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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Stadt Zeitz

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■ <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

<strong>Zeitz</strong>er Land<br />

Dr. Ulf Altmann, Oberbürgermeister<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> und Leiter <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

<strong>Zeitz</strong>er Land<br />

Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />

Die Bürgermeister <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Zeitz</strong>er Land<br />

Margarete Späte, Kayna; Ralf Schenk, Nonnewitz; Roland Meuche,<br />

Döbris; Klaus Rübestahl, Würchwitz; Margit Stirbo, Lukkenau;<br />

Daniela Hofmann, Geußnitz; Heinz Borde, Theißen (von<br />

links nach rechts)<br />

am 1. Juli 2008 habe ich die Amtsgeschäfte des Oberbürgermeisters <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> übernommen. Ich werde<br />

als <strong>Stadt</strong>oberhaupt und Leiter <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Zeitz</strong>er Land gemeinsam mit Ihnen, den Bürgerinnen<br />

und Bürgern von <strong>Zeitz</strong> und dessen Umland, die <strong>Stadt</strong> sowie ihr ländliches Umfeld weiter entwickeln und für<br />

die nächsten Jahre zukunftsfähig machen.<br />

An <strong>der</strong> Spitze <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung möchte ich, in enger Zusammenarbeit mit den <strong>Stadt</strong>räten aller Fraktionen, die bevorstehenden<br />

kommunalen Aufgaben zum Wohle unserer <strong>Stadt</strong> mit vollem Engagement und ganzen Herzen lösen.<br />

Als gebürtiger <strong>Zeitz</strong>er habe ich die Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> in den letzten Jahren beobachten und miterleben können.<br />

Für mich steht fest, dass <strong>Zeitz</strong> nach wie vor trotz vielfältiger Probleme über große Potentiale und Perspektiven<br />

verfügt. Es ist mir eine Ehre und persönliche Verpflichtung, das Amt des Oberbürgermeisters meiner Heimatstadt<br />

zu bekleiden. Zunächst betrachte ich es als dinglichstes Anliegen, die finanziellen Verhältnisse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

wie<strong>der</strong> auf solide Fundamente zu stellen. Die Stärkung des Wirtschaftsstandortes ist die Grundlage für mehr<br />

Arbeit und Ausbildung. Kultur, Sport und Vereinsleben sowie eine gesicherte medizinische Versorgung sind weitere<br />

Grundbausteine für eine attraktive Region. In enger Zusammenarbeit mit dem Land, dem Burgenlandkreis<br />

und unseren Nachbargemeinden und -städten wollen wir die Region insgesamt stärken sowie die dringlichen<br />

Aufgaben <strong>der</strong> bevorstehenden Gemeindegebietsreform vertrauensvoll und fair lösen.<br />

Ich bin überzeugt, dass wir die bevorstehenden Herausfor<strong>der</strong>ungen und Aufgaben gemeinsam meistern werden.<br />

Dabei meint „Wir“ den Oberbürgermeister und die Verwaltung, den <strong>Stadt</strong>rat und vor allem Sie, liebe Bürgerinnen<br />

und Bürger.<br />

Deshalb möchte ich Sie an dieser Stelle dazu einladen, in Zukunft aktiv an <strong>der</strong> Gestaltung unserer <strong>Stadt</strong> teilzunehmen,<br />

mitzuwirken und in konstruktiven Diskussionen neue Ideen und Perspektiven zu entwickeln.<br />

Ich bedanke mich für Ihr Vertrauen, Ihr Oberbürgermeister Dr. Ulf Altmann<br />

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■ <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> (5)<br />

als Trägergemeinde<br />

mit den<br />

Mitgliedsgemeinden<br />

■ Döbris (4)<br />

■ Geußnitz (6)<br />

■ Kayna (8)<br />

■ Luckenau (1)<br />

■ Nonnewitz (3)<br />

■ Theißen (2)<br />

■ Würchwitz (7)<br />

Nummer 7<br />

■ Mittwoch, den<br />

9. Juli 2008<br />

Jahrgang 4<br />

8


<strong>Amtsblatt</strong> <strong>Zeitz</strong>er Land Seite 2<br />

Nr. 07/2008<br />

Seit letztem dem Sommer heißt unsere Kin<strong>der</strong>tagesstätte<br />

„Schnau<strong>der</strong>bienchen“<br />

Schnau<strong>der</strong> - Die Gemeinde Kayna liegt im schönen Schnau<strong>der</strong>tal,<br />

im Süden des Burgenlandkreises.<br />

Bienchen - zum einem dem geschichtlichen Umstand geschuldet,<br />

dass Kaiser Barbarossa bei seinem Besuch in Kayna den hiesigen<br />

Bienenhonig hochverehrte und die Bauern dafür den 9. Teil<br />

des Honigs als feudale Abgabe leisten mussten; zum an<strong>der</strong>en,<br />

dass es in unserer Kita immer emsig und fröhlich zugeht, wie in<br />

einem Bienenstock.<br />

Die Tradition, Vorschulkin<strong>der</strong> zu betreuen, ist in Kayna schon sehr<br />

alt. Bereits im Jahr 1889 wurde hier <strong>der</strong> erste Kin<strong>der</strong>garten, damals<br />

noch als Kin<strong>der</strong>betreuung gegründet. Seitdem hat sich viel getan.<br />

Seit 1997 kann Kayna auf einen schönen, hellen Neubau stolz<br />

sein. Unsere Kita liegt in unmittelbarer Nähe zur Grundschule. Das<br />

ist beson<strong>der</strong>s praktisch für die Betreuung <strong>der</strong> Hortkin<strong>der</strong> in unserer<br />

