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Anmeldung und Schulvertrag - VORBECK-Schule

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Staatlich anerkanntes Berufskolleg für Fremdsprachen GmbH<br />

Klosterstraße 9· 77723 Gengenbach<br />

Fon 07803 980192 ⋅ Fax 07803 980191<br />

Mail: info@vorbeck-schule.de ⋅ Internet: www.vorbeck-schule.de<br />

<strong>Anmeldung</strong> <strong>und</strong> <strong>Schulvertrag</strong><br />

zur Ausbildung (bitte ankreuzen) / zum Berufskolleg (BK) gemäß den umseitigen Vertragsbedingungen<br />

O Staatlich anerkannte/r fremdsprachliche/r Wirtschaftskorrespondent/in<br />

(Voraussetzung: mind. mittlerer Bildungsabschluss)<br />

O 1-jähriges BK – Sprache: Englisch<br />

O 2-jähriges BK – Sprachen: Englisch + Spanisch<br />

O Staatlich anerkannte/r Europasekretär/in<br />

(Voraussetzung: Abitur oder Fachhochschulreife)<br />

O 2-jähriges BK – Sprachen: Englisch + Französisch<br />

O 3-jähriges BK – Sprachen: Englisch, Französisch<br />

<strong>und</strong> Spanisch<br />

2-jähriges BK – Sprachfolge: 1. Jahr - Englisch <strong>und</strong> Französisch, 2. Jahr - Spanisch<br />

Bitte beifügen:<br />

• tabellarischen Lebenslauf <strong>und</strong> zwei Lichtbilder<br />

• beglaubigte Zeugniskopie vom Abitur bzw. der mittleren Reife bzw. des letzten Halbjahreszeugnisses,<br />

ggf. Nachweis eines Auslandsaufenthaltes oder der Berufstätigkeit.<br />

Info: Die Sprachen Italienisch u. Russisch werden , bei ausreichender Schülerzahl, als freiwillige kostenpflichtige<br />

Workshops angeboten <strong>und</strong> sind im Schulgeld nicht enthalten.<br />

Name: __________________________________________ Vorname: _______________________________________<br />

Geburtsdatum: ___________________________________ Geb.-Ort/Kreis: __________________________________<br />

Familienstand: ________________ Religion: ______________________ Staatsangehörigkeit: _________________<br />

Anschrift: _______________________________________ Telefon: ________________________________________<br />

_______________________________________ E-Mail: _________________________________________<br />

Abgeschlossene Berufsausbildung als:_______________________________________________________________<br />

Anschrift der Eltern:_______________________________________________________________________________<br />

Bisheriger Fremdsprachenunterricht:<br />

Englisch ....... Jahre, Französisch ....... Jahre, Spanisch ....... Jahre, sonstige Sprachen:…………...…………………<br />

Ich habe bereits eine Ausbildung zur fremdsprachlichen Wirtschaftskorrespondent/in absolviert: Ja Nein<br />

Das monatliche Schulgeld beträgt Euro (bitte eintragen) .................................. (siehe umseitige Vertragsbedingungen).<br />

Mit dieser Unterschrift melde ich mich verbindlich an <strong>und</strong> akzeptiere die Vertragsbedingungen. Ich ermächtige die<br />

<strong>VORBECK</strong>-SCHULE widerruflich, das von mir zu entrichtende Schulgeld bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos einzuziehen.<br />

Datum <strong>und</strong> Unterschrift/en:<br />

Datum Schüler/in Zahlungspflichtige/r für die Einzugsermächtigung<br />

Angaben zur Bankverbindung – Einzugsermächtigung:<br />

BLZ: Konto-Nr.:<br />

Name der Bank:<br />

Kontoinhaber/in:<br />

Adresse:<br />

Von der <strong>VORBECK</strong>-SCHULE auszufüllen:<br />

Die Annahme Ihrer <strong>Anmeldung</strong> wird hiermit bestätigt: Der Eingang der Einschreibegebühr wird bescheinigt:<br />

Gengenbach, ...................................................... Stuttgart, ..........................................................<br />

............................................................................. ..........................................................................<br />

Schulleitung Buchhaltung


Vertragsbedingungen:<br />

1. Zielsetzung<br />

Die <strong>Schule</strong> erstrebt in jeder Beziehung eine harmonische Zusammenarbeit mit den<br />

Auszubildenden <strong>und</strong> ihren Eltern, um das gemeinsame Ziel – eine gründliche <strong>und</strong><br />

praxisnahe Vorbereitung auf das Berufsleben – zu erreichen<br />

2. Aufnahme<br />

Voraussetzung für die Aufnahme in die <strong>VORBECK</strong>-SCHULE ist, dass die für die<br />

einzelnen Ausbildungs- bzw. Lehrgänge geforderten Abschlüsse nachgewiesen<br />

werden <strong>und</strong> die Anmeldegebühr bezahlt ist. Der Nachweis ist vom Schüler bis zu<br />

Beginn der Ausbildung zu erbringen. Bei Minderjährigen <strong>und</strong> solchen volljährigen<br />

Studierenden, die die Ausbildung bzw. die Fortbildung nicht selbst finanzieren, ist die<br />

<strong>Anmeldung</strong> von demjenigen mit zu unterzeichnen, der die Kosten der Ausbildung<br />

bzw. Fortbildung trägt (Ausbildungsträger). Der Ausbildungsträger haftet neben dem<br />

Studierenden – auch nach dessen Volljährigkeit – für die Erfüllung der Verpflichtungen<br />

aus dem Vertrag. Volljährige Studierende, die die <strong>Anmeldung</strong> unterzeichnen,<br />

versichern durch ihre Unterschrift, dass sie für die Vertragserfüllung selbst einstehen<br />

können. Die <strong>Anmeldung</strong> wird durch die schriftliche Bestätigung der <strong>Schule</strong> rechtswirksam.<br />

Falls eine Förderung durch das Arbeitsamt beantragt wird, ist die <strong>Schule</strong><br />

durch den Anmeldenden darüber zu informieren.<br />

3. Rücktritt<br />

Ein Rücktritt vom Vertrag ist für den künftigen Unterrichtsteilnehmer bis 4 Wochen<br />

vor Beginn der Ausbildung möglich. Beim Rücktritt verfällt die Anmeldegebühr.<br />

Soweit die Erklärung des Rücktritts bereits in die Lehrgangszeit fällt, wird sie als<br />

Kündigung behandelt mit der Folge, dass die vertraglich vereinbarten Kündigungsvorschriften<br />

angewendet werden. Die <strong>Schule</strong> kann vom Vertrag zurücktreten, wenn<br />

der Unterrichtsteilnehmer bis zum Beginn des Lehrgangs die geforderten Voraussetzungen<br />

nicht erfüllt. In diesem Fall verfällt die Anmeldegebühr. Ferner kann die<br />

<strong>Schule</strong> vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestklassenstärke nicht erreicht wird.<br />

In diesem Fall zahlt die <strong>Schule</strong> die Anmeldegebühr zurück. Für Unterrichtsteilnehmer,<br />

die nach dem SGB III gefördert werden oder eine entsprechende Förderung<br />

beantragt haben, gelten besondere Vertragsbedingungen.<br />

4. Kündigung<br />

Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Innerhalb dieser Frist kann<br />

eine Kündigung nur aus wichtigem Gr<strong>und</strong> gemäß § 626 BGB erfolgen. Danach ist der<br />

Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats<br />

kündbar. Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen. Der Schulträger kann den<br />

Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der/die Schüler/in<br />

1. für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Schulgeldes<br />

oder eines nicht unerheblichen Teils des Schulgeldes im Verzug ist, oder<br />

2. in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der<br />

Entrichtung des Schulgeldes in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist,<br />

der das Schulgeld für zwei Monate erreicht.<br />

Arbeitsunfähigkeit von mehr als vier Wochen (ärztliches Attest) rechtfertigt eine<br />

Kündigung, wenn sie innerhalb von sechs Wochen nach Krankheitsbeginn erfolgt.<br />

Eine Kündigung seitens der <strong>Schule</strong> kann ausgesprochen werden, wenn sich der<br />

Unterrichtsteilnehmer bewusst in Gegensatz zum Verständnis <strong>und</strong> zu den Zielen der<br />

