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Schweizerische ski-<strong>und</strong><br />
Snowboardschule Wengen<br />
Betriebsreglement- Förderbänder Figeller<br />
Anlage Nr.<br />
BE 166 /203/ 219/55<br />
vom IKSS<br />
(Interkantonakes Konkordat für Seilbahnen <strong>und</strong> <strong>Ski</strong>lifte)<br />
Schweizerische <strong>Ski</strong>-<strong>und</strong><br />
Snowboardschule<br />
Postfach 451<br />
CH-3823 Wengen
Inhaltsverzeichnis<br />
Einführung .............................................................................................................................................. 2<br />
Betriebsreglement für das Förderband BE 166/ 203/ 219/ 55 .......................................................... 3<br />
Betriebsvorschrift .................................................................................................................................. 5<br />
Betriebsanleitung, Störungen <strong>und</strong> Störungsbehebung....................................................................... 7<br />
Allgemeine Bestimmungen über den Betrieb der Kleinskilifte <strong>und</strong> Förderbänder........................... 8<br />
Betriebsbuch ........................................................................................................................................ 10<br />
26. Januar 2012<br />
1
Einführung<br />
Die Sicherheitsvorschriften für den Betrieb für Kleinskilifte <strong>und</strong> Förderbänder wurden erneut<br />
verschärft. Auch wir müssen auf Saison 2011/12 einige Vorkehrungen treffen, damit wir<br />
weiterhin eine Betriebsbewilligung erhalten. Neu werden alle Schneesportlehrer mit einem<br />
Generalschlüssel ausgerüstet, welche zum Bedienen der Anlagen notwendig ist.<br />
Jeder Schneesportlehrer wird dazu zum Betriebspersonal. Er/Sie übernimmt die<br />
Betriebsvorbereitung (Inbetriebnahme-Check) <strong>und</strong> die Überwachung im Betrieb. So haben wir<br />
klare Strukturen in der Sicherheit, dass in Zukunft ein zusätzlicher Liftüberwacher für die<br />
Förderbänder <strong>und</strong> Seillifte in unserem Betrieb nicht vorgeschrieben wird.<br />
Dieses Betriebsreglement liegt an folgenden Orten auf:<br />
- Im <strong>Ski</strong>schulhaus<br />
- Bei den Betriebsbüchern<br />
- Im Hauptbüro<br />
Oder kann jederzeit von www.skiwengen.ch herunterladen werden<br />
Oder in Papierform verlangt werden.<br />
Deine gemachten Erfahrungen, hilfreiche Tipps für andere Mitbenutzer oder Kritik nehmen wir<br />
jederzeit gerne entgegen.<br />
Wir bedanken uns für deinen Beitrag im ganzen Sicherheitskreis <strong>und</strong> wünschen genussvolle <strong>und</strong><br />
sichere Liftfahrten.<br />
26. Januar 2012<br />
2
Betriebsreglement für das Förderband BE 166/ 203/ 219/ 55<br />
Inhaber:<br />
Schweizerische <strong>Ski</strong>-<strong>und</strong> Snowboardschule Wengen<br />
Genossenschaftspräsident:<br />
Christian Bühler<br />
<strong>Ski</strong>schulleiter:<br />
Ercole Famiglietti<br />
Technischer Leiter:<br />
Hansueli Gertsch<br />
Platz-Chef (oder TU)<br />
Eymann Hanspeter<br />
Betriebspersonal:<br />
Alle Schneesportlehrer/innen, die mit der Anlage vertraut sind <strong>und</strong> von Schweizerische <strong>Ski</strong>-<strong>und</strong>-<br />
Snowboardschule Wengen die Befugnis erhalten haben, die Anlage zu betreiben. Die aktuelle<br />
Liste liegt im <strong>Ski</strong>schulhaus auf.<br />
Der Betrieb dieser Anlage untersteht folgenden Gesetzen:<br />
- B<strong>und</strong>esverfassung Art.87 Eisenbahnen <strong>und</strong> weitere Verkehrsträger<br />
- B<strong>und</strong>esgesetz über Seilbahnen zur Personenbeförderung<br />
- Verordnung zur Personenbeförderung<br />
- Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen <strong>und</strong> <strong>Ski</strong>lifte<br />
- Reglement über Bau <strong>und</strong> Betrieb von Seilbahnen <strong>und</strong> <strong>Ski</strong>lifte<br />
Zuständigkeiten, Vorschriften <strong>und</strong> Verantwortung<br />
- Der Betriebsinhaber ist verpflichtet, die Anlage dauernd in gutem Zustand <strong>und</strong><br />
betriebssicherem Zustand zu halten. Er hat Mängel <strong>und</strong> Störungen im Einvernehmen mit<br />
dem Genossenschaftspräsidenten so rasch als möglich zu beheben.<br />
- Der Betriebsinhaber ist verpflichtet, vor der Betriebsaufnahme ausreichende<br />
Versicherungen abzuschließen.<br />
- Der Platzchef (oder sein Stellvertreter) muss jederzeit erreichbar sein.<br />
- Der Platzchef(oder TU) ist für die Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung des Betriebs, für die<br />
Instandhaltung der Anlage sowie für die Ausbildung des Personals verantwortlich.<br />
26. Januar 2012<br />
3
- Der Betrieb ist nach einer Betriebsvorschrift zu führen. Diese muss jederzeit aufliegen<br />
<strong>und</strong> das Personal muss davon Kenntnis besitzen<br />
- Für den Betrieb darf nur Personal eingesetzt werden, das entsprechend ausgebildet <strong>und</strong><br />
mit der Anlage vertraut ist.<br />
- Das Betriebspersonal ist verpflichtet, gegenüber dem Fahrgast einer gefahrlosen<br />
Benützung der Anlage zu gewährleisten.<br />
- Das Betriebspersonal ist für die Vorbereitung des <strong>Ski</strong>liftes vor der Betriebsaufnahme<br />
sowie für seine Überwachung während des Betriebs verantwortlich. Diese Arbeiten<br />
werden gemäss Betriebsvorschrift ausgeführt.<br />
- Während des Betriebes muss das erforderliche Betriebspersonal anwesend sein.<br />
- Durch tägliche Prüfungen (Inbetriebnahme-Check) gemäss Betriebsvorschriften ist<br />
festgestellt, so darf der Betrieb nur aufgenommen oder fortgesetzt werden, wenn<br />
dieses behoben oder der technische Leiter seine Zustimmung gegeben hat.<br />
- Es ist ein Betriebsbuch zu führen. Darin ist das Ergebnis der täglichen Kontrollen<br />
(Inbetriebnahme-Check) einzutragen. Durch den Eintrag seines Namens in das<br />
Betriebsbuch bestätigt das Betriebspersonal, dass die Kontrollarbeiten durchgeführt<br />
worden sind.<br />
26. Januar 2012<br />
4
Betriebsvorschrift<br />
Betriebsvorbereitung (Inbetriebnahme-Check)<br />
Die gefahrlose Betriebstauglichkeit des Förderbandes muss täglich vor der Betriebseröffnung<br />
durch Vorbereitungs- <strong>und</strong> Kontrollarbeiten gewährleistet werden.<br />
1. Das Transportband muss praktisch Schnee- oder Eisfrei sein.<br />
2. Die Funktion der Lichtschranke muss überprüft werden. Die Lichtschranke unterbrechen<br />
<strong>und</strong> Band muss wenige Sek<strong>und</strong>en später stoppen.<br />
3. Die Funktion der Sicherheitsklappe muss überprüft werden. Die Klappe zurückdrücken<br />
<strong>und</strong> Band muss sofort stoppen. Ebenfalls auf Eis-<strong>und</strong> Schneefreiheit achten!<br />
4. Die Funktion der Stopp- <strong>und</strong> Nothaltetaster ist zu prüfen.<br />
Sind alle Pukte erfüllt <strong>und</strong> funktionsfähig muss dies zwingend im Betriebsbuch mit „Check OK“,<br />
„Alles i.O!“ oder ähnlich mit Name visiert werden.<br />
Ist die gefahrlose Betriebstauglichkeit nicht gewährleistet, darf das Förderband nicht in Betrieb<br />
genommen werden. Es ist weiteres Betriebspersonal oder der Platzchef (oder TU) beizuziehen.<br />
Bei Veränderungen der Wetter- <strong>und</strong> Betriebsbedingungen während des Tages sind nötige<br />
Korrekturmassnahmen sofort zu treffen.<br />
Betriebsaufnahme<br />
- Diejenige Person, welche seinen Schlüssel in den Hauptschalter steckt <strong>und</strong> das<br />
