SATZUNG - TSG Frechen eV
SATZUNG - TSG Frechen eV
SATZUNG - TSG Frechen eV
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
§4<br />
Erwerb der Mitgliedschaft<br />
1. Voraussetzung ist ein Aufnahmegesuch das schriftlich an den Vorstand zu richten ist. Als<br />
Aufnahmegesuch sind die vom Verein vorgeschriebenen Formuiare zu verwenden.<br />
2. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.<br />
1<br />
9 5<br />
Beendigung der Mitgliedschaft<br />
1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschiuß.<br />
2. Der Austritt muß dem Vorstand 3 Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres per<br />
in schreiben mitgeteilt werden. Über einen begründeten kudristigeren Austritt<br />
entscheidet der Vorstand.<br />
3. Den Ausschluß kann der Vorstand aus wichtigen Gründen jederzeit beschließen. Er m d<br />
schriftlich erfolgen und dem Mitglied zugestellt werden. .Voraussetzungen für den<br />
Ausschluß sind, da8 ein Mitglied eine unehrenhafte Handlung beging, oder die Interessen<br />
oder das Ansehen des Vereines geschädigt oder die ihm als Mitglied obliegenden<br />
Pflichten grob verletzt hat. Hierzu zählt auch ein Beitragsrückstand für mehr als ein<br />
halbes Jahr der Fälligkeit.<br />
Gegen den Ausschließungsbeschluß steht dem Betroffenen die Arinrfung der<br />
Mitgliederversammlung zu, die endgultig über den Ausschluß entscheidet.<br />
4. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlischt jeder Anspruch des Mitgliedes gegen den<br />
Verein. Für die bis zum Ausscheiden entstandenen Verbindlichkeiten gegen den Verein<br />
bleibt das Mitglied haftbar. Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch<br />
des Mitgliedes auf Rückerstattung von vorgeleisteten Mitgliedsbeiträgen.<br />
9 6<br />
Rechte und Pflichten der Mitglieder<br />
1. Tauchberechtigt sind alle Mitglieder mit Ausnahme der Inaktiven.<br />
- 2. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder.<br />
3. Ehrenmitglieder haben alle Rechte der aktiven Mitglieder, jedoch sind sie zur<br />
Beitragszahlung nicht verpflichtet. Tauchberechtigung besteht jedoch nur bei Zahlung<br />
von Mitgliedsbeiträgen analog der Verfahrensweise bei aktiven Mitgliedern. dies<br />
insbesondere wegen des Versichentngsschutzes.<br />
4. Die Mitglieder haben ihre Verpflichtungen, insbesondere die von der<br />
Mitgliederversammlung festgesetzten Zahiungsverpflichtungen, zu erfüllen.