Prüfung von Geokunststoffen nach den neuen ZTV E-StB 09
Prüfung von Geokunststoffen nach den neuen ZTV E-StB 09
Prüfung von Geokunststoffen nach den neuen ZTV E-StB 09
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<strong>Prüfung</strong> <strong>von</strong> <strong>Geokunststoffen</strong><br />
<strong>nach</strong> <strong>den</strong> <strong>neuen</strong> <strong>ZTV</strong> E-<strong>StB</strong> <strong>09</strong><br />
<strong>von</strong> Dipl.-Geol. Ursula Blume* und Dipl.-Ing. Roderich Hillmann*<br />
Mit der Einführung der überarbeiteten „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen<br />
und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau“ <strong>ZTV</strong> E-<strong>StB</strong> <strong>09</strong> ist das<br />
Regelwerk für die Anwendung <strong>von</strong> <strong>Geokunststoffen</strong> im Erdbau des Straßenbaus<br />
vollständig. Die <strong>ZTV</strong> E-<strong>StB</strong> enthalten Regelungen für das Lösen, La<strong>den</strong>, Fördern,<br />
Einbauen und Verdichten <strong>von</strong> Bo<strong>den</strong> und Fels sowie <strong>von</strong> sonstigen erdbautechnisch<br />
geeigneten Stoffen. Dazu zählen auch die Anwendung, die <strong>Prüfung</strong> und der<br />
Einbau <strong>von</strong> <strong>Geokunststoffen</strong> im Erdbau. Im Folgen<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> die <strong>Prüfung</strong>en und<br />
Zuständigkeiten im Bauablauf erläutert, durch die die erforderliche Qualität der<br />
Geokunststoffe und ihres Einbaus gesichert wer<strong>den</strong>.<br />
Die Qualitätssicherung <strong>von</strong> <strong>Geokunststoffen</strong><br />
<strong>von</strong> der Herstellung bis zur Abnahme des Bauloses<br />
erfolgt durch die folgen<strong>den</strong> Schritte:<br />
Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)<br />
durch <strong>den</strong> Hersteller,<br />
Eignungsprüfung durch <strong>den</strong> Auftragnehmer,<br />
Eigenüberwachungsprüfungen durch <strong>den</strong><br />
Auftragnehmer,<br />
Kontrollprüfungen durch <strong>den</strong> Auftraggeber.<br />
Die Verantwortlichkeiten sind also auf <strong>den</strong><br />
In-<strong>den</strong>-Verkehr-Bringer, d.h. Hersteller bzw.<br />
Händler, <strong>den</strong> Auftragnehmer und <strong>den</strong> Auftraggeber<br />
verteilt. Vertragsgrundlage für die<br />
Lieferung der Geokunststoffe vom Hersteller/<br />
Händler an <strong>den</strong> Auftragnehmer sind die „Technischen<br />
Lieferbedingungen für Geokunststoffe<br />
im Erdbau des Straßenbaues“ TL Geok E-<strong>StB</strong>.<br />
Das Vertragsregelwerk zwischen Auftragnehmer<br />
und Auftraggeber bil<strong>den</strong> die <strong>ZTV</strong> E-<strong>StB</strong>.<br />
Die Produktion <strong>von</strong> <strong>Geokunststoffen</strong> erfolgt<br />
seit dem 1. Oktober 2002 gemäß dem Konformitäts<strong>nach</strong>weisverfahren<br />
System 2+, das die<br />
Erstprüfung des Produktes und die regelmäßigen<br />
Probenahmen und Materialprüfungen<br />
im Verantwortungsbereich des Herstellers<br />
umfasst. Der Hersteller deklariert die Kennwerte<br />
für sein Produkt auf der Basis der europäischen<br />
Produktnormen DIN EN 13249 ff in<br />
einem CE-Begleitdokument. Zur Beschreibung<br />
