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Prüfung von Geokunststoffen nach den neuen ZTV E-StB 09

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<strong>Prüfung</strong> <strong>von</strong> <strong>Geokunststoffen</strong><br />

<strong>nach</strong> <strong>den</strong> <strong>neuen</strong> <strong>ZTV</strong> E-<strong>StB</strong> <strong>09</strong><br />

<strong>von</strong> Dipl.-Geol. Ursula Blume* und Dipl.-Ing. Roderich Hillmann*<br />

Mit der Einführung der überarbeiteten „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen<br />

und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau“ <strong>ZTV</strong> E-<strong>StB</strong> <strong>09</strong> ist das<br />

Regelwerk für die Anwendung <strong>von</strong> <strong>Geokunststoffen</strong> im Erdbau des Straßenbaus<br />

vollständig. Die <strong>ZTV</strong> E-<strong>StB</strong> enthalten Regelungen für das Lösen, La<strong>den</strong>, Fördern,<br />

Einbauen und Verdichten <strong>von</strong> Bo<strong>den</strong> und Fels sowie <strong>von</strong> sonstigen erdbautechnisch<br />

geeigneten Stoffen. Dazu zählen auch die Anwendung, die <strong>Prüfung</strong> und der<br />

Einbau <strong>von</strong> <strong>Geokunststoffen</strong> im Erdbau. Im Folgen<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> die <strong>Prüfung</strong>en und<br />

Zuständigkeiten im Bauablauf erläutert, durch die die erforderliche Qualität der<br />

Geokunststoffe und ihres Einbaus gesichert wer<strong>den</strong>.<br />

Die Qualitätssicherung <strong>von</strong> <strong>Geokunststoffen</strong><br />

<strong>von</strong> der Herstellung bis zur Abnahme des Bauloses<br />

erfolgt durch die folgen<strong>den</strong> Schritte:<br />

Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)<br />

durch <strong>den</strong> Hersteller,<br />

Eignungsprüfung durch <strong>den</strong> Auftragnehmer,<br />

Eigenüberwachungsprüfungen durch <strong>den</strong><br />

Auftragnehmer,<br />

Kontrollprüfungen durch <strong>den</strong> Auftraggeber.<br />

Die Verantwortlichkeiten sind also auf <strong>den</strong><br />

In-<strong>den</strong>-Verkehr-Bringer, d.h. Hersteller bzw.<br />

Händler, <strong>den</strong> Auftragnehmer und <strong>den</strong> Auftraggeber<br />

verteilt. Vertragsgrundlage für die<br />

Lieferung der Geokunststoffe vom Hersteller/<br />

Händler an <strong>den</strong> Auftragnehmer sind die „Technischen<br />

Lieferbedingungen für Geokunststoffe<br />

im Erdbau des Straßenbaues“ TL Geok E-<strong>StB</strong>.<br />

Das Vertragsregelwerk zwischen Auftragnehmer<br />

und Auftraggeber bil<strong>den</strong> die <strong>ZTV</strong> E-<strong>StB</strong>.<br />

Die Produktion <strong>von</strong> <strong>Geokunststoffen</strong> erfolgt<br />

seit dem 1. Oktober 2002 gemäß dem Konformitäts<strong>nach</strong>weisverfahren<br />

