Anlage 5_1_Text - Contra Kiessand Leisenau
Anlage 5_1_Text - Contra Kiessand Leisenau
Anlage 5_1_Text - Contra Kiessand Leisenau
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Vorhaben: Bandtrasse <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />
Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />
Auftraggeber: Ingenieurbüro Galinsky & Partner GmbH Freiberg<br />
Dorfstr. 28; 09603 Obergruna<br />
Auftragnehmer: G.L.B.<br />
Büro für ganzheitliche Landschaftsplanung<br />
und Biotopgestaltung<br />
Hauptstraße 134<br />
09600 Oberschöna<br />
Bearbeiter:<br />
Dipl.-Ing. Sybille Judersleben<br />
Dipl.-Ing. agr. Thomas Hergott<br />
Plan-Nr.: LBP 01.01<br />
Erläuterungsbericht<br />
Oberschöna, den 17.07.2009
Bandtrasse <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />
Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
G.L.B.<br />
Büro für ganzheitliche Landschaftsplanung<br />
und Biotopgestaltung<br />
1 Einleitung................................................................................................................... 4<br />
1.1 Vorgang ..................................................................................................................... 4<br />
1.2 Beschreibung des Vorhabens .................................................................................... 4<br />
1.3 Grundlagen der landschaftspflegerischen Begleitplanung.......................................... 5<br />
1.3.1 Vorschriften................................................................................................................ 5<br />
1.3.2 Planungsgrundlagen .................................................................................................. 5<br />
1.4 Untersuchungsraum................................................................................................... 5<br />
2 Bestandserfassung und –bewertung von Natur und Landschaft................................. 6<br />
2.1 Schutzgebiete ............................................................................................................ 6<br />
2.2 Schutzgut Boden........................................................................................................ 6<br />
2.3 Schutzgut Wasser...................................................................................................... 6<br />
2.3.1 Grundwasser ............................................................................................................. 6<br />
2.3.2 Oberflächengewässer ................................................................................................ 7<br />
2.4 Schutzgüter Klima / Luft............................................................................................. 8<br />
2.5 Tiere und Pflanzen..................................................................................................... 8<br />
2.5.1 Heutige potenziell natürliche Vegetation .................................................................... 8<br />
2.5.2 Bestandserfassung Biotope / Pflanzen....................................................................... 9<br />
2.5.3 Bestandserfassung Tiere ..........................................................................................11<br />
2.5.4 Zusammenfassende Bewertung des Schutzgutes Biotope, Pflanzen und Tiere ........12<br />
2.6 Schutzgut Landschaftsbild und Erholungswert der Landschaft..................................13<br />
3. Konfliktanalyse..........................................................................................................14<br />
3.1 Vermeidung von Beeinträchtigungen ........................................................................14<br />
3.2 Unvermeidbare erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen von Natur und<br />
Landschaft ................................................................................................................15<br />
3.2.1 Schutzgut Boden.......................................................................................................15<br />
3.2.2 Schutzgut Wasser.....................................................................................................16<br />
3.2.2.1 Grundwasser ............................................................................................................16<br />
3.2.2.2 Oberflächengewässer ...............................................................................................16<br />
3.2.3 Schutzgüter Klima / Luft............................................................................................16<br />
3.2.4 Schutzgut Biotope / Pflanzen und Tiere ....................................................................17<br />
3.2.5 Schutzgut Landschaftsbild und Erholungswert der Landschaft..................................18<br />
3.3 Artenschutzrechtliche Würdigung..............................................................................18<br />
3.4 Schutzgebiete, Aussagen zur FFH-Verträglichkeit ....................................................19<br />
3.5 Konfliktschwerpunkte (einschl. Wechselwirkungen) ..................................................19<br />
4 Landschaftspflegerische Maßnahmen.......................................................................19<br />
4.1 Methodik, Konzeption und Ziele der Maßnahmeplanung...........................................19<br />
4.2 Maßnahmen zur Verminderung, Gestaltungs- und Schutzmaßnahmen ....................20<br />
4.3 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen..........................................................................20<br />
4.3.1 Maßnahmebeschreibung ..........................................................................................20<br />
4.3.2 Zeitliche Realisierung und Flächenverfügbarkeit.......................................................21<br />
4.3.3 Pflege- und Funktionskontrollen................................................................................22<br />
5 Zusammenfassung und Bilanzierung ........................................................................22<br />
5.1 Ergebnisse der Bestandserfassung und –bewertung ................................................22<br />
5.2. Ergebnisse der Konfliktanalyse .................................................................................23<br />
5.3 Ergebnisse der Landschaftspflegerischen Maßnahmeplanung .................................24<br />
5.4 Zusammenfassende Gegenüberstellung / Bilanzierung von Beeinträchtigungen<br />
und Maßnahmen.......................................................................................................24<br />
Erläuterung Seite 2 von 28
Bandtrasse <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />
Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />
G.L.B.<br />
Büro für ganzheitliche Landschaftsplanung<br />
und Biotopgestaltung<br />
6 Kostenschätzung ......................................................................................................26<br />
7 Quellenverzeichnis....................................................................................................27<br />
Verzeichnis der Tabellen<br />
Tabelle 1: Artenliste Flora<br />
Seite<br />
10<br />
Tabelle 2: Spontannachweise faunistischer Arten 12<br />
Tabelle 3: Eingriffe in das Schutzgut Boden 15<br />
Tabelle 4: Eingriffe in das Schutzgut Klima/Luft 17<br />
Tabelle 5: Eingriffe in das Schutzgut Biotope / Pflanzen und Tiere 17<br />
Tabelle 6: Eingriffe in das Schutzgut Landschaftsbild und Erholungswert der<br />
Landschaft<br />
Tabelle 7: Zusammenfassende Bilanzierung Eingriff – Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
Tabelle 8: Gegenüberstellung der durch die Planung beabsichtigten Flächenwidmungen<br />
zu den bisherigen Nutzungen/ Biotoptypen im<br />
Bewertungsgebiet und Ermittlung des Flächenwertes<br />
<strong>Anlage</strong>nverzeichnis:<br />
<strong>Anlage</strong> 01 Protokoll zum Ortstermin zur Festlegung von Kompensationsmaßnahmen<br />
<strong>Anlage</strong> 02 Bestandsplan Biotoptypen<br />
Erläuterung Seite 3 von 28<br />
18<br />
25<br />
26
Bandtrasse <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />
Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />
1 Einleitung<br />
1.1 Vorgang<br />
G.L.B.<br />
Büro für ganzheitliche Landschaftsplanung<br />
und Biotopgestaltung<br />
Durch die Sandwerke Biesern GmbH – ein Betrieb der Heidelberger Sand- und Kies GmbH–<br />
ist im Zuge der Erschließung des <strong>Kiessand</strong>tagebaus <strong>Leisenau</strong> die Errichtung einer Gurtbandförderanlage<br />
zur Weiterverarbeitung der Rohstoffe im Kieswerk Sermuth geplant.<br />
Aufgabe der Landschaftspflegerischen Begleitplanung ist es, auf Basis einer Bestandserfassung<br />
der biotischen und abiotischen Umweltfaktoren die mit dem Vorhaben verbundenen<br />
Konflikte zu analysieren, darauf aufbauend Möglichkeiten zur Konfliktvermeidung und -<br />
minderung darzustellen sowie landschaftspflegerische Maßnahmen zur Kompensation der<br />
unvermeidbaren Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes vorzuschlagen.<br />
1.2 Beschreibung des Vorhabens<br />
Nachfolgende zusammengefasste Vorhabensbeschreibung wurde sinngemäß IB GALINSKY<br />
2009 entnommen:<br />
Da im Sohlenbereich des Tagebaues Sermuth der Sandwerke Biesern GmbH bereits langjährig<br />
eine stationäre Trocken-/Nassklassieranlage mit einer damit verbundenen Bandförderanlage<br />
betrieben wird, ist das betriebliche Konzept darauf ausgerichtet, das aufzuschließende<br />
Abbaufeld-Süd des Tagebaues <strong>Leisenau</strong> ebenfalls mittels einer Bandanlage mit dem<br />
Aufbereitungsstandort zu verbinden. Die Distanzüberbrückung durch eine kontinuierlich betriebene<br />
und möglichst geradlinig verlaufende Bandanlage, mit entsprechender Kapazität ist,<br />
z.B. gegenüber einer Förderung mit Muldenkipperfahrzeugen, prinzipiell von Vorteil. Die geplante<br />
Förderart hat neben den Aspekten einer geringen Störanfälligkeit und der Gewährleistung<br />
eines kontinuierlichen Stoffstromes zur Aufbereitungsanlage auch nachvollziehbar geringere<br />
Umwelteinwirkungen zur Folge.<br />
Zur Belieferung der Aufbereitung im Tagebau Sermuth muss die Bundesstraße 107 gequert<br />
werden. Für den Regelbetrieb wird eine Bandanlage die Bundesstraße in aufgeständerter<br />
Form überqueren. Von der bestehenden Anbindung an die B 107 wird der künftige Tagebau<br />
<strong>Leisenau</strong> an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen.<br />
In der Aufschlussphase werden Abraum- und Rohkiestransporte über die Straße notwendig.<br />
Da im Regelbetrieb die <strong>Kiessand</strong>e über eine Bandanlage über die B 107 gefördert werden,<br />
