Rundschreiben Nr. 05 - 2011 - Haushaltssanierung des ... - Buchdata
Rundschreiben Nr. 05 - 2011 - Haushaltssanierung des ... - Buchdata
Rundschreiben Nr. 05 - 2011 - Haushaltssanierung des ... - Buchdata
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Dr. Alfred Mutschlechner<br />
Dr. Karl Hellweger<br />
Dr. Hannes Mutschlechner<br />
Dr. Valentin Oberhollenzer<br />
Dr. Martin Recla<br />
Gilmplatz 2 - Piazza Gilm, 2<br />
39031 BRUNECK - BRUNICO<br />
MwSt. <strong>Nr</strong>./Part. IVA: 0163 243 021 9<br />
Steuer - und Unternehmensberatung<br />
Consulenza aziendale<br />
Tel. 0474 555 176 – Fax 0474 554 812<br />
Lohnberatung – Consulenza lavoro<br />
Tel. 0474 555 132 – Fax 0474 555 017<br />
Mail: info@buchdata.it<br />
Web: www.buchdata.it<br />
Bruneck, 07.09.<strong>2011</strong><br />
PKW- Sondersteuer<br />
RUNDSCHREIBEN 5/<strong>2011</strong><br />
Maßnahmen zur <strong>Haushaltssanierung</strong> <strong>des</strong> Staates<br />
Für PKW´s mit einer Nennleistung von mehr als 225 kW wird eine Sondersteuer<br />
eingeführt. Der Steuerzuschlag beträgt 10 €/kW und wird nur auf die Leistung<br />
berechnet, welche die Schwelle von 225 kW (ca. 306 PS) übersteigt.<br />
Ersatzsteuer für Minimiunternehmen<br />
Es wird eine Neuregelung der Pauschalbesteuerung für Kleinunternehmen und<br />
Freiberufler mit Umsätzen bis Euro 30.000 geben. Der Geltungsbereich wird<br />
eingeschränkt, jedoch der Pauschalsteuersatz auf 5 % vermindert.<br />
Schließung von nicht aktiven MwSt-Positionen<br />
Nicht aktive MwSt-Positionen werden von Amtswegen gelöscht, wenn der Inhaber der<br />
MwSt-Nummer für drei aufeinander folgende Jahre keine Unternehmertätigkeit<br />
ausgeübt, oder keine Jahreserklärung abgegeben hat. Die unterlassene Abmeldung<br />
gilt aber als Vergehen, das mit einer reduzierten Verwaltungsstrafe von Euro 129 bis<br />
zum 04.10.<strong>2011</strong> bereinigt werden kann.
Verrechnung von Steuerverlusten beschränkt auf 80 % <strong>des</strong> Steuergewinnes<br />
Ab dem Jahr <strong>2011</strong> können Kapitalgesellschaften ihre Steuerverluste zeitlich<br />
unbeschränkt vortragen, jedoch nur im Ausmaß von 80 % <strong>des</strong> Steuergewinnes der<br />
jeweiligen Periode. Die bisher bestehende Befristung <strong>des</strong> Verlustvortrages auf 5 Jahre<br />
wird also abgeschafft und im Gegenzug wird die Verlustverwendung zeitlich gestreckt.<br />
In jeder Steuerperiode mit einem positiven Ergebnis verbleibt dem Fiskus auch bei<br />
Verlustverrechnung zumin<strong>des</strong>t eine Bemessungsgrundlage von 20 %. Somit werden<br />
ausgeglichenere Einnahmen erzielt.<br />
Steuerzuschlag für Energiewirtschaft<br />
Dieser Steuerzuschlag (Robin-Hood-Tax) wird rückwirkend ab dem Jahr <strong>2011</strong> auf 10,5 %<br />
erhöht. Im Jahr 2008 ist die Robin-Hood-Tax in verminderter Form von 6,5 % als Zuschlag<br />
zur IRES eingeführt worden. Gesellschaften unter 25 Millionen Euro Umsatz sowie<br />
Betreibergesellschaften von Wind- und Photovoltaikanlagen waren bisher davon<br />
ausgeschlossen. Die Schwelle von 25 Millionen Euro Umsatz wird auf 10 Millionen Euro<br />
herabgesetzt und die Befreiung für umweltschonende Energien wird gestrichen. Als<br />
neue zusätzliche Schwelle ist ein Steuergewinn von min<strong>des</strong>tens einer Million Euro<br />
vorgesehen. Die Robin-Hood-Tax kommt zur Anwendung wenn beide Schwellen<br />
(Umsatz und Steuergewinn) gleichzeitig überschritten werden.<br />
Verminderte Verwaltungsstrafen für kurzfristig verspätete Einzahlungen<br />
Mit der neuen Erleichterung wird die Strafe für verspätete Einzahlungen bis zu 15 Tagen<br />
auf 1/15 pro Tag herabgesetzt. Dies sind also 2 % für jeden Tag der verspäteten<br />
Einzahlung. Dies gilt dann, wenn der Fehler durch die Agentur der Einnahmen<br />