der Eigenschaften eines Produktes sind diese<br />
Angaben jedoch nicht ausreichend. Zusätzlich<br />
ist daher immer das Produktdatenblatt gemäß<br />
<strong>den</strong> TL Geok E-<strong>StB</strong> anzufordern.<br />
Eignungsprüfung<br />
Die Eignungsprüfung ist die Erklärung des Auftragnehmers,<br />
dass das <strong>von</strong> ihm vorgesehene<br />
Produkt die Anforderungen des Bauvertrages<br />
erfüllt. Zum Nachweis ist dem Auftraggeber<br />
* Bundesanstalt für Straßenwesen, Bergisch<br />
Gladbach<br />
5<br />
Erd- und grundbau FACHBEITRAG<br />
die Produktbeschreibung <strong>nach</strong> <strong>den</strong> TL Geok<br />
E-<strong>StB</strong> vorzulegen. Die Vorlage der Werkseigenen<br />
Produktionskontrolle und – bei einer<br />
freiwilligen Überwachung – die Vorlage des<br />
Produktzertifikates wer<strong>den</strong> empfohlen.<br />
Vom Hersteller wer<strong>den</strong> die Produktkennwerte<br />
durch Mittelwert und Produktionsabweichung<br />
(Toleranz) angegeben, die im Rahmen der Konformitätsbewertung<br />
bestimmt wer<strong>den</strong>. Der<br />
ausschlaggebende charakteristische Wert<br />
wird dadurch ermittelt, dass bei einer Min-<br />
destanforderung vom Mittelwert die Produktionsabweichung<br />
subtrahiert wird. Bei einer<br />
Höchstanfor derung ist die Produktionsabweichung<br />
zum Mittelwert zu addieren.<br />
Dazu ein Beispiel: In einer Ausschreibung ist<br />
ein Produkt mit einer Kurzzeitzugfestigkeit <strong>von</strong><br />
F B,k0 ≥ 50 kN/m (Mindestanforderung) vertraglich<br />
gefordert. Es wird ein Produkt mit einem<br />
Mittelwert der Kurzzeitfestigkeit <strong>von</strong> 52 kN/m<br />
bei einer Produktionsabweichung <strong>von</strong> 3,5<br />
kN/m angeboten. Der charakteristische Wert<br />
der Kurzzeitfestigkeit F B,k0 beträgt also 48,5<br />
kN/m, die Anforderung gemäß Ausschreibung<br />
wird damit nicht erfüllt.<br />
Eigenüberwachungsprüfungen<br />
Durch die Eigenüberwachungsprüfungen weist<br />
der Auftragnehmer <strong>nach</strong>, dass die Güteeigenschaften<br />
der gelieferten Geokunststoffe und<br />
die fertige Leistung <strong>den</strong> bauvertraglichen<br />
Anforderungen entsprechen. Wer<strong>den</strong> Abweichungen<br />
<strong>von</strong> <strong>den</strong> vertraglichen Anforderungen<br />
festgestellt, sind die entsprechen<strong>den</strong> Mängel<br />
und deren Ursachen unverzüglich zu beseitigen.<br />
Die Eigenüberwachungsprüfungen sind untergliedert<br />
in:<br />
Bestätigung der Produkti<strong>den</strong>tität,<br />
Überprüfung der Produkteigenschaften bei<br />
jeder Lieferung,<br />
05 | 20<strong>09</strong>
FACHBEITRAG Erd- und grundbau<br />
Abbildung 1: Schematische Übersicht über die durchzuführen<strong>den</strong> Aufgaben und Verantwortlichkeiten<br />
für das Liefern und Einbauen <strong>von</strong> <strong>Geokunststoffen</strong><br />
Baustoffeingangsprüfungen und<br />
Nachweis der Einhaltung der Anforderungen<br />
an die Behandlung der Produkte auf<br />
der Baustelle und an <strong>den</strong> Einbau.<br />
Zur Bestätigung der Produkti<strong>den</strong>tität muss<br />
überprüft wer<strong>den</strong>, ob die Angaben des Verpackungs-<br />
und des CE-Etikettes <strong>den</strong>en des vertraglich<br />
vereinbarten Produktes entsprechen.<br />
Um Produkte ohne Originalverpackung i<strong>den</strong>tifizieren<br />
zu können, müssen sie durch einen<br />
Aufdruck oder eine Farbmarkierung gekennzeichnet<br />
sein. Das Verpackungsetikett enthält<br />
u.a. Einzelheiten zur Farbmarkierung und ermöglicht<br />
durch einen Code die Rückverfolgung<br />
jeder Einheit bis zur Produktion.<br />
Die CE-Kennzeichnung erfordert nur die<br />
Angabe <strong>von</strong> Ergebnissen der mandatierten<br />
<strong>Prüfung</strong>en gemäß der Produktnormen DIN<br />
EN 123249 ff durch ein entsprechendes CE-<br />
Begleitdokument. Um zu überprüfen, ob das<br />
gelieferte Produkt die vertraglich vereinbarten<br />
Anforderungen erfüllt, sind diese Angaben<br />
nicht ausreichend. Zur Überprüfung der Produkteigenschaften<br />
muss daher bei jeder Lieferung<br />
die Produktbeschreibung gemäß <strong>den</strong><br />
TL Geok E-<strong>StB</strong> auf die Erfüllung der bauvertraglich<br />
vereinbarten Anforderungen geprüft<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
Da bei der Produktion gemäß dem System 2+<br />
eine stichprobenartige <strong>Prüfung</strong> durch ein unabhängiges<br />
Prüflabor nicht vorgesehen ist, ist<br />
die Baustoffeingangsprüfung unverzichtbar.<br />
Die Art der durchzuführen<strong>den</strong> <strong>Prüfung</strong>en ist<br />
abhängig <strong>von</strong> der Funktion des Produktes und<br />
die Anzahl <strong>von</strong> der Bedeutung des Geokunststoffes<br />
für die Bauwerkssicherheit.<br />
Wenn der In-<strong>den</strong>-Verkehr-Bringer <strong>den</strong> Nachweis<br />
einer freiwilligen Überwachung erbringt,<br />
die gleichwertig zu <strong>den</strong> Anforderungen an die<br />
Baustoffeingangsprüfungen der <strong>ZTV</strong> E-<strong>StB</strong><br />
<strong>09</strong> ist, erlaubt eine Öffnungsklausel die Reduzierung<br />
der zeit- und kostenaufwendigen<br />
Baustoffeingangsprüfungen. Diese Produkte<br />
unterliegen einer regelmäßigen freiwilligen<br />
Überwachung durch unabhängige Prüfstellen.<br />
Sie dürfen das Produktqualitätskennzeichen<br />
des Industrieverbandes Geokunststoffe tragen<br />
und wer<strong>den</strong> mit einem Produktzertifikat<br />
geliefert. Dazu wurde vom Industrieverband<br />
Geokunststoffe IVG (www.ivg.<br />
de) in Zusammenarbeit mit der<br />
Bundesanstalt für Straßenwesen<br />
BASt eine entsprechende<br />
Empfehlung für Umfang und<br />
Durchführung der <strong>Prüfung</strong>en<br />
durch unabhängige Prüfstellen<br />
herausgegeben. Firmen und<br />
Verbände, die diese Empfehlung<br />
unterschreiben, verpflichten<br />
sich zu deren Einhaltung.<br />
Letzter, aber wichtiger Schritt<br />
der Eigenüberwachungsprüfung<br />
ist der Nachweis der Einhaltung<br />
der Anforderungen an die Behandlung der<br />
Produkte auf der Baustelle und an <strong>den</strong> Einbau.<br />
Hierdurch wird überprüft, ob die in der Planung<br />
angenommenen Baustellenbedingungen<br />
mit <strong>den</strong> tatsächlichen Bedingungen übereinstimmen<br />
und dass der Einbau mit dem Entwurf<br />
gemäß Planunterlagen und Baubeschreibung<br />
konform geht. Außerdem ist <strong>nach</strong>zuweisen,<br />
dass die Produkte ordnungsgemäß gelagert,<br />
transportiert und keine beschädigten Produkte<br />
eingebaut wer<strong>den</strong>.<br />
Kontrollprüfungen<br />
Kontrollprüfungen sind <strong>Prüfung</strong>en des Auftraggebers,<br />
um festzustellen, ob die Güteeigenschaften<br />
der Geokunststoffe und der<br />
fertigen Leistung <strong>den</strong> vertraglichen Anforderungen<br />
entsprechen. Die Ergebnisse der Kontrollprüfungen<br />
wer<strong>den</strong> der Abnahme zu Grunde<br />
gelegt.<br />
Der Auftraggeber sollte sich durch örtliche<br />
Begehung und Kontrolle der Prüfzeugnisse laufend<br />
<strong>von</strong> der ordnungsgemäßen Durchführung<br />
der Eigenüberwachungsprüfungen überzeugen.<br />
Es ist hilfreich, sich bei Vertragsabschluss Musterproben<br />
des vereinbarten Produktes aushändigen<br />
zu lassen, durch die ein schneller optischer<br />
Vergleich mit <strong>den</strong> gelieferten Produkten<br />
bzw. <strong>den</strong> Rückstellproben möglich ist.<br />
Die Probenahme sowie die <strong>Prüfung</strong>en, die auf<br />
der Baustelle erfolgen, führt der Auftraggeber<br />
in Anwesenheit des Auftragnehmers durch. Die<br />
erforderlichen <strong>Prüfung</strong>en wer<strong>den</strong> vom Auftraggeber<br />
festgelegt. Es sollten die <strong>Prüfung</strong>en vorgesehen<br />
wer<strong>den</strong>, mit <strong>den</strong>en die I<strong>den</strong>tität und die<br />
Mindesteigenschaften festgestellt wer<strong>den</strong>. Es<br />
kann zweckmäßig sein, die Kontrollprüfungen<br />
gleichzeitig mit <strong>den</strong> Eigenüberwachungsprüfungen<br />
durchzuführen.<br />
Zusammenfassung<br />
Abbildung 2:<br />
Produktqualitäts zeichen<br />
des Industrieverbandes<br />
Geokunststoffe IVG<br />
Für <strong>den</strong> Einsatz im Erdbau des Straßenbaus<br />
müssen die eingesetzten Geokunststoffe<br />
hohen Qualitätsansprüchen genügen. Das<br />
Straßenbauregelwerk ist durch die Veröffentlichung<br />
der <strong>ZTV</strong> E-<strong>StB</strong> <strong>09</strong> im Hinblick darauf<br />
vollständig, so dass eine lückenlose<br />
Nachverfolgung der Produkte<br />
<strong>von</strong> der Herstellung über die<br />
Lieferung bis zum Einbau möglich<br />
ist. Um einen hohen Qualitätsstandard<br />
des Produktes und der<br />
fertigen Leistung zu garantieren,<br />
ist jedoch die Einhaltung der<br />
Vorschriften und Anforderungen,<br />
angefangen beim Hersteller<br />
über <strong>den</strong> Lieferanten, über <strong>den</strong><br />
Auftragnehmer bis hin zum Auftraggeber,<br />
wichtig. Detaillierte<br />
Hinweise für Auftragnehmer<br />
und Auftraggeber zur einfachen und sicheren<br />
Durchführung aller Schritte enthalten die<br />
Checklisten, die dem „Merkblatt über die Anwendung<br />
<strong>von</strong> <strong>Geokunststoffen</strong> im Erdbau des<br />
Straßenbaus“ M Geok E beiliegen.<br />
Am Qualitätssiegel des Industrieverbandes<br />
Geokunststoffe sind Produkte zu erkennen, die<br />
einer freiwilligen Überwachung unterliegen.<br />
Da bei Einsatz dieser Produkte auf die Baustoffeingangsprüfung<br />
verzichtet wer<strong>den</strong> kann,<br />
reduziert sich der finanzielle und zeitliche<br />
Prüfaufwand, und es wird ein reibungsloser<br />
Bauablauf erzielt.<br />
Info-Hotline:<br />
E-Mail: hillmann@bast.de,<br />
blumeu@bast.de<br />
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