<strong>Schule</strong> stellt <strong>und</strong> alle Bemühungen zur Änderung seiner Haltung vergeblich sind. Für<br />

Unterrichtsteilnehmer, die nach dem SGB III gefördert werden, gelten besondere<br />

Vertragsbedingungen.<br />

5. Schulgeld<br />

Die Höhe des Schulgeldes <strong>und</strong> der Anmeldegebühr ergibt sich aus der jeweils<br />

gültigen Schulgeldordnung, die diesem Vertrag zugr<strong>und</strong>e gelegt ist. Der Jahresbetrag<br />

des Schulgeldes berücksichtigt bereits sämtliche Ferienzeiten <strong>und</strong> Feiertage.<br />

Der Jahresbetrag ist in monatlich gleichen Raten jeweils zum 1. eines jeden Monats<br />

in der Regel durch Einzugsermächtigung zu zahlen. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />

ist der Jahresbetrag in anteiliger Höhe zu leisten. Die Zahlungsverpflichtung<br />

kann nicht von der Erlangung einer Beihilfe abhängig gemacht werden. Die Kosten<br />

für Bücher <strong>und</strong> Lernmaterial trägt der Teilnehmer. Bei Zahlungsrückständen kann die<br />

Vorbeck-<strong>Schule</strong> bis zu derer vollständigen Begleichung Zeugnisse zurückbehalten.<br />

Studienreisen ins Ausland werden auf freiwilliger Basis von unserer <strong>Schule</strong> vermittelt<br />

<strong>und</strong> betreut. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.<br />

Schulgeldordnung für die Vorbeck-<strong>Schule</strong><br />

Anmeldegebühr 110,00 €<br />

Materialgebühr (einmalig) 165,00 €<br />

Prüfungsgebühr pro Sprache 140,00 €<br />

Schulgeld: fremdsprachliche/r Wirtschaftskorrespondent/in<br />

(1-, 2-, 3-jährig)<br />

Jährlich 5.040,00 € – monatlich 420,00 €<br />

Schulgeld: Europasekretär/in (2-jährig)<br />

Jährlich 5,700,00 € – monatlich 475,00 €<br />

Staatlich anerkanntes Berufskolleg für Fremdsprachen GmbH<br />

6. Rechte <strong>und</strong> Pflichten der Vertragspartner<br />

Der Schulträger sorgt für einen geordneten Schulbetrieb <strong>und</strong> für Lehrkräfte, welche<br />

die fachlichen <strong>und</strong> rechtlichen Voraussetzungen zur Erteilung des Unterrichts<br />

erfüllen. Die Prüfungen werden nach der jeweils geltenden Prüfungsordnung<br />

abgehalten. Die Prüfungen werden entweder unter Aufsicht des Regierungspräsidiums<br />

oder gemäß den Gr<strong>und</strong>sätzen des Schulgesetzes durchgeführt. Für die<br />

rechtzeitige <strong>Anmeldung</strong> zur Prüfung, die nicht Schulprüfungen sind, ist jeder<br />

Teilnehmer selbst verantwortlich.<br />

Zeugnis<br />

Die Schüler haben ein Recht auf die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem<br />

Unterrichtsbesuch von mindestens 6 Monaten. Dieses Zeugnis wird an die Schüler<br />

übergeben, sofern alle Verbindlichkeiten beglichen sind oder die Begleichung<br />

nur deshalb nicht erfolgt, weil berechtigte Leistungsverweigerungsrechte geltend<br />

gemacht werden.<br />

Unterrichtsbesuch<br />

Mit der <strong>Anmeldung</strong> verpflichten sich die Teilnehmer zur Teilnahme an der Ausbildung<br />

bis zu ihrem Abschluss. Pünktliches <strong>und</strong> regelmäßiges Erscheinen der<br />

Schüler/innen zum Unterricht zu den festgesetzten Zeiten ist Pflicht <strong>und</strong> Teil der<br />

Ausbildungsordnung. Der Schüler muss an allen Unterrichtsst<strong>und</strong>en teilnehmen,<br />

ebenso an allen sonstigen schulischen Veranstaltungen. Sollte er ausnahmsweise<br />

Urlaub beantragen, gibt er beim Schulleiter oder Fachlehrer oder bei der Geschäftsstelle<br />

im Voraus ein kurzes schriftliches Urlaubsgesuch ab. Das Gesuch<br />

bedarf der Genehmigung <strong>und</strong> wird bei den Schülerakten aufbewahrt. Erkrankung<br />

ist unverzüglich mitzuteilen. Bei längerer Erkrankung ist eine schriftliche Krankmeldung<br />

binnen 3 Tagen abzugeben. Der Schulleiter kann die Vorlage eines<br />

ärztlichen Attestes verlangen.<br />

Die Vorbeck-<strong>Schule</strong> ist berechtigt den <strong>Schulvertrag</strong> zu kündigen, wenn der Schüler<br />

im Laufe des Schuljahres, ob entschuldigt oder nicht entschuldigt insgesamt 20<br />

Fehltage hat.<br />

Verhalten<br />

Die Schüler haben nicht nur den Lehrern gegenüber, sondern auch im Umgang<br />

untereinander die Regeln des Anstandes <strong>und</strong> der Höflichkeit zu beachten. Ihr<br />

außerschulisches Verhalten darf den Interessen des Schulträgers nicht schaden.<br />

Sachbeschädigung<br />

Für fahrlässige oder mutwillige Beschädigung der Unterrichtsräume, Einrichtungsgegenstände,<br />

Lernmittel <strong>und</strong> Maschinen müssen die Schüler oder Eltern bzw.<br />

gesetzlichen Vertreter ersatzpflichtig gemacht werden. Die <strong>Schule</strong> haftet nicht für<br />

Diebstähle.<br />

Datenschutz/Urheberrechte<br />

Mit der Speicherung <strong>und</strong> Verarbeitung meiner persönlichen Daten im Rahmen<br />

meiner Schulausbildung erkläre ich mich einverstanden.<br />

Ist der Erziehungsberechtigte Vertragspartner des <strong>Schulvertrag</strong>es, so ist die<br />

<strong>Schule</strong> berechtigt, dem Erziehungsberechtigten Auskünfte über die Durchführung<br />

des <strong>Schulvertrag</strong>es betreffende Angelegenheiten wie z. B. Fehlzeiten, schulische<br />

Leistungen etc. zu erteilen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Schüler nach<br />

Vertragsschluss volljährig wird.<br />

Der Schüler bzw. der Erziehungsberechtigte erklärt sich damit einverstanden, dass<br />

seine Person darstellende Fotos oder von ihm erstellte Werke veröffentlich<br />

werden. Dies gilt auch für Darstellungen auf der Homepage der <strong>Schule</strong>.<br />

7. Sonstiges<br />

Ferien<br />

Die Ferien richten sich im allgemeinen nach der Ferienordnung des Landes<br />

Baden-Württemberg. Bewegliche Ferientage werden nach den Bedürfnissen der<br />

<strong>Schule</strong> festgelegt. Den detaillierten Ferienplan bekommen Schüler/innen zu<br />

Beginn eines neuen Schuljahres.<br />

Mitwirkung der Schüler<br />

Um Anregungen <strong>und</strong> Wünsche bei der Schulleitung vorbringen zu können, wählen<br />

die Schüler einen Klassensprecher. Veröffentlichungen auf den Informationstafeln<br />

der <strong>Schule</strong> bedürfen der Zustimmung der Schulleitung.<br />

Prüfungsordnung<br />

Es gilt für diese <strong>Schule</strong> die jeweils gültige Prüfungsordnung. Diese wird in der<br />

<strong>Schule</strong> öffentlich ausgehängt.<br />

Unwirksamkeit<br />

Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so gilt zwischen den<br />

Vertragsparteien eine Regelung als vereinbart, die der von den Parteien verfolgten<br />

Vertragsgestaltung am nächsten kommt.<br />

Sonstiges<br />

Auf eine geschlechtsspezifische Nennung wird der besseren Lesbarkeit wegen<br />

verzichtet. Bei personenbezogenen Wörtern ist bei Entsprechung die weibliche<br />

Form daher mit einbegriffen.<br />

Stand: Januar 2012

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