System 2+, das die<br />

Erstprüfung des Produktes und die regelmäßigen<br />

Probenahmen und Materialprüfungen<br />

im Verantwortungsbereich des Herstellers<br />

umfasst. Der Hersteller deklariert die Kennwerte<br />

für sein Produkt auf der Basis der europäischen<br />

Produktnormen DIN EN 13249 ff in<br />

einem CE-Begleitdokument. Zur Beschreibung<br />

der Eigenschaften eines Produktes sind diese<br />

Angaben jedoch nicht ausreichend. Zusätzlich<br />

ist daher immer das Produktdatenblatt gemäß<br />

<strong>den</strong> TL Geok E-<strong>StB</strong> anzufordern.<br />

Eignungsprüfung<br />

Die Eignungsprüfung ist die Erklärung des Auftragnehmers,<br />

dass das <strong>von</strong> ihm vorgesehene<br />

Produkt die Anforderungen des Bauvertrages<br />

erfüllt. Zum Nachweis ist dem Auftraggeber<br />

* Bundesanstalt für Straßenwesen, Bergisch<br />

Gladbach<br />

5<br />

Erd- und grundbau FACHBEITRAG<br />

die Produktbeschreibung <strong>nach</strong> <strong>den</strong> TL Geok<br />

E-<strong>StB</strong> vorzulegen. Die Vorlage der Werkseigenen<br />

Produktionskontrolle und – bei einer<br />

freiwilligen Überwachung – die Vorlage des<br />

Produktzertifikates wer<strong>den</strong> empfohlen.<br />

Vom Hersteller wer<strong>den</strong> die Produktkennwerte<br />

durch Mittelwert und Produktionsabweichung<br />

(Toleranz) angegeben, die im Rahmen der Konformitätsbewertung<br />

bestimmt wer<strong>den</strong>. Der<br />

ausschlaggebende charakteristische Wert<br />

wird dadurch ermittelt, dass bei einer Min-<br />

destanforderung vom Mittelwert die Produktionsabweichung<br />

subtrahiert wird. Bei einer<br />

Höchstanfor derung ist die Produktionsabweichung<br />

zum Mittelwert zu addieren.<br />

Dazu ein Beispiel: In einer Ausschreibung ist<br />

ein Produkt mit einer Kurzzeitzugfestigkeit <strong>von</strong><br />

F B,k0 ≥ 50 kN/m (Mindestanforderung) vertraglich<br />

gefordert. Es wird ein Produkt mit einem<br />

Mittelwert der Kurzzeitfestigkeit <strong>von</strong> 52 kN/m<br />

bei einer Produktionsabweichung <strong>von</strong> 3,5<br />

kN/m angeboten. Der charakteristische Wert<br />

der Kurzzeitfestigkeit F B,k0 beträgt also 48,5<br />

kN/m, die Anforderung gemäß Ausschreibung<br />

wird damit nicht erfüllt.<br />

Eigenüberwachungsprüfungen<br />

Durch die Eigenüberwachungsprüfungen weist<br />

der Auftragnehmer <strong>nach</strong>, dass die Güteeigenschaften<br />

der gelieferten Geokunststoffe und<br />

die fertige Leistung <strong>den</strong> bauvertraglichen<br />

Anforderungen entsprechen. Wer<strong>den</strong> Abweichungen<br />

<strong>von</strong> <strong>den</strong> vertraglichen Anforderungen<br />

festgestellt, sind die entsprechen<strong>den</strong> Mängel<br />

und deren Ursachen unverzüglich zu beseitigen.<br />

Die Eigenüberwachungsprüfungen sind untergliedert<br />

in:<br />

Bestätigung der Produkti<strong>den</strong>tität,<br />

Überprüfung der Produkteigenschaften bei<br />

jeder Lieferung,<br />

05 | 20<strong>09</strong>


FACHBEITRAG Erd- und grundbau<br />

Abbildung 1: Schematische Übersicht über die durchzuführen<strong>den</strong> Aufgaben und Verantwortlichkeiten<br />

für das Liefern und Einbauen <strong>von</strong> <strong>Geokunststoffen</strong><br />