verbleibt nur der Andienerverkehr, wie Pkw, Tankfahrzeuge sowie Tagebaugeräte, die gelegentlich<br />
zwischen den Tagebauen Sermuth und <strong>Leisenau</strong> verkehren müssen.<br />
Die Tagebauzufahrt quert den parallel zur B 107 verlaufenden Radweg. Die öffentlich gewidmete<br />
Zufahrtsstraße zum Speicher Schönbach wird auf einer Länge von ca. 100 m als<br />
Zufahrt zum geplanten <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong> (Südfeld) genutzt. Auf dieser Strecke<br />
quert die Tagebauzufahrt den Radweg, überquert den Bachlauf und unterquert eine Elt-<br />
Freileitung. Östlich der B 107 soll, ausgehend von einer vorhandenen Wegeanbindung, eine<br />
parallel zur Bandanlage verlaufende Betriebsstraße errichtet werden.<br />
Eine detaillierte Vorhabensbeschreibung ist in IB GALINSKY 2009 enthalten.<br />
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Bandtrasse <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />
Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />
1.3 Grundlagen der landschaftspflegerischen Begleitplanung<br />
1.3.1 Vorschriften<br />
G.L.B.<br />
Büro für ganzheitliche Landschaftsplanung<br />
und Biotopgestaltung<br />
Das geplante Vorhaben stellt gemäß § 8 SächsNatSchG einen Eingriff in Natur und Landschaft<br />
dar. Diese Einschätzung beruht auf der Definition des Eingriffs entsprechend § 8 Abs.<br />
1 SächsNatSchG und § 18 BNatSchG, wonach Eingriffe in Natur und Landschaft Veränderungen<br />
der Gestalt und der Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten<br />
Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels sind, die die Leistungsfähigkeit<br />
des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen<br />
können.<br />
Mit dem vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplan werden gemäß §§ 10 und 11<br />
SächsNatSchG i.V.m. § 20 BNatSchG die erforderlichen Angaben zur Beurteilung des Eingriffs<br />
gemacht, um die Rechtsfolgen gemäß § 9 SächsNatSchG i.V.m. § 19 BNatSchG<br />
bestimmen zu können.<br />
Bei der Bearbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes sind die einschlägigen und<br />
im Quellenverzeichnis aufgeführten Vorschriften beachtet bzw. berücksichtigt worden.<br />
1.3.2 Planungsgrundlagen<br />
Als Grundlage der Bearbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes dienten insbesondere<br />
folgende Planungen:<br />
• IB GALINSKY 2009: 2. Änderung Rahmenbetriebsplan <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />
1.4 Untersuchungsraum<br />
Lage und Abgrenzung<br />
Bundesland: Freistaat Sachsen<br />
Landkreis: Leipzig<br />
Gemeinde: Großbothen<br />
Gemarkung: Schönbach, <strong>Leisenau</strong><br />
Das Untersuchungsgebiet umfasst einen ca. 150 m breiten und 250 m langen Korridor zwischen<br />
dem derzeit noch ackerbaulich genutzten Bewilligungsfeld <strong>Leisenau</strong> im Westen und<br />
dem Kiestagebau Sermuth im Osten. Die geplante Bandtrasse überquert den muldenförmigen,<br />
von Süd nach Nord gerichteten Talzug des Leitenbaches. Auengrünland, talbegleitende<br />
Gehölzflächen sowie die stark befahrene B 107 prägen das Areal.<br />
Die Darstellung des Untersuchungsgebietes erfolgt mit der Kartierung der Biotoptypen im<br />
Lageplan in der <strong>Anlage</strong> 02.<br />
Naturraum<br />
Das Plangebiet befindet sich naturräumlich am Südrand des Nordsächsischen Platten- und<br />
Hügellandes im Übergangsbereich zum Mulde-Lößhügelland und ist der Teileinheit der<br />
Schönbacher Muldeterrassen zuzuordnen (HAASE & MANNSFELD 2002, BERNHARDT ET AL.<br />
1986).<br />
Das Höhenniveau bewegt sich zwischen ca. 160 und ca. 175 m über NHN.<br />
Erläuterung Seite 5 von 28
Bandtrasse <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />
Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />
2 Bestandserfassung und –bewertung von Natur und Landschaft<br />
2.1 Schutzgebiete<br />
Im Untersuchungsgebiet sind keine Schutzgebiete ausgewiesen.<br />
2.2 Schutzgut Boden<br />
G.L.B.<br />
Büro für ganzheitliche Landschaftsplanung<br />
und Biotopgestaltung<br />
Bestandserfassung<br />
Der geologische Untergrund des Plangebietes wird von pleistozänen Sedimenten geprägt.<br />
Unter einer Sandlößdecke lagern Flusskiese und –sande. Parabraunerden stellen die gebietstypischen<br />
Bodengesellschaften dar (LFUG 1992, LFUG 1993).<br />
Die direkt vom Vorhaben beanspruchte Flächen sind durch verschiedene Nutzungen (Grünlandnutzung,<br />
Bundesstraße, Radweg) unterschiedlich stark anthropogen verändert, bzw.<br />
vorbelastet. Die Vorbelastungen reichen von Düngemitteleinträgen auf landwirtschaftlichen<br />
Flächen über Schadstoffeinträge aus dem Fahrzeugverkehr bis hin zu Bodenversiegelungen<br />
durch Verkehrsflächen. Auf den gehölzbestockten Flächen sind weitgehend ungestörte Bodenverhältnisse<br />
zu vermuten. In unmittelbarer Nähe zur B 107 sind jedoch ebenfalls Schadstoffeinflüsse<br />
anzunehmen.<br />
Bewertung<br />
Es werden folgende Kriterien zur Bewertung herangezogen:<br />
- Natürlichkeit des Bodens der Biotoptypen<br />
- Funktionserfüllung des Bodens der Biotoptypen (v.a. Filter-, Puffer- und Speicherfunktion,<br />
Lebensraumfunktion für Pflanzen und Tiere)<br />
Aufgrund der erheblichen anthropogenen Vorbelastungen sind die Bodenflächen im Bereich<br />
der Verkehrswege ohne bzw. von sehr geringer Wertigkeit für das Schutzgut Boden (versiegelte<br />
Flächen bzw. unmittelbar angrenzende Randstreifen). Die Empfindlichkeit gegenüber<br />
weiteren Eingriffen ist dementsprechend gering.<br />
Durch nutzungsbedingte Nährstoffeinträge und eingeschränkte Existenzbedingungen für<br />
Flora und Fauna ist der Boden im Bereich der Auenwiese von mittlerer Wertigkeit. Daher<br />
wird auch von einer mittleren Empfindlichkeit ausgegangen.<br />
Infolge der natürlichen Standortverhältnisse ist der Boden der überwiegend gehölzbestockten<br />
bzw. als Extensivgrünland genutzten Talhangbereiche überwiegend als hochwertig einzuschätzen.<br />
Er zeichnet sich durch einen hohen Grad der Funktionserfüllung aus. Entsprechend<br />
hoch ist die Empfindlichkeit gegenüber Veränderungen.<br />
2.3 Schutzgut Wasser<br />
2.3.1 Grundwasser<br />
Bestandserfassung<br />
Aufgrund der Geländeverhältnisse ist in der unmittelbaren Aue davon auszugehen, dass der<br />
Grundwasserspiegel nur geringfügig unterhalb der Geländeoberfläche bzw. auf dem Niveau<br />
des Leitenbaches liegt (ca. 1-2 m unter GOK). Außerhalb der Aue steigt der Abstand entsprechend<br />
dem Gelände an.<br />
Erläuterung Seite 6 von 28
Bandtrasse <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />
Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />
Bewertung<br />
Es werden folgende Kriterien zur Bewertung herangezogen:<br />
- Grundwasserneubildungsrate der Biotoptypen<br />
- Geschütztheit des Grundwassers durch die Biotoptypen<br />
G.L.B.<br />
Büro für ganzheitliche Landschaftsplanung<br />
und Biotopgestaltung<br />
Ohne Wert für das Teilschutzgut Grundwasser sind versiegelte Flächen (Bundesstraße,<br />
Radweg), da sie keinen Beitrag zur Grundwasserneubildung leisten. Ebenso sind straßenbegleitende<br />
Grünflächen von geringer Wertigkeit, da hier insbesondere die Geschütztheit<br />
des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen eingeschränkt ist.<br />
Von mittlerer Wertigkeit sind die landwirtschaftlich genutzten Grünlandflächen. Hier ergeben<br />
sich Einschränkungen vor allem durch Nährstoffeinträge.<br />
Als Bereiche mit hoher Wertigkeit sind die im Untersuchungsgebiet vorhandenen Gehölzbestände<br />
und Hochstaudenfluren einzuschätzen, da hier keine Nutzungseinflüsse zu verzeichnen<br />
sind.<br />
Die Empfindlichkeit der einzelnen Biotoptypen ist entsprechend ihrer Bedeutung für das<br />
Schutzgut zu beurteilen.<br />
2.3.2 Oberflächengewässer<br />
Bestandserfassung<br />
Der das Untersuchungsgebiet querende Leitenbach ist grabenförmig ausgebaut, d.h. begradigt<br />
und mit Wabenplatten befestigt. Die Grabenböschungen werden von nitrophilen Hochstaudenfluren<br />
gesäumt, in denen vereinzelt noch Arten naturnaher Fließgewässerufersäume<br />
vertreten sind. Ein Ufergehölzbestand ist nur punktuell vorhanden.<br />
Die Wasserqualität des Baches unterliegt den Einflüssen aus dem Einzugsgebiet, welches<br />
durch ausgedehnte landwirtschaftliche Nutzflächen geprägt wird.<br />
Bewertung<br />
Es werden folgende Kriterien zur Bewertung herangezogen:<br />
- Naturnähe<br />
- Retentionsfunktion<br />
- Wasserqualität<br />
Die Leistungsfähigkeit des Leitenbaches wird als mittel eingeschätzt. Die Gewässermorphologie<br />
ist erheblich anthropogen überformt, jedoch besitzt die Ufervegetation noch naturnahe<br />
Elemente. Die Wasserqualität ist starken Schwankungen unterworfen. Das Retentionsvermögen<br />
ist aufgrund der Laufbegradigung gering.<br />
Die Empfindlichkeit des Fließgewässers gegenüber baulichen Eingriffen wird aufgrund der<br />
strukturellen Vorbelastungen als mittel eingeschätzt. Die Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeinträgen<br />
ist dagegen als hoch zu beurteilen, da über den Wasserpfad ein enormes<br />
Ausbreitungspotenzial mit entsprechend weitreichenden Auswirkungen auf die Wasserqualität<br />
gegeben ist.<br />
Erläuterung Seite 7 von 28
Bandtrasse <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />
Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />
2.4 Schutzgüter Klima / Luft<br />
G.L.B.<br />
Büro für ganzheitliche Landschaftsplanung<br />
und Biotopgestaltung<br />
Bestandserfassung<br />
Das Plangebiet zählt klimatisch zum Hügelland und unteren Berglagen und ist durch ein mäßig<br />
trockenes Klima gekennzeichnet. Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei ca. 8 °C.<br />
Die mittleren jährlichen Niederschlagssummen liegen bei ca. 600 mm (HAASE & MANNSFELD<br />
2002, BERNHARDT ET AL. 1986).<br />
Im Plangebiet herrschen Vegetationsflächen wie Grünland und Gehölzbestände vor.<br />
Daneben sind auch Verkehrsflächen zu verzeichnen.<br />
Bewertung<br />
Es werden folgende Kriterien zur Bewertung herangezogen:<br />
- bioklimatische Ausgleichsfunktion<br />
- Immissionsschutz- und Luftregenerationsfunktion<br />
Die im Plangebiet vorhandenen Verkehrswege sind ohne Wert für das Schutzgut. Als hochwertig<br />
sind Grünlandflächen, Staudenfluren und Einzelgehölze einzuschätzen. Von sehr hohem<br />
Wert für das Schutzgut Klima/Luft sind die geschlossenen Gehölzbestände, da durch<br />
sie die größtmögliche bioklimatische Wirksamkeit erzielt wird.<br />
2.5 Tiere und Pflanzen<br />
Hinweis zur Methodik<br />
