Studiengang Informatik - Universität zu Lübeck
Studiengang Informatik - Universität zu Lübeck
Studiengang Informatik - Universität zu Lübeck
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
(2) Die für den Erwerb der Leistungszertifikate der Kategorie A nach Anzahl und Art in der Regel<br />
ab<strong>zu</strong>legenden Prüfungsleistungen nennt der Anhang. Über Ausnahmen entscheidet der<br />
Prüfungsausschuss auf Antrag des Dozenten.<br />
§ 17<br />
Fachliche Zulassungsvorausset<strong>zu</strong>ngen für die Bachelorarbeit<br />
Zur Bachelorarbeit kann nur <strong>zu</strong>gelassen werden, wer die Anforderungen gemäß § 6 erfüllt,<br />
sich mindestens im 5. Studienhalbjahr befindet und seinem Zulassungsantrag beifügt:<br />
1. Erklärung über das gewählte Ergän<strong>zu</strong>ngsfach,<br />
2. Leistungszertifikate der Kategorien A und B <strong>zu</strong> <strong>Informatik</strong> und gewähltem Ergän<strong>zu</strong>ngsfach<br />
aus der Bachelorprüfung im Umfang von mindestens 130 Kreditpunkten (KP).<br />
§ 18<br />
Industriepraktikum<br />
Die Dauer des Industriepraktikums beträgt zwei Monate. Es soll frühestens nach dem 4. Studienhalbjahr<br />
abgelegt werden. Das Industriepraktikum wird nicht benotet und bei der Bildung der<br />
Gesamtnote der Bachelorprüfung nicht mit einbezogen. Näheres regelt die Praktikumsordnung.<br />
§ 19<br />
Bildung der Gesamtnote und Zeugnis<br />
(1) Hat eine Kandidatin oder ein Kandidat alle Leistungszertifikate gemäß § 16 erworben und<br />
die Bachelorarbeit mindestens mit der Note 4.0 bestanden, so erhält sie oder er über die Ergebnisse<br />
ein Zeugnis. Das Zeugnis enthält die in den studienbegleitenden Fachprüfungen<br />
erzielten Noten, das Thema der Bachelorarbeit und deren Note sowie die Gesamtnote. Das<br />
Zeugnis ist zweisprachig in deutscher und englischer Sprache aus<strong>zu</strong>stellen.<br />
(2) Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich aus dem Durchschnitt der benoteten<br />
Prüfungsleistungen mit Leistungszertifikaten der Kategorie A und der Note der Bachelorarbeit.<br />
Die Noten werden dabei mit ihren jeweiligen Kreditpunkten gewichtet. Vom so berechneten<br />
Durchschnittswert wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren<br />
Stellen werden ohne Rundung gestrichen.<br />
Die Gesamtnote lautet<br />
bei einem Durchschnittswert bis 1,2 mit Auszeichnung,<br />
bei einem Durchschnittswert über 1,2 bis 1,5 sehr gut,<br />
bei einem Durchschnittswert über 1,5 bis 2,5 gut,<br />
bei einem Durchschnittswert über 2,5 bis 3,5 befriedigend,<br />
bei einem Durchschnittswert über 3,5 bis 4,0 ausreichend.<br />
(3) Das Zeugnis trägt das Datum des Tages, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht worden<br />
ist. Es ist von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses <strong>zu</strong> unterzeichnen.<br />
§ 20