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Anlage 5_1_Text - Contra Kiessand Leisenau

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Vorhaben: Bandtrasse <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />

Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

Auftraggeber: Ingenieurbüro Galinsky & Partner GmbH Freiberg<br />

Dorfstr. 28; 09603 Obergruna<br />

Auftragnehmer: G.L.B.<br />

Büro für ganzheitliche Landschaftsplanung<br />

und Biotopgestaltung<br />

Hauptstraße 134<br />

09600 Oberschöna<br />

Bearbeiter:<br />

Dipl.-Ing. Sybille Judersleben<br />

Dipl.-Ing. agr. Thomas Hergott<br />

Plan-Nr.: LBP 01.01<br />

Erläuterungsbericht<br />

Oberschöna, den 17.07.2009


Bandtrasse <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />

Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

G.L.B.<br />

Büro für ganzheitliche Landschaftsplanung<br />

und Biotopgestaltung<br />

1 Einleitung................................................................................................................... 4<br />

1.1 Vorgang ..................................................................................................................... 4<br />

1.2 Beschreibung des Vorhabens .................................................................................... 4<br />

1.3 Grundlagen der landschaftspflegerischen Begleitplanung.......................................... 5<br />

1.3.1 Vorschriften................................................................................................................ 5<br />

1.3.2 Planungsgrundlagen .................................................................................................. 5<br />

1.4 Untersuchungsraum................................................................................................... 5<br />

2 Bestandserfassung und –bewertung von Natur und Landschaft................................. 6<br />

2.1 Schutzgebiete ............................................................................................................ 6<br />

2.2 Schutzgut Boden........................................................................................................ 6<br />

2.3 Schutzgut Wasser...................................................................................................... 6<br />

2.3.1 Grundwasser ............................................................................................................. 6<br />

2.3.2 Oberflächengewässer ................................................................................................ 7<br />

2.4 Schutzgüter Klima / Luft............................................................................................. 8<br />

2.5 Tiere und Pflanzen..................................................................................................... 8<br />

2.5.1 Heutige potenziell natürliche Vegetation .................................................................... 8<br />

2.5.2 Bestandserfassung Biotope / Pflanzen....................................................................... 9<br />

2.5.3 Bestandserfassung Tiere ..........................................................................................11<br />

2.5.4 Zusammenfassende Bewertung des Schutzgutes Biotope, Pflanzen und Tiere ........12<br />

2.6 Schutzgut Landschaftsbild und Erholungswert der Landschaft..................................13<br />

3. Konfliktanalyse..........................................................................................................14<br />

3.1 Vermeidung von Beeinträchtigungen ........................................................................14<br />

3.2 Unvermeidbare erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen von Natur und<br />

Landschaft ................................................................................................................15<br />

3.2.1 Schutzgut Boden.......................................................................................................15<br />

3.2.2 Schutzgut Wasser.....................................................................................................16<br />

3.2.2.1 Grundwasser ............................................................................................................16<br />

3.2.2.2 Oberflächengewässer ...............................................................................................16<br />

3.2.3 Schutzgüter Klima / Luft............................................................................................16<br />

3.2.4 Schutzgut Biotope / Pflanzen und Tiere ....................................................................17<br />

3.2.5 Schutzgut Landschaftsbild und Erholungswert der Landschaft..................................18<br />

3.3 Artenschutzrechtliche Würdigung..............................................................................18<br />

3.4 Schutzgebiete, Aussagen zur FFH-Verträglichkeit ....................................................19<br />

3.5 Konfliktschwerpunkte (einschl. Wechselwirkungen) ..................................................19<br />

4 Landschaftspflegerische Maßnahmen.......................................................................19<br />

4.1 Methodik, Konzeption und Ziele der Maßnahmeplanung...........................................19<br />

4.2 Maßnahmen zur Verminderung, Gestaltungs- und Schutzmaßnahmen ....................20<br />

4.3 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen..........................................................................20<br />

4.3.1 Maßnahmebeschreibung ..........................................................................................20<br />

4.3.2 Zeitliche Realisierung und Flächenverfügbarkeit.......................................................21<br />

4.3.3 Pflege- und Funktionskontrollen................................................................................22<br />

5 Zusammenfassung und Bilanzierung ........................................................................22<br />

5.1 Ergebnisse der Bestandserfassung und –bewertung ................................................22<br />

5.2. Ergebnisse der Konfliktanalyse .................................................................................23<br />

5.3 Ergebnisse der Landschaftspflegerischen Maßnahmeplanung .................................24<br />

5.4 Zusammenfassende Gegenüberstellung / Bilanzierung von Beeinträchtigungen<br />

und Maßnahmen.......................................................................................................24<br />

Erläuterung Seite 2 von 28


Bandtrasse <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />

Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

G.L.B.<br />

Büro für ganzheitliche Landschaftsplanung<br />

und Biotopgestaltung<br />

6 Kostenschätzung ......................................................................................................26<br />

7 Quellenverzeichnis....................................................................................................27<br />

Verzeichnis der Tabellen<br />

Tabelle 1: Artenliste Flora<br />

Seite<br />

10<br />

Tabelle 2: Spontannachweise faunistischer Arten 12<br />

Tabelle 3: Eingriffe in das Schutzgut Boden 15<br />

Tabelle 4: Eingriffe in das Schutzgut Klima/Luft 17<br />

Tabelle 5: Eingriffe in das Schutzgut Biotope / Pflanzen und Tiere 17<br />

Tabelle 6: Eingriffe in das Schutzgut Landschaftsbild und Erholungswert der<br />

Landschaft<br />

Tabelle 7: Zusammenfassende Bilanzierung Eingriff – Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Tabelle 8: Gegenüberstellung der durch die Planung beabsichtigten Flächenwidmungen<br />

zu den bisherigen Nutzungen/ Biotoptypen im<br />

Bewertungsgebiet und Ermittlung des Flächenwertes<br />

<strong>Anlage</strong>nverzeichnis:<br />

<strong>Anlage</strong> 01 Protokoll zum Ortstermin zur Festlegung von Kompensationsmaßnahmen<br />

<strong>Anlage</strong> 02 Bestandsplan Biotoptypen<br />

Erläuterung Seite 3 von 28<br />

18<br />

25<br />

26


Bandtrasse <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />

Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

1 Einleitung<br />

1.1 Vorgang<br />

G.L.B.<br />

Büro für ganzheitliche Landschaftsplanung<br />

und Biotopgestaltung<br />

Durch die Sandwerke Biesern GmbH – ein Betrieb der Heidelberger Sand- und Kies GmbH–<br />

ist im Zuge der Erschließung des <strong>Kiessand</strong>tagebaus <strong>Leisenau</strong> die Errichtung einer Gurtbandförderanlage<br />

zur Weiterverarbeitung der Rohstoffe im Kieswerk Sermuth geplant.<br />

Aufgabe der Landschaftspflegerischen Begleitplanung ist es, auf Basis einer Bestandserfassung<br />

der biotischen und abiotischen Umweltfaktoren die mit dem Vorhaben verbundenen<br />

Konflikte zu analysieren, darauf aufbauend Möglichkeiten zur Konfliktvermeidung und -<br />

minderung darzustellen sowie landschaftspflegerische Maßnahmen zur Kompensation der<br />

unvermeidbaren Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes vorzuschlagen.<br />

1.2 Beschreibung des Vorhabens<br />

Nachfolgende zusammengefasste Vorhabensbeschreibung wurde sinngemäß IB GALINSKY<br />

2009 entnommen:<br />

Da im Sohlenbereich des Tagebaues Sermuth der Sandwerke Biesern GmbH bereits langjährig<br />

eine stationäre Trocken-/Nassklassieranlage mit einer damit verbundenen Bandförderanlage<br />

betrieben wird, ist das betriebliche Konzept darauf ausgerichtet, das aufzuschließende<br />

Abbaufeld-Süd des Tagebaues <strong>Leisenau</strong> ebenfalls mittels einer Bandanlage mit dem<br />

Aufbereitungsstandort zu verbinden. Die Distanzüberbrückung durch eine kontinuierlich betriebene<br />

und möglichst geradlinig verlaufende Bandanlage, mit entsprechender Kapazität ist,<br />

z.B. gegenüber einer Förderung mit Muldenkipperfahrzeugen, prinzipiell von Vorteil. Die geplante<br />

Förderart hat neben den Aspekten einer geringen Störanfälligkeit und der Gewährleistung<br />

eines kontinuierlichen Stoffstromes zur Aufbereitungsanlage auch nachvollziehbar geringere<br />

Umwelteinwirkungen zur Folge.<br />

Zur Belieferung der Aufbereitung im Tagebau Sermuth muss die Bundesstraße 107 gequert<br />

werden. Für den Regelbetrieb wird eine Bandanlage die Bundesstraße in aufgeständerter<br />

Form überqueren. Von der bestehenden Anbindung an die B 107 wird der künftige Tagebau<br />

<strong>Leisenau</strong> an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen.<br />

In der Aufschlussphase werden Abraum- und Rohkiestransporte über die Straße notwendig.<br />

Da im Regelbetrieb die <strong>Kiessand</strong>e über eine Bandanlage über die B 107 gefördert werden,<br />

verbleibt nur der Andienerverkehr, wie Pkw, Tankfahrzeuge sowie Tagebaugeräte, die gelegentlich<br />

zwischen den Tagebauen Sermuth und <strong>Leisenau</strong> verkehren müssen.<br />

Die Tagebauzufahrt quert den parallel zur B 107 verlaufenden Radweg. Die öffentlich gewidmete<br />

Zufahrtsstraße zum Speicher Schönbach wird auf einer Länge von ca. 100 m als<br />

Zufahrt zum geplanten <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong> (Südfeld) genutzt. Auf dieser Strecke<br />

quert die Tagebauzufahrt den Radweg, überquert den Bachlauf und unterquert eine Elt-<br />

Freileitung. Östlich der B 107 soll, ausgehend von einer vorhandenen Wegeanbindung, eine<br />

parallel zur Bandanlage verlaufende Betriebsstraße errichtet werden.<br />

Eine detaillierte Vorhabensbeschreibung ist in IB GALINSKY 2009 enthalten.<br />

Erläuterung Seite 4 von 28


Bandtrasse <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />

Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

1.3 Grundlagen der landschaftspflegerischen Begleitplanung<br />

1.3.1 Vorschriften<br />

G.L.B.<br />

Büro für ganzheitliche Landschaftsplanung<br />

und Biotopgestaltung<br />

Das geplante Vorhaben stellt gemäß § 8 SächsNatSchG einen Eingriff in Natur und Landschaft<br />

dar. Diese Einschätzung beruht auf der Definition des Eingriffs entsprechend § 8 Abs.<br />

1 SächsNatSchG und § 18 BNatSchG, wonach Eingriffe in Natur und Landschaft Veränderungen<br />

der Gestalt und der Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten<br />

Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels sind, die die Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen<br />

können.<br />

Mit dem vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplan werden gemäß §§ 10 und 11<br />

SächsNatSchG i.V.m. § 20 BNatSchG die erforderlichen Angaben zur Beurteilung des Eingriffs<br />

gemacht, um die Rechtsfolgen gemäß § 9 SächsNatSchG i.V.m. § 19 BNatSchG<br />

bestimmen zu können.<br />

Bei der Bearbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes sind die einschlägigen und<br />

im Quellenverzeichnis aufgeführten Vorschriften beachtet bzw. berücksichtigt worden.<br />

1.3.2 Planungsgrundlagen<br />

Als Grundlage der Bearbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes dienten insbesondere<br />

folgende Planungen:<br />

• IB GALINSKY 2009: 2. Änderung Rahmenbetriebsplan <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />

1.4 Untersuchungsraum<br />

Lage und Abgrenzung<br />

Bundesland: Freistaat Sachsen<br />

Landkreis: Leipzig<br />

Gemeinde: Großbothen<br />

Gemarkung: Schönbach, <strong>Leisenau</strong><br />

Das Untersuchungsgebiet umfasst einen ca. 150 m breiten und 250 m langen Korridor zwischen<br />

dem derzeit noch ackerbaulich genutzten Bewilligungsfeld <strong>Leisenau</strong> im Westen und<br />

dem Kiestagebau Sermuth im Osten. Die geplante Bandtrasse überquert den muldenförmigen,<br />

von Süd nach Nord gerichteten Talzug des Leitenbaches. Auengrünland, talbegleitende<br />