Förderband zum Betrieb frei gibt, übernimmt die Oberaufsicht.<br />
- Er/Sie muss sich mit weiterem Betriebspersonal über die Überwachung, Organisation,<br />
Aufsicht <strong>und</strong> Ordnung während des Betriebes absprechen.<br />
Betrieb<br />
- Das Betriebspersonal oder <strong>Ski</strong>lehrer sind für die dauernde Überwachung der Fahrgäste<br />
beim Zustieg, während der Fahrt <strong>und</strong> beim Ausstieg verantwortlich.<br />
- Kommt es zu stürzen muss die Anlage sofort gestoppt werden.<br />
- Verhalten sich Benützer nicht nach Anweisungen des Betriebspersonals oder der<br />
Platzchef(TU), werden diese abgewiesen.<br />
26. Januar 2012<br />
5
- Das Betriebspersonal oder Platzchef (TU) entscheidet ob auch Nicht-Schweizerische <strong>Ski</strong><strong>und</strong><br />
Snowboardschule Wengen-Gäste transportiert werden. Ist die Anlage überlastet<br />
oder leidet der Schulunterricht, werden diese abgewiesen.<br />
- Bei Verletzungen oder Unfällen sind sofort der Schulleiter <strong>und</strong> der<br />
Genossenschaftspräsident zu informieren.<br />
Betriebsende<br />
- Mit dem abziehen des Schlüssels wird die Anlage spannungslos gemacht.<br />
- Allfällig kleine Störungen, Vorkommnisse oder Vorfälle im Betriebsbuch eintragen <strong>und</strong><br />
zu dem technischen Leiter melden.<br />
26. Januar 2012<br />
6
Betriebsanleitung, Störungen <strong>und</strong> Störungsbehebung<br />
Anlageteile<br />
Die Anlage besteht aus Talstation, Bergstation, Transportband, Elektrokasten <strong>und</strong> Bedienstellen<br />
Bedienungs-<strong>und</strong> Sicherheitselemente (Tipps)<br />
Schlüsselschalter<br />
Die Anlage kann nur mit einem Generalschlüssel betrieben werden.<br />
Abziehen des Schlüssels ist nur in der „Nullstellung“ möglich.<br />
Es ist zugleich der Hauptschalter.<br />
Nach dem Einschalten braucht die Elektronik ca. 10 sek. zum Aufstarrten.<br />
Der Schlüssel kann nur in einer Nullstellung abgezogen werden.<br />
Starten<br />
An der Tal-oder Bergbedienstelle wird mit dem Drehschalter ein Impuls gegeben <strong>und</strong> das Band<br />
läuft an.<br />
Das Band startet erst, wenn der Schlüssel wieder nach links zurückgeht.<br />
Notstopp-Taster<br />
Mit dem Drücken der Notstopptaster Berg oder Tal hält das Band sofort an.<br />
Der Taster Berg wird mit Zug nach oben entriegelt.<br />
Der Taster Tal wird mit Drehen <strong>und</strong> Zug nach oben entriegelt<br />
Für normale Halte an der Bergstation (Stau am Ausstieg, ets.) benützt man besser die Stoptaste<br />
am kasten.<br />
Display<br />
Das Display gibt Auskunft, welcher Sicherheitskreis angesprochen hat. Entsprechend einfach ist<br />
die Behebung.<br />
Nach Behebung der Störung leuchtet die Störung weiter. Erst nach dem Starten erlischt die<br />
Störung.<br />
Geschwindigkeitsregelung<br />
Mit dem Drehzahlregler „Speed“ kann die Bandgeschwindigkeit dem Können der Fahrgäste<br />
angepasst werden.<br />
Weitere Schalter am Kasten<br />
Schalter <strong>und</strong> Tasten wie Betrieb-Wartung, Test Over Speed, etc. haben für das Betriebspersonal<br />
keine Funktion.<br />
Elektrokasten<br />
Der Elektrokasten darf vom Betriebspersonal in keinem Fall geöffnet werden.<br />
Stromzufuhr<br />
Die Förderbänder beziehen den Strom von Elektranten die im Boden sind. Sicherungen <strong>und</strong> FI-<br />
Schalter befinden sich im Elektranten<br />
26. Januar 2012<br />
7
Allgemeine Bestimmungen über den Betrieb der Kleinskilifte <strong>und</strong><br />
Förderbänder<br />
Schweizerische <strong>Ski</strong>-<strong>und</strong> Snowboardschule Wengen ist Inhaber <strong>und</strong> Betreiber von 4<br />
Förderbändern <strong>und</strong> 2 Kleinskiliften:<br />
- Kleinskilift Wegiboden<br />