Baustoffeingangsprüfungen und<br />

Nachweis der Einhaltung der Anforderungen<br />

an die Behandlung der Produkte auf<br />

der Baustelle und an <strong>den</strong> Einbau.<br />

Zur Bestätigung der Produkti<strong>den</strong>tität muss<br />

überprüft wer<strong>den</strong>, ob die Angaben des Verpackungs-<br />

und des CE-Etikettes <strong>den</strong>en des vertraglich<br />

vereinbarten Produktes entsprechen.<br />

Um Produkte ohne Originalverpackung i<strong>den</strong>tifizieren<br />

zu können, müssen sie durch einen<br />

Aufdruck oder eine Farbmarkierung gekennzeichnet<br />

sein. Das Verpackungsetikett enthält<br />

u.a. Einzelheiten zur Farbmarkierung und ermöglicht<br />

durch einen Code die Rückverfolgung<br />

jeder Einheit bis zur Produktion.<br />

Die CE-Kennzeichnung erfordert nur die<br />

Angabe <strong>von</strong> Ergebnissen der mandatierten<br />

<strong>Prüfung</strong>en gemäß der Produktnormen DIN<br />

EN 123249 ff durch ein entsprechendes CE-<br />

Begleitdokument. Um zu überprüfen, ob das<br />

gelieferte Produkt die vertraglich vereinbarten<br />

Anforderungen erfüllt, sind diese Angaben<br />

nicht ausreichend. Zur Überprüfung der Produkteigenschaften<br />

muss daher bei jeder Lieferung<br />

die Produktbeschreibung gemäß <strong>den</strong><br />

TL Geok E-<strong>StB</strong> auf die Erfüllung der bauvertraglich<br />

vereinbarten Anforderungen geprüft<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Da bei der Produktion gemäß dem System 2+<br />

eine stichprobenartige <strong>Prüfung</strong> durch ein unabhängiges<br />

Prüflabor nicht vorgesehen ist, ist<br />

die Baustoffeingangsprüfung unverzichtbar.<br />

Die Art der durchzuführen<strong>den</strong> <strong>Prüfung</strong>en ist<br />

abhängig <strong>von</strong> der Funktion des Produktes und<br />

die Anzahl <strong>von</strong> der Bedeutung des Geokunststoffes<br />

für die Bauwerkssicherheit.<br />

Wenn der In-<strong>den</strong>-Verkehr-Bringer <strong>den</strong> Nachweis<br />