Gehölzflächen sowie die stark befahrene B 107 prägen das Areal.<br />

Die Darstellung des Untersuchungsgebietes erfolgt mit der Kartierung der Biotoptypen im<br />

Lageplan in der <strong>Anlage</strong> 02.<br />

Naturraum<br />

Das Plangebiet befindet sich naturräumlich am Südrand des Nordsächsischen Platten- und<br />

Hügellandes im Übergangsbereich zum Mulde-Lößhügelland und ist der Teileinheit der<br />

Schönbacher Muldeterrassen zuzuordnen (HAASE & MANNSFELD 2002, BERNHARDT ET AL.<br />

1986).<br />

Das Höhenniveau bewegt sich zwischen ca. 160 und ca. 175 m über NHN.<br />

Erläuterung Seite 5 von 28


Bandtrasse <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />

Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

2 Bestandserfassung und –bewertung von Natur und Landschaft<br />

2.1 Schutzgebiete<br />

Im Untersuchungsgebiet sind keine Schutzgebiete ausgewiesen.<br />

2.2 Schutzgut Boden<br />

G.L.B.<br />

Büro für ganzheitliche Landschaftsplanung<br />

und Biotopgestaltung<br />

Bestandserfassung<br />

Der geologische Untergrund des Plangebietes wird von pleistozänen Sedimenten geprägt.<br />

Unter einer Sandlößdecke lagern Flusskiese und –sande. Parabraunerden stellen die gebietstypischen<br />

Bodengesellschaften dar (LFUG 1992, LFUG 1993).<br />

Die direkt vom Vorhaben beanspruchte Flächen sind durch verschiedene Nutzungen (Grünlandnutzung,<br />

Bundesstraße, Radweg) unterschiedlich stark anthropogen verändert, bzw.<br />

vorbelastet. Die Vorbelastungen reichen von Düngemitteleinträgen auf landwirtschaftlichen<br />

Flächen über Schadstoffeinträge aus dem Fahrzeugverkehr bis hin zu Bodenversiegelungen<br />

durch Verkehrsflächen. Auf den gehölzbestockten Flächen sind weitgehend ungestörte Bodenverhältnisse<br />

zu vermuten. In unmittelbarer Nähe zur B 107 sind jedoch ebenfalls Schadstoffeinflüsse<br />

anzunehmen.<br />

Bewertung<br />

Es werden folgende Kriterien zur Bewertung herangezogen:<br />

- Natürlichkeit des Bodens der Biotoptypen<br />

- Funktionserfüllung des Bodens der Biotoptypen (v.a. Filter-, Puffer- und Speicherfunktion,<br />

Lebensraumfunktion für Pflanzen und Tiere)<br />

Aufgrund der erheblichen anthropogenen Vorbelastungen sind die Bodenflächen im Bereich<br />

der Verkehrswege ohne bzw. von sehr geringer Wertigkeit für das Schutzgut Boden (versiegelte<br />

Flächen bzw. unmittelbar angrenzende Randstreifen). Die Empfindlichkeit gegenüber<br />

weiteren Eingriffen ist dementsprechend gering.<br />

Durch nutzungsbedingte Nährstoffeinträge und eingeschränkte Existenzbedingungen für<br />

Flora und Fauna ist der Boden im Bereich der Auenwiese von mittlerer Wertigkeit. Daher<br />

wird auch von einer mittleren Empfindlichkeit ausgegangen.<br />

Infolge der natürlichen Standortverhältnisse ist der Boden der überwiegend gehölzbestockten<br />

bzw. als Extensivgrünland genutzten Talhangbereiche überwiegend als hochwertig einzuschätzen.<br />

Er zeichnet sich durch einen hohen Grad der Funktionserfüllung aus. Entsprechend<br />

hoch ist die Empfindlichkeit gegenüber Veränderungen.<br />

2.3 Schutzgut Wasser<br />

2.3.1 Grundwasser<br />

Bestandserfassung<br />

Aufgrund der Geländeverhältnisse ist in der unmittelbaren Aue davon auszugehen, dass der<br />

Grundwasserspiegel nur geringfügig unterhalb der Geländeoberfläche bzw. auf dem Niveau<br />

des Leitenbaches liegt (ca. 1-2 m unter GOK). Außerhalb der Aue steigt der Abstand entsprechend<br />

dem Gelände an.<br />

Erläuterung Seite 6 von 28


Bandtrasse <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />

Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

Bewertung<br />

Es werden folgende Kriterien zur Bewertung herangezogen:<br />

- Grundwasserneubildungsrate der Biotoptypen<br />

- Geschütztheit des Grundwassers durch die Biotoptypen<br />

G.L.B.<br />

Büro für ganzheitliche Landschaftsplanung<br />

und Biotopgestaltung<br />

Ohne Wert für das Teilschutzgut Grundwasser sind versiegelte Flächen (Bundesstraße,<br />

Radweg), da sie keinen Beitrag zur Grundwasserneubildung leisten. Ebenso sind straßenbegleitende<br />

Grünflächen von geringer Wertigkeit, da hier insbesondere die Geschütztheit<br />

des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen eingeschränkt ist.<br />

Von mittlerer Wertigkeit sind die landwirtschaftlich genutzten Grünlandflächen. Hier ergeben<br />

sich Einschränkungen vor allem durch Nährstoffeinträge.<br />

Als Bereiche mit hoher Wertigkeit sind die im Untersuchungsgebiet vorhandenen Gehölzbestände<br />

und Hochstaudenfluren einzuschätzen, da hier keine Nutzungseinflüsse zu verzeichnen<br />

sind.<br />

Die Empfindlichkeit der einzelnen Biotoptypen ist entsprechend ihrer Bedeutung für das<br />

Schutzgut zu beurteilen.<br />

2.3.2 Oberflächengewässer<br />

Bestandserfassung<br />

Der das Untersuchungsgebiet querende Leitenbach ist grabenförmig ausgebaut, d.h. begradigt<br />

und mit Wabenplatten befestigt. Die Grabenböschungen werden von nitrophilen Hochstaudenfluren<br />

gesäumt, in denen vereinzelt noch Arten naturnaher Fließgewässerufersäume<br />

vertreten sind. Ein Ufergehölzbestand ist nur punktuell vorhanden.<br />

Die Wasserqualität des Baches unterliegt den Einflüssen aus dem Einzugsgebiet, welches<br />

durch ausgedehnte landwirtschaftliche Nutzflächen geprägt wird.<br />

Bewertung<br />

Es werden folgende Kriterien zur Bewertung herangezogen:<br />

- Naturnähe<br />

- Retentionsfunktion<br />

- Wasserqualität<br />

Die Leistungsfähigkeit des Leitenbaches wird als mittel eingeschätzt. Die Gewässermorphologie<br />

ist erheblich anthropogen überformt, jedoch besitzt die Ufervegetation noch naturnahe<br />

Elemente. Die Wasserqualität ist starken Schwankungen unterworfen. Das Retentionsvermögen<br />

ist aufgrund der Laufbegradigung gering.<br />

Die Empfindlichkeit des Fließgewässers gegenüber baulichen Eingriffen wird aufgrund der<br />

strukturellen Vorbelastungen als mittel eingeschätzt. Die Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeinträgen<br />

ist dagegen als hoch zu beurteilen, da über den Wasserpfad ein enormes<br />

Ausbreitungspotenzial mit entsprechend weitreichenden Auswirkungen auf die Wasserqualität<br />

gegeben ist.<br />

Erläuterung Seite 7 von 28


Bandtrasse <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />

Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

2.4 Schutzgüter Klima / Luft<br />

G.L.B.<br />

Büro für ganzheitliche Landschaftsplanung<br />

und Biotopgestaltung<br />

Bestandserfassung<br />

Das Plangebiet zählt klimatisch zum Hügelland und unteren Berglagen und ist durch ein mäßig<br />

trockenes Klima gekennzeichnet. Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei ca. 8 °C.<br />

Die mittleren jährlichen Niederschlagssummen liegen bei ca. 600 mm (HAASE & MANNSFELD<br />

2002, BERNHARDT ET AL. 1986).<br />

Im Plangebiet herrschen Vegetationsflächen wie Grünland und Gehölzbestände vor.<br />

Daneben sind auch Verkehrsflächen zu verzeichnen.<br />

Bewertung<br />

Es werden folgende Kriterien zur Bewertung herangezogen:<br />

- bioklimatische Ausgleichsfunktion<br />

- Immissionsschutz- und Luftregenerationsfunktion<br />

Die im Plangebiet vorhandenen Verkehrswege sind ohne Wert für das Schutzgut. Als hochwertig<br />

sind Grünlandflächen, Staudenfluren und Einzelgehölze einzuschätzen. Von sehr hohem<br />

Wert für das Schutzgut Klima/Luft sind die geschlossenen Gehölzbestände, da durch<br />

sie die größtmögliche bioklimatische Wirksamkeit erzielt wird.<br />

2.5 Tiere und Pflanzen<br />

Hinweis zur Methodik<br />

Die Bestandserfassung erfolgte im Juni 2009 durch Biotoptypenkartierung entsprechend der<br />

Biotoptypenliste Sachsens (LFUG 2004). Erfasst wurden zudem kennzeichnende Pflanzen-<br />

und Tierarten.<br />

2.5.1 Heutige potenziell natürliche Vegetation<br />

Für den Bereich der Talaue des Plangebietes wäre der typische Hainmieren-Schwarzerlen-<br />

Bachwald charakteristisch (SCHMIDT ET AL. 2002). Als Hauptbaumart dieser Vegetationseinheit<br />

herrscht Schwarzerle (Alnus glutinosa) gegenüber Esche (Fraxinus excelsior) vor. Wichtige<br />

Nebenbaumarten sind Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Bruchweide (Salix fragilis)<br />

sowie Berg- und Flatterulme (Ulmus glabra, Ulmus minor). Die Strauchschicht repräsentieren<br />

Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus) und Sal-Weide (Salix caprea). Rauhhaariger Kälberkropf<br />

(Chaerophyllum hirsutum), Hain-Sternmiere (Stellaria nemorum), Gefleckte Taubnessel<br />

(Lamium maculatum), Rote Lichtnelke (Silene dioica), Großes Mädesüß (Filipendula<br />

ulmaria), Rote Pestwurz (Petasites hybridus), Großes Springkraut (Impatiens noli-tangere),<br />

Sumpf-Pippau (Crepis paludosa), Große Brennessel (Urtica dioica), Giersch (Aegopodium<br />

podagraria) und Straußfarn (Matteuccia struthiopteris) sind für die Krautschicht typische<br />

Vertreter.<br />

Außerhalb der Talaue wäre ein Zittergrasseggen-Hainbuchen-Stieleichenwald typisch. Charakteristische<br />

Baumarten der meist mehrschichtig aufgebauten Bestände sind die unter den<br />

Eichen vorherrschende Stiel-Eiche (Quercus robur), seltener Trauben-Eiche (Quercus<br />

petraea) sowie Hainbuche (Carpinus betulus), Vogel-Kirsche (Prunus avium), Winter-Linde<br />

(Tilia cordata), auf reicheren Standorten auch Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) und Esche<br />

(Fraxinus excelsior). Die gut ausgebildete Strauchschicht wird von Weißdorn-Arten und Hybriden<br />

(Crataegus x macrocarpa, C. rhipidophylla), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea),<br />

Schlehe (Prunus spinosa) und anderen Straucharten sowie Arten der Baumschicht repräsentiert.<br />

In der Krautschicht kommt mit hoher Artmächtigkeit die Zittergrassegge (Carex brizoi-<br />

Erläuterung Seite 8 von 28


Bandtrasse <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />

Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

G.L.B.<br />

Büro für ganzheitliche Landschaftsplanung<br />

und Biotopgestaltung<br />

des) vor. Daneben sind Echte Sternmiere (Stellaria holostea), Vielblütige Weißwurz (Polygonatum<br />

multiflorum), Nickendes Perlgras (Melica nutans), Hain-Veilchen (Viola riviniana),<br />

Hain-Rispengras (Poa nemoralis), Maiglöckchen (Convallaria majalis), Süße Wolfsmilch<br />

(Euphorbia dulcis), seltener Wald-Labkraut (Galium sylvaticum) sowie Verschiedenblättriger<br />

Schwingel (Festuca heterophylla), weiterhin Feuchtezeiger wie Rasen-Schmiele (Deschampsia<br />

cespitosa), Frauenfarn (Athyrium filix-femina) und Riesen-Schwingel (Festuca<br />

gigantea) anzutreffen.<br />

2.5.2 Bestandserfassung Biotope / Pflanzen<br />

Die geplante Bandtrasse beginnt im Westen im Bereich des Bewilligungsfeldes <strong>Leisenau</strong><br />

(Südfeld). Diese Fläche wird derzeit noch intensiv als Ackerland bewirtschaftet. Die Trasse<br />

quert dann den von Süd nach Nord gerichteten Talzug des Leitenbaches einschließlich der B<br />

107 und erreicht schließlich im Osten den Kiestagebau Sermuth.<br />

Das unmittelbare Plangebiet wird im Westen durch den vor wenigen Jahren mit Gehölzen<br />

bepflanzten linken Talhang geprägt. In der neu angelegten Feldhecke stocken vornehmlich<br />

Sträucher wie Hasel, Weißdorn, Holunder, Hundsrose, Hartriegel und Traubenkirsche,<br />

daneben wurden auch einzelne Baumarten wie Stieleiche, Vogelkirsche und Bergahorn angepflanzt.<br />

Die üppige Krautschicht zwischen den jungen Gehölzen wird von nitrophilen<br />

Hochstauden wie Große Brennessel, Kanadische Goldrute, Acker-Kratzdistel und Giersch<br />

beherrscht (Verband der Frischen nitrophilen Säume – Aegopodion podagrariae).<br />

Die linksufrige Talsohle wird von ausgedehnten Hochstaudenfluren beherrscht, welche sich<br />

ebenfalls durch nitrophile Arten wie Große Brennessel, Kanadische Goldrute und einen<br />

Landreitgrasbestand auszeichnen.<br />

Der Leitenbach ist begradigt und mit Wabenplatten ausgebaut. Das Fließgewässer wird von<br />

einem schmalen nitrophilen Flussufersaum (Convolvulion sepium) begleitet, wobei Brennesselbestände<br />

vorherrschen. Daneben kommen Zaunwinde, Bittersüßer Nachtschatten, Großes<br />

Mädesüß, Rohrglanzgras, Gilbweiderich und Blutweiderich vor. Am linken Ufer stehen<br />

einzelne Gehölze, vornehmlich Bruchweide sowie Bergahorn, Birke, Salweide und Stieleiche.<br />

Die rechtsufrige Talsohle wird von einer Frischwiese eingenommen (Arrhenatherion elatioris).<br />

Knaulgras, Wiesen-Fuchsschwanz, Glatthafer, Weiche Trespe, Weiße Taubnessel,<br />

Stumpfblättriger Ampfer, Weißklee, Wiesen-Bärenklau und Löwenzahn prägen das Vegetationsbild.<br />

Daneben kommen vereinzelt Wiesen-Glockenblume und Schafgarbe vor.<br />

An die Talwiese schließt sich östlich der parallel zur B 107 verlaufende Radweg an. Radweg<br />

und Bundestrasse wurden erst vor wenigen Jahren saniert bzw. ausgebaut, so dass die weg-<br />

bzw. straßenbegleitenden Grünflächen noch das Artenspektrum der bei der Erstbegrünung<br />

verwendeten Regelsaatgutmischung enthalten (Schwingelarten, Ferkelkraut, Rainfarn, Feldklee).<br />

Zusätzlich wurden Strauchgruppen (Hundsrose, Hartriegel) und einzelne Hochstämme<br />

(Hainbuche, Esche) angepflanzt. Als prägende Baumsubstanz sind am östlichen Fahrbahnrand<br />

der B 107 insgesamt 10 alte Alleebäume (Bergahorn, Esche) zu nennen, welche<br />

Durchmesser zwischen 0,5 und 1 m aufweisen.<br />

Südlich der geplanten Bandtrasse zweigt von der B 107 ein Wirtschaftweg, der in westliche<br />

Richtung verläuft sowie eine Zufahrt zu den östlich gelegenen Flächen ab.<br />

Östlich der B 107 erstreckt sich ein bewaldeter Hang. Der südliche Teil, durch den auch die<br />

geplante Bandtrasse verlaufen soll, wird von mittelalten Eschen und Bergahornen beherrscht<br />

Erläuterung Seite 9 von 28


Bandtrasse <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />

Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

G.L.B.<br />

Büro für ganzheitliche Landschaftsplanung<br />

und Biotopgestaltung<br />

(Alter ca. 30-40 Jahre). Nach Norden erstreckt sich dagegen ein älterer Mischbestand aus<br />

Kiefer, Stieleiche und Birke.<br />

Der Waldbestand wird nach Osten von einem Waldsaum umgeben. Diesem schließt sich<br />

eine offenbar extensiv genutzte Grünlandfläche an (Arrhenaterion elatioris). Vermutlich handelt<br />

es sich bei dieser Fläche um eine rekultivierte Kippenfläche oder zumindest um eine<br />

mehrere Jahre brach gelegene Fläche, da der Aufwuchs lückig ist und neben Frischwiesenarten<br />

wie Glatthafer, Knaulgras, Rotes Straußgras, Löwenzahn, Wiesen-Pippau, Ferkelkraut,<br />

Wiesen-Bärenklau, Wiesen-Kerbel und Stumpfblättriger Ampfer auch Ruderalarten wie Wilde<br />

Möhre, Acker-Kratzdistel, Rainfarn, Beifuß, Kanadische Goldrute und Gemeine Quecke vorkommen.<br />

Die Grünlandfläche wird nach Süden durch einen mit (Pionier-)Gehölzen (Birke, Aspe, Stieleiche,<br />

Bergahorn) bestockten Geländeeinschnitt begrenzt, welcher den Randbereich einer<br />

ehemaligen Kiesgrube darstellt.<br />

Die östliche Grenze des Plangebietes ist durch einen Mutterbodenwall gekennzeichnet, der<br />

bereits zum Abbaufeld des Kiestagebaus Sermuth zählt. Dieser wird von ausdauernden<br />

Ruderalarten wie Kanadische Goldrute, Gemeiner Beifuß und Acker-Kratzdistel beherrscht<br />

(Verband der Kletten-Gesellschaften – Arction lappae). Im Norden ragt eine an den Kiestagebau<br />

Sermuth grenzende Abraumhalde in das Untersuchungsgebiet.<br />

Besonders geschützte Pflanzenarten sowie Arten der Roten Liste wurden im Plangebiet nicht<br />

festgestellt.<br />

Tabelle 1: Artenliste Flora<br />

Deutscher Name Wiss. Name Rote Liste Rote Liste Schutzstatus<br />

BRD Sachsen<br />

Acker-Kratzdistel Cirsium arvense - - -<br />

Aspe Populus tremula - - -<br />

Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus - - -<br />

Birke Betula pendula - - -<br />

Blutweiderich Lythrum salicaria - - -<br />

Bruchweide Salix fragilis - - -<br />

Echte Nelkenwurz Geum urbanum - - -<br />

Echtes Johanniskraut Hypericum perforatum - - -<br />

Gemeine Esche Fraxinus excelsior - - -<br />

Gemeine Kiefer Pinus sylvestris - - -<br />

Gemeine Quecke Agropyron repens - - -<br />

Gemeiner Beifuß Artemisia vulgaris - - -<br />

Geruchlose Kamille Tripleurospermum<br />

inodorum<br />

- - -<br />

Gewöhnlicher<br />

Gilbweiderich<br />

Lysimachia vulgaris - - -<br />

Gewöhnliches<br />

krautFerkel-<br />

Hypochaeris radicata - - -<br />

Giersch Aegopodium podagraria - - -<br />

Glatthafer Arrhenatherum elatius - - -<br />

Große Brennessel Urtica dioica - - -<br />

Großes Mädesüß Filipendula ulmaria - -<br />

Hainbuche Carpinus betulus - - -<br />

Hartriegel Cornus sanguinea - - -<br />

Hasel Corylus avellana - - -<br />

Hundsrose Rosa canina - - -<br />

Kanadische Goldrute Solidago canadensis - - -<br />

Kletten-Labkraut Galium aparine - - -<br />

Erläuterung Seite 10 von 28


Bandtrasse <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />

Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

G.L.B.<br />

Büro für ganzheitliche Landschaftsplanung<br />

und Biotopgestaltung<br />

Deutscher Name Wiss. Name Rote Liste Rote Liste Schutzstatus<br />

BRD Sachsen<br />

Knaulgras Dactylis glomerata - - -<br />

Land-Reitgras Calamagrostis epigejos - - -<br />

Löwenzahn Taraxacum officinale - - -<br />

Rainfarn Tanacetum vulgare - - -<br />

Rohrglanzgras Phalaris arundinacea - - -<br />

Rotes Straußgras Agrostis tenuis - - -<br />

Salweide Salix caprea - - -<br />

Schafgarbe Achillea millefolium - - -<br />

Schwarzer Holunder Sambucus nigra - - -<br />

Silberweide Salix alba - - -<br />

Stieleiche Quercus robur - - -<br />

Stumpfblättriger Ampfer Rumex obtusifolius - - -<br />

Vogelkirsche Prunus avium - - -<br />

Weißdorn Crataegus monogyna - - -<br />

Weiße Taubnessel Lamium album - - -<br />

Weißklee Trifolium repens - - -<br />

Wiesen-Bärenklau Heracleum sphondylium - - -<br />

Wiesen-Fuchsschwanz Alopecurus pratensis - - -<br />

Wiesen-Glockenblume Campanula patula - - -<br />

Wiesen-Kerbel Anthriscus sylvestris - - -<br />

Wiesen-Labkraut Gallium mollugo - - -<br />

Wiesen-Pippau Crepis biennis - - -<br />

Wilde Möhre Daucus carota - - -<br />

Zaunwinde Convolvulus sepium - - -<br />

Erläuterungen zum Gefährdungsgrad<br />

Gefährdungsgrade nach der Roten Liste Bundesrepublik Deutschland/Sachsen<br />

1 - Vom Aussterben bedroht<br />

2 - Stark gefährdet<br />

3 - Gefährdet<br />

R - Im Rückgang<br />

V - Zurückgehend, Art der Vorwarnliste<br />

Schutzstatus gemäß § 20a Abs.1 Nr. 7 und 8 BNatSchG<br />

b - besonders geschützt<br />

s - streng geschützt<br />

2.5.3 Bestandserfassung Tiere<br />

Im Rahmen der Bestandsaufnahme erfolgten unter Berücksichtigung der Vorhabensspezifik<br />

und aufgrund der durch die vorhandene Biotopausstattung und infrastrukturelle Überprägung<br />

begrenzten Lebensraumeignung keine zielgerichteten Erhebungen zu einzelnen Artengruppen<br />

der Fauna. Folgende Zufallsbeobachtungen wurden jedoch getätigt:<br />

Im Bereich der Grünlandfläche am Kiestagebau Sermuth konnte der Feldhase nachgewiesen<br />

werden. Weiterhin fanden sich Spuren bzw. Fährten von Dachs, Fuchs und Rehwild.<br />

Als Brutvögel wurden für die Gehölz- und Staudenfluren westlich des Leitenbaches Neuntöter,<br />

Gartengrasmücke, Mönchsgrasmücke und Goldammer nachgewiesen. Im Hangwald an<br />

der B 107 sangen Fitis und Gartengrasmücke. Goldammer und Dorngrasmücke besiedeln<br />

die von einzelnen Gebüschen und ausgedehnten Hochstaudenfluren geprägten Randbereiche<br />

des Tagebaus Sermuth. Der Gesang der Nachtigall war aus Richtung der Talsperre<br />

