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Jahrgang 2009 Ausgabe Nr. 18 Inhalt - TV 1848 Bodenheim

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HVR-Info <strong>18</strong> Handball-Verband Rheinhessen<br />

IV. Kostenentscheidung:<br />

Nach § 59 Abs.1 und 2 RO fallen die Kosten (Auslagen) eines Verfahrens dem<br />

Rechtsbehelfsführer zu Last, wenn ein Rechtsbehelf zurückgewiesen wird. Die Kosten werden<br />

gemäß § 56 (3) S.2 RO von der Geschäftsstelle/dem Kassenwart des HVR festgesetzt.<br />

Gegen die Kostenentscheidung ist nach § 59 (4) S.2 RO die gebührenfreie Beschwerde zum<br />

Vorsitzenden des Verbandsgerichts im HVR zulässig. Sie ist innerhalb von 2 Wochen nach<br />

Zustellung einer Ausfertigung des Beschlusses unter Beachtung der Formvorschriften durch<br />

Einschreiben an den Vorsitzenden des Verbandsgericht Michael Krolla, Im Rheinblick 33, 55411<br />

Bingen zu senden.<br />

Bingen, den 08.07.<strong>2009</strong><br />

gez. M. Krolla gez. K.-D. Gremm gez. H.-D.-Weinmann<br />

(Vors. VG) (Beisitzer) (Beisitzer)<br />

Handballverband Rheinhessen<br />

Verbandsgericht im HVR<br />

Beschluss VG 01a/09<br />

Auf den Antrag des Herrn Willi Obermayer vom <strong>18</strong>.05.<strong>2009</strong> ergeht durch das Verbandsgericht<br />

des HVR in der Besetzung<br />

Michael Krolla, Bingen, als Vorsitzender<br />

Klaus-Dieter Gremm, Worms, als Beisitzer<br />

Hans-Dieter Weinmann, Flörsheim-Dalsheim, als Beisitzer<br />

am 08.07.<strong>2009</strong> folgender<br />

Beschluss:<br />

1. Dem Berufungsführer wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die<br />

Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung gewährt.<br />

2. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei.<br />

Mainz, den 08.07.<strong>2009</strong><br />

gez. M. Krolla gez. K.-D. Gremm gez. H.-D.-Weinmann<br />

(Vors. VG) (Beisitzer) (Beisitzer)<br />

Datum: 23.09.<strong>2009</strong> Seite 12

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