Kommunale Friedhöfe der Kreisstadt Unna - Stadtbetriebe Unna
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Reihengrabstätte (l.).<br />
wahlgrabStätte (r.).<br />
Grabarten für Sargbestattungen<br />
in Reihengrabstätten<br />
Reihengrabstätten<br />
In diesen Reihengrabstätten können ausschließlich Sargbestattungen<br />
erfolgen. Es sind Einzelgrabstätten, die <strong>der</strong><br />
Reihe nach vergeben werden. Sie werden für die Dauer <strong>der</strong><br />
Ruhezeit erworben – auf dem Südfriedhof 25 Jahre, auf<br />
den <strong>Friedhöfe</strong>n Nie<strong>der</strong>- und Obermassen 30 Jahre und auf<br />
dem Friedhof Billmerich 40 Jahre. Die Nutzungsdauer kann<br />
nicht verlängert werden. Diese Grabart wird auf dem Südfriedhof<br />
und den <strong>Friedhöfe</strong>n Nie<strong>der</strong>massen, Obermassen<br />
und Billmerich angeboten. Die Angehörigen übernehmen<br />
die Grabpflege.<br />
Kin<strong>der</strong>reihengrabstätten<br />
In Kin<strong>der</strong>reihengrabstätten können ausschließlich Sargbestattungen<br />
erfolgen. Es sind Einzelgrabstätten, die <strong>der</strong><br />
Reihe nach vergeben werden. Sie werden für 20 Jahre erworben.<br />
Die Nutzungsdauer kann nicht verlängert werden.<br />
Ich bin nicht tot, ich tausche nur die Räume, ich leb‘<br />
in euch und geh‘ durch eure Träume.<br />
Michelangelo<br />
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