Erläuterung Seite 11 von 28


Bandtrasse <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />

Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

G.L.B.<br />

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und Biotopgestaltung<br />

Schönbach zu vernehmen (außerhalb des Plangebietes). Aus Richtung <strong>Leisenau</strong> waren die<br />

Rufe des Kuckucks zu hören.<br />

In der Auenwiese am Leitenbach wurde die Erdkröte nachgewiesen.<br />

Ein Vorkommen besonders störungsanfälliger bzw. hochspezialisierter Arten in dem durch<br />

intensive Nutzungen und eine stark befahrene Verkehrsader geprägten Landschaftsraum<br />

eher unwahrscheinlich.<br />

Tabelle 2: Spontannachweise faunistischer Arten<br />

Deutscher Name Wiss. Name Rote Liste Rote Liste Schutzstatus<br />

BRD Sachsen BNatSchG<br />

Säugetiere<br />

Feldhase Lepus capensis 3 3 -<br />

Dachs Meles meles - - -<br />

Fuchs Vulpes vulpes - - -<br />

Reh Capreolus capreolus - - -<br />

Vögel<br />

Kuckuck Cuculus canorus V V b<br />

Nachtigall Luscinia megarhynchos - - b<br />

Neuntöter Lanius collurio - - b<br />

Gartengrasmücke Sylvia borin - V b<br />

Goldammer Emberzia citrinella - V b<br />

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla - - b<br />

Dorngrasmücke Sylvia communis - V b<br />

Fitis Phylloscopus trochilus - - b<br />

Amphibien<br />

Erdkröte Bufo bufo - - b<br />

Erläuterungen zum Gefährdungsgrad<br />

Gefährdungsgrade nach der Roten Liste Bundesrepublik Deutschland/Sachsen<br />

1 - Vom Aussterben bedroht<br />

2 - Stark gefährdet<br />

3 - Gefährdet<br />

R - Im Rückgang<br />

V - Zurückgehend, Art der Vorwarnliste<br />

Schutzstatus gemäß § 20a Abs.1 Nr. 7 und 8 BNatSchG<br />

b - besonders geschützt<br />

s - streng geschützt<br />

2.5.4 Zusammenfassende Bewertung des Schutzgutes Biotope, Pflanzen und Tiere<br />

Zur Bewertung der Schutzgüter Biotope, Pflanzen und Tiere werden folgende Wertfaktoren<br />

herangezogen:<br />

- Lebensraumfunktion der Biotoptypen<br />

- Biotopverbundfunktion der Biotoptypen<br />

- Alter/Wiederherstellbarkeit der Biotoptypen<br />

- Natürlichkeitsgrad der Biotoptypen<br />

Erläuterung Seite 12 von 28


Bandtrasse <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />

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- Gefährdung/Seltenheit der Biotoptypen/Arten<br />

G.L.B.<br />

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und Biotopgestaltung<br />

Bereiche mit hoher Wertigkeit stellen insbesondere der Biotopkomplex aus Leitenbach sowie<br />

den sich westlich davon erstreckenden Hochstaudenfluren und jungen Gehölzbeständen dar.<br />

Ebenfalls als hochwertig ist der sich östlich der B 107 erstreckende Offenland-<br />

Waldbiotopkomplex einzuschätzen. Die in diesen Bereichen angetroffene Strukturvielfalt bietet<br />

zahlreichen Arten der Fauna geeignete und weitgehend störungsarme Lebensräume.<br />

Entsprechend der Bedeutung dieser Biotopkomplexe für den Naturschutz ist deren Empfindlichkeit<br />

gegenüber Beeinträchtigungen als hoch einzuschätzen.<br />

Die intensiv genutzte Auenwiese am Leitenbach ist von mittlerer Wertigkeit. Hier finden nur<br />

anspruchslose und allgemein häufige Arten geeignete Lebensbedingungen vor.<br />

Als geringwertig bzw. ohne Wert sind die Straßennebenflächen bzw. die im Untersuchungsgebiet<br />

liegenden Verkehrswege einzuschätzen.<br />

Als erhebliche Vorbelastung ist die stark befahrene B 107 zu bewerten. Neben verkehrsbedingten<br />

Störwirkungen auf angrenzende Biotope wirkt sich der Verkehrsweg als Barriere für<br />

den talübergreifenden Lebensraumverbund mit entsprechendem Gefährdungspotenzial für<br />

wandernde Tierarten aus.<br />

2.6 Schutzgut Landschaftsbild und Erholungswert der Landschaft<br />

Bestandserfassung<br />

Das Plangebiet umfasst im wesentlichen die Landschaftsbildeinheit „Talzug eines Bachlaufes“.<br />

Als natürliche Landschaftselemente treten neben der natürlichen Talmorphologie insbesondere<br />

der Bachlauf des Leitenbaches, Auengrünland und talbegleitende Gehölzstrukturen<br />

in Erscheinung. Der an sich reizvolle Charakter dieser Landschaftsbildeinheit wird in einem<br />

hohen Maß durch Infrastrukturanlagen wie die B 107, einen parallel zur Bundesstraße verlaufenden<br />

Radweg sowie einen von der B 107 abzweigenden Wirtschaftsweg und letztlich<br />

auch durch eine Mittelspannungsfreileitung am Westrand des Untersuchungsgebietes überprägt.<br />

Als markantes Landschaftselement ist die Alleebaumreihe am östlichen Straßenrand zu<br />

nennen.<br />

Für die Erholungsnutzung erschlossene Bereiche sind im Plangebiet nicht vorhanden.<br />

Bewertung<br />

Das Landschaftsbild ist in Bezug auf seine ästhetischen sowie rekreativen Funktionen zu<br />

bewerten.<br />

Die für eine Beurteilung des Landschaftsbildes heranzuziehenden Kriterien Vielfalt, Eigenart<br />

und Schönheit des Landschaftsbildes werden im Plangebiet durch die Dominanz anthropogener<br />

Strukturen beeinträchtigt. Der Wert des Landschaftsbildes ist daher überwiegend als<br />

„mittel“ einzuschätzen. Plangebietsübergreifend ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der Talzug<br />

eine bedeutende Grünzäsur im der von ausgedehnten Ackerflächen bzw. Kiestagebauen<br />

geprägten Landschaftsraum darstellt.<br />

In Bezug auf den Erholungswert ergeben sich zwangsläufig ebenfalls starke Einschränkungen<br />

für das Plangebiet.<br />

Erläuterung Seite 13 von 28


Bandtrasse <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />

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G.L.B.<br />

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und Biotopgestaltung<br />

Die Empfindlichkeit des Landschaftsbildes des betrachteten Gebietes gegenüber Veränderungen<br />

wird insbesondere aufgrund der gegenüber dem Umfeld hervorgehobenen Bedeutung<br />

als „hoch“ eingeschätzt.<br />

3. Konfliktanalyse<br />

3.1 Vermeidung von Beeinträchtigungen<br />

Im Rahmen der Eingriffsregelung ist zuerst mit höchster Priorität eine Vermeidung des Eingriffs<br />

zu prüfen und anzustreben (Vermeidungs- und Minimierungsgebot § 9 Abs. 1 Sächs-<br />

NatSchG i.V.m. § 19 Abs. 1 BNatSchG).<br />

Die Rohstoffvorräte im Bereich des Kiestagebaus Sermuth sind in absehbarer Zeit erschöpft.<br />

Zur Fortführung der Kiesgewinnung und zur Aufrechterhaltung der sich am Standort angesiedelten<br />

weiterverarbeitenden Betriebe ist perspektivisch der Neuaufschluss von Kieslagerstätten<br />

erforderlich. Mit der Erschließung des Bewilligungsfeldes <strong>Leisenau</strong> liegt eine entsprechende<br />

Option vor.<br />

Zur Vermeidung zusätzlicher erheblicher Eingriffe in Natur und Landschaft sind im Bereich<br />

des Bewilligungsfeldes <strong>Leisenau</strong> keine neuen Aufbereitungsanlagen vorgesehen. Vielmehr<br />

soll der Rohkies im vorhandenen Kieswerk Sermuth weiterverarbeitet werden. Zudem befinden<br />

sich hier die entsprechenden Abnehmer für den Rohstoff. Für die Bewältigung der notwendigen<br />

Massentransporte zwischen dem zu erschließenden Abbaufeld und den Aufbereitungsanlagen<br />

bzw. weiterverarbeitenden Betrieben stehen letztlich der Transport per Lkw<br />

oder die <strong>Anlage</strong> einer stationären Bandanlage als Varianten zur Verfügung. Dabei ist einer<br />

Bandanlage aus ökologischen Gründen eindeutig der Vorzug zu geben. Der mit dem Bau der<br />

<strong>Anlage</strong> verbundene Eingriff wird somit mangels umweltfreundlicherer Alternativen als nicht<br />

vermeidbar eingeschätzt.<br />

Weiterführend sind im Rahmen der technischen Bausausführung alle Möglichkeiten auszuschöpfen,<br />

um vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen bzw. die zu erwartenden unvermeidbaren<br />

Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu vermindern.<br />

Die folgenden Vermeidungs-/Verminderungsmaßnahmen sind für alle Maßnahmebereiche<br />

des Gesamtvorhabens anzuwenden. Eine Beschreibung der Maßnahmen erfolgt in Kapitel<br />

4.2.<br />

• M 1 - Beseitigung von Vegetationsbeständen außerhalb der Reproduktionszeit der Fauna<br />

(September bis Februar)<br />

• M 2 - Minimierung der Inanspruchnahme wertvoller Biotopstrukturen<br />

• M 3 - Schutz wertvoller Biotopbereiche vor baubedingten mechanischen und stofflichen<br />

Beeinträchtigungen<br />

• M 4 – <strong>Anlage</strong> einer Betriebsstraße in wasserdurchlässiger Bauweise (sandgeschlämmte<br />

Schotterdecke)<br />

Erläuterung Seite 14 von 28


Bandtrasse <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />

Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

G.L.B.<br />

Büro für ganzheitliche Landschaftsplanung<br />

und Biotopgestaltung<br />

3.2 Unvermeidbare erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen von Natur und<br />

Landschaft<br />

Trotz der im vorangegangenen Kapitel aufgeführten Vermeidung-/Minimierungsmaßnahmen<br />

ist aufgrund der Inanspruchnahme wertvoller Biotopstrukturen von erheblichen Beeinträchtigungen<br />

von Natur und Landschaft im Sinne von § 8 SächsNatSchG auszugehen.<br />

Schutzgutbezogen werden die einzelnen Konflikte nachfolgend erläutert. Es wird dabei zwischen<br />

bau-, anlage- sowie betriebsbedingten Beeinträchtigungen unterschieden.<br />

3.2.1 Schutzgut Boden<br />

baubedingte Wirkungen<br />

Zur Erschließung des Baufeldes für die zu errichtende Bandtrasse wird, ausgehend von dem<br />

vorhandenen Wegenetz, die <strong>Anlage</strong> von temporären Baustellenzuwegungen / -straßen erforderlich.<br />

Auf den betroffenen Flächen kommt es zur temporären Überprägung / Veränderung<br />

der ursprünglichen Standortverhältnisse und Einschränkung der Bodenfunktionen<br />

(K 1). Nach ordnungsgemäßer Wiederherstellung können sich die betroffenen Bodenflächen<br />

sukzessive regenerieren und ihre ursprüngliche Funktion wieder aufnehmen.<br />

anlagebedingte Wirkungen<br />

Durch die Stützpfeiler der Bandanlage werden ca. 50 m² Bodenfläche überbaut. Dadurch<br />

kommt es zu einem vollständigen Funktionsverlust (K 2) aufgrund von Bodenversiegelung.<br />

Auch der geplante Bau einer Betriebsstraße von der B 107 in den Kiestagebau Sermuth<br />

(ca. 500 m²) führt zu einer dauerhaften Überprägung / Veränderung der ursprünglichen<br />

