deckblatt nr. 6 flächennutzungs- mit landschaftsplan der gemeinde ...
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12-38-01-P<br />
GEMEINDE<br />
PARKSTETTEN<br />
DECKBLATT NR. 6<br />
ZUM<br />
FLÄCHENNUTZUNGS- MIT LANDSCHAFTSPLAN DER<br />
GEMEINDE PARKSTETTEN<br />
ALLGEMEINES WOHNGEBIET<br />
WA „SEERING“ PARKSTETTEN<br />
Landkreis Straubing-Bogen<br />
Regierungsbezirk Nie<strong>der</strong>bayern<br />
BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT<br />
Aufstellungsbeschluss vom 25.10.2012<br />
Billigungsbeschluss vom .....................<br />
Feststellungsbeschluss vom .....................<br />
Planungsträger: Bearbeitung:<br />
ELSA-BRÄNDSTRÖM-STR. 3, D-94327 BOGEN<br />
F O N 0 9 4 2 2 / 8 0 5 4 5 0 , F A X - / 8 0 5 4 5 1<br />
E-MAIL: i n f o @ e s k a - b o g e n . d e<br />
Gemeinde Parkstetten, vertreten durch Büro Dipl.-Ing.<br />
Herrn Ersten Bürgermeister Gerald Eska<br />
Hei<strong>nr</strong>ich Krempl Landschaftsarchitekt<br />
Schulstr. 3 Elsa-Brändström-Str. 3<br />
D-94365 Parkstetten D-94327 Bogen<br />
Fon 09421 / 9933 - 0 Fon 09422/8054-50<br />
Fax 09421 / 9933 - 21 Fax 09422/8054-51<br />
buergermeister@parkstetten.de info@eska-bogen.de<br />
............................................ ....................................<br />
Hei<strong>nr</strong>ich Krempl Gerald Eska<br />
Erster Bürgermeister Landschaftsarchitekt
- 2 -<br />
Deckblatt Nr. 6 zum FNP <strong>mit</strong> LP <strong>der</strong> Gemeinde Parkstetten<br />
12-38-01-P Büro Dipl.- Ing. Gerald Eska, Landschaftsarchitekt, Elsa-Brändström-Str. 3, D-94327 Bogen, Okt. 2012<br />
Seite<br />
1. Übersichtslageplan M ca. 1:25.000 ...................................................................3<br />
2. Luftbildausschnitt ..............................................................................................4<br />
3. Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen <strong>der</strong> Planung ..............................5<br />
4. Planungsrechtliche Ausgangsvoraussetzungen.............................................5<br />
5. Umweltbericht.....................................................................................................6<br />
5.1 Einleitung..............................................................................................................6<br />
5.1.1 Inhalt und wichtigste Ziele des Bauleitplanes.......................................................6<br />
5.1.2 Festgelegte Ziele des Umweltschutzes in einschlägigen Fachgesetzen und<br />
Fachplänen und Art <strong>der</strong>en Berücksichtigung........................................................7<br />
5.2 Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> festgestellten Umweltauswirkungen ...............9<br />
5.2.1 Bestandsaufnahme ..............................................................................................9<br />
5.2.2 Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter sowie auf <strong>der</strong>en<br />
Wirkungsgefüge .................................................................................................10<br />
5.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes ......................................13<br />
5.2.4 Geplante Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen...............13<br />
5.2.5 Alternative Planungsmöglichkeiten.....................................................................14<br />
5.3 Zusätzliche Angaben ..........................................................................................14<br />
5.3.1 Beschreibung <strong>der</strong> wichtigsten Merkmale <strong>der</strong> verwendeten technischen<br />
Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten bei <strong>der</strong> Umweltprüfung ................ 14<br />
5.3.2 Beschreibung <strong>der</strong> geplanten Überwachungsverfahren (Monitoring)...................15<br />
5.3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung ......................................................16<br />
6. Erschließung, Ver- und Entsorgung ...............................................................16<br />
7. Denkmalschutz .................................................................................................17<br />
8. Wasserwirtschaftliche Belange.......................................................................17<br />
9. Beteiligte Behörden..........................................................................................17
1. Übersichtslageplan M ca. 1:25.000<br />
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Deckblatt Nr. 6 zum FNP <strong>mit</strong> LP <strong>der</strong> Gemeinde Parkstetten<br />
12-38-01-P Büro Dipl.- Ing. Gerald Eska, Landschaftsarchitekt, Elsa-Brändström-Str. 3, D-94327 Bogen, Okt. 2012
2. Luftbildausschnitt<br />
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Deckblatt Nr. 6 zum FNP <strong>mit</strong> LP <strong>der</strong> Gemeinde Parkstetten<br />
12-38-01-P Büro Dipl.- Ing. Gerald Eska, Landschaftsarchitekt, Elsa-Brändström-Str. 3, D-94327 Bogen, Okt. 2012
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Deckblatt Nr. 6 zum FNP <strong>mit</strong> LP <strong>der</strong> Gemeinde Parkstetten<br />
3. Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen <strong>der</strong> Planung<br />
Die Gemeinde Parkstetten plant auf Veranlassung eines privaten Grundstückseigentümers<br />
im Bereich des sog. „Aschauer Parzellenweihers“ die Ausweisung eines kleinen<br />
Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 Abs. 2 BauNVO.<br />
Ziel ist die bauleitplanerische Vorbereitung für die zukünftige Nutzung eines Teilbereiches<br />
als Wohngebiet zur besseren städtebaulichen Ordnung des <strong>der</strong>zeitigen Zustandes.<br />
Die momentane intensive Freizeitnutzung in Form von eng aneinan<strong>der</strong> grenzenden, verpachteten<br />
Einzelparzellen <strong>mit</strong> Zugang zum Weiher soll zukünftig durch nur noch einige<br />
wenige Baugrundstücke <strong>mit</strong> deutlich zurücktreten<strong>der</strong> Bebauungsdichte ersetzt werden.<br />
Der <strong>der</strong>zeitige, hohe Versiegelungsgrad <strong>der</strong> Fläche <strong>mit</strong> einer Vielzahl von Zufahrten,<br />
Stellplätzen und Garten- bzw. Freizeithäuschen wird durch größere Grünflächen- bzw.<br />
Hausgartenanteile abgelöst.<br />
Grundstückseigentümer und Gemeinde versprechen sich darüber hinaus einen Rückgang<br />
<strong>der</strong> gerade in den Sommermonaten o<strong>der</strong> an den Wochenenden vorherrschenden<br />
Nutzungs- und Lärmintensität bei verringertem Verkehrsaufkommen durch weniger Anwohner.<br />
Die Planung wurde am 23.07.2012 <strong>mit</strong> Vertretern <strong>der</strong> zuständigen Fachstellen im Landratsamt<br />
Straubing-Bogen bereits vorbesprochen und aufgrund <strong>der</strong> vermin<strong>der</strong>ten Nutzungsdichte<br />
grundsätzlich positiv bewertet.<br />
4. Planungsrechtliche Ausgangsvoraussetzungen<br />
Im Landesentwicklungsprogramm Bayern ist das Gemeindegebiet von Parkstetten<br />
als „Stadt- und Umlandbereich im ländlichen Raum“ bestimmt; im Regionalplan Donau-<br />
Wald (12) erfolgte eine nachrichtliche Übernahme. Die günstige Infrastruktur, insbeson<strong>der</strong>e<br />
die günstige Anbindung an das regionale Verkehrsnetz, soll zur Verbesserung <strong>der</strong><br />
Lebens- und Arbeitsbedingungen in <strong>der</strong> Region genutzt werden. Gem. Regionalplan<br />
„lässt <strong>der</strong> bisher erreichte Verdichtungsgrad im Allgemeinen durchaus noch eine relativ<br />
großzügige Bereitstellung von Flächen für Wohn-, gewerbliche und infrastrukturelle<br />
Zwecke zu“ (Regionalplan Region Donau-Wald 2008, zu A II, zu 1.2).<br />
Für die Gemeinde Parkstetten liegt ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan <strong>mit</strong> integriertem<br />
Landschaftsplan vor. Dieser weist den kompletten Uferbereich des Weihers als<br />
„private Grünfläche“ aus.<br />
Zur geplanten Nutzungsän<strong>der</strong>ung wird zunächst die Aufstellung eines entsprechenden<br />
Flächennutzungs- <strong>mit</strong> integriertem Landschaftsplan<strong>deckblatt</strong>es vorgesehen. Der Gemein<strong>der</strong>at<br />
hat hierzu in <strong>der</strong> Sitzung vom 25.10.2012 den Aufstellungsbeschluss für das<br />
vorliegende FNP-/LP-Deckblatt getroffen.<br />
Die Gemeinde beabsichtigt nach <strong>der</strong> FNP/LP-Än<strong>der</strong>ung die Aufstellung eines entsprechenden<br />
Bebauungsplanes <strong>mit</strong> integriertem Grünordnungsplan.<br />
12-38-01-P Büro Dipl.- Ing. Gerald Eska, Landschaftsarchitekt, Elsa-Brändström-Str. 3, D-94327 Bogen, Okt. 2012
- 6 -<br />
Deckblatt Nr. 6 zum FNP <strong>mit</strong> LP <strong>der</strong> Gemeinde Parkstetten<br />
Dem Landschaftsplanungs- und Landschaftsarchitekturbüro Dipl.-Ing. Gerald Eska in<br />
Bogen wurde vom Grundstückseigentümer <strong>der</strong> Auftrag zur Erstellung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Planungen erteilt.<br />
5. Umweltbericht<br />
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB ist <strong>mit</strong> Wirkung <strong>der</strong> BauGB-<br />
Novellierung vom 20.07.2004 zu Bauleitplänen eine Umweltprüfung und hierfür die Erstellung<br />
eines Umweltberichtes als geson<strong>der</strong>ter Teil <strong>der</strong> Begründung erfor<strong>der</strong>lich. Er er<strong>mit</strong>telt<br />
und bewertet voraussichtliche, erhebliche Auswirkungen auf unterschiedliche<br />
Umweltbelange in Zusammenhang <strong>mit</strong> dem jeweils beabsichtigten Vorhaben.<br />
5.1 Einleitung<br />
5.1.1 Inhalt und wichtigste Ziele des Bauleitplanes<br />
Das vorliegende Deckblatt zum Flächennutzungsplan <strong>mit</strong> integriertem Landschaftsplan<br />
hat die Umwandlung einer intensiv genutzten, dicht <strong>mit</strong> Freizeithütten und Ferienhäusern<br />
bebauten privaten Grünfläche in ein zukünftiges Allgemeines Wohngebiet <strong>mit</strong> nur noch<br />
ca. 5 größeren Einzelgrundstücken zum Inhalt. Es trifft grundsätzliche Aussagen zum zu<br />
erwartenden Eingriff in Natur und Landschaft und zur notwendigen Einbindung in seine<br />
Umgebung.<br />
Lage und Ausdehnung<br />
Das Planungsgebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand <strong>der</strong> Gemeinde Parkstetten, westlich<br />
