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Bildungsurlaub 2012-2 - VHS Bingen

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<strong>Bildungsurlaub</strong><br />

Was ist <strong>Bildungsurlaub</strong>?<br />

Mit Inkrafttreten des Bildungsfreistellungsgesetzes<br />

zum 1. April 1993 haben Beschäftigte in<br />

Rheinland-Pfalz erstmals einen Rechtsanspruch<br />

auf Freistellung von der Arbeit zum<br />

Zwecke der beruflichen und gesellschaftspolitischen<br />

Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts<br />

durch den Arbeitgeber. Weiterbildung<br />

verbessert die beruflichen und persönlichen<br />

Chancen der Beschäftigten. Insbesondere<br />

für die, die bislang Weiterbildungsangebote<br />

nicht genutzt haben bzw. nicht nutzen<br />

konnten, eröffnen sich neue Möglichkeiten.<br />

Wofür wird <strong>Bildungsurlaub</strong><br />

gewährt?<br />

Für Veranstaltungen der beruflichen oder der<br />

gesellschaftspolitischen Weiterbildung, insbesondere<br />

auch für Veranstaltungen zur Gleichstellung<br />

von Frau und Mann. Die Veranstaltungen<br />

müssen nach dem Bildungsfreistellungsgesetz<br />

anerkannt sein.<br />

Wie lange wird <strong>Bildungsurlaub</strong><br />

gewährt?<br />

Der Freistellungsanspruch beträgt in der Regel<br />

zehn Tage in einem Zeitraum von zwei Kalenderjahren.<br />

Für Auszubildende beträgt der Anspruch<br />

drei Tage innerhalb der Ausbildung, allerdings<br />

nur für gesellschaftspolitische Weiterbildung.<br />

Wer kann <strong>Bildungsurlaub</strong><br />

beantragen?<br />

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen<br />

Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung bei<br />

Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durch den<br />

Arbeitgeber. Das gilt auch für Auszubildende.<br />

Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein<br />

mindestens zweijähriges Beschäftigungsverhältnis,<br />

bei Auszubildenden ein einjähriges<br />

Ausbildungsverhältnis. Für Beschäftigte bei Arbeitgebern<br />

mit nicht mehr als fünf Beschäftigten<br />

besteht kein Rechtsanspruch. Arbeitgeber mit<br />

weniger als 50 Beschäftigten erhalten vom<br />

Land eine teilweise Erstattung des bei Bildungsfreistellung<br />

fortzuzahlenden Arbeitsentgeltes.<br />

Wie kann <strong>Bildungsurlaub</strong><br />

beantragt werden?<br />

Sie können selbst auswählen, welche Veranstaltungen<br />

Sie besuchen. Die Bildungsfreistellung<br />

ist mindestens sechs Wochen vor Beginn<br />

der Veranstaltung schriftlich gegenüber dem<br />

Arbeitgeber geltend zu machen. Eine Anmeldebestätigung<br />

der <strong>VHS</strong> <strong>Bingen</strong> ist beigefügt.<br />

Der Arbeitgeber kann bis drei Wochen vor Beginn<br />

der Veranstaltung schriftlich die Teilnahme<br />

an der anerkannten Veranstaltung zum gewünschten<br />

Termin ablehnen, wenn zwingende<br />

betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen.<br />

Die ordnungsgemäße Teilnahme<br />

an der Veranstaltung ist dem Arbeitgeber nach<br />

Abschluss nachzuweisen.

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