Einrichtung, aber auch für die Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Grundschule<br />

selbst.<br />

Zurzeit betreuen wir 13 Krippenkin<strong>der</strong> (ab 0 Jahre), 32 Kin<strong>der</strong>gartenkin<strong>der</strong><br />

und 20 Hortkin<strong>der</strong>. Wir arbeiten nach dem situationsorientierten<br />

Ansatz. Das bedeutet, dass wir die Lebensbedingungen<br />

<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> in Familie, Umfeld und Umgebung aktiv in<br />

unsere Arbeit einbeziehen. Dabei legen wir beson<strong>der</strong>es Augenmerk<br />

auf ausreichende Bewegung und gesundheitsför<strong>der</strong>nde<br />

Lebensbedingungen.<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage des neuen Bildungsprogramms Sachsen-<br />

Anhalts: „Bildung: elementar - Bildung von Anfang an“ haben wir<br />

die Räume so umgestaltet, dass die Kin<strong>der</strong> genügend Raum für<br />

freies Spiel, Bewegung, und den selbstständigen Umgang mit<br />

den verschiedensten Materialien zum Ausprobieren und Forschen<br />

Für die Antragstellung auf Heimkehrerentschädigung liegen dem<br />

<strong>Stadt</strong>archiv <strong>Zeitz</strong> Heimkehrerlisten vor, in denen Bürger aufgeführt<br />

sind, die sich zwischen dem 9. Juli 1947 und dem 5. Mai<br />

1950 nach ihrer Kriegsgefangenschaft beim Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />

gemeldet haben.<br />

Die Angaben auf diesen Listen stellen einen Nachweis für den<br />

Zeitpunkt <strong>der</strong> Heimkehr aus <strong>der</strong> Kriegsgefangenschaft dar und<br />

können von den Personen, die den gefor<strong>der</strong>ten Entlassungsschein<br />

nicht mehr besitzen, im Rahmen <strong>der</strong> Antragstellung beim Bundesverwaltungsamt<br />

an Stelle eines Entlassungsscheines eingereicht<br />

werden.<br />

Die beglaubigten Kopien <strong>der</strong> entsprechenden Auszüge aus den<br />

Heimkehrerlisten werden auf Antrag von den Mitarbeitern des<br />

<strong>Stadt</strong>archivs kostenlos angefertigt und entwe<strong>der</strong> dem Antragsteller<br />

selbst o<strong>der</strong> einer von ihm bevollmächtigten Person ausgehändigt.<br />

Das <strong>Stadt</strong>archiv ist telefonisch unter <strong>der</strong> Rufnummer 0 34 41/21<br />

20 54 zu erreichen. Die Räumlichkeiten des Archivs befinden sich<br />

in <strong>Zeitz</strong>, Schlossstraße 6 - Schloss Moritzburg/Schlosshof. Im<br />

Schlosshof angekommen müssten die Besucher im linken Schlossflügel<br />

den Eingang nehmen und in das 2. Obergeschoss steigen.<br />

<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

Informationen<br />

Vorgestellt: Die Kin<strong>der</strong>tagesstätte Kayna<br />

<strong>Stadt</strong>archiv <strong>Zeitz</strong> zum Thema<br />

Antragstellung auf Heimkehrerentschädigung<br />

haben. Wichtig ist uns bei allem, dass sich die Kin<strong>der</strong> eigenständig<br />

Erkenntnisse und Erfahrungen aneignen und sich somit ein<br />

„Bild von <strong>der</strong> Welt“ machen können.<br />

Zum Umfeld <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> gehört natürlich ihr Heimatort mit seinen<br />

Vereinen und Beson<strong>der</strong>heiten. Gegenseitige Kontakte sind für<br />

beide Seiten för<strong>der</strong>lich und die Kita erhält gute Unterstützung bei<br />

ihren Vorhaben.<br />

Zu den Beson<strong>der</strong>heiten des Ortes gehört das Waldbad, das wir<br />

im Sommer, zur Freude unserer Kin<strong>der</strong> kostenlos nutzen können.<br />

Aber auch Feste und Feierlichkeiten gehören zu unserem Kita-<br />

Leben. Gerne laden wir dazu unsere Eltern und Großeltern ein.<br />

So haben Muttertagsfeier und Oma-Opa-Tag neben traditionellen<br />

Festen einen festen Platz in unserem Kita-Jahr. Die Kin<strong>der</strong> zeigen<br />

dabei freudig, was sie schon können.<br />

Gern wird dabei von den Schulanfängern etwas in englischer Sprache<br />

vorgetragen. Teddy Ben führt die Kin<strong>der</strong> im letzen Kin<strong>der</strong>gartenjahr<br />

einmal wöchentlich an die englische Sprache heran.<br />

Natürlich interessieren sich auch die jüngeren Kin<strong>der</strong> für diese<br />

„an<strong>der</strong>e“ Sprache, sodass sich die englische Sprache durch den<br />

gesamten Alltag zieht. Die erste Sprache in unserer Einrichtung<br />

ist und bleibt aber die deutsche Muttersprache. Hierauf liegt in<br />

unserer Einrichtung das Hauptaugenmerk vom Krippenalter bis<br />

zum Schulanfang.<br />

Wenn Sie neugierig geworden sind, dann melden Sie sich bei uns.<br />

Wir, die Erzieherinnen <strong>der</strong> Kita „Schnau<strong>der</strong>bienchen“ freuen uns<br />

auf jedes neue Gesicht in unserer Einrichtung und sind gern bereit,<br />

ihre Fragen zu beantworten o<strong>der</strong> Sie einfach mal durch unser Haus<br />

zu führen.<br />

Kita „Schnau<strong>der</strong>bienchen“; Leiterin Frau Kipping; Pfalzstraße 1;<br />

