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Merkblatt über die Berufsaufbauschule - Technische Oberschule ...

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Dem Aufnahmeantrag (auf Formblatt, vgl unten) sind Abschriften der Zeugnisse beizufügen, in denen <strong>die</strong><br />

obigen Aufnahmevoraussetzungen nachgewiesen werden.<br />

Sofern Zeugnisse bei der Anmeldung noch nicht vorliegen, sind deren Kopien unverzüglich nachzureichen;<br />

dem Aufnahmeantrag ist in <strong>die</strong>sem Fall eine Kopie des letzten Schulzeugnisses beizufügen.<br />

Alle Schüler/-innen werden zunächst auf Probe aufgenommen. Am Ende des ersten Schulhalbjahres entscheidet<br />

<strong>die</strong> Klassenkonferenz aufgrund der Noten des Halbjahreszeugnisses, wer <strong>die</strong> Probezeit bestanden<br />

hat. Wer <strong>die</strong> Probezeit nicht bestanden hat, muss <strong>die</strong> <strong>Berufsaufbauschule</strong> verlassen und kann auf Antrag<br />

einmal erneut aufgenommen werden.<br />

C. Sonstiges<br />

Schulgeld wird nicht erhoben. Es besteht Lernmittelfreiheit.<br />

Wegen einer Förderung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird empfohlen, sich bei<br />

der Ausbildungsförderungsstelle des zuständigen Landratsamts zu erkundigen. Bei Stuttgarter Wohnsitz<br />

ist das Amt für Ausbildungsförderung beim Schulverwaltungsamt, Telefon (07 11) 216-6730, zuständig.<br />

Öffnungszeiten des Sekretariats der <strong>Technische</strong>n <strong>Oberschule</strong>:<br />

Montag bis Donnerstag 7:30 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Freitag 7:30 – 12:00 Uhr<br />

Die Beratung von Interessenten geschieht während der obengenannten Öffnungszeiten.<br />

Bewerben kann man sich mit einem Formblatt, das von der Homepage heruntergeladen werden kann oder<br />

auf Wunsch zugesandt wird. Für <strong>die</strong> Schulakten wird ein Passbild benötigt, das den Bewerbungsunterlagen<br />

beizufügen ist.<br />

Weitere Infos gibt`s auf unserer Homepage im Internet unter http://www.to-stuttgart.de<br />

Stand: Feb. 07

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