Anmeldung und Schulvertrag - VORBECK-Schule
Anmeldung und Schulvertrag - VORBECK-Schule
Anmeldung und Schulvertrag - VORBECK-Schule
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Staatlich anerkanntes Berufskolleg für Fremdsprachen GmbH<br />
Klosterstraße 9· 77723 Gengenbach<br />
Fon 07803 980192 ⋅ Fax 07803 980191<br />
Mail: info@vorbeck-schule.de ⋅ Internet: www.vorbeck-schule.de<br />
<strong>Anmeldung</strong> <strong>und</strong> <strong>Schulvertrag</strong><br />
zur Ausbildung (bitte ankreuzen) / zum Berufskolleg (BK) gemäß den umseitigen Vertragsbedingungen<br />
O Staatlich anerkannte/r fremdsprachliche/r Wirtschaftskorrespondent/in<br />
(Voraussetzung: mind. mittlerer Bildungsabschluss)<br />
O 1-jähriges BK – Sprache: Englisch<br />
O 2-jähriges BK – Sprachen: Englisch + Spanisch<br />
O Staatlich anerkannte/r Europasekretär/in<br />
(Voraussetzung: Abitur oder Fachhochschulreife)<br />
O 2-jähriges BK – Sprachen: Englisch + Französisch<br />
O 3-jähriges BK – Sprachen: Englisch, Französisch<br />
<strong>und</strong> Spanisch<br />
2-jähriges BK – Sprachfolge: 1. Jahr - Englisch <strong>und</strong> Französisch, 2. Jahr - Spanisch<br />
Bitte beifügen:<br />
• tabellarischen Lebenslauf <strong>und</strong> zwei Lichtbilder<br />
• beglaubigte Zeugniskopie vom Abitur bzw. der mittleren Reife bzw. des letzten Halbjahreszeugnisses,<br />
ggf. Nachweis eines Auslandsaufenthaltes oder der Berufstätigkeit.<br />
Info: Die Sprachen Italienisch u. Russisch werden , bei ausreichender Schülerzahl, als freiwillige kostenpflichtige<br />
Workshops angeboten <strong>und</strong> sind im Schulgeld nicht enthalten.<br />
Name: __________________________________________ Vorname: _______________________________________<br />
Geburtsdatum: ___________________________________ Geb.-Ort/Kreis: __________________________________<br />
Familienstand: ________________ Religion: ______________________ Staatsangehörigkeit: _________________<br />
Anschrift: _______________________________________ Telefon: ________________________________________<br />
_______________________________________ E-Mail: _________________________________________<br />
Abgeschlossene Berufsausbildung als:_______________________________________________________________<br />
Anschrift der Eltern:_______________________________________________________________________________<br />
Bisheriger Fremdsprachenunterricht:<br />
Englisch ....... Jahre, Französisch ....... Jahre, Spanisch ....... Jahre, sonstige Sprachen:…………...…………………<br />
Ich habe bereits eine Ausbildung zur fremdsprachlichen Wirtschaftskorrespondent/in absolviert: Ja Nein<br />
Das monatliche Schulgeld beträgt Euro (bitte eintragen) .................................. (siehe umseitige Vertragsbedingungen).<br />
Mit dieser Unterschrift melde ich mich verbindlich an <strong>und</strong> akzeptiere die Vertragsbedingungen. Ich ermächtige die<br />
<strong>VORBECK</strong>-SCHULE widerruflich, das von mir zu entrichtende Schulgeld bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos einzuziehen.<br />
Datum <strong>und</strong> Unterschrift/en:<br />
Datum Schüler/in Zahlungspflichtige/r für die Einzugsermächtigung<br />
Angaben zur Bankverbindung – Einzugsermächtigung:<br />
BLZ: Konto-Nr.:<br />
Name der Bank:<br />
Kontoinhaber/in:<br />
Adresse:<br />
Von der <strong>VORBECK</strong>-SCHULE auszufüllen:<br />
Die Annahme Ihrer <strong>Anmeldung</strong> wird hiermit bestätigt: Der Eingang der Einschreibegebühr wird bescheinigt:<br />
Gengenbach, ...................................................... Stuttgart, ..........................................................<br />
