspruch - Schiedsstelle<br />

Einsprüche behandelt der KTR Zuchtausschuss als Schiedsstelle. Der Einspruch muss innerhalb von vier<br />

Wochen eingereicht werden (z.Hdn. des Hauptzuchtwartes) und im Detail, gegebenenfalls unter Vorlage<br />

entsprechender Unterlagen, schriftlich begründet werden. Wird dem Einspruch stattgegeben, benennt<br />

der Zuchtausschuss zwei Körrichter, denen der Hund zur Prüfung des Einspruchs vorgestellt werden soll.<br />

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© KTR<br />

Die dann getroffene Entscheidung ist endgültig. Falls die beiden Körrichter nicht zu einem<br />

einvernehmlichen Urteil kommen, trifft der Vorstand die endgültige Entscheidung.<br />

5.12 Haftung<br />

Jeder Eigentümer haftet <strong>für</strong> die durch seinen Hund während der Veranstaltung verursachten Schäden.<br />

6 Schlussbestimmungen<br />

6.3 Die <strong>Körordnung</strong> ist Bestandteil der Zuchtordnung, die auch die Zuchtverwendung regelt.<br />

6.4 Diese Ordnung tritt am 01. Januar 2008 in Kraft und ersetzt alle bisherigen Fassungen.<br />

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