Merkblatt über die Berufsaufbauschule - Technische Oberschule ...
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TECHNISCHE OBERSCHULE STUTTGART<br />
mit Berufskolleg und <strong>Berufsaufbauschule</strong><br />
Hohenheimer Str. 12, 70184 Stuttgart<br />
Telefon: (0711) 24 89 71 – 0<br />
Fax: (0711) 24 89 71 - 20<br />
Internet: http://www.to-stuttgart.de; E-Mail: tos@to.s.bw.schule.de<br />
<strong>Merkblatt</strong><br />
<strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Berufsaufbauschule</strong> (BAS) an der <strong>Technische</strong>n <strong>Oberschule</strong><br />
A. Allgemeines<br />
Die <strong>Berufsaufbauschule</strong> ist als Mittelstufe der Berufsoberschule der <strong>Technische</strong>n <strong>Oberschule</strong> (TO) angeschlossen.<br />
In ihr sollen begabte junge Facharbeiter und Gesellen mit Hauptschulbildung zur Fachschulreife<br />
geführt werden und damit eine weitere Allgemeinbildung erhalten.<br />
Der Vollzeit-Unterricht umfasst in 33 Wochenstunden folgende Pflichtfächer:<br />
Religionslehre (1), Deutsch(5), Englisch(8), Geschichte mit Gemeinschaftskunde(2), Mathematik(9), Physik(5)<br />
und Chemie(3). Die Prüfung der Fachschulreife wird nach einjähriger Ausbildung abgelegt. Mit<br />
einem Prüfungsergebnis von 3,0 oder besser in den Kernfächern kann anschließend <strong>die</strong> TO besucht werden,<br />
<strong>die</strong> zur fachgebundenen Hochschulreife führt (siehe besonderes <strong>Merkblatt</strong>).<br />
Das Zeugnis der BAS berechtigt zum Eintritt in <strong>die</strong> 2-jährige Oberstufe (TO) und zum Eintritt in das<br />
einjährige Berufskolleg gewerblicher Richtung zum Erwerb der Fachhochschulreife. Außerdem schafft <strong>die</strong><br />
Fachschulreife günstige Voraussetzungen für gehobene Stellen in Handwerk und Industrie.<br />
B. Aufnahmevoraussetzungen<br />
Voraussetzungen für <strong>die</strong> Aufnahme in <strong>die</strong> <strong>Berufsaufbauschule</strong> sind:<br />
1. Das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder ein gleichwertiger Bildungsstand;<br />
2.a) Das Abschlusszeugnis der Berufsschule oder, wenn <strong>die</strong>se nicht besucht wurde, einer<br />
einjährigen Berufsfachschule oder<br />
b) das Abschlusszeugnis einer sonstigen, mindestens zweijährigen, nicht zur Prüfung der<br />
Fachschulreife führenden Berufsfachschule;<br />
3.a) der erfolgreiche Abschluss in einem für <strong>die</strong>se Schulart anerkannten Ausbildungsberuf<br />
oder, wenn ein solcher nicht festgelegt war, in einer sonstigen entsprechenden Berufs-<br />
ausbildung oder<br />
b) eine mindestens vierjährige, für den Schultyp einschlägige praktische Tätigkeit mit guten<br />
Beurteilungen, wobei <strong>die</strong> Zeit des Besuchs einer Berufsfachschule mit Ausnahme<br />
wiederholter Schuljahre angerechnet wird;<br />
4. Außerdem bei ausländischen Bewerbern ausreichende deutsche Sprachkenntnisse. Diese<br />
werden von der Schule in einem Test <strong>über</strong>prüft. Der Termin dafür wird gesondert<br />
mitgeteilt.
Dem Aufnahmeantrag (auf Formblatt, vgl unten) sind Abschriften der Zeugnisse beizufügen, in denen <strong>die</strong><br />
obigen Aufnahmevoraussetzungen nachgewiesen werden.<br />
Sofern Zeugnisse bei der Anmeldung noch nicht vorliegen, sind deren Kopien unverzüglich nachzureichen;<br />
dem Aufnahmeantrag ist in <strong>die</strong>sem Fall eine Kopie des letzten Schulzeugnisses beizufügen.<br />
Alle Schüler/-innen werden zunächst auf Probe aufgenommen. Am Ende des ersten Schulhalbjahres entscheidet<br />
<strong>die</strong> Klassenkonferenz aufgrund der Noten des Halbjahreszeugnisses, wer <strong>die</strong> Probezeit bestanden<br />
hat. Wer <strong>die</strong> Probezeit nicht bestanden hat, muss <strong>die</strong> <strong>Berufsaufbauschule</strong> verlassen und kann auf Antrag<br />
einmal erneut aufgenommen werden.<br />
C. Sonstiges<br />
Schulgeld wird nicht erhoben. Es besteht Lernmittelfreiheit.<br />
Wegen einer Förderung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird empfohlen, sich bei<br />
der Ausbildungsförderungsstelle des zuständigen Landratsamts zu erkundigen. Bei Stuttgarter Wohnsitz<br />
ist das Amt für Ausbildungsförderung beim Schulverwaltungsamt, Telefon (07 11) 216-6730, zuständig.<br />
Öffnungszeiten des Sekretariats der <strong>Technische</strong>n <strong>Oberschule</strong>:<br />
Montag bis Donnerstag 7:30 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Freitag 7:30 – 12:00 Uhr<br />
Die Beratung von Interessenten geschieht während der obengenannten Öffnungszeiten.<br />
Bewerben kann man sich mit einem Formblatt, das von der Homepage heruntergeladen werden kann oder<br />
auf Wunsch zugesandt wird. Für <strong>die</strong> Schulakten wird ein Passbild benötigt, das den Bewerbungsunterlagen<br />
beizufügen ist.<br />
Weitere Infos gibt`s auf unserer Homepage im Internet unter http://www.to-stuttgart.de<br />
Stand: Feb. 07