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Reiseanzeige - Justus-Liebig-Universität Gießen

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Vom Dienstreisenden auszufüllen<br />

(Zweifache Ausfertigung)<br />

Name, Vorname<br />

Institutsbezeichnung/Betriebseinheit<br />

Straße u. Hausnummer<br />

Ort<br />

Dienstbezeichnung<br />

Abteilung<br />

An Anzeige *)<br />

I. <strong>Reiseanzeige</strong><br />

Ich beabsichtige<br />

vom bis<br />

in (Ort)<br />

einer<br />

Dienstreise<br />

Aus- und Fortbildungsreise<br />

an (genaue Beschreibung der wiss. Veranstaltung, des Lehrgangs, der Fortbildung, des Dienstgeschäftes usw.)<br />

__________________________________________________________________________<br />

teilzunehmen und zeige hiermit diese Reise an.<br />

Ich erkläre, dass ich von dritter Seite keinen /folgenden Kostenbeitrag ( €) erhalte.<br />

Die Benutzung des privateigenen Kraftfahrzeuges ist aus folgenden Gründen notwendig:<br />

________________________________________________________________________<br />

II. Hinweise zur Durchführung von Lehrveranstaltungen/zur Teilnahme an der<br />

Selbstverwaltung<br />

Ich halte keine Lehrveranstaltungen.<br />

In die Zeiten der Abwesenheit fallen keine Lehrveranstaltungen.<br />

Ich werde die in die Zeiten der Abwesenheit fallenden Lehrveranstaltungsstunden<br />

vorziehen /nachholen<br />

Die Veranstaltungen werden während meiner Abwesenheit planmäßig weitergeführt.<br />

Ich werde vertreten durch:<br />

Name des Vertreters<br />

Meine Teilnahme an der Selbstverwaltung wird während der Abwesenheit nicht<br />

beeinträchtigt.<br />

__________________________________________________________________________<br />

Datum: _______________________<br />

(Unterschrift des Dienstreisenden)<br />

*) Gemäß Rundschreiben Nr. 8/2000 vom 25. April 2000 ist die Anzeige notwendig bei einer Reisedauer bis zu 7 Tagen während der Vorlesungszeit, außerhalb der<br />

Vorlesungszeit bei einer Reisedauer von maximal 14 Tagen je Reise.


III. Reisekostenabrechnung<br />

Vom Vorgesetzten bzw. Verfügungsberechtigten auszufüllen<br />

(für Finanzdezernat bestimmt, wenn Reisekostenvergütung zu zahlen ist) **)<br />

1. Angaben über Reisekostenvergütung bzw. -beihilfe:<br />

Die Reisekosten werden nach den Bestimmungen des Hessischen Reisekostenge-<br />

setzes (HRKG) erstattet.<br />

Es wird eine Reisebeihilfe von höchstens € gewährt.<br />

nur Fahrtkosten nur Tagegeld nur Übernachtungsgeld nur Teilnehmergebühren<br />

Die Kosten werden in voller Höhe/ teilweise von anderer Seite übernommen.<br />

Es werden keine Kosten erstattet.<br />

Die Reisekostenvergütungen bzw. -beihilfe wird gezahlt aus<br />

Kostenstelle/Auftrag/Projekt<br />

2. Stellungnahme des Vorgesetzten bzw. Verfügungsberechtigten (außer bei Hochschul-<br />

lehrern).<br />

Datum: ___________________________________<br />

(Unterschrift des Vorgesetzten bzw. Verfügungsberechtigten)<br />

IV. Bestätigung<br />

<strong>Justus</strong>-<strong>Liebig</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>Gießen</strong> <strong>Gießen</strong>,<br />

(Stempel)<br />

Urschriftlich zurückgereicht an:<br />

Dienstreisenden<br />

Gegen die Durchführung der Reise bestehen keine /nachfolgende Bedenken:<br />

Die Benutzung des privateigenen Kraftfahrzeuges ist begründet und wird genehmigt.<br />

(Unterschrift)<br />

**)<br />

Es wird unterstellt, dass der <strong>Justus</strong>-<strong>Liebig</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>Gießen</strong> durch diese Reise keine anderen als die im Antrag genannten<br />

Kosten entstehen. Nach Durchführung der Reise ist die Auszahlung der Reisekostenvergütung bzw. –beihilfe mit dem Vordruck<br />

6.50 bzw. 6.51 in 2-facher Ausfertigung zu beantragen.

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