Bebauungsplan Adrazhofer Berg / Örtliche Bauvorschriften - Leutkirch
Bebauungsplan Adrazhofer Berg / Örtliche Bauvorschriften - Leutkirch
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Große Kreisstadt <strong>Leutkirch</strong> im Allgäu - <strong>Bebauungsplan</strong> "<strong>Adrazhofer</strong> <strong>Berg</strong>"<br />
1.13 Oberirdische Versorgungsleitungen<br />
1.14 Anzahl der Stellplätze in<br />
dem Baugebiet<br />
Treffen Garagen an der Grundstücksgrenze zusammen, so ist ein<br />
Pflanzstreifen von mind. 0,50 m zwischen den Einfahrten anzuordnen.<br />
§ 74 Abs. 1 Nr. 5 LBO<br />
Alle zur Versorgung dienenden Leitungen im Geltungsbereich des<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>es sind unterirdisch zu verlegen.<br />
Entlang der öffentlichen Straßen und Wege sind auf den privaten<br />
Grundstücken in einem Geländestreifen von 0,50 m Anlagen zur<br />
Stromversorgung (Kabelverteilerschränke) zu dulden.<br />
§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO<br />
Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem<br />
Baugebiet beträgt (bei der Berechnung ist aufzurunden):<br />
Wohnungsgröße (II. Berechnungs-VO) Stellplätze hierfür<br />
kleiner 30 m 2 1,0<br />
30 m 2 bis (kleiner) 80 m 2 1,5<br />
ab 80 m 2 2,0<br />
Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die die gesetzlichen<br />
Vorschriften (bzw. gemeindliche Stellplatz-Satzung) unbenommen.<br />
1.15 Ordnungswidrigkeit Ordnungswidrig nach § 75 Abs. 3 Nr. 2 LBO handelt, wer vorsätzlich<br />
oder fahrlässig diesen örtlichen <strong>Bauvorschriften</strong>, insbesondere<br />
den örtlichen <strong>Bauvorschriften</strong> zu<br />
− Dachaufbauten<br />
− Werbeanlagen<br />
− Automaten<br />
zuwiderhandelt.<br />
SG Stadtentwicklung 6