Dokumentenakkreditiv - Volksbank Remseck eG
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<strong>Dokumentenakkreditiv</strong><br />
Das Akkreditiv ist im Außenhandel ein beliebtes Sicherungsinstrument für die Zahlung.<br />
Das <strong>Dokumentenakkreditiv</strong> 23.09.2009 Seite 2<br />
Mit der Eröffnung eines Akkreditivs verpflichtet sich eine Bank (Akkreditivbank) in eigenem<br />
Namen, dem Begünstigten (Exporteur) für Rechnung des Auftraggebers (Importeur) innerhalb<br />
eines bestimmten Zeitraumes - sofern die Bedingungen des Akkreditivs erfüllt werden - einen<br />
vereinbarten Geldbetrag in einer festgelegten Währung zu zahlen.<br />
Die Internationale Handelskammer in Paris hat für die Abwicklung von Akkreditiven "Einheitliche<br />
Richtlinien und Gebräuche für <strong>Dokumentenakkreditiv</strong>e - ERA" herausgegeben, die den meisten<br />
Akkreditivvereinbarungen zugrunde gelegt werden.<br />
Im Innenverhältnis zwischen Bank und Kunde werden die ERA über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
für verbindlich erklärt. Im Außenverhältnis zwischen den beteiligten Banken haben sich<br />
die deutschen Banken über ihre Spitzenverbände der Internationalen Handelskammer in Paris gegenüber<br />
verpflichtet, bei der Abwicklung von Akkreditiven die ERA anzuwenden.<br />
In ihren Vordrucken weisen die Kreditinstitute auf diese Regeln hin. Das Akkreditiv ist nach<br />
deutschem Recht ein abstraktes Schuldversprechen (BGB § 780).