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Entlehnung - Universitätsbibliothek der TU Wien

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BiBliotheksausweis<br />

Entlehnberechtigung<br />

Entlehnberechtigt sind alle Personen mit ordentlichem<br />

Wohnsitz in Österreich, die einen Bibliotheksausweis <strong>der</strong><br />

<strong>Universitätsbibliothek</strong> <strong>der</strong> <strong>TU</strong> <strong>Wien</strong> lösen. Dieser Ausweis<br />

ist jeweils ein Jahr lang (bzw. 2 Jahre für <strong>TU</strong>-Angestellte)<br />

gültig und kann bei Bedarf in <strong>der</strong> Ausleihe verlängert werden.<br />

Bibliotheksausweis<br />

Der Bibliotheksausweis wird in <strong>der</strong> Ausleihe im Erdgeschoß<br />

<strong>der</strong> Hauptbibliothek ausgestellt. Für den Erhalt dieser Entlehnberechtigung<br />

muss ein Antragsformular ausgefüllt<br />

und folgende Dokumente vorgelegt werden:<br />

Studierende <strong>der</strong> <strong>TU</strong> <strong>Wien</strong> sowie an<strong>der</strong>er österreichischer<br />

Universitäten und (Fach-) Hochschulen: gültiger<br />

Studienausweis<br />

Angehörige österreichischer Universitäten und Hochschulen:<br />

Personalausweis + Dienstbestätigung bzw.<br />

Nachweis auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> Institution<br />

<strong>TU</strong>-Angehörige: Eintrag in TISS<br />

Schüler/-innen ab 14 Jahren: Schülerausweis + Meldezettel<br />

+ Haftungserklärung <strong>der</strong> Eltern (unter 18 Jahren)<br />

Sonstige Min<strong>der</strong>jährige (über 14 Jahre): amtlicher Personalausweis<br />

+ Meldezettel + Haftungserklärung d. Eltern,<br />

Jahresgebühr: € 15,--<br />

Sonstige Personen: amtlicher Lichtbildausweis + Meldezettel.<br />

Jahresgebühr: € 15,--<br />

Personen, die keine Staatsbürger/-innen eines EU-<br />

Staates o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schweiz sind und nicht an einer österreichischen<br />

Universität inskribierte Studierende bzw.<br />

Angehörige einer österr. Universität, Hochschule o<strong>der</strong><br />

Fachhochschule sind, müssen eine Kaution hinterlegen<br />

(€ 220,-), die bei Rückgabe des Bibliotheksausweises<br />

innerhalb von 3 Jahren ab Ausstellungsdatum zurückerstattet<br />

wird.<br />

Verlust des Bibliotheksausweises<br />

Bei Verlust des Bibliotheksausweises informieren Sie bitte<br />

umgehend die Ausleihe (Tel. 01-58801-44061), <strong>der</strong> Ausweis<br />

wird gesperrt.<br />

Für missbräuchliche Verwendung des Bibliotheksausweises<br />

haftet <strong>der</strong>/die Inhaber/-in.<br />

Entlehnvorgang<br />

Werke aus dem Freihandbereich können direkt dem Regal<br />

entnommen und in <strong>der</strong> Ausleihe bei <strong>der</strong> Selbstverbuchungsanlage<br />

o<strong>der</strong> einem Schalter entlehnt werden.<br />

Eine Reservierung von (nicht entlehnten) Freihandbüchern<br />

ist nicht möglich.<br />

Für Werke aus dem Magazin ist eine Bestellung über<br />

den Online-Katalog (Ausleihe) o<strong>der</strong> per Bestellschein<br />

am Bestellschalter im 1. Stock vorzunehmen.<br />

Werke aus dem Magazin werden innerhalb <strong>der</strong> normalen<br />

Öffnungszeiten zu je<strong>der</strong> vollen Stunde bereit<br />

gestellt. Das gewünschte Werk liegt anschließend<br />

fünf Öffnungstage lang in <strong>der</strong> Ausleihe für den/die<br />

Vormerker/-in zur <strong>Entlehnung</strong> bereit.<br />

Werke aus dem Magazin mit dem Exemplarstatus „nicht<br />

entlehnbar“ werden im 1. Stock beim Bestellschalter<br />

bereit gelegt. Diese können nur innerhalb <strong>der</strong> Bibliothek<br />

gegen Hinterlegung eines gültigen Lichtbildausweises<br />

benützt werden.<br />

CD-ROMs und DVDs werden am Entlehnschalter ausgehändigt.<br />

<strong>Universitätsbibliothek</strong><br />

ausleihe


welche werke sind<br />

entlehnBar?<br />

Der Großteil des Bestandes <strong>der</strong> <strong>TU</strong> Bibliothek<br />

ist entlehnbar.<br />

Nicht entlehnbar sind:<br />

Allgemeine und fachliche Nachschlagewerke<br />

Werke, die vor 1900 erschienen sind<br />

beson<strong>der</strong>s wertvolle Werke<br />

Normen und Patentschriften<br />

Loseblattausgaben<br />

sonstige als „nicht entlehnbar“ etikettierte Werke<br />

Begrenzt entlehnbar sind:<br />

Zeitschriften (Einzelhefte / gebundene Jahrgänge) können<br />

nur für max. eine Stunde entlehnt werden.<br />

Mit dem Etikett „KURZFRISTIG ENTLEHNBAR“ versehene<br />

Werke können nur über das Wochenende bzw. über<br />

Feiertage entlehnt und we<strong>der</strong> verlängert noch reserviert<br />

werden.<br />

Entlehnlimit<br />

Das Entlehnlimit beträgt 20 Medien. Für Schüler/-innen 10<br />

Medien und für Personen, die eine Kaution hinterlegt haben,<br />

5 Medien.<br />

Entlehnfrist<br />

Die Entlehnfrist beträgt 4 Wochen.<br />

Verlängerungen bis zu einem halben Jahr sind möglich,<br />

solange keine Vormerkung vorliegt und die Verlängerung<br />

noch vor Ablauf <strong>der</strong> Entlehnfrist erfolgt.<br />

mein konto<br />

Vormerkungen<br />

Ist ein Werk bereits entlehnt, besteht die Möglichkeit, eine<br />

Vormerkung über den Online-Katalog vorzunehmen. Das<br />

Werk wird sofort nach Fälligkeit eingemahnt und ist nach<br />

<strong>der</strong> Rückgabe 5 Öffnungstage lang für Sie in <strong>der</strong> Ausleihe<br />

reserviert. Die Verständigung über die Bereitstellung erfolgt<br />

– sofern bekannt gegeben – per E-Mail.<br />

Mahnung<br />

Nicht termingerecht zurückgebrachte o<strong>der</strong> verlängerte<br />

Werke werden eingemahnt. Die dabei anfallenden Gebühren<br />

müssen dem/<strong>der</strong> Entlehnenden angelastet werden.<br />

Wir verrechnen pro Mahnung € 2,00. Dazu kommt die<br />

Überschreitungsgebühr von € 0,20 pro Tag <strong>der</strong> Überschreitung<br />

und pro Exemplar. Bei offenen Gebühren wird <strong>der</strong>/<br />

die Benützer/-in automatisch „gesperrt“ und kann keine<br />

weiteren Bücher entlehnen bzw. verlängern.<br />

„Mein Konto“ ist Ihr „Kontostand“ in<br />

<strong>der</strong> Bibliothek<br />

Ihr Kontostand (Ausleihen, Reservierungen, Entlehnfrist,<br />

Vormerkungen, ehem. <strong>Entlehnung</strong>en, allfällige offene Gebühren<br />

u. dgl.) ist im Online-Katalog unter Mein Konto bzw.<br />

Anmelden abrufbar. Hier können Sie auch Verlängerungen<br />

und Vormerkungen vornehmen sowie E-Mail-Adresse und<br />

Telefonnummer selbst aktualisieren. Vorteil einer aktuellen<br />

E-Mail-Adresse: Sie erhalten vor dem Ablauf <strong>der</strong> Leihfrist<br />

eine entsprechende Erinnerungsmail. Außerdem erfolgt<br />

die 1. u. 2. Mahnung nur über E-Mail. Die Anmeldung erfolgt<br />

mittels Benutzer-Barcode ($E123….) und Passwort<br />

(Geburtsdatum in <strong>der</strong> Form: JJJJMMTT). Das Passwort können<br />

Sie än<strong>der</strong>n. Än<strong>der</strong>ungen Ihrer Wohnadresse geben<br />

Sie bitte persönlich in <strong>der</strong> Ausleihe bekannt.<br />

Entlehnzeiten für die Selbstverbuchung<br />

(nur mit gültigem Bibliotheksausweis möglich)<br />

Montag - Freitag: 09:00 – 22:00 Uhr<br />

Samstag: 10:00 – 17:00 Uhr<br />

kontakt & information<br />

Öffnungszeiten des Entlehnschalters und<br />

telefonische Verlängerung:<br />

Mo. – Fr.: 9:00 – 19:00 Uhr<br />

Während <strong>der</strong> Sommeröffnungszeiten<br />

8. Juli – 31. August: 9:00 – 16:00 Uhr<br />

T: +43-1-58801-44190<br />

ausleihe@ub.tuwien.ac.at<br />

Bibliotheks- und Benützungsordnung<br />

Die Bibliotheks- und Benützungsordung regelt die Rechte<br />

und Pflichten <strong>der</strong> Leser/-innen.<br />

Sie ist an <strong>der</strong> Anschlagtafel im Erdgeschoß bzw. auf <strong>der</strong><br />

Bibliotheks-Homepage unter<br />

http://www.ub.tuwien.ac.at/benuetzungsordnung.html<br />

bekannt gemacht.<br />

Bitte beachten Sie jedoch beson<strong>der</strong>s, dass<br />

in <strong>der</strong> Bibliothek Gar<strong>der</strong>obepflicht herrscht<br />

die Mitnahme von Nahrungsmitteln und Getränken in<br />

die Bibliotheksräume verboten ist<br />

in allen Räumen Rauchverbot besteht<br />

Telefonieren in den Leseräumen verboten ist<br />

persönliche Sachen, beson<strong>der</strong>s Laptops, nie unbebeaufsichtigt<br />

sein sollten.<br />

Bei Verlust bzw. Beschädigung eines entlehnten Werkes<br />

besteht für den/die Entlehner/-in Ersatzpflicht.<br />

Adresse<br />

<strong>Universitätsbibliothek</strong> <strong>der</strong> Technischen Universität <strong>Wien</strong><br />

Resselgasse 4, 1040 <strong>Wien</strong><br />

http://www.ub.tuwien.ac.at<br />

Online-Katalog<br />

http://aleph.ub.tuwien.ac.at/<br />

Herausgeber: <strong>TU</strong> <strong>Wien</strong>, <strong>Universitätsbibliothek</strong>, 1040 <strong>Wien</strong><br />

Druck: Resch KEG, 1150 <strong>Wien</strong>, Stand: Mai 2011

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