Geschäftsordnung vom 31.5.2012 - Turnverein Hude
Geschäftsordnung vom 31.5.2012 - Turnverein Hude
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§ 1. Allgemeines.<br />
<strong>Turnverein</strong> <strong>Hude</strong> – Handbuch ÜL – Juni 2012<br />
<strong>Turnverein</strong> <strong>Hude</strong> von 1895 e. V.<br />
<strong>Geschäftsordnung</strong><br />
Für die Durchführung von Versammlungen und Sitzungen (nachfolgend<br />
als Sitzungen bezeichnet), aber auch für die Geschäftsabläufe in<br />
unserem Verein, hält es der Gesamtvorstand für sinnvoll, eine<br />
<strong>Geschäftsordnung</strong> aufzustellen.<br />
Diese <strong>Geschäftsordnung</strong> besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil sind die<br />
Einberufung, die Durchführung und die Beschlussfassung der Sitzungen<br />
der Mitgliederversammlung, des Vorstandes und aller anderen<br />
Vereinsorgane geregelt. Im zweiten Teil werden Grundsätze für die<br />
wichtigsten Geschäftsabläufe aufgestellt.<br />
(Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird bei der Bezeichnung der Funktionen und deren Träger nur die<br />
männliche Form gewählt. Selbstverständlich sind in allen Fällen auch Frauen mit angesprochen.)<br />
Erster Teil:<br />
§ 2. Abwicklung des operativen Geschäfts<br />
Der geschäftsführende Vorstand trifft sich nach Bedarf und trifft<br />
dringliche Entscheidungen, auch mit Hilfe von Email-Abstimmungen, in<br />
Telefon- oder Videokonferenzen. Das operative Geschäft wird im<br />
Geschäftszimmer abgewickelt. Dazu hat der Vorstand sein<br />
Führungspersonal (Geschäftsführer und Sportreferent) mit<br />
weitreichenden Befugnissen vertraglich ausgestattet.<br />
§ 3. Einberufung der Mitgliederversammlung und Sitzungen anderer<br />
Organe des Vereines.<br />
Der Gesamtvorstand trifft sich in der Regel alle 2 Monate im<br />
Versammlungsraum der Jahnhalle. Die Mitglieder des Gesamtvorstands<br />
erhalten eine Einladung mit Tagesordnung.<br />
Für jede Mitgliederversammlung beträgt die Ladungsfrist 4 Wochen. Die<br />
Mitglieder des Vereins sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung <strong>vom</strong><br />
Vorstand schriftlich oder elektronisch (z. B. durch Versenden einer E-<br />
Mail) und durch Aushang in der Jahnhalle einzuladen. Die schriftliche<br />
Einladung erfolgt an die dem Verein zuletzt mitgeteilte Adresse. Anträge<br />
für die Mitgliederversammlung sind mindestens 1 Woche vor der<br />
Mitgliederversammlung schriftlich dem Vorstand einzureichen.<br />
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Sitzungen des geschäftsführenden Vorstands und des<br />
Gesamtvorstands, werden <strong>vom</strong> Vorstand einberufen. Die übrigen<br />
Organe des Vereins werden von ihrem jeweiligen Vorsitzenden, ggf. <strong>vom</strong><br />
Stellvertreter, einberufen. Die Mitglieder der betroffenen Organe erhalten<br />
eine schriftliche Mitteilung der Tagesordnung. Die Ladungsfrist beträgt<br />
eine Woche. In dringenden Fällen, die zu begründen sind, kann die<br />
Einladungsfrist auf 3 Tage verkürzt werden.<br />
§ 4. Tagesordnung.<br />
Die Tagesordnung für die Sitzung eines Vereinsorgans wird von den<br />
jeweils einladenden Personen bzw. deren Stellvertretern aufgestellt.<br />
Jeder Beratungsgegenstand ist deutlich zu kennzeichnen.<br />
Wenn alle anwesenden stimmberechtigten Mitglieder zustimmen, kann<br />
auf Antrag zu Beginn der Sitzung eine Erweiterung der Tagesordnung<br />
beschlossen werden.<br />
Dringlichkeitsanträge können jederzeit aus der Sitzung heraus gestellt<br />
werden. Für die Annahme ist es erforderlich, dass die Zahl der Ja-<br />
Stimmen größer ist als die Hälfte der abgegebenen Stimmen (absolute<br />
Mehrheit).<br />
§ 5. Beschlussfähigkeit.<br />
1. Die Organe des <strong>Turnverein</strong>es <strong>Hude</strong> e.V. sind grundsätzlich<br />
beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen worden sind.<br />
2. Der Gesamtvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 7 Mitglieder<br />
anwesend sind.<br />
Die Beschlussfähigkeit wird zu Beginn der Sitzung festgestellt und gilt<br />
für die gesamte Zeit der Sitzung. Fällt die Anzahl der stimmberechtigten<br />
Mitglieder im Laufe der Sitzung unter die in Nummer 2 bezeichnete<br />
Grenze, so ist die Beschlussfähigkeit dennoch gegeben.<br />
§ 6. Sitzungsleitung.<br />
Die Sitzungen werden von den jeweils einladenden Personen (Leiter)<br />
geleitet. In deren Abwesenheit vertritt der Stellvertreter. Sind beide<br />
verhindert, so wählen die stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer<br />
einen Sitzungsleiter aus ihren Reihen.<br />
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<strong>Turnverein</strong> <strong>Hude</strong> – Handbuch ÜL – Juni 2012
§ 7. Sitzungsablauf.<br />
Die Sitzungen laufen in folgender Reihenfolge ab:<br />
1. Eröffnung der Sitzung mit Begrüßung.<br />
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung.<br />
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit.<br />
4. Feststellung der Tagesordnung.<br />
5. Genehmigung der Niederschrift (Protokoll) über die vorherige Sitzung.<br />
6. Behandlung der Tagesordnungspunkte. Der Leiter eröffnet über jeden<br />
Punkt der Tagesordnung die Aussprache. Liegt keine Wortmeldung<br />
(mehr) vor, oder läuft die dafür vorgesehene Zeitspanne ab, so erklärt<br />
er die Aussprache für abgeschlossen und eröffnet die Abstimmung<br />
oder die Wahl. Will er selbst zur Sache sprechen, so gibt er den<br />
Vorsitz so lange an seinen Vertreter ab.<br />
7. Schließung der Sitzung.<br />
§ 8. Abstimmung.<br />
Nach Schluss der Aussprache und der persönlichen Bemerkungen<br />
eröffnet der Leiter die Abstimmung. Vor der Abstimmung wiederholt der<br />
Leiter den Antrag.<br />
Während des Abstimmungsverfahrens sind weitere Anträge nicht<br />
zulässig, auch nicht zur <strong>Geschäftsordnung</strong>. Die Abstimmungsfrage wird<br />
so formuliert, dass sie mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann.<br />
Zweifel hinsichtlich der Formulierung bzw. der Fragestellung klärt der<br />
Leiter, bevor die Abstimmung beginnt.<br />
Wenn mehrere Anträge vorliegen, bestimmt der Leiter die Reihenfolge<br />
der Anträge. Anträge zum Verfahren haben Vorrang vor Anträgen zur<br />
Sache. Änderungsanträge werden vor dem Hauptantrag behandelt. Es<br />
wird mit dem weitestgehenden Antrag begonnen und sinngemäß<br />
fortgefahren.<br />
Ein Antrag ist angenommen, wenn die Zahl der Ja-Stimmen größer ist<br />
die Anzahl der abgegebenen Nein-Stimmen (einfache Mehrheit). Bei<br />
Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.<br />
Grundsätzlich wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Auf Verlangen<br />
eines stimmberechtigten Mitgliedes hat die Abstimmung geheim mit<br />
Stimmzetteln zu erfolgen.<br />
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<strong>Turnverein</strong> <strong>Hude</strong> – Handbuch ÜL – Juni 2012
§ 9. Beschluss.<br />
Beschlüsse, die von den satzungsgemäß zuständigen Vereinsorganen<br />
gefasst werden, sind für alle Vereinsmitglieder und für den Verein<br />
verbindlich.<br />
§ 10. Wahlen.<br />
Für Wahlen sind ein Wahlleiter, ein Protokollführer und 2 Stimmenzähler<br />
von der Versammlung vorzuschlagen.<br />
Wahlen erfolgen durch Stimmzettel, sofern nicht ausdrücklich auf<br />
geheime Wahlen verzichtet wird.<br />
Für die Annahme des jeweiligen Wahlvorschlages ist eine absolute<br />
Mehrheit erforderlich. Der Wahlvorgang ist erst mit der Annahme der<br />
Wahl an Ort und Stelle durch den gewählten Kandidaten abgeschlossen.<br />
Bei persönlicher Abwesenheit des gewählten Kandidaten ist es für die<br />
Annahme der Wahl ausreichend, wenn dem Wahlleiter eine<br />
entsprechende schriftliche Erklärung vorliegt.<br />
§ 11. Sitzungsordnung.<br />
Der Leiter sorgt für die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Sitzungen<br />
und achtet auf die Einhaltung der <strong>Geschäftsordnung</strong>.<br />
Verhält sich ein Mitglied ordnungswidrig, so ruft der Leiter ihn zur<br />
Ordnung. Der Leiter kann ein Mitglied bei ungebührlichem oder<br />
wiederholt ordnungswidrigem Verhalten von der Sitzung ausschließen.<br />
§ 12. Niederschrift.<br />
Über jede Versammlung und Sitzung der Vereinsorgane ist eine<br />
Niederschrift (Protokoll) zu führen, die Auskunft über die Ergebnisse von<br />
Abstimmungen und Wahlen gibt. Angenommene Anträge sind wörtlich<br />
ins Protokoll aufzunehmen.<br />
Die Niederschriften sind <strong>vom</strong> Sitzungsleiter und <strong>vom</strong> Protokollführer zu<br />
unterzeichnen. Die Protokolle sind im Geschäftszimmer, nach Organen<br />
geordnet, abzulegen.<br />
Die Mitglieder jedes Organs können in das sie betreffende Protokoll<br />
Einsicht nehmen.<br />
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<strong>Turnverein</strong> <strong>Hude</strong> – Handbuch ÜL – Juni 2012
Zweiter Teil:<br />
§ 13. Anmeldung/Abmeldung von Mitgliedern.<br />
Eine Mitgliedschaft im Verein entsteht nur, wenn eine schriftliche<br />
Beitrittserklärung vorliegt (Anmeldung). Für die Anmeldung eines<br />
Minderjährigen ist in der Regel die Unterschrift beider gesetzlichen<br />
Vertreter erforderlich. Die Beitrittserklärungen sollen beim jeweiligen<br />
Übungsleiter abgegeben und von diesem umgehend an das<br />
Geschäftszimmer weitergeleitet werden. Auf der Beitrittserklärung ist<br />
<strong>vom</strong> Übungsleiter die Sportgruppe (Sparte) zu vermerken.<br />
Der Verein ist gehalten, die Mitgliedschaft so einzurichten, dass das<br />
neue Mitglied den für ihn bzw. seine Familie günstigsten Vereinsbeitrag<br />
gemäß der im Zeitpunkt des Eintritts gültigen Beitragsordnung zu leisten<br />
hat.<br />
Ein Austritt aus dem Verein (Abmeldung) kann nur schriftlich erfolgen.<br />
Mündliche Austrittserklärungen, wem gegenüber sie auch geäußert<br />
werden, sind unwirksam. Sämtliche Funktionsträger des Vereins sind<br />
gehalten, das austrittswillige Mitglied auf die Schriftform einer<br />
Abmeldung hinzuweisen.<br />
§ 14. Ausschluss von Mitgliedern.<br />
Mit Ausnahme der Fälle des § 7 d der Vereinssatzung ist vor der<br />
Beschlussfassung über den Antrag zum Ausschluss dem betroffenen<br />
Mitglied Gelegenheit zu geben, sich in mündlicher Verhandlung vor dem<br />
Gesamtvorstand wegen des ihm zur Last gelegten Handelns zu<br />
rechtfertigen.<br />
Der Beschluss über den Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich<br />
mitzuteilen.<br />
Gegen den Beschluss ist binnen einer Frist von einem Monat seit<br />
Zustellung die schriftliche Beschwerde an den Vorstand möglich. Die<br />
Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Sie soll begründet<br />
werden.<br />
Wird der Ausschluss abgelehnt, ist kein Rechtsmittel möglich.<br />
Über die Beschwerde entscheidet der Ehrenrat. Für das Verfahren vor<br />
dem Ehrenrat gelten die vorstehenden Bestimmungen analog.<br />
Der Vereinsausschluss wird sofort mit Beschlussfassung wirksam.<br />
<strong>Turnverein</strong> <strong>Hude</strong> – Handbuch ÜL – Juni 2012<br />
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§ 15. Übungsbetrieb.<br />
Jeder Übungsleiter ist für seinen Übungsbetrieb verantwortlich.<br />
Für jede Übungseinheit ist eine Teilnehmerliste zu führen.<br />
§16. Aufwandsentschädigung für Übungsleiter.<br />
Es wird unterschieden zwischen:<br />
Übungsleiter;<br />
teillizensierte Übungsleiter;<br />
lizensierte Übungsleiter;<br />
Trainer.<br />
Definition: Eine Übungseinheit (ÜE) entspricht einer Zeitstunde mit<br />
mindestens 6 Teilnehmern.<br />
1 ÜE bei Übungsleitern:<br />
1 ÜE bei teillizensierten Ü-Leitern:<br />
1 ÜE bei lizensierten Ü-Leitern:<br />
<strong>Turnverein</strong> <strong>Hude</strong> – Handbuch ÜL – Juni 2012<br />
€ 5,00<br />
€ 6,00<br />
€ 9,00<br />
Der Vorstand kann hiervon abweichende Entschädigungssätze im<br />
Rahmen einer Einzelfallentscheidung mit dem betreffenden Übungsleiter<br />
vereinbaren.<br />
Bei Trainern wird ein separater Vertrag mit dem Vorstand des TV <strong>Hude</strong><br />
geschlossen. Das Gleiche gilt für den Abschluss von Arbeitsverträgen<br />
mit abhängig beschäftigten oder selbstständig tätigen Übungsleitern.<br />
1. Regelmäßige Übungsstunden:<br />
Vergütung nach Übungseinheiten (ÜE).<br />
Die Zahl der Übungsstunden pro Woche muss von der Abteilung mit<br />
dem Gesamtvorstand des TV <strong>Hude</strong> abgestimmt werden.<br />
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2. Betreuung bei Wettkämpfen:<br />
Eine Vergütung ist nur möglich bei offiziellen Wettkämpfen:<br />
Punkt- u. Pokalspiel;<br />
Ranglistenwettbewerb;<br />
Turniere;<br />
Kreis-, Bezirks-, Landes- und Deutsche Meisterschaften.<br />
2.1 Festlegung der Übungseinheiten<br />
Übungsleiter, teillizensierte<br />
und lizensierte Ü-Leiter:<br />
Übungsleiter oder Trainer<br />
mit Vertrag:<br />
<strong>Turnverein</strong> <strong>Hude</strong> – Handbuch ÜL – Juni 2012<br />
Bei Heimveranstaltung pro Tag 1 ÜE<br />
Bei Auswärtsveranstaltung pro Tag 2 ÜE<br />
Dauer der Veranstaltung länger als 3 Std. 3 ÜE<br />
(Heim- und Auswärtsveranstaltungen)<br />
Lt. Vertrag<br />
3. Aufwandsentschädigungen für alle Übungsleiter und Trainer werden<br />
haushaltsmäßig von der jeweiligen Abteilung getragen.<br />
4. Die Abrechnung der ÜL-Vergütungen erfolgt i. d. R. quartalsweise<br />
über die Vereinskasse.<br />
5. Übernahme von Aus- und Fortbildungskosten<br />
Der TV <strong>Hude</strong> übernimmt die Kosten für die Aus- und Fortbildung zur<br />
Erlangung und Verlängerung von Lizenzen bei bestandener Prüfung.<br />
Der TV <strong>Hude</strong> übernimmt die Kosten für Seminare/Lehrgänge für ÜL-<br />
Anfänger/ÜL-Helfer bei bestandener Prüfung.<br />
Die Zustimmung des zuständigen Abteilungsleiters ist vorher einzuholen.<br />
Der Übungsleiter verpflichtet sich schriftlich, nach erfolgreich<br />
abgeschlossenem Lehrgang ununterbrochen 2 Jahre regelmäßig im TV<br />
<strong>Hude</strong> tätig zu sein. Sollte die ÜL-Tätigkeit vor Ablauf der 2 Jahre enden,<br />
wird die übernommene Lehrgangsgebühr anteilig <strong>vom</strong> ÜL zurückgezahlt.<br />
Die Verpflichtung gilt ab einer Kostenübernahme von 50 Euro.<br />
Die Kostenübernahme erfolgt nur im Rahmen der ÜL-Tätigkeit und nur<br />
für die Übungsleiter/Abteilungsleiter/Funktionäre des TV <strong>Hude</strong>. Die<br />
erteilte Lizenz bleibt im Eigentum des ÜL, der TV <strong>Hude</strong> erhält eine<br />
Kopie.<br />
Ausnahmen von dieser Regelung sind durch den Vorstand zu<br />
genehmigen.<br />
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§ 17. Fahrtkostenzuschuss.<br />
1. Es werden grundsätzlich nur Fahrtkosten zu Veranstaltungen<br />
bezuschusst, die nicht im Ort <strong>Hude</strong> stattfinden. Liegen Arbeitsverträge<br />
vor, ist die Fahrtkostenregelung Teil des mit dem Vorstand<br />
geschlossenen Vertrages.<br />
2. Für Jugendfahrten beträgt der Zuschuss € 0,16 pro km.<br />
3. Für Fahrten von Erwachsenen wird ein Zuschuss nur gewährt, wenn<br />
die Fahrtstrecke länger als 50 km beträgt. In diesen Fällen werden die<br />
ersten 50 km nicht mit angerechnet. Der Zuschuss beträgt € 0,16 pro<br />
km.<br />
4. Für Fahrten von Funktionären und Übungsleitern zu<br />
Pflichtveranstaltungen wird ein Zuschuss von € 0,16 pro km gezahlt.<br />
5. Fahrten zu Aus-, Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen sind<br />
Pflichtveranstaltungen des Vereins. Daher wird ein Fahrtkostenzuschuss<br />
in Höhe von € 0,16 pro km gezahlt. Es gilt eine<br />
Entfernungsgrenze von max. 150 km.<br />
6. Grundsätzlich ist die kürzeste Fahrtstrecke abzurechnen. Ausnahmen<br />
sind im konkreten Einzelfall zu begründen. Im Zweifel ist die<br />
Entscheidung des Vorstands einzuholen.<br />
7. Für außerhalb <strong>Hude</strong>s wohnhafte Übungsleiter kann der Vorstand<br />
Fahrtkosten für die Anreise nach <strong>Hude</strong> im Sinne dieser Richtlinie<br />
gewähren.<br />
8. Die Fahrtkosten werden pro genutzten PKW erstattet. Es sind<br />
Fahrgemeinschaften zu bilden.<br />
9. Die Abteilungsleiter sind ermächtigt, im Interesse des Vereins Fahrten<br />
zu und von satzungsgemäßen auswärtigen Veranstaltungen<br />
anzuordnen. Diese Fahrten gelten damit als <strong>vom</strong> Verein beauftragt. Der<br />
Abteilungsleiter bzw. der verantwortliche Übungsleiter muss jederzeit<br />
nachweisen können, welche Kraftfahrzeuge und welche Fahrer im<br />
Auftrage des Vereins im Einsatz waren.<br />
<strong>Turnverein</strong> <strong>Hude</strong> – Handbuch ÜL – Juni 2012<br />
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§ 18. Geltung der <strong>Geschäftsordnung</strong>.<br />
Die <strong>Geschäftsordnung</strong> gilt für alle Sitzungen der Organe des<br />
<strong>Turnverein</strong>es <strong>Hude</strong> von 1895 e. V. Ferner ist sie für alle Funktionsträger<br />
des Vereins bindend.<br />
Sie tritt am 1. April 1997 in Kraft.<br />
§ 19. Schlussbestimmung.<br />
Die Änderungen zur aktuellen Version der <strong>Geschäftsordnung</strong> wurden<br />
<strong>vom</strong> Gesamtvorstand am 31.05.2012 beschlossen.<br />
Für die Richtigkeit:<br />
gez.<br />
_______________________<br />
Vorstand<br />
<strong>Turnverein</strong> <strong>Hude</strong> – Handbuch ÜL – Juni 2012<br />
gez.<br />
________________________<br />
Protokollführer<br />
24