Die Bestandserfassung erfolgte im Juni 2009 durch Biotoptypenkartierung entsprechend der<br />
Biotoptypenliste Sachsens (LFUG 2004). Erfasst wurden zudem kennzeichnende Pflanzen-<br />
und Tierarten.<br />
2.5.1 Heutige potenziell natürliche Vegetation<br />
Für den Bereich der Talaue des Plangebietes wäre der typische Hainmieren-Schwarzerlen-<br />
Bachwald charakteristisch (SCHMIDT ET AL. 2002). Als Hauptbaumart dieser Vegetationseinheit<br />
herrscht Schwarzerle (Alnus glutinosa) gegenüber Esche (Fraxinus excelsior) vor. Wichtige<br />
Nebenbaumarten sind Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Bruchweide (Salix fragilis)<br />
sowie Berg- und Flatterulme (Ulmus glabra, Ulmus minor). Die Strauchschicht repräsentieren<br />
Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus) und Sal-Weide (Salix caprea). Rauhhaariger Kälberkropf<br />
(Chaerophyllum hirsutum), Hain-Sternmiere (Stellaria nemorum), Gefleckte Taubnessel<br />
(Lamium maculatum), Rote Lichtnelke (Silene dioica), Großes Mädesüß (Filipendula<br />
ulmaria), Rote Pestwurz (Petasites hybridus), Großes Springkraut (Impatiens noli-tangere),<br />
Sumpf-Pippau (Crepis paludosa), Große Brennessel (Urtica dioica), Giersch (Aegopodium<br />
podagraria) und Straußfarn (Matteuccia struthiopteris) sind für die Krautschicht typische<br />
Vertreter.<br />
Außerhalb der Talaue wäre ein Zittergrasseggen-Hainbuchen-Stieleichenwald typisch. Charakteristische<br />
Baumarten der meist mehrschichtig aufgebauten Bestände sind die unter den<br />
Eichen vorherrschende Stiel-Eiche (Quercus robur), seltener Trauben-Eiche (Quercus<br />
petraea) sowie Hainbuche (Carpinus betulus), Vogel-Kirsche (Prunus avium), Winter-Linde<br />
(Tilia cordata), auf reicheren Standorten auch Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) und Esche<br />
(Fraxinus excelsior). Die gut ausgebildete Strauchschicht wird von Weißdorn-Arten und Hybriden<br />
(Crataegus x macrocarpa, C. rhipidophylla), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea),<br />
Schlehe (Prunus spinosa) und anderen Straucharten sowie Arten der Baumschicht repräsentiert.<br />
In der Krautschicht kommt mit hoher Artmächtigkeit die Zittergrassegge (Carex brizoi-<br />
Erläuterung Seite 8 von 28
Bandtrasse <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />
Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />
G.L.B.<br />
Büro für ganzheitliche Landschaftsplanung<br />
und Biotopgestaltung<br />
des) vor. Daneben sind Echte Sternmiere (Stellaria holostea), Vielblütige Weißwurz (Polygonatum<br />
multiflorum), Nickendes Perlgras (Melica nutans), Hain-Veilchen (Viola riviniana),<br />
Hain-Rispengras (Poa nemoralis), Maiglöckchen (Convallaria majalis), Süße Wolfsmilch<br />
(Euphorbia dulcis), seltener Wald-Labkraut (Galium sylvaticum) sowie Verschiedenblättriger<br />
Schwingel (Festuca heterophylla), weiterhin Feuchtezeiger wie Rasen-Schmiele (Deschampsia<br />
cespitosa), Frauenfarn (Athyrium filix-femina) und Riesen-Schwingel (Festuca<br />
gigantea) anzutreffen.<br />
2.5.2 Bestandserfassung Biotope / Pflanzen<br />
Die geplante Bandtrasse beginnt im Westen im Bereich des Bewilligungsfeldes <strong>Leisenau</strong><br />
(Südfeld). Diese Fläche wird derzeit noch intensiv als Ackerland bewirtschaftet. Die Trasse<br />
quert dann den von Süd nach Nord gerichteten Talzug des Leitenbaches einschließlich der B<br />
107 und erreicht schließlich im Osten den Kiestagebau Sermuth.<br />
Das unmittelbare Plangebiet wird im Westen durch den vor wenigen Jahren mit Gehölzen<br />
bepflanzten linken Talhang geprägt. In der neu angelegten Feldhecke stocken vornehmlich<br />
Sträucher wie Hasel, Weißdorn, Holunder, Hundsrose, Hartriegel und Traubenkirsche,<br />
daneben wurden auch einzelne Baumarten wie Stieleiche, Vogelkirsche und Bergahorn angepflanzt.<br />
Die üppige Krautschicht zwischen den jungen Gehölzen wird von nitrophilen<br />
Hochstauden wie Große Brennessel, Kanadische Goldrute, Acker-Kratzdistel und Giersch<br />
beherrscht (Verband der Frischen nitrophilen Säume – Aegopodion podagrariae).<br />
Die linksufrige Talsohle wird von ausgedehnten Hochstaudenfluren beherrscht, welche sich<br />
ebenfalls durch nitrophile Arten wie Große Brennessel, Kanadische Goldrute und einen<br />
Landreitgrasbestand auszeichnen.<br />
Der Leitenbach ist begradigt und mit Wabenplatten ausgebaut. Das Fließgewässer wird von<br />
einem schmalen nitrophilen Flussufersaum (Convolvulion sepium) begleitet, wobei Brennesselbestände<br />
vorherrschen. Daneben kommen Zaunwinde, Bittersüßer Nachtschatten, Großes<br />
Mädesüß, Rohrglanzgras, Gilbweiderich und Blutweiderich vor. Am linken Ufer stehen<br />
einzelne Gehölze, vornehmlich Bruchweide sowie Bergahorn, Birke, Salweide und Stieleiche.<br />
Die rechtsufrige Talsohle wird von einer Frischwiese eingenommen (Arrhenatherion elatioris).<br />
Knaulgras, Wiesen-Fuchsschwanz, Glatthafer, Weiche Trespe, Weiße Taubnessel,<br />
Stumpfblättriger Ampfer, Weißklee, Wiesen-Bärenklau und Löwenzahn prägen das Vegetationsbild.<br />
Daneben kommen vereinzelt Wiesen-Glockenblume und Schafgarbe vor.<br />
An die Talwiese schließt sich östlich der parallel zur B 107 verlaufende Radweg an. Radweg<br />
und Bundestrasse wurden erst vor wenigen Jahren saniert bzw. ausgebaut, so dass die weg-<br />
bzw. straßenbegleitenden Grünflächen noch das Artenspektrum der bei der Erstbegrünung<br />
verwendeten Regelsaatgutmischung enthalten (Schwingelarten, Ferkelkraut, Rainfarn, Feldklee).<br />
Zusätzlich wurden Strauchgruppen (Hundsrose, Hartriegel) und einzelne Hochstämme<br />
(Hainbuche, Esche) angepflanzt. Als prägende Baumsubstanz sind am östlichen Fahrbahnrand<br />
der B 107 insgesamt 10 alte Alleebäume (Bergahorn, Esche) zu nennen, welche<br />
Durchmesser zwischen 0,5 und 1 m aufweisen.<br />
Südlich der geplanten Bandtrasse zweigt von der B 107 ein Wirtschaftweg, der in westliche<br />
Richtung verläuft sowie eine Zufahrt zu den östlich gelegenen Flächen ab.<br />
Östlich der B 107 erstreckt sich ein bewaldeter Hang. Der südliche Teil, durch den auch die<br />
geplante Bandtrasse verlaufen soll, wird von mittelalten Eschen und Bergahornen beherrscht<br />
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Bandtrasse <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />
Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />
G.L.B.<br />
Büro für ganzheitliche Landschaftsplanung<br />
und Biotopgestaltung<br />
(Alter ca. 30-40 Jahre). Nach Norden erstreckt sich dagegen ein älterer Mischbestand aus<br />
Kiefer, Stieleiche und Birke.<br />
Der Waldbestand wird nach Osten von einem Waldsaum umgeben. Diesem schließt sich<br />
eine offenbar extensiv genutzte Grünlandfläche an (Arrhenaterion elatioris). Vermutlich handelt<br />
es sich bei dieser Fläche um eine rekultivierte Kippenfläche oder zumindest um eine<br />
mehrere Jahre brach gelegene Fläche, da der Aufwuchs lückig ist und neben Frischwiesenarten<br />
wie Glatthafer, Knaulgras, Rotes Straußgras, Löwenzahn, Wiesen-Pippau, Ferkelkraut,<br />
Wiesen-Bärenklau, Wiesen-Kerbel und Stumpfblättriger Ampfer auch Ruderalarten wie Wilde<br />
Möhre, Acker-Kratzdistel, Rainfarn, Beifuß, Kanadische Goldrute und Gemeine Quecke vorkommen.<br />
Die Grünlandfläche wird nach Süden durch einen mit (Pionier-)Gehölzen (Birke, Aspe, Stieleiche,<br />
Bergahorn) bestockten Geländeeinschnitt begrenzt, welcher den Randbereich einer<br />
ehemaligen Kiesgrube darstellt.<br />
Die östliche Grenze des Plangebietes ist durch einen Mutterbodenwall gekennzeichnet, der<br />
bereits zum Abbaufeld des Kiestagebaus Sermuth zählt. Dieser wird von ausdauernden<br />
Ruderalarten wie Kanadische Goldrute, Gemeiner Beifuß und Acker-Kratzdistel beherrscht<br />
(Verband der Kletten-Gesellschaften – Arction lappae). Im Norden ragt eine an den Kiestagebau<br />
Sermuth grenzende Abraumhalde in das Untersuchungsgebiet.<br />
Besonders geschützte Pflanzenarten sowie Arten der Roten Liste wurden im Plangebiet nicht<br />
festgestellt.<br />
Tabelle 1: Artenliste Flora<br />
Deutscher Name Wiss. Name Rote Liste Rote Liste Schutzstatus<br />
BRD Sachsen<br />
Acker-Kratzdistel Cirsium arvense - - -<br />
Aspe Populus tremula - - -<br />
Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus - - -<br />
Birke Betula pendula - - -<br />
Blutweiderich Lythrum salicaria - - -<br />
Bruchweide Salix fragilis - - -<br />
Echte Nelkenwurz Geum urbanum - - -<br />
Echtes Johanniskraut Hypericum perforatum - - -<br />
Gemeine Esche Fraxinus excelsior - - -<br />
Gemeine Kiefer Pinus sylvestris - - -<br />
Gemeine Quecke Agropyron repens - - -<br />
Gemeiner Beifuß Artemisia vulgaris - - -<br />
Geruchlose Kamille Tripleurospermum<br />
inodorum<br />
- - -<br />
Gewöhnlicher<br />
Gilbweiderich<br />
Lysimachia vulgaris - - -<br />
Gewöhnliches<br />
krautFerkel-<br />
Hypochaeris radicata - - -<br />
Giersch Aegopodium podagraria - - -<br />
Glatthafer Arrhenatherum elatius - - -<br />
Große Brennessel Urtica dioica - - -<br />
Großes Mädesüß Filipendula ulmaria - -<br />
Hainbuche Carpinus betulus - - -<br />
Hartriegel Cornus sanguinea - - -<br />
Hasel Corylus avellana - - -<br />
Hundsrose Rosa canina - - -<br />
Kanadische Goldrute Solidago canadensis - - -<br />
Kletten-Labkraut Galium aparine - - -<br />
Erläuterung Seite 10 von 28
Bandtrasse <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />
Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />
G.L.B.<br />
Büro für ganzheitliche Landschaftsplanung<br />
und Biotopgestaltung<br />
Deutscher Name Wiss. Name Rote Liste Rote Liste Schutzstatus<br />
BRD Sachsen<br />
Knaulgras Dactylis glomerata - - -<br />
Land-Reitgras Calamagrostis epigejos - - -<br />
Löwenzahn Taraxacum officinale - - -<br />
Rainfarn Tanacetum vulgare - - -<br />
Rohrglanzgras Phalaris arundinacea - - -<br />
Rotes Straußgras Agrostis tenuis - - -<br />
Salweide Salix caprea - - -<br />
Schafgarbe Achillea millefolium - - -<br />
Schwarzer Holunder Sambucus nigra - - -<br />
Silberweide Salix alba - - -<br />
Stieleiche Quercus robur - - -<br />
Stumpfblättriger Ampfer Rumex obtusifolius - - -<br />
Vogelkirsche Prunus avium - - -<br />
Weißdorn Crataegus monogyna - - -<br />
Weiße Taubnessel Lamium album - - -<br />
Weißklee Trifolium repens - - -<br />
Wiesen-Bärenklau Heracleum sphondylium - - -<br />
Wiesen-Fuchsschwanz Alopecurus pratensis - - -<br />
Wiesen-Glockenblume Campanula patula - - -<br />
Wiesen-Kerbel Anthriscus sylvestris - - -<br />
Wiesen-Labkraut Gallium mollugo - - -<br />
Wiesen-Pippau Crepis biennis - - -<br />
Wilde Möhre Daucus carota - - -<br />
Zaunwinde Convolvulus sepium - - -<br />
Erläuterungen zum Gefährdungsgrad<br />
Gefährdungsgrade nach der Roten Liste Bundesrepublik Deutschland/Sachsen<br />
1 - Vom Aussterben bedroht<br />
2 - Stark gefährdet<br />
3 - Gefährdet<br />
R - Im Rückgang<br />
V - Zurückgehend, Art der Vorwarnliste<br />
Schutzstatus gemäß § 20a Abs.1 Nr. 7 und 8 BNatSchG<br />
b - besonders geschützt<br />
s - streng geschützt<br />
2.5.3 Bestandserfassung Tiere<br />
Im Rahmen der Bestandsaufnahme erfolgten unter Berücksichtigung der Vorhabensspezifik<br />
und aufgrund der durch die vorhandene Biotopausstattung und infrastrukturelle Überprägung<br />
begrenzten Lebensraumeignung keine zielgerichteten Erhebungen zu einzelnen Artengruppen<br />
der Fauna. Folgende Zufallsbeobachtungen wurden jedoch getätigt:<br />
Im Bereich der Grünlandfläche am Kiestagebau Sermuth konnte der Feldhase nachgewiesen<br />
werden. Weiterhin fanden sich Spuren bzw. Fährten von Dachs, Fuchs und Rehwild.<br />
Als Brutvögel wurden für die Gehölz- und Staudenfluren westlich des Leitenbaches Neuntöter,<br />
Gartengrasmücke, Mönchsgrasmücke und Goldammer nachgewiesen. Im Hangwald an<br />
der B 107 sangen Fitis und Gartengrasmücke. Goldammer und Dorngrasmücke besiedeln<br />
die von einzelnen Gebüschen und ausgedehnten Hochstaudenfluren geprägten Randbereiche<br />
des Tagebaus Sermuth. Der Gesang der Nachtigall war aus Richtung der Talsperre<br />
Erläuterung Seite 11 von 28
Bandtrasse <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />
Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />
G.L.B.<br />
Büro für ganzheitliche Landschaftsplanung<br />
und Biotopgestaltung<br />
Schönbach zu vernehmen (außerhalb des Plangebietes). Aus Richtung <strong>Leisenau</strong> waren die<br />
Rufe des Kuckucks zu hören.<br />
In der Auenwiese am Leitenbach wurde die Erdkröte nachgewiesen.<br />
Ein Vorkommen besonders störungsanfälliger bzw. hochspezialisierter Arten in dem durch<br />
intensive Nutzungen und eine stark befahrene Verkehrsader geprägten Landschaftsraum<br />
eher unwahrscheinlich.<br />
Tabelle 2: Spontannachweise faunistischer Arten<br />
Deutscher Name Wiss. Name Rote Liste Rote Liste Schutzstatus<br />
BRD Sachsen BNatSchG<br />
Säugetiere<br />
Feldhase Lepus capensis 3 3 -<br />
Dachs Meles meles - - -<br />
Fuchs Vulpes vulpes - - -<br />
Reh Capreolus capreolus - - -<br />
Vögel<br />
Kuckuck Cuculus canorus V V b<br />
Nachtigall Luscinia megarhynchos - - b<br />
Neuntöter Lanius collurio - - b<br />
Gartengrasmücke Sylvia borin - V b<br />
Goldammer Emberzia citrinella - V b<br />
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla - - b<br />
Dorngrasmücke Sylvia communis - V b<br />
Fitis Phylloscopus trochilus - - b<br />
Amphibien<br />
Erdkröte Bufo bufo - - b<br />
Erläuterungen zum Gefährdungsgrad<br />
Gefährdungsgrade nach der Roten Liste Bundesrepublik Deutschland/Sachsen<br />
1 - Vom Aussterben bedroht<br />
2 - Stark gefährdet<br />
3 - Gefährdet<br />
R - Im Rückgang<br />
V - Zurückgehend, Art der Vorwarnliste<br />
Schutzstatus gemäß § 20a Abs.1 Nr. 7 und 8 BNatSchG<br />
b - besonders geschützt<br />
s - streng geschützt<br />
2.5.4 Zusammenfassende Bewertung des Schutzgutes Biotope, Pflanzen und Tiere<br />
Zur Bewertung der Schutzgüter Biotope, Pflanzen und Tiere werden folgende Wertfaktoren<br />
herangezogen:<br />
- Lebensraumfunktion der Biotoptypen<br />
- Biotopverbundfunktion der Biotoptypen<br />
- Alter/Wiederherstellbarkeit der Biotoptypen<br />
- Natürlichkeitsgrad der Biotoptypen<br />
Erläuterung Seite 12 von 28
Bandtrasse <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />
Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />
- Gefährdung/Seltenheit der Biotoptypen/Arten<br />
G.L.B.<br />
Büro für ganzheitliche Landschaftsplanung<br />
und Biotopgestaltung<br />
Bereiche mit hoher Wertigkeit stellen insbesondere der Biotopkomplex aus Leitenbach sowie<br />
den sich westlich davon erstreckenden Hochstaudenfluren und jungen Gehölzbeständen dar.<br />
Ebenfalls als hochwertig ist der sich östlich der B 107 erstreckende Offenland-<br />
Waldbiotopkomplex einzuschätzen. Die in diesen Bereichen angetroffene Strukturvielfalt bietet<br />
zahlreichen Arten der Fauna geeignete und weitgehend störungsarme Lebensräume.<br />
Entsprechend der Bedeutung dieser Biotopkomplexe für den Naturschutz ist deren Empfindlichkeit<br />
gegenüber Beeinträchtigungen als hoch einzuschätzen.<br />
Die intensiv genutzte Auenwiese am Leitenbach ist von mittlerer Wertigkeit. Hier finden nur<br />
anspruchslose und allgemein häufige Arten geeignete Lebensbedingungen vor.<br />
Als geringwertig bzw. ohne Wert sind die Straßennebenflächen bzw. die im Untersuchungsgebiet<br />
liegenden Verkehrswege einzuschätzen.<br />
Als erhebliche Vorbelastung ist die stark befahrene B 107 zu bewerten. Neben verkehrsbedingten<br />
Störwirkungen auf angrenzende Biotope wirkt sich der Verkehrsweg als Barriere für<br />
den talübergreifenden Lebensraumverbund mit entsprechendem Gefährdungspotenzial für<br />
wandernde Tierarten aus.<br />
2.6 Schutzgut Landschaftsbild und Erholungswert der Landschaft<br />
Bestandserfassung<br />
Das Plangebiet umfasst im wesentlichen die Landschaftsbildeinheit „Talzug eines Bachlaufes“.<br />
Als natürliche Landschaftselemente treten neben der natürlichen Talmorphologie insbesondere<br />
der Bachlauf des Leitenbaches, Auengrünland und talbegleitende Gehölzstrukturen<br />
in Erscheinung. Der an sich reizvolle Charakter dieser Landschaftsbildeinheit wird in einem<br />
hohen Maß durch Infrastrukturanlagen wie die B 107, einen parallel zur Bundesstraße verlaufenden<br />
Radweg sowie einen von der B 107 abzweigenden Wirtschaftsweg und letztlich<br />
auch durch eine Mittelspannungsfreileitung am Westrand des Untersuchungsgebietes überprägt.<br />
Als markantes Landschaftselement ist die Alleebaumreihe am östlichen Straßenrand zu<br />
nennen.<br />
Für die Erholungsnutzung erschlossene Bereiche sind im Plangebiet nicht vorhanden.<br />
Bewertung<br />
Das Landschaftsbild ist in Bezug auf seine ästhetischen sowie rekreativen Funktionen zu<br />
bewerten.<br />
Die für eine Beurteilung des Landschaftsbildes heranzuziehenden Kriterien Vielfalt, Eigenart<br />
und Schönheit des Landschaftsbildes werden im Plangebiet durch die Dominanz anthropogener<br />
Strukturen beeinträchtigt. Der Wert des Landschaftsbildes ist daher überwiegend als<br />
„mittel“ einzuschätzen. Plangebietsübergreifend ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der Talzug<br />
eine bedeutende Grünzäsur im der von ausgedehnten Ackerflächen bzw. Kiestagebauen<br />
geprägten Landschaftsraum darstellt.<br />
In Bezug auf den Erholungswert ergeben sich zwangsläufig ebenfalls starke Einschränkungen<br />
für das Plangebiet.<br />
Erläuterung Seite 13 von 28
Bandtrasse <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />
Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />
G.L.B.<br />
Büro für ganzheitliche Landschaftsplanung<br />
und Biotopgestaltung<br />
Die Empfindlichkeit des Landschaftsbildes des betrachteten Gebietes gegenüber Veränderungen<br />
wird insbesondere aufgrund der gegenüber dem Umfeld hervorgehobenen Bedeutung<br />
als „hoch“ eingeschätzt.<br />
3. Konfliktanalyse<br />
3.1 Vermeidung von Beeinträchtigungen<br />
Im Rahmen der Eingriffsregelung ist zuerst mit höchster Priorität eine Vermeidung des Eingriffs<br />
zu prüfen und anzustreben (Vermeidungs- und Minimierungsgebot § 9 Abs. 1 Sächs-<br />
NatSchG i.V.m. § 19 Abs. 1 BNatSchG).<br />
Die Rohstoffvorräte im Bereich des Kiestagebaus Sermuth sind in absehbarer Zeit erschöpft.<br />
Zur Fortführung der Kiesgewinnung und zur Aufrechterhaltung der sich am Standort angesiedelten<br />
weiterverarbeitenden Betriebe ist perspektivisch der Neuaufschluss von Kieslagerstätten<br />
erforderlich. Mit der Erschließung des Bewilligungsfeldes <strong>Leisenau</strong> liegt eine entsprechende<br />
Option vor.<br />
Zur Vermeidung zusätzlicher erheblicher Eingriffe in Natur und Landschaft sind im Bereich<br />
des Bewilligungsfeldes <strong>Leisenau</strong> keine neuen Aufbereitungsanlagen vorgesehen. Vielmehr<br />
soll der Rohkies im vorhandenen Kieswerk Sermuth weiterverarbeitet werden. Zudem befinden<br />
sich hier die entsprechenden Abnehmer für den Rohstoff. Für die Bewältigung der notwendigen<br />
Massentransporte zwischen dem zu erschließenden Abbaufeld und den Aufbereitungsanlagen<br />
bzw. weiterverarbeitenden Betrieben stehen letztlich der Transport per Lkw<br />
oder die <strong>Anlage</strong> einer stationären Bandanlage als Varianten zur Verfügung. Dabei ist einer<br />
Bandanlage aus ökologischen Gründen eindeutig der Vorzug zu geben. Der mit dem Bau der<br />
<strong>Anlage</strong> verbundene Eingriff wird somit mangels umweltfreundlicherer Alternativen als nicht<br />
vermeidbar eingeschätzt.<br />
Weiterführend sind im Rahmen der technischen Bausausführung alle Möglichkeiten auszuschöpfen,<br />
um vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen bzw. die zu erwartenden unvermeidbaren<br />
Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu vermindern.<br />
Die folgenden Vermeidungs-/Verminderungsmaßnahmen sind für alle Maßnahmebereiche<br />
des Gesamtvorhabens anzuwenden. Eine Beschreibung der Maßnahmen erfolgt in Kapitel<br />
4.2.<br />
• M 1 - Beseitigung von Vegetationsbeständen außerhalb der Reproduktionszeit der Fauna<br />
(September bis Februar)<br />
• M 2 - Minimierung der Inanspruchnahme wertvoller Biotopstrukturen<br />
• M 3 - Schutz wertvoller Biotopbereiche vor baubedingten mechanischen und stofflichen<br />
Beeinträchtigungen<br />
• M 4 – <strong>Anlage</strong> einer Betriebsstraße in wasserdurchlässiger Bauweise (sandgeschlämmte<br />
Schotterdecke)<br />
Erläuterung Seite 14 von 28
Bandtrasse <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />
Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />
G.L.B.<br />
Büro für ganzheitliche Landschaftsplanung<br />
und Biotopgestaltung<br />
3.2 Unvermeidbare erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen von Natur und<br />
Landschaft<br />
Trotz der im vorangegangenen Kapitel aufgeführten Vermeidung-/Minimierungsmaßnahmen<br />
ist aufgrund der Inanspruchnahme wertvoller Biotopstrukturen von erheblichen Beeinträchtigungen<br />
von Natur und Landschaft im Sinne von § 8 SächsNatSchG auszugehen.<br />
Schutzgutbezogen werden die einzelnen Konflikte nachfolgend erläutert. Es wird dabei zwischen<br />
bau-, anlage- sowie betriebsbedingten Beeinträchtigungen unterschieden.<br />
3.2.1 Schutzgut Boden<br />
baubedingte Wirkungen<br />
Zur Erschließung des Baufeldes für die zu errichtende Bandtrasse wird, ausgehend von dem<br />
