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deckblatt nr. 6 flächennutzungs- mit landschaftsplan der gemeinde ...

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12-38-01-P<br />

GEMEINDE<br />

PARKSTETTEN<br />

DECKBLATT NR. 6<br />

ZUM<br />

FLÄCHENNUTZUNGS- MIT LANDSCHAFTSPLAN DER<br />

GEMEINDE PARKSTETTEN<br />

ALLGEMEINES WOHNGEBIET<br />

WA „SEERING“ PARKSTETTEN<br />

Landkreis Straubing-Bogen<br />

Regierungsbezirk Nie<strong>der</strong>bayern<br />

BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT<br />

Aufstellungsbeschluss vom 25.10.2012<br />

Billigungsbeschluss vom .....................<br />

Feststellungsbeschluss vom .....................<br />

Planungsträger: Bearbeitung:<br />

ELSA-BRÄNDSTRÖM-STR. 3, D-94327 BOGEN<br />

F O N 0 9 4 2 2 / 8 0 5 4 5 0 , F A X - / 8 0 5 4 5 1<br />

E-MAIL: i n f o @ e s k a - b o g e n . d e<br />

Gemeinde Parkstetten, vertreten durch Büro Dipl.-Ing.<br />

Herrn Ersten Bürgermeister Gerald Eska<br />

Hei<strong>nr</strong>ich Krempl Landschaftsarchitekt<br />

Schulstr. 3 Elsa-Brändström-Str. 3<br />

D-94365 Parkstetten D-94327 Bogen<br />

Fon 09421 / 9933 - 0 Fon 09422/8054-50<br />

Fax 09421 / 9933 - 21 Fax 09422/8054-51<br />

buergermeister@parkstetten.de info@eska-bogen.de<br />

............................................ ....................................<br />

Hei<strong>nr</strong>ich Krempl Gerald Eska<br />

Erster Bürgermeister Landschaftsarchitekt


- 2 -<br />

Deckblatt Nr. 6 zum FNP <strong>mit</strong> LP <strong>der</strong> Gemeinde Parkstetten<br />

12-38-01-P Büro Dipl.- Ing. Gerald Eska, Landschaftsarchitekt, Elsa-Brändström-Str. 3, D-94327 Bogen, Okt. 2012<br />

Seite<br />

1. Übersichtslageplan M ca. 1:25.000 ...................................................................3<br />

2. Luftbildausschnitt ..............................................................................................4<br />

3. Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen <strong>der</strong> Planung ..............................5<br />

4. Planungsrechtliche Ausgangsvoraussetzungen.............................................5<br />

5. Umweltbericht.....................................................................................................6<br />

5.1 Einleitung..............................................................................................................6<br />

5.1.1 Inhalt und wichtigste Ziele des Bauleitplanes.......................................................6<br />

5.1.2 Festgelegte Ziele des Umweltschutzes in einschlägigen Fachgesetzen und<br />

Fachplänen und Art <strong>der</strong>en Berücksichtigung........................................................7<br />

5.2 Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> festgestellten Umweltauswirkungen ...............9<br />

5.2.1 Bestandsaufnahme ..............................................................................................9<br />

5.2.2 Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter sowie auf <strong>der</strong>en<br />

Wirkungsgefüge .................................................................................................10<br />

5.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes ......................................13<br />

5.2.4 Geplante Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen...............13<br />

5.2.5 Alternative Planungsmöglichkeiten.....................................................................14<br />

5.3 Zusätzliche Angaben ..........................................................................................14<br />

5.3.1 Beschreibung <strong>der</strong> wichtigsten Merkmale <strong>der</strong> verwendeten technischen<br />

Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten bei <strong>der</strong> Umweltprüfung ................ 14<br />

5.3.2 Beschreibung <strong>der</strong> geplanten Überwachungsverfahren (Monitoring)...................15<br />

5.3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung ......................................................16<br />

6. Erschließung, Ver- und Entsorgung ...............................................................16<br />

7. Denkmalschutz .................................................................................................17<br />

8. Wasserwirtschaftliche Belange.......................................................................17<br />

9. Beteiligte Behörden..........................................................................................17


1. Übersichtslageplan M ca. 1:25.000<br />

- 3 -<br />

Deckblatt Nr. 6 zum FNP <strong>mit</strong> LP <strong>der</strong> Gemeinde Parkstetten<br />

12-38-01-P Büro Dipl.- Ing. Gerald Eska, Landschaftsarchitekt, Elsa-Brändström-Str. 3, D-94327 Bogen, Okt. 2012


2. Luftbildausschnitt<br />

- 4 -<br />

Deckblatt Nr. 6 zum FNP <strong>mit</strong> LP <strong>der</strong> Gemeinde Parkstetten<br />

12-38-01-P Büro Dipl.- Ing. Gerald Eska, Landschaftsarchitekt, Elsa-Brändström-Str. 3, D-94327 Bogen, Okt. 2012


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Deckblatt Nr. 6 zum FNP <strong>mit</strong> LP <strong>der</strong> Gemeinde Parkstetten<br />

3. Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen <strong>der</strong> Planung<br />

Die Gemeinde Parkstetten plant auf Veranlassung eines privaten Grundstückseigentümers<br />

im Bereich des sog. „Aschauer Parzellenweihers“ die Ausweisung eines kleinen<br />

Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 Abs. 2 BauNVO.<br />

Ziel ist die bauleitplanerische Vorbereitung für die zukünftige Nutzung eines Teilbereiches<br />

als Wohngebiet zur besseren städtebaulichen Ordnung des <strong>der</strong>zeitigen Zustandes.<br />

Die momentane intensive Freizeitnutzung in Form von eng aneinan<strong>der</strong> grenzenden, verpachteten<br />

Einzelparzellen <strong>mit</strong> Zugang zum Weiher soll zukünftig durch nur noch einige<br />

wenige Baugrundstücke <strong>mit</strong> deutlich zurücktreten<strong>der</strong> Bebauungsdichte ersetzt werden.<br />