............................................................................. ..........................................................................<br />
Schulleitung Buchhaltung
Vertragsbedingungen:<br />
1. Zielsetzung<br />
Die <strong>Schule</strong> erstrebt in jeder Beziehung eine harmonische Zusammenarbeit mit den<br />
Auszubildenden <strong>und</strong> ihren Eltern, um das gemeinsame Ziel – eine gründliche <strong>und</strong><br />
praxisnahe Vorbereitung auf das Berufsleben – zu erreichen<br />
2. Aufnahme<br />
Voraussetzung für die Aufnahme in die <strong>VORBECK</strong>-SCHULE ist, dass die für die<br />
einzelnen Ausbildungs- bzw. Lehrgänge geforderten Abschlüsse nachgewiesen<br />
werden <strong>und</strong> die Anmeldegebühr bezahlt ist. Der Nachweis ist vom Schüler bis zu<br />
Beginn der Ausbildung zu erbringen. Bei Minderjährigen <strong>und</strong> solchen volljährigen<br />
Studierenden, die die Ausbildung bzw. die Fortbildung nicht selbst finanzieren, ist die<br />
<strong>Anmeldung</strong> von demjenigen mit zu unterzeichnen, der die Kosten der Ausbildung<br />
bzw. Fortbildung trägt (Ausbildungsträger). Der Ausbildungsträger haftet neben dem<br />
Studierenden – auch nach dessen Volljährigkeit – für die Erfüllung der Verpflichtungen<br />
aus dem Vertrag. Volljährige Studierende, die die <strong>Anmeldung</strong> unterzeichnen,<br />
versichern durch ihre Unterschrift, dass sie für die Vertragserfüllung selbst einstehen<br />
können. Die <strong>Anmeldung</strong> wird durch die schriftliche Bestätigung der <strong>Schule</strong> rechtswirksam.<br />
Falls eine Förderung durch das Arbeitsamt beantragt wird, ist die <strong>Schule</strong><br />
durch den Anmeldenden darüber zu informieren.<br />
3. Rücktritt<br />
Ein Rücktritt vom Vertrag ist für den künftigen Unterrichtsteilnehmer bis 4 Wochen<br />
vor Beginn der Ausbildung möglich. Beim Rücktritt verfällt die Anmeldegebühr.<br />
Soweit die Erklärung des Rücktritts bereits in die Lehrgangszeit fällt, wird sie als<br />
Kündigung behandelt mit der Folge, dass die vertraglich vereinbarten Kündigungsvorschriften<br />
angewendet werden. Die <strong>Schule</strong> kann vom Vertrag zurücktreten, wenn<br />
der Unterrichtsteilnehmer bis zum Beginn des Lehrgangs die geforderten Voraussetzungen<br />
nicht erfüllt. In diesem Fall verfällt die Anmeldegebühr. Ferner kann die<br />
<strong>Schule</strong> vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestklassenstärke nicht erreicht wird.<br />
In diesem Fall zahlt die <strong>Schule</strong> die Anmeldegebühr zurück. Für Unterrichtsteilnehmer,<br />
die nach dem SGB III gefördert werden oder eine entsprechende Förderung<br />
beantragt haben, gelten besondere Vertragsbedingungen.<br />
4. Kündigung<br />
Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Innerhalb dieser Frist kann<br />
eine Kündigung nur aus wichtigem Gr<strong>und</strong> gemäß § 626 BGB erfolgen. Danach ist der<br />
Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats<br />
kündbar. Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen. Der Schulträger kann den<br />
Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der/die Schüler/in<br />
1. für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Schulgeldes<br />
oder eines nicht unerheblichen Teils des Schulgeldes im Verzug ist, oder<br />
2. in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der<br />
Entrichtung des Schulgeldes in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist,<br />
