Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Stadt Löhne - <strong>Flächennutzungsplan</strong> März 2004<br />
4.1.6.4 Richtfunkstrecken<br />
Die im Stadtgebiet verlaufenden Richtfunktrassen werden im <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />
nachrichtlich dargestellt. Höhenbeschränkungen für bauliche Anlagen in den gekennzeichneten<br />
Bereichen sind zu beachten.<br />
4.1.6.5 Sonstige Anlagen der technischen Infrastruktur<br />
Einrichtungen der freiwilligen Feuerwehr sind in Gohfeld und Löhne-Ort entsprechend<br />
der Bestandssituation dargestellt. Die zentrale hauptamtliche Rettungs- und Feuerwache,<br />
welche bisher im Stadtzentrum ansässig ist, soll nach Ulenburg in den Bereich<br />
zwischen Ellerbuscher Straße und A 30 verlegt werden. Dort sind auch Erweiterungsflächen<br />
für eine künftige Ansiedlung der freiwilligen Feuerwehren Obernbeck<br />
und Mennighüffen vorhanden.<br />
In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich zwischen Ellerbuscher Straße, Lübbecker<br />
Straße und der Autobahnauffahrt das Gelände der Straßenmeisterei Löhne des<br />
Landesbetriebes Straßen Nordrhein-Westfalen.<br />
Die Wirtschaftsbetriebe Löhne mit Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und<br />
städtischem Bauhof sind im Stadtteil Mennighüffen südlich der Werster Straße (L<br />
546) und östlich des Rehmerloh-Mennighüffer Mühlenbaches ansässig.<br />
4.1.7 Bodenschutz und Bewältigung der Eingriffe in Natur und Landschaft<br />
Nach § 1a (1) des Baugesetzbuches soll mit Grund und Boden sparsam und schonend<br />
umgegangen werden. Mit diesem Planungsgrundsatz sollen ein möglichst geringer<br />
Flächenverbrauch, der schonende Umgang mit Grund und Boden sowie eine<br />
möglichst weitgehende Vermeidung von Bodenvernichtung und -vergeudung sowie<br />
von Bodenbelastungen mit umweltgefährdenden Stoffen bewirkt werden. In der konkreten<br />
Planungssituation kann dieser Planungsgrundsatz allerdings abwägend überwunden<br />
werden.<br />
Boden im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes ist die obere Schicht der Erdkruste,<br />
soweit sie Träger der Bodenfunktionen ist, einschließlich der flüssigen Bestandteile<br />
(Bodenlösung) und der gasförmigen Bestandteile (Bodenluft), ohne<br />
Grundwasser und Gewässerbetten. Er erfüllt natürliche Funktionen als<br />
- Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Boden-<br />
organismen,<br />
- Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoff<br />
kreisläufen,<br />
- Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen aufgrund<br />
der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch<br />
zum Schutz des Grundwassers.<br />
Darüber hinaus besitzt der Boden Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte.<br />
Eine fachliche Bewertung des Schutzgutes Boden erfolgt für die verbindliche Bauleitplanung<br />
im Zuge der Bewältigung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung<br />
sowie speziell im Bereich der Stadt Löhne im Zuge der hier bereits seit Jahren<br />
durch Ratsbeschluss vorgeschriebenen freiwilligen Umweltverträglichkeitsprüfung.<br />
- 41 -