Strahlenschutzanweisung § 15 - Technische Universität München
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<strong>Strahlenschutzanweisung</strong> für die Beschäftigung von Personen in<br />
fremden Anlagen oder Einrichtungen<br />
(<strong>§</strong> <strong>15</strong> StrlSchV)<br />
1. Einleitung<br />
1.1 Die Entsendung und der Einsatz von Angehörigen der <strong>Technische</strong>n <strong>Universität</strong> <strong>München</strong><br />
(TUM) in fremden Anlagen oder Einrichtungen, in denen diese Personen ionisierender<br />
Strahlung ausgesetzt sein können, unterliegt grundsätzlich den Vorschriften der<br />
Strahlenschutzverordnung (StrISchV).<br />
1.2 Für diese Tätigkeiten) die nach <strong>§</strong> <strong>15</strong> der Strahlenschutzverordnung (StriSchV) genehmigungsbedürftig<br />
sein können, wurde der TUM vom Bayer. Landesamt für Umweltschutz<br />
(LfU) am 19.01 .2010 die Genehmigung unter dem AZ. 43-8816.20-1094/2010, BY 2353<br />
erteilt.<br />
1.3 Die Genehmigung erfolgte mit der Auflage, eine <strong>Strahlenschutzanweisung</strong> zu erstellen<br />
und mit dem Betreiber einer fremden Anlage oder Einrichtung vertragliche Vereinbarungen<br />
zur Abgrenzung der Strahlenschutzpflichten und -aufgaben zu treffen (Abgrenzu<br />
ngsvertrag).<br />
1.4 Diese <strong>Strahlenschutzanweisung</strong> gift für alle Bereiche, Standorte und Einrichtungen der<br />
<strong>Technische</strong>n <strong>Universität</strong> <strong>München</strong>, die Mitarbeiter in fremde Anlagen oder Einrichtungen<br />
entsenden.<br />
1.5 Dienstvorgesetzte der TUM, die Mitarbeiter in fremde Anlagen oder Einrichtungen entsenden,<br />
sowie alle Angehörige der TUM, die in fremden Anlagen oder Einrichtungen tätig<br />
werden, sind verpflichtet, diese <strong>Strahlenschutzanweisung</strong> zu beachten.<br />
1.6 Mitarbeiter der Heinz Maier-Leibnitz Forschungs-Neutronenquelle, dem Physikdepartment<br />
und dem Lehrstuhl für Radiochemie werden bei einer beabsichtigten Entsendung<br />
in eine fremde Anlage oder Einrichtung von dem für sie zuständigen, unter 2. genannten<br />
Strahlenschutzbeauftragten betreut. Der Strahlenschutzbeauftragte entscheidet aufgrund<br />
der für die jeweilige Person vorgesehenen Einsatzbedingungen über die Erfordernis<br />
eines Strahlenpasses und der Dosimetrie.<br />
1.7 Die beabsichtigte Entsendung bzw. der Einsatz von Angehörigen der TUM, die keiner<br />
der unter 1.6 genannten Einrichtungen der TUM und deren zuständigen StrahlensChutzbeauftragten<br />
dienstlich zugeordnet sind, ist vor Entsendung bzw. Einsatz dem<br />
Hochschulreferat 6 Sicherheit und Strahlenschutz rechtzeitig anzuzeigen.<br />
1.8 Der Anzeige für die unter 1.7 benannten Personen sind Angaben über Einsatzort,<br />
Einsatzdauer, Häufigkeit VOn Einsätzen und eine Abschätzung für die Erfordernis eines<br />
Strahlen passes beizufügen .
2. Strahlenschutzorganisation<br />
Strahlenschutzverantwortlicher:<br />
<strong>Technische</strong> <strong>Universität</strong> <strong>München</strong> (rUM)<br />
vertreten durch den Kanzler<br />
Herr: Albert Berger<br />
Telefon.: 089/289-22203<br />
vertreten durch das Hochschulreferat 6 Sicherheit und Strahlenschutz<br />
Herr: Dr. Heinz G. Daake<br />
Telefon .: 089/289-14688<br />
Die folgenden Personen wurden als Strahlenschutzbeaufiragte bestellt und haben die in<br />
<strong>§</strong> 33 Abs. 2 StrlSchV ausgeführten Pflichten im innerbetrieblichen Bereich zu erfüllen.<br />
Strahlenschutzbeauftragte FRM (alt) und<br />
Heinz Maier-Leibnitz Forschungs-Neutronenquelle:<br />
Frau : Dr. Birgit Wierczinski<br />
Adresse: Lichtenbergstraße 1, 85748 Garching<br />
Telefon: 089/289-12117<br />
Fax: 089/289-12191<br />
Email: birgit. wierczinski@frm2.tum.de<br />
Frau: Susanne Wolft<br />
Adresse: Lichtenbergstraße 1, 85748 Garching<br />
Telefon: 089/289-12108<br />
Fax: 089/289-12191<br />
Email: susanne. wolff@frm2.tum.de<br />
Strahlenschutzbeauftragte Fakultät für Physik:<br />
Frau: Sandra Morawitz<br />
Adresse: James-Franck-Straße, 85748 Garching<br />
Telefon: 089/289-12682<br />
Fax: 089/289-14638<br />
Email: morawitz@ph.tum.de<br />
Frau: Nicole Viertel<br />
Adresse: James-Franck-Straße, 85748 Garching<br />
Telefon: 089/289-12687<br />
Fax: 089/289-14638<br />
Email : nviertel@ph.tum.de
Strahlenschutzbeauftragte Radiochemie:<br />
Herr: Dr. Christoph Lierse von Gostomski<br />
Adresse: Walther-Meißner-Str. 3, 85748 Garehing<br />
Telefon: 089/289-12303<br />
Fax: 089/289-14347<br />
Email: christoph.lierse@radiochemie.de<br />
Frau: Zdenka Weber<br />
Adresse: Walther-MeiBner-Str. 3, 85748 Garehing<br />
Telefon: 089/289-12213<br />
Fax: 089/289-12204<br />
Email : zdenka.weber@radiochemie.de<br />
3. Ärztliche Überwachung (<strong>§</strong><strong>§</strong> 60 ff StriSchV)<br />
Beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A dürfen in Kontrollbereichen nur<br />
tätig werden, wenn sie Zuvor durch einen ermächtigten Arzt untersucht worden sind.<br />
Diese Untersuchung muss für beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A in<br />
jährlichen Abständen wiederholt werden, soweit die Person weiterhin in Kontrollbereichen<br />
tätig werden soll. Es dürfen keine gesundheitlichen Bedenken für den Einsatz im<br />
Kontrollbereich bestehen. Das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung wird in den Strahlenpass<br />
eingetragen.<br />
4. Strahlenpass<br />
Der Strahlenpass einer beruflich strahlenexponierten Person dient der Bilanzierung der<br />
Strahlenexposition im Berufsleben. Der Strahlenpass ist Eigentum der strahlenexponierten<br />
Person.<br />
Der Strahlenschutzbeauftragte hat dafür zu sorgen, dass die unter seiner Aufsicht stehenden<br />
Personen im Kontrollbereich nur tätig werden, wenn ein vollständig geführter,<br />
bei der zuständigen Behörde registrierter, Strahlen pass vorliegt. Der Strahlen pass muss<br />
daher auch über Zeiträume Angaben enthalten, in denen der Strahlenpassinhaber nicht<br />
in Kontrollbereichen tätig war.<br />
Die amtlichen Personendosen sind vom Strahlenschutzbeauftragten monatlich einzutragen,<br />
bei einem längeren Einsatz in einer fremden Anlage oder Einrichtung spätestens<br />
nach drei Monaten.<br />
Vor Beginn der Tätigkeit in einer fremden Anlage oder Einrichtung haben die Mitarbeiter<br />
ihren Strahlenpass und ihr Dosimeter beim Strahlenschutzbeauftragten abzuholen. Der<br />
Strahlenpass ist in der fremden Anlage oder Einrichtung vorzulegen.<br />
Nach Beendigung des Einsatzes sind die Eintragungen des Betreibers (z.B. nichtamtliche<br />
Dosis) auf Vollständigkeit zu prüfen.<br />
5. Unterweisung (<strong>§</strong> 38 StrlSchV)<br />
Mitarbeiter, die in Kontrollbereichen zum Einsatz kommen, sind vor dem erstmaligen<br />
Zutritt über strahlenschutzgerechte Arbeitsmethoden, Risiken, Schutzmaßnahmen und<br />
über relevante Vorschriften zu unterweisen. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, an den<br />
Unterweisungen des Betreibers der fremden Anlage oder Einrichtung teilzunehmen.<br />
Weitere Unterweisungen sind mindestens einmal jährlich durchzuführen. Über Inhalt<br />
und Zeitpunkt der Unterweisung sind Aufzeichnungen zu führen , die von der unterwiesenen<br />
Person zu unterzeichnen sind. Die Aufzeichnungen sind 5 Jahre aufzubewahren.