der das Schulgeld für zwei Monate erreicht.<br />
Arbeitsunfähigkeit von mehr als vier Wochen (ärztliches Attest) rechtfertigt eine<br />
Kündigung, wenn sie innerhalb von sechs Wochen nach Krankheitsbeginn erfolgt.<br />
Eine Kündigung seitens der <strong>Schule</strong> kann ausgesprochen werden, wenn sich der<br />
Unterrichtsteilnehmer bewusst in Gegensatz zum Verständnis <strong>und</strong> zu den Zielen der<br />
<strong>Schule</strong> stellt <strong>und</strong> alle Bemühungen zur Änderung seiner Haltung vergeblich sind. Für<br />
Unterrichtsteilnehmer, die nach dem SGB III gefördert werden, gelten besondere<br />
Vertragsbedingungen.<br />
5. Schulgeld<br />
Die Höhe des Schulgeldes <strong>und</strong> der Anmeldegebühr ergibt sich aus der jeweils<br />
gültigen Schulgeldordnung, die diesem Vertrag zugr<strong>und</strong>e gelegt ist. Der Jahresbetrag<br />
des Schulgeldes berücksichtigt bereits sämtliche Ferienzeiten <strong>und</strong> Feiertage.<br />
Der Jahresbetrag ist in monatlich gleichen Raten jeweils zum 1. eines jeden Monats<br />
in der Regel durch Einzugsermächtigung zu zahlen. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />
ist der Jahresbetrag in anteiliger Höhe zu leisten. Die Zahlungsverpflichtung<br />
kann nicht von der Erlangung einer Beihilfe abhängig gemacht werden. Die Kosten<br />
für Bücher <strong>und</strong> Lernmaterial trägt der Teilnehmer. Bei Zahlungsrückständen kann die<br />
Vorbeck-<strong>Schule</strong> bis zu derer vollständigen Begleichung Zeugnisse zurückbehalten.<br />
Studienreisen ins Ausland werden auf freiwilliger Basis von unserer <strong>Schule</strong> vermittelt<br />
<strong>und</strong> betreut. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.<br />
Schulgeldordnung für die Vorbeck-<strong>Schule</strong><br />
Anmeldegebühr 110,00 €<br />
Materialgebühr (einmalig) 165,00 €<br />
Prüfungsgebühr pro Sprache 140,00 €<br />
Schulgeld: fremdsprachliche/r Wirtschaftskorrespondent/in<br />
(1-, 2-, 3-jährig)<br />
Jährlich 5.040,00 € – monatlich 420,00 €<br />
Schulgeld: Europasekretär/in (2-jährig)<br />
Jährlich 5,700,00 € – monatlich 475,00 €<br />
Staatlich anerkanntes Berufskolleg für Fremdsprachen GmbH<br />
6. Rechte <strong>und</strong> Pflichten der Vertragspartner<br />
Der Schulträger sorgt für einen geordneten Schulbetrieb <strong>und</strong> für Lehrkräfte, welche<br />
die fachlichen <strong>und</strong> rechtlichen Voraussetzungen zur Erteilung des Unterrichts<br />
erfüllen. Die Prüfungen werden nach der jeweils geltenden Prüfungsordnung<br />
abgehalten. Die Prüfungen werden entweder unter Aufsicht des Regierungspräsidiums<br />
oder gemäß den Gr<strong>und</strong>sätzen des Schulgesetzes durchgeführt. Für die<br />
rechtzeitige <strong>Anmeldung</strong> zur Prüfung, die nicht Schulprüfungen sind, ist jeder<br />
Teilnehmer selbst verantwortlich.<br />
Zeugnis<br />
Die Schüler haben ein Recht auf die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem<br />
Unterrichtsbesuch von mindestens 6 Monaten. Dieses Zeugnis wird an die Schüler<br />
übergeben, sofern alle Verbindlichkeiten beglichen sind oder die Begleichung<br />
nur deshalb nicht erfolgt, weil berechtigte Leistungsverweigerungsrechte geltend<br />
gemacht werden.<br />
Unterrichtsbesuch<br />
Mit der <strong>Anmeldung</strong> verpflichten sich die Teilnehmer zur Teilnahme an der Ausbildung<br />
bis zu ihrem Abschluss. Pünktliches <strong>und</strong> regelmäßiges Erscheinen der<br />
Schüler/innen zum Unterricht zu den festgesetzten Zeiten ist Pflicht <strong>und</strong> Teil der<br />
Ausbildungsordnung. Der Schüler muss an allen Unterrichtsst<strong>und</strong>en teilnehmen,<br />
ebenso an allen sonstigen schulischen Veranstaltungen. Sollte er ausnahmsweise<br />
Urlaub beantragen, gibt er beim Schulleiter oder Fachlehrer oder bei der Geschäftsstelle<br />
im Voraus ein kurzes schriftliches Urlaubsgesuch ab. Das Gesuch<br />
bedarf der Genehmigung <strong>und</strong> wird bei den Schülerakten aufbewahrt. Erkrankung<br />
ist unverzüglich mitzuteilen. Bei längerer Erkrankung ist eine schriftliche Krankmeldung<br />
binnen 3 Tagen abzugeben. Der Schulleiter kann die Vorlage eines<br />
ärztlichen Attestes verlangen.<br />
Die Vorbeck-<strong>Schule</strong> ist berechtigt den <strong>Schulvertrag</strong> zu kündigen, wenn der Schüler<br />
im Laufe des Schuljahres, ob entschuldigt oder nicht entschuldigt insgesamt 20<br />
Fehltage hat.<br />
Verhalten<br />
Die Schüler haben nicht nur den Lehrern gegenüber, sondern auch im Umgang<br />
untereinander die Regeln des Anstandes <strong>und</strong> der Höflichkeit zu beachten. Ihr<br />
außerschulisches Verhalten darf den Interessen des Schulträgers nicht schaden.<br />
Sachbeschädigung<br />
Für fahrlässige oder mutwillige Beschädigung der Unterrichtsräume, Einrichtungsgegenstände,<br />
Lernmittel <strong>und</strong> Maschinen müssen die Schüler oder Eltern bzw.<br />
gesetzlichen Vertreter ersatzpflichtig gemacht werden. Die <strong>Schule</strong> haftet nicht für<br />
Diebstähle.<br />
Datenschutz/Urheberrechte<br />
Mit der Speicherung <strong>und</strong> Verarbeitung meiner persönlichen Daten im Rahmen<br />
meiner Schulausbildung erkläre ich mich einverstanden.<br />
Ist der Erziehungsberechtigte Vertragspartner des <strong>Schulvertrag</strong>es, so ist die<br />
<strong>Schule</strong> berechtigt, dem Erziehungsberechtigten Auskünfte über die Durchführung<br />
des <strong>Schulvertrag</strong>es betreffende Angelegenheiten wie z. B. Fehlzeiten, schulische<br />
Leistungen etc. zu erteilen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Schüler nach<br />
Vertragsschluss volljährig wird.<br />
Der Schüler bzw. der Erziehungsberechtigte erklärt sich damit einverstanden, dass<br />
seine Person darstellende Fotos oder von ihm erstellte Werke veröffentlich<br />
werden. Dies gilt auch für Darstellungen auf der Homepage der <strong>Schule</strong>.<br />
7. Sonstiges<br />
Ferien<br />
Die Ferien richten sich im allgemeinen nach der Ferienordnung des Landes<br />
Baden-Württemberg. Bewegliche Ferientage werden nach den Bedürfnissen der<br />
<strong>Schule</strong> festgelegt. Den detaillierten Ferienplan bekommen Schüler/innen zu<br />
Beginn eines neuen Schuljahres.<br />
Mitwirkung der Schüler<br />
Um Anregungen <strong>und</strong> Wünsche bei der Schulleitung vorbringen zu können, wählen<br />
die Schüler einen Klassensprecher. Veröffentlichungen auf den Informationstafeln<br />
der <strong>Schule</strong> bedürfen der Zustimmung der Schulleitung.<br />
Prüfungsordnung<br />
Es gilt für diese <strong>Schule</strong> die jeweils gültige Prüfungsordnung. Diese wird in der<br />
<strong>Schule</strong> öffentlich ausgehängt.<br />
Unwirksamkeit<br />
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so gilt zwischen den<br />
Vertragsparteien eine Regelung als vereinbart, die der von den Parteien verfolgten<br />
Vertragsgestaltung am nächsten kommt.<br />
Sonstiges<br />
Auf eine geschlechtsspezifische Nennung wird der besseren Lesbarkeit wegen<br />
verzichtet. Bei personenbezogenen Wörtern ist bei Entsprechung die weibliche<br />
Form daher mit einbegriffen.<br />
Stand: Januar 2012