Mietvertrag Tennisheim - TuS Sennelager
Mietvertrag Tennisheim - TuS Sennelager
Mietvertrag Tennisheim - TuS Sennelager
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Mietvertrag</strong><br />
Der Vermieter, die Tennisabteilung des <strong>TuS</strong> <strong>Sennelager</strong> 10/73. e.V.<br />
und der Mieter Herr / Frau _________________________________<br />
schließen den folgenden <strong>Mietvertrag</strong> für den (Datum) ______________2011.<br />
§ 1 Mieträume<br />
Alle Räumlichkeiten des Sportheim der Tennisanlage können genutzt werden.<br />
Das Anbringen von Nägeln, Dübeln oder ähnlichen Vorrichtungen ist untersagt.<br />
Auch das Verändern des Mobiliars ist nicht erlaubt.<br />
§ 2 Mietzeit<br />
Die Mietzeit beträgt einen Tag. Schlüsselübergabe bzw. Begehung vor und nach der Nutzung<br />
erfolgt nach Absprache mit dem Vermieter.<br />
§ 3 Schäden durch den Mieter<br />
Sachschäden, welche durch den Mieter verursacht werden, müssen durch den Mieter behoben<br />
werden lassen. Schäden an WC-Anlagen , elektrischen Einrichtungen oder sonstigen<br />
Gerätschaften, welche Sicherheitstechnische Kenntnisse erfordern, sind ausschließlich durch<br />
einen Gewerbebetrieb mit Fachkenntnissen beheben zu lassen.<br />
§ 4 Haftung<br />
Sollte die Feier oder Festlichkeit aus Gründen Höherer Gewalt oder nicht zu beeinflussenden<br />
Tatsachen nicht stattfinden können, so ist der Mietpreis trotzdem zu entrichten, wenn der<br />
Vermieter nicht an den Gründen für ein Nichtstattfinden der Festlichkeit maßgeblich beteiligt<br />
ist.<br />
Der Vermieter haftet außerdem nicht für Schäden, welche an Dritte durch den Mieter<br />
verursacht werden. Dies gilt insbesondere auch für Gäste, die auf der Veranstaltung anwesend<br />
sind oder waren. Der Mieter ist für seine Gäste verantwortlich.<br />
§ 5 Arten von Vermietungen<br />
Der Vorstand der Tennisabteilung des <strong>TuS</strong> <strong>Sennelager</strong> hat am 28.07.2006 einstimmig<br />
beschlossen, folgende Arten von Veranstaltungen nicht mehr zuzulassen.<br />
· „Discopartys“<br />
· „Abi-Feten“<br />
· Feiern, an denen maßgeblich Jugendliche unter 21 Jahren teilnehmen.<br />
Aus diesem Grund versichern Sie mit Ihrer Unterschrift, dass Sie keine Veranstaltung der<br />
oben genannten Arten durchführen.
§ 6 Preise<br />
Der Mietpreis beträgt<br />
- für Mitglieder der Tennisabteilung des <strong>TuS</strong> <strong>Sennelager</strong> 10/73 e.V. 150,00 €<br />
- für Nichtmitglieder der Tennisabteilung des <strong>TuS</strong> <strong>Sennelager</strong> 10/73 e.V. 200,00 €<br />
Als Kaution werden 200 € festgesetzt, welche sofort nach Übergabe der Räumlichkeiten<br />
erstattet werden.<br />
Unterschrift:<br />
Mieter:<br />
_____________________________<br />
(Datum) (Unterschrift)<br />
Vermieter:<br />
Tennisabteilung des <strong>TuS</strong> <strong>Sennelager</strong><br />
Ralf Rüth<br />
1.Vorsitzender