Bürgerbrief 2002/04 (0 bytes) - Waltenhofen
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Nr. 4/15. 02. <strong>2002</strong> <strong>Bürgerbrief</strong> der Gemeinde <strong>Waltenhofen</strong> 3<br />
Der Wahlleiter der Gemeinde<br />
<strong>Waltenhofen</strong><br />
Finanzamt Kempten<br />
Bekanntmachung<br />
über die Offenlegung der Ergebnisse der Nachschätzung nach<br />
⌧ Flurbereinigung und Feldvergleich<br />
⌧ Die Ergebnisse der Nachschätzung nach Flurbereinigung in der Gemeinde <strong>Waltenhofen</strong>, Gemarkung Memhölz,<br />
und<br />
⌧ die Ergebnisse der beim Feldvergleich 2001 festgestellten Nutzungsartenänderungen und der damit verbundenen<br />
Nachschätzung werden während der Dienststunden in der Zeit vom 13. 02. <strong>2002</strong> bis 12. 03. <strong>2002</strong> in den Diensträumen<br />
des oben genannten Finanzamtes offengelegt.<br />
Offengelegt werden die Schätzungsurkarte und die Schätzungsbücher für Grünland, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung<br />
niedergelegt sind (§ 2 BodSchätzOffVO), jedoch nur insoweit, als durch die Nachschätzung eine Änderung<br />
der bisherigen Schätzungsergebnisse eingetreten ist.<br />
Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke nicht<br />
gesondert bekanntgegeben (§ 6 BodSchätzDB).<br />
Gegen die geänderten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke die Beschwerde<br />
nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu (§ 349 AO). Die Beschwerde kann in der Zeit bis zum Ablauf des 12. <strong>04</strong>.<br />
<strong>2002</strong> beim Finanzamt entweder schriftlich eingereicht oder zu Protokoll erklärt werden.<br />
Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar<br />
soweit nicht Beschwerde eingelegt ist (§ 6 Abs. 1 BodSchätzOffVO).<br />
der Vorsteher des Finanzamtes<br />
Reth, LRD<br />
Bekanntmachung<br />
der Sitzung des Wahlausschusses<br />
zur Feststellung des Ergebnisses<br />
für die Wahl ⌧ des Gemeinderats<br />
am Sonntag, 03. März <strong>2002</strong><br />
Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses gemäß Art. 19 Abs. 3 des Gemeinde- und<br />
Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) findet statt am<br />
Dienstag, 5. März <strong>2002</strong>, um 17.00 Uhr im Rathaus, Immenstädter Str. 7,<br />
87448 <strong>Waltenhofen</strong>, kleiner Sitzungssaal, Zi.-Nr. 15<br />
Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung (Art. 4 Abs. 4 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes<br />
— GLKrWG), soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche<br />
Einzelner entgegenstehen.<br />
In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse,<br />
die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für<br />
die Geheimhaltung weggefallen sind.<br />
Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht.<br />
<strong>Waltenhofen</strong>, 15. Februar <strong>2002</strong><br />
Robert Wegscheider,<br />
1. Bürgermeister und Gemeindewahlleiter