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Schweizerische ski-<strong>und</strong><br />

Snowboardschule Wengen<br />

Betriebsreglement- Förderbänder Figeller<br />

Anlage Nr.<br />

BE 166 /203/ 219/55<br />

vom IKSS<br />

(Interkantonakes Konkordat für Seilbahnen <strong>und</strong> <strong>Ski</strong>lifte)<br />

Schweizerische <strong>Ski</strong>-<strong>und</strong><br />

Snowboardschule<br />

Postfach 451<br />

CH-3823 Wengen


Inhaltsverzeichnis<br />

Einführung .............................................................................................................................................. 2<br />

Betriebsreglement für das Förderband BE 166/ 203/ 219/ 55 .......................................................... 3<br />

Betriebsvorschrift .................................................................................................................................. 5<br />

Betriebsanleitung, Störungen <strong>und</strong> Störungsbehebung....................................................................... 7<br />

Allgemeine Bestimmungen über den Betrieb der Kleinskilifte <strong>und</strong> Förderbänder........................... 8<br />

Betriebsbuch ........................................................................................................................................ 10<br />

26. Januar 2012<br />

1


Einführung<br />

Die Sicherheitsvorschriften für den Betrieb für Kleinskilifte <strong>und</strong> Förderbänder wurden erneut<br />

verschärft. Auch wir müssen auf Saison 2011/12 einige Vorkehrungen treffen, damit wir<br />

weiterhin eine Betriebsbewilligung erhalten. Neu werden alle Schneesportlehrer mit einem<br />

Generalschlüssel ausgerüstet, welche zum Bedienen der Anlagen notwendig ist.<br />

Jeder Schneesportlehrer wird dazu zum Betriebspersonal. Er/Sie übernimmt die<br />

Betriebsvorbereitung (Inbetriebnahme-Check) <strong>und</strong> die Überwachung im Betrieb. So haben wir<br />

klare Strukturen in der Sicherheit, dass in Zukunft ein zusätzlicher Liftüberwacher für die<br />

Förderbänder <strong>und</strong> Seillifte in unserem Betrieb nicht vorgeschrieben wird.<br />

Dieses Betriebsreglement liegt an folgenden Orten auf:<br />

- Im <strong>Ski</strong>schulhaus<br />

- Bei den Betriebsbüchern<br />

- Im Hauptbüro<br />

Oder kann jederzeit von www.skiwengen.ch herunterladen werden<br />

Oder in Papierform verlangt werden.<br />

Deine gemachten Erfahrungen, hilfreiche Tipps für andere Mitbenutzer oder Kritik nehmen wir<br />

jederzeit gerne entgegen.<br />

Wir bedanken uns für deinen Beitrag im ganzen Sicherheitskreis <strong>und</strong> wünschen genussvolle <strong>und</strong><br />

sichere Liftfahrten.<br />

26. Januar 2012<br />

2


Betriebsreglement für das Förderband BE 166/ 203/ 219/ 55<br />

Inhaber:<br />

Schweizerische <strong>Ski</strong>-<strong>und</strong> Snowboardschule Wengen<br />

Genossenschaftspräsident:<br />

Christian Bühler<br />

<strong>Ski</strong>schulleiter:<br />

Ercole Famiglietti<br />

Technischer Leiter:<br />

Hansueli Gertsch<br />

Platz-Chef (oder TU)<br />

Eymann Hanspeter<br />

Betriebspersonal:<br />

Alle Schneesportlehrer/innen, die mit der Anlage vertraut sind <strong>und</strong> von Schweizerische <strong>Ski</strong>-<strong>und</strong>-<br />

Snowboardschule Wengen die Befugnis erhalten haben, die Anlage zu betreiben. Die aktuelle<br />

Liste liegt im <strong>Ski</strong>schulhaus auf.<br />

Der Betrieb dieser Anlage untersteht folgenden Gesetzen:<br />

- B<strong>und</strong>esverfassung Art.87 Eisenbahnen <strong>und</strong> weitere Verkehrsträger<br />

- B<strong>und</strong>esgesetz über Seilbahnen zur Personenbeförderung<br />

- Verordnung zur Personenbeförderung<br />

- Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen <strong>und</strong> <strong>Ski</strong>lifte<br />

- Reglement über Bau <strong>und</strong> Betrieb von Seilbahnen <strong>und</strong> <strong>Ski</strong>lifte<br />

