Abteilungsordnung des TSV Türkenfeld Sparte: Tennis
Abteilungsordnung des TSV Türkenfeld Sparte: Tennis
Abteilungsordnung des TSV Türkenfeld Sparte: Tennis
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R. Bernhard 22.04.2007<br />
<strong>Abteilungsordnung</strong> <strong>des</strong> <strong>TSV</strong> <strong>Türkenfeld</strong><br />
<strong>Sparte</strong>: <strong>Tennis</strong><br />
Ergänzend zu den Bestimmungen der Vereinssatzung <strong>des</strong> <strong>TSV</strong> <strong>Türkenfeld</strong> gilt für die<br />
Abteilung <strong>Tennis</strong> folgen<strong>des</strong>:<br />
1. Spielordnung<br />
1.1 Zugang zur <strong>Tennis</strong>anlage:<br />
Die <strong>Tennis</strong>plätze stehen allen aktiven Mitgliedern der <strong>Tennis</strong>abteilung zur<br />
Verfügung. Alle aktiven Mitglieder erhalten gegen eine Gebühr einen<br />
Schlüssel zur Nutzung notwendiger Einrichtungen der <strong>Tennis</strong>anlage.<br />
1.2 Kleidung:<br />
Die Benutzung der <strong>Tennis</strong>plätze ist nur in ordnungsgemäßer <strong>Tennis</strong>kleidung<br />
gestattet.<br />
1.3 Spielbetrieb:<br />
Der Spielbetrieb findet während der Saison je nach Witterungs- und<br />
Sichtbedingungen täglich statt. Bei Turnieren, Punktspielen, Meisterschaften<br />
und Trainerstunden werden Plätze entsprechend dem Bedarf gesperrt. In<br />
Zweifelsfällen regelt der Platzwart oder die Abteilungsleitung den<br />
Spielbetrieb.<br />
1.4 Gastspieler:<br />
Gastspieler können die <strong>Tennis</strong>anlage nur gemeinsam mit aktiven Mitgliedern<br />
der <strong>Tennis</strong>abteilung benutzen. Eine Eintragung im Gästebuch ist bereits mit<br />
der Platzreservierung zwingend vorgeschrieben. Der Gastspielbeitrag<br />
beläuft sich pro Platzstunde auf € 4,--.<br />
In jedem Fall ist das Mitglied dafür verantwortlich, dass der Gastspieler die<br />
Spiel- und Platzordnung einhält. Der <strong>TSV</strong> <strong>Türkenfeld</strong> übernimmt gegenüber<br />
dem Gastspieler keinerlei Haftung für Personen- und Sachschäden, oder für<br />
abhanden gekommene Gegenstände.<br />
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2. Platzordnung<br />
2.1 Platzpflege:<br />
Das Spielfeld darf nie im zu trockenen Zustand bespielt werden. Jeder<br />
Spieler ist verpflichtet, bei Trockenheit den Platz vor Spielbeginn und falls<br />
notwendig auch zwischendurch ausgiebig zu wässern. Das schließt<br />
ebenfalls die Bereiche neben den Doppelfeldern und hinter der Grundlinie<br />
ein.<br />
Mit der Beendigung der Platzbelegung ist das Spielfeld mit dem Schleppnetz<br />
abzuziehen.<br />
Die Linienbänder sind danach mit dem Linienkehrgerät zu säubern.<br />
2.2 Schäden und Reparaturen:<br />
Es sind alle auftretenden Schäden oder Mängel an der gesamten<br />
<strong>Tennis</strong>anlage unverzüglich dem Platzwart bzw. dem techn. Leiter zu melden.<br />
Es liegt im Ermessen <strong>des</strong> Platzwartes oder der Abteilungsleitung bei<br />
ungünstiger Witterung oder bei Schäden am Spielfeld den Spielbetrieb zu<br />
unterbrechen oder den Platz zu sperren.<br />
Langfristige Sperrungen von Spielplätzen sind dem Belegungsplan zu<br />
entnehmen.<br />
