03.06.2013 Aufrufe

Mietvertrag Tennisheim - TuS Sennelager

Mietvertrag Tennisheim - TuS Sennelager

Mietvertrag Tennisheim - TuS Sennelager

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Mietvertrag</strong><br />

Der Vermieter, die Tennisabteilung des <strong>TuS</strong> <strong>Sennelager</strong> 10/73. e.V.<br />

und der Mieter Herr / Frau _________________________________<br />

schließen den folgenden <strong>Mietvertrag</strong> für den (Datum) ______________2011.<br />

§ 1 Mieträume<br />

Alle Räumlichkeiten des Sportheim der Tennisanlage können genutzt werden.<br />

Das Anbringen von Nägeln, Dübeln oder ähnlichen Vorrichtungen ist untersagt.<br />

Auch das Verändern des Mobiliars ist nicht erlaubt.<br />

§ 2 Mietzeit<br />

Die Mietzeit beträgt einen Tag. Schlüsselübergabe bzw. Begehung vor und nach der Nutzung<br />

erfolgt nach Absprache mit dem Vermieter.<br />

§ 3 Schäden durch den Mieter<br />

Sachschäden, welche durch den Mieter verursacht werden, müssen durch den Mieter behoben<br />

werden lassen. Schäden an WC-Anlagen , elektrischen Einrichtungen oder sonstigen<br />

Gerätschaften, welche Sicherheitstechnische Kenntnisse erfordern, sind ausschließlich durch<br />

einen Gewerbebetrieb mit Fachkenntnissen beheben zu lassen.<br />

§ 4 Haftung<br />

Sollte die Feier oder Festlichkeit aus Gründen Höherer Gewalt oder nicht zu beeinflussenden<br />

Tatsachen nicht stattfinden können, so ist der Mietpreis trotzdem zu entrichten, wenn der<br />

Vermieter nicht an den Gründen für ein Nichtstattfinden der Festlichkeit maßgeblich beteiligt<br />

ist.<br />

Der Vermieter haftet außerdem nicht für Schäden, welche an Dritte durch den Mieter<br />

verursacht werden. Dies gilt insbesondere auch für Gäste, die auf der Veranstaltung anwesend<br />

sind oder waren. Der Mieter ist für seine Gäste verantwortlich.<br />

§ 5 Arten von Vermietungen<br />

Der Vorstand der Tennisabteilung des <strong>TuS</strong> <strong>Sennelager</strong> hat am 28.07.2006 einstimmig<br />

beschlossen, folgende Arten von Veranstaltungen nicht mehr zuzulassen.<br />

· „Discopartys“<br />

· „Abi-Feten“<br />

· Feiern, an denen maßgeblich Jugendliche unter 21 Jahren teilnehmen.<br />

Aus diesem Grund versichern Sie mit Ihrer Unterschrift, dass Sie keine Veranstaltung der<br />

oben genannten Arten durchführen.


§ 6 Preise<br />

Der Mietpreis beträgt<br />

- für Mitglieder der Tennisabteilung des <strong>TuS</strong> <strong>Sennelager</strong> 10/73 e.V. 150,00 €<br />

- für Nichtmitglieder der Tennisabteilung des <strong>TuS</strong> <strong>Sennelager</strong> 10/73 e.V. 200,00 €<br />

Als Kaution werden 200 € festgesetzt, welche sofort nach Übergabe der Räumlichkeiten<br />

erstattet werden.<br />

Unterschrift:<br />

Mieter:<br />

_____________________________<br />

(Datum) (Unterschrift)<br />

Vermieter:<br />

Tennisabteilung des <strong>TuS</strong> <strong>Sennelager</strong><br />

Ralf Rüth<br />

1.Vorsitzender

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!