<strong>der</strong> Harthofer Straße, an <strong>der</strong> als Kiesweg bestehenden Verlängerung des Seerings<br />
und im direkten Anschluss an den Aschauer Parzellenweiher.<br />
Nach Westen hin folgen weitere Uferparzellen, im Süden grenzt das geplante Allgemeine<br />
Wohngebiet - getrennt vom o.g. Kiesweg - an das letzte <strong>der</strong>zeit <strong>mit</strong> einem Wohnhaus<br />
bebaute Grundstück Seering 1a sowie an zwei landwirtschaftlich genutzte Flächen auf<br />
den Fl.Nrn. 1166 und 1167 an.<br />
Der Geltungsbereich des Deckblatts umfasst die Fl.Nrn. 1184T, 1184/7, -/8 und -/9 <strong>mit</strong><br />
insgesamt ca. 9.450m²; er hat eine West-Ost-Ausdehnung zwischen ca. 140-180 m und<br />
eine Nord-Süd-Ausdehnung zwischen ca. 60-100m.<br />
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Deckblatt Nr. 6 zum FNP <strong>mit</strong> LP <strong>der</strong> Gemeinde Parkstetten<br />
5.1.2 Festgelegte Ziele des Umweltschutzes in einschlägigen Fachgesetzen und<br />
Fachplänen und Art <strong>der</strong>en Berücksichtigung<br />
Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP 2006)<br />
Als fachliche Ziele und Grundsätze gem. Teil B I des LEP´s - nachhaltige Sicherung und<br />
Entwicklung <strong>der</strong> natürlichen Lebensgrundlagen und nachhaltige Wasserwirtschaft sind<br />
anzuführen:<br />
− Dauerhafte Sicherung und Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Naturgüter Boden, Wasser,<br />
Luft/Klima, Pflanzen- und Tierwelt in ihrer Funktion und in ihrem dynamischen Zusammenwirken<br />
als natürliche Lebensgrundlagen<br />
− Erhalt des Bodens als Träger <strong>der</strong> natürlichen Bodenfunktionen, Minimierung von Versiegelung,<br />
Erosion, Verdichtung, Auswaschung und Schadstoffa<strong>nr</strong>eicherung<br />
− Intakthaltung des Wasserhaushaltes für Menschen, Tiere und Pflanzen<br />
− Sicherung <strong>der</strong> Lebens- bzw. Teillebensräume für Pflanzen und Tiere, Weiterentwicklung<br />
zu Biotopverbundsystemen<br />
− Nachhaltige Nutzungsfähigkeit <strong>der</strong> Naturgüter erhalten<br />
− Entwicklung von Siedlungsgebieten <strong>mit</strong> Grünzügen/Verbindungen zur freien Landschaft<br />
− Erhaltung und Verbesserung <strong>der</strong> Versickerungsfähigkeit von Flächen durch Beschränkung<br />
<strong>der</strong> Bodenversiegelung<br />
− Möglichst dezentrale Entsorgung und vorzugsweise Versickerung des Nie<strong>der</strong>schlagswassers<br />
von befestigten Siedlungs- und Verkehrsflächen.<br />
Fachliche Ziele und Grundsätze gem. Teil B VI - Nachhaltige Siedlungsentwicklung -<br />
sind u.a.:<br />
− Möglichst geringe Versiegelung von Freiflächen<br />
− Anbindung von Neubauflächen an geeignete Siedlungseinheiten<br />
− Möglichst schonende Einbindung von Siedlungsgebieten o<strong>der</strong> sonstigen Vorhaben in<br />
die Landschaft<br />
Regionalplan Region Donau-Wald (RP 12), Stand September 2008<br />
− Lage <strong>der</strong> Gemeinde im Stadt- und Umlandbereich Straubing, im sog. Nahbereich des<br />
Oberzentrums Straubing (gem. Karte Raumstruktur)<br />
− Es ist anzustreben, die Stadt- und Umlandbereiche (…) Straubing als regionale Wirtschafts-<br />
und Versorgungsschwerpunkte <strong>der</strong> ländlichen Region zu entwickeln. Dabei<br />
ist eine ausgewogene Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung zwischen den Kernstädten<br />
und den Umland<strong>gemeinde</strong>n und die Berücksichtigung <strong>der</strong> jeweiligen räumlichen<br />
Beziehungen von beson<strong>der</strong>er Bedeutung.<br />
12-38-01-P Büro Dipl.- Ing. Gerald Eska, Landschaftsarchitekt, Elsa-Brändström-Str. 3, D-94327 Bogen, Okt. 2012
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Deckblatt Nr. 6 zum FNP <strong>mit</strong> LP <strong>der</strong> Gemeinde Parkstetten<br />
Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan <strong>mit</strong> integriertem Landschaftsplan)<br />
Im Flächennutzungsplan <strong>mit</strong> integriertem Landschaftsplan als verbindliche Planungsvorgabe<br />
finden sich für das überplante Gebiet folgende Darstellungen:<br />
− Allgemeine Wohngebiete am Ortsrand von Parkstetten<br />
− Private Grünfläche als Darstellung <strong>der</strong> tatsächlichen Ferienhaus-Parzellierungen<br />
− Die Wasserfläche des „Aschauer Parzellenweihers“<br />
− Landwirtschaftliche Flächen südlich des Parzellenweihers <strong>mit</strong> einem<br />
− vermutetem Bodendenkmal (Nr. 46)<br />
− Symbolhafte Darstellung vorhandener Bäume bzw. Gehölzgruppen<br />
− Sicherung landschaftlich gut eingebundener Ortsrän<strong>der</strong> sowie Pflege <strong>der</strong> dortigen<br />
Vegetation (v.a. Streuobstwiesen)<br />
Mit Deckblatt Nr. 6 soll <strong>der</strong> Planbereich als Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 Abs. 2<br />
BauNVO ausgewiesen werden.<br />
Hierdurch ist aufgrund einer zukünftig deutlich geringeren Baudichte eine extensivere<br />
Nutzung des Grundstückes zu erwarten.<br />
Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Festsetzungen zur konkreten Umsetzung von Zielen des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege<br />