vorhandenen Wegenetz, die <strong>Anlage</strong> von temporären Baustellenzuwegungen / -straßen erforderlich.<br />
Auf den betroffenen Flächen kommt es zur temporären Überprägung / Veränderung<br />
der ursprünglichen Standortverhältnisse und Einschränkung der Bodenfunktionen<br />
(K 1). Nach ordnungsgemäßer Wiederherstellung können sich die betroffenen Bodenflächen<br />
sukzessive regenerieren und ihre ursprüngliche Funktion wieder aufnehmen.<br />
anlagebedingte Wirkungen<br />
Durch die Stützpfeiler der Bandanlage werden ca. 50 m² Bodenfläche überbaut. Dadurch<br />
kommt es zu einem vollständigen Funktionsverlust (K 2) aufgrund von Bodenversiegelung.<br />
Auch der geplante Bau einer Betriebsstraße von der B 107 in den Kiestagebau Sermuth<br />
(ca. 500 m²) führt zu einer dauerhaften Überprägung / Veränderung der ursprünglichen<br />
Standortverhältnisse und Einschränkung der Bodenfunktionen (K 3), die einem<br />
vollständigen Funktionsverlust, mit Ausnahme der Erhaltung der Wasserdurchlässigkeit, nahe<br />
kommt. Zu gewissen Einschränkungen der Bodenfunktion (Lebensraum für Tiere und<br />
Pflanzen) kommt es ebenfalls in Bereichen, in denen die Bandanlage ebenerdig geführt wird.<br />
betriebsbedingte Wirkungen<br />
Aus dem geplanten Vorhaben leiten sich keine betriebsbedingten Konflikte für das Schutzgut<br />
Boden ab.<br />
Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die zu erwartenden Eingriffe in das Schutzgut<br />
Boden:<br />
Tabelle 3: Eingriffe in das Schutzgut Boden<br />
Konflikt-<br />
Nr.<br />
Beschreibung Flächeninanspruchnahme<br />
K 1 baubedingt temporäre Überprägung sowie Veränderung<br />
der ursprünglichen Standortverhältnisse und Einschränkung<br />
der Bodenfunktionen<br />
ca. 700 m²<br />
K 2 anlagebedingt vollständiger Funktionsverlust 50 m²<br />
K 3 anlagebedingt dauerhafte Überprägung sowie Veränderung<br />
der ursprünglichen Standortverhältnisse und Einschränkung<br />
der Bodenfunktionen<br />
500 m²<br />
Erläuterung Seite 15 von 28
Bandtrasse <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />
Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />
3.2.2 Schutzgut Wasser<br />
3.2.2.1 Grundwasser<br />
G.L.B.<br />
Büro für ganzheitliche Landschaftsplanung<br />
und Biotopgestaltung<br />
baubedingte Wirkungen<br />
Aufgrund der Spezifik des Vorhabens können erhebliche oder nachhaltige Auswirkungen auf<br />
das Grundwasser ausgeschlossen werden. Baubedingt sind bei Einhaltung des Standes der<br />
Technik keine schädlichen Auswirkungen auf das Schutzgut zu befürchten.<br />
anlagebedingte Wirkungen<br />
Die geringfügigen Flächenversiegelungen im Bereich der für die Talquerung herzustellenden<br />
Stützpfeiler wird nicht als erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes eingeschätzt. Aufgrund<br />
der geringen Breite der Bandtrasse von ca. 3 m und des unversiegelten Untergrundes<br />
ist nicht von einem Verlust von Flächen für die Grundwasserneubildung auszugehen. Die<br />
wasserdurchlässige Bauweise der Betriebsstraße ist analog zu bewerten.<br />
betriebsbedingte Wirkungen<br />
Bei einer dem Stand der Technik entsprechenden Nutzung der Bandtrasse sowie der Betriebsstraße<br />
ergeben sich keine negativen Auswirkungen auf Qualität und Quantität des<br />
Grundwassers.<br />
3.2.2.2 Oberflächengewässer<br />
baubedingte Wirkungen<br />
Baubedingt ergeben sich durch die Baumaßnahmen keine Beeinträchtigungen für das<br />
Schutzgut, da keine Eingriffe in das mit der Bandanlage zu überquerende Oberflächengewässer<br />
Leitenbach vorgesehen sind.<br />
anlagebedingte Wirkungen<br />
<strong>Anlage</strong>bedingte Beeinträchtigungen auf das Oberflächengewässer Leitenbach können ausgeschlossen<br />
werden. Die Bandanlage überquert das Fließgewässer in aufgeständerter<br />
Form, so dass das Gewässerprofil nicht berührt wird.<br />
betriebsbedingte Wirkungen<br />
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen des Leitenbaches durch den Betrieb der Bandanlage<br />
können ausgeschlossen werden.<br />
3.2.3 Schutzgüter Klima / Luft<br />
baubedingte Wirkungen<br />
Baubedingt temporär benötigte Vegetationsflächen werden nach Abschluss der Bauarbeiten<br />
wieder begrünt, so dass sich hieraus keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes<br />
ergeben.<br />
anlagebedingte Wirkungen<br />
Durch die Rodung von Gehölzbeständen für die Bandtrasse sowie den dauerhaften Vegetationsverlust<br />
im Bereich der geplanten Betriebsstraße kommt es zu einem Verlust der bioklimatischen<br />
Ausgleichsfunktion (K4).<br />
betriebsbedingte Wirkungen<br />
Betriebsbedingt leiten sich aus dem geplanten Vorhaben keine Beeinträchtigungen des<br />
Schutzgutes Klima/Luft ab. Da mit dem Gurtförderband erdfeuchte Massen transportiert werden,<br />
können Staubemissionen ausgeschlossen werden.<br />
Erläuterung Seite 16 von 28
Bandtrasse <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />
Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />
G.L.B.<br />
Büro für ganzheitliche Landschaftsplanung<br />
und Biotopgestaltung<br />
Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die zu erwartenden Eingriffe in das Schutzgut<br />
Klima/Luft:<br />
Tabelle 4: Eingriffe in das Schutzgut Klima/Luft<br />
Konflikt-<br />
Nr.<br />
Beschreibung Flächeninanspruchnahme<br />
K 4 anlagebedingt Verlust der bioklimatischen<br />
Ausgleichsfunktion<br />
3.2.4 Schutzgut Biotope / Pflanzen und Tiere<br />
ca. 780 m² Gehölzfläche Umwandlung in Staudenflur,<br />
ca. 500 m² Grünland/Staudenfluren<br />
Umwandlung in Betriebsstraße<br />
baubedingte Wirkungen<br />
Während der Bau- und Aufschlussphase ist mit temporären Störungen von Tieren (K 5)<br />
durch Lärm, Baumaschinenverkehr und Begängnis zu rechnen. Dies kann in Abhängigkeit<br />
von der artspezifischen Empfindlichkeit zu zeitweiligen Vergrämungen aus Habitaten im Bereich<br />
der Bandtrasse und deren unmittelbarem Umfeld führen. Da die betroffenen Biotopstrukturen<br />
nur kleinflächig betroffen sind und sich diese im großen Umfang im Plangebiet<br />
bzw. darüber hinaus fortsetzen, sind entsprechende Ausweichräume gegeben.<br />
anlagebedingte Wirkungen<br />
Insbesondere die Rodung von Gehölzbeständen für die Bandtrasse aber auch die Überbauung<br />
von Grünland mit einer Betriebsstraße führt zu einem Teilverlust von Biotopstrukturen<br />
(K 6).<br />
Es sind keine Bestände besonders geschützter Pflanzenarten betroffen. Der unmittelbare<br />
Talraum wird von der Bandtrasse aufgeständert gequert, so dass Wanderbewegungen von<br />
bodengebundenen Tierarten in Tal-Längsrichtung weiterhin uneingeschränkt möglich sind.<br />
Auch bei ebenerdiger Anordnung des Bandes ist aufgrund der offenen Ständerbauweise<br />
eine Unterquerung für Tierarten möglich.<br />
betriebsbedingte Wirkungen<br />
Durch den Betrieb der Bandanlage werden nur geringfügige Geräuschemissionen verursacht.<br />
Erhebliche Störeffekte leiten sich daraus nicht ab, zumal die Geräuschemissionen<br />
nicht mit Bewegungsreizen gekoppelt sind und somit Flucht- bzw. Ausweichbewegungen<br />
hervorrufen können. Aufgrund der stark frequentierten B 107 ist zudem von einer Überlagerung<br />
der Geräuschkulisse durch den Straßenverkehr auszugehen.<br />
In Bezug auf die Betriebsstraße sind für den Regelbetrieb Vergrämungseffekte aufgrund der<br />
nur sporadischen Nutzung in hohem Maße unwahrscheinlich, so dass nicht von erheblichen<br />
Beeinträchtigungen der Fauna des betroffenen Gebietes ausgegangen wird.<br />
Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die zu erwartenden Eingriffe in das Schutzgut<br />
Biotope / Pflanzen und Tiere:<br />
Tabelle 5: Eingriffe in das Schutzgut Biotope / Pflanzen und Tiere<br />
Konflikt-<br />
Nr.<br />
Beschreibung Flächeninanspruchnahme<br />
K 5 baubedingt temporäre Stö- Die Ausdehnung der Störwirkungen ist von zahlreichen Fakrung<br />
von Tieren<br />
toren abhängig, wie z.B. vorhandene Kulissen, die Sichtverschattung<br />
bieten sowie artspezifische Empfindlichkeiten.<br />
Vorhabensspezifisch muss von einer bauzeitlichen Ausdehnung<br />
der Störwirkungen bis in ca. 50...100 Entfernung von<br />
Erläuterung Seite 17 von 28
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Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />
Konflikt-<br />
Nr.<br />
Beschreibung Flächeninanspruchnahme<br />
K 6 anlagebedingter Teilverlust<br />
von Biotopstrukturen<br />
der Trasse ausgegangen werden.<br />
G.L.B.<br />
Büro für ganzheitliche Landschaftsplanung<br />
und Biotopgestaltung<br />
Feldhecke ca. 180 m², Feldgehölz ca. 600 m², Hochstaudenflur<br />
ca. 275 m², Intensiv-Grünland ca. 25 m² und Extensiv-<br />
Grünland ca. 450 m²<br />
3.2.5 Schutzgut Landschaftsbild und Erholungswert der Landschaft<br />
baubedingte Wirkungen<br />
Baubedingt beanspruchte Flächen werden nach Abschluss der Baumaßnahmen in ihren<br />
ursprünglichen Zustand wiederhergestellt. Baubedingt sind daher keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />
des Landschaftsbildes zu erwarten.<br />
anlagebedingte Wirkungen<br />
Die Errichtung der Bandtrasse führt lokal zu einer weiteren Überfremdung der Landschaft<br />
mit einem technischen Bauwerk (K 7).<br />
betriebsbedingte Wirkungen<br />
Aus dem Vorhaben leiten sich keine betriebsbedingten Beeinträchtigungen des Schutzgutes<br />
ab.<br />
Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die zu erwartenden Eingriffe in das Schutzgut<br />
Landschaftsbild und Erholungswert der Landschaft:<br />
Tabelle 6: Eingriffe in das Schutzgut Landschaftsbild und Erholungswert der Landschaft<br />
Konflikt-<br />
Nr.<br />
Beschreibung Umfang<br />
K 7 anlagebedingt weitere Überfremdung der Landschaft<br />
mit einem technischen Bauwerk<br />
3.3 Artenschutzrechtliche Würdigung<br />
ca. 250 m lange Bandtrasse im<br />
Betrachtungsraum<br />
Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei dem Vorhaben um einen nach § 19 BNatSchG<br />
zulässigen Eingriff handelt. Für zulässige Eingriffe sind die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
nach § 42 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 Änderung BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich<br />
geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten sowie Arten des Anhangs<br />
IV FFH-Richtlinie) zu berücksichtigen.<br />
Weiterhin ist für die nicht gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten, die gem. nationalem<br />
Naturschutzrecht streng geschützt sind, zu prüfen, ob der § 9 Abs. 1 SächsNatSchG (entsprechend<br />
§ 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG) einschlägig ist, d.h. ob es zur Zerstörung nicht<br />
