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Studiengang Informatik - Universität zu Lübeck

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(2) Die für den Erwerb der Leistungszertifikate der Kategorie A nach Anzahl und Art in der Regel<br />

ab<strong>zu</strong>legenden Prüfungsleistungen nennt der Anhang. Über Ausnahmen entscheidet der<br />

Prüfungsausschuss auf Antrag des Dozenten.<br />

§ 17<br />

Fachliche Zulassungsvorausset<strong>zu</strong>ngen für die Bachelorarbeit<br />

Zur Bachelorarbeit kann nur <strong>zu</strong>gelassen werden, wer die Anforderungen gemäß § 6 erfüllt,<br />

sich mindestens im 5. Studienhalbjahr befindet und seinem Zulassungsantrag beifügt:<br />

1. Erklärung über das gewählte Ergän<strong>zu</strong>ngsfach,<br />

2. Leistungszertifikate der Kategorien A und B <strong>zu</strong> <strong>Informatik</strong> und gewähltem Ergän<strong>zu</strong>ngsfach<br />

aus der Bachelorprüfung im Umfang von mindestens 130 Kreditpunkten (KP).<br />

§ 18<br />

Industriepraktikum<br />

Die Dauer des Industriepraktikums beträgt zwei Monate. Es soll frühestens nach dem 4. Studienhalbjahr<br />

abgelegt werden. Das Industriepraktikum wird nicht benotet und bei der Bildung der<br />

Gesamtnote der Bachelorprüfung nicht mit einbezogen. Näheres regelt die Praktikumsordnung.<br />

§ 19<br />

Bildung der Gesamtnote und Zeugnis<br />

(1) Hat eine Kandidatin oder ein Kandidat alle Leistungszertifikate gemäß § 16 erworben und<br />

die Bachelorarbeit mindestens mit der Note 4.0 bestanden, so erhält sie oder er über die Ergebnisse<br />

ein Zeugnis. Das Zeugnis enthält die in den studienbegleitenden Fachprüfungen<br />

erzielten Noten, das Thema der Bachelorarbeit und deren Note sowie die Gesamtnote. Das<br />

Zeugnis ist zweisprachig in deutscher und englischer Sprache aus<strong>zu</strong>stellen.<br />

(2) Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich aus dem Durchschnitt der benoteten<br />

Prüfungsleistungen mit Leistungszertifikaten der Kategorie A und der Note der Bachelorarbeit.<br />

Die Noten werden dabei mit ihren jeweiligen Kreditpunkten gewichtet. Vom so berechneten<br />

Durchschnittswert wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren<br />

Stellen werden ohne Rundung gestrichen.<br />

Die Gesamtnote lautet<br />

bei einem Durchschnittswert bis 1,2 mit Auszeichnung,<br />

bei einem Durchschnittswert über 1,2 bis 1,5 sehr gut,<br />

bei einem Durchschnittswert über 1,5 bis 2,5 gut,<br />

bei einem Durchschnittswert über 2,5 bis 3,5 befriedigend,<br />

bei einem Durchschnittswert über 3,5 bis 4,0 ausreichend.<br />

(3) Das Zeugnis trägt das Datum des Tages, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht worden<br />

ist. Es ist von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses <strong>zu</strong> unterzeichnen.<br />

§ 20

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