Der <strong>der</strong>zeitige, hohe Versiegelungsgrad <strong>der</strong> Fläche <strong>mit</strong> einer Vielzahl von Zufahrten,<br />

Stellplätzen und Garten- bzw. Freizeithäuschen wird durch größere Grünflächen- bzw.<br />

Hausgartenanteile abgelöst.<br />

Grundstückseigentümer und Gemeinde versprechen sich darüber hinaus einen Rückgang<br />

<strong>der</strong> gerade in den Sommermonaten o<strong>der</strong> an den Wochenenden vorherrschenden<br />

Nutzungs- und Lärmintensität bei verringertem Verkehrsaufkommen durch weniger Anwohner.<br />

Die Planung wurde am 23.07.2012 <strong>mit</strong> Vertretern <strong>der</strong> zuständigen Fachstellen im Landratsamt<br />

Straubing-Bogen bereits vorbesprochen und aufgrund <strong>der</strong> vermin<strong>der</strong>ten Nutzungsdichte<br />

grundsätzlich positiv bewertet.<br />

4. Planungsrechtliche Ausgangsvoraussetzungen<br />

Im Landesentwicklungsprogramm Bayern ist das Gemeindegebiet von Parkstetten<br />

als „Stadt- und Umlandbereich im ländlichen Raum“ bestimmt; im Regionalplan Donau-<br />

Wald (12) erfolgte eine nachrichtliche Übernahme. Die günstige Infrastruktur, insbeson<strong>der</strong>e<br />

die günstige Anbindung an das regionale Verkehrsnetz, soll zur Verbesserung <strong>der</strong><br />

Lebens- und Arbeitsbedingungen in <strong>der</strong> Region genutzt werden. Gem. Regionalplan<br />

„lässt <strong>der</strong> bisher erreichte Verdichtungsgrad im Allgemeinen durchaus noch eine relativ<br />

großzügige Bereitstellung von Flächen für Wohn-, gewerbliche und infrastrukturelle<br />

Zwecke zu“ (Regionalplan Region Donau-Wald 2008, zu A II, zu 1.2).<br />

Für die Gemeinde Parkstetten liegt ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan <strong>mit</strong> integriertem<br />

Landschaftsplan vor. Dieser weist den kompletten Uferbereich des Weihers als<br />

„private Grünfläche“ aus.<br />

Zur geplanten Nutzungsän<strong>der</strong>ung wird zunächst die Aufstellung eines entsprechenden<br />

Flächennutzungs- <strong>mit</strong> integriertem Landschaftsplan<strong>deckblatt</strong>es vorgesehen. Der Gemein<strong>der</strong>at<br />

hat hierzu in <strong>der</strong> Sitzung vom 25.10.2012 den Aufstellungsbeschluss für das<br />

vorliegende FNP-/LP-Deckblatt getroffen.<br />

Die Gemeinde beabsichtigt nach <strong>der</strong> FNP/LP-Än<strong>der</strong>ung die Aufstellung eines entsprechenden<br />

Bebauungsplanes <strong>mit</strong> integriertem Grünordnungsplan.<br />

12-38-01-P Büro Dipl.- Ing. Gerald Eska, Landschaftsarchitekt, Elsa-Brändström-Str. 3, D-94327 Bogen, Okt. 2012


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Deckblatt Nr. 6 zum FNP <strong>mit</strong> LP <strong>der</strong> Gemeinde Parkstetten<br />

Dem Landschaftsplanungs- und Landschaftsarchitekturbüro Dipl.-Ing. Gerald Eska in<br />

Bogen wurde vom Grundstückseigentümer <strong>der</strong> Auftrag zur Erstellung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Planungen erteilt.<br />

5. Umweltbericht<br />

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB ist <strong>mit</strong> Wirkung <strong>der</strong> BauGB-<br />

Novellierung vom 20.07.2004 zu Bauleitplänen eine Umweltprüfung und hierfür die Erstellung<br />

eines Umweltberichtes als geson<strong>der</strong>ter Teil <strong>der</strong> Begründung erfor<strong>der</strong>lich. Er er<strong>mit</strong>telt<br />

und bewertet voraussichtliche, erhebliche Auswirkungen auf unterschiedliche<br />

Umweltbelange in Zusammenhang <strong>mit</strong> dem jeweils beabsichtigten Vorhaben.<br />

5.1 Einleitung<br />

5.1.1 Inhalt und wichtigste Ziele des Bauleitplanes<br />

Das vorliegende Deckblatt zum Flächennutzungsplan <strong>mit</strong> integriertem Landschaftsplan<br />

hat die Umwandlung einer intensiv genutzten, dicht <strong>mit</strong> Freizeithütten und Ferienhäusern<br />

bebauten privaten Grünfläche in ein zukünftiges Allgemeines Wohngebiet <strong>mit</strong> nur noch<br />

ca. 5 größeren Einzelgrundstücken zum Inhalt. Es trifft grundsätzliche Aussagen zum zu<br />

erwartenden Eingriff in Natur und Landschaft und zur notwendigen Einbindung in seine<br />

Umgebung.<br />

Lage und Ausdehnung<br />

Das Planungsgebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand <strong>der</strong> Gemeinde Parkstetten, westlich<br />

<strong>der</strong> Harthofer Straße, an <strong>der</strong> als Kiesweg bestehenden Verlängerung des Seerings<br />

und im direkten Anschluss an den Aschauer Parzellenweiher.<br />

Nach Westen hin folgen weitere Uferparzellen, im Süden grenzt das geplante Allgemeine<br />

Wohngebiet - getrennt vom o.g. Kiesweg - an das letzte <strong>der</strong>zeit <strong>mit</strong> einem Wohnhaus<br />

bebaute Grundstück Seering 1a sowie an zwei landwirtschaftlich genutzte Flächen auf<br />

den Fl.Nrn. 1166 und 1167 an.<br />

Der Geltungsbereich des Deckblatts umfasst die Fl.Nrn. 1184T, 1184/7, -/8 und -/9 <strong>mit</strong><br />

insgesamt ca. 9.450m²; er hat eine West-Ost-Ausdehnung zwischen ca. 140-180 m und<br />

eine Nord-Süd-Ausdehnung zwischen ca. 60-100m.<br />

12-38-01-P Büro Dipl.- Ing. Gerald Eska, Landschaftsarchitekt, Elsa-Brändström-Str. 3, D-94327 Bogen, Okt. 2012


