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Betriebsstrom für Heizanlagen rechtssicher berechnen.

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<strong>Betriebsstrom</strong> <strong>für</strong> <strong>Heizanlagen</strong> <strong>rechtssicher</strong> <strong>berechnen</strong>.<br />

Im Rahmen der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung fallen auch Stromkosten<br />

<strong>für</strong> den Betrieb der Heizanlage an. Nach § 7 Abs. 2 der Heizkostenverordnung<br />

sind diese Kosten umlagefähig. Wenn ein geeichter, separater Stromzähler<br />

hier<strong>für</strong> installiert ist, fällt die Berechnung denkbar einfach aus. Was müssen sie aber<br />

tun, wenn die Heizanlage am Allgemeinstrom angeschlossen ist, oder wenn gar<br />

kein Stromzähler hier<strong>für</strong> vorhanden ist?<br />

§ 7 Abs. 2 der Heizkostenverordnung:<br />

(2) Zu den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage gehören<br />

die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des <strong>Betriebsstrom</strong>es,<br />

die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer<br />

Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann, der<br />

Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-<br />

Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung<br />

einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur<br />

Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung.<br />

Im Zusammenhang mit der Heizanlage fällt<br />

<strong>Betriebsstrom</strong> in der Regel <strong>für</strong> diese Geräte an:<br />

Ölpumpen<br />

Brenner<br />

Regelungsanlagen<br />

Kompressoren<br />

Zeitschaltuhren<br />

Elektrische Umwälzpumpen<br />

Elektrisch arbeitende Wärmefühler<br />

Wird eine Heizanlage mit Strom betrieben, ist dieser kein <strong>Betriebsstrom</strong><br />

im Sinne der Heizkostenverordnung, sondern Brennstoff und<br />

muss auch als solcher behandelt werden!<br />

Auch der Strom zur Beleuchtung des Heizraums gehört nicht zu<br />

den Kosten des Betriebs der Heizanlage. Sofern eine entsprechende vertragliche<br />

Regelung vorliegt, kann diese Kostenart als Allgemeinstrom / gemeinschaftlicher<br />

Stromverbrauch in den Betriebskostenabrechnungen umgelegt werden. Weil der<br />

Heizraum nicht zur Benutzung durch die Allgemeinheit vorgesehen ist, kann die<br />

Umlage nur nach Nr. 17 (Sonstige Betriebskosten) der Betriebskostenverordnung<br />

erfolgen.<br />

Dieses Dokument darf <strong>für</strong> nicht-kommerzielle Zwecke frei verwendet werden. Jegliche Garantie oder Gewährleistung<br />

hieraus ist ausgeschlossen. Die Firma BFW übernimmt keine Haftung <strong>für</strong> eventuelle Fehler oder Versäumnisse<br />

aus diesen Unterlagen. BFW - Friedrich Gohl GmbH, Büro <strong>für</strong> Wärmemesstechnik, Gaildorfer Str. 14 in 70374<br />

Stuttgart. Tel: 0711 / 95 29 50 - 0, Fax: 0711 / 95 29 50 – 49, Internet: http://www.bfw-gohl.de. Seite 1 von 2


Abgerechnet werden darf nur der tatsächlich entstandene <strong>Betriebsstrom</strong>. Wenn<br />

nun kein separater Stromzähler da<strong>für</strong> vorhanden ist, ergeben sich zwei Möglichkeiten<br />

<strong>für</strong> die annäherungsweise Verbrauchsermittlung.<br />

Stromverbrauchswert der angeschlossenen Geräte, multipliziert mit der<br />

24stündigen Laufzeit je Tag, multipliziert mit der Anzahl der Heiztage, multipliziert mit<br />

dem Strompreis je KWh.<br />

Beispiel:<br />

0,25 kWh x 24 h x 150 Tage x 0,25 EUR / kW = 225,00 EUR oder:<br />

0,35 kWh x 24 h x 170 Tage x 0,30 EUR / kW = 428,40 EUR.<br />

Zum anderen können Erfahrungswerte herangezogen werden, wonach die Kosten<br />

des <strong>Betriebsstrom</strong>s zwischen 3 und 6 % der Brennstoffkosten betragen. Sie sollten in<br />

der Regel nicht mehr als 5 % der Brennstoffkosten betragen.<br />

Generell ist eine Erfassung durch einen Stromzähler der Schätzung oder einem prozentualen<br />

Anteil vorzuziehen. Der Strompreis hängt ja nicht direkt (prozentual) mit<br />

dem Ölpreis zusammen.<br />

Dieses Dokument darf <strong>für</strong> nicht-kommerzielle Zwecke frei verwendet werden. Jegliche Garantie oder Gewährleistung<br />

hieraus ist ausgeschlossen. Die Firma BFW übernimmt keine Haftung <strong>für</strong> eventuelle Fehler oder Versäumnisse<br />

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