Standortverhältnisse und Einschränkung der Bodenfunktionen (K 3), die einem<br />

vollständigen Funktionsverlust, mit Ausnahme der Erhaltung der Wasserdurchlässigkeit, nahe<br />

kommt. Zu gewissen Einschränkungen der Bodenfunktion (Lebensraum für Tiere und<br />

Pflanzen) kommt es ebenfalls in Bereichen, in denen die Bandanlage ebenerdig geführt wird.<br />

betriebsbedingte Wirkungen<br />

Aus dem geplanten Vorhaben leiten sich keine betriebsbedingten Konflikte für das Schutzgut<br />

Boden ab.<br />

Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die zu erwartenden Eingriffe in das Schutzgut<br />

Boden:<br />

Tabelle 3: Eingriffe in das Schutzgut Boden<br />

Konflikt-<br />

Nr.<br />

Beschreibung Flächeninanspruchnahme<br />

K 1 baubedingt temporäre Überprägung sowie Veränderung<br />

der ursprünglichen Standortverhältnisse und Einschränkung<br />

der Bodenfunktionen<br />

ca. 700 m²<br />

K 2 anlagebedingt vollständiger Funktionsverlust 50 m²<br />

K 3 anlagebedingt dauerhafte Überprägung sowie Veränderung<br />

der ursprünglichen Standortverhältnisse und Einschränkung<br />

der Bodenfunktionen<br />

500 m²<br />

Erläuterung Seite 15 von 28


Bandtrasse <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />

Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

3.2.2 Schutzgut Wasser<br />

3.2.2.1 Grundwasser<br />

G.L.B.<br />

Büro für ganzheitliche Landschaftsplanung<br />

und Biotopgestaltung<br />

baubedingte Wirkungen<br />

Aufgrund der Spezifik des Vorhabens können erhebliche oder nachhaltige Auswirkungen auf<br />

das Grundwasser ausgeschlossen werden. Baubedingt sind bei Einhaltung des Standes der<br />

Technik keine schädlichen Auswirkungen auf das Schutzgut zu befürchten.<br />

anlagebedingte Wirkungen<br />

Die geringfügigen Flächenversiegelungen im Bereich der für die Talquerung herzustellenden<br />

Stützpfeiler wird nicht als erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes eingeschätzt. Aufgrund<br />

der geringen Breite der Bandtrasse von ca. 3 m und des unversiegelten Untergrundes<br />

ist nicht von einem Verlust von Flächen für die Grundwasserneubildung auszugehen. Die<br />

wasserdurchlässige Bauweise der Betriebsstraße ist analog zu bewerten.<br />

betriebsbedingte Wirkungen<br />

Bei einer dem Stand der Technik entsprechenden Nutzung der Bandtrasse sowie der Betriebsstraße<br />

ergeben sich keine negativen Auswirkungen auf Qualität und Quantität des<br />

Grundwassers.<br />

3.2.2.2 Oberflächengewässer<br />

baubedingte Wirkungen<br />

Baubedingt ergeben sich durch die Baumaßnahmen keine Beeinträchtigungen für das<br />

Schutzgut, da keine Eingriffe in das mit der Bandanlage zu überquerende Oberflächengewässer<br />

Leitenbach vorgesehen sind.<br />

anlagebedingte Wirkungen<br />

<strong>Anlage</strong>bedingte Beeinträchtigungen auf das Oberflächengewässer Leitenbach können ausgeschlossen<br />

werden. Die Bandanlage überquert das Fließgewässer in aufgeständerter<br />

Form, so dass das Gewässerprofil nicht berührt wird.<br />

betriebsbedingte Wirkungen<br />

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen des Leitenbaches durch den Betrieb der Bandanlage<br />

können ausgeschlossen werden.<br />

3.2.3 Schutzgüter Klima / Luft<br />

baubedingte Wirkungen<br />

Baubedingt temporär benötigte Vegetationsflächen werden nach Abschluss der Bauarbeiten<br />

wieder begrünt, so dass sich hieraus keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes<br />

ergeben.<br />

anlagebedingte Wirkungen<br />

Durch die Rodung von Gehölzbeständen für die Bandtrasse sowie den dauerhaften Vegetationsverlust<br />

im Bereich der geplanten Betriebsstraße kommt es zu einem Verlust der bioklimatischen<br />

Ausgleichsfunktion (K4).<br />

betriebsbedingte Wirkungen<br />

Betriebsbedingt leiten sich aus dem geplanten Vorhaben keine Beeinträchtigungen des<br />

Schutzgutes Klima/Luft ab. Da mit dem Gurtförderband erdfeuchte Massen transportiert werden,<br />

können Staubemissionen ausgeschlossen werden.<br />

Erläuterung Seite 16 von 28


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G.L.B.<br />

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und Biotopgestaltung<br />

Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die zu erwartenden Eingriffe in das Schutzgut<br />

Klima/Luft:<br />

Tabelle 4: Eingriffe in das Schutzgut Klima/Luft<br />

Konflikt-<br />

Nr.<br />

Beschreibung Flächeninanspruchnahme<br />

K 4 anlagebedingt Verlust der bioklimatischen<br />

Ausgleichsfunktion<br />

3.2.4 Schutzgut Biotope / Pflanzen und Tiere<br />

ca. 780 m² Gehölzfläche Umwandlung in Staudenflur,<br />

ca. 500 m² Grünland/Staudenfluren<br />

Umwandlung in Betriebsstraße<br />

baubedingte Wirkungen<br />

Während der Bau- und Aufschlussphase ist mit temporären Störungen von Tieren (K 5)<br />

durch Lärm, Baumaschinenverkehr und Begängnis zu rechnen. Dies kann in Abhängigkeit<br />

von der artspezifischen Empfindlichkeit zu zeitweiligen Vergrämungen aus Habitaten im Bereich<br />

der Bandtrasse und deren unmittelbarem Umfeld führen. Da die betroffenen Biotopstrukturen<br />

nur kleinflächig betroffen sind und sich diese im großen Umfang im Plangebiet<br />

bzw. darüber hinaus fortsetzen, sind entsprechende Ausweichräume gegeben.<br />

anlagebedingte Wirkungen<br />

Insbesondere die Rodung von Gehölzbeständen für die Bandtrasse aber auch die Überbauung<br />

von Grünland mit einer Betriebsstraße führt zu einem Teilverlust von Biotopstrukturen<br />

(K 6).<br />

Es sind keine Bestände besonders geschützter Pflanzenarten betroffen. Der unmittelbare<br />

Talraum wird von der Bandtrasse aufgeständert gequert, so dass Wanderbewegungen von<br />

bodengebundenen Tierarten in Tal-Längsrichtung weiterhin uneingeschränkt möglich sind.<br />

Auch bei ebenerdiger Anordnung des Bandes ist aufgrund der offenen Ständerbauweise<br />

eine Unterquerung für Tierarten möglich.<br />

betriebsbedingte Wirkungen<br />

Durch den Betrieb der Bandanlage werden nur geringfügige Geräuschemissionen verursacht.<br />

Erhebliche Störeffekte leiten sich daraus nicht ab, zumal die Geräuschemissionen<br />

nicht mit Bewegungsreizen gekoppelt sind und somit Flucht- bzw. Ausweichbewegungen<br />

hervorrufen können. Aufgrund der stark frequentierten B 107 ist zudem von einer Überlagerung<br />

der Geräuschkulisse durch den Straßenverkehr auszugehen.<br />

In Bezug auf die Betriebsstraße sind für den Regelbetrieb Vergrämungseffekte aufgrund der<br />

nur sporadischen Nutzung in hohem Maße unwahrscheinlich, so dass nicht von erheblichen<br />

Beeinträchtigungen der Fauna des betroffenen Gebietes ausgegangen wird.<br />

Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die zu erwartenden Eingriffe in das Schutzgut<br />

Biotope / Pflanzen und Tiere:<br />

Tabelle 5: Eingriffe in das Schutzgut Biotope / Pflanzen und Tiere<br />

Konflikt-<br />

Nr.<br />

Beschreibung Flächeninanspruchnahme<br />

K 5 baubedingt temporäre Stö- Die Ausdehnung der Störwirkungen ist von zahlreichen Fakrung<br />

von Tieren<br />

toren abhängig, wie z.B. vorhandene Kulissen, die Sichtverschattung<br />

bieten sowie artspezifische Empfindlichkeiten.<br />

Vorhabensspezifisch muss von einer bauzeitlichen Ausdehnung<br />

der Störwirkungen bis in ca. 50...100 Entfernung von<br />

Erläuterung Seite 17 von 28


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Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

Konflikt-<br />

Nr.<br />

Beschreibung Flächeninanspruchnahme<br />

K 6 anlagebedingter Teilverlust<br />

von Biotopstrukturen<br />

der Trasse ausgegangen werden.<br />

G.L.B.<br />

Büro für ganzheitliche Landschaftsplanung<br />

und Biotopgestaltung<br />

Feldhecke ca. 180 m², Feldgehölz ca. 600 m², Hochstaudenflur<br />

ca. 275 m², Intensiv-Grünland ca. 25 m² und Extensiv-<br />

Grünland ca. 450 m²<br />

3.2.5 Schutzgut Landschaftsbild und Erholungswert der Landschaft<br />

baubedingte Wirkungen<br />

Baubedingt beanspruchte Flächen werden nach Abschluss der Baumaßnahmen in ihren<br />

ursprünglichen Zustand wiederhergestellt. Baubedingt sind daher keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

des Landschaftsbildes zu erwarten.<br />

anlagebedingte Wirkungen<br />

Die Errichtung der Bandtrasse führt lokal zu einer weiteren Überfremdung der Landschaft<br />

mit einem technischen Bauwerk (K 7).<br />

betriebsbedingte Wirkungen<br />

Aus dem Vorhaben leiten sich keine betriebsbedingten Beeinträchtigungen des Schutzgutes<br />

ab.<br />

Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die zu erwartenden Eingriffe in das Schutzgut<br />

Landschaftsbild und Erholungswert der Landschaft:<br />

Tabelle 6: Eingriffe in das Schutzgut Landschaftsbild und Erholungswert der Landschaft<br />

Konflikt-<br />

Nr.<br />

Beschreibung Umfang<br />

K 7 anlagebedingt weitere Überfremdung der Landschaft<br />

mit einem technischen Bauwerk<br />

3.3 Artenschutzrechtliche Würdigung<br />

ca. 250 m lange Bandtrasse im<br />

Betrachtungsraum<br />

Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei dem Vorhaben um einen nach § 19 BNatSchG<br />

zulässigen Eingriff handelt. Für zulässige Eingriffe sind die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

nach § 42 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 Änderung BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich<br />

geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten sowie Arten des Anhangs<br />

IV FFH-Richtlinie) zu berücksichtigen.<br />

Weiterhin ist für die nicht gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten, die gem. nationalem<br />

Naturschutzrecht streng geschützt sind, zu prüfen, ob der § 9 Abs. 1 SächsNatSchG (entsprechend<br />

§ 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG) einschlägig ist, d.h. ob es zur Zerstörung nicht<br />

ersetzbarer Biotope dieser Arten kommt. Eine Prüfung der gemeinschaftsrechtlich (streng)<br />

geschützten Arten nach § 9 Abs. 1 SächsNatSchG ist nicht erforderlich, da dessen Regelungsinhalte<br />

bereits durch die Prüfung dieser Arten nach § 42 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG<br />

sowie ggf. § 43 Abs. 8 BNatSchG entsprechend umfasst sind.<br />

Hierzu wird folgende Einschätzung getroffen:<br />

Bei den vom Vorhaben direkt betroffenen Flächen handelt es sich um Bereiche von untergeordneter<br />

Bedeutung für Flora und Fauna bzw. um kleinflächige Teilbereiche im Plangebiet<br />

und darüber hinaus großflächig vorkommender Biotopstrukturen (siehe Lageplan Biotopty-<br />

Erläuterung Seite 18 von 28


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G.L.B.<br />

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und Biotopgestaltung<br />

pen <strong>Anlage</strong> 02). Gemeinschaftsrechtlich geschützte Pflanzenarten kommen auf den vorhabensbedingt<br />

betroffenen Flächen nicht vor. Bezüglich gemeinschaftsrechtlich geschützter<br />

