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Geschäftsordnung vom 31.5.2012 - Turnverein Hude

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§ 1. Allgemeines.<br />

<strong>Turnverein</strong> <strong>Hude</strong> – Handbuch ÜL – Juni 2012<br />

<strong>Turnverein</strong> <strong>Hude</strong> von 1895 e. V.<br />

<strong>Geschäftsordnung</strong><br />

Für die Durchführung von Versammlungen und Sitzungen (nachfolgend<br />

als Sitzungen bezeichnet), aber auch für die Geschäftsabläufe in<br />

unserem Verein, hält es der Gesamtvorstand für sinnvoll, eine<br />

<strong>Geschäftsordnung</strong> aufzustellen.<br />

Diese <strong>Geschäftsordnung</strong> besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil sind die<br />

Einberufung, die Durchführung und die Beschlussfassung der Sitzungen<br />

der Mitgliederversammlung, des Vorstandes und aller anderen<br />

Vereinsorgane geregelt. Im zweiten Teil werden Grundsätze für die<br />

wichtigsten Geschäftsabläufe aufgestellt.<br />

(Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird bei der Bezeichnung der Funktionen und deren Träger nur die<br />

männliche Form gewählt. Selbstverständlich sind in allen Fällen auch Frauen mit angesprochen.)<br />

Erster Teil:<br />

§ 2. Abwicklung des operativen Geschäfts<br />

Der geschäftsführende Vorstand trifft sich nach Bedarf und trifft<br />

dringliche Entscheidungen, auch mit Hilfe von Email-Abstimmungen, in<br />

Telefon- oder Videokonferenzen. Das operative Geschäft wird im<br />

Geschäftszimmer abgewickelt. Dazu hat der Vorstand sein<br />

Führungspersonal (Geschäftsführer und Sportreferent) mit<br />

weitreichenden Befugnissen vertraglich ausgestattet.<br />

§ 3. Einberufung der Mitgliederversammlung und Sitzungen anderer<br />

Organe des Vereines.<br />

Der Gesamtvorstand trifft sich in der Regel alle 2 Monate im<br />

Versammlungsraum der Jahnhalle. Die Mitglieder des Gesamtvorstands<br />

erhalten eine Einladung mit Tagesordnung.<br />

Für jede Mitgliederversammlung beträgt die Ladungsfrist 4 Wochen. Die<br />

Mitglieder des Vereins sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung <strong>vom</strong><br />

Vorstand schriftlich oder elektronisch (z. B. durch Versenden einer E-<br />

Mail) und durch Aushang in der Jahnhalle einzuladen. Die schriftliche<br />

Einladung erfolgt an die dem Verein zuletzt mitgeteilte Adresse. Anträge<br />

für die Mitgliederversammlung sind mindestens 1 Woche vor der<br />

Mitgliederversammlung schriftlich dem Vorstand einzureichen.<br />

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Sitzungen des geschäftsführenden Vorstands und des<br />

Gesamtvorstands, werden <strong>vom</strong> Vorstand einberufen. Die übrigen<br />

Organe des Vereins werden von ihrem jeweiligen Vorsitzenden, ggf. <strong>vom</strong><br />

