Kurzinformation zum Chipkarten-Studienausweis
Kurzinformation zum Chipkarten-Studienausweis
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Studentensekretariat der JLU Nachdruck 2.9.2004 <strong>Kurzinformation</strong> <strong>zum</strong> <strong>Chipkarten</strong>-<strong>Studienausweis</strong> 1<br />
<strong>Kurzinformation</strong> <strong>zum</strong> <strong>Chipkarten</strong>-<strong>Studienausweis</strong><br />
Ausgabe vom 19.08.2002<br />
Umfassende Angaben zur Chipkarte im Internet unter<br />
http://www.uni-giessen.de/chipkarte/<br />
1. Funktion und Grundlagen zur der<br />
Chipkarte<br />
Die Chipkarte dient als Studierendenausweis und Leserausweis<br />
im Bibliothekssystem der Hochschule. Mit Hilfe der beiden<br />
eingebauten Mikrochips kann die Karte auch für sichere<br />
elektronische Kommunikation eingesetzt, sowie als elektronische<br />
Geldbörse <strong>zum</strong> bargeldlosen Bezahlen von Kleinbeträgen<br />
im Bereich der JLU und Studentenwerk Gießen benutzt<br />
werden. Der <strong>Chipkarten</strong>ausweis wird ausgestellt gemäß § 4<br />
Abs. 2 der Hessischen Immatrikulationsverordnung<br />
(ImmaVO, GVBl.I S. 543). Aufgrund seiner besonderen Ausweisfunktion<br />
muss der <strong>Chipkarten</strong>-<strong>Studienausweis</strong> immer<br />
unter Vorlage des Personalausweises persönlich abgeholt<br />
werden, dies gilt auch bei Ersatz der Chipkarte durch eine<br />
neue. Die Chipkarte ist Eigentum der Hochschule.<br />
Chipkarte (Besitz) und PIN (Wissen) dienen <strong>zum</strong> Identitätsnachweis<br />
des <strong>Chipkarten</strong>-Besitzers in Datennetzen. Chipkarte<br />
und PIN sind daher sorgfältig zu verwahren und Dritten nicht<br />
zugänglich zu machen. Gleiches gilt für die Notfallinformation<br />
auf dem PIN-Brief, er sollte keinesfalls zusammen mit<br />
der Chipkarte aufbewahrt werden. Als 6-stellige PIN wird<br />
eine selbstgewählte, merkbare, aber nicht triviale oder erratbare<br />
Zahl empfohlen. Sie sollte möglichst nirgends schriftlich<br />
notiert werden. Nach zehn aufeinander folgenden Falscheingaben<br />
wird die PIN ungültig und kann nur mit Hilfe der PUK<br />
neu gesetzt werden. Zehn aufeinander folgende falsche PUK-<br />
Eingaben sperren die Funktionen des kontaktbehafteten Mikrochips<br />
endgültig. In diesem Fall muss eine neue Chipkarte<br />
ausgestellt werden.<br />
2. Wichtige Anwendungen<br />
Rückmeldung: Demnächst kann die Rückmeldung elektronisch<br />
von den PC-Pools der Universität oder von zu Hause<br />
vorgenommen werden, sofern ein PC mit <strong>Chipkarten</strong>leser<br />
verfügbar ist. Im HRZ-Shop gibt es <strong>Chipkarten</strong>leser der Fa.<br />
Kobil mit passender Software zu günstigen Konditionen zu<br />
kaufen.<br />
PC-Pools/Server-Zugang: Nach und nach werden die öffentlichen<br />
PC-Pools der Universität mit <strong>Chipkarten</strong>lesern ausgerüstet<br />
und für den Server-Zugang aus dem Internet Einwählverfahren<br />
bereitgestellt, bei denen statt mit Benutzerkennung<br />
und Passwort mit Hilfe der Chipkarte eine sichere Authentisierung<br />
und Verbindung erfolgt.<br />
Elektronisch signierte E-Mail: Durch elektronisch signierte<br />
E-Mail können verbindliche Erklärungen, Anmeldungen, Bestellungen<br />
usw. abgegeben werden.<br />
Bibliothek: Mit der Chipkarte können Sie sich im Bibliothekssystem<br />
der Universität ausweisen und Medien der UB<br />
und ihrer Zweigbibliotheken ausleihen. Erläuterungen dazu<br />
finden Sie auf der Homepage der UB<br />
http://www.uni-giessen.de/ub/<br />
unter dem Link Leseausweis (Unterpunkt Chipkarte).<br />
Bargeldlose Zahlung von Kleinbeträgen: Im Bereich von<br />
Studentenwerk, zukünftig auch Bibliothekssystem und HRZ<br />
kann mit der elektronischen Geldbörse im kontaktlos arbeitenden<br />
Chip bargeldlos bezahlt werden.<br />
Weitere Anwendungen sind verfügbar oder in der Planung<br />
(E-Mail-Umleitung; Zugang zu Prüfungsdaten, zu Gebäuden;<br />
Bezahlen bei Fotokopierautomaten u.a.m.)<br />
3. Verlust und Sperre<br />
Geht eine Chipkarte oder der zu ihr gehörende PIN-Brief mit<br />
PUK und Sperrcode verloren bzw. gelangt in die Hände Dritter,<br />
so ist die Chipkarte unverzüglich zu sperren. Kartenverlust<br />
bzw. -sperre können unter Angabe des Sperrcodes angezeigt<br />
bzw. beantragt werden<br />
• über die Web-Seite<br />
http://www.uni-giessen.de/chipkarte/sperrantrag.html<br />
• per Fax an das Hochschulrechenzentrum (HRZ), Faxnummer<br />
0641/99-13019<br />
• durch Postbrief oder persönlich beim Studentensekretariat<br />
der JLU Gießen, Ludwigstr. 23, 35390 Gießen.<br />
Für die Sperre ist es erforderlich, den Sperrcode, den Namen,<br />
die Anschrift und möglichst auch die <strong>Studienausweis</strong>nummer<br />
zu nennen. Sind im Ausnahmefall Sperrcode und <strong>Studienausweis</strong>nummer<br />
nicht verfügbar, ist dies im Fax oder Postbrief<br />
besonders anzugeben (möglichst mit Fax- oder Telefon-Rückrufangabe).<br />
Sofern nicht ausdrücklich eine „temporäre Sperre“<br />
gewünscht wird, wird eine endgültige Sperre unterstellt<br />
(macht eine kostenpflichtige Neuausstellung der Karte erforderlich).<br />
Die elektronische Geldbörse kann nicht gesperrt werden.<br />
Wer im Besitz der Karte ist, kann ohne Zusatzinformation<br />
den vorhandenen Geldbetrag verbrauchen.<br />
4. Aufbewahrung<br />
Die Chipkarte ist sorgsam zu behandeln, so dass weder die<br />
äußerlich sichtbaren Angaben noch die technischen Funktionen<br />
der Mikrochips beeinträchtigt werden.<br />
Die Karte darf weder stark gebogen werden (Antennenbruchgefahr)<br />
noch darf es zu einer leichten Dauerwölbung kommen,<br />
wodurch der Aktualisierungsaufdruck beeinträchtigt<br />
oder unmöglich wird. Negative Auswirkung haben auch hohe<br />
Temperaturen, wie sie im Sommer in abgestellten Fahrzeugen<br />
auftreten können. Generell wird empfohlen, die Karte in<br />
einer festen Schutzhülle aufzubewahren, es sei denn, sie<br />
wird zusammen mit anderen Karten in einer geschützten Umgebung<br />
plan aufbewahrt. Bei Bedarf stellt die Universität<br />
kostenlos eine Schutzhülle zur Verfügung. Wird die Chipkarte<br />
durch nicht sachgemäßen Umgang mit ihr unbrauchbar,<br />
muss der Studierende auf seine Kosten (zur Zeit 15 EUR<br />
Pfand + 30 EUR Ersatzausweisgebühr) eine neue Chipkarte<br />
ausstellen lassen.
Studentensekretariat der JLU Nachdruck 2.9.2004 <strong>Kurzinformation</strong> <strong>zum</strong> <strong>Chipkarten</strong>-<strong>Studienausweis</strong> 2<br />
5. Defekte Karte<br />
Versagt einer der beiden Mikrochips oder wird ein anderer<br />
technischer Kartendefekt festgestellt, so muss die Karte<br />
zwecks Feststellung des Sachverhaltes dem Studentensekretariat<br />
vorgelegt werden. Hat der Studierende den Kartendefekt<br />
nicht zu vertreten, so wird eine kostenlose, andernfalls eine<br />
kostenpflichtige Ersatzkarte ausgestellt.<br />
Beim Personalisieren und Aktualisieren einer Chipkarte können<br />
kleine Fehlstellen im Druckbild nicht immer vermieden<br />
werden, durch sie wird eine Chipkarte nicht zu einer defekten<br />
Karte.<br />
6. Aktualisierung der Ausweisdaten,<br />
Studienbescheinigungen<br />
Bei der elektronischen Rückmeldung wird das Zertifikat im<br />
Internet-Chip aktualisiert. Hierzu wird ein <strong>Chipkarten</strong>-Leser<br />
und die PIN benötigt. <strong>Chipkarten</strong>-Leser sind in den öffentlichen<br />
PC-Pools im HRZ und in der UB verfügbar; über das<br />
Internet können auch PCs zu Hause eingesetzt werden. Der<br />
äußere Gültigkeitsaufdruck und die Daten im lokalen Chip<br />
werden durch Einführen der Karte in einen sog. TRW-Drucker<br />
auf den neuen Stand gebracht. Es sind mehrere dieser<br />
speziellen Drucker auf dem Universitätsgelände im Stadtbereich<br />
Gießen aufgestellt. Die TRW-Drucker benötigen keine<br />
PIN-Eingabe. Demnächst können an den PC-Systemen mit<br />
TRW-Drucker Studienbescheinigungen in Selbstbedienung<br />
ausgedruckt werden.<br />
7. Elektronische Geldbörse<br />
An speziellen Automaten wird die Geldbörse „aufgewertet“.<br />
Es ist ein Maximalbetrag von 100 EUR vorgesehen. Die einzelnen<br />
Zahlungen erfolgen pseudonym und werden über das<br />
Kassensystem des Studentenwerks abgewickelt. Versagt die<br />
elektronische Geldbörse, kann das Studentenwerk den vorhandenen<br />
Restbetrag auszahlen. Ggf. erstellt dazu das Studentensekretariat<br />
dem Studierenden eine Bescheinigung über<br />
die Mikrochipkennung seiner Chipkarte. Am Ende der Nutzungszeit<br />
kann eine Barauszahlung von Restbeträgen über<br />
5 EUR vom Studentenwerk erbeten werden. Die Geldbörse<br />
der Chipkarte wird danach gesperrt und kann nicht weiterbenutzt<br />
werden.<br />
8. Rückgabe der Chipkarte<br />
Die Chipkarte wird bei der Exmatrikulation an die Hochschule<br />
zurückgegeben. Der Pfandbetrag wird dann mit Banküberweisung<br />
zurückgezahlt.<br />
9. Verbindlichkeit der elektronischen<br />
Signatur<br />
Zwischen Universität und Studierenden werden die mit der<br />
elektronischer Signatur der JLU-Chipkarte signierten Erklärungen<br />
(z.B. E-Mail) verbindlich anerkannt, sofern gesetzlich<br />
keine eigenhändige Unterschrift explizit vorgeschrieben ist.<br />
Gegenüber Dritten gibt es keine solche Verbindlichkeit.<br />
10. Datenschutz<br />
Die Chipkarte mit ihrem Inhalt sowie die bei der <strong>Chipkarten</strong>nutzung<br />
entstehenden Daten unterliegen den Vorschriften des<br />
Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG). Danach sind die<br />
Daten nicht zu anderen als den vorgesehenen Zwecken zu<br />
verwenden, insbesondere dürfen keine persönlichen Nutzungsprofile<br />
erstellt werden. Die Daten werden innerhalb der<br />
festgelegten Fristen gelöscht oder anonymisiert.<br />
Als Ansprechpartner bzgl. datenschutzrechtlicher Fragen stehen<br />
dem <strong>Chipkarten</strong>-Inhaber der Datenschutzbeauftragte<br />
(DSB) der Universität Gießen, Herr Lehman, Tel. 99-12220<br />
und der „Hessische Datenschutzbeauftragte“<br />
www.datenschutz.hessen.de<br />
in Wiesbaden zur Verfügung.<br />
Wird ein Datenträger – wie hier eine Chipkarte – herausgegeben,<br />
aus dem heraus personenbezogene Daten der Inhaberin<br />
oder des Inhabers verarbeitet werden, so stehen der Inhaberin<br />
oder dem Inhaber gemäß § 8 Abs. 2 HDSG folgende Rechte<br />
zu:<br />
1. Auskunft und Benachrichtigung über die zu einer Person<br />
gespeicherten Daten (§ 18 HDSG):<br />
a. Auf der Oberfläche der Chipkarte werden abgedruckt:<br />
Vorname(n) und Nachname der/des Studierenden,<br />
sein Passbild, eine eindeutige Ausweisnummer<br />
(Identnummer) inklusive Matrikelnummer, der Barcode<br />
der Identnummer.<br />
b. Im kontaktgebundenen Mikroprozessor-Chip werden<br />
gespeichert: Vorname(n) und Nachname, der kryptographische<br />
Schlüssel („geheimer Schlüssel“) , das<br />
Zertifikat („öffentlicher Schlüssel), eine PIN (personal<br />
identification number, persönliche Geheimzahl)<br />
und PUK (personal unblock key <strong>zum</strong> Entsperren der<br />
Karte), eine kryptographische Kennzahl zur Erzeugung<br />
von Einmalpassworten.<br />
c. Im kontaktlosen Mikroprozessor-Chip werden gespeichert:<br />
die eindeutige Ausweis-/Identnummer, eine<br />
elektronische Geldbörse, ein Zähl- bzw. Abrechnungsspeicher<br />
für Fotokopierdienste, der Inhaberstatus<br />
(Studierender, Beschäftigter, usw.), die Gültigkeitsdauer<br />
des Ausweises.<br />
2. Überprüfung der rechtmäßigen Verarbeitung seiner Daten<br />
aufgrund von ihm vorgebrachter besonderer persönlicher<br />
Gründe (§ 7 Abs. 5):<br />
Der Betroffene kann schriftlich Gründe vorbringen, die<br />
der Verarbeitung seiner Daten entgegen stehen, wenn er<br />
glaubt, dass sich aus seiner persönlichen Lage Gründe ergeben,<br />
die vor dem öffentlichen Interesse an der Verarbeitung<br />
stehen.<br />
3. Einsicht in das Verfahrensverzeichnis (§ 6 Abs. 2):<br />
Das Verfahrensverzeichnis kann beim DSB der Universität<br />
eingesehen werden.<br />
4. Berichtigung, Sperrung oder Löschung der zu einer Person<br />
gespeicherten Daten (§ 19), wenn diese Daten z.B.<br />
unrichtig sind.<br />
5. Schadenersatz (§ 20)<br />
6. Anrufung<br />
(§ 28):<br />
des Hessischen Datenschutzbeauftragten<br />
Siehe hierzu die Angaben am Beginn dieses Abschnitts.