2.3 Schuhwerk:<br />
Die Spielfelder dürfen zum Spielen generell nur mit <strong>Tennis</strong>schuhen betreten<br />
werden.<br />
2.4 Pflegegeräte:<br />
Die Platzpflegegeräte sind nach deren Gebrauch an die jeweils dafür<br />
vorgesehenen Halterungen anzubringen. Das Schleppnetz ist nach<br />
Gebrauch wieder an den entsprechenden Haken aufzuhängen.<br />
Nach Bewässerung der Spielfelder werden die Wasserschläuche immer<br />
ordnungsgemäß ausgelegt.<br />
2.5 Abschließen der Anlage:<br />
Das Mitglied, das die <strong>Tennis</strong>anlage als letztes verlässt, hat zu kontrollieren,<br />
dass alle Türen <strong>des</strong> Vereinsheimes abgeschlossen sind.<br />
Sämtliche Lichter sind abzuschalten.<br />
2.6 Parkplatz:<br />
Zum Parken steht ausschließlich der asphaltierte Parkplatz der<br />
Gesamtsportanlage zur Verfügung. Nach dem Entladen bzw. Beladen sind<br />
die Fahrzeuge aus dem <strong>Tennis</strong>bereich wieder unverzüglich zu entfernen.<br />
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3. Belegungssystem<br />
3.1 Zeitraum für eine Vorbelegung <strong>des</strong> Platzes:<br />
Eine Vorbelegung bzw. Platzreservierung ist nur für eine laufende Woche<br />
möglich. Beginn der laufenden Woche ist jeweils der Montag.<br />
Die Spielstunde ( 60 Minuten ) einer Vorbelegung beginnt und endet immer<br />
zur vollen Stunde. Die erforderliche Zeit für die Platzpflege ist darin<br />
enthalten.<br />
3.2 Vorbelegung eines Spielfel<strong>des</strong> an Werktagen Mo – Fr:<br />
Die Vorbelegung eines <strong>Tennis</strong>platzes erfolgt durch Eintragen der Spieler im<br />
entsprechenden Zeit- und Platzfeld auf dem Belegungsplan.<br />
Eine Platzstunde erfordert die Eintragung von min<strong>des</strong>tens zwei Spielern.<br />
Das Anbringen oder Eintragen eines einzelnen Namens genügt nicht.<br />
Eine weitere Reservierung kann erst nach Beendigung der laufenden<br />
Belegung vorgenommen werden.<br />
3.3 Vorbelegung eines Spielfel<strong>des</strong> am Wochenende und an<br />
Feiertagen:<br />
An diesen Tagen kann eine Reservierung für die Plätze 1 bis 3 nur dann<br />
erfolgen, wenn sich alle beteiligten Spieler bereits auf der <strong>Tennis</strong>anlage<br />
befinden.<br />
Der Platz 4 steht über die gesamte Woche einer Reservierung zur<br />
Verfügung.<br />
Für eine Belegungsstunde ist das Eintragen von min<strong>des</strong>tens zwei Spielern<br />
notwendig.<br />
Es ist auch eine Belegung zur halben Stunde z.B. von 10.30 Uhr bis 11.00<br />
Uhr möglich.<br />
Folgebelegungen müssen immer direkt an laufende Belegungen<br />
anschließen.<br />
3.4 Gültigkeitsdauer einer Vorbelegung:<br />
Wer zu einer reservierten Spielstunde mehr als 5 Minuten zu spät kommt,<br />
verliert den Anspruch auf den Platz.<br />
Ein einzelner Spieler kann die Vorbelegung für seinen Partner nicht<br />
aufrechterhalten, d. h. bei längerer Verspätung eines Spielers erlischt der<br />
Anspruch <strong>des</strong> Platzes für beide.<br />
Wer sich eingetragen hat und verhindert ist, sollte nach Möglichkeit<br />
rechtzeitig die Reservierung löschen oder löschen lassen.<br />
3.5 Einschränkungen für Jugendliche und Gastspieler:<br />
