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Rundschreiben Nr. 05 - 2011 - Haushaltssanierung des ... - Buchdata

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Dr. Alfred Mutschlechner<br />

Dr. Karl Hellweger<br />

Dr. Hannes Mutschlechner<br />

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Dr. Martin Recla<br />

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Bruneck, 07.09.<strong>2011</strong><br />

PKW- Sondersteuer<br />

RUNDSCHREIBEN 5/<strong>2011</strong><br />

Maßnahmen zur <strong>Haushaltssanierung</strong> <strong>des</strong> Staates<br />

Für PKW´s mit einer Nennleistung von mehr als 225 kW wird eine Sondersteuer<br />

eingeführt. Der Steuerzuschlag beträgt 10 €/kW und wird nur auf die Leistung<br />

berechnet, welche die Schwelle von 225 kW (ca. 306 PS) übersteigt.<br />

Ersatzsteuer für Minimiunternehmen<br />

Es wird eine Neuregelung der Pauschalbesteuerung für Kleinunternehmen und<br />

Freiberufler mit Umsätzen bis Euro 30.000 geben. Der Geltungsbereich wird<br />

eingeschränkt, jedoch der Pauschalsteuersatz auf 5 % vermindert.<br />

Schließung von nicht aktiven MwSt-Positionen<br />

Nicht aktive MwSt-Positionen werden von Amtswegen gelöscht, wenn der Inhaber der<br />

MwSt-Nummer für drei aufeinander folgende Jahre keine Unternehmertätigkeit<br />

ausgeübt, oder keine Jahreserklärung abgegeben hat. Die unterlassene Abmeldung<br />

gilt aber als Vergehen, das mit einer reduzierten Verwaltungsstrafe von Euro 129 bis<br />

zum 04.10.<strong>2011</strong> bereinigt werden kann.


Verrechnung von Steuerverlusten beschränkt auf 80 % <strong>des</strong> Steuergewinnes<br />

Ab dem Jahr <strong>2011</strong> können Kapitalgesellschaften ihre Steuerverluste zeitlich<br />

unbeschränkt vortragen, jedoch nur im Ausmaß von 80 % <strong>des</strong> Steuergewinnes der<br />

jeweiligen Periode. Die bisher bestehende Befristung <strong>des</strong> Verlustvortrages auf 5 Jahre<br />

wird also abgeschafft und im Gegenzug wird die Verlustverwendung zeitlich gestreckt.<br />

In jeder Steuerperiode mit einem positiven Ergebnis verbleibt dem Fiskus auch bei<br />

Verlustverrechnung zumin<strong>des</strong>t eine Bemessungsgrundlage von 20 %. Somit werden<br />

ausgeglichenere Einnahmen erzielt.<br />

Steuerzuschlag für Energiewirtschaft<br />

Dieser Steuerzuschlag (Robin-Hood-Tax) wird rückwirkend ab dem Jahr <strong>2011</strong> auf 10,5 %<br />

erhöht. Im Jahr 2008 ist die Robin-Hood-Tax in verminderter Form von 6,5 % als Zuschlag<br />

zur IRES eingeführt worden. Gesellschaften unter 25 Millionen Euro Umsatz sowie<br />

Betreibergesellschaften von Wind- und Photovoltaikanlagen waren bisher davon<br />

ausgeschlossen. Die Schwelle von 25 Millionen Euro Umsatz wird auf 10 Millionen Euro<br />

herabgesetzt und die Befreiung für umweltschonende Energien wird gestrichen. Als<br />

neue zusätzliche Schwelle ist ein Steuergewinn von min<strong>des</strong>tens einer Million Euro<br />

vorgesehen. Die Robin-Hood-Tax kommt zur Anwendung wenn beide Schwellen<br />

(Umsatz und Steuergewinn) gleichzeitig überschritten werden.<br />

Verminderte Verwaltungsstrafen für kurzfristig verspätete Einzahlungen<br />

Mit der neuen Erleichterung wird die Strafe für verspätete Einzahlungen bis zu 15 Tagen<br />

auf 1/15 pro Tag herabgesetzt. Dies sind also 2 % für jeden Tag der verspäteten<br />

Einzahlung. Dies gilt dann, wenn der Fehler durch die Agentur der Einnahmen<br />

festgestellt wird. Der Fehler kann aber auch freiwillig berichtigt werden. Die<br />

verminderte Verwaltungsstrafe wird dann auf 1/10 herabgesetzt und beträgt somit<br />