06724 Kayna; Tel.-Nr.: 03 44 26/5 10 12<br />

Das <strong>Stadt</strong>archiv ist geöffnet<br />

Montag + Donnerstag von 9.00 - 12.00; 13.00 - 16.00 Uhr<br />

Dienstag von 9.00 - 12.00; 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr.<br />

Für die Bürger, die vor dem 9. Juli 1947 bzw. nach dem 5. Mai<br />

1950 aus <strong>der</strong> Kriegsgefangenschaft nach <strong>Zeitz</strong> gekommen sind<br />

und diejenigen, die sich nach ihrer Kriegsgefangenschaft nicht in<br />

<strong>Zeitz</strong>, son<strong>der</strong>n in einer an<strong>der</strong>en Gemeinde angemeldet haben, liegen<br />

im <strong>Stadt</strong>archiv lei<strong>der</strong> keine Nachweise vor.<br />

Dieser Personenkreis kann sich zur Einholung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Unterlagen an das Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung<br />

Magdeburg, Postfach 4023 in 39015 Magdeburg wenden. Das<br />

dortige Archiv verwahrt u. a. den Bestand Ministerien des Inneren<br />

aus dem Zeitraum 1945 - 1952, in dem auch zahlreiche Heimkehrerlisten<br />

überliefert sind. Darüber hinaus können sich die betroffenen<br />

Personen an die Deutsche Dienststelle WASt Berlin (Wehrmachtsauskunftsstelle<br />

für Kriegsverluste und Kriegsgefangene);<br />

Eichborndamm 179; 13403 Berlin wenden. Auch diese Einrichtung<br />

erteilt Auskünfte über Kriegsgefangenschaft, die <strong>der</strong> Nachweisführung<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Heimkehrerentschädigung dienen.<br />

Sibylle Pentzek, Leiterin <strong>Stadt</strong>archiv <strong>Zeitz</strong>


Nr. 07/2008 Seite 3<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>Zeitz</strong>er Land<br />

Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) -<br />

För<strong>der</strong>ung privater wie öffentlicher Projekte<br />

Um unseren Burgenlandkreis weiter zu stärken, werden gute Projekte<br />

gebraucht. Hierzu ist neben dem öffentlichen Engagement<br />

die Initiative Privater gefragt. Das vom Burgenlandkreis eingerichtete<br />

Regionalmanagement steht hier allen Akteuren hilfreich<br />

zur Seite und ist in <strong>der</strong> Geschäftsstelle Weißenfels (Jüdenstr. 31,<br />

Tel. 0 34 43/2 84 39 19) täglich erreichbar.<br />

Bei <strong>der</strong> Umsetzung des vorliegenden regionalen Entwicklungskonzeptes<br />

kommt es darauf an, konkrete Projekte zu initiieren<br />

und umzusetzen. Priorität haben Vorhaben, die Wachstum und<br />

Beschäftigung im ländlichen Raum beför<strong>der</strong>n. Die Entwicklung<br />

im Burgenlandkreis konzentriert sich dabei auf die vier Handlungsfel<strong>der</strong>:<br />

- Tourismus<br />

- Handwerk, Gewerbe und Dienstleistung<br />

- Landwirtschaft, Umwelt und Bergbau<br />

- Daseinsvorsorge und demografische Entwicklung.<br />

Projekte zur Vernetzung zwischen regionalen Gewerbetreibenden,<br />

Dienstleistern und Landwirten sowie eine noch bessere Vermarktung<br />

regionaler Produkte sind hier beson<strong>der</strong>s gefragt. Beson<strong>der</strong>e<br />

Unterstützung wird Kleinstunternehmen (bis max. 10 Mitarbeiter)<br />

angeboten, auch wenn sie nicht landwirtschaftlich orientiert<br />

sind (z. B. Handwerksbetriebe). Aber auch Projekte zum nachhaltigen<br />

Schutz von Umwelt und Kulturlandschaft sowie zur Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Lebensqualität im ländlichen Raum werden unterstützt.<br />

Beson<strong>der</strong>s für junge Familien, die auf dem Lande in den<br />

eigenen vier Wänden leben wollen, ist die För<strong>der</strong>ung von selbst<br />

genutztem Wohnraum durch Um- und Ausbau in historischer Bausubstanz<br />

interessant. Hier, wie in an<strong>der</strong>en Bereichen, bestehen<br />

lukrative För<strong>der</strong>möglichkeiten.<br />

Das Regionalmanagement bietet kostenlose Unterstützung bei<br />

<strong>der</strong> Beantragung von För<strong>der</strong>mitteln an und unterstützt Sie bei <strong>der</strong><br />

Entwicklung Ihrer Projekte. Für Projekte, für die im Jahr 2009 eine<br />

För<strong>der</strong>ung benötigt wird, muss bis spätestens zum 01.09.2008<br />

eine Bedarfsmeldung abgegeben werden. Entsprechende Informationen<br />

hierzu erhalten Sie u.a. beim Regionalmanagement.<br />

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir sprechen mit Ihnen gern<br />

über Ihre interessanten Projektideen.<br />

Geschäftsstelle Regionalmanagement - Götz Krieglstein; Gerlinde<br />

John; Jüdenstr. 31, 06667 Weißenfels; Tel. 0 34 43/2 84 39 19;<br />

E-Mail regionalmanagement@ile-burgenlandkreis.de, www.ileburgenlandkreis.de<br />

„Lokale Agenda 21 - <strong>Zeitz</strong>er Region“<br />

Am 26. Juni erfolgte auf Initiative <strong>der</strong> <strong>Zeitz</strong>er <strong>Stadt</strong>verwaltung die<br />

Gründung einer Arbeitsgruppe (AG), die sich <strong>der</strong> nachhaltigen<br />

Entwicklung unserer Region widmen wird (als nachhaltig bezeichnet<br />

man Pläne und Vorhaben, die eine umweltgerechte Technologie<br />

zum Inhalt haben). Im Rahmen <strong>der</strong> Tätigkeit <strong>der</strong> AG soll die<br />

Öffentlichkeit, in Form aktiver Bürgerbeteiligung, einen großen<br />

Raum <strong>der</strong> künftigen Arbeit einnehmen. Interessierte Bürgerinnen<br />

und Bürger erhalten die Gelegenheit, an <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>planung schöpferisch<br />

mit zu wirken. Erfahrungsgemäß finden immer dann Projekte<br />

eine gute Praxisumsetzung, wenn diese bei den Beteiligten<br />

auf Akzeptanz stoßen. Als Problembeispiele für die Zukunft seien<br />

an dieser Stelle die Themen „Rationelle Energieanwendung“,<br />

„Wohn- und Wirtschaftsstandorte“ sowie „Straßenverkehrsführung“<br />

genannt.<br />

Als wichtige Partner für das erfolgreiche Agieren <strong>der</strong> AG gelten<br />

die Vertreter <strong>der</strong> Kommunalpolitik und <strong>der</strong> Wirtschaft, denn nur<br />

bei <strong>der</strong> Erzielung konsensfähiger Lösungen ist ein Gewinn für das<br />

Allgemeinwohl erreichbar.<br />

<strong>Zeitz</strong> beschreitet mit <strong>der</strong> AG-Gründung Neuland, gilt es doch,<br />

nicht nur Ideen und Initiativen für eine umweltgerechtere Entwicklung<br />

zu bündeln, son<strong>der</strong>n auch die Erfahrungen von Fachkräften<br />

aus allen Gesellschaftsbereichen für intelligente Problemlösungen<br />

zu nutzen. Angesichts <strong>der</strong> erkennbaren Klima- und<br />

Rohstoffentwicklung steht vor je<strong>der</strong> Kommune die Aufgabe, ihrer<br />

Entwicklung nachhaltige Grundsätze zugrunde zu legen und so<br />

den Bürgern ein Vorbild für eine verantwortungsbewusste Handlungsweise<br />

zu sein.<br />

Zunächst steht jedoch vor <strong>der</strong> AG die Aufgabe, die Entwürfe für<br />

ein Arbeitsprogramm abzustimmen und diese im Herbst <strong>der</strong><br />

Öffentlichkeit vorzustellen.<br />

Kuhlbrodt, Koordinator <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

für die „Lokale Agenda 21“<br />

Information für Existenzgrün<strong>der</strong><br />

und Unternehmen<br />

Der Verein <strong>der</strong> Wirtschaftssenioren „Alt hilft Jung“ führt am<br />

5. August und 2. September jeweils in <strong>der</strong> Zeit von 9.00 bis<br />

13.00 Uhr weitere Beratertage für Existenzgrün<strong>der</strong> und Unternehmen<br />

im Rathaus, im Raum 119 bzw. Vorzimmer Friedenssaal<br />

durch.<br />

Nutzen Sie dieses kostenlose Angebot an Fachkompetenz<br />

und Spezialwissen für Ihr (zukünftiges) Unternehmen.<br />

Terminvereinbarungen sind erwünscht und können mit dem<br />

Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungsamt, Tel.: 0 34 41/8 32 90 bzw. per E-Mail:<br />

Heidrun.Koed<strong>der</strong>itzsch@stadt-zeitz.de, vereinbart werden.<br />

Dreitägiger Intensivkurs zur Existenzgründung<br />

und Existenzfestigung in <strong>Zeitz</strong><br />

Unter dem Motto „Der Weg in die Selbstständigkeit muss gut<br />

vorbereitet sein“ bieten die Agentur für Existenzgründungen<br />

aus Bad Frankenhausen und das Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungsamt<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> in <strong>der</strong> Zeit vom 26. bis 28. August 2008 erneut<br />

einen Intensivkurs im städtischen Handwerkerhof, Naumburger<br />

Straße 99d an.<br />

Teilnahmeberechtigt sind alle, die sich mit dem Gedanken<br />

<strong>der</strong> Selbstständigkeit tragen o<strong>der</strong> es schon sind. Der Seminarplan<br />

beinhaltet u. a. Markterkundung, Unternehmensbesteuerung,<br />

Buchführung, Gewinnermittlung, Absicherung des<br />

Unternehmens und <strong>der</strong> Person und vieles mehr. Die Teilnehmer<br />

werden in das Seminar praxisnah mit einbezogen und<br />

erhalten alle aktuellen Informationen über eine mögliche Landesför<strong>der</strong>ung<br />

und an<strong>der</strong>e Zuschüsse. Der Unterricht findet<br />

an allen Tagen von 8.00 bis 14.00 Uhr statt. Die Teilnahmegebühr<br />

beträgt 40 Euro pro Seminar und ist zu Beginn des<br />

Seminars zu entrichten. Ihre Anmeldungen nehmen entgegen:<br />

Das Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungsamt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Tel.: 0<br />

34 41/8 32 90 bzw. per E-Mail: Heidrun.Koed<strong>der</strong>itzsch@stadtzeitz.de<br />

o<strong>der</strong> die Agentur für Existenzgründungen, Tel.: 03 46<br />

71/6 42 90 sowie <strong>der</strong> EGO-Pilot des Burgenlandkreises, Herr<br />