6. Dosimetrische Überwachung<br />
6.1. Äußere Strahlenexposition<br />
Zur Ermittlung der äußeren Strahlenexposition wird vom Strahlenschutzbeauftragten<br />
jeder im Kontrollbereich tätigen Person ein amtliches Dosimeter (z.B. Filmdosimeter)<br />
ausgehändigt. Beim Einsatz in Kontrollbereichen ist das Dosimeter an der Vorderseite<br />
des Rumpfes in Brusthöhe zu tragen. Am Ende jedes Kalendermonats ist das Dosimeter<br />
- auch bei Nichtbenutzung - an den Strahlenschutzbeauftragten zurückzugeben<br />
und wird gegen ein neues Dosimeter ausgetauscht.<br />
Mitarbeiter, die über einen längeren Zeitraum abwesend sind (z .B. Urlaub), haben das<br />
Dosimeter rechtzeitig zurückzugeben (sonst ist ein Arbeiten im Kontrollbereich bzw. mit<br />
radioaktiven Stoffen nicht möglich).<br />
Vom Betreiber fremder Anlagen oder Einrichtungen ausgegebene Dosimeter (z.B. Digital-<br />
oder Stabdosimeter) sind ebenfalls zu tragen . Die Ausgabe erfolgt normalerweise<br />
am Kontrollbereichseingang der Fremdanlage. Beim Verlassen des Kontrollbereichs<br />
sind diese Dosimeter abzugeben. Je nach Tätigkeit können auch Teilkörperdosimeter<br />
(z. B. Fingerringdosimeter) eingesetzt werden.<br />
Der Missbrauch von Personendosimetern (z.B. mutwillige Bestuahlung) ist untersagt<br />
und wird disziplinarisch geahndet.<br />
6.2. Innere Strahlen exposition<br />
Zur Überwachung der inneren Strahlenexposition können Inkorporations- und Ausscheidungsmessungen<br />
(z.B. Body-Counter-Messung, Urinuntersuchung, Stuhluntersuchung)<br />
durchgeführt werden . Für diese Untersuchungen besteht eine Duldungspflicht.<br />
7. Schutz bei beruflicher Strahlenexposition<br />
Für beruflich strahlenexponierte Personen beträgt der Grenzwert der effektiven Dosis<br />
20 mSv im Kalenderjahr (<strong>§</strong> 55 StrISchV). Entsprechend den Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung<br />
(<strong>§</strong> 43 Abs. 2, <strong>§</strong> 45, <strong>§</strong> 55, <strong>§</strong> 56 und <strong>§</strong> 57 StrlSchV) gelten insbesondere<br />
für Personen unter 18 Jahren und Frauen besondere Schutzvorkehrungen und Beschäftigungseinschränkungen<br />
bzw. -verbote.<br />
8. Regelmäßige Funktionsprüfungen und Wartungen<br />
Werden Geräte, Anlagen oder sonstige Vorrichtungen bereitgestellt, muss vom Strahlenschutzbeauftragten<br />
zusätzlich eine Anweisung zur Durchführung regelmäßiger Funktionsprüfungen<br />
und Wartungen ausgehändigt werden . Der Empfang der zusätzlichen<br />
Anweisung ist zu dokumentieren.
hiermit bestätigt<br />
Herr/Frau ................... ............ .... .... .. .... ... .... .<br />
Übergabe des Strahlenpasses<br />
den Erhalt Seines/Ihres Strahlen passes BY2353 .. .. .. .. .... .. .... .. .. .... .. ..<br />
am . ..<br />
Unterschrift des Strahlenpassinhabers
hiermit bestätigt<br />
Empfangsbestätigung der <strong>Strahlenschutzanweisung</strong><br />
Herr/Frau ... ............ ..... .. ............... ............... .<br />
den Erhalt der <strong>Strahlenschutzanweisung</strong> für die Beschäftigung von Personen in fremden<br />
Anlagen oder Einrichtungen (<strong>§</strong> <strong>15</strong> StrlSchV)<br />
am._._.__<br />
o Eine Anweisung zur Durchführung regelmäßiger Funktionsprüfungen und Wartungen<br />
gemäß Punkt 8 habe ich erhalten 1 .<br />
Unterschrift der/des Beschäftigten<br />
1 Falls zutreffend, bitte ankreuzen