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Satzung laden - Wewobau

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SATZUNG<br />

I. Firma und Sitz der Genossenschaft<br />

§ 1 Firma und Sitz<br />

Die Genossenschaft führt die Firma<br />

Sie hat ihren Sitz in Zwickau.<br />

II. Gegenstand der Genossenschaft<br />

8<br />

WEWOBAU<br />

Westsächsische Wohn und Baugenossenschaft<br />

eG<br />

Zwickau<br />

§ 2 Zweck und Gegenstand der Genossenschaft<br />

(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder, vorrangig durch eine<br />

gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung.<br />

(2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften,<br />

errichten, erwerben, vermitteln und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und<br />

Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen.<br />

Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für<br />

Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.<br />

(3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben.<br />

(4) Beteiligungen sind zulässig.<br />

(5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zulässig. Vorstand<br />

und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 Buchst. g die Grundsätze.

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