Allgemeine Bestimmungen - Philipps-Universität Marburg
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II.<br />
Im nicht konkret spezifizierbarem Wahlpflichtbereich (studiengangübergreifende Schlüsselkompetenzen, etc.), ist die konkrete Modulwahl nur in Absprache mit<br />
der studienganginternen Studienfachberatung (die die Beratungsrichtlinien mit dem Prüfungsausschuss abgestimmt hat) und extern nach den Kapazitätsregeln des<br />
exportierenden Fachbereichs zu treffen.<br />
Anmerkung zu II:<br />
Bei der Möglichkeit II. handelt es sich um einen Ausnahmetatbestand, von welchem bitte nur sehr restriktiv Gebrauch zu machen ist. Ziel der <strong>Philipps</strong>-<br />
<strong>Universität</strong> <strong>Marburg</strong> ist ein geordnetes Import- und Exportangebot, welches jeweils durch schriftliche Vereinbarungen geschlossen worden ist. Nur so können<br />
Transparenz und Sicherheit für die Studierenden gewährleistet werden.<br />
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