Warnecke, Tel.: 0 34 41/78 33 37.<br />

Die Grundstücksbörse – ein Angebot<br />

des Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungsamtes<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> bietet seit Jahren über die Grundstücksbörse<br />

potenziellen Interessenten eigene städtische Liegenschaften aber<br />

auch Grundstücke von an<strong>der</strong>en Eigentümern zum Erwerb<br />

und/o<strong>der</strong> zur Anmietung an.<br />

Dadurch konnten in den vergangenen Jahren eine Reihe von<br />

bebauten und unbebauten Gewerbeflächen, Büro-, Hallen-,<br />

Laden- und Freiflächen in unserer <strong>Stadt</strong>, in den Gemeinden <strong>der</strong><br />

<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Zeitz</strong>er Land sowie in <strong>der</strong> Region vermittelt<br />

und einer neuen Nutzung zugeführt werden.<br />

Einige Existenzgrün<strong>der</strong> konnten mit dieser Unterstützung ihren<br />

Wunsch zur Selbstständigkeit verwirklichen und an bereits ansässige<br />

Unternehmen bzw. Neuansiedlern wurden geeignete Stand-


<strong>Amtsblatt</strong> <strong>Zeitz</strong>er Land Seite 4<br />

Nr. 07/2008<br />

orte vermittelt. Positiv hat sich dieser Service auch auf die Sicherung<br />

von vorhandenen Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie<br />

die Schaffung von neuer Beschäftigung ausgewirkt.<br />

Wenn Sie eine Gewerbefläche o<strong>der</strong> Immobilie suchen o<strong>der</strong> selbst<br />

anbieten möchten, können Sie unter Tel.: 0 34 41/8 32 90 o<strong>der</strong><br />

E-Mail: Heidrun.Koed<strong>der</strong>itzsch@stadt-zeitz.de gern Kontakt zum<br />

Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungsamt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> aufnehmen o<strong>der</strong> einen<br />

kurzfristigen Gesprächstermin vereinbaren. Wir unterstützen Sie<br />

umfassend bei <strong>der</strong> Verwirklichung Ihres Vorhabens. Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit zum<br />

Aufruf zum 5. Fotowettbewerb<br />

Die Gewandhaus-Galerie in <strong>der</strong> Tourist-Information<br />

und das Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungsamt <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> rufen schon zur Jahresmitte zum<br />

alljährlich traditionellen Fotowettbewerb auf. Unter dem<br />

Thema „Alles was wir lieben und was uns Freude bereitet“<br />

bieten wir dieses Jahr den Fotografen eine breite Palette<br />

an Bildthemen. Somit sind hier Bil<strong>der</strong> von Menschen, Tieren,<br />

Landschaften, Politik, Urlaub, Familie, Spaß und Lebensfreude<br />

gefragt.<br />

Je<strong>der</strong> Teilnehmer kann bis maximal fünf Papierbil<strong>der</strong> in Farbe<br />

o<strong>der</strong> Schwarz-Weiß einsenden. Alle Fotos müssen das Format<br />

20 cm x 30 cm haben. Auf <strong>der</strong> Rückseite jedes Fotos<br />

sind bitte <strong>der</strong> Name, Vorname und die Anschrift des Einsen<strong>der</strong>s<br />

zu vermerken. Erbeten werden Angaben darüber, wo<br />

das Bild entstand und was es zeigt. Erwünscht ist auch die<br />

Nennung des Bildtitels.<br />

Einsendeschluss ist <strong>der</strong> 5. Januar 2009. Die Fotos können<br />

an die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung/Fremdenverkehr in<br />

06712 <strong>Zeitz</strong>, Altmarkt 1 gesendet werden. Es besteht aber<br />

auch die Möglichkeit, die Bil<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Tourist-Information<br />

persönlich abzugeben.<br />

Im Februar 2009 erfolgt die Ausstellung <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Jury ausgewählten<br />

Fotos in <strong>der</strong> Gewandhaus-Galerie.<br />

Sportliche Erfolge<br />

Bei <strong>der</strong> Europameisterschaft 2008 in<br />

Zwickau, einer Meisterschaft mit Teilnehmern<br />

aus Italien, Spanien, Frankreich, Nie<strong>der</strong>lande,<br />

Dänemark Tschechien, Schweiz,<br />

Ungarn und Deutschland, traten 178<br />

Sportler an, um im Fairplay ihr Können<br />

1 2<br />

3 unter Beweis zu stellen.<br />

Auch <strong>der</strong> Verein Allstyle ESV <strong>Zeitz</strong> war mit zwei Kämpfern an<br />

den Start gegangen. Im Kumite-Karate (in <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Gewichts- und Altersklasse) konnten Henrik Gerth den 3.<br />

Platz und Kay Salzmann den 7. Platz für sich und den Verein<br />

erringen. Diese guten Platzierungen weckten in beiden<br />

den Kampfgeist und stärkten die Willenskarft für die nächsten<br />

Kämpfe, um noch bessere Ergebnisse zu erreichen.<br />

Beson<strong>der</strong>er dank geht an die Trainer Axel Koszek und Tobias<br />

Kompalla, welche mit Kompetenz und pädagogischen<br />

Sachverstand die beiden Wettkämpfer trainieren.<br />

Information ist unser Geschäft.<br />

Unsere Amtsblätter gibt es 200 x in Brandenburg,<br />

Sachsen und Sachsen-Anhalt.<br />

www.wittich.de<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 56<br />

„Erweiterung des Pflegezentrums an <strong>der</strong><br />

Friedensstraße 76/78“<br />

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 56<br />

bestehend aus Planzeichnung Teil A, den textlichen Festsetzungen<br />

Teil B sowie <strong>der</strong> Entwurf <strong>der</strong> Begründung einschließlich dem<br />

Umweltbericht liegen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bei <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Zeitz</strong>, <strong>Stadt</strong>planungsamt, Altmarkt 16 (Gewandhaus),<br />

Zimmer 303 in <strong>der</strong> Zeit vom 17.07.2008 bis 18.08.2008<br />

während folgen<strong>der</strong> Dienststunden<br />

Mo., Mi. und Do. von 09.00 - 15.30 Uhr<br />

Di. von 09.00 - 18.00 Uhr<br />

Fr. von 09.00 - 12.00 Uhr<br />

öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist auch nach telefonischer Vereinbarung<br />

außerhalb <strong>der</strong> o. a. Zeiten (Tel.: 0 34 41/83 -4 34) möglich.<br />

Während dieser Frist besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit<br />

Einsicht in die o. g. Planunterlagen zu nehmen und Anregungen<br />

und Hinweise schriftlich zu äußern bzw. zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />

zu geben. Die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger<br />

öffentlicher Belange werden von <strong>der</strong> Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

benachrichtigt.<br />

Zusätzlich lade ich Sie zu einer öffentlichen Erörterungsveranstaltung<br />

am 28.07.2008 um 18.00 Uhr in den Friedenssaal des<br />

<strong>Zeitz</strong>er Rathauses, Altmarkt 1 ein. Herr Gerster, Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong><br />

des Kreisverbandes <strong>Zeitz</strong> vom Deutschen Roten Kreuz<br />

wird das Vorhaben vorstellen.<br />

Dr. Altmann, Oberbürgermeister <strong>Zeitz</strong>, den 09.07.2008<br />

Friedensstraße<br />

Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit zum<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 57<br />

„Eigenheimbau am Cranachweg IV“<br />

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird in <strong>der</strong> Zeit vom 17.07.2008<br />

bis 21.08.2008 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den<br />

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 57<br />

„Eigenheimbau am Cranachweg IV“ bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Zeitz</strong>,<br />

<strong>Stadt</strong>planungsamt, Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer 303 während<br />

folgen<strong>der</strong> Dienststunden


Nr. 07/2008 Seite 5<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>Zeitz</strong>er Land<br />

Mo., Mi. und Do. von 09.00 - 15.30 Uhr<br />

Di. von 09.00 - 18.00 Uhr<br />

Fr. von 09.00 - 12.00 Uhr<br />

sowie auch nach telefonischer Vereinbarung außerhalb <strong>der</strong> o. a.<br />

Zeiten (Tel.: 0 34 41/83 -4 34) durchgeführt.<br />

Während dieser Frist besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit<br />

sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke des sich in Aufstellung<br />

befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu<br />

informieren. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung<br />

gegeben.<br />

Dr. Altmann, Oberbürgermeister <strong>Zeitz</strong>, den 9.7.2008<br />

___________________________________________________________<br />

_<br />

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd<br />

Müllnerstraße 59 in 06667 Weißenfels<br />

Öffentliche Bekanntmachung:<br />

Flurbereinigungsverfahren Grana (OU <strong>Zeitz</strong>)<br />

Akt. Z.: 611/141 BLK 003<br />

6. Anordnung (AO) zur Än<strong>der</strong>ung<br />

des Verfahrensgebietes<br />

Anordnung vom 17.06.2008<br />

Zu vorgenannten Verfahren ergeht hiermit folgende Anordnung<br />

zur Än<strong>der</strong>ung des Verfahrensgebietes gemäß § 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz<br />

(FlurbG) v. 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).<br />

I.<br />

Die in <strong>der</strong> Anlage 3 - Flurstücksliste - benannten Flurstücke werden<br />

aus dem Verfahrensgebiet ausgeschlossen bzw. beigezogen:<br />

Die neue Abgrenzung des Verfahrensgebiets ist aus <strong>der</strong> beiliegenden<br />

Gebietskarte im Maßstab 1 : 20.000 (Anlage 1) und den<br />

Einlagekarten (Auszug) Blatt 1 - 4 im Maßstab 1 : 5000 bzw. 1 :<br />

2500 (Anlage 2) ersichtlich.<br />

Die Anlagen 1 - 3 sind Bestandteile dieser Anordnung.<br />

Die Größe des Verfahrensgebietes von zurzeit 608,9217 ha verringert<br />

sich durch den Ausschluss und die Beiziehung rechnerisch<br />

um 19,9326 ha.<br />

Das Verfahrensgebiet umfasst somit neu eine Gesamtfläche von<br />

588,9891 ha.<br />

II. Auffor<strong>der</strong>ung zur Anmeldung von unbekannten Rechten<br />

Die Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich,<br />

aber zur Beteiligung am Bodenordnungsverfahren berechtigt<br />

sind, werden aufgefor<strong>der</strong>t, ihre Rechte innerhalb von drei<br />

Monaten - gerechnet vom ersten Tage dieser Bekanntmachung<br />

- bei dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten<br />

Süd, Müllnerstraße 59 in 06667 Weißenfels anzumelden.<br />

Diese Rechte sind auf Verlangen des Amtes für Landwirtschaft,<br />

Flurneuordnung und Forsten Süd innerhalb einer, von diesem zu<br />

setzenden, weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf<br />

<strong>der</strong> Frist ist <strong>der</strong> Anmeldende nicht mehr zu beteiligen.<br />

Werden Rechte erst nach Ablauf <strong>der</strong> vorbezeichneten Frist angemeldet<br />

o<strong>der</strong> nachgewiesen, so kann das Amt für Landwirtschaft,<br />

Flurneuordnung und Forsten Süd die bisherigen Verhandlungen<br />

und Festsetzungen gelten lassen - §§ 10, 14 und 15 des Flurbereinigungsgesetzes<br />

(FlurbG) in <strong>der</strong> Fassung vom 16.03.1976 -<br />

(BGBl. I S. 546).<br />

III. Nutzungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Von <strong>der</strong> Bekanntgabe dieses Beschlusses an bis zur Unanfechtbarkeit<br />

des Bodenordnungsplanes sind Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Nutzungsart<br />