- Kleinskilift Figeller<br />
- Förderband Wegiboden I, Kantonale Betriebsbewilligung, BE 203<br />
- Förderband Wegiboden II, Kantonale Betriebsbewilligung, BE 166<br />
- Förderband Zubriger, BE 219<br />
- Förderband Eisbahn, BE 55<br />
Der technische Leiter dieser Transportanlagen, BE 203/166/219/55 ist für die Sicherheit <strong>und</strong><br />
Ordnung des Betriebes, für die Instandhaltung der Anlagen sowie für die Ausbildung des<br />
Personals verantwortlich.<br />
Stellvertreter des Platzchef TU) ist Hermann Schmitz<br />
Das Betriebspersonal ist verpflichtet, gegenüber dem Fahrgast eine gefahrlose Benützung der<br />
Anlage zu gewährleisten. Das Betriebspersonal ist für die Vorbereitung des <strong>Ski</strong>liftes vor der<br />
Betriebsaufnahme sowie für seine Überwachung während des Betriebes verantwortlich. Diese<br />
Arbeiten werden gemäss der Betriebsanleitung <strong>und</strong> Betriebsvorschrift ausgeführt.<br />
Jeder einzelne Seil Lift /Förderband besitzt:<br />
- Ein Betriebsreglement<br />
- Ein Betriebsvorschrift <strong>und</strong> Betriebsanleitung<br />
- Ein Betriebsbuch<br />
Das Betriebsreglement regelt Klar die Zuständigkeiten von Kontrollen, Instandhaltung <strong>und</strong><br />
Unterhalts, sowie die Inbetriebnahme, den Betrieb <strong>und</strong> Überwachung im Betrieb.<br />
In der Betriebsanleitung <strong>und</strong> Betriebsvorschrift befinden sich viele Informationen <strong>und</strong><br />
Dokumente über: Erste Inbetriebnahme am Morgen, Check der Sicherheitsvorkehrungen,<br />
Entfernen von Schnee <strong>und</strong> Eis, reibungsloser Betrieb, Ausschalten nach Gebrauch,<br />
Störungssuche, Eigenheiten jeder Anlage, Vorsichtsmaßnahmen, etc.<br />
Die Eintragungen im Betriebsbuch sind täglich zu machen:<br />
Inbetriebnahme-Check’s (betriebspersonal)<br />
Durchgeführte Kontrollen, Unterhaltsarbeiten <strong>und</strong> Reparaturen soll von der (Platzchef TU)<br />
gemacht werden.<br />
Außerordentliche Vorkommnisse, Störungen, Unfälle, etc. müssen beim <strong>Ski</strong>schulleiter<strong>und</strong><br />
Präsident sofort gemeldet werden.<br />
26. Januar 2012<br />
8
Für die Betriebsmitarbeiter der <strong>Ski</strong>lifte wie auch für die <strong>Ski</strong>lehrer.<br />
o Ja, ich habe die Betriebsreglemente aller Anlagen sorgfältig studiert <strong>und</strong><br />
bin damit einverstanden.<br />
o Ja, ich habe die Betriebsanleitungen <strong>und</strong> Betriebsvorschriften sorgfältig<br />
studiert <strong>und</strong> vor Ort praktisch umgesetzt <strong>und</strong> geubt. Alle Anlagen sind<br />
mir vertraut. Offene Fragen <strong>und</strong> Unsicherheiten hat mir der Platzchef<br />
TU)<br />
o Ja, ich bin bereit Verantwortung zu tragen <strong>und</strong> zusammen mit anderem<br />
Betriebspersonal <strong>und</strong> dem Platzchef TU), eine gefahrlose Benützung für<br />
den Fahrgast zu gewährleisten.<br />
Name<br />
Betriebspersonal:……………………………………………………………………………………………………<br />
Unterschrift:……………………………………………………………………………Datum:……………………………<br />
Damit erhalte ich von der Schweizerische <strong>Ski</strong>-<strong>und</strong> Snowboardschule Wengen die<br />
Befugnis, oben genannte Anlagen zu Betreiben.<br />
26. Januar 2012<br />
9
Betriebsbuch<br />
Das Betriebsbuch der Förderbänder <strong>und</strong> der Seillifte sind im <strong>Ski</strong>schulhaus Werkstatt ersichtlich.<br />
Im Betriebsbuch ist zwingen die tägliche gemachte Betriebsvorbereitung (Check) mit Name<br />
(lesbar!) zu bestätigen.<br />
26. Januar 2012<br />
Z.bsp. Alles gemäss Checkliste i.O! Präsident Christian Bühler<br />
Ebenfalls sind größere Störungen, Vorfälle oder Unfälle im Betriebsbuch festzuhalten.<br />
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