einer freiwilligen Überwachung erbringt,<br />

die gleichwertig zu <strong>den</strong> Anforderungen an die<br />

Baustoffeingangsprüfungen der <strong>ZTV</strong> E-<strong>StB</strong><br />

<strong>09</strong> ist, erlaubt eine Öffnungsklausel die Reduzierung<br />

der zeit- und kostenaufwendigen<br />

Baustoffeingangsprüfungen. Diese Produkte<br />

unterliegen einer regelmäßigen freiwilligen<br />

Überwachung durch unabhängige Prüfstellen.<br />

Sie dürfen das Produktqualitätskennzeichen<br />

des Industrieverbandes Geokunststoffe tragen<br />

und wer<strong>den</strong> mit einem Produktzertifikat<br />

geliefert. Dazu wurde vom Industrieverband<br />

Geokunststoffe IVG (www.ivg.<br />

de) in Zusammenarbeit mit der<br />

Bundesanstalt für Straßenwesen<br />

BASt eine entsprechende<br />

Empfehlung für Umfang und<br />

Durchführung der <strong>Prüfung</strong>en<br />

durch unabhängige Prüfstellen<br />

herausgegeben. Firmen und<br />

Verbände, die diese Empfehlung<br />

unterschreiben, verpflichten<br />

sich zu deren Einhaltung.<br />

Letzter, aber wichtiger Schritt<br />

der Eigenüberwachungsprüfung<br />

ist der Nachweis der Einhaltung<br />

der Anforderungen an die Behandlung der<br />

Produkte auf der Baustelle und an <strong>den</strong> Einbau.<br />

Hierdurch wird überprüft, ob die in der Planung<br />

angenommenen Baustellenbedingungen<br />

mit <strong>den</strong> tatsächlichen Bedingungen übereinstimmen<br />

und dass der Einbau mit dem Entwurf<br />

gemäß Planunterlagen und Baubeschreibung<br />

konform geht. Außerdem ist <strong>nach</strong>zuweisen,<br />

dass die Produkte ordnungsgemäß gelagert,<br />

transportiert und keine beschädigten Produkte<br />

eingebaut wer<strong>den</strong>.<br />

Kontrollprüfungen<br />

Kontrollprüfungen sind <strong>Prüfung</strong>en des Auftraggebers,<br />

um festzustellen, ob die Güteeigenschaften<br />

der Geokunststoffe und der<br />

fertigen Leistung <strong>den</strong> vertraglichen Anforderungen<br />

entsprechen. Die Ergebnisse der Kontrollprüfungen<br />

wer<strong>den</strong> der Abnahme zu Grunde<br />

gelegt.<br />

Der Auftraggeber sollte sich durch örtliche<br />

Begehung und Kontrolle der Prüfzeugnisse laufend<br />

<strong>von</strong> der ordnungsgemäßen Durchführung<br />

der Eigenüberwachungsprüfungen überzeugen.<br />

Es ist hilfreich, sich bei Vertragsabschluss Musterproben<br />

des vereinbarten Produktes aushändigen<br />

zu lassen, durch die ein schneller optischer<br />

Vergleich mit <strong>den</strong> gelieferten Produkten<br />

bzw. <strong>den</strong> Rückstellproben möglich ist.<br />

Die Probenahme sowie die <strong>Prüfung</strong>en, die auf<br />

der Baustelle erfolgen, führt der Auftraggeber<br />

in Anwesenheit des Auftragnehmers durch. Die<br />

erforderlichen <strong>Prüfung</strong>en wer<strong>den</strong> vom Auftraggeber<br />

festgelegt. Es sollten die <strong>Prüfung</strong>en vorgesehen<br />

wer<strong>den</strong>, mit <strong>den</strong>en die I<strong>den</strong>tität und die<br />

Mindesteigenschaften festgestellt wer<strong>den</strong>. Es<br />

kann zweckmäßig sein, die Kontrollprüfungen<br />

gleichzeitig mit <strong>den</strong> Eigenüberwachungsprüfungen<br />

durchzuführen.<br />

Zusammenfassung<br />

Abbildung 2:<br />

Produktqualitäts zeichen<br />

des Industrieverbandes<br />

Geokunststoffe IVG<br />

Für <strong>den</strong> Einsatz im Erdbau des Straßenbaus<br />

müssen die eingesetzten Geokunststoffe<br />

hohen Qualitätsansprüchen genügen. Das<br />

Straßenbauregelwerk ist durch die Veröffentlichung<br />

der <strong>ZTV</strong> E-<strong>StB</strong> <strong>09</strong> im Hinblick darauf<br />

vollständig, so dass eine lückenlose<br />

Nachverfolgung der Produkte<br />

<strong>von</strong> der Herstellung über die<br />

Lieferung bis zum Einbau möglich<br />

ist. Um einen hohen Qualitätsstandard<br />

des Produktes und der<br />

fertigen Leistung zu garantieren,<br />

ist jedoch die Einhaltung der<br />

Vorschriften und Anforderungen,<br />

angefangen beim Hersteller<br />

über <strong>den</strong> Lieferanten, über <strong>den</strong><br />

Auftragnehmer bis hin zum Auftraggeber,<br />

wichtig. Detaillierte<br />

Hinweise für Auftragnehmer<br />

und Auftraggeber zur einfachen und sicheren<br />

Durchführung aller Schritte enthalten die<br />

Checklisten, die dem „Merkblatt über die Anwendung<br />

<strong>von</strong> <strong>Geokunststoffen</strong> im Erdbau des<br />

Straßenbaus“ M Geok E beiliegen.<br />

Am Qualitätssiegel des Industrieverbandes<br />

Geokunststoffe sind Produkte zu erkennen, die<br />

einer freiwilligen Überwachung unterliegen.<br />

Da bei Einsatz dieser Produkte auf die Baustoffeingangsprüfung<br />

verzichtet wer<strong>den</strong> kann,<br />

reduziert sich der finanzielle und zeitliche<br />

Prüfaufwand, und es wird ein reibungsloser<br />

Bauablauf erzielt.<br />

Info-Hotline:<br />

E-Mail: hillmann@bast.de,<br />

blumeu@bast.de<br />

05 | 20<strong>09</strong> 6

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