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Deckblatt Nr. 6 zum FNP <strong>mit</strong> LP <strong>der</strong> Gemeinde Parkstetten<br />

5.1.2 Festgelegte Ziele des Umweltschutzes in einschlägigen Fachgesetzen und<br />

Fachplänen und Art <strong>der</strong>en Berücksichtigung<br />

Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP 2006)<br />

Als fachliche Ziele und Grundsätze gem. Teil B I des LEP´s - nachhaltige Sicherung und<br />

Entwicklung <strong>der</strong> natürlichen Lebensgrundlagen und nachhaltige Wasserwirtschaft sind<br />

anzuführen:<br />

− Dauerhafte Sicherung und Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Naturgüter Boden, Wasser,<br />

Luft/Klima, Pflanzen- und Tierwelt in ihrer Funktion und in ihrem dynamischen Zusammenwirken<br />

als natürliche Lebensgrundlagen<br />

− Erhalt des Bodens als Träger <strong>der</strong> natürlichen Bodenfunktionen, Minimierung von Versiegelung,<br />

Erosion, Verdichtung, Auswaschung und Schadstoffa<strong>nr</strong>eicherung<br />

− Intakthaltung des Wasserhaushaltes für Menschen, Tiere und Pflanzen<br />

− Sicherung <strong>der</strong> Lebens- bzw. Teillebensräume für Pflanzen und Tiere, Weiterentwicklung<br />

zu Biotopverbundsystemen<br />

− Nachhaltige Nutzungsfähigkeit <strong>der</strong> Naturgüter erhalten<br />

− Entwicklung von Siedlungsgebieten <strong>mit</strong> Grünzügen/Verbindungen zur freien Landschaft<br />

− Erhaltung und Verbesserung <strong>der</strong> Versickerungsfähigkeit von Flächen durch Beschränkung<br />

<strong>der</strong> Bodenversiegelung<br />

− Möglichst dezentrale Entsorgung und vorzugsweise Versickerung des Nie<strong>der</strong>schlagswassers<br />

von befestigten Siedlungs- und Verkehrsflächen.<br />

Fachliche Ziele und Grundsätze gem. Teil B VI - Nachhaltige Siedlungsentwicklung -<br />

sind u.a.:<br />

− Möglichst geringe Versiegelung von Freiflächen<br />

− Anbindung von Neubauflächen an geeignete Siedlungseinheiten<br />

− Möglichst schonende Einbindung von Siedlungsgebieten o<strong>der</strong> sonstigen Vorhaben in<br />

die Landschaft<br />

Regionalplan Region Donau-Wald (RP 12), Stand September 2008<br />

− Lage <strong>der</strong> Gemeinde im Stadt- und Umlandbereich Straubing, im sog. Nahbereich des<br />

Oberzentrums Straubing (gem. Karte Raumstruktur)<br />

− Es ist anzustreben, die Stadt- und Umlandbereiche (…) Straubing als regionale Wirtschafts-<br />

und Versorgungsschwerpunkte <strong>der</strong> ländlichen Region zu entwickeln. Dabei<br />

ist eine ausgewogene Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung zwischen den Kernstädten<br />

und den Umland<strong>gemeinde</strong>n und die Berücksichtigung <strong>der</strong> jeweiligen räumlichen<br />

Beziehungen von beson<strong>der</strong>er Bedeutung.<br />

12-38-01-P Büro Dipl.- Ing. Gerald Eska, Landschaftsarchitekt, Elsa-Brändström-Str. 3, D-94327 Bogen, Okt. 2012


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Deckblatt Nr. 6 zum FNP <strong>mit</strong> LP <strong>der</strong> Gemeinde Parkstetten<br />

Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan <strong>mit</strong> integriertem Landschaftsplan)<br />

Im Flächennutzungsplan <strong>mit</strong> integriertem Landschaftsplan als verbindliche Planungsvorgabe<br />

finden sich für das überplante Gebiet folgende Darstellungen:<br />

− Allgemeine Wohngebiete am Ortsrand von Parkstetten<br />

− Private Grünfläche als Darstellung <strong>der</strong> tatsächlichen Ferienhaus-Parzellierungen<br />

− Die Wasserfläche des „Aschauer Parzellenweihers“<br />

− Landwirtschaftliche Flächen südlich des Parzellenweihers <strong>mit</strong> einem<br />

− vermutetem Bodendenkmal (Nr. 46)<br />

− Symbolhafte Darstellung vorhandener Bäume bzw. Gehölzgruppen<br />

− Sicherung landschaftlich gut eingebundener Ortsrän<strong>der</strong> sowie Pflege <strong>der</strong> dortigen<br />

Vegetation (v.a. Streuobstwiesen)<br />

Mit Deckblatt Nr. 6 soll <strong>der</strong> Planbereich als Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 Abs. 2<br />

BauNVO ausgewiesen werden.<br />

Hierdurch ist aufgrund einer zukünftig deutlich geringeren Baudichte eine extensivere<br />

Nutzung des Grundstückes zu erwarten.<br />

Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Festsetzungen zur konkreten Umsetzung von Zielen des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege<br />

werden gem. Art. 3 Abs. 2 ff. BayNatSchG im später aufzustellenden Bebauungs-<br />

und Grünordnungsplan getroffen.<br />

Erhaltenswerter Uferbewuchs ist auf dieser Planungsebene verbindlich festzusetzen.<br />

Boden-Denkmalschutz<br />

Der Flächennutzungsplan stellt im fraglichen Uferbereich keine Bodendenkmäler dar.<br />

Nach Angaben des <strong>der</strong>zeitigen Grundstücksbesitzers handelt es sich beim Geltungsbereich<br />

wahrscheinlich um eine Uferverfüllung in Zusammenhang <strong>mit</strong> dem damaligen Kiesabbau<br />

(vor 1960).<br />

Trotzdem könnten ggf. archäologische Sondierungen und nachfolgend auch Ausgrabungen<br />

erfor<strong>der</strong>lich werden. Aus diesem Grund sollte die Gemeinde zur Abstimmung<br />

evtl. Maßnahmen möglichst frühzeitig <strong>mit</strong> <strong>der</strong> zuständigen Kreisarchäologie o<strong>der</strong> dem<br />

Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Regensburg, Kontakt aufnehmen.<br />

Gemäß den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes sind grundsätzlich bei Erdarbeiten<br />

zu Tage kommende Keramik-, Metall- o<strong>der</strong> Knochenfunde umgehend <strong>der</strong> zuständigen<br />

Kreisarchäologie o<strong>der</strong> dem Landesamt für Denkmalpflege zu melden.<br />

12-38-01-P Büro Dipl.- Ing. Gerald Eska, Landschaftsarchitekt, Elsa-Brändström-Str. 3, D-94327 Bogen, Okt. 2012


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Deckblatt Nr. 6 zum FNP <strong>mit</strong> LP <strong>der</strong> Gemeinde Parkstetten<br />

5.2 Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> festgestellten Umweltauswirkungen<br />

5.2.1 Bestandsaufnahme<br />

Natürliche Grundlagen<br />

Das Untersuchungsgebiet wird dem Naturraum „Dungau“ (064), und hier <strong>der</strong> naturräumlichen<br />

Untereinheit „Parkstettener Feld“ (064.54) zugerechnet.<br />

Die Landschaft wird durch die Nie<strong>der</strong>terrasse aus kiesigem und sandigem Material geprägt,<br />

es gibt sehr flache NW-SO-gerichtete Rücken und Dünen, die jedoch durch Acker-baunutzung<br />

stark eingeebnet sind. (ARTEN- UND BIOTOPSCHUTZPROGRAMM LANDKREIS<br />

STRAUBING-BOGEN 2007).<br />

Das Planungsgebiet befindet sich im direkten Anschluss an den Aschauer Parzellenweiher<br />

und grenzt an eine bestehende Wohngebietsfläche <strong>der</strong> Gemeinde Parkstetten an.<br />

Es weist Höhen von ca. 320,70 m ü.NN entlang des Weges im Süden und ca. 319,10 m<br />

un<strong>mit</strong>telbar an <strong>der</strong> Wasserlinie auf.<br />

Bei den Böden handelt es sich um Lößlehmböden in den oberen Schichten sowie Sanden<br />

und Kiesen in den tieferen Schichten.<br />

Wasser: Das geplante WA liegt auf einer im Zuge des früher erfolgten Kiesabbaus vermutlich<br />

erstellten Uferausbuchtung des sog. ´Aschauer Parzellenweihes´.<br />

Die Potenziell natürliche Vegetation, also die Vegetation, die sich nach Aufhören <strong>der</strong><br />

menschlichen Nutzung langfristig einstellen würde, ist gemäß BAYER. LANDESAMT FÜR<br />

UMWELT (2009) <strong>der</strong> Feldulmen-Eschen-Hainbuchenwald.<br />

Bestandsprägende Baumarten sind demnach v.a. Stiel-Eiche, Hainbuche, Winter-Linde,<br />

Esche, Feld-Ahorn, Eberesche, Berg-Ahorn, Berg-Ulme und Buche.<br />

Das Klima des „Dungau“ ist mild kontinental geprägt <strong>mit</strong> Jahresdurchschnittstemperaturen<br />

um 9ºC. Die Vegetationsperiode beträgt hier über 220 Tage. Die jährlichen Nie<strong>der</strong>schläge<br />

liegen bei 700 mm.<br />

Arten- und Biotopschutz<br />

Natura-2000-Gebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile<br />

bzw. Naturdenkmale befinden sich nicht im Geltungsbereich. Ebenso<br />

sind auch entlang des Weiherufers keine amtlich ausgewiesenen Biotope vorhanden.<br />

Gemäß Arten- und Biotopschutzprogramm Landkreis Straubing-Bogen (ABSP 2007)<br />

befindet sich <strong>der</strong> Geltungsbereich des Deckblattes im Naturpark „Bayerischer Wald“.<br />

Lokale o<strong>der</strong> auch landesweit bedeutsame Biotopkomplexe wurden im Bearbeitungsgebiet<br />

nicht festgestellt.<br />

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Deckblatt Nr. 6 zum FNP <strong>mit</strong> LP <strong>der</strong> Gemeinde Parkstetten<br />

Vorhandene Nutzungen und naturnahe Strukturen<br />

Die Fläche wird <strong>der</strong>zeit als privat verpachtete Parzellensiedlung für Freizeitnutzung <strong>mit</strong><br />

Zugang zum Aschauer Parzellenweiher genutzt.<br />

Im Geltungsbereich finden sich viele standortuntypische Nadelgehölze und (geschnittene)<br />

Heckenstrukturen, aber auch ufertypische Einzelgehölze und Gehölzgruppen, welche<br />

erhalten werden sollten.<br />

Altlasten in Form von evtl. unzulässig eingebrachten Verfüllmaterialien im Uferbereich<br />

sind nicht bekannt.<br />

5.2.2 Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter sowie auf <strong>der</strong>en<br />

Wirkungsgefüge<br />

o Mensch, Gesundheit und Bevölkerung<br />

Durch die <strong>der</strong>zeitige Nutzung als Feizeitanlage kommt es durch den An- und Abfahrtsverkehr<br />

von Besitzern und <strong>der</strong>en Gästen, sowie die Badenutzung am Weiher zu<br />

einer hohen Belastung durch Lärmemissionen vor allem in den Abendstunden sowie<br />

an Wochenenden.<br />

Mit <strong>der</strong> zukünftigen Bebauung <strong>mit</strong> nur noch ca. fünf Wohnhäusern wird neben <strong>der</strong><br />

erwarteten Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Freizeitlärms auch <strong>der</strong> Zufahrtsverkehr zu diesem Uferabschnitt<br />

deutlich reduziert.<br />

Durch das geplante Wohngebiet bleibt weiterhin ca. 1,0 km Ufergelände für die Allgemeinheit<br />

unzugänglich.<br />

geringere Beeinträchtigung des „Schutzgutes Mensch“<br />

o Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt<br />

Der bestehende und zu erhaltende Uferbewuchs an drei Seiten und die Reduzierung<br />

des Nutzungsdruckes auf den Flächen im Geltungsbereich führt zu einer Beruhigung in<br />

mehreren Bereichen wie z.B. Verkehr, Besucheranzahl, aber auch <strong>der</strong> Badenutzung<br />

und hat da<strong>mit</strong> wegen des vermin<strong>der</strong>ten Störpotentials bessere Lebensbedingungen für<br />

Flora und Fauna an Land und im Wasser zur Folge. Mit <strong>der</strong> geplanten Überbauung des<br />

Grundstückes <strong>mit</strong> Wohnhäusern sind aufgrund <strong>der</strong> bereits <strong>der</strong>zeit intensiven Nutzung<br />

keine ökologisch sensiblen Flächen betroffen.<br />

geringere Beeinträchtigung als bisher<br />

o Boden<br />

Durch die zukünftige Überbauung <strong>mit</strong> Wohn- und Nebengebäuden kommt es zu einer<br />

nur noch teilweisen Inanspruchnahme von bislang <strong>mit</strong> Freizeitgebäuden und Erschließungswegen<br />

intensiv versiegelten Flächen.<br />

Auch <strong>mit</strong> <strong>der</strong> neuen Versiegelung ist zwar weiterhin ein dauerhafter Verlust von Böden<br />

<strong>mit</strong> ihrem Regenerations- und Absorptionsvermögen verbunden. Der relevante<br />

Uferabschnitt resultiert dabei aber wahrscheinlich von Verfüllungen aus dem in den<br />

12-38-01-P Büro Dipl.- Ing. Gerald Eska, Landschaftsarchitekt, Elsa-Brändström-Str. 3, D-94327 Bogen, Okt. 2012


- 11 -<br />

Deckblatt Nr. 6 zum FNP <strong>mit</strong> LP <strong>der</strong> Gemeinde Parkstetten<br />

1950iger-Jahren erfolgten Kiesabbau, <strong>der</strong> dem Entstehen des „Parzellenweihers“<br />

zugrunde liegt; so<strong>mit</strong> sind keine natürlich entstandenen Böden von <strong>der</strong> Umplanung<br />

betroffen.<br />

geringere Beeinträchtigung als bisher<br />

o Wasser<br />

Mit Geländehöhen <strong>der</strong> zur Behauung vorgesehenen, eher südlich und da<strong>mit</strong> uferfern<br />

gelegenen Bereiche von deutlich über 319,00 m ü.NN befindet sich das Areal oberhalb<br />

<strong>der</strong> für diesen Bereich geltenden HW100-Grenze <strong>der</strong> Donau von 319,20 m ü.NN.<br />

Die intensive Ufernutzung dürfte deutlich zurückgehen, Kellergeschosse, die in das<br />

Grundwasser eindringen würden, sind nicht geplant.<br />

Mit <strong>der</strong> zukünftig geringeren Versiegelung wird auch <strong>der</strong> Oberflächenabfluss zugunsten<br />

eines höheren Versickerungsanteils vermin<strong>der</strong>t.<br />

Da<strong>mit</strong> sind vermehrte Beeinträchtigungen für das Schutzgut Oberflächen- und<br />

Grundwasser hinsichtlich <strong>der</strong> Wasserqualität nicht zu erwarten.<br />

geringere Beeinträchtigung als bisher<br />

o Klima, Luft, sparsame und effiziente Nutzung <strong>der</strong> Energie, Vermeidung von Emissionen<br />

Auch durch die geplante Wohnbaunutzung ist <strong>mit</strong> grundsätzlichen Verän<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Standortfaktoren, v.a. durch Überbauung auszugehen, die auch mikroklimatische<br />

Folgen nach sich ziehen. So ist im Bereich <strong>der</strong> versiegelten Flächen <strong>mit</strong> insgesamt<br />

ungünstigen kleinklimatischen Bedingungen (erhöhte Abstrahlung, vermin<strong>der</strong>te Verdunstung)<br />

zu rechnen.<br />

Da die von diesen Verän<strong>der</strong>ungen betroffene Fläche bereits bislang <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Parzellensiedlung<br />

bebaut ist, ist von keiner weiteren Verschlechterung des Kleinklimas auszugehen.<br />

Der Bau und Betrieb von Erschließungsanlagen und Wohngebäuden ist immer auch<br />

<strong>mit</strong> Ausstoß von klimaschädlichem CO2 verbunden. Spätere Emissionen wie z.B.<br />

Ruß, Stäube etc. sind durch zugelassene Heizanlagen auf das jeweils technisch<br />

machbare Mindestmaß zu reduzieren. Mit einer Auf-Dach-Montage von Solar-<br />

und/o<strong>der</strong> Photovoltaikanlagen kann ein weiterer Beitrag zum Klimaschutz und zur<br />

Einsparung fossiler Energieträger erfolgen.<br />

Eine sparsame und effiziente Nutzung von Energie sollte dabei nicht nur aufgrund<br />

<strong>der</strong> Rohstoff- bzw. Energiepreise selbstverständlich sein, son<strong>der</strong>n jegliches wirtschaftliches<br />

Handeln grundsätzlich beeinflussen.<br />

geringere verbleibende Beeinträchtigung<br />

12-38-01-P Büro Dipl.- Ing. Gerald Eska, Landschaftsarchitekt, Elsa-Brändström-Str. 3, D-94327 Bogen, Okt. 2012


o Abfälle und Abwässer<br />

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Deckblatt Nr. 6 zum FNP <strong>mit</strong> LP <strong>der</strong> Gemeinde Parkstetten<br />

