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Bürgerbrief 2002/04 (0 bytes) - Waltenhofen

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Nr. 4/15. 02. <strong>2002</strong> <strong>Bürgerbrief</strong> der Gemeinde <strong>Waltenhofen</strong> 3<br />

Der Wahlleiter der Gemeinde<br />

<strong>Waltenhofen</strong><br />

Finanzamt Kempten<br />

Bekanntmachung<br />

über die Offenlegung der Ergebnisse der Nachschätzung nach<br />

⌧ Flurbereinigung und Feldvergleich<br />

⌧ Die Ergebnisse der Nachschätzung nach Flurbereinigung in der Gemeinde <strong>Waltenhofen</strong>, Gemarkung Memhölz,<br />

und<br />

⌧ die Ergebnisse der beim Feldvergleich 2001 festgestellten Nutzungsartenänderungen und der damit verbundenen<br />

Nachschätzung werden während der Dienststunden in der Zeit vom 13. 02. <strong>2002</strong> bis 12. 03. <strong>2002</strong> in den Diensträumen<br />

des oben genannten Finanzamtes offengelegt.<br />

Offengelegt werden die Schätzungsurkarte und die Schätzungsbücher für Grünland, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung<br />

niedergelegt sind (§ 2 BodSchätzOffVO), jedoch nur insoweit, als durch die Nachschätzung eine Änderung<br />

der bisherigen Schätzungsergebnisse eingetreten ist.<br />

Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke nicht<br />

gesondert bekanntgegeben (§ 6 BodSchätzDB).<br />

Gegen die geänderten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke die Beschwerde<br />

nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu (§ 349 AO). Die Beschwerde kann in der Zeit bis zum Ablauf des 12. <strong>04</strong>.<br />

<strong>2002</strong> beim Finanzamt entweder schriftlich eingereicht oder zu Protokoll erklärt werden.<br />

Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar<br />

soweit nicht Beschwerde eingelegt ist (§ 6 Abs. 1 BodSchätzOffVO).<br />

der Vorsteher des Finanzamtes<br />

Reth, LRD<br />

Bekanntmachung<br />

der Sitzung des Wahlausschusses<br />

zur Feststellung des Ergebnisses<br />

für die Wahl ⌧ des Gemeinderats<br />

am Sonntag, 03. März <strong>2002</strong><br />

Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses gemäß Art. 19 Abs. 3 des Gemeinde- und<br />

Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) findet statt am<br />

Dienstag, 5. März <strong>2002</strong>, um 17.00 Uhr im Rathaus, Immenstädter Str. 7,<br />

87448 <strong>Waltenhofen</strong>, kleiner Sitzungssaal, Zi.-Nr. 15<br />

Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung (Art. 4 Abs. 4 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes<br />

— GLKrWG), soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche<br />

Einzelner entgegenstehen.<br />

In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse,<br />

die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für<br />

die Geheimhaltung weggefallen sind.<br />

Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht.<br />

<strong>Waltenhofen</strong>, 15. Februar <strong>2002</strong><br />

Robert Wegscheider,<br />

1. Bürgermeister und Gemeindewahlleiter

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