Tierarten beschränkt sich die Bedeutung der Flächen auf Funktion als Teilnahrungshabitat<br />

und potenzielles Bruthabitat für überwiegend verbreitete und allgemein häufige Arten. Eine<br />

vermeidbare Schädigung von Fortpflanzungsstätten bzw. Individuen wird durch die Entfernung<br />

des Gehölzaufwuchses außerhalb der Reproduktionszeit vermieden. Im übrigen bestehen<br />

im unmittelbaren Umfeld aufgrund adäquater Habitatstrukturen ausreichend alternative<br />

Brutmöglichkeiten. Die ökologische Funktion der betroffenen (potenziellen) Fortpflanzungsstätten<br />

bleibt daher im räumlichen Zusammenhang gewahrt. Die Erfüllung der Schädigungstatbestände<br />

gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG kann daher<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Aufgrund des räumlich eng begrenzten Umfanges der Maßnahme sind erhebliche Störungen<br />

(d.h. die dauerhafte Vergrämung), die zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes<br />

lokaler Populationen der im Plangebiet nachgewiesenen Arten führen könnten, ausgeschlossen.<br />

Somit ist auch eine Erfüllung des Störungstatbestandes gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 2<br />

i.V.m. Abs. 5 BNatSchG ausgeschlossen.<br />

Nicht gemeinschaftsrechtlich geschützte Arten, die gem. nationalem Naturschutzrecht streng<br />

geschützt sind, konnten im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen werden. Es kann daher<br />

ausgeschlossen werden, dass es zu einer Zerstörung nicht ersetzbarer Biotope<br />

streng geschützter Arten im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 2 SächsNatSchG (entsprechend<br />

§ 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG) kommt.<br />

3.4 Schutzgebiete, Aussagen zur FFH-Verträglichkeit<br />

Im Einflussbereich der vorhabensbedingten Wirkfaktoren befinden sich keine Schutzgebiete.<br />

3.5 Konfliktschwerpunkte (einschl. Wechselwirkungen)<br />

Der Schwerpunkt der vorhabensbedingten Eingriffswirkungen konzentriert sich auf das<br />

Schutzgut Tiere und Pflanzen durch den Teilverlust von Biotopstrukturen durch Gehölzrodungen<br />

für die Bandtrasse sowie die Überbauung von extensiv genutztem Grünland für die<br />

Betriebsstraße. Parallel dazu sind auch die Schutzgüter Boden, Klima/Luft durch Überbauung<br />

betroffen.<br />

Lokal wirksame negative Auswirkungen ergeben sich auch auf das Landschaftsbild, da es<br />

durch die Bandtrasse zu einer weiteren Überfremdung der bereits durch Infrastrukturanlagen<br />

vorbelasteten Landschaftsraumes kommt.<br />

4 Landschaftspflegerische Maßnahmen<br />

4.1 Methodik, Konzeption und Ziele der Maßnahmeplanung<br />

Im Ergebnis der vorangegangenen Konfliktanalyse hat sich gezeigt, dass auch bei Beachtung<br />

des Vermeidungs- und Minimierungsgebotes unvermeidbare erhebliche oder nachhaltige<br />

Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Entsprechend § 9 Abs. 1 und 2 SächsNatSchG<br />

i.V.m. § 19 Abs.2 BNatSchG ist der Verursacher verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen<br />

innerhalb einer zu bestimmenden Frist durch Maßnahmen des Naturschutzes und<br />

der Landschaftspflege vorrangig auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren.<br />

Das heißt, es darf nach Beendigung des Eingriffs keine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung<br />

der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zurückbleiben.<br />

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und Biotopgestaltung<br />

Vorhabensbezogen ist ein vordergründig anzustrebender Ausgleich direkt am Ort des Eingriffs<br />

nur bei temporär beanspruchten Flächen mit kurzfristig wiederherstellbaren Biotopen<br />

möglich. Zur Erfüllung des Ausgleichsgebotes wird daher auf einen möglichst gleichwertigen<br />

Ersatz orientiert (§ 9 Abs. 2 SächsNatSchG i.V.m. § 19 Abs. 2 BNatSchG). Das verbleibende<br />

Kompensationsdefizit soll im Bereich des Kiestagebaus Sermuth, also in unmittelbarer Nähe<br />

des Eingriffsortes ausgeglichen werden. Ziel der Maßnahmeplanung ist die Entwicklung eines<br />

wertvollen Magerrasenstandortes.<br />

4.2 Maßnahmen zur Verminderung, Gestaltungs- und Schutzmaßnahmen<br />

M 1 - Beseitigung von Vegetationsbeständen außerhalb der Reproduktionszeit der Fauna<br />

(September bis Februar)<br />

Die Maßnahme dient der Vermeidung von Tierverlusten, insbesondere unter Brutvögeln und<br />

umfasst die Beseitigung des Gehölzaufwuchses auf den für die fachgerechte Ausführung<br />

des Vorhabens benötigten Flächen.<br />

M 2 - Minimierung der Inanspruchnahme wertvoller Biotopstrukturen<br />

Die Maßnahme betrifft insbesondere die Erschließung des Baufeldes. Um zusätzliche Inanspruchnahmen<br />

der wertvollen Biotopstrukturen westlich des Leitenbaches zu vermeiden,<br />

hat die bauzeitliche Zufahrt zur Trasse in diesem Bereich über die Ackerfläche zu erfolgen.<br />

In die Ausführungspläne sind entsprechende Vorgaben zur räumlichen Begrenzung des Baufeldes<br />

aufzunehmen, um unnötige Beeinträchtigungen von Vegetationsflächen zu vermeiden.<br />

M 3 - Schutz wertvoller Biotopbereiche vor baubedingten mechanischen und stofflichen Beeinträchtigungen<br />

Durch die Festlegung von Transportwegen, ausreichende Abstandswahrung und bei Bedarf<br />

spezielle Schutzvorkehrungen an zu erhaltenden Gehölzen sind Kronen-, Stamm- und Wurzelbereiche<br />

vor Beschädigungen zu schützen. Baumschutzmaßnahmen sind gemäß DIN<br />

18920 auszuführen.<br />

Besonderes Augenmerk ist auf den zuverlässigen Schutz des Baumbestandes im Bereich<br />

der Baumreihe am rechten Fahrbahnrand der B 107 zu richten.<br />

M 4 – <strong>Anlage</strong> einer Betriebsstraße in wasserdurchlässiger Bauweise (sandgeschlämmte<br />

Schotterdecke)<br />

Die Betriebstraße zwischen der B 107 und den Tagebau Sermuth ist in wasserdurchlässiger<br />

Bauart (sandgeschlämmte Schotterdecke etc.) zu errichten.<br />

4.3 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

4.3.1 Maßnahmebeschreibung<br />

A 1 – Wiederherstellung temporär beanspruchter Flächen<br />

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und Biotopgestaltung<br />

Die im Zuge des Baugeschehens temporär beanspruchten Flächen sind nach Abschluss der<br />

Baumaßnahme wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Auf den betroffenen<br />

Flächen sind standortfremde Materialien wie z.B. Geotextilunterlagen, Schotter etc. restlos<br />

zu entfernen, entstandene Verdichtungen zu beseitigen und entsprechend dem Ursprungszustand<br />

eine Andeckung von Oberboden und Begrünung mit Landschaftsrasen vorzunehmen.<br />

Zur Vermeidung einer Florenverfälschung ist möglichst auf standortheimisches Saatgut<br />

zurückzugreifen.<br />

E 1 – Entwicklung eines Magerrasens<br />

Für die Entwicklung eines Magerrasens ist eine westlich des entstandenen Baggersees zur<br />

Restauskiesung vorgesehene Fläche in Anspruch zu nehmen. Laut genehmigtem Rahmenbetriebsplan<br />

sollte sich in diesem Bereich perspektivisch der Baggersee erstrecken (Maßnahme<br />

Nr. M1). Im Zuge der Gewinnungsarbeiten stellte sich jedoch heraus, dass das<br />

Grundgebirge über den Wasserspiegel hinausragt und somit auch nach vollständiger Restauskiesung<br />

keine dauerhafte Wasserfläche entstehen wird. Durch die gezielte Schaffung der<br />

Voraussetzungen für die Entwicklung eines Magerrasens kann gegenüber dem bisher für die<br />

Fläche festgelegten Entwicklungsziel eine naturschutzfachlich untersetzbare Aufwertung<br />

erzielt werden.<br />

Mit dem Magerrasen entsteht eine wertvolle Biotopstruktur, die längerfristig zu einer Bereicherung<br />

der Landschaft beiträgt. Infolge der xerothermen Standortbedingungen werden Voraussetzungen<br />

für die Ansiedlung anspruchsvoller und hochspezailisierter Pflanzen- und<br />

Tierarten geschaffen, die in der intensiv genutzten Kulturlandschaft nur noch wenige Refugien<br />

besitzen.<br />

Die Gestaltung der Kompensationsfläche soll nach folgenden Gesichtspunkten realisiert<br />

werden:<br />

• Restauskiesung unter Gewährleistung eines für die Entwicklung eines Magerrasens mageren<br />

Untergrundes (im Bedarfsfall Andeckung von kiesigem Substrat);<br />

• nur grobe Profilierung des Untergrundes, um die standörtlichen Vorraussetzungen zur<br />

Entwicklung kleinflächig wechselnder Mikrohabitatstrukturen zu schaffen;<br />

• leichtes Gefälle in Richtung Baggersee, um die Entwicklung eines dauerhaften Trockenstandortes<br />

zu begünstigen;<br />

• Aufgrund des im Umfeld vorhandenen Potenziales an Magerrasenarten ist die Fläche der<br />

Selbstbegrünung zu überlassen;<br />

• Erhalt eines ca. 4-5 m breiten Magerrasenstreifens östlich der Betriebsstraße als Potential<br />

für die o. g. Selbstbegrünungsflächen;<br />

• zur westlich angrenzenden Betriebsstraße Abgrenzung durch Ablagerung von Überkorn/Findlingen,<br />

um unbeabsichtigtes Befahren bzw. Motocross-Aktivitäten einzuschränken.<br />

Gleichzeitig werden dadurch zusätzliche Habitatstrukturen für wärmeliebende Reptilienarten<br />

zur Verfügung gestellt;<br />

• zwischen Betriebsstraße und westlich angrenzender Kippe <strong>Anlage</strong> einer Entwässerungsmulde,<br />

um Einträge von Nährstoffen und Bodensubstanzen über die Betriebsstraße<br />

hinweg in die Magerrasenfläche zu vermeiden;<br />

• Abdeckung der westlich der Betriebsstraße entstehenden Kippenböschung mit magerem,<br />

wasserdurchlässigem Substrat (Kies), um Nährstoffausträge und Erosionen von Feinsubstanzen<br />

zu unterbinden.<br />

4.3.2 Zeitliche Realisierung und Flächenverfügbarkeit<br />

Die Realisierung der Kompensationsmaßnahmen ist zeitnah zum Vorhaben geplant.<br />

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4.3.3 Pflege- und Funktionskontrollen<br />

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und Biotopgestaltung<br />

Für die geplanten Kompensationsmaßnahmen sind folgende Pflege- und Funktionskontrollen<br />

erforderlich:<br />

A 1 – Wiederherstellung temporär beanspruchter Flächen<br />

Die bauzeitlich benötigten Flächen sind der ursprünglichen Nutzung wieder zuzuführen.<br />

E 1 – Entwicklung eines Magerrasens<br />

Die Maßnahmefläche ist in das im Zuge der Rekultivierung/Wiedernutzbarmachung des<br />

Kiestagebaus entstehende Biotopmosaik zu integrieren. Gezielte Pflegemaßnahmen sind<br />

nicht vorgesehen, da dies zu unnötigen Beeinträchtigungen des Artenpotenzials führen<br />

könnte und zudem durch die dem Biotopcharakter entsprechende Untergrundprofilierung und<br />

