Kommunale Friedhöfe der Kreisstadt Unna - Stadtbetriebe Unna
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Hinweise für Angehörige<br />
Was tun im Trauerfall?<br />
Ein geliebter Mensch ist gestorben. Die Angehörigen stehen unter Schock, sind ratlos<br />
und erschüttert – gerade wenn jemand unerwartet stirbt. Neben <strong>der</strong> Trauer und<br />
<strong>der</strong> Bewältigung des tiefen Abschiedsschmerzes müssen sie in nur wenigen Tagen viele<br />
Formalitäten erledigen. Sie können ein Bestattungsunternehmen beauftragen, das<br />
sie berät, Formalitäten bei den Behörden erledigt, Absprachen mit <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung,<br />
<strong>der</strong> Kirchengemeinde o<strong>der</strong> Religionsgemeinschaft sowie dem Krankenhaus<br />
trifft und die Trauerfeier organisiert. Die nachfolgende Liste informiert darüber,<br />
was im Einzelnen zu tun ist.<br />
Nach dem Eintreten des Todes bis zur Trauerfeier<br />
Tritt <strong>der</strong> Tod eines Angehörigen zu Hause ein, ist <strong>der</strong><br />
Hausarzt sofort zu benachrichtigen, damit er einen Totenschein<br />
ausstellt.<br />
Benachrichtigen Sie die engsten Angehörigen.<br />
Suchen Sie Verträge und Verfügungen des Verstorbenen<br />
und leiten Sie das Weitere ein (z.B. Testament, Vorsorgevertrag<br />
mit einem Bestattungsunternehmen, Organspende,<br />
Willenserklärung zur Einäscherung, usw.).<br />
Beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen mit <strong>der</strong><br />
Überführung.<br />
Informieren Sie sofort das Standesamt im Sterbeort<br />
über den Todesfall. Es stellt die Sterbeurkunde aus.<br />
Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen:<br />
• Todesbescheinigung<br />
• Personalausweis o<strong>der</strong> Auszug aus dem Mel<strong>der</strong>egister<br />
• Bei verheirateten o<strong>der</strong> verheiratet gewesenen Personen<br />
ein Auszug aus dem Familienbuch o<strong>der</strong> aus dem<br />
Eheregister vom Standesamt <strong>der</strong> Eheschließung, die<br />
Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde<br />
Im Zweifel können Sie folgende Unterlagen mitbringen:<br />
• Bei Verwitweten die Sterbeurkunde des verstorbenen<br />
Partners<br />
• Bei Geschiedenen das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk<br />
• Bei Ledigen die Geburtsurkunde<br />
Die Vorlage dieser Urkunden ist nicht erfor<strong>der</strong>lich,<br />
wenn die entsprechenden Personenstandbücher beim<br />
Standesamt geführt werden.<br />
Benachrichtigen Sie Verwandte und Freunde.<br />
Denken Sie über die Bestattung o<strong>der</strong> Beisetzung nach.<br />
Das Bestattungsunternehmen bietet Ihnen an, alles<br />
Weitere zu organisieren. Es unterstützt sie dabei,<br />
• den Sarg, die Urne und die Ausstattung auszuwählen,<br />
• die Bestattungs- und Grabart festzulegen und mit <strong>der</strong><br />
Friedhofsverwaltung den Termin für die Trauerfeier<br />
und Bestattung bzw. Beisetzung zu vereinbaren,<br />
• die Trauerfeier zu planen: Dekoration, Sarg- und Urnenschmuck,<br />
Kränze, Handsträuße, musikalische Begleitung<br />
und Gesangsbeiträge sowie<br />
• die Todesanzeige zu verfassen und aufzugeben.<br />
• alle Formalitäten mit den Behörden zu erledigen.