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Diplom-Lebensmittelchemikerin - Technische Universität ...

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§ 4<br />

Verfahrensvorschriften<br />

Der Antrag nach § 2 bedarf der Schriftform. Er ist unter Beifügung einer amtlich beglaubigten<br />

Fotokopie des Zeugnisses über das Bestehen des zweiten Prüfungsabschnitts an die Dekanin<br />

bzw. den Dekan des Fachbereichs für Chemie und Pharmazie der <strong>Technische</strong>n <strong>Universität</strong><br />

Braunschweig zu richten. Zugleich hat die Antragstellerin oder der Antragsteller zu erklären,<br />

dass sie oder er keinen solchen Antrag bei einem anderen Fachbereich bzw. einer anderen<br />

Fakultät einer deutschen Hochschule gestellt hat.<br />

§ 5<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Ordnung tritt nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

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