ersetzbarer Biotope dieser Arten kommt. Eine Prüfung der gemeinschaftsrechtlich (streng)<br />
geschützten Arten nach § 9 Abs. 1 SächsNatSchG ist nicht erforderlich, da dessen Regelungsinhalte<br />
bereits durch die Prüfung dieser Arten nach § 42 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG<br />
sowie ggf. § 43 Abs. 8 BNatSchG entsprechend umfasst sind.<br />
Hierzu wird folgende Einschätzung getroffen:<br />
Bei den vom Vorhaben direkt betroffenen Flächen handelt es sich um Bereiche von untergeordneter<br />
Bedeutung für Flora und Fauna bzw. um kleinflächige Teilbereiche im Plangebiet<br />
und darüber hinaus großflächig vorkommender Biotopstrukturen (siehe Lageplan Biotopty-<br />
Erläuterung Seite 18 von 28
Bandtrasse <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />
Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />
G.L.B.<br />
Büro für ganzheitliche Landschaftsplanung<br />
und Biotopgestaltung<br />
pen <strong>Anlage</strong> 02). Gemeinschaftsrechtlich geschützte Pflanzenarten kommen auf den vorhabensbedingt<br />
betroffenen Flächen nicht vor. Bezüglich gemeinschaftsrechtlich geschützter<br />
Tierarten beschränkt sich die Bedeutung der Flächen auf Funktion als Teilnahrungshabitat<br />
und potenzielles Bruthabitat für überwiegend verbreitete und allgemein häufige Arten. Eine<br />
vermeidbare Schädigung von Fortpflanzungsstätten bzw. Individuen wird durch die Entfernung<br />
des Gehölzaufwuchses außerhalb der Reproduktionszeit vermieden. Im übrigen bestehen<br />
im unmittelbaren Umfeld aufgrund adäquater Habitatstrukturen ausreichend alternative<br />
Brutmöglichkeiten. Die ökologische Funktion der betroffenen (potenziellen) Fortpflanzungsstätten<br />
bleibt daher im räumlichen Zusammenhang gewahrt. Die Erfüllung der Schädigungstatbestände<br />
gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG kann daher<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Aufgrund des räumlich eng begrenzten Umfanges der Maßnahme sind erhebliche Störungen<br />
(d.h. die dauerhafte Vergrämung), die zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes<br />
lokaler Populationen der im Plangebiet nachgewiesenen Arten führen könnten, ausgeschlossen.<br />
Somit ist auch eine Erfüllung des Störungstatbestandes gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 2<br />
i.V.m. Abs. 5 BNatSchG ausgeschlossen.<br />
Nicht gemeinschaftsrechtlich geschützte Arten, die gem. nationalem Naturschutzrecht streng<br />
geschützt sind, konnten im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen werden. Es kann daher<br />
ausgeschlossen werden, dass es zu einer Zerstörung nicht ersetzbarer Biotope<br />
streng geschützter Arten im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 2 SächsNatSchG (entsprechend<br />
§ 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG) kommt.<br />
3.4 Schutzgebiete, Aussagen zur FFH-Verträglichkeit<br />
Im Einflussbereich der vorhabensbedingten Wirkfaktoren befinden sich keine Schutzgebiete.<br />
3.5 Konfliktschwerpunkte (einschl. Wechselwirkungen)<br />
Der Schwerpunkt der vorhabensbedingten Eingriffswirkungen konzentriert sich auf das<br />
Schutzgut Tiere und Pflanzen durch den Teilverlust von Biotopstrukturen durch Gehölzrodungen<br />
für die Bandtrasse sowie die Überbauung von extensiv genutztem Grünland für die<br />
Betriebsstraße. Parallel dazu sind auch die Schutzgüter Boden, Klima/Luft durch Überbauung<br />
betroffen.<br />
Lokal wirksame negative Auswirkungen ergeben sich auch auf das Landschaftsbild, da es<br />
durch die Bandtrasse zu einer weiteren Überfremdung der bereits durch Infrastrukturanlagen<br />
vorbelasteten Landschaftsraumes kommt.<br />
4 Landschaftspflegerische Maßnahmen<br />
4.1 Methodik, Konzeption und Ziele der Maßnahmeplanung<br />
Im Ergebnis der vorangegangenen Konfliktanalyse hat sich gezeigt, dass auch bei Beachtung<br />
des Vermeidungs- und Minimierungsgebotes unvermeidbare erhebliche oder nachhaltige<br />
Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Entsprechend § 9 Abs. 1 und 2 SächsNatSchG<br />
i.V.m. § 19 Abs.2 BNatSchG ist der Verursacher verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen<br />
innerhalb einer zu bestimmenden Frist durch Maßnahmen des Naturschutzes und<br />
der Landschaftspflege vorrangig auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren.<br />
Das heißt, es darf nach Beendigung des Eingriffs keine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung<br />
der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zurückbleiben.<br />
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und Biotopgestaltung<br />
Vorhabensbezogen ist ein vordergründig anzustrebender Ausgleich direkt am Ort des Eingriffs<br />
nur bei temporär beanspruchten Flächen mit kurzfristig wiederherstellbaren Biotopen<br />
möglich. Zur Erfüllung des Ausgleichsgebotes wird daher auf einen möglichst gleichwertigen<br />
Ersatz orientiert (§ 9 Abs. 2 SächsNatSchG i.V.m. § 19 Abs. 2 BNatSchG). Das verbleibende<br />
Kompensationsdefizit soll im Bereich des Kiestagebaus Sermuth, also in unmittelbarer Nähe<br />
des Eingriffsortes ausgeglichen werden. Ziel der Maßnahmeplanung ist die Entwicklung eines<br />
wertvollen Magerrasenstandortes.<br />
4.2 Maßnahmen zur Verminderung, Gestaltungs- und Schutzmaßnahmen<br />
M 1 - Beseitigung von Vegetationsbeständen außerhalb der Reproduktionszeit der Fauna<br />
(September bis Februar)<br />
Die Maßnahme dient der Vermeidung von Tierverlusten, insbesondere unter Brutvögeln und<br />
umfasst die Beseitigung des Gehölzaufwuchses auf den für die fachgerechte Ausführung<br />
des Vorhabens benötigten Flächen.<br />
M 2 - Minimierung der Inanspruchnahme wertvoller Biotopstrukturen<br />
Die Maßnahme betrifft insbesondere die Erschließung des Baufeldes. Um zusätzliche Inanspruchnahmen<br />
der wertvollen Biotopstrukturen westlich des Leitenbaches zu vermeiden,<br />
hat die bauzeitliche Zufahrt zur Trasse in diesem Bereich über die Ackerfläche zu erfolgen.<br />
In die Ausführungspläne sind entsprechende Vorgaben zur räumlichen Begrenzung des Baufeldes<br />
aufzunehmen, um unnötige Beeinträchtigungen von Vegetationsflächen zu vermeiden.<br />
M 3 - Schutz wertvoller Biotopbereiche vor baubedingten mechanischen und stofflichen Beeinträchtigungen<br />
Durch die Festlegung von Transportwegen, ausreichende Abstandswahrung und bei Bedarf<br />
spezielle Schutzvorkehrungen an zu erhaltenden Gehölzen sind Kronen-, Stamm- und Wurzelbereiche<br />
vor Beschädigungen zu schützen. Baumschutzmaßnahmen sind gemäß DIN<br />
18920 auszuführen.<br />
Besonderes Augenmerk ist auf den zuverlässigen Schutz des Baumbestandes im Bereich<br />
der Baumreihe am rechten Fahrbahnrand der B 107 zu richten.<br />
M 4 – <strong>Anlage</strong> einer Betriebsstraße in wasserdurchlässiger Bauweise (sandgeschlämmte<br />
Schotterdecke)<br />
Die Betriebstraße zwischen der B 107 und den Tagebau Sermuth ist in wasserdurchlässiger<br />
Bauart (sandgeschlämmte Schotterdecke etc.) zu errichten.<br />
4.3 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
4.3.1 Maßnahmebeschreibung<br />
A 1 – Wiederherstellung temporär beanspruchter Flächen<br />
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und Biotopgestaltung<br />
Die im Zuge des Baugeschehens temporär beanspruchten Flächen sind nach Abschluss der<br />
Baumaßnahme wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Auf den betroffenen<br />
Flächen sind standortfremde Materialien wie z.B. Geotextilunterlagen, Schotter etc. restlos<br />
zu entfernen, entstandene Verdichtungen zu beseitigen und entsprechend dem Ursprungszustand<br />
eine Andeckung von Oberboden und Begrünung mit Landschaftsrasen vorzunehmen.<br />
Zur Vermeidung einer Florenverfälschung ist möglichst auf standortheimisches Saatgut<br />
zurückzugreifen.<br />
E 1 – Entwicklung eines Magerrasens<br />
Für die Entwicklung eines Magerrasens ist eine westlich des entstandenen Baggersees zur<br />
Restauskiesung vorgesehene Fläche in Anspruch zu nehmen. Laut genehmigtem Rahmenbetriebsplan<br />
sollte sich in diesem Bereich perspektivisch der Baggersee erstrecken (Maßnahme<br />
Nr. M1). Im Zuge der Gewinnungsarbeiten stellte sich jedoch heraus, dass das<br />
Grundgebirge über den Wasserspiegel hinausragt und somit auch nach vollständiger Restauskiesung<br />
keine dauerhafte Wasserfläche entstehen wird. Durch die gezielte Schaffung der<br />
Voraussetzungen für die Entwicklung eines Magerrasens kann gegenüber dem bisher für die<br />
Fläche festgelegten Entwicklungsziel eine naturschutzfachlich untersetzbare Aufwertung<br />
erzielt werden.<br />
Mit dem Magerrasen entsteht eine wertvolle Biotopstruktur, die längerfristig zu einer Bereicherung<br />
der Landschaft beiträgt. Infolge der xerothermen Standortbedingungen werden Voraussetzungen<br />
für die Ansiedlung anspruchsvoller und hochspezailisierter Pflanzen- und<br />
Tierarten geschaffen, die in der intensiv genutzten Kulturlandschaft nur noch wenige Refugien<br />
besitzen.<br />
Die Gestaltung der Kompensationsfläche soll nach folgenden Gesichtspunkten realisiert<br />
werden:<br />
• Restauskiesung unter Gewährleistung eines für die Entwicklung eines Magerrasens mageren<br />
Untergrundes (im Bedarfsfall Andeckung von kiesigem Substrat);<br />
• nur grobe Profilierung des Untergrundes, um die standörtlichen Vorraussetzungen zur<br />
Entwicklung kleinflächig wechselnder Mikrohabitatstrukturen zu schaffen;<br />
• leichtes Gefälle in Richtung Baggersee, um die Entwicklung eines dauerhaften Trockenstandortes<br />
zu begünstigen;<br />
• Aufgrund des im Umfeld vorhandenen Potenziales an Magerrasenarten ist die Fläche der<br />
Selbstbegrünung zu überlassen;<br />
• Erhalt eines ca. 4-5 m breiten Magerrasenstreifens östlich der Betriebsstraße als Potential<br />
für die o. g. Selbstbegrünungsflächen;<br />
• zur westlich angrenzenden Betriebsstraße Abgrenzung durch Ablagerung von Überkorn/Findlingen,<br />
um unbeabsichtigtes Befahren bzw. Motocross-Aktivitäten einzuschränken.<br />
Gleichzeitig werden dadurch zusätzliche Habitatstrukturen für wärmeliebende Reptilienarten<br />
zur Verfügung gestellt;<br />
• zwischen Betriebsstraße und westlich angrenzender Kippe <strong>Anlage</strong> einer Entwässerungsmulde,<br />
um Einträge von Nährstoffen und Bodensubstanzen über die Betriebsstraße<br />
hinweg in die Magerrasenfläche zu vermeiden;<br />
• Abdeckung der westlich der Betriebsstraße entstehenden Kippenböschung mit magerem,<br />
wasserdurchlässigem Substrat (Kies), um Nährstoffausträge und Erosionen von Feinsubstanzen<br />
zu unterbinden.<br />
4.3.2 Zeitliche Realisierung und Flächenverfügbarkeit<br />
Die Realisierung der Kompensationsmaßnahmen ist zeitnah zum Vorhaben geplant.<br />
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4.3.3 Pflege- und Funktionskontrollen<br />
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Für die geplanten Kompensationsmaßnahmen sind folgende Pflege- und Funktionskontrollen<br />
erforderlich:<br />
A 1 – Wiederherstellung temporär beanspruchter Flächen<br />
Die bauzeitlich benötigten Flächen sind der ursprünglichen Nutzung wieder zuzuführen.<br />
E 1 – Entwicklung eines Magerrasens<br />
Die Maßnahmefläche ist in das im Zuge der Rekultivierung/Wiedernutzbarmachung des<br />
Kiestagebaus entstehende Biotopmosaik zu integrieren. Gezielte Pflegemaßnahmen sind<br />
nicht vorgesehen, da dies zu unnötigen Beeinträchtigungen des Artenpotenzials führen<br />
könnte und zudem durch die dem Biotopcharakter entsprechende Untergrundprofilierung und<br />
Substratwahl die standörtlichen Voraussetzungen für einen längerfristigen Bestand geschaffen<br />
werden.<br />
5 Zusammenfassung und Bilanzierung<br />
5.1 Ergebnisse der Bestandserfassung und –bewertung<br />
Aufgrund der erheblichen anthropogenen Vorbelastungen sind die Bodenflächen im Bereich<br />
der Verkehrswege ohne bzw. von sehr geringer Wertigkeit für das Schutzgut Boden (versiegelte<br />
Flächen bzw. unmittelbar angrenzende Randstreifen). Durch nutzungsbedingte Nährstoffeinträge<br />
und eingeschränkte Existenzbedingungen für Flora und Fauna ist der Boden im<br />
Bereich der Auenwiese von mittlerer Wertigkeit. Infolge der natürlichen Standortverhältnisse<br />
ist der Boden der überwiegend gehölzbestockten bzw. als Extensivgrünland genutzten Talhangbereiche<br />
überwiegend als hochwertig einzuschätzen. Er zeichnet sich durch einen hohen<br />
Grad der Funktionserfüllung aus.<br />
Ohne Wert für das Teilschutzgut Grundwasser sind versiegelte Flächen (Bundesstraße,<br />
Radweg), da sie keinen Beitrag zur Grundwasserneubildung leisten. Ebenso sind straßenbegleitende<br />
Grünflächen von geringer Wertigkeit, da hier insbesondere die Geschütztheit<br />
des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen eingeschränkt ist. Von mittlerer Wertigkeit<br />
sind die landwirtschaftlich genutzten Grünlandflächen. Hier ergeben sich Einschränkungen<br />
vor allem durch Nährstoffeinträge. Als Bereiche mit hoher Wertigkeit sind die im Untersuchungsgebiet<br />
vorhandenen Gehölzbestände und Hochstaudenfluren einzuschätzen, da<br />
hier keine Nutzungseinflüsse zu verzeichnen sind.<br />
Die Leistungsfähigkeit des Leitenbaches als Oberflächengewässer wird als mittel eingeschätzt.<br />
Die Gewässermorphologie ist erheblich anthropogen überformt, jedoch besitzt die<br />
Ufervegetation noch naturnahe Elemente. Die Wasserqualität ist starken Schwankungen<br />
unterworfen. Das Retentionsvermögen ist aufgrund der Laufbegradigung gering.<br />
Die im Plangebiet vorhandenen Verkehrswege sind ohne Wert für das Schutzgut Klima/Luft.<br />
Als hochwertig sind Grünlandflächen, Staudenfluren und Einzelgehölze einzuschätzen. Von<br />
sehr hohem Wert für das Schutzgut sind die geschlossenen Gehölzbestände, da durch sie<br />
die größtmögliche bioklimatische Wirksamkeit erzielt wird.<br />
In Bezug auf das Schutzgut Pflanzen und Tiere stellen insbesondere der Biotopkomplex aus<br />
Leitenbach sowie die sich westlich davon erstreckenden Hochstaudenfluren und jungen Gehölzbestände<br />
Bereiche mit hoher Wertigkeit dar. Ebenfalls als hochwertig ist der sich östlich<br />
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der B 107 erstreckende Offenland-Waldbiotopkomplex einzuschätzen. Die in diesen Bereichen<br />
angetroffene Strukturvielfalt bietet zahlreichen Arten der Fauna geeignete und weitgehend<br />
störungsarme Lebensräume. Die intensiv genutzte Auenwiese am Leitenbach ist von<br />
mittlerer Wertigkeit. Hier finden nur anspruchslose und allgemein häufige Arten geeignete<br />
Lebensbedingungen vor. Als geringwertig bzw. ohne Wert sind die Straßennebenflächen<br />
bzw. die im Untersuchungsgebiet liegenden Verkehrswege einzuschätzen.<br />
Als erhebliche Vorbelastung ist die stark befahrene B 107 zu bewerten. Neben verkehrsbedingten<br />
Störwirkungen auf angrenzende Biotope wirkt sich der Verkehrsweg als Barriere für<br />
den talübergreifenden Lebensraumverbund mit entsprechendem Gefährdungspotenzial für<br />
wandernde Tierarten aus.<br />
Die für eine Beurteilung des Landschaftsbildes heranzuziehenden Kriterien Vielfalt, Eigenart<br />
und Schönheit des Landschaftsbildes werden im Plangebiet durch die Dominanz anthropogener<br />
Strukturen beeinträchtigt. Der Wert des Landschaftsbildes ist daher überwiegend als<br />
„mittel“ einzuschätzen. Plangebietsübergreifend ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der Talzug<br />
eine bedeutende Grünzäsur im der von ausgedehnten Ackerflächen bzw. Kiestagebauen<br />
geprägten Landschaftsraum darstellt.<br />
5.2. Ergebnisse der Konfliktanalyse<br />
Im Ergebnis der Konfliktanalyse hat sich gezeigt, dass trotz Anwendung verschiedener Vermeidungsmaßnahmen<br />
eine Reihe von Konflikten zu erwarten sind, die zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />
einzelner Schutzgüter führen können.<br />
Zur Erschließung des Baufeldes für die zu errichtende Bandtrasse wird, ausgehend von dem<br />
vorhandenen Wegenetz, die <strong>Anlage</strong> von temporären Baustellenzuwegungen / -straßen erforderlich.<br />
Auf den betroffenen Flächen kommt es zur temporären Überprägung / Veränderung<br />
der ursprünglichen Standortverhältnisse und Einschränkung der Bodenfunktionen<br />
(K 1).<br />
Durch die Stützpfeiler der Bandanlage werden ca. 50 m² Bodenfläche überbaut. Dadurch<br />
kommt es zu einem vollständigen Funktionsverlust (K 2) aufgrund von Bodenversiegelung.<br />
Auch der geplante Bau einer Betriebsstraße von der B 107 in den Kiestagebau Sermuth (ca.<br />
500 m²) führt zu einer erheblichen dauerhaften Überprägung / Veränderung der ursprünglichen<br />
Standortverhältnisse und Einschränkung der Bodenfunktionen (K 3), die<br />
einem vollständigen Funktionsverlust, mit Ausnahme der Erhaltung der Wasserdurchlässigkeit,<br />
nahe kommt. Zu Einschränkungen der Bodenfunktion (Lebensraum für Tiere und Pflanzen)<br />
kommt es ebenfalls in Bereichen, in denen die Bandanlage ebenerdig geführt wird.<br />
Durch die Rodung von Gehölzbeständen (ca. 780 m²) für die Bandtrasse sowie den dauerhaften<br />
Vegetationsverlust im Bereich der geplanten Betriebsstraße (ca. 500 m²) kommt es zu<br />
einem Verlust der bioklimatischen Ausgleichsfunktion (K4).<br />
Während der Bauphase ist mit temporären Störungen von Tieren (K 5) durch Lärm, Baumaschinenverkehr<br />
und Begängnis zu rechnen. Dies kann in Abhängigkeit von der artspezifischen<br />
Empfindlichkeit zu zeitweiligen Vergrämungen aus Habitaten im Bereich der Bandtrassen<br />
und deren unmittelbaren Umfeld führen. Da die betroffenen Biotopstrukturen nur<br />
kleinflächig betroffen sind und sich diese im großen Umfang im Plangebiet bzw. darüber hinaus<br />
fortsetzen, sind entsprechende Ausweichräume gegeben.<br />
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und Biotopgestaltung<br />
Insbesondere die Rodung von Gehölzbeständen für die Bandtrasse aber auch die Überbauung<br />
von Grünland mit einer Betriebsstraße führt zu einem Teilverlust von Biotopstrukturen<br />
(K 6). Es sind keine Bestände besonders geschützter Pflanzenarten betroffen. Der unmittelbare<br />
Talraum wird von der Bandtrasse aufgeständert gequert, so dass Wanderbewegungen<br />
von bodengebundenen Tierarten in Tal-Längsrichtung weiterhin uneingeschränkt möglich<br />
sind. Auch bei ebenerdiger Anordnung des Bandes ist eine Unterquerung für Tierarten möglich.<br />
Die Errichtung der Bandtrasse führt lokal zu einer weiteren Überfremdung der Landschaft<br />
mit einem technischen Bauwerk (K 7).<br />
5.3 Ergebnisse der Landschaftspflegerischen Maßnahmeplanung<br />
Folgende Maßnahmen zur Verminderung, Gestaltungs- und Schutzmaßnahmen sind<br />
vorgesehen:<br />
• M 1 - Beseitigung von Vegetationsbeständen außerhalb der Reproduktionszeit der Fauna<br />
(September bis Februar)<br />
• M 2 - Minimierung der Inanspruchnahme wertvoller Biotopstrukturen<br />
• M 3 - Schutz wertvoller Biotopbereiche vor baubedingten mechanischen und stofflichen<br />
Beeinträchtigungen<br />
• M 4 – <strong>Anlage</strong> einer Betriebsstraße in wasserdurchlässiger Bauweise (sandgeschlämmte<br />
Schotterdecke)<br />
Für die Kompensation der unvermeidbaren erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes<br />
und des Landschaftsbildes sind folgende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geplant:<br />
A 1 – Wiederherstellung temporär beanspruchter Flächen<br />
E 1 – Entwicklung eines Magerrasens<br />
5.4 Zusammenfassende Gegenüberstellung / Bilanzierung von Beeinträchtigungen<br />
und Maßnahmen<br />
Ausgehend von der Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzgüter wurde im Rahmen<br />
der Konfliktanalyse der Umfang der vom geplanten Vorhaben hervorgerufenen Beeinträchtigungen<br />
ermittelt. Es ist davon auszugehen, dass der Bau der Landbandanlage trotz bereits<br />
bestehender Vorbelastungen zu erheblichen, wenn auch räumlich eng begrenzten Beeinträchtigungen<br />
der Schutzgüter Boden, Klima / Luft, Pflanzen / Tiere und Landschaftsbild<br />
führt.<br />
Das landschaftspflegerische Zielkonzept beinhaltet einerseits die ordnungsgemäße Wiederherstellung<br />
der bauzeitlich betroffenen Flächen, so dass eine Wiederbegrünung erfolgen<br />
kann. Zum anderen sollen durch die <strong>Anlage</strong> höherwertiger Biotopstrukturen die bau-, anlage-<br />
und betriebsbedingten Eingriffswirkungen, die sich aus dem Substanzverlust wertvoller<br />
Biotopstrukturen ergeben, kompensiert werden. Als Ersatzmaßnahme ist daher die Entwicklung<br />
eines Magerrasens vorgesehen.<br />
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und Biotopgestaltung<br />
Nachfolgende Tabelle enthält eine zusammenfassende Gegenüberstellung der mit dem geplanten<br />
Vorhaben verbundenen Eingriffe und der geplanten Kompensationsmaßnahmen:<br />
Tabelle 7: Zusammenfassende Bilanzierung Eingriff – Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild <br />
Konflikt<br />
Nr.<br />
Beschreibung Umfang weitere<br />
Angaben<br />
K 1 baubedingt temporäre<br />
Überprägung sowie Veränderung<br />
der ursprünglichenStandortverhältnisse<br />
und Einschränkung<br />
der Bodenfunktionen<br />
K 2 anlagebedingt vollständiger<br />
Funktionsverlust<br />
K 3 anlagebedingt dauerhafte<br />
Überprägung sowie Veränderung<br />
der ursprünglichenStandortverhältnisse<br />