<strong>der</strong> Grundstücke (die neu beigezogen werden), die Errichtung,<br />

Verän<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Beseitigung von Bauwerken, Einfriedungen<br />

u. Ä. sowie die Beseitigung von Pflanzungen unter bestimmten<br />

Voraussetzungen nach § 34 FlurbG von <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong><br />

Flurneuordnungsbehörde abhängig.<br />

Im Falle <strong>der</strong> Nichtbeachtung des Zustimmungserfor<strong>der</strong>nisses können<br />

die Än<strong>der</strong>ungen im Verfahren unberücksichtigt bleiben, die<br />

Wie<strong>der</strong>herstellung des früheren Zustandes o<strong>der</strong> Ersatzpflanzungen<br />

angeordnet werden.<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen stellen solche Verän<strong>der</strong>ungen<br />

eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet<br />

werden kann.<br />

IV. Auslegung<br />

Diese Anordnung mit den dazugehörenden Karten und Begründung<br />

liegt ab dem Zeitpunkt <strong>der</strong> Bekanntmachung für die Dauer<br />

von zwei Wochen in den <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong>en <strong>Zeitz</strong>er Land<br />

(Bürgerbüro), Altmarkt 1 in 06712 <strong>Zeitz</strong>; Vier Berge - Teucherner<br />

Land, Markt 21 in 06682 Teuchern; Droyßiger-<strong>Zeitz</strong>er Forst, <strong>Zeitz</strong>er<br />

Straße 15 in 06722 Droyßig sowie im Amt für Landwirtschaft,<br />

Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels,<br />

ab dem Tag <strong>der</strong> Bekanntmachung für die Dauer von zwei<br />

Wochen zur Einsichtnahme für die Beteiligten während <strong>der</strong> Dienststunden<br />

aus (9. Juli - 23. Juli).<br />

Das Bürgerbüro <strong>Zeitz</strong> ist geöffnet:<br />

Mo., Di., Do. von 09.00 - 18.00 Uhr<br />

Mi. von 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Fr. von 09.00 - 14.00 Uhr<br />

Sa. von 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach<br />

Bekanntmachung Wi<strong>der</strong>spruch erhoben werden. Der Wi<strong>der</strong>spruch<br />

ist beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd,<br />

Müllnerstr. 59 in 06667 Weißenfels schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />

einzulegen.<br />

Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem ersten Tag <strong>der</strong> Bekanntmachung.<br />

Bei schriftlicher Einlegung des Wi<strong>der</strong>spruchs wird die<br />

Frist gewahrt, wenn das Wi<strong>der</strong>spruchsschreiben bis zum Ablauf<br />

<strong>der</strong> angegebenen Frist bei <strong>der</strong> Behörde eingegangen ist.<br />

Ronneburg Dienstsiegel<br />

Allgemeinverfügung zur Offenhaltung<br />

von Verkaufsstellen in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />

im Jahr 2008<br />

Gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz sowie auf<br />

Beschluss des <strong>Stadt</strong>rates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> vom 08.05.2008<br />

erlässt die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> folgende Allgemeinverfügung:<br />

Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die<br />

Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom<br />

23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) im Zuständigkeitsbereich <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> dürfen aus beson<strong>der</strong>em Anlass am 12. Oktober<br />

2008, am 30. November 2008 und am 21. Dezember 2008 in<br />

<strong>der</strong> Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offen gehalten werden.<br />

Begründung:<br />

Nach § 7 (1) LöffZeitG LSA kann die Gemeinde erlauben, dass<br />

aus beson<strong>der</strong>em Anlass an höchstens vier Sonn- o<strong>der</strong> Feiertagen<br />

im Jahr Verkaufsstellen offen gehalten werden können.<br />

Der Verein für <strong>Stadt</strong>marketing e. V. <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> hat<br />

unter Beteiligung <strong>der</strong> betroffenen Händler und Handelseinrichtungen<br />

beschlossen, drei verkaufsoffene Sonntage für<br />

das Jahr 2008 zu beantragen. Hierbei sollen <strong>der</strong> 12. Oktober<br />

aus Anlass <strong>der</strong> Durchführung des Herbstmarktes, <strong>der</strong> 30.<br />

November und <strong>der</strong> 21. Dezember als verkaufsoffene Adventsonntage<br />

Berücksichtigung finden. Da für das Jahr 2008<br />

bereits mit Allgemeinverfügung vom 14.03.2008 eine Ausnahmegenehmigung<br />

zur Offenhaltung von Ladengeschäften<br />

erlaubt wurde, kann für die in dieser Verfügung genannten<br />

Sonntage eine Erlaubnis erteilt werden, Ladengeschäfte im<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Zeitz</strong> in <strong>der</strong> Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offen zu<br />

halten. Von einer Beschränkung <strong>der</strong> Erlaubnis auf bestimmte<br />

Bezirke o<strong>der</strong> Handelszweige wird für das Jahr 2008 abgesehen.<br />

Diese Allgemeinverfügung wird für das Jahr 2008 auf<br />

Beschluss des <strong>Stadt</strong>rates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> vom 08.05.2008<br />

erlassen.<br />

Dr. Altmann, Oberbürgermeister <strong>Zeitz</strong>, 09.07.2008


<strong>Amtsblatt</strong> <strong>Zeitz</strong>er Land Seite 6<br />

Nr. 07/2008<br />

Tipps und Termine zum Vormerken<br />

Tipps & Termine Juli-August<br />

Juli<br />

Samstag, 12. Juli<br />

10 bis 14 Uhr - Brikettfabrik Hermannschacht:<br />

Sommerfest des Ring deutscher Bergingenieure<br />

19 bis 23 Uhr - Weinhof Kloster Posa an <strong>der</strong> Weißen Elster:<br />