0,2 % pro Tag. Für Verspätungen bis zu 30 Tagen beträgt die Verwaltungsstrafe<br />

insgesamt 3 % (1/10 von 30 %). Um die besondere Verminderung dieser kurzfristigen<br />

Berichtigungen beanspruchen zu können, müssen Verwaltungsstrafe und Zinsen<br />

innerhalb der vorgesehenen 15 Tage geleistet werden; je früher die Berichtigung,<br />

umso geringer die Strafe. Damit will man das Ausmaß der Verwaltungsstrafen besser<br />

an die Schwere <strong>des</strong> Fehlers und an das Ausmaß der Verspätung anpassen.<br />

Neuerungen Steuerprozess<br />

Für die ab 7. Juli <strong>2011</strong> eingereichten Rekurse wird die Stempelsteuer abgeschafft und<br />

durch eine sog. Einheitsgebühr ersetzt. Für einen Streitwert bis Euro 25.000 beträgt die<br />

neue Einheitsgebühr Euro 120. Je höher der Streitwert <strong>des</strong>to höher fällt die neue<br />

Einheitsgebühr aus. Bereits eingeleitete Verfahren bis zu einem Streitwert von Euro<br />

20.000 können bis zum 30. November <strong>2011</strong> mit einer begünstigten Abfindung<br />

abgegolten werden.


Reduzierung Steuereinbehalt von 10 % auf 4 % für Überweisungen betreffend<br />

energetische Sanierung 36 % bzw. 55 %<br />

Die bestehende Quellensteuer, die von Banken auf Zahlungen an Handwerkern und<br />

Baufirmen einbehalten werden, für welche die Steuerabsetzbeträge von 36 % und<br />

55 % beansprucht werden, wird von 10 % auf 4 % reduziert. Dies betrifft die<br />

Wiedergewinnungsarbeiten und die energetische Sanierung von Wohngebäuden.<br />

Vereinheitlichung Kapitalertragssteuer<br />

Ab Januar 2012 wird der Steuersatz auf aktive Bankzinsen von 27 % auf 20 %<br />

vermindert. Die Quellensteuer auf Finanzerträge aus Aktien, Obligationen oder<br />

anderen Wertpapieren wird von 12,5 % auf 20 % erhöht. Ausgenommen von der<br />

Vereinheitlichung sind italienische Staatspapiere, diese werden auch in Zukunft mit<br />

dem verminderten Steuersatz von 12,5 % besteuert.<br />

Branchenrichtwerte (Studi di Settore): Verschärfung der Sanktionen<br />

Werden die Sektorenstudien fehlerhaft bzw. erst gar nicht abgefasst, werden die<br />

Verwaltungsstrafen erheblich erhöht. Da bereits die Min<strong>des</strong>tstrafe unverhältnismäßig<br />

hoch ist, bitten wir um Sorgfalt beim Ausfüllen der Branchenrichtwerte.<br />

Einschränkungen im Bargeldverkehr<br />

Die bisherige Grenze für Bargeldzahlungen von Euro 5.000 ist seit 13. August <strong>2011</strong> auf<br />

Euro 2.500 reduziert worden. Alle Zahlungen ab Euro 2.500 müssen demnach mittels<br />

Überweisung, nicht übertragbarem Bankscheck, Bancomat- oder Kreditkarte erfolgen.<br />

Die vorgesehene Verwaltungsstrafe für Nichtbeachtung dieser Vorschrift beträgt<br />

min<strong>des</strong>tens Euro 3.000 bzw. bis zu 40 % der getätigten Zahlung sowohl für Empfänger<br />

als auch Zahler der Bargeldtransaktion.<br />

Viele der oben angeführten Maßnahmen sind mit Eilverordnung erlassen worden und<br />

müssen innerhalb von 60 Tagen vom Parlament in beiden Kammern als Gesetz<br />

verabschiedet werden. Wie Sie täglich aus der Presse entnehmen können, ist das<br />

gebündelte Maßnahmenpaket der Regierung noch lange nicht definitiv, da noch<br />

immer Änderungen (z.B. Mehrwertsteuererhöhung auf 21 % und Solidaritätsbeitrag ab<br />

Einkommen über Euro 300.000) diskutiert werden.<br />

Sobald die endgültige Fassung der „<strong>Haushaltssanierung</strong> <strong>des</strong> Staates“ im Parlament<br />

verabschiedet ist, werden wir Sie darüber in einem eigenen <strong>Rundschreiben</strong> in Kenntnis<br />

setzen.<br />

Bürogemeinschaft Dr. Mutschlechner – Dr. Hellweger<br />

<strong>Buchdata</strong> GmbH

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