Neufassung der Satzung - TUS Badbergen
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7. Zur Erledigung von Geschäftsführungsaufgaben und zur Führung <strong>der</strong> Geschäftsstelle ist <strong>der</strong><br />
Vorstand ermächtigt, im Rahmen <strong>der</strong> haushaltsrechtlichen Möglichkeiten hauptberuflich<br />
Beschäftige anzustellen.<br />
8. Die Vorstandsmitglie<strong>der</strong> und ehrenamtlich für den Verein tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
haben einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen<br />
nachweislich durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Hierzu gehören insbeson<strong>der</strong>e<br />
Fahrtkosten, Reisekosten, Porto und Telefon.<br />
9. Die Mitglie<strong>der</strong> des Vorstands können für ihren Zeit- o<strong>der</strong> Arbeitsaufwand<br />
( pauschale )Vergütungen erhalten. Der Umfang <strong>der</strong> Vergütungen darf nicht<br />
unangemessen hoch sein. Maßstab <strong>der</strong> Angemessenheit ist die gemeinnützige<br />
Zielsetzung des Vereins<br />
§ 12 Amtsdauer des Vorstandes/des Hauptausschusses<br />
Der Vorstand, sowie <strong>der</strong> Hauptausschuss werden jährlich von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung in <strong>der</strong> Form<br />
gewählt, dass im ersten Jahre die stellvertretende Vorsitzende/<strong>der</strong> stellvertretende Vorsitzende und die<br />
Schriftführerin/<strong>der</strong> Schriftführer, im zweiten Jahre die Oberturnwartin/<strong>der</strong> Oberturnwart und die<br />
Kassenwartin/<strong>der</strong> Kassenwart und im dritten Jahre die erste Vorsitzende/<strong>der</strong> erste Vorsitzende neu<br />
gewählt werden. Der Hauptausschuss wird alle drei Jahre neu gewählt und zwar dann, wenn die<br />
stellvertretende Vorsitzende/<strong>der</strong> stellvertretende Vorsitzende neu gewählt werden. Wie<strong>der</strong>wahlen sind<br />
zulässig.<br />
§ 13 Hauptausschuss<br />
Der Vorstand wird zur Erfüllung seiner Aufgaben vom Hauptausschuss unterstützt. Der<br />
Hauptausschuss setzt sich insbeson<strong>der</strong>e aus folgenden Mitglie<strong>der</strong>n zusammen:<br />
die Fachwartin/<strong>der</strong> Fachwart <strong>der</strong> angebotenen Sportarten<br />
die Jugendwartin/<strong>der</strong> Jugendwart<br />
die Frauen- und Mädchenwartin/<strong>der</strong> Frauen- und Mädchenwart<br />
die Pressewartin/<strong>der</strong> Pressewart<br />
Zusätzlich können weitere Mitglie<strong>der</strong> des Hauptausschusses durch einfachen Vorstandsbeschluss<br />
ernannt werden. Vorstandsmitglie<strong>der</strong> können nicht zugleich Mitglie<strong>der</strong> des Hauptausschusses sein.<br />
§ 14 Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
1. Die ordentliche Mitglie<strong>der</strong>versammlung findet einmal jährlich im ersten Quartal statt.<br />
2. Eine außerordentliche Mitglie<strong>der</strong>versammlung findet statt, wenn das Interesse des Vereins es<br />
erfor<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> wenn1/4 <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> es schriftlich unter Angabe <strong>der</strong> Gründe beim Vorstand<br />
beantragt.<br />
§ 15 Zuständigkeit <strong>der</strong> ordentlichen Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
Die ordentliche Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist insbeson<strong>der</strong>e zuständig für<br />
Entgegennahme <strong>der</strong> Berichte des Vorstandes<br />
Entgegennahme des Berichts <strong>der</strong> Kassenprüferin/des Kassenprüfers<br />
Entlastung und Wahl des Vorstandes<br />
Wahl des Hauptausschusses<br />
Wahl <strong>der</strong> Kassenprüferin/des Kassenprüfers<br />
Festsetzung von Mitgliedsbeiträgen, Umlagen und <strong>der</strong>en Fälligkeit<br />
Genehmigung des Haushaltsplans<br />
Beschlussfassung über die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> und über die Auflösung des Vereins<br />
Entscheidung über die Aufnahme neuer und den Ausschluss von Mitglie<strong>der</strong>n in<br />
Berufungsfällen<br />
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