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Strahlenschutzanweisung § 15 - Technische Universität München

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<strong>Strahlenschutzanweisung</strong> für die Beschäftigung von Personen in<br />

fremden Anlagen oder Einrichtungen<br />

(<strong>§</strong> <strong>15</strong> StrlSchV)<br />

1. Einleitung<br />

1.1 Die Entsendung und der Einsatz von Angehörigen der <strong>Technische</strong>n <strong>Universität</strong> <strong>München</strong><br />

(TUM) in fremden Anlagen oder Einrichtungen, in denen diese Personen ionisierender<br />

Strahlung ausgesetzt sein können, unterliegt grundsätzlich den Vorschriften der<br />

Strahlenschutzverordnung (StrISchV).<br />

1.2 Für diese Tätigkeiten) die nach <strong>§</strong> <strong>15</strong> der Strahlenschutzverordnung (StriSchV) genehmigungsbedürftig<br />

sein können, wurde der TUM vom Bayer. Landesamt für Umweltschutz<br />

(LfU) am 19.01 .2010 die Genehmigung unter dem AZ. 43-8816.20-1094/2010, BY 2353<br />

erteilt.<br />

1.3 Die Genehmigung erfolgte mit der Auflage, eine <strong>Strahlenschutzanweisung</strong> zu erstellen<br />

und mit dem Betreiber einer fremden Anlage oder Einrichtung vertragliche Vereinbarungen<br />

zur Abgrenzung der Strahlenschutzpflichten und -aufgaben zu treffen (Abgrenzu<br />

ngsvertrag).<br />

1.4 Diese <strong>Strahlenschutzanweisung</strong> gift für alle Bereiche, Standorte und Einrichtungen der<br />

<strong>Technische</strong>n <strong>Universität</strong> <strong>München</strong>, die Mitarbeiter in fremde Anlagen oder Einrichtungen<br />

entsenden.<br />

1.5 Dienstvorgesetzte der TUM, die Mitarbeiter in fremde Anlagen oder Einrichtungen entsenden,<br />

sowie alle Angehörige der TUM, die in fremden Anlagen oder Einrichtungen tätig<br />

werden, sind verpflichtet, diese <strong>Strahlenschutzanweisung</strong> zu beachten.<br />

1.6 Mitarbeiter der Heinz Maier-Leibnitz Forschungs-Neutronenquelle, dem Physikdepartment<br />

und dem Lehrstuhl für Radiochemie werden bei einer beabsichtigten Entsendung<br />

in eine fremde Anlage oder Einrichtung von dem für sie zuständigen, unter 2. genannten<br />

Strahlenschutzbeauftragten betreut. Der Strahlenschutzbeauftragte entscheidet aufgrund<br />

der für die jeweilige Person vorgesehenen Einsatzbedingungen über die Erfordernis<br />

eines Strahlenpasses und der Dosimetrie.<br />

1.7 Die beabsichtigte Entsendung bzw. der Einsatz von Angehörigen der TUM, die keiner<br />

der unter 1.6 genannten Einrichtungen der TUM und deren zuständigen StrahlensChutzbeauftragten<br />

dienstlich zugeordnet sind, ist vor Entsendung bzw. Einsatz dem<br />

Hochschulreferat 6 Sicherheit und Strahlenschutz rechtzeitig anzuzeigen.<br />

1.8 Der Anzeige für die unter 1.7 benannten Personen sind Angaben über Einsatzort,<br />

Einsatzdauer, Häufigkeit VOn Einsätzen und eine Abschätzung für die Erfordernis eines<br />

Strahlen passes beizufügen .


2. Strahlenschutzorganisation<br />

Strahlenschutzverantwortlicher:<br />

<strong>Technische</strong> <strong>Universität</strong> <strong>München</strong> (rUM)<br />

vertreten durch den Kanzler<br />

Herr: Albert Berger<br />

Telefon.: 089/289-22203<br />

vertreten durch das Hochschulreferat 6 Sicherheit und Strahlenschutz<br />

Herr: Dr. Heinz G. Daake<br />

Telefon .: 089/289-14688<br />

Die folgenden Personen wurden als Strahlenschutzbeaufiragte bestellt und haben die in<br />

<strong>§</strong> 33 Abs. 2 StrlSchV ausgeführten Pflichten im innerbetrieblichen Bereich zu erfüllen.<br />

Strahlenschutzbeauftragte FRM (alt) und<br />

Heinz Maier-Leibnitz Forschungs-Neutronenquelle:<br />

Frau : Dr. Birgit Wierczinski<br />

Adresse: Lichtenbergstraße 1, 85748 Garching<br />

Telefon: 089/289-12117<br />

Fax: 089/289-12191<br />

Email: birgit. wierczinski@frm2.tum.de<br />

Frau: Susanne Wolft<br />

Adresse: Lichtenbergstraße 1, 85748 Garching<br />

Telefon: 089/289-12108<br />

Fax: 089/289-12191<br />

Email: susanne. wolff@frm2.tum.de<br />

Strahlenschutzbeauftragte Fakultät für Physik:<br />

Frau: Sandra Morawitz<br />

Adresse: James-Franck-Straße, 85748 Garching<br />

Telefon: 089/289-12682<br />

Fax: 089/289-14638<br />

Email: morawitz@ph.tum.de<br />

Frau: Nicole Viertel<br />

Adresse: James-Franck-Straße, 85748 Garching<br />

Telefon: 089/289-12687<br />

Fax: 089/289-14638<br />

Email : nviertel@ph.tum.de


Strahlenschutzbeauftragte Radiochemie:<br />

Herr: Dr. Christoph Lierse von Gostomski<br />

Adresse: Walther-Meißner-Str. 3, 85748 Garehing<br />

Telefon: 089/289-12303<br />

Fax: 089/289-14347<br />

Email: christoph.lierse@radiochemie.de<br />

Frau: Zdenka Weber<br />

Adresse: Walther-MeiBner-Str. 3, 85748 Garehing<br />

Telefon: 089/289-12213<br />

Fax: 089/289-12204<br />

Email : zdenka.weber@radiochemie.de<br />

3. Ärztliche Überwachung (<strong>§</strong><strong>§</strong> 60 ff StriSchV)<br />

Beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A dürfen in Kontrollbereichen nur<br />

tätig werden, wenn sie Zuvor durch einen ermächtigten Arzt untersucht worden sind.<br />

Diese Untersuchung muss für beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A in<br />

jährlichen Abständen wiederholt werden, soweit die Person weiterhin in Kontrollbereichen<br />

tätig werden soll. Es dürfen keine gesundheitlichen Bedenken für den Einsatz im<br />

Kontrollbereich bestehen. Das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung wird in den Strahlenpass<br />

eingetragen.<br />

4. Strahlenpass<br />

Der Strahlenpass einer beruflich strahlenexponierten Person dient der Bilanzierung der<br />

Strahlenexposition im Berufsleben. Der Strahlenpass ist Eigentum der strahlenexponierten<br />

Person.<br />

Der Strahlenschutzbeauftragte hat dafür zu sorgen, dass die unter seiner Aufsicht stehenden<br />

Personen im Kontrollbereich nur tätig werden, wenn ein vollständig geführter,<br />

bei der zuständigen Behörde registrierter, Strahlen pass vorliegt. Der Strahlen pass muss<br />

daher auch über Zeiträume Angaben enthalten, in denen der Strahlenpassinhaber nicht<br />

in Kontrollbereichen tätig war.<br />

Die amtlichen Personendosen sind vom Strahlenschutzbeauftragten monatlich einzutragen,<br />

bei einem längeren Einsatz in einer fremden Anlage oder Einrichtung spätestens<br />

nach drei Monaten.<br />

Vor Beginn der Tätigkeit in einer fremden Anlage oder Einrichtung haben die Mitarbeiter<br />

ihren Strahlenpass und ihr Dosimeter beim Strahlenschutzbeauftragten abzuholen. Der<br />

Strahlenpass ist in der fremden Anlage oder Einrichtung vorzulegen.<br />

Nach Beendigung des Einsatzes sind die Eintragungen des Betreibers (z.B. nichtamtliche<br />

Dosis) auf Vollständigkeit zu prüfen.<br />

5. Unterweisung (<strong>§</strong> 38 StrlSchV)<br />

Mitarbeiter, die in Kontrollbereichen zum Einsatz kommen, sind vor dem erstmaligen<br />

Zutritt über strahlenschutzgerechte Arbeitsmethoden, Risiken, Schutzmaßnahmen und<br />

über relevante Vorschriften zu unterweisen. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, an den<br />

Unterweisungen des Betreibers der fremden Anlage oder Einrichtung teilzunehmen.<br />

Weitere Unterweisungen sind mindestens einmal jährlich durchzuführen. Über Inhalt<br />

und Zeitpunkt der Unterweisung sind Aufzeichnungen zu führen , die von der unterwiesenen<br />

Person zu unterzeichnen sind. Die Aufzeichnungen sind 5 Jahre aufzubewahren.


6. Dosimetrische Überwachung<br />

6.1. Äußere Strahlenexposition<br />

Zur Ermittlung der äußeren Strahlenexposition wird vom Strahlenschutzbeauftragten<br />

jeder im Kontrollbereich tätigen Person ein amtliches Dosimeter (z.B. Filmdosimeter)<br />

ausgehändigt. Beim Einsatz in Kontrollbereichen ist das Dosimeter an der Vorderseite<br />

des Rumpfes in Brusthöhe zu tragen. Am Ende jedes Kalendermonats ist das Dosimeter<br />

- auch bei Nichtbenutzung - an den Strahlenschutzbeauftragten zurückzugeben<br />

und wird gegen ein neues Dosimeter ausgetauscht.<br />

Mitarbeiter, die über einen längeren Zeitraum abwesend sind (z .B. Urlaub), haben das<br />

Dosimeter rechtzeitig zurückzugeben (sonst ist ein Arbeiten im Kontrollbereich bzw. mit<br />

radioaktiven Stoffen nicht möglich).<br />

Vom Betreiber fremder Anlagen oder Einrichtungen ausgegebene Dosimeter (z.B. Digital-<br />

oder Stabdosimeter) sind ebenfalls zu tragen . Die Ausgabe erfolgt normalerweise<br />

am Kontrollbereichseingang der Fremdanlage. Beim Verlassen des Kontrollbereichs<br />

sind diese Dosimeter abzugeben. Je nach Tätigkeit können auch Teilkörperdosimeter<br />

(z. B. Fingerringdosimeter) eingesetzt werden.<br />

Der Missbrauch von Personendosimetern (z.B. mutwillige Bestuahlung) ist untersagt<br />

und wird disziplinarisch geahndet.<br />

6.2. Innere Strahlen exposition<br />

Zur Überwachung der inneren Strahlenexposition können Inkorporations- und Ausscheidungsmessungen<br />

(z.B. Body-Counter-Messung, Urinuntersuchung, Stuhluntersuchung)<br />

durchgeführt werden . Für diese Untersuchungen besteht eine Duldungspflicht.<br />

7. Schutz bei beruflicher Strahlenexposition<br />

Für beruflich strahlenexponierte Personen beträgt der Grenzwert der effektiven Dosis<br />

20 mSv im Kalenderjahr (<strong>§</strong> 55 StrISchV). Entsprechend den Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung<br />

(<strong>§</strong> 43 Abs. 2, <strong>§</strong> 45, <strong>§</strong> 55, <strong>§</strong> 56 und <strong>§</strong> 57 StrlSchV) gelten insbesondere<br />

für Personen unter 18 Jahren und Frauen besondere Schutzvorkehrungen und Beschäftigungseinschränkungen<br />

bzw. -verbote.<br />

8. Regelmäßige Funktionsprüfungen und Wartungen<br />

Werden Geräte, Anlagen oder sonstige Vorrichtungen bereitgestellt, muss vom Strahlenschutzbeauftragten<br />

zusätzlich eine Anweisung zur Durchführung regelmäßiger Funktionsprüfungen<br />

und Wartungen ausgehändigt werden . Der Empfang der zusätzlichen<br />

Anweisung ist zu dokumentieren.


hiermit bestätigt<br />

Herr/Frau ................... ............ .... .... .. .... ... .... .<br />

Übergabe des Strahlenpasses<br />

den Erhalt Seines/Ihres Strahlen passes BY2353 .. .. .. .. .... .. .... .. .. .... .. ..<br />

am . ..<br />

Unterschrift des Strahlenpassinhabers


hiermit bestätigt<br />

Empfangsbestätigung der <strong>Strahlenschutzanweisung</strong><br />

Herr/Frau ... ............ ..... .. ............... ............... .<br />

den Erhalt der <strong>Strahlenschutzanweisung</strong> für die Beschäftigung von Personen in fremden<br />

Anlagen oder Einrichtungen (<strong>§</strong> <strong>15</strong> StrlSchV)<br />

am._._.__<br />

o Eine Anweisung zur Durchführung regelmäßiger Funktionsprüfungen und Wartungen<br />

gemäß Punkt 8 habe ich erhalten 1 .<br />

Unterschrift der/des Beschäftigten<br />

1 Falls zutreffend, bitte ankreuzen

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