Anfallende häusliche Abfallstoffe sollten getrennt erfasst und über Wertstoffhöfe recycelt<br />

werden. Kompostierbare Anteile können über Kompostlegen auf den einzelnen<br />

Grundstücken dem örtlichen Kreislauf un<strong>mit</strong>telbar wie<strong>der</strong> zugeführt werden.<br />

Anfallendes Schmutzwasser wird durch Anschluss an den im Seering vorhandenen<br />

Kanal <strong>der</strong> Kläranlage Reibersdorf zugeleitet.<br />

geringere verbleibende Beeinträchtigung<br />

o Landschaft(-sbild), Fernwirkung<br />

Das geplante Wohngebiet stellt in seinem Umfang eine optische Überprägung des<br />

Landschaftsbildes im Planungsgebiet dar.<br />

Die Wirkung von zukünftig zwar weniger, aber dafür größeren Baukörpern ist unter<br />

dem Aspekt eines ungestörten Landschaftsgenusses als „naturfern" zu betrachten,<br />

so dass diesbezüglich auch weiterhin gewisse visuelle Beeinträchtigungen auftreten.<br />

Mit dem Rückbau vieler Freizeitgebäude bei gleichzeitiger Sicherung von erhaltenswertem<br />

Uferbewuchs ist daher auch <strong>mit</strong> einer gewissen optischen Verbesserung zu<br />

rechnen.<br />

Durch die neue Wohnbebauung im Geltungsbereich erfolgt keine erstmalige Zersiedlung<br />

von bislang unbelasteten o<strong>der</strong> unzerschnittenen Landschaftsbereichen.<br />

Bei einem überwiegenden Erhalt des vorhandenen Bewuchses ist daher auch <strong>mit</strong><br />

keiner gravierend störenden Fernwirkung o<strong>der</strong> <strong>mit</strong> unzumutbaren Beeinträchtigungen<br />

für das Landschaftsbild zu rechnen.<br />

Bei <strong>der</strong> Gesamtbeurteilung des ca. 1,00 ha großen Wohngebietes unter optisch/ästhetischen<br />

Aspekten ist zu berücksichtigen, dass es sich beim Untersuchungsgebiet<br />

insgesamt um einen <strong>mit</strong> Bebauung (bestehende Parzellensiedlung sowie<br />

angrenzende Wohnbebauung) bereits vorbelasteten Raum handelt.<br />

geringe verbleibende Beeinträchtigung<br />

o Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Auf <strong>der</strong> Fläche des zukünftigen Wohngebiets befinden sich keine kulturhistorische<br />

Landschaftselemente o<strong>der</strong> sonstige Kultur- und Sachgüter. Für den Fall evtl. auftreten<strong>der</strong><br />

Bodendenkmäler - ggf. entlang <strong>der</strong> beim damaligen Kiesabbau unverän<strong>der</strong>ten<br />

Südseite des Geltungsbereiches - sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen<br />

und zu ergreifen.<br />

keine Beeinträchtigung<br />

12-38-01-P Büro Dipl.- Ing. Gerald Eska, Landschaftsarchitekt, Elsa-Brändström-Str. 3, D-94327 Bogen, Okt. 2012


- 13 -<br />

Deckblatt Nr. 6 zum FNP <strong>mit</strong> LP <strong>der</strong> Gemeinde Parkstetten<br />

o Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern<br />

Der vorhandene starke, aber zukünftig verringerte Versiegelungsanteil steht in direktem<br />

Zusammenhang <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung des Bodens, <strong>der</strong> Artenzusammensetzung<br />

von Tier- und Pflanzenwelt und den kleinklimatischen Verhältnissen.<br />

Zusätzliche Belastungen durch Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern<br />

sind aus hiesiger Sicht jedoch nicht zu erwarten.<br />

keine Beeinträchtigung<br />

5.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes<br />

Bei Durchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Durch die zukünftig geringere Versiegelung ist eine leichte Verbesserung <strong>der</strong> bereits<br />

<strong>der</strong>zeit vorhandenen negativen Auswirkungen v.a. auf die Schutzgüter Boden und Wasser<br />

zu erwarten.<br />

Negative Auswirkungen auf vorhandene Biotopstrukturen sind nicht festzustellen. Durch<br />

die Entfernung <strong>der</strong> aktuellen Bebauung werden Flächen entsiegelt und so zusätzlicher<br />

Lebensraum für Pflanzen und Tiere geschaffen.<br />

Bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> vorliegenden Planung würde die Fläche weiter als Parzellensiedlung<br />

genutzt werden. Bei einer Beibehaltung <strong>der</strong> aktuellen Nutzung blieben <strong>der</strong> höhere<br />

Versiegelungsgrad sowie <strong>der</strong> Nutzungsdruck auf den Weiher bestehen.<br />

5.2.4 Geplante Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

Auf <strong>der</strong> Ebene des aufzustellenden Bebauungsplanes:<br />

Vermeidungsmaßnahmen, z.B.<br />

o Versickerung von Oberflächenwasser in Wiesenmulden o<strong>der</strong> Absetzbecken als umweltverträgliche<br />

Regenwasserbehandlung<br />

o Keine durchlaufenden Zaun- o<strong>der</strong> Fundamentsockel zur Vermeidung von Wan<strong>der</strong>ungsbarrieren<br />

für z.B. Kleinsäuger.<br />

Verringerungsmaßnahmen, z.B.<br />

o Festsetzung einer geringen Grundflächenzahl (GFZ) von max. 0,3<br />

o Private Gehölzpflanzungen zur besseren landschaftlichen Einbindung <strong>der</strong> zukünftigen<br />

Wohnhäuser<br />

o keine Entfernung erhaltenswerter Ufer- und sonstiger Gehölze<br />

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Ausgleichsmaßnahmen<br />

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Deckblatt Nr. 6 zum FNP <strong>mit</strong> LP <strong>der</strong> Gemeinde Parkstetten<br />

Im Zusammenhang <strong>mit</strong> <strong>der</strong> naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (vgl. § 9 Abs. 1a<br />

BauGB) sind Baugebiete gemäß dem Leitfaden „Eingriffsregelung in <strong>der</strong> Bauleitplanung“<br />

ausgleichspflichtig. Gemäß <strong>der</strong> o.g. Vorbesprechung <strong>der</strong> geplanten WA-Entwicklung im<br />

Landratsamt Straubing-Bogen ist für eine Bilanzierung die <strong>der</strong>zeitige Nutzung als Ausgangssituation<br />

zugrunde zu legen.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> zukünftig erwarteten geringeren Eingriffe auf <strong>der</strong> Fläche wird <strong>der</strong>zeit von<br />

keiner zusätzlichen o<strong>der</strong> externen Ausgleichsverpflichtung ausgegangen.<br />

5.2.5 Alternative Planungsmöglichkeiten<br />

Der ausgewählte Standort weist im Vergleich zu an<strong>der</strong>en Standorten innerhalb <strong>der</strong> Gemeinde,<br />

bei denen erstmalig eine Überbauung von i.d.R. landwirtschaftlich genutzten<br />

Böden stattfinden würde, folgende günstige Standortfaktoren auf:<br />

− Verbesserung <strong>der</strong> Ausgangssituation aufgrund des Wegfalls <strong>der</strong> dicht bebauten, relativ<br />

ungeordnet angelegten Parzellensiedlung<br />

− ökologisch unsensible Ausgangsflächen <strong>mit</strong> hohem Versiegelungsanteil<br />

− Lage am nördlichen Ortsrand von Parkstetten <strong>mit</strong> einer siedlungsstrukturellen Anbindung<br />

an das vorhandene Wohngebiet<br />

− gegebene verkehrstechnische Erreichbarkeit über bereits vorhandene Straßen (Seering)<br />

Insgesamt ist am gewählten Standort eine Redzierung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Beeinträchtigungen<br />

von Schutzgütern zu erwarten. Alternativ wäre die Beibehaltung <strong>der</strong> intensiven Freizeitnutzung<br />

anzuführen.<br />

5.3 Zusätzliche Angaben<br />

5.3.1 Beschreibung <strong>der</strong> wichtigsten Merkmale <strong>der</strong> verwendeten technischen Verfahren<br />

und Hinweise auf Schwierigkeiten bei <strong>der</strong> Umweltprüfung<br />

Daten zu natürlichen Grundlagen und zur Bestandserhebung wurden folgenden Quellen<br />

entnommen:<br />

- Fachinformationssystem Naturschutz (Fis-Natur)<br />

- Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP des Landkreises Straubing-Bogen 2007)<br />

- Kommunaler Landschaftsplan <strong>der</strong> Gemeinde Parkstetten<br />

- Geländenivellement durch das Ing.-Büro Sehlhoff (2012)<br />

- Örtliche Geländeeinsicht durch das Landschaftsarchitekturbüro Eska (2012).<br />

Die Analyse und Bewertung <strong>der</strong> Schutzgüter erfolgte verbal-argumentativ. Beson<strong>der</strong>e<br />

Schwierigkeiten im Rahmen <strong>der</strong> Umweltprüfung traten im vorliegenden Fall nicht auf.<br />

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Deckblatt Nr. 6 zum FNP <strong>mit</strong> LP <strong>der</strong> Gemeinde Parkstetten<br />

5.3.2 Beschreibung <strong>der</strong> geplanten Überwachungsverfahren (Monitoring)<br />

Zukünftig haben Kommunen zu überwachen, ob und inwieweit erhebliche unvorhergesehene<br />

Umweltauswirkungen infolge <strong>der</strong> Durchführung ihrer Planung eintreten (§ 4c<br />

BauGB). Dies dient im Wesentlichen <strong>der</strong> frühzeitigen Er<strong>mit</strong>tlung nachteiliger Umweltfolgen,<br />

um durch geeignete Gegenmaßnahmen Abhilfe zu schaffen.<br />

− Eine frühzeitige Kontaktaufnahme <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Kreisarchäologie vor Beginn von geplanten<br />

Bauarbeiten sollte erfolgen, um evtl. Belange <strong>der</strong> Bodendenkmalpflege abzustimmen.<br />

− Durchführung sämtlicher Arbeiten (Planung, technische Bau- und naturnahe Ausgleichsmaßnahmen,<br />

Überwachung) von qualifiziertem Personal.<br />

− Einhaltung <strong>der</strong> einschlägigen Sicherheitsauflagen und Richtlinien bei allen Bautätigkeiten,<br />

insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Unfallverhütungsvorschriften <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft, bei<br />

Baumpflanzungen Einhaltung einer Abstandszone von je 2,50 m bei<strong>der</strong>seits von Erdkabeln<br />

sowie Berücksichtigung des Merkblattes über Baumstandorte und unterirdische<br />

Ver- und Entsorgungsanlagen, herausgegeben von <strong>der</strong> Forschungsgesellschaft<br />

für Straßen- und Verkehrswesen.<br />

− Erstellung geson<strong>der</strong>ter Freiflächen- und/o<strong>der</strong> Pflanzpläne für alle öffentlichen und<br />

privaten Grünflächen zur Konkretisierung <strong>der</strong> grünordnerischen Festsetzungen.<br />

− Gemeinsame Begehungen und Abnahmen zwischen Gemeinde, Vertretern <strong>der</strong> Bauaufsichts-<br />

und <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde nach Fertigstellung <strong>der</strong> Bau- und<br />

Pflanzmaßnahmen.<br />

− Überprüfung evtl. Ausgleichsflächen sowie <strong>der</strong> zur Eingrünung vorgesehenen Baum-<br />

und Heckenpflanzungen hinsichtlich ihrer Entwicklung und Funktion in festzulegenden<br />

Abständen. Bei Gehölzausfällen sind gleichartige Ergänzungspflanzungen vorzunehmen.<br />

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Deckblatt Nr. 6 zum FNP <strong>mit</strong> LP <strong>der</strong> Gemeinde Parkstetten<br />

5.3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Auf einer ca. 1,0 ha großen Uferfläche des sog. Aschauer Parzellenweihers im Norden<br />

Parkstettens ist im Anschluss an ein bestehendes Wohngebiet ein weiteres Allgemeines<br />

Wohngebiet <strong>mit</strong> ca. fünf größeren Einzelparzellen geplant.<br />

Das Gelände wird <strong>der</strong>zeit gemäß FNP als private Grünfläche genutzt. Aktuell ist die Fläche<br />

dicht <strong>mit</strong> kleinen Wochenend- bzw. Ferienhäusern bebaut. Es befinden sich keine<br />

geschützten Lebensräume innerhalb des Plangebietes.<br />

Aufgrund des zukünftig verringerten Versiegelungsanteils sind nach <strong>der</strong>zeitigem Kenntnisstand<br />

keine nachhaltigen o<strong>der</strong> erheblichen negativen Auswirkungen auf Mensch, Tier<br />

und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Landschaft o<strong>der</strong> sonstige Schutzgüter zu erwarten;<br />

es ist im Gegenteil von einer leicht verbesserten Gesamtsituation auszugehen.<br />

Schutzgut Auswirkungen<br />

Mensch, Gesundheit und Bevölkerung geringere Beeinträchtigung<br />

Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt geringere Beeinträchtigung<br />

Boden geringere Beeinträchtigung<br />

Wasser geringere Beeinträchtigung<br />

Klima, Luft, sparsame und effiziente Nutzung <strong>der</strong><br />

Energie, Vermeidung von Emissionen<br />

geringe verbleibende Beeinträchtigung<br />

Abfälle und Abwässer geringe verbleibende Beeinträchtigung<br />

Landschaft(-sbild), Fernwirkung geringe verbleibende Beeinträchtigung<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter keine Beeinträchtigung<br />

Wechselwirkungen zw. den Schutzgütern keine Beeinträchtigung<br />

6. Erschließung, Ver- und Entsorgung<br />

Die straßenmäßige Erschließung des geplanten Wohngebietes ist über einen Ausbau<br />

<strong>der</strong> vorh. Straße „Seering“ von Osten her geplant.<br />

Die Stromversorgung ist durch Anschluss an das Versorgungsnetz <strong>der</strong> E.ON Bayern<br />

AG <strong>mit</strong> entsprechenden Erweiterungen vorgesehen.<br />

Die Trink- und Brauchwasserversorgung soll durch Anschluss an die Wasserversorgung<br />

<strong>der</strong> Buchberggruppe erfolgen.<br />

Die Abwasserentsorgung ist zur gemeindlichen Kläranlage in Reibersdorf geplant.<br />

Für die Oberflächenwasserbehandlung sind ausreichend Versickerungsflächen auf<br />

den privaten Grundstücken bereitzustellen. Eine un<strong>mit</strong>telbare Ableitung in den Weiher ist<br />

nicht zulässig.<br />

Die Entsorgung anfallen<strong>der</strong> fester Abfallstoffe ist durch den Zweckverband Abfallwirtschaft<br />

Straubing Stadt und Land - ZAW - gewährleistet.<br />

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7. Denkmalschutz<br />

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Deckblatt Nr. 6 zum FNP <strong>mit</strong> LP <strong>der</strong> Gemeinde Parkstetten<br />

Gemäß den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes sind grundsätzlich bei Erdarbeiten<br />

zu Tage kommende Keramik-, Metall- o<strong>der</strong> Knochenfunde umgehend <strong>der</strong> Kreisarchäologie<br />

des Landratsamtes Regensburg o<strong>der</strong> dem Bayerischen Landesamt für<br />

Denkmalpflege - Dienststelle Regensburg - zu melden.<br />

Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme <strong>mit</strong> den zuständigen Stellen vor Beginn von geplanten<br />

Bauarbeiten wird empfohlen.<br />

8. Wasserwirtschaftliche Belange<br />

Es wird empfohlen, bei evtl. erfor<strong>der</strong>lichen Aushubarbeiten das anstehende Erdreich generell<br />

von einer fachkundigen Person organoleptisch beurteilen zu lassen. Bei offensichtlichen<br />

Störungen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Verdachtsmomenten (Geruch, Optik etc.) ist das Landratsamt<br />

Straubing-Bogen o<strong>der</strong> das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf zu informieren.<br />

9. Beteiligte Behörden<br />

1. Regierung von Nie<strong>der</strong>bayern, Höhere Landesplanungsstelle, Landshut<br />

2. Regionaler Planungsverband Donau-Wald am Landratsamt Straubing-Bogen, Straubing<br />

3. Landratsamt Straubing-Bogen, (6-fach: Untere Bauaufsichtsbehörde, Untere Immissionsschutzbehörde,<br />

Untere Naturschutzbehörde, Kreisstraßenbaubehörde, Gesundheitsbehörde,<br />

Kreisarchäologie)<br />

4. Wasserwirtschaftsamt Deggendorf<br />

5. Vermessungsamt Straubing<br />

6. Energieversorgungsunternehmen e.on Bayern AG<br />

7. Energieversorgungsunternehmen Rupert Hei<strong>der</strong>, Wörth a.d. Donau<br />

8. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Straubing<br />

9. Zweckverband Wasserversorgung <strong>der</strong> Buchberggruppe<br />

10. Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land (ZAW), Straubing<br />

11. Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Bodendenkmalpflege, Dienststelle Regensburg<br />

12. Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Straubing-Bogen<br />

13. Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Straubing-Bogen, Geiselhöring<br />

14. Landesfischereiverband Bayern e.V., München<br />

15. Benachbarte Kommunen: Straubing, Kirchroth, Steinach, Bogen<br />

16. Kreisbrandrat<br />

17. Deutsche Telekom AG, DT Netzproduktion, Regensburg<br />

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