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Prüfordnung der Prüfstelle beim Wasserverbandstag e.V. Bremen ...

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<strong>Prüfstelle</strong> <strong>beim</strong> <strong>Wasserverbandstag</strong> e.V. Seite 12 von 12<br />

7. Prüfungsabschluss<br />

7.1 Abschlussgespräch zum Prüfungsergebnis<br />

Nach Abschluss <strong>der</strong> Prüfungsfeststellungen soll durch den/die Prüfer im geprüften<br />

Verband ein Abschlussgespräch mit dem Verbandsvorsteher (o<strong>der</strong> einem Stellvertreter)<br />

und dem Geschäftsführer über die wesentlichen Inhalte <strong>der</strong> Prüfung durchgeführt<br />

werden.<br />

Der Leiter <strong>der</strong> <strong>Prüfstelle</strong> kann bei Bedarf daran teilnehmen. Weitere Personen<br />

und/o<strong>der</strong> Behörden können nach Ermessen des Verbandes o<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Prüfstelle</strong> beteiligt<br />

werden.<br />

7.2 Grundsätze zum Prüfungsbericht<br />

Über alle Prüfungen sind schriftliche Prüfungsberichte zu fertigen. Die Prüfungsberichte<br />

sind von einem an <strong>der</strong> Prüfung beteiligten Prüfer und dem Leiter <strong>der</strong> <strong>Prüfstelle</strong><br />

zu unterschreiben.<br />

Durch diese Unterschrift ist <strong>der</strong> Abschluss des Prüfverfahrens erfolgt.<br />

Der Prüfungsbericht wird dem geprüften Verband in zweifacher Ausfertigung zugestellt.<br />

Der Leiter <strong>der</strong> <strong>Prüfstelle</strong> entscheidet, ob <strong>der</strong> Prüfungsbericht auch <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde<br />

zur Kenntnis gegeben wird.<br />

8. Kosten <strong>der</strong> Prüfung<br />

Gemäß § 2 Abs. 3 des Nds. AGWVG erhebt <strong>der</strong> <strong>Wasserverbandstag</strong> e.V. für seine<br />

Prüfungen ein kostendeckendes Entgelt, dass den geprüften Verbänden von <strong>der</strong> <strong>Prüfstelle</strong><br />

<strong>beim</strong> <strong>Wasserverbandstag</strong> e.V. jeweils in Form einer Rechnung zusammen mit<br />

dem Prüfungsbericht zugestellt wird.<br />

Die Rechnung ist an die <strong>Prüfstelle</strong> <strong>beim</strong> <strong>Wasserverbandstag</strong> e.V. zu bezahlen.<br />

Das Fälligkeitsdatum für den Zahlungseingang bei <strong>der</strong> <strong>Prüfstelle</strong> <strong>beim</strong> <strong>Wasserverbandstag</strong><br />

e.V. ist 14 Tage nach Erhalt <strong>der</strong> Prüfrechnung.<br />

Danach greift ein 2-stufiges Mahnverfahren.<br />

Nach Abschluss <strong>der</strong> Prüfung vor Ort können von <strong>der</strong> <strong>Prüfstelle</strong> <strong>beim</strong> <strong>Wasserverbandstag</strong><br />

e.V. Abschlagszahlungen von <strong>der</strong> Prüfrechnung vom geprüften Verband<br />

angefor<strong>der</strong>t werden.<br />

Die Höhe des Entgeltes und die Mahngebühr werden in einer Prüfungs-Entgeltordnung<br />

geregelt.<br />

Auf die berechnete Summe <strong>der</strong> Prüfung wird <strong>der</strong> zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Rechnungsstellung<br />

gültige Mehrwertsteuersatz aufgeschlagen.<br />

Die einzelnen Rechnungspositionen werden in <strong>der</strong> Rechnung ausgewiesen.<br />

9. Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Prüfordnung</strong> tritt am 01.06.2008 in Kraft.

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