Stellvertreter, einberufen. Die Mitglieder der betroffenen Organe erhalten<br />

eine schriftliche Mitteilung der Tagesordnung. Die Ladungsfrist beträgt<br />

eine Woche. In dringenden Fällen, die zu begründen sind, kann die<br />

Einladungsfrist auf 3 Tage verkürzt werden.<br />

§ 4. Tagesordnung.<br />

Die Tagesordnung für die Sitzung eines Vereinsorgans wird von den<br />

jeweils einladenden Personen bzw. deren Stellvertretern aufgestellt.<br />

Jeder Beratungsgegenstand ist deutlich zu kennzeichnen.<br />

Wenn alle anwesenden stimmberechtigten Mitglieder zustimmen, kann<br />

auf Antrag zu Beginn der Sitzung eine Erweiterung der Tagesordnung<br />

beschlossen werden.<br />

Dringlichkeitsanträge können jederzeit aus der Sitzung heraus gestellt<br />

werden. Für die Annahme ist es erforderlich, dass die Zahl der Ja-<br />

Stimmen größer ist als die Hälfte der abgegebenen Stimmen (absolute<br />

Mehrheit).<br />

§ 5. Beschlussfähigkeit.<br />

1. Die Organe des <strong>Turnverein</strong>es <strong>Hude</strong> e.V. sind grundsätzlich<br />

beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen worden sind.<br />

2. Der Gesamtvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 7 Mitglieder<br />

anwesend sind.<br />

Die Beschlussfähigkeit wird zu Beginn der Sitzung festgestellt und gilt<br />

für die gesamte Zeit der Sitzung. Fällt die Anzahl der stimmberechtigten<br />

Mitglieder im Laufe der Sitzung unter die in Nummer 2 bezeichnete<br />

Grenze, so ist die Beschlussfähigkeit dennoch gegeben.<br />

§ 6. Sitzungsleitung.<br />

Die Sitzungen werden von den jeweils einladenden Personen (Leiter)<br />

geleitet. In deren Abwesenheit vertritt der Stellvertreter. Sind beide<br />

verhindert, so wählen die stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer<br />

einen Sitzungsleiter aus ihren Reihen.<br />

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<strong>Turnverein</strong> <strong>Hude</strong> – Handbuch ÜL – Juni 2012


§ 7. Sitzungsablauf.<br />

Die Sitzungen laufen in folgender Reihenfolge ab:<br />

1. Eröffnung der Sitzung mit Begrüßung.<br />

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung.<br />

3. Feststellung der Beschlussfähigkeit.<br />

4. Feststellung der Tagesordnung.<br />

5. Genehmigung der Niederschrift (Protokoll) über die vorherige Sitzung.<br />

6. Behandlung der Tagesordnungspunkte. Der Leiter eröffnet über jeden<br />

Punkt der Tagesordnung die Aussprache. Liegt keine Wortmeldung<br />

(mehr) vor, oder läuft die dafür vorgesehene Zeitspanne ab, so erklärt<br />

er die Aussprache für abgeschlossen und eröffnet die Abstimmung<br />

oder die Wahl. Will er selbst zur Sache sprechen, so gibt er den<br />

Vorsitz so lange an seinen Vertreter ab.<br />

7. Schließung der Sitzung.<br />

§ 8. Abstimmung.<br />

Nach Schluss der Aussprache und der persönlichen Bemerkungen<br />

eröffnet der Leiter die Abstimmung. Vor der Abstimmung wiederholt der<br />

Leiter den Antrag.<br />

Während des Abstimmungsverfahrens sind weitere Anträge nicht<br />

zulässig, auch nicht zur <strong>Geschäftsordnung</strong>. Die Abstimmungsfrage wird<br />

so formuliert, dass sie mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann.<br />

Zweifel hinsichtlich der Formulierung bzw. der Fragestellung klärt der<br />

Leiter, bevor die Abstimmung beginnt.<br />

Wenn mehrere Anträge vorliegen, bestimmt der Leiter die Reihenfolge<br />

der Anträge. Anträge zum Verfahren haben Vorrang vor Anträgen zur<br />

Sache. Änderungsanträge werden vor dem Hauptantrag behandelt. Es<br />

wird mit dem weitestgehenden Antrag begonnen und sinngemäß<br />

fortgefahren.<br />

Ein Antrag ist angenommen, wenn die Zahl der Ja-Stimmen größer ist<br />

die Anzahl der abgegebenen Nein-Stimmen (einfache Mehrheit). Bei<br />

Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.<br />

Grundsätzlich wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Auf Verlangen<br />

eines stimmberechtigten Mitgliedes hat die Abstimmung geheim mit<br />

Stimmzetteln zu erfolgen.<br />

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<strong>Turnverein</strong> <strong>Hude</strong> – Handbuch ÜL – Juni 2012


§ 9. Beschluss.<br />

Beschlüsse, die von den satzungsgemäß zuständigen Vereinsorganen<br />

gefasst werden, sind für alle Vereinsmitglieder und für den Verein<br />

verbindlich.<br />

§ 10. Wahlen.<br />

Für Wahlen sind ein Wahlleiter, ein Protokollführer und 2 Stimmenzähler<br />

von der Versammlung vorzuschlagen.<br />

Wahlen erfolgen durch Stimmzettel, sofern nicht ausdrücklich auf<br />

geheime Wahlen verzichtet wird.<br />

Für die Annahme des jeweiligen Wahlvorschlages ist eine absolute<br />

Mehrheit erforderlich. Der Wahlvorgang ist erst mit der Annahme der<br />

Wahl an Ort und Stelle durch den gewählten Kandidaten abgeschlossen.<br />

Bei persönlicher Abwesenheit des gewählten Kandidaten ist es für die<br />

Annahme der Wahl ausreichend, wenn dem Wahlleiter eine<br />

entsprechende schriftliche Erklärung vorliegt.<br />

§ 11. Sitzungsordnung.<br />

Der Leiter sorgt für die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Sitzungen<br />

und achtet auf die Einhaltung der <strong>Geschäftsordnung</strong>.<br />

Verhält sich ein Mitglied ordnungswidrig, so ruft der Leiter ihn zur<br />

Ordnung. Der Leiter kann ein Mitglied bei ungebührlichem oder<br />

wiederholt ordnungswidrigem Verhalten von der Sitzung ausschließen.<br />

§ 12. Niederschrift.<br />

Über jede Versammlung und Sitzung der Vereinsorgane ist eine<br />

Niederschrift (Protokoll) zu führen, die Auskunft über die Ergebnisse von<br />

Abstimmungen und Wahlen gibt. Angenommene Anträge sind wörtlich<br />

ins Protokoll aufzunehmen.<br />

Die Niederschriften sind <strong>vom</strong> Sitzungsleiter und <strong>vom</strong> Protokollführer zu<br />

unterzeichnen. Die Protokolle sind im Geschäftszimmer, nach Organen<br />

geordnet, abzulegen.<br />

Die Mitglieder jedes Organs können in das sie betreffende Protokoll<br />

Einsicht nehmen.<br />

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<strong>Turnverein</strong> <strong>Hude</strong> – Handbuch ÜL – Juni 2012


Zweiter Teil:<br />

§ 13. Anmeldung/Abmeldung von Mitgliedern.<br />

Eine Mitgliedschaft im Verein entsteht nur, wenn eine schriftliche<br />

Beitrittserklärung vorliegt (Anmeldung). Für die Anmeldung eines<br />

Minderjährigen ist in der Regel die Unterschrift beider gesetzlichen<br />

Vertreter erforderlich. Die Beitrittserklärungen sollen beim jeweiligen<br />

Übungsleiter abgegeben und von diesem umgehend an das<br />

Geschäftszimmer weitergeleitet werden. Auf der Beitrittserklärung ist<br />

<strong>vom</strong> Übungsleiter die Sportgruppe (Sparte) zu vermerken.<br />

Der Verein ist gehalten, die Mitgliedschaft so einzurichten, dass das<br />

neue Mitglied den für ihn bzw. seine Familie günstigsten Vereinsbeitrag<br />

gemäß der im Zeitpunkt des Eintritts gültigen Beitragsordnung zu leisten<br />

hat.<br />

Ein Austritt aus dem Verein (Abmeldung) kann nur schriftlich erfolgen.<br />

Mündliche Austrittserklärungen, wem gegenüber sie auch geäußert<br />

werden, sind unwirksam. Sämtliche Funktionsträger des Vereins sind<br />

gehalten, das austrittswillige Mitglied auf die Schriftform einer<br />

Abmeldung hinzuweisen.<br />

§ 14. Ausschluss von Mitgliedern.<br />

Mit Ausnahme der Fälle des § 7 d der Vereinssatzung ist vor der<br />

Beschlussfassung über den Antrag zum Ausschluss dem betroffenen<br />

Mitglied Gelegenheit zu geben, sich in mündlicher Verhandlung vor dem<br />

Gesamtvorstand wegen des ihm zur Last gelegten Handelns zu<br />

rechtfertigen.<br />

Der Beschluss über den Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich<br />

mitzuteilen.<br />

Gegen den Beschluss ist binnen einer Frist von einem Monat seit<br />

Zustellung die schriftliche Beschwerde an den Vorstand möglich. Die<br />

Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Sie soll begründet<br />

werden.<br />

Wird der Ausschluss abgelehnt, ist kein Rechtsmittel möglich.<br />

Über die Beschwerde entscheidet der Ehrenrat. Für das Verfahren vor<br />

dem Ehrenrat gelten die vorstehenden Bestimmungen analog.<br />

Der Vereinsausschluss wird sofort mit Beschlussfassung wirksam.<br />

<strong>Turnverein</strong> <strong>Hude</strong> – Handbuch ÜL – Juni 2012<br />