Für jugendliche Mitglieder unter 15 Jahren gilt folgende Einschränkung:<br />
An Werktagen ab 17.00 Uhr können sie sich nicht voreintragen.<br />
Wenn Plätze frei sind, können sie spielen.<br />
Einschränkung für Gastspieler:<br />
An Werktagen ab 17.00 Uhr ist eine Vorbelegung nicht möglich.<br />
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An Samstagen, Sonn- und Feiertagen steht nur ein ausgewiesener Platz zur<br />
Verfügung.<br />
3.6 Einschränkungen bei Punktspielbetrieb und Meisterschaften:<br />
Während der Dauer der Punktspielrunde verfällt eine Reservierung von Platz<br />
4 dann, wenn gemäß dem Punktspielplan alle 4 Plätze benötigt werden.<br />
Verantwortlich für eine ordentliche Reservierung sind insbesondere die<br />
Spieler, die den Platz reservieren wollen. Vorrang hat in jedem Fall der<br />
Punktspielbetrieb.<br />
Bei Meisterschaften, die über einen längeren Zeitraum laufen, kann nur Platz<br />
4 in gültiger Form reserviert werden.<br />
Sollten während diesen Spielbetrieben dennoch Plätze frei sein, kann<br />
selbstverständlich immer solange gespielt werden, solange kein akuter<br />
Platzbedarf besteht.<br />
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4. Sonstiges<br />
4.1 Allgemeines<br />
Den Anordnungen <strong>des</strong> Platzwarts oder eines Mitglieds der Abteilungsleitung<br />
ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlung können mit Platzverweis<br />
geahndet werden.<br />
Eltern haften grundsätzlich für das Verhalten ihrer Kinder.<br />
Das Rauchen auf den Spielfeldern ist generell untersagt.<br />
Hunde dürfen nicht auf die Spielfelder.<br />
Durch Betreten der Sportanlage anerkennt jedermann diese Spiel- und<br />
Platzordnung (auch Gastspieler).<br />
Bei Austritt aus der <strong>Tennis</strong>abteilung ist der geliehene Schlüssel gegen<br />
Rückerstattung der reinen Schlüsselgebühr an den Abteilungskassier<br />
zurückzugeben.<br />
4.2 Haftung für Schäden<br />
Eine Unfall- bzw. Schadenshaftung durch den Verein entfällt grundsätzlich.<br />
für Schäden, die mutwillig oder durch Nachlässigkeit entstanden sind,<br />
können die dafür verantwortlichen Personen zu Schadenersatzleistungen<br />
herangezogen werden.<br />
5. Arbeitseinsatz<br />
Ab 01.01.1989 ist je<strong>des</strong> männliche Mitglied ab 15 Jahre verpflichtet, je<br />
Saison 8 Arbeitsstunden abzuleisten. Abgeleistete Arbeitsstunden sind nicht<br />
übertragbar.<br />
Zum Ausgleich von nicht geleisteten Stunden sind je Stunde € 12,00 zu<br />
entrichten. Der Abteilungskassier wird die entsprechenden Beträge bis zum<br />
Jahresende <strong>des</strong> laufenden Jahres einziehen.<br />
Die Termine für die Arbeitseinsätze werden den Mitgliedern rechtzeitig<br />
bekannt gegeben. Bei Neueintritten bleibt es bei der bisherigen Regelung<br />
von 24 Arbeitsstunden für das erste Jahr. Anschließend gilt auch hier die 8-<br />
Stunden-Regelung.<br />
Die Abteilungsleitung behält sich vor, je nach Arbeitsaufkommen (z.B. Bau<br />
<strong>des</strong> Vereinsheimes), die Stundenzahl anzupassen.<br />
<strong>Türkenfeld</strong>, den 15.11.2006<br />
Die Abteilungsleitung<br />
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