festgestellt wird. Der Fehler kann aber auch freiwillig berichtigt werden. Die<br />
verminderte Verwaltungsstrafe wird dann auf 1/10 herabgesetzt und beträgt somit<br />
0,2 % pro Tag. Für Verspätungen bis zu 30 Tagen beträgt die Verwaltungsstrafe<br />
insgesamt 3 % (1/10 von 30 %). Um die besondere Verminderung dieser kurzfristigen<br />
Berichtigungen beanspruchen zu können, müssen Verwaltungsstrafe und Zinsen<br />
innerhalb der vorgesehenen 15 Tage geleistet werden; je früher die Berichtigung,<br />
umso geringer die Strafe. Damit will man das Ausmaß der Verwaltungsstrafen besser<br />
an die Schwere <strong>des</strong> Fehlers und an das Ausmaß der Verspätung anpassen.<br />
Neuerungen Steuerprozess<br />
Für die ab 7. Juli <strong>2011</strong> eingereichten Rekurse wird die Stempelsteuer abgeschafft und<br />
durch eine sog. Einheitsgebühr ersetzt. Für einen Streitwert bis Euro 25.000 beträgt die<br />
neue Einheitsgebühr Euro 120. Je höher der Streitwert <strong>des</strong>to höher fällt die neue<br />
Einheitsgebühr aus. Bereits eingeleitete Verfahren bis zu einem Streitwert von Euro<br />
20.000 können bis zum 30. November <strong>2011</strong> mit einer begünstigten Abfindung<br />
abgegolten werden.
Reduzierung Steuereinbehalt von 10 % auf 4 % für Überweisungen betreffend<br />
energetische Sanierung 36 % bzw. 55 %<br />
Die bestehende Quellensteuer, die von Banken auf Zahlungen an Handwerkern und<br />
Baufirmen einbehalten werden, für welche die Steuerabsetzbeträge von 36 % und<br />
55 % beansprucht werden, wird von 10 % auf 4 % reduziert. Dies betrifft die<br />
Wiedergewinnungsarbeiten und die energetische Sanierung von Wohngebäuden.<br />
Vereinheitlichung Kapitalertragssteuer<br />
Ab Januar 2012 wird der Steuersatz auf aktive Bankzinsen von 27 % auf 20 %<br />
vermindert. Die Quellensteuer auf Finanzerträge aus Aktien, Obligationen oder<br />
anderen Wertpapieren wird von 12,5 % auf 20 % erhöht. Ausgenommen von der<br />
Vereinheitlichung sind italienische Staatspapiere, diese werden auch in Zukunft mit<br />
dem verminderten Steuersatz von 12,5 % besteuert.<br />
Branchenrichtwerte (Studi di Settore): Verschärfung der Sanktionen<br />
Werden die Sektorenstudien fehlerhaft bzw. erst gar nicht abgefasst, werden die<br />
Verwaltungsstrafen erheblich erhöht. Da bereits die Min<strong>des</strong>tstrafe unverhältnismäßig<br />
hoch ist, bitten wir um Sorgfalt beim Ausfüllen der Branchenrichtwerte.<br />
Einschränkungen im Bargeldverkehr<br />
Die bisherige Grenze für Bargeldzahlungen von Euro 5.000 ist seit 13. August <strong>2011</strong> auf<br />
Euro 2.500 reduziert worden. Alle Zahlungen ab Euro 2.500 müssen demnach mittels<br />
Überweisung, nicht übertragbarem Bankscheck, Bancomat- oder Kreditkarte erfolgen.<br />
Die vorgesehene Verwaltungsstrafe für Nichtbeachtung dieser Vorschrift beträgt<br />
min<strong>des</strong>tens Euro 3.000 bzw. bis zu 40 % der getätigten Zahlung sowohl für Empfänger<br />
als auch Zahler der Bargeldtransaktion.<br />
Viele der oben angeführten Maßnahmen sind mit Eilverordnung erlassen worden und<br />
müssen innerhalb von 60 Tagen vom Parlament in beiden Kammern als Gesetz<br />
verabschiedet werden. Wie Sie täglich aus der Presse entnehmen können, ist das<br />
gebündelte Maßnahmenpaket der Regierung noch lange nicht definitiv, da noch<br />
immer Änderungen (z.B. Mehrwertsteuererhöhung auf 21 % und Solidaritätsbeitrag ab<br />
Einkommen über Euro 300.000) diskutiert werden.<br />
Sobald die endgültige Fassung der „<strong>Haushaltssanierung</strong> <strong>des</strong> Staates“ im Parlament<br />
verabschiedet ist, werden wir Sie darüber in einem eigenen <strong>Rundschreiben</strong> in Kenntnis<br />
setzen.<br />
Bürogemeinschaft Dr. Mutschlechner – Dr. Hellweger<br />
<strong>Buchdata</strong> GmbH