„Wein, Weib und Gesang“; Ein schöner Sommerabend auf dem<br />

Weinhof Posa mit französischen Spezialitäten<br />

19.30 Uhr: Michaellskirche <strong>Zeitz</strong>: Chor- Orgelkonzert mit dem<br />

Ensemble „Quintatön“ und Babett Hartmann<br />

Sonntag, 13. Juli<br />

10 bis 17 Uhr - Brikettfabrik Herrmannschacht:<br />

1. Sommer-Sammel-Börse rund um die Themen Bergbau, Steine,<br />

Fossilien und noch mehr...<br />

15.00 Uhr: Schlosspark Moritzburg; Musikalischer Sonntag<br />

Donnerstag, 17. Juli<br />

16.30 Uhr: Zweigbibliothek „Martin Luther“ <strong>Zeitz</strong>; Treff über 50 -<br />

„Neues aus <strong>der</strong> Bücherkiste“<br />

Freitag, 25. Juli<br />

19.30 Uhr Michaeliskirche <strong>Zeitz</strong>; Hebräische Lie<strong>der</strong> „Yedid Nefesh<br />

- Jüdische Seele“; mit Esther Lorenz, Gesang und Peter Kuhz,<br />

Gitarre<br />

Sonntag, 27. Juli<br />

15.00 Uhr: Schlosspark Moritzburg; Musikalischer Sonntag<br />

Sporttermine Juli<br />

Samstag, 12. Juli: <strong>Zeitz</strong>, Tiergarten - Königsschießen<br />

Samstag, 19. Juli: <strong>Zeitz</strong>, Tiergarten; Kreismeisterschaften Schützenkreis<br />

Süd; Großkalibergewehr 100 m<br />

8.00 Uhr: Einkaufsmarkt „Netto“ (Treffpunkt am 19. Juli); 64. Tour<br />

<strong>der</strong> SG Eintracht <strong>Zeitz</strong>, Sektion Radsport; Wethautal -Rudelsburg,<br />

ca. 80 km<br />

August<br />

Freitag, 1. August<br />

18.30 Uhr: <strong>Zeitz</strong>, Klosterstuben; Philatelistischer Stammtisch<br />

Sonntag, 3. August<br />

14.00 Uhr - 18.00 Uhr: Weinhof Kloster Posa an <strong>der</strong> Weißen Elster,<br />

Weinbergführung mit Verkostung<br />

15.00 Uhr: Schlosspark Moritzburg; Musikalischer Sonntag<br />

Donnerstag, 7. August<br />

<strong>Stadt</strong>bibliothek „Martin Luther“ <strong>Zeitz</strong>; Literaturpräsentation zum<br />

225. Geburtstag von Joachim Ringelnatz<br />

Donnerstag, 14. August<br />

16.30 Uhr: Zweigbibliothek „Martin Luther“ <strong>Zeitz</strong>; Treff über 50 -<br />

„Hilfe, ich habe Urlaub“. Heitere Urlaubsgeschichten<br />

Freitag, 15. August<br />

18.30 Uhr: <strong>Zeitz</strong>, Klosterstuben: Philatelistischer Stammtisch<br />

Sonntag, 17. August<br />

15.00 Uhr: Schlosspark Moritzburg; Musikalischer Sonntag<br />

Sporttermine August<br />

Freitag, 1. August - Sonntag, 3. August<br />

<strong>Zeitz</strong> - Bergisdorf - Reitturnier<br />

Ausstellungen<br />

Museum Schloss Moritzburg<br />

Dauerausstellungen: Kin<strong>der</strong>wagen - Kin<strong>der</strong>jahre: Möbel von <strong>der</strong><br />

Renaissance bis zum Bie<strong>der</strong>meier: Zeit <strong>der</strong> Herzöge<br />

Son<strong>der</strong>ausstellung: Kin<strong>der</strong>- und Puppenwagen aus <strong>der</strong> Sammlung<br />

Brörmann, Neuerwerbungen des deutschen Kin<strong>der</strong>wagenmuseums<br />

ab 6. Juli: „Kunst- und Handwerk“: Arbeiten von Harald Otto<br />

Kunst- und Museums Pädagogisches Zentrum „Johannes Lebek“<br />

im Torhaus vom Schloss Moritzburg<br />

Dauerausstellung: <strong>Zeitz</strong>er Holzschnitte von Johannes Lebek Son<strong>der</strong>ausstellung:<br />

bis 31. August „<strong>Zeitz</strong>er Bil<strong>der</strong>“ Fritz Fröhlich (1928 -<br />

2006)<br />

<strong>Stadt</strong>bibliothek „Martin Luther“ Literaturgalerie<br />

bis 22. Juli: „Signets“ von Diplom-Grafik-Designer Peter Schröter<br />

ab 26. Juli: „Erinnerungen“; Fotoausstellung von Evgeny Shvartser<br />

Franziskanerkloster<br />

bis 2009: „Theaterausstellung im Soziokulturellen und Theaterzentrum<br />

<strong>Zeitz</strong> des Kultur-, Kunst- und Theatervereins <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Zeitz</strong> e. V.“; geför<strong>der</strong>t durch die Bundesstiftung Kultur<br />

Än<strong>der</strong>ungen vorbehalten!<br />

30 Jahre Landchor<br />

Geußnitz<br />

Am 12. Juli findet um 14 Uhr im Öko-<br />

Garten Geußnitz-Steinbrüchen ein Konzert mit befreundeten<br />

Chören statt. Gemeinsam mit dem Landchor Geußnitz<br />

feiern das Jubiläum <strong>der</strong> Gemischte Chor Elstertal <strong>Zeitