Satzung laden - Wewobau
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SATZUNG<br />
I. Firma und Sitz der Genossenschaft<br />
§ 1 Firma und Sitz<br />
Die Genossenschaft führt die Firma<br />
Sie hat ihren Sitz in Zwickau.<br />
II. Gegenstand der Genossenschaft<br />
8<br />
WEWOBAU<br />
Westsächsische Wohn und Baugenossenschaft<br />
eG<br />
Zwickau<br />
§ 2 Zweck und Gegenstand der Genossenschaft<br />
(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder, vorrangig durch eine<br />
gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung.<br />
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften,<br />
errichten, erwerben, vermitteln und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und<br />
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen.<br />
Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für<br />
Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.<br />
(3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben.<br />
(4) Beteiligungen sind zulässig.<br />
(5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zulässig. Vorstand<br />
und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 Buchst. g die Grundsätze.