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Kommunale Friedhöfe der Kreisstadt Unna - Stadtbetriebe Unna

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Hinweise für Angehörige<br />

Was tun im Trauerfall?<br />

Ein geliebter Mensch ist gestorben. Die Angehörigen stehen unter Schock, sind ratlos<br />

und erschüttert – gerade wenn jemand unerwartet stirbt. Neben <strong>der</strong> Trauer und<br />

<strong>der</strong> Bewältigung des tiefen Abschiedsschmerzes müssen sie in nur wenigen Tagen viele<br />

Formalitäten erledigen. Sie können ein Bestattungsunternehmen beauftragen, das<br />

sie berät, Formalitäten bei den Behörden erledigt, Absprachen mit <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung,<br />

<strong>der</strong> Kirchengemeinde o<strong>der</strong> Religionsgemeinschaft sowie dem Krankenhaus<br />

trifft und die Trauerfeier organisiert. Die nachfolgende Liste informiert darüber,<br />

was im Einzelnen zu tun ist.<br />

Nach dem Eintreten des Todes bis zur Trauerfeier<br />

Tritt <strong>der</strong> Tod eines Angehörigen zu Hause ein, ist <strong>der</strong><br />

Hausarzt sofort zu benachrichtigen, damit er einen Totenschein<br />

ausstellt.<br />

Benachrichtigen Sie die engsten Angehörigen.<br />

Suchen Sie Verträge und Verfügungen des Verstorbenen<br />

und leiten Sie das Weitere ein (z.B. Testament, Vorsorgevertrag<br />

mit einem Bestattungsunternehmen, Organspende,<br />

Willenserklärung zur Einäscherung, usw.).<br />

Beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen mit <strong>der</strong><br />

Überführung.<br />

Informieren Sie sofort das Standesamt im Sterbeort<br />

über den Todesfall. Es stellt die Sterbeurkunde aus.<br />

Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen:<br />

• Todesbescheinigung<br />

• Personalausweis o<strong>der</strong> Auszug aus dem Mel<strong>der</strong>egister<br />

• Bei verheirateten o<strong>der</strong> verheiratet gewesenen Personen<br />

ein Auszug aus dem Familienbuch o<strong>der</strong> aus dem<br />

Eheregister vom Standesamt <strong>der</strong> Eheschließung, die<br />

Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde<br />

Im Zweifel können Sie folgende Unterlagen mitbringen:<br />

• Bei Verwitweten die Sterbeurkunde des verstorbenen<br />

Partners<br />

• Bei Geschiedenen das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk<br />

• Bei Ledigen die Geburtsurkunde<br />

Die Vorlage dieser Urkunden ist nicht erfor<strong>der</strong>lich,<br />

wenn die entsprechenden Personenstandbücher beim<br />

Standesamt geführt werden.<br />

Benachrichtigen Sie Verwandte und Freunde.<br />

Denken Sie über die Bestattung o<strong>der</strong> Beisetzung nach.<br />

Das Bestattungsunternehmen bietet Ihnen an, alles<br />

Weitere zu organisieren. Es unterstützt sie dabei,<br />

• den Sarg, die Urne und die Ausstattung auszuwählen,<br />

• die Bestattungs- und Grabart festzulegen und mit <strong>der</strong><br />

Friedhofsverwaltung den Termin für die Trauerfeier<br />

und Bestattung bzw. Beisetzung zu vereinbaren,<br />

• die Trauerfeier zu planen: Dekoration, Sarg- und Urnenschmuck,<br />

Kränze, Handsträuße, musikalische Begleitung<br />

und Gesangsbeiträge sowie<br />

• die Todesanzeige zu verfassen und aufzugeben.<br />

• alle Formalitäten mit den Behörden zu erledigen.

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