Substratwahl die standörtlichen Voraussetzungen für einen längerfristigen Bestand geschaffen<br />

werden.<br />

5 Zusammenfassung und Bilanzierung<br />

5.1 Ergebnisse der Bestandserfassung und –bewertung<br />

Aufgrund der erheblichen anthropogenen Vorbelastungen sind die Bodenflächen im Bereich<br />

der Verkehrswege ohne bzw. von sehr geringer Wertigkeit für das Schutzgut Boden (versiegelte<br />

Flächen bzw. unmittelbar angrenzende Randstreifen). Durch nutzungsbedingte Nährstoffeinträge<br />

und eingeschränkte Existenzbedingungen für Flora und Fauna ist der Boden im<br />

Bereich der Auenwiese von mittlerer Wertigkeit. Infolge der natürlichen Standortverhältnisse<br />

ist der Boden der überwiegend gehölzbestockten bzw. als Extensivgrünland genutzten Talhangbereiche<br />

überwiegend als hochwertig einzuschätzen. Er zeichnet sich durch einen hohen<br />

Grad der Funktionserfüllung aus.<br />

Ohne Wert für das Teilschutzgut Grundwasser sind versiegelte Flächen (Bundesstraße,<br />

Radweg), da sie keinen Beitrag zur Grundwasserneubildung leisten. Ebenso sind straßenbegleitende<br />

Grünflächen von geringer Wertigkeit, da hier insbesondere die Geschütztheit<br />

des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen eingeschränkt ist. Von mittlerer Wertigkeit<br />

sind die landwirtschaftlich genutzten Grünlandflächen. Hier ergeben sich Einschränkungen<br />

vor allem durch Nährstoffeinträge. Als Bereiche mit hoher Wertigkeit sind die im Untersuchungsgebiet<br />

vorhandenen Gehölzbestände und Hochstaudenfluren einzuschätzen, da<br />

hier keine Nutzungseinflüsse zu verzeichnen sind.<br />

Die Leistungsfähigkeit des Leitenbaches als Oberflächengewässer wird als mittel eingeschätzt.<br />

Die Gewässermorphologie ist erheblich anthropogen überformt, jedoch besitzt die<br />

Ufervegetation noch naturnahe Elemente. Die Wasserqualität ist starken Schwankungen<br />

unterworfen. Das Retentionsvermögen ist aufgrund der Laufbegradigung gering.<br />

Die im Plangebiet vorhandenen Verkehrswege sind ohne Wert für das Schutzgut Klima/Luft.<br />

Als hochwertig sind Grünlandflächen, Staudenfluren und Einzelgehölze einzuschätzen. Von<br />

sehr hohem Wert für das Schutzgut sind die geschlossenen Gehölzbestände, da durch sie<br />

die größtmögliche bioklimatische Wirksamkeit erzielt wird.<br />

In Bezug auf das Schutzgut Pflanzen und Tiere stellen insbesondere der Biotopkomplex aus<br />

Leitenbach sowie die sich westlich davon erstreckenden Hochstaudenfluren und jungen Gehölzbestände<br />

Bereiche mit hoher Wertigkeit dar. Ebenfalls als hochwertig ist der sich östlich<br />

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und Biotopgestaltung<br />

der B 107 erstreckende Offenland-Waldbiotopkomplex einzuschätzen. Die in diesen Bereichen<br />

angetroffene Strukturvielfalt bietet zahlreichen Arten der Fauna geeignete und weitgehend<br />

störungsarme Lebensräume. Die intensiv genutzte Auenwiese am Leitenbach ist von<br />

mittlerer Wertigkeit. Hier finden nur anspruchslose und allgemein häufige Arten geeignete<br />

Lebensbedingungen vor. Als geringwertig bzw. ohne Wert sind die Straßennebenflächen<br />

bzw. die im Untersuchungsgebiet liegenden Verkehrswege einzuschätzen.<br />

Als erhebliche Vorbelastung ist die stark befahrene B 107 zu bewerten. Neben verkehrsbedingten<br />

Störwirkungen auf angrenzende Biotope wirkt sich der Verkehrsweg als Barriere für<br />

den talübergreifenden Lebensraumverbund mit entsprechendem Gefährdungspotenzial für<br />

wandernde Tierarten aus.<br />

Die für eine Beurteilung des Landschaftsbildes heranzuziehenden Kriterien Vielfalt, Eigenart<br />

und Schönheit des Landschaftsbildes werden im Plangebiet durch die Dominanz anthropogener<br />

Strukturen beeinträchtigt. Der Wert des Landschaftsbildes ist daher überwiegend als<br />

„mittel“ einzuschätzen. Plangebietsübergreifend ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der Talzug<br />

eine bedeutende Grünzäsur im der von ausgedehnten Ackerflächen bzw. Kiestagebauen<br />

geprägten Landschaftsraum darstellt.<br />

5.2. Ergebnisse der Konfliktanalyse<br />

Im Ergebnis der Konfliktanalyse hat sich gezeigt, dass trotz Anwendung verschiedener Vermeidungsmaßnahmen<br />

eine Reihe von Konflikten zu erwarten sind, die zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />

einzelner Schutzgüter führen können.<br />

Zur Erschließung des Baufeldes für die zu errichtende Bandtrasse wird, ausgehend von dem<br />

vorhandenen Wegenetz, die <strong>Anlage</strong> von temporären Baustellenzuwegungen / -straßen erforderlich.<br />

Auf den betroffenen Flächen kommt es zur temporären Überprägung / Veränderung<br />

der ursprünglichen Standortverhältnisse und Einschränkung der Bodenfunktionen<br />

(K 1).<br />

Durch die Stützpfeiler der Bandanlage werden ca. 50 m² Bodenfläche überbaut. Dadurch<br />

kommt es zu einem vollständigen Funktionsverlust (K 2) aufgrund von Bodenversiegelung.<br />

Auch der geplante Bau einer Betriebsstraße von der B 107 in den Kiestagebau Sermuth (ca.<br />

500 m²) führt zu einer erheblichen dauerhaften Überprägung / Veränderung der ursprünglichen<br />

Standortverhältnisse und Einschränkung der Bodenfunktionen (K 3), die<br />

einem vollständigen Funktionsverlust, mit Ausnahme der Erhaltung der Wasserdurchlässigkeit,<br />

nahe kommt. Zu Einschränkungen der Bodenfunktion (Lebensraum für Tiere und Pflanzen)<br />

kommt es ebenfalls in Bereichen, in denen die Bandanlage ebenerdig geführt wird.<br />

Durch die Rodung von Gehölzbeständen (ca. 780 m²) für die Bandtrasse sowie den dauerhaften<br />

Vegetationsverlust im Bereich der geplanten Betriebsstraße (ca. 500 m²) kommt es zu<br />

einem Verlust der bioklimatischen Ausgleichsfunktion (K4).<br />

Während der Bauphase ist mit temporären Störungen von Tieren (K 5) durch Lärm, Baumaschinenverkehr<br />

und Begängnis zu rechnen. Dies kann in Abhängigkeit von der artspezifischen<br />

Empfindlichkeit zu zeitweiligen Vergrämungen aus Habitaten im Bereich der Bandtrassen<br />

und deren unmittelbaren Umfeld führen. Da die betroffenen Biotopstrukturen nur<br />

kleinflächig betroffen sind und sich diese im großen Umfang im Plangebiet bzw. darüber hinaus<br />

fortsetzen, sind entsprechende Ausweichräume gegeben.<br />

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und Biotopgestaltung<br />

Insbesondere die Rodung von Gehölzbeständen für die Bandtrasse aber auch die Überbauung<br />

von Grünland mit einer Betriebsstraße führt zu einem Teilverlust von Biotopstrukturen<br />

(K 6). Es sind keine Bestände besonders geschützter Pflanzenarten betroffen. Der unmittelbare<br />

Talraum wird von der Bandtrasse aufgeständert gequert, so dass Wanderbewegungen<br />

von bodengebundenen Tierarten in Tal-Längsrichtung weiterhin uneingeschränkt möglich<br />

sind. Auch bei ebenerdiger Anordnung des Bandes ist eine Unterquerung für Tierarten möglich.<br />

Die Errichtung der Bandtrasse führt lokal zu einer weiteren Überfremdung der Landschaft<br />

mit einem technischen Bauwerk (K 7).<br />

5.3 Ergebnisse der Landschaftspflegerischen Maßnahmeplanung<br />

Folgende Maßnahmen zur Verminderung, Gestaltungs- und Schutzmaßnahmen sind<br />

vorgesehen:<br />

• M 1 - Beseitigung von Vegetationsbeständen außerhalb der Reproduktionszeit der Fauna<br />

(September bis Februar)<br />

• M 2 - Minimierung der Inanspruchnahme wertvoller Biotopstrukturen<br />

• M 3 - Schutz wertvoller Biotopbereiche vor baubedingten mechanischen und stofflichen<br />

Beeinträchtigungen<br />

• M 4 – <strong>Anlage</strong> einer Betriebsstraße in wasserdurchlässiger Bauweise (sandgeschlämmte<br />

Schotterdecke)<br />

Für die Kompensation der unvermeidbaren erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes<br />

und des Landschaftsbildes sind folgende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geplant:<br />

A 1 – Wiederherstellung temporär beanspruchter Flächen<br />

E 1 – Entwicklung eines Magerrasens<br />

5.4 Zusammenfassende Gegenüberstellung / Bilanzierung von Beeinträchtigungen<br />

und Maßnahmen<br />

Ausgehend von der Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzgüter wurde im Rahmen<br />

der Konfliktanalyse der Umfang der vom geplanten Vorhaben hervorgerufenen Beeinträchtigungen<br />

ermittelt. Es ist davon auszugehen, dass der Bau der Landbandanlage trotz bereits<br />

bestehender Vorbelastungen zu erheblichen, wenn auch räumlich eng begrenzten Beeinträchtigungen<br />

der Schutzgüter Boden, Klima / Luft, Pflanzen / Tiere und Landschaftsbild<br />

führt.<br />

Das landschaftspflegerische Zielkonzept beinhaltet einerseits die ordnungsgemäße Wiederherstellung<br />

der bauzeitlich betroffenen Flächen, so dass eine Wiederbegrünung erfolgen<br />

kann. Zum anderen sollen durch die <strong>Anlage</strong> höherwertiger Biotopstrukturen die bau-, anlage-<br />

und betriebsbedingten Eingriffswirkungen, die sich aus dem Substanzverlust wertvoller<br />

Biotopstrukturen ergeben, kompensiert werden. Als Ersatzmaßnahme ist daher die Entwicklung<br />

eines Magerrasens vorgesehen.<br />

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und Biotopgestaltung<br />

Nachfolgende Tabelle enthält eine zusammenfassende Gegenüberstellung der mit dem geplanten<br />

Vorhaben verbundenen Eingriffe und der geplanten Kompensationsmaßnahmen:<br />

Tabelle 7: Zusammenfassende Bilanzierung Eingriff – Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild <br />