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§ 15. Übungsbetrieb.<br />

Jeder Übungsleiter ist für seinen Übungsbetrieb verantwortlich.<br />

Für jede Übungseinheit ist eine Teilnehmerliste zu führen.<br />

§16. Aufwandsentschädigung für Übungsleiter.<br />

Es wird unterschieden zwischen:<br />

Übungsleiter;<br />

teillizensierte Übungsleiter;<br />

lizensierte Übungsleiter;<br />

Trainer.<br />

Definition: Eine Übungseinheit (ÜE) entspricht einer Zeitstunde mit<br />

mindestens 6 Teilnehmern.<br />

1 ÜE bei Übungsleitern:<br />

1 ÜE bei teillizensierten Ü-Leitern:<br />

1 ÜE bei lizensierten Ü-Leitern:<br />

<strong>Turnverein</strong> <strong>Hude</strong> – Handbuch ÜL – Juni 2012<br />

€ 5,00<br />

€ 6,00<br />

€ 9,00<br />

Der Vorstand kann hiervon abweichende Entschädigungssätze im<br />

Rahmen einer Einzelfallentscheidung mit dem betreffenden Übungsleiter<br />

vereinbaren.<br />

Bei Trainern wird ein separater Vertrag mit dem Vorstand des TV <strong>Hude</strong><br />

geschlossen. Das Gleiche gilt für den Abschluss von Arbeitsverträgen<br />

mit abhängig beschäftigten oder selbstständig tätigen Übungsleitern.<br />

1. Regelmäßige Übungsstunden:<br />

Vergütung nach Übungseinheiten (ÜE).<br />

Die Zahl der Übungsstunden pro Woche muss von der Abteilung mit<br />

dem Gesamtvorstand des TV <strong>Hude</strong> abgestimmt werden.<br />

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2. Betreuung bei Wettkämpfen:<br />

Eine Vergütung ist nur möglich bei offiziellen Wettkämpfen:<br />

Punkt- u. Pokalspiel;<br />

Ranglistenwettbewerb;<br />

Turniere;<br />

Kreis-, Bezirks-, Landes- und Deutsche Meisterschaften.<br />

2.1 Festlegung der Übungseinheiten<br />

Übungsleiter, teillizensierte<br />

und lizensierte Ü-Leiter:<br />

Übungsleiter oder Trainer<br />

mit Vertrag:<br />

<strong>Turnverein</strong> <strong>Hude</strong> – Handbuch ÜL – Juni 2012<br />

Bei Heimveranstaltung pro Tag 1 ÜE<br />

Bei Auswärtsveranstaltung pro Tag 2 ÜE<br />

Dauer der Veranstaltung länger als 3 Std. 3 ÜE<br />

(Heim- und Auswärtsveranstaltungen)<br />

Lt. Vertrag<br />

3. Aufwandsentschädigungen für alle Übungsleiter und Trainer werden<br />

haushaltsmäßig von der jeweiligen Abteilung getragen.<br />

4. Die Abrechnung der ÜL-Vergütungen erfolgt i. d. R. quartalsweise<br />

über die Vereinskasse.<br />

5. Übernahme von Aus- und Fortbildungskosten<br />

Der TV <strong>Hude</strong> übernimmt die Kosten für die Aus- und Fortbildung zur<br />

Erlangung und Verlängerung von Lizenzen bei bestandener Prüfung.<br />

Der TV <strong>Hude</strong> übernimmt die Kosten für Seminare/Lehrgänge für ÜL-<br />

Anfänger/ÜL-Helfer bei bestandener Prüfung.<br />

Die Zustimmung des zuständigen Abteilungsleiters ist vorher einzuholen.<br />

Der Übungsleiter verpflichtet sich schriftlich, nach erfolgreich<br />

abgeschlossenem Lehrgang ununterbrochen 2 Jahre regelmäßig im TV<br />

<strong>Hude</strong> tätig zu sein. Sollte die ÜL-Tätigkeit vor Ablauf der 2 Jahre enden,<br />

wird die übernommene Lehrgangsgebühr anteilig <strong>vom</strong> ÜL zurückgezahlt.<br />

Die Verpflichtung gilt ab einer Kostenübernahme von 50 Euro.<br />

Die Kostenübernahme erfolgt nur im Rahmen der ÜL-Tätigkeit und nur<br />

für die Übungsleiter/Abteilungsleiter/Funktionäre des TV <strong>Hude</strong>. Die<br />

erteilte Lizenz bleibt im Eigentum des ÜL, der TV <strong>Hude</strong> erhält eine<br />

Kopie.<br />

Ausnahmen von dieser Regelung sind durch den Vorstand zu<br />

genehmigen.<br />

22


§ 17. Fahrtkostenzuschuss.<br />

1. Es werden grundsätzlich nur Fahrtkosten zu Veranstaltungen<br />

bezuschusst, die nicht im Ort <strong>Hude</strong> stattfinden. Liegen Arbeitsverträge<br />

vor, ist die Fahrtkostenregelung Teil des mit dem Vorstand<br />

geschlossenen Vertrages.<br />

2. Für Jugendfahrten beträgt der Zuschuss € 0,16 pro km.<br />

3. Für Fahrten von Erwachsenen wird ein Zuschuss nur gewährt, wenn<br />

die Fahrtstrecke länger als 50 km beträgt. In diesen Fällen werden die<br />

ersten 50 km nicht mit angerechnet. Der Zuschuss beträgt € 0,16 pro<br />

km.<br />

4. Für Fahrten von Funktionären und Übungsleitern zu<br />

Pflichtveranstaltungen wird ein Zuschuss von € 0,16 pro km gezahlt.<br />

5. Fahrten zu Aus-, Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen sind<br />

Pflichtveranstaltungen des Vereins. Daher wird ein Fahrtkostenzuschuss<br />

in Höhe von € 0,16 pro km gezahlt. Es gilt eine<br />

Entfernungsgrenze von max. 150 km.<br />

6. Grundsätzlich ist die kürzeste Fahrtstrecke abzurechnen. Ausnahmen<br />

sind im konkreten Einzelfall zu begründen. Im Zweifel ist die<br />

Entscheidung des Vorstands einzuholen.<br />

7. Für außerhalb <strong>Hude</strong>s wohnhafte Übungsleiter kann der Vorstand<br />

Fahrtkosten für die Anreise nach <strong>Hude</strong> im Sinne dieser Richtlinie<br />

gewähren.<br />

8. Die Fahrtkosten werden pro genutzten PKW erstattet. Es sind<br />

Fahrgemeinschaften zu bilden.<br />

9. Die Abteilungsleiter sind ermächtigt, im Interesse des Vereins Fahrten<br />

zu und von satzungsgemäßen auswärtigen Veranstaltungen<br />

anzuordnen. Diese Fahrten gelten damit als <strong>vom</strong> Verein beauftragt. Der<br />

Abteilungsleiter bzw. der verantwortliche Übungsleiter muss jederzeit<br />

nachweisen können, welche Kraftfahrzeuge und welche Fahrer im<br />

Auftrage des Vereins im Einsatz waren.<br />

<strong>Turnverein</strong> <strong>Hude</strong> – Handbuch ÜL – Juni 2012<br />

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§ 18. Geltung der <strong>Geschäftsordnung</strong>.<br />

Die <strong>Geschäftsordnung</strong> gilt für alle Sitzungen der Organe des<br />

<strong>Turnverein</strong>es <strong>Hude</strong> von 1895 e. V. Ferner ist sie für alle Funktionsträger<br />

des Vereins bindend.<br />

Sie tritt am 1. April 1997 in Kraft.<br />

§ 19. Schlussbestimmung.<br />

Die Änderungen zur aktuellen Version der <strong>Geschäftsordnung</strong> wurden<br />

<strong>vom</strong> Gesamtvorstand am 31.05.2012 beschlossen.<br />

Für die Richtigkeit:<br />

gez.<br />

_______________________<br />

Vorstand<br />

<strong>Turnverein</strong> <strong>Hude</strong> – Handbuch ÜL – Juni 2012<br />

gez.<br />

________________________<br />

Protokollführer<br />

24

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