und Einschränkung<br />
der Bodenfunktionen<br />
K 4 anlagebedingt Verlust der<br />
bioklimatischen<br />
Ausgleichsfunktion<br />
K 5 baubedingt temporäre<br />
Störung von Tieren<br />
K 6 anlagebedingter Teilverlust<br />
von Biotopstrukturen<br />
K 7 anlagebedingt weitere<br />
Überfremdung der Landschaft<br />
mit einem technischen<br />
Bauwerk<br />
ca. 700<br />
m²<br />
50 m²<br />
500 m²<br />
ca. Gehölz-<br />
1.280 m² fläche,Grünland/Staudenfluren<br />
Landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
Maßn. Nr.<br />
A=Ausgleich<br />
E=Ersatz<br />
Schutzgut Boden<br />
Schutzgut Klima / Luft<br />
Beschreibung<br />
A 1 Wiederherstellungtemporärbeanspruchter<br />
Flächen<br />
E 1 Entwicklung<br />
eines Magerrasens<br />
E 1 Entwicklung<br />
eines Magerrasens<br />
Schutzgut Biotope, Pflanzen und Tiere<br />
bis ca. 50...100 m<br />
Entfernung von<br />
der Trasse<br />
gesamt<br />
ca. 1.530<br />
m³<br />
Feldhecke,Feldgehölz,Hochstaudenflur,<br />
Intensiv-<br />
Grünland,Extensiv-Grünland<br />
E 1 Entwicklung<br />
eines Magerrasens<br />
Schutzgut Landschaftsbild<br />
ca. 250 m Bandtrasse<br />
im<br />
Betrachtungsraum<br />
E 1 Entwicklung<br />
eines Magerrasens<br />
Umfang Bemerkungen<br />
ca. 700<br />
m²<br />
ausgleichbar<br />
3.000 m² gleichwertiger<br />
Ersatz über Aufwertung<br />
des<br />
Schutzgutes Pflanzen<br />
/ Tiere<br />
3.000 m² gleichwertiger<br />
Ersatz über Aufwertung<br />
des<br />
Schutzgutes Pflanzen<br />
/ Tiere<br />
3.000 m² gleichwertiger<br />
Ersatz durch <strong>Anlage</strong><br />
einer wertvollen,<br />
in der intensiv<br />
genutzten Kulturlandschaftunterrepräsentierten<br />
und als Lebensraum<br />
für anspruchsvolle<br />
Arten<br />
geeigneten Biotopstruktur<br />
3.000 m² gleichwertiger<br />
Ersatz über Aufwertung<br />
des<br />
Schutzgutes Pflanzen<br />
/ Tiere<br />
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und Biotopgestaltung<br />
Mit Tabelle 8 wird der rechnerische Nachweis der Kompensation der mit dem Vorhaben verbundenen<br />
Eingriffswirkungen geführt. Als Grundlage der vorgenommenen Bewertungen<br />
dient die „Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat<br />
Sachsen“ (TU BERLIN 2003). Aus der Ermittlung der Flächenwerte der Biotoptypen/Nutzungen<br />
vor und nach dem Eingriff und unter Berücksichtigung des Wertzuwachses<br />
durch die Kompensationsmaßnahme ergibt sich eine Punkteüberschuss von ca. 1.115 Wertpunkten.<br />
Tabelle 8: Gegenüberstellung der durch die Planung beabsichtigten Flächenwidmungen<br />
zu den bisherigen Nutzungen/ Biotoptypen im Bewertungsgebiet und Ermittlung<br />
BESTAND<br />
Biotoptyp vor Eingriff<br />
(Biotoptyp nach Biotoptypenliste<br />
Sachsen)<br />
des Flächenwertes<br />
Fläche<br />
in m²<br />
Wertpunkte <br />
Biotopwert<br />
PLAN<br />
Biotoptyp nach<br />
Eingriff<br />
Fläche<br />
in m²<br />
Planungswertpunkte <br />
Biotopwert<br />
Bandanlage<br />
Feldhecke 180 23 4.140 Hochstaudenflur 180 11 1.980<br />
Feldgehölz 600 23 13.800 Hochstaudenflur 600 11 6.600<br />
Hochstaudenflur 25 15 375 Pfeiler 25 0 0<br />
Intensiv-Grünland 25 10 250 Pfeiler 25 0 0<br />
Extensiv-Grünland 200 25 5.000 Aufstandsfläche<br />
Bandanlage<br />
200 3 600<br />
Betriebsstraße<br />
Extensiv-Grünland 250 25 6.250 befestigter, unversiegelter<br />
Weg<br />
Hochstaudenflur 250 15 3.900 befestigter, un-<br />
versiegelter Weg<br />
250 3 750<br />
250 3 750<br />
Summe 33.565 10.680<br />
Punktedefizit - 22.885<br />
Ersatzmaßnahme E 1<br />
sonst. Stillgewässer* 3.000 15 45.000 Magerrasen 3.000 23 69.000<br />
Wertzuwachs + 24.000<br />
Gesamtbilanz + 1.115<br />
* Planzustand der Fläche gemäß genehmigtem Rahmenbetriebsplan (derzeit Abbaufläche)<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die dargestellten Minimierungs-, Ausgleichs- und<br />
Ersatzmaßnahmen nach Art und Umfang geeignet sind, dem naturschutzrechtlichen Erfordernis<br />
der Kompensation der mit dem Vorhaben verbundenen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes<br />
und des Landschaftsbildes entsprechend § 9 SächsNatSchG gerecht zu werden.<br />
Es wird davon ausgegangen, dass keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen<br />
des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zurückbleiben.<br />
6 Kostenschätzung<br />
Die landschaftspflegerische Begleitmaßnahme A 1 - Wiederherstellung temporär beanspruchter Flächen-<br />
ist im Zuge der Herstellung der Bandanlage zu realisieren und wird daher kostenseitig<br />
der technischen Baumaßnahme angegliedert. Die Ersatzmaßnahme E 1 - Entwicklung eines<br />
Magerrasens - ist im Zuge der Restauskiesung zu realisieren und wird deshalb ebenfalls kostenseitig<br />
nicht separat behandelt.<br />
Erläuterung Seite 26 von 28
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Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />
7 Quellenverzeichnis<br />
G.L.B.<br />
Büro für ganzheitliche Landschaftsplanung<br />
und Biotopgestaltung<br />
Gesetze/Richtlinien<br />
• BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG) vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193),<br />
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 686).<br />
• BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG (BARTSCHV) –Verordnung zum Schutz wild<br />
lebender Tier- und Pflanzenarten. Fassung vom 16. Februar 2005 (BGBl. I Nr. 11 vom<br />
24.2.2005 S.258; ber. 18.3.2005 S.896) Gl.-Nr.: 791-8-1<br />
• RICHTLINIE DES RATES 92/43/EWG VOM 21. MAI 1992 ZUR ERHALTUNG DER NA-<br />
TÜRLICHEN LEBENSRÄUME SOWIE DER WILD LEBENDEN TIERE UND PFLANZEN<br />
(FFH-RICHTLINIE); ABl. Nr. L 206 vom 22.07.1992, zuletzt geändert durch die Richtlinie<br />
des Rates 97/62/EG vom 08.11.1997 (ABl. Nr. 305)<br />
• RICHTLINIE DES RATES 79/409/EWG VOM 02. APRIL 1979 ÜBER DIE ERHALTUNG<br />
DER WILD LEBENDEN VOGELARTEN (VOGELSCHUTZ-RICHTLINIE); ABl. Nr. L 103<br />
vom 25.04.1979, zuletzt geändert durch die Richtlinie des Rates 91/244/EWG vom<br />
08.05.1991 (ABl. Nr. 115)<br />
• RICHTLINIE 97/49/EG DER KOMMISSION VOM 29. JULI 1997 zur Änderung der Richtlinie<br />
79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten. - Amtsblatt<br />
Nr. L 223/9 vom 13.8.1997.<br />
• RICHTLINIE 97/62/EG DES RATES VOM 27. OKTOBER 1997 zur Anpassung der Richtlinie<br />
92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden<br />
Tiere und Pflanzen an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt. - Amtsblatt Nr.<br />
L 305/42 vom 08.11.1997.<br />
• SÄCHSISCHES GESETZ ÜBER NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE<br />
(Sächsisches Naturschutzgesetz - SächsNatSchG) in der ab 01. Januar 2009 geltenden<br />
Fassung.<br />
Literatur<br />
• ALBIG, A., HAACKS, M., PESCHEL, R. (2003): Streng geschützte Arten als neuer Tatbestand<br />
in der Eingriffsregelung. Naturschutz und Landschaftsplanung. 35 (4). 126-128.<br />
• ANDRETZKE, H., T. SCHIKORE & K. SCHRÖDER (2005): Artsteckbriefe. In: SÜDBECK, P. ET<br />
AL. (Hrsg.): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. S. 135-695.<br />
Radolfzell.<br />
• BAUCKLOH, M., E.-F. KIEL & W. STEIN (2007): Berücksichtigung besonders und streng<br />
geschützter Arten bei der Straßenplanung in Nordrhein-Westfalen. Naturschutz und<br />
Landschaftsplanung, 39 (1). 13-18.<br />
• BAUER, H.-G., E. BEZZEL & W. FIEDLER (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas.<br />
AULA. Wiebelsheim.<br />
• BERNHARD, A. et al. (1986): Naturräume der Sächsischen Bezirke. Sächsische Heimatblätter<br />
• BINOT, M., BLESS, R., BOYE, P., GRUTTKE, H., & PRETSCHER, P. (1998) (Hrsg.): Rote<br />
Liste gefährdeter Tiere Deutschlands. — 434 S., Bonn-Bad Godesberg (Bundesamt für<br />
Naturschutz); Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 55.<br />
• BLAB, J. (1986): Grundlagen des Biotopschutzes für Tiere. Kilda-Verlag. Greven.<br />
• ELLENBERG, H. (1996): Vegetation Mitteleuropas mit den Alpen (5. Auflage). – Ulmer<br />
Verlag, Stuttgart.<br />
• HAASE, G. UND MANNSFELD, K. Hrsg. (2002): Naturraumeinheiten, Landschaftsfunktionen<br />
und Leitbilder am Beispiel von Sachsen. In: Forschungen zur deutschen Landeskunde.<br />
Band 250. Deutsche Akademie für Landeskunde. Flensburg.<br />
• IB GALINSKY 2009: 2. Änderung Rahmenbetriebsplan <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />
• JEDICKE, E. (1997): Die Roten Listen - Gefährdete Pflanzen, Tiere, Pflanzengesellschaften<br />
und Biotope in Bund und Ländern. Ulmer. Stuttgart.<br />
• KAULE, G. (1991): Arten- und Biotopschutz. Ulmer. Stuttgart.<br />
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Bandtrasse <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />
Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />
G.L.B.<br />
Büro für ganzheitliche Landschaftsplanung<br />
und Biotopgestaltung<br />
• LEHR, R. (1997): Taschenbuch für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau. Paul<br />
Parey. Berlin.<br />
• LFUG - SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (1992): Geologische Übersichtskarte<br />
des Freistaates Sachsen.<br />
• LFUG - SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (1993): Übersichtskarte<br />
der Böden des Freistaates Sachsen.<br />
• LFUG - SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (1996): Hinweise zur<br />
Landschaftspflege.<br />
• LFUG - SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (1999). Rote Liste Wirbeltiere,<br />
Rote Liste Farn- und Samenpflanzen.<br />
• LFUG - SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (2004). Biotoptypenliste<br />
für Sachsen, Materialien zu Naturschutz und Landschaftspflege 2004.<br />
• SCHUBERT, R., HILBIG, W., KLOTZ, S. (1995): Bestimmungsbuch der Pflanzengesellschaften<br />
Mittel- und Nordostdeutschlands. Gustav Fischer. Jena.<br />
• SCHMIDT, P. A. ET AL. (2003): Digitale Fachdaten zur Potentiellen Natürlichen Vegetation<br />
Sachsens. In: Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie (Hrsg.) - Materialien zu<br />
Naturschutz und Landschaftspflege. Dresden.<br />
• TRAUTNER, J. UND JOOSS, R. (2008): Die Bewertung „erheblicher Störung“ nach §42<br />
BNatSchG bei Vogelarten. Naturschutz und Landschaftsplanung. 40 (9). 265-272.<br />
• TU BERLIN, INSTITUT FÜR LANDSCHAFTS- UND UMWELTPLANUNG (2003): Handlungsempfehlung<br />
zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen. Im Auftrag<br />
des SMUL.<br />
• WACHTER, TH., PFANNENSTIEL, K.-M. (2004): Berücksichtigung von geschützten Arten<br />
bei Eingriffen in Natur und Landschaft. Naturschutz und Landschaftsplanung. 36 (12).<br />
371-376.<br />
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