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Vorlage – zur Beschlussfassung –

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Der Senat von Berlin<br />

RBm <strong>–</strong> SKzl <strong>–</strong> Kult<br />

BKRW<br />

Telefon: (030) 90 228 <strong>–</strong> 400<br />

Hartmut.Rhein@Kultur.Berlin.de<br />

An das<br />

Abgeordnetenhaus von Berlin<br />

über Senatskanzlei - G Sen -<br />

V o r b l a t t<br />

<strong>Vorlage</strong> <strong>–</strong> <strong>zur</strong> <strong>Beschlussfassung</strong> <strong>–</strong><br />

über Gesetz <strong>zur</strong> Einführung einer Verwaltungsgebühr für den Kirchenaustritt<br />

A. Problem:<br />

Bei der Erklärung über den Austritt aus einer Kirche, einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft,<br />

die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, erbringen die<br />

Amtsgerichte eine Dienstleistung, indem sie eine Bestätigung einer solchen Erklärung<br />

aushändigen, die Religionsgemeinschaft, der der oder die Ausgetretene angehört<br />

hat, von der Abgabe der Erklärung informieren und den Austritt der zuständigen<br />

Meldebehörde sowie dem Standesamt mittteilen. Dabei fallen Kosten an,<br />

welche durch zunehmende Austritte steigen.<br />

B. Lösung:<br />

Diese anfallenden Verwaltungskosten können auf Grund einer Gesetzesänderung<br />

mit der Einführung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro gedeckt werden.<br />

C. Alternative / Rechtsfolgenabschätzung:<br />

Keine<br />

D. Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter:<br />

Die Gesetzesänderung ist nicht geschlechterspezifisch.<br />

E. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen:<br />

a) Privathaushalte:<br />

Die Gesetzesänderung wirkt sich hinsichtlich der Kosten nicht generell auf<br />

Privathaushalte aus.<br />

b) Wirtschaftsunternehmen: Keine

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