werden gem. Art. 3 Abs. 2 ff. BayNatSchG im später aufzustellenden Bebauungs-<br />
und Grünordnungsplan getroffen.<br />
Erhaltenswerter Uferbewuchs ist auf dieser Planungsebene verbindlich festzusetzen.<br />
Boden-Denkmalschutz<br />
Der Flächennutzungsplan stellt im fraglichen Uferbereich keine Bodendenkmäler dar.<br />
Nach Angaben des <strong>der</strong>zeitigen Grundstücksbesitzers handelt es sich beim Geltungsbereich<br />
wahrscheinlich um eine Uferverfüllung in Zusammenhang <strong>mit</strong> dem damaligen Kiesabbau<br />
(vor 1960).<br />
Trotzdem könnten ggf. archäologische Sondierungen und nachfolgend auch Ausgrabungen<br />
erfor<strong>der</strong>lich werden. Aus diesem Grund sollte die Gemeinde zur Abstimmung<br />
evtl. Maßnahmen möglichst frühzeitig <strong>mit</strong> <strong>der</strong> zuständigen Kreisarchäologie o<strong>der</strong> dem<br />
Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Regensburg, Kontakt aufnehmen.<br />
Gemäß den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes sind grundsätzlich bei Erdarbeiten<br />
zu Tage kommende Keramik-, Metall- o<strong>der</strong> Knochenfunde umgehend <strong>der</strong> zuständigen<br />
Kreisarchäologie o<strong>der</strong> dem Landesamt für Denkmalpflege zu melden.<br />
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Deckblatt Nr. 6 zum FNP <strong>mit</strong> LP <strong>der</strong> Gemeinde Parkstetten<br />
5.2 Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> festgestellten Umweltauswirkungen<br />
5.2.1 Bestandsaufnahme<br />
Natürliche Grundlagen<br />
Das Untersuchungsgebiet wird dem Naturraum „Dungau“ (064), und hier <strong>der</strong> naturräumlichen<br />
Untereinheit „Parkstettener Feld“ (064.54) zugerechnet.<br />
Die Landschaft wird durch die Nie<strong>der</strong>terrasse aus kiesigem und sandigem Material geprägt,<br />
es gibt sehr flache NW-SO-gerichtete Rücken und Dünen, die jedoch durch Acker-baunutzung<br />
stark eingeebnet sind. (ARTEN- UND BIOTOPSCHUTZPROGRAMM LANDKREIS<br />
STRAUBING-BOGEN 2007).<br />
Das Planungsgebiet befindet sich im direkten Anschluss an den Aschauer Parzellenweiher<br />
und grenzt an eine bestehende Wohngebietsfläche <strong>der</strong> Gemeinde Parkstetten an.<br />
Es weist Höhen von ca. 320,70 m ü.NN entlang des Weges im Süden und ca. 319,10 m<br />
un<strong>mit</strong>telbar an <strong>der</strong> Wasserlinie auf.<br />
Bei den Böden handelt es sich um Lößlehmböden in den oberen Schichten sowie Sanden<br />
und Kiesen in den tieferen Schichten.<br />
Wasser: Das geplante WA liegt auf einer im Zuge des früher erfolgten Kiesabbaus vermutlich<br />
erstellten Uferausbuchtung des sog. ´Aschauer Parzellenweihes´.<br />
Die Potenziell natürliche Vegetation, also die Vegetation, die sich nach Aufhören <strong>der</strong><br />
menschlichen Nutzung langfristig einstellen würde, ist gemäß BAYER. LANDESAMT FÜR<br />
UMWELT (2009) <strong>der</strong> Feldulmen-Eschen-Hainbuchenwald.<br />
Bestandsprägende Baumarten sind demnach v.a. Stiel-Eiche, Hainbuche, Winter-Linde,<br />
Esche, Feld-Ahorn, Eberesche, Berg-Ahorn, Berg-Ulme und Buche.<br />
Das Klima des „Dungau“ ist mild kontinental geprägt <strong>mit</strong> Jahresdurchschnittstemperaturen<br />
um 9ºC. Die Vegetationsperiode beträgt hier über 220 Tage. Die jährlichen Nie<strong>der</strong>schläge<br />
liegen bei 700 mm.<br />
Arten- und Biotopschutz<br />
Natura-2000-Gebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile<br />
bzw. Naturdenkmale befinden sich nicht im Geltungsbereich. Ebenso<br />
sind auch entlang des Weiherufers keine amtlich ausgewiesenen Biotope vorhanden.<br />
Gemäß Arten- und Biotopschutzprogramm Landkreis Straubing-Bogen (ABSP 2007)<br />
befindet sich <strong>der</strong> Geltungsbereich des Deckblattes im Naturpark „Bayerischer Wald“.<br />
Lokale o<strong>der</strong> auch landesweit bedeutsame Biotopkomplexe wurden im Bearbeitungsgebiet<br />
nicht festgestellt.<br />
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Deckblatt Nr. 6 zum FNP <strong>mit</strong> LP <strong>der</strong> Gemeinde Parkstetten<br />
Vorhandene Nutzungen und naturnahe Strukturen<br />
Die Fläche wird <strong>der</strong>zeit als privat verpachtete Parzellensiedlung für Freizeitnutzung <strong>mit</strong><br />
Zugang zum Aschauer Parzellenweiher genutzt.<br />
Im Geltungsbereich finden sich viele standortuntypische Nadelgehölze und (geschnittene)<br />
Heckenstrukturen, aber auch ufertypische Einzelgehölze und Gehölzgruppen, welche<br />
erhalten werden sollten.<br />
Altlasten in Form von evtl. unzulässig eingebrachten Verfüllmaterialien im Uferbereich<br />
sind nicht bekannt.<br />
5.2.2 Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter sowie auf <strong>der</strong>en<br />
Wirkungsgefüge<br />
o Mensch, Gesundheit und Bevölkerung<br />
Durch die <strong>der</strong>zeitige Nutzung als Feizeitanlage kommt es durch den An- und Abfahrtsverkehr<br />
von Besitzern und <strong>der</strong>en Gästen, sowie die Badenutzung am Weiher zu<br />
einer hohen Belastung durch Lärmemissionen vor allem in den Abendstunden sowie<br />
an Wochenenden.<br />