Zuständigkeiten, Vorschriften <strong>und</strong> Verantwortung<br />

- Der Betriebsinhaber ist verpflichtet, die Anlage dauernd in gutem Zustand <strong>und</strong><br />

betriebssicherem Zustand zu halten. Er hat Mängel <strong>und</strong> Störungen im Einvernehmen mit<br />

dem Genossenschaftspräsidenten so rasch als möglich zu beheben.<br />

- Der Betriebsinhaber ist verpflichtet, vor der Betriebsaufnahme ausreichende<br />

Versicherungen abzuschließen.<br />

- Der Platzchef (oder sein Stellvertreter) muss jederzeit erreichbar sein.<br />

- Der Platzchef(oder TU) ist für die Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung des Betriebs, für die<br />

Instandhaltung der Anlage sowie für die Ausbildung des Personals verantwortlich.<br />

26. Januar 2012<br />

3


- Der Betrieb ist nach einer Betriebsvorschrift zu führen. Diese muss jederzeit aufliegen<br />

<strong>und</strong> das Personal muss davon Kenntnis besitzen<br />

- Für den Betrieb darf nur Personal eingesetzt werden, das entsprechend ausgebildet <strong>und</strong><br />

mit der Anlage vertraut ist.<br />

- Das Betriebspersonal ist verpflichtet, gegenüber dem Fahrgast einer gefahrlosen<br />

Benützung der Anlage zu gewährleisten.<br />

- Das Betriebspersonal ist für die Vorbereitung des <strong>Ski</strong>liftes vor der Betriebsaufnahme<br />

sowie für seine Überwachung während des Betriebs verantwortlich. Diese Arbeiten<br />

werden gemäss Betriebsvorschrift ausgeführt.<br />

- Während des Betriebes muss das erforderliche Betriebspersonal anwesend sein.<br />

- Durch tägliche Prüfungen (Inbetriebnahme-Check) gemäss Betriebsvorschriften ist<br />

festgestellt, so darf der Betrieb nur aufgenommen oder fortgesetzt werden, wenn<br />

dieses behoben oder der technische Leiter seine Zustimmung gegeben hat.<br />

- Es ist ein Betriebsbuch zu führen. Darin ist das Ergebnis der täglichen Kontrollen<br />

(Inbetriebnahme-Check) einzutragen. Durch den Eintrag seines Namens in das<br />

Betriebsbuch bestätigt das Betriebspersonal, dass die Kontrollarbeiten durchgeführt<br />

worden sind.<br />

26. Januar 2012<br />

4


Betriebsvorschrift<br />

Betriebsvorbereitung (Inbetriebnahme-Check)<br />

Die gefahrlose Betriebstauglichkeit des Förderbandes muss täglich vor der Betriebseröffnung<br />

durch Vorbereitungs- <strong>und</strong> Kontrollarbeiten gewährleistet werden.<br />

1. Das Transportband muss praktisch Schnee- oder Eisfrei sein.<br />

2. Die Funktion der Lichtschranke muss überprüft werden. Die Lichtschranke unterbrechen<br />

<strong>und</strong> Band muss wenige Sek<strong>und</strong>en später stoppen.<br />

3. Die Funktion der Sicherheitsklappe muss überprüft werden. Die Klappe zurückdrücken<br />

<strong>und</strong> Band muss sofort stoppen. Ebenfalls auf Eis-<strong>und</strong> Schneefreiheit achten!<br />

4. Die Funktion der Stopp- <strong>und</strong> Nothaltetaster ist zu prüfen.<br />

Sind alle Pukte erfüllt <strong>und</strong> funktionsfähig muss dies zwingend im Betriebsbuch mit „Check OK“,<br />

„Alles i.O!“ oder ähnlich mit Name visiert werden.<br />

Ist die gefahrlose Betriebstauglichkeit nicht gewährleistet, darf das Förderband nicht in Betrieb<br />

genommen werden. Es ist weiteres Betriebspersonal oder der Platzchef (oder TU) beizuziehen.<br />

Bei Veränderungen der Wetter- <strong>und</strong> Betriebsbedingungen während des Tages sind nötige<br />

Korrekturmassnahmen sofort zu treffen.<br />

Betriebsaufnahme<br />

- Diejenige Person, welche seinen Schlüssel in den Hauptschalter steckt <strong>und</strong> das<br />

Förderband zum Betrieb frei gibt, übernimmt die Oberaufsicht.<br />

- Er/Sie muss sich mit weiterem Betriebspersonal über die Überwachung, Organisation,<br />

Aufsicht <strong>und</strong> Ordnung während des Betriebes absprechen.<br />

Betrieb<br />

- Das Betriebspersonal oder <strong>Ski</strong>lehrer sind für die dauernde Überwachung der Fahrgäste<br />

beim Zustieg, während der Fahrt <strong>und</strong> beim Ausstieg verantwortlich.<br />

- Kommt es zu stürzen muss die Anlage sofort gestoppt werden.<br />

- Verhalten sich Benützer nicht nach Anweisungen des Betriebspersonals oder der<br />

Platzchef(TU), werden diese abgewiesen.<br />

26. Januar 2012<br />

5


- Das Betriebspersonal oder Platzchef (TU) entscheidet ob auch Nicht-Schweizerische <strong>Ski</strong><strong>und</strong><br />

Snowboardschule Wengen-Gäste transportiert werden. Ist die Anlage überlastet<br />

oder leidet der Schulunterricht, werden diese abgewiesen.<br />

- Bei Verletzungen oder Unfällen sind sofort der Schulleiter <strong>und</strong> der<br />

Genossenschaftspräsident zu informieren.<br />

Betriebsende<br />

- Mit dem abziehen des Schlüssels wird die Anlage spannungslos gemacht.<br />

- Allfällig kleine Störungen, Vorkommnisse oder Vorfälle im Betriebsbuch eintragen <strong>und</strong><br />

zu dem technischen Leiter melden.<br />

26. Januar 2012<br />

6


Betriebsanleitung, Störungen <strong>und</strong> Störungsbehebung<br />

Anlageteile<br />

Die Anlage besteht aus Talstation, Bergstation, Transportband, Elektrokasten <strong>und</strong> Bedienstellen<br />

Bedienungs-<strong>und</strong> Sicherheitselemente (Tipps)<br />

Schlüsselschalter<br />

Die Anlage kann nur mit einem Generalschlüssel betrieben werden.<br />

Abziehen des Schlüssels ist nur in der „Nullstellung“ möglich.<br />

Es ist zugleich der Hauptschalter.<br />

Nach dem Einschalten braucht die Elektronik ca. 10 sek. zum Aufstarrten.<br />

Der Schlüssel kann nur in einer Nullstellung abgezogen werden.<br />

Starten<br />

An der Tal-oder Bergbedienstelle wird mit dem Drehschalter ein Impuls gegeben <strong>und</strong> das Band<br />

läuft an.<br />

Das Band startet erst, wenn der Schlüssel wieder nach links zurückgeht.<br />

Notstopp-Taster<br />

Mit dem Drücken der Notstopptaster Berg oder Tal hält das Band sofort an.<br />

Der Taster Berg wird mit Zug nach oben entriegelt.<br />

Der Taster Tal wird mit Drehen <strong>und</strong> Zug nach oben entriegelt<br />

Für normale Halte an der Bergstation (Stau am Ausstieg, ets.) benützt man besser die Stoptaste<br />

am kasten.<br />

Display<br />

Das Display gibt Auskunft, welcher Sicherheitskreis angesprochen hat. Entsprechend einfach ist<br />

die Behebung.<br />

Nach Behebung der Störung leuchtet die Störung weiter. Erst nach dem Starten erlischt die<br />

Störung.<br />

Geschwindigkeitsregelung<br />

Mit dem Drehzahlregler „Speed“ kann die Bandgeschwindigkeit dem Können der Fahrgäste<br />

angepasst werden.<br />

Weitere Schalter am Kasten<br />

Schalter <strong>und</strong> Tasten wie Betrieb-Wartung, Test Over Speed, etc. haben für das Betriebspersonal<br />

keine Funktion.<br />

Elektrokasten<br />

Der Elektrokasten darf vom Betriebspersonal in keinem Fall geöffnet werden.<br />

Stromzufuhr<br />

Die Förderbänder beziehen den Strom von Elektranten die im Boden sind. Sicherungen <strong>und</strong> FI-<br />

Schalter befinden sich im Elektranten<br />

26. Januar 2012<br />

7


Allgemeine Bestimmungen über den Betrieb der Kleinskilifte <strong>und</strong><br />

Förderbänder<br />

Schweizerische <strong>Ski</strong>-<strong>und</strong> Snowboardschule Wengen ist Inhaber <strong>und</strong> Betreiber von 4<br />

Förderbändern <strong>und</strong> 2 Kleinskiliften:<br />

- Kleinskilift Wegiboden<br />

- Kleinskilift Figeller<br />

- Förderband Wegiboden I, Kantonale Betriebsbewilligung, BE 203<br />

- Förderband Wegiboden II, Kantonale Betriebsbewilligung, BE 166<br />

- Förderband Zubriger, BE 219<br />

- Förderband Eisbahn, BE 55<br />

Der technische Leiter dieser Transportanlagen, BE 203/166/219/55 ist für die Sicherheit <strong>und</strong><br />

Ordnung des Betriebes, für die Instandhaltung der Anlagen sowie für die Ausbildung des<br />

Personals verantwortlich.<br />

Stellvertreter des Platzchef TU) ist Hermann Schmitz<br />

Das Betriebspersonal ist verpflichtet, gegenüber dem Fahrgast eine gefahrlose Benützung der<br />

Anlage zu gewährleisten. Das Betriebspersonal ist für die Vorbereitung des <strong>Ski</strong>liftes vor der<br />

Betriebsaufnahme sowie für seine Überwachung während des Betriebes verantwortlich. Diese<br />

Arbeiten werden gemäss der Betriebsanleitung <strong>und</strong> Betriebsvorschrift ausgeführt.<br />

Jeder einzelne Seil Lift /Förderband besitzt:<br />

- Ein Betriebsreglement<br />

- Ein Betriebsvorschrift <strong>und</strong> Betriebsanleitung<br />

- Ein Betriebsbuch<br />

Das Betriebsreglement regelt Klar die Zuständigkeiten von Kontrollen, Instandhaltung <strong>und</strong><br />

Unterhalts, sowie die Inbetriebnahme, den Betrieb <strong>und</strong> Überwachung im Betrieb.<br />

In der Betriebsanleitung <strong>und</strong> Betriebsvorschrift befinden sich viele Informationen <strong>und</strong><br />

Dokumente über: Erste Inbetriebnahme am Morgen, Check der Sicherheitsvorkehrungen,<br />

Entfernen von Schnee <strong>und</strong> Eis, reibungsloser Betrieb, Ausschalten nach Gebrauch,<br />

Störungssuche, Eigenheiten jeder Anlage, Vorsichtsmaßnahmen, etc.<br />

Die Eintragungen im Betriebsbuch sind täglich zu machen:<br />

Inbetriebnahme-Check’s (betriebspersonal)<br />

Durchgeführte Kontrollen, Unterhaltsarbeiten <strong>und</strong> Reparaturen soll von der (Platzchef TU)<br />

gemacht werden.<br />

Außerordentliche Vorkommnisse, Störungen, Unfälle, etc. müssen beim <strong>Ski</strong>schulleiter<strong>und</strong><br />

Präsident sofort gemeldet werden.<br />

26. Januar 2012<br />

8


Für die Betriebsmitarbeiter der <strong>Ski</strong>lifte wie auch für die <strong>Ski</strong>lehrer.<br />

o Ja, ich habe die Betriebsreglemente aller Anlagen sorgfältig studiert <strong>und</strong><br />

bin damit einverstanden.<br />

o Ja, ich habe die Betriebsanleitungen <strong>und</strong> Betriebsvorschriften sorgfältig<br />

studiert <strong>und</strong> vor Ort praktisch umgesetzt <strong>und</strong> geubt. Alle Anlagen sind<br />

mir vertraut. Offene Fragen <strong>und</strong> Unsicherheiten hat mir der Platzchef<br />

TU)<br />

o Ja, ich bin bereit Verantwortung zu tragen <strong>und</strong> zusammen mit anderem<br />

Betriebspersonal <strong>und</strong> dem Platzchef TU), eine gefahrlose Benützung für<br />

den Fahrgast zu gewährleisten.<br />

Name<br />

Betriebspersonal:……………………………………………………………………………………………………<br />

Unterschrift:……………………………………………………………………………Datum:……………………………<br />

Damit erhalte ich von der Schweizerische <strong>Ski</strong>-<strong>und</strong> Snowboardschule Wengen die<br />

Befugnis, oben genannte Anlagen zu Betreiben.<br />

26. Januar 2012<br />

9


Betriebsbuch<br />

Das Betriebsbuch der Förderbänder <strong>und</strong> der Seillifte sind im <strong>Ski</strong>schulhaus Werkstatt ersichtlich.<br />

Im Betriebsbuch ist zwingen die tägliche gemachte Betriebsvorbereitung (Check) mit Name<br />

(lesbar!) zu bestätigen.<br />

26. Januar 2012<br />

Z.bsp. Alles gemäss Checkliste i.O! Präsident Christian Bühler<br />

Ebenfalls sind größere Störungen, Vorfälle oder Unfälle im Betriebsbuch festzuhalten.<br />

10

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