Konflikt<br />

Nr.<br />

Beschreibung Umfang weitere<br />

Angaben<br />

K 1 baubedingt temporäre<br />

Überprägung sowie Veränderung<br />

der ursprünglichenStandortverhältnisse<br />

und Einschränkung<br />

der Bodenfunktionen<br />

K 2 anlagebedingt vollständiger<br />

Funktionsverlust<br />

K 3 anlagebedingt dauerhafte<br />

Überprägung sowie Veränderung<br />

der ursprünglichenStandortverhältnisse<br />

und Einschränkung<br />

der Bodenfunktionen<br />

K 4 anlagebedingt Verlust der<br />

bioklimatischen<br />

Ausgleichsfunktion<br />

K 5 baubedingt temporäre<br />

Störung von Tieren<br />

K 6 anlagebedingter Teilverlust<br />

von Biotopstrukturen<br />

K 7 anlagebedingt weitere<br />

Überfremdung der Landschaft<br />

mit einem technischen<br />

Bauwerk<br />

ca. 700<br />

m²<br />

50 m²<br />

500 m²<br />

ca. Gehölz-<br />

1.280 m² fläche,Grünland/Staudenfluren<br />

Landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Maßn. Nr.<br />

A=Ausgleich<br />

E=Ersatz<br />

Schutzgut Boden<br />

Schutzgut Klima / Luft<br />

Beschreibung<br />

A 1 Wiederherstellungtemporärbeanspruchter<br />

Flächen<br />

E 1 Entwicklung<br />

eines Magerrasens<br />

E 1 Entwicklung<br />

eines Magerrasens<br />

Schutzgut Biotope, Pflanzen und Tiere<br />

bis ca. 50...100 m<br />

Entfernung von<br />

der Trasse<br />

gesamt<br />

ca. 1.530<br />

m³<br />

Feldhecke,Feldgehölz,Hochstaudenflur,<br />

Intensiv-<br />

Grünland,Extensiv-Grünland<br />

E 1 Entwicklung<br />

eines Magerrasens<br />

Schutzgut Landschaftsbild<br />

ca. 250 m Bandtrasse<br />

im<br />

Betrachtungsraum<br />

E 1 Entwicklung<br />

eines Magerrasens<br />

Umfang Bemerkungen<br />

ca. 700<br />

m²<br />

ausgleichbar<br />

3.000 m² gleichwertiger<br />

Ersatz über Aufwertung<br />

des<br />

Schutzgutes Pflanzen<br />

/ Tiere<br />

3.000 m² gleichwertiger<br />

Ersatz über Aufwertung<br />

des<br />

Schutzgutes Pflanzen<br />

/ Tiere<br />

3.000 m² gleichwertiger<br />

Ersatz durch <strong>Anlage</strong><br />

einer wertvollen,<br />

in der intensiv<br />

genutzten Kulturlandschaftunterrepräsentierten<br />

und als Lebensraum<br />

für anspruchsvolle<br />

Arten<br />

geeigneten Biotopstruktur<br />

3.000 m² gleichwertiger<br />

Ersatz über Aufwertung<br />

des<br />

Schutzgutes Pflanzen<br />

/ Tiere<br />

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Mit Tabelle 8 wird der rechnerische Nachweis der Kompensation der mit dem Vorhaben verbundenen<br />

Eingriffswirkungen geführt. Als Grundlage der vorgenommenen Bewertungen<br />

dient die „Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat<br />

Sachsen“ (TU BERLIN 2003). Aus der Ermittlung der Flächenwerte der Biotoptypen/Nutzungen<br />

vor und nach dem Eingriff und unter Berücksichtigung des Wertzuwachses<br />

durch die Kompensationsmaßnahme ergibt sich eine Punkteüberschuss von ca. 1.115 Wertpunkten.<br />

Tabelle 8: Gegenüberstellung der durch die Planung beabsichtigten Flächenwidmungen<br />

zu den bisherigen Nutzungen/ Biotoptypen im Bewertungsgebiet und Ermittlung<br />

BESTAND<br />

Biotoptyp vor Eingriff<br />

(Biotoptyp nach Biotoptypenliste<br />

Sachsen)<br />

des Flächenwertes<br />

Fläche<br />

in m²<br />

Wertpunkte <br />

Biotopwert<br />

PLAN<br />

Biotoptyp nach<br />

Eingriff<br />

Fläche<br />

in m²<br />

Planungswertpunkte <br />

Biotopwert<br />

Bandanlage<br />

Feldhecke 180 23 4.140 Hochstaudenflur 180 11 1.980<br />

Feldgehölz 600 23 13.800 Hochstaudenflur 600 11 6.600<br />

Hochstaudenflur 25 15 375 Pfeiler 25 0 0<br />

Intensiv-Grünland 25 10 250 Pfeiler 25 0 0<br />

Extensiv-Grünland 200 25 5.000 Aufstandsfläche<br />

Bandanlage<br />

200 3 600<br />

Betriebsstraße<br />

Extensiv-Grünland 250 25 6.250 befestigter, unversiegelter<br />

Weg<br />

Hochstaudenflur 250 15 3.900 befestigter, un-<br />

versiegelter Weg<br />

250 3 750<br />

250 3 750<br />

Summe 33.565 10.680<br />

Punktedefizit - 22.885<br />

Ersatzmaßnahme E 1<br />

sonst. Stillgewässer* 3.000 15 45.000 Magerrasen 3.000 23 69.000<br />

Wertzuwachs + 24.000<br />

Gesamtbilanz + 1.115<br />

* Planzustand der Fläche gemäß genehmigtem Rahmenbetriebsplan (derzeit Abbaufläche)<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die dargestellten Minimierungs-, Ausgleichs- und<br />

Ersatzmaßnahmen nach Art und Umfang geeignet sind, dem naturschutzrechtlichen Erfordernis<br />

der Kompensation der mit dem Vorhaben verbundenen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes<br />

und des Landschaftsbildes entsprechend § 9 SächsNatSchG gerecht zu werden.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen<br />

des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zurückbleiben.<br />

6 Kostenschätzung<br />

Die landschaftspflegerische Begleitmaßnahme A 1 - Wiederherstellung temporär beanspruchter Flächen-<br />

ist im Zuge der Herstellung der Bandanlage zu realisieren und wird daher kostenseitig<br />

der technischen Baumaßnahme angegliedert. Die Ersatzmaßnahme E 1 - Entwicklung eines<br />

Magerrasens - ist im Zuge der Restauskiesung zu realisieren und wird deshalb ebenfalls kostenseitig<br />

nicht separat behandelt.<br />

Erläuterung Seite 26 von 28


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7 Quellenverzeichnis<br />

G.L.B.<br />

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und Biotopgestaltung<br />

Gesetze/Richtlinien<br />

• BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG) vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193),<br />

zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 686).<br />

• BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG (BARTSCHV) –Verordnung zum Schutz wild<br />

lebender Tier- und Pflanzenarten. Fassung vom 16. Februar 2005 (BGBl. I Nr. 11 vom<br />

24.2.2005 S.258; ber. 18.3.2005 S.896) Gl.-Nr.: 791-8-1<br />

• RICHTLINIE DES RATES 92/43/EWG VOM 21. MAI 1992 ZUR ERHALTUNG DER NA-<br />

TÜRLICHEN LEBENSRÄUME SOWIE DER WILD LEBENDEN TIERE UND PFLANZEN<br />

(FFH-RICHTLINIE); ABl. Nr. L 206 vom 22.07.1992, zuletzt geändert durch die Richtlinie<br />

des Rates 97/62/EG vom 08.11.1997 (ABl. Nr. 305)<br />

• RICHTLINIE DES RATES 79/409/EWG VOM 02. APRIL 1979 ÜBER DIE ERHALTUNG<br />

DER WILD LEBENDEN VOGELARTEN (VOGELSCHUTZ-RICHTLINIE); ABl. Nr. L 103<br />

vom 25.04.1979, zuletzt geändert durch die Richtlinie des Rates 91/244/EWG vom<br />

08.05.1991 (ABl. Nr. 115)<br />

• RICHTLINIE 97/49/EG DER KOMMISSION VOM 29. JULI 1997 zur Änderung der Richtlinie<br />

79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten. - Amtsblatt<br />

Nr. L 223/9 vom 13.8.1997.<br />

• RICHTLINIE 97/62/EG DES RATES VOM 27. OKTOBER 1997 zur Anpassung der Richtlinie<br />

92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden<br />

Tiere und Pflanzen an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt. - Amtsblatt Nr.<br />

L 305/42 vom 08.11.1997.<br />

• SÄCHSISCHES GESETZ ÜBER NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE<br />

(Sächsisches Naturschutzgesetz - SächsNatSchG) in der ab 01. Januar 2009 geltenden<br />

Fassung.<br />

Literatur<br />

• ALBIG, A., HAACKS, M., PESCHEL, R. (2003): Streng geschützte Arten als neuer Tatbestand<br />

in der Eingriffsregelung. Naturschutz und Landschaftsplanung. 35 (4). 126-128.<br />

• ANDRETZKE, H., T. SCHIKORE & K. SCHRÖDER (2005): Artsteckbriefe. In: SÜDBECK, P. ET<br />

AL. (Hrsg.): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. S. 135-695.<br />

Radolfzell.<br />

• BAUCKLOH, M., E.-F. KIEL & W. STEIN (2007): Berücksichtigung besonders und streng<br />

geschützter Arten bei der Straßenplanung in Nordrhein-Westfalen. Naturschutz und<br />

Landschaftsplanung, 39 (1). 13-18.<br />

• BAUER, H.-G., E. BEZZEL & W. FIEDLER (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas.<br />

AULA. Wiebelsheim.<br />

• BERNHARD, A. et al. (1986): Naturräume der Sächsischen Bezirke. Sächsische Heimatblätter<br />

• BINOT, M., BLESS, R., BOYE, P., GRUTTKE, H., & PRETSCHER, P. (1998) (Hrsg.): Rote<br />

Liste gefährdeter Tiere Deutschlands. — 434 S., Bonn-Bad Godesberg (Bundesamt für<br />

Naturschutz); Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 55.<br />

• BLAB, J. (1986): Grundlagen des Biotopschutzes für Tiere. Kilda-Verlag. Greven.<br />

• ELLENBERG, H. (1996): Vegetation Mitteleuropas mit den Alpen (5. Auflage). – Ulmer<br />

Verlag, Stuttgart.<br />

• HAASE, G. UND MANNSFELD, K. Hrsg. (2002): Naturraumeinheiten, Landschaftsfunktionen<br />

und Leitbilder am Beispiel von Sachsen. In: Forschungen zur deutschen Landeskunde.<br />

Band 250. Deutsche Akademie für Landeskunde. Flensburg.<br />

• IB GALINSKY 2009: 2. Änderung Rahmenbetriebsplan <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />

• JEDICKE, E. (1997): Die Roten Listen - Gefährdete Pflanzen, Tiere, Pflanzengesellschaften<br />

und Biotope in Bund und Ländern. Ulmer. Stuttgart.<br />

• KAULE, G. (1991): Arten- und Biotopschutz. Ulmer. Stuttgart.<br />

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Bandtrasse <strong>Kiessand</strong>tagebau <strong>Leisenau</strong><br />

Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

G.L.B.<br />

Büro für ganzheitliche Landschaftsplanung<br />

und Biotopgestaltung<br />

• LEHR, R. (1997): Taschenbuch für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau. Paul<br />

Parey. Berlin.<br />

• LFUG - SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (1992): Geologische Übersichtskarte<br />

des Freistaates Sachsen.<br />

• LFUG - SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (1993): Übersichtskarte<br />

der Böden des Freistaates Sachsen.<br />

• LFUG - SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (1996): Hinweise zur<br />

Landschaftspflege.<br />

• LFUG - SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (1999). Rote Liste Wirbeltiere,<br />

Rote Liste Farn- und Samenpflanzen.<br />

• LFUG - SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (2004). Biotoptypenliste<br />

für Sachsen, Materialien zu Naturschutz und Landschaftspflege 2004.<br />

• SCHUBERT, R., HILBIG, W., KLOTZ, S. (1995): Bestimmungsbuch der Pflanzengesellschaften<br />

Mittel- und Nordostdeutschlands. Gustav Fischer. Jena.<br />

• SCHMIDT, P. A. ET AL. (2003): Digitale Fachdaten zur Potentiellen Natürlichen Vegetation<br />

Sachsens. In: Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie (Hrsg.) - Materialien zu<br />

Naturschutz und Landschaftspflege. Dresden.<br />

• TRAUTNER, J. UND JOOSS, R. (2008): Die Bewertung „erheblicher Störung“ nach §42<br />

BNatSchG bei Vogelarten. Naturschutz und Landschaftsplanung. 40 (9). 265-272.<br />

• TU BERLIN, INSTITUT FÜR LANDSCHAFTS- UND UMWELTPLANUNG (2003): Handlungsempfehlung<br />

zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen. Im Auftrag<br />

des SMUL.<br />

• WACHTER, TH., PFANNENSTIEL, K.-M. (2004): Berücksichtigung von geschützten Arten<br />

bei Eingriffen in Natur und Landschaft. Naturschutz und Landschaftsplanung. 36 (12).<br />

371-376.<br />

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