Mit <strong>der</strong> zukünftigen Bebauung <strong>mit</strong> nur noch ca. fünf Wohnhäusern wird neben <strong>der</strong><br />
erwarteten Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Freizeitlärms auch <strong>der</strong> Zufahrtsverkehr zu diesem Uferabschnitt<br />
deutlich reduziert.<br />
Durch das geplante Wohngebiet bleibt weiterhin ca. 1,0 km Ufergelände für die Allgemeinheit<br />
unzugänglich.<br />
geringere Beeinträchtigung des „Schutzgutes Mensch“<br />
o Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt<br />
Der bestehende und zu erhaltende Uferbewuchs an drei Seiten und die Reduzierung<br />
des Nutzungsdruckes auf den Flächen im Geltungsbereich führt zu einer Beruhigung in<br />
mehreren Bereichen wie z.B. Verkehr, Besucheranzahl, aber auch <strong>der</strong> Badenutzung<br />
und hat da<strong>mit</strong> wegen des vermin<strong>der</strong>ten Störpotentials bessere Lebensbedingungen für<br />
Flora und Fauna an Land und im Wasser zur Folge. Mit <strong>der</strong> geplanten Überbauung des<br />
Grundstückes <strong>mit</strong> Wohnhäusern sind aufgrund <strong>der</strong> bereits <strong>der</strong>zeit intensiven Nutzung<br />
keine ökologisch sensiblen Flächen betroffen.<br />
geringere Beeinträchtigung als bisher<br />
o Boden<br />
Durch die zukünftige Überbauung <strong>mit</strong> Wohn- und Nebengebäuden kommt es zu einer<br />
nur noch teilweisen Inanspruchnahme von bislang <strong>mit</strong> Freizeitgebäuden und Erschließungswegen<br />
intensiv versiegelten Flächen.<br />
Auch <strong>mit</strong> <strong>der</strong> neuen Versiegelung ist zwar weiterhin ein dauerhafter Verlust von Böden<br />
<strong>mit</strong> ihrem Regenerations- und Absorptionsvermögen verbunden. Der relevante<br />
Uferabschnitt resultiert dabei aber wahrscheinlich von Verfüllungen aus dem in den<br />
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Deckblatt Nr. 6 zum FNP <strong>mit</strong> LP <strong>der</strong> Gemeinde Parkstetten<br />
1950iger-Jahren erfolgten Kiesabbau, <strong>der</strong> dem Entstehen des „Parzellenweihers“<br />
zugrunde liegt; so<strong>mit</strong> sind keine natürlich entstandenen Böden von <strong>der</strong> Umplanung<br />
betroffen.<br />
geringere Beeinträchtigung als bisher<br />
o Wasser<br />
Mit Geländehöhen <strong>der</strong> zur Behauung vorgesehenen, eher südlich und da<strong>mit</strong> uferfern<br />
gelegenen Bereiche von deutlich über 319,00 m ü.NN befindet sich das Areal oberhalb<br />
<strong>der</strong> für diesen Bereich geltenden HW100-Grenze <strong>der</strong> Donau von 319,20 m ü.NN.<br />
Die intensive Ufernutzung dürfte deutlich zurückgehen, Kellergeschosse, die in das<br />
Grundwasser eindringen würden, sind nicht geplant.<br />
Mit <strong>der</strong> zukünftig geringeren Versiegelung wird auch <strong>der</strong> Oberflächenabfluss zugunsten<br />
eines höheren Versickerungsanteils vermin<strong>der</strong>t.<br />
Da<strong>mit</strong> sind vermehrte Beeinträchtigungen für das Schutzgut Oberflächen- und<br />
Grundwasser hinsichtlich <strong>der</strong> Wasserqualität nicht zu erwarten.<br />
geringere Beeinträchtigung als bisher<br />
o Klima, Luft, sparsame und effiziente Nutzung <strong>der</strong> Energie, Vermeidung von Emissionen<br />
Auch durch die geplante Wohnbaunutzung ist <strong>mit</strong> grundsätzlichen Verän<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>der</strong> Standortfaktoren, v.a. durch Überbauung auszugehen, die auch mikroklimatische<br />
Folgen nach sich ziehen. So ist im Bereich <strong>der</strong> versiegelten Flächen <strong>mit</strong> insgesamt<br />
ungünstigen kleinklimatischen Bedingungen (erhöhte Abstrahlung, vermin<strong>der</strong>te Verdunstung)<br />
zu rechnen.<br />
Da die von diesen Verän<strong>der</strong>ungen betroffene Fläche bereits bislang <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Parzellensiedlung<br />
bebaut ist, ist von keiner weiteren Verschlechterung des Kleinklimas auszugehen.<br />
Der Bau und Betrieb von Erschließungsanlagen und Wohngebäuden ist immer auch<br />
<strong>mit</strong> Ausstoß von klimaschädlichem CO2 verbunden. Spätere Emissionen wie z.B.<br />
Ruß, Stäube etc. sind durch zugelassene Heizanlagen auf das jeweils technisch<br />
machbare Mindestmaß zu reduzieren. Mit einer Auf-Dach-Montage von Solar-<br />
und/o<strong>der</strong> Photovoltaikanlagen kann ein weiterer Beitrag zum Klimaschutz und zur<br />
Einsparung fossiler Energieträger erfolgen.<br />
Eine sparsame und effiziente Nutzung von Energie sollte dabei nicht nur aufgrund<br />
<strong>der</strong> Rohstoff- bzw. Energiepreise selbstverständlich sein, son<strong>der</strong>n jegliches wirtschaftliches<br />
Handeln grundsätzlich beeinflussen.<br />
geringere verbleibende Beeinträchtigung<br />
12-38-01-P Büro Dipl.- Ing. Gerald Eska, Landschaftsarchitekt, Elsa-Brändström-Str. 3, D-94327 Bogen, Okt. 2012
o Abfälle und Abwässer<br />
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Deckblatt Nr. 6 zum FNP <strong>mit</strong> LP <strong>der</strong> Gemeinde Parkstetten<br />
Anfallende häusliche Abfallstoffe sollten getrennt erfasst und über Wertstoffhöfe recycelt<br />
werden. Kompostierbare Anteile können über Kompostlegen auf den einzelnen<br />
Grundstücken dem örtlichen Kreislauf un<strong>mit</strong>telbar wie<strong>der</strong> zugeführt werden.<br />
Anfallendes Schmutzwasser wird durch Anschluss an den im Seering vorhandenen<br />
Kanal <strong>der</strong> Kläranlage Reibersdorf zugeleitet.<br />
geringere verbleibende Beeinträchtigung<br />
o Landschaft(-sbild), Fernwirkung<br />
Das geplante Wohngebiet stellt in seinem Umfang eine optische Überprägung des<br />
Landschaftsbildes im Planungsgebiet dar.<br />
Die Wirkung von zukünftig zwar weniger, aber dafür größeren Baukörpern ist unter<br />
dem Aspekt eines ungestörten Landschaftsgenusses als „naturfern" zu betrachten,<br />
so dass diesbezüglich auch weiterhin gewisse visuelle Beeinträchtigungen auftreten.<br />
Mit dem Rückbau vieler Freizeitgebäude bei gleichzeitiger Sicherung von erhaltenswertem<br />
Uferbewuchs ist daher auch <strong>mit</strong> einer gewissen optischen Verbesserung zu<br />
rechnen.<br />
Durch die neue Wohnbebauung im Geltungsbereich erfolgt keine erstmalige Zersiedlung<br />
von bislang unbelasteten o<strong>der</strong> unzerschnittenen Landschaftsbereichen.<br />
Bei einem überwiegenden Erhalt des vorhandenen Bewuchses ist daher auch <strong>mit</strong><br />
keiner gravierend störenden Fernwirkung o<strong>der</strong> <strong>mit</strong> unzumutbaren Beeinträchtigungen<br />
für das Landschaftsbild zu rechnen.<br />
Bei <strong>der</strong> Gesamtbeurteilung des ca. 1,00 ha großen Wohngebietes unter optisch/ästhetischen<br />
Aspekten ist zu berücksichtigen, dass es sich beim Untersuchungsgebiet<br />
insgesamt um einen <strong>mit</strong> Bebauung (bestehende Parzellensiedlung sowie<br />
angrenzende Wohnbebauung) bereits vorbelasteten Raum handelt.<br />
geringe verbleibende Beeinträchtigung<br />
o Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Auf <strong>der</strong> Fläche des zukünftigen Wohngebiets befinden sich keine kulturhistorische<br />
Landschaftselemente o<strong>der</strong> sonstige Kultur- und Sachgüter. Für den Fall evtl. auftreten<strong>der</strong><br />
Bodendenkmäler - ggf. entlang <strong>der</strong> beim damaligen Kiesabbau unverän<strong>der</strong>ten<br />
Südseite des Geltungsbereiches - sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen<br />
und zu ergreifen.<br />
keine Beeinträchtigung<br />
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Deckblatt Nr. 6 zum FNP <strong>mit</strong> LP <strong>der</strong> Gemeinde Parkstetten<br />
o Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern<br />
Der vorhandene starke, aber zukünftig verringerte Versiegelungsanteil steht in direktem<br />
Zusammenhang <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung des Bodens, <strong>der</strong> Artenzusammensetzung<br />
von Tier- und Pflanzenwelt und den kleinklimatischen Verhältnissen.<br />
Zusätzliche Belastungen durch Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern<br />
sind aus hiesiger Sicht jedoch nicht zu erwarten.<br />
keine Beeinträchtigung<br />
5.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes<br />
Bei Durchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Durch die zukünftig geringere Versiegelung ist eine leichte Verbesserung <strong>der</strong> bereits<br />
<strong>der</strong>zeit vorhandenen negativen Auswirkungen v.a. auf die Schutzgüter Boden und Wasser<br />
zu erwarten.<br />
Negative Auswirkungen auf vorhandene Biotopstrukturen sind nicht festzustellen. Durch<br />
die Entfernung <strong>der</strong> aktuellen Bebauung werden Flächen entsiegelt und so zusätzlicher<br />
Lebensraum für Pflanzen und Tiere geschaffen.<br />
Bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> vorliegenden Planung würde die Fläche weiter als Parzellensiedlung<br />
genutzt werden. Bei einer Beibehaltung <strong>der</strong> aktuellen Nutzung blieben <strong>der</strong> höhere<br />
Versiegelungsgrad sowie <strong>der</strong> Nutzungsdruck auf den Weiher bestehen.<br />
5.2.4 Geplante Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />
Auf <strong>der</strong> Ebene des aufzustellenden Bebauungsplanes:<br />
Vermeidungsmaßnahmen, z.B.<br />
o Versickerung von Oberflächenwasser in Wiesenmulden o<strong>der</strong> Absetzbecken als umweltverträgliche<br />
Regenwasserbehandlung<br />
o Keine durchlaufenden Zaun- o<strong>der</strong> Fundamentsockel zur Vermeidung von Wan<strong>der</strong>ungsbarrieren<br />
für z.B. Kleinsäuger.<br />
Verringerungsmaßnahmen, z.B.<br />
o Festsetzung einer geringen Grundflächenzahl (GFZ) von max. 0,3<br />
o Private Gehölzpflanzungen zur besseren landschaftlichen Einbindung <strong>der</strong> zukünftigen<br />
Wohnhäuser<br />
o keine Entfernung erhaltenswerter Ufer- und sonstiger Gehölze<br />
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Ausgleichsmaßnahmen<br />
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Deckblatt Nr. 6 zum FNP <strong>mit</strong> LP <strong>der</strong> Gemeinde Parkstetten<br />
Im Zusammenhang <strong>mit</strong> <strong>der</strong> naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (vgl. § 9 Abs. 1a<br />
BauGB) sind Baugebiete gemäß dem Leitfaden „Eingriffsregelung in <strong>der</strong> Bauleitplanung“<br />
ausgleichspflichtig. Gemäß <strong>der</strong> o.g. Vorbesprechung <strong>der</strong> geplanten WA-Entwicklung im<br />
Landratsamt Straubing-Bogen ist für eine Bilanzierung die <strong>der</strong>zeitige Nutzung als Ausgangssituation<br />
zugrunde zu legen.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> zukünftig erwarteten geringeren Eingriffe auf <strong>der</strong> Fläche wird <strong>der</strong>zeit von<br />
keiner zusätzlichen o<strong>der</strong> externen Ausgleichsverpflichtung ausgegangen.<br />
5.2.5 Alternative Planungsmöglichkeiten<br />
Der ausgewählte Standort weist im Vergleich zu an<strong>der</strong>en Standorten innerhalb <strong>der</strong> Gemeinde,<br />
bei denen erstmalig eine Überbauung von i.d.R. landwirtschaftlich genutzten<br />
Böden stattfinden würde, folgende günstige Standortfaktoren auf:<br />
− Verbesserung <strong>der</strong> Ausgangssituation aufgrund des Wegfalls <strong>der</strong> dicht bebauten, relativ<br />
ungeordnet angelegten Parzellensiedlung<br />
− ökologisch unsensible Ausgangsflächen <strong>mit</strong> hohem Versiegelungsanteil<br />
− Lage am nördlichen Ortsrand von Parkstetten <strong>mit</strong> einer siedlungsstrukturellen Anbindung<br />
an das vorhandene Wohngebiet<br />
− gegebene verkehrstechnische Erreichbarkeit über bereits vorhandene Straßen (Seering)<br />
Insgesamt ist am gewählten Standort eine Redzierung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Beeinträchtigungen<br />
von Schutzgütern zu erwarten. Alternativ wäre die Beibehaltung <strong>der</strong> intensiven Freizeitnutzung<br />
anzuführen.<br />
5.3 Zusätzliche Angaben<br />
5.3.1 Beschreibung <strong>der</strong> wichtigsten Merkmale <strong>der</strong> verwendeten technischen Verfahren<br />
und Hinweise auf Schwierigkeiten bei <strong>der</strong> Umweltprüfung<br />
Daten zu natürlichen Grundlagen und zur Bestandserhebung wurden folgenden Quellen<br />
entnommen:<br />
- Fachinformationssystem Naturschutz (Fis-Natur)<br />
- Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP des Landkreises Straubing-Bogen 2007)<br />
- Kommunaler Landschaftsplan <strong>der</strong> Gemeinde Parkstetten<br />
- Geländenivellement durch das Ing.-Büro Sehlhoff (2012)<br />
- Örtliche Geländeeinsicht durch das Landschaftsarchitekturbüro Eska (2012).<br />
Die Analyse und Bewertung <strong>der</strong> Schutzgüter erfolgte verbal-argumentativ. Beson<strong>der</strong>e<br />
Schwierigkeiten im Rahmen <strong>der</strong> Umweltprüfung traten im vorliegenden Fall nicht auf.<br />
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Deckblatt Nr. 6 zum FNP <strong>mit</strong> LP <strong>der</strong> Gemeinde Parkstetten<br />
5.3.2 Beschreibung <strong>der</strong> geplanten Überwachungsverfahren (Monitoring)<br />
Zukünftig haben Kommunen zu überwachen, ob und inwieweit erhebliche unvorhergesehene<br />
Umweltauswirkungen infolge <strong>der</strong> Durchführung ihrer Planung eintreten (§ 4c<br />
BauGB). Dies dient im Wesentlichen <strong>der</strong> frühzeitigen Er<strong>mit</strong>tlung nachteiliger Umweltfolgen,<br />
um durch geeignete Gegenmaßnahmen Abhilfe zu schaffen.<br />
− Eine frühzeitige Kontaktaufnahme <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Kreisarchäologie vor Beginn von geplanten<br />
Bauarbeiten sollte erfolgen, um evtl. Belange <strong>der</strong> Bodendenkmalpflege abzustimmen.<br />
− Durchführung sämtlicher Arbeiten (Planung, technische Bau- und naturnahe Ausgleichsmaßnahmen,<br />
Überwachung) von qualifiziertem Personal.<br />
− Einhaltung <strong>der</strong> einschlägigen Sicherheitsauflagen und Richtlinien bei allen Bautätigkeiten,<br />
insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Unfallverhütungsvorschriften <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft, bei<br />
Baumpflanzungen Einhaltung einer Abstandszone von je 2,50 m bei<strong>der</strong>seits von Erdkabeln<br />
sowie Berücksichtigung des Merkblattes über Baumstandorte und unterirdische<br />
Ver- und Entsorgungsanlagen, herausgegeben von <strong>der</strong> Forschungsgesellschaft<br />
für Straßen- und Verkehrswesen.<br />
− Erstellung geson<strong>der</strong>ter Freiflächen- und/o<strong>der</strong> Pflanzpläne für alle öffentlichen und<br />
privaten Grünflächen zur Konkretisierung <strong>der</strong> grünordnerischen Festsetzungen.<br />
− Gemeinsame Begehungen und Abnahmen zwischen Gemeinde, Vertretern <strong>der</strong> Bauaufsichts-<br />
und <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde nach Fertigstellung <strong>der</strong> Bau- und<br />
Pflanzmaßnahmen.<br />
− Überprüfung evtl. Ausgleichsflächen sowie <strong>der</strong> zur Eingrünung vorgesehenen Baum-<br />
und Heckenpflanzungen hinsichtlich ihrer Entwicklung und Funktion in festzulegenden<br />
Abständen. Bei Gehölzausfällen sind gleichartige Ergänzungspflanzungen vorzunehmen.<br />
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5.3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
Auf einer ca. 1,0 ha großen Uferfläche des sog. Aschauer Parzellenweihers im Norden<br />
Parkstettens ist im Anschluss an ein bestehendes Wohngebiet ein weiteres Allgemeines<br />
Wohngebiet <strong>mit</strong> ca. fünf größeren Einzelparzellen geplant.<br />
Das Gelände wird <strong>der</strong>zeit gemäß FNP als private Grünfläche genutzt. Aktuell ist die Fläche<br />
dicht <strong>mit</strong> kleinen Wochenend- bzw. Ferienhäusern bebaut. Es befinden sich keine<br />
geschützten Lebensräume innerhalb des Plangebietes.<br />
Aufgrund des zukünftig verringerten Versiegelungsanteils sind nach <strong>der</strong>zeitigem Kenntnisstand<br />
keine nachhaltigen o<strong>der</strong> erheblichen negativen Auswirkungen auf Mensch, Tier<br />
und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Landschaft o<strong>der</strong> sonstige Schutzgüter zu erwarten;<br />
es ist im Gegenteil von einer leicht verbesserten Gesamtsituation auszugehen.<br />
Schutzgut Auswirkungen<br />
Mensch, Gesundheit und Bevölkerung geringere Beeinträchtigung<br />
Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt geringere Beeinträchtigung<br />
Boden geringere Beeinträchtigung<br />
Wasser geringere Beeinträchtigung<br />
Klima, Luft, sparsame und effiziente Nutzung <strong>der</strong><br />
Energie, Vermeidung von Emissionen<br />
geringe verbleibende Beeinträchtigung<br />
Abfälle und Abwässer geringe verbleibende Beeinträchtigung<br />
Landschaft(-sbild), Fernwirkung geringe verbleibende Beeinträchtigung<br />
Kultur- und sonstige Sachgüter keine Beeinträchtigung<br />
Wechselwirkungen zw. den Schutzgütern keine Beeinträchtigung<br />
6. Erschließung, Ver- und Entsorgung<br />
Die straßenmäßige Erschließung des geplanten Wohngebietes ist über einen Ausbau<br />
<strong>der</strong> vorh. Straße „Seering“ von Osten her geplant.<br />
Die Stromversorgung ist durch Anschluss an das Versorgungsnetz <strong>der</strong> E.ON Bayern<br />
AG <strong>mit</strong> entsprechenden Erweiterungen vorgesehen.<br />
Die Trink- und Brauchwasserversorgung soll durch Anschluss an die Wasserversorgung<br />
<strong>der</strong> Buchberggruppe erfolgen.<br />
Die Abwasserentsorgung ist zur gemeindlichen Kläranlage in Reibersdorf geplant.<br />
Für die Oberflächenwasserbehandlung sind ausreichend Versickerungsflächen auf<br />
den privaten Grundstücken bereitzustellen. Eine un<strong>mit</strong>telbare Ableitung in den Weiher ist<br />
nicht zulässig.<br />
Die Entsorgung anfallen<strong>der</strong> fester Abfallstoffe ist durch den Zweckverband Abfallwirtschaft<br />
Straubing Stadt und Land - ZAW - gewährleistet.<br />
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7. Denkmalschutz<br />
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Deckblatt Nr. 6 zum FNP <strong>mit</strong> LP <strong>der</strong> Gemeinde Parkstetten<br />
Gemäß den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes sind grundsätzlich bei Erdarbeiten<br />
zu Tage kommende Keramik-, Metall- o<strong>der</strong> Knochenfunde umgehend <strong>der</strong> Kreisarchäologie<br />
des Landratsamtes Regensburg o<strong>der</strong> dem Bayerischen Landesamt für<br />
Denkmalpflege - Dienststelle Regensburg - zu melden.<br />
Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme <strong>mit</strong> den zuständigen Stellen vor Beginn von geplanten<br />
Bauarbeiten wird empfohlen.<br />
8. Wasserwirtschaftliche Belange<br />
Es wird empfohlen, bei evtl. erfor<strong>der</strong>lichen Aushubarbeiten das anstehende Erdreich generell<br />
von einer fachkundigen Person organoleptisch beurteilen zu lassen. Bei offensichtlichen<br />
Störungen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Verdachtsmomenten (Geruch, Optik etc.) ist das Landratsamt<br />
Straubing-Bogen o<strong>der</strong> das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf zu informieren.<br />
9. Beteiligte Behörden<br />
1. Regierung von Nie<strong>der</strong>bayern, Höhere Landesplanungsstelle, Landshut<br />
2. Regionaler Planungsverband Donau-Wald am Landratsamt Straubing-Bogen, Straubing<br />
3. Landratsamt Straubing-Bogen, (6-fach: Untere Bauaufsichtsbehörde, Untere Immissionsschutzbehörde,<br />
Untere Naturschutzbehörde, Kreisstraßenbaubehörde, Gesundheitsbehörde,<br />
Kreisarchäologie)<br />
4. Wasserwirtschaftsamt Deggendorf<br />
5. Vermessungsamt Straubing<br />
6. Energieversorgungsunternehmen e.on Bayern AG<br />
7. Energieversorgungsunternehmen Rupert Hei<strong>der</strong>, Wörth a.d. Donau<br />
8. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Straubing<br />
9. Zweckverband Wasserversorgung <strong>der</strong> Buchberggruppe<br />
10. Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land (ZAW), Straubing<br />
11. Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Bodendenkmalpflege, Dienststelle Regensburg<br />
12. Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Straubing-Bogen<br />
13. Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Straubing-Bogen, Geiselhöring<br />
14. Landesfischereiverband Bayern e.V., München<br />
15. Benachbarte Kommunen: Straubing, Kirchroth, Steinach, Bogen<br />
16. Kreisbrandrat<br />
17. Deutsche Telekom AG, DT Netzproduktion, Regensburg<br />
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