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SATZUNG - TSG Frechen eV

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§4<br />

Erwerb der Mitgliedschaft<br />

1. Voraussetzung ist ein Aufnahmegesuch das schriftlich an den Vorstand zu richten ist. Als<br />

Aufnahmegesuch sind die vom Verein vorgeschriebenen Formuiare zu verwenden.<br />

2. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.<br />

1<br />

9 5<br />

Beendigung der Mitgliedschaft<br />

1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschiuß.<br />

2. Der Austritt muß dem Vorstand 3 Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres per<br />

in schreiben mitgeteilt werden. Über einen begründeten kudristigeren Austritt<br />

entscheidet der Vorstand.<br />

3. Den Ausschluß kann der Vorstand aus wichtigen Gründen jederzeit beschließen. Er m d<br />

schriftlich erfolgen und dem Mitglied zugestellt werden. .Voraussetzungen für den<br />

Ausschluß sind, da8 ein Mitglied eine unehrenhafte Handlung beging, oder die Interessen<br />

oder das Ansehen des Vereines geschädigt oder die ihm als Mitglied obliegenden<br />

Pflichten grob verletzt hat. Hierzu zählt auch ein Beitragsrückstand für mehr als ein<br />

halbes Jahr der Fälligkeit.<br />

Gegen den Ausschließungsbeschluß steht dem Betroffenen die Arinrfung der<br />

Mitgliederversammlung zu, die endgultig über den Ausschluß entscheidet.<br />

4. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlischt jeder Anspruch des Mitgliedes gegen den<br />

Verein. Für die bis zum Ausscheiden entstandenen Verbindlichkeiten gegen den Verein<br />

bleibt das Mitglied haftbar. Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch<br />

des Mitgliedes auf Rückerstattung von vorgeleisteten Mitgliedsbeiträgen.<br />

9 6<br />

Rechte und Pflichten der Mitglieder<br />

1. Tauchberechtigt sind alle Mitglieder mit Ausnahme der Inaktiven.<br />

- 2. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder.<br />

3. Ehrenmitglieder haben alle Rechte der aktiven Mitglieder, jedoch sind sie zur<br />

Beitragszahlung nicht verpflichtet. Tauchberechtigung besteht jedoch nur bei Zahlung<br />

von Mitgliedsbeiträgen analog der Verfahrensweise bei aktiven Mitgliedern. dies<br />

insbesondere wegen des Versichentngsschutzes.<br />

4. Die Mitglieder haben ihre Verpflichtungen, insbesondere die von der<br />

Mitgliederversammlung festgesetzten Zahiungsverpflichtungen, zu erfüllen.

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