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Flächennutzungsplan

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Stadt Löhne - <strong>Flächennutzungsplan</strong> März 2004<br />

4.1.6.4 Richtfunkstrecken<br />

Die im Stadtgebiet verlaufenden Richtfunktrassen werden im <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />

nachrichtlich dargestellt. Höhenbeschränkungen für bauliche Anlagen in den gekennzeichneten<br />

Bereichen sind zu beachten.<br />

4.1.6.5 Sonstige Anlagen der technischen Infrastruktur<br />

Einrichtungen der freiwilligen Feuerwehr sind in Gohfeld und Löhne-Ort entsprechend<br />

der Bestandssituation dargestellt. Die zentrale hauptamtliche Rettungs- und Feuerwache,<br />

welche bisher im Stadtzentrum ansässig ist, soll nach Ulenburg in den Bereich<br />

zwischen Ellerbuscher Straße und A 30 verlegt werden. Dort sind auch Erweiterungsflächen<br />

für eine künftige Ansiedlung der freiwilligen Feuerwehren Obernbeck<br />

und Mennighüffen vorhanden.<br />

In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich zwischen Ellerbuscher Straße, Lübbecker<br />

Straße und der Autobahnauffahrt das Gelände der Straßenmeisterei Löhne des<br />

Landesbetriebes Straßen Nordrhein-Westfalen.<br />

Die Wirtschaftsbetriebe Löhne mit Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und<br />

städtischem Bauhof sind im Stadtteil Mennighüffen südlich der Werster Straße (L<br />

546) und östlich des Rehmerloh-Mennighüffer Mühlenbaches ansässig.<br />

4.1.7 Bodenschutz und Bewältigung der Eingriffe in Natur und Landschaft<br />

Nach § 1a (1) des Baugesetzbuches soll mit Grund und Boden sparsam und schonend<br />

umgegangen werden. Mit diesem Planungsgrundsatz sollen ein möglichst geringer<br />

Flächenverbrauch, der schonende Umgang mit Grund und Boden sowie eine<br />

möglichst weitgehende Vermeidung von Bodenvernichtung und -vergeudung sowie<br />

von Bodenbelastungen mit umweltgefährdenden Stoffen bewirkt werden. In der konkreten<br />

Planungssituation kann dieser Planungsgrundsatz allerdings abwägend überwunden<br />

werden.<br />

Boden im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes ist die obere Schicht der Erdkruste,<br />

soweit sie Träger der Bodenfunktionen ist, einschließlich der flüssigen Bestandteile<br />

(Bodenlösung) und der gasförmigen Bestandteile (Bodenluft), ohne<br />

Grundwasser und Gewässerbetten. Er erfüllt natürliche Funktionen als<br />

- Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Boden-<br />

organismen,<br />

- Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoff<br />

kreisläufen,<br />

- Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen aufgrund<br />

der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch<br />

zum Schutz des Grundwassers.<br />

Darüber hinaus besitzt der Boden Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte.<br />

Eine fachliche Bewertung des Schutzgutes Boden erfolgt für die verbindliche Bauleitplanung<br />

im Zuge der Bewältigung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung<br />

sowie speziell im Bereich der Stadt Löhne im Zuge der hier bereits seit Jahren<br />

durch Ratsbeschluss vorgeschriebenen freiwilligen Umweltverträglichkeitsprüfung.<br />

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