Bürgerbrief 2009/04 (365 KB) - Waltenhofen
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4<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
§ 6<br />
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar <strong>2009</strong> in<br />
Kraft.<br />
Kempten (Allgäu), 19. 1. <strong>2009</strong><br />
Zweckverband Abwasserverband Kempten (Allgäu)<br />
Dr. Ulrich Netzer<br />
Oberbürgermeister<br />
Verbandsvorsitzender<br />
Satzung des Zweckverbandes<br />
Abwasserverband Kempten (Allgäu)<br />
zur Regelung der Entschädigung für<br />
Verbandsräte<br />
Der Zweckverband Abwasserverband Kempten (Allgäu)<br />
erlässt auf Grund Art.30 Abs.2 des Gesetzes über die<br />
kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung<br />
der Bek vom 20.6.1994 (GVBl S.555, zuletzt geändert<br />
durch Gesetz vom 24.7.1998, GVBI S. 424, BayRS 2020-<br />
6-1-I), sowie Art.20a und Art.23 der Gemeindeordnung<br />
für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bek vom<br />
22.8.1998 (GVBl S. 796, zuletzt geändert durch Gesetz<br />
vom 24.4.2001, GVBI S. 140, BayRS 2020-1-1-I) und § 12<br />
der Verbandssatzung gemäß Beschluss der Verbandsversammlung<br />
vom 13.10.2008 die folgende<br />
§ 1 Entschädigungsberechtigte<br />
Der/Die Verbandsvorsitzende und die übrigen Mitglieder<br />
der Verbandsversammlung werden für die Teilnahme an<br />
Sitzungen und für die sonstige mit ihrem Amt verbundene<br />
Tätigkeit nach Maßgabe dieser Satzung entschädigt. Entsprechendes<br />
gilt für Stellvertreter/innen, sofern ein Vertretungsfall<br />
vorliegt.<br />
§ 2 Auslagenersatz<br />
Der/Die Verbandsvorsitzende und die Verbandsräte erhalten<br />
für die Teilnahme an Sitzungen der Verbandsversammlung<br />
und ihrer Ausschüsse Ersatz ihrer Auslagen gegen<br />
Nachweis und für Fahrkosten eine pauschale Erstattung<br />
von 10 Euro. Dasselbe gilt für Verbandsräte, die Beamte<br />
oder Angestellte des durch sie vertretenen Verbandsmitgliedes<br />
sind.<br />
§ 3 Entschädigung der Verbandsräte<br />
Die Verbandsräte, die nicht gemäß Art.31 Abs.2 Satz 1<br />
KommZG kraft Amtes der Verbandsversammlung angehören,<br />
erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Verbandsversammlung<br />
und ihrer Ausschüsse eine Sitzungsgeldpauschale.<br />
Die Sitzungsgeldpauschale wird auf 35<br />
Euro festgesetzt. Sie verdoppelt sich, wenn die Sitzung<br />
länger als fünf Stunden dauert.<br />
Für Dienstreisen werden anstelle der Entschädigungen,<br />
Tage- und Übernachtungsgeld sowie Fahrkosten aufgrund<br />
der Bestimmungen des BayRKG gewährt. Die Dienstreise<br />
muss durch den Verbandsvorsitzenden genehmigt sein.<br />
§ 4 Entschädigung des/der Verbandsvorsitzenden<br />
(1) Der/Die Verbandsvorsitzende erhält für seine Tätigkeit<br />
eine monatliche Pauschalentschädigung in Höhe von<br />
400 Euro.<br />
(2) Seine/Ihre Stellvertreter/innen erhalten für ihre Tätigkeit<br />
eine jährliche einmalige Pauschalentschädigung<br />
nach Abs. 1. Die Pauschale gilt für das Kalenderjahr.<br />
§ 5 Auszahlung der Entschädigungen<br />
Die nach Monatsbeträgen bemessenen Pauschalentschädigungen<br />
werden monatlich im Voraus ausgezahlt. Die<br />
übrigen Entschädigungen werden nachträglich nach Abrechnung<br />
gezahlt.<br />
§ 6 In-Kraft-Treten<br />
Diese Satzung tritt am 01.01.<strong>2009</strong> in Kraft. Gleichzeitig tritt<br />
die Entschädigungssatzung für den Zweckverband Abwasserverband<br />
Kempten (Allgäu)vom 10.01.2001 außer Kraft.<br />
Lauben, 13. 10. 2008<br />
Zweckverband Abwasserverband Kempten (Allgäu)<br />
Dr. Ulrich Netzer<br />
Oberbürgermeister<br />
Verbandsvorsitzender<br />
II.<br />
Der Haushaltsplan und die Entschädigungssatzung liegen<br />
vom Tage dieser Bekanntmachung an eine Woche lang bei<br />
der Geschäftsstelle des Abwasserverbandes Kempten (Allgäu),<br />
Griesösch 1, Lauben während der Geschäftszeiten<br />
öffentlich zur Einsichtnahme auf.<br />
Mikrozensus <strong>2009</strong> im Januar gestartet<br />
Interviewer bitten um Auskunft<br />
Auch im Jahr <strong>2009</strong> wird in Bayern wie im gesamten<br />
Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche<br />
Haushaltsbefragung bei einem Prozent der<br />
Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des<br />
Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung<br />
werden dabei im Laufe des Jahres annähernd<br />
60 000 Haushalte in Bayern von besonders<br />
geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen<br />
und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und<br />
sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrer<br />
Gesundheit befragt. Für den überwiegenden Teil<br />
der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz<br />
Auskunftspfl icht.<br />
Im Jahr <strong>2009</strong> fi ndet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet<br />
wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich abgesonderte<br />
Stichprobenerhebung bei einem Prozent der<br />
Bevölkerung, statt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957<br />
laufend aktuelle Zahlen über die wirtschafl tiche und soziale<br />
Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und<br />
Familien ermittelt. Der Mikrozensus <strong>2009</strong> enthält zudem<br />
noch Fragen zu Körpergröße und Gewicht sowie zu den<br />
Rauchgewohnheiten. Die durch den Mikrozensus gewonnenen<br />
Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche<br />
und politische Entscheidungen und deshalb für<br />
alle Bürger von großer Bedeutung.<br />
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung<br />
weiter mitteilt, fi nden die Mikrozensusbefragungen<br />
ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern<br />
sind demnach bei knapp 60 000 Haushalten, die nach<br />
einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung<br />
ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als 1 000<br />
Haushalte zu befragen.<br />
Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren<br />
ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig<br />
kostengünstig und hält die Belastung der Bürger<br />
in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ<br />
auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können,<br />
ist es wichtig , dass jeder der ausgewählten Haushalte<br />
auch tatsächlich an der Befragungn teilnimmt. Aus diesem<br />
Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus<br />
eine gesetzlich festgelegte Auskunftspfl icht, und zwar für<br />
vier aufeinanderfolgende Jahre.<br />
Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen<br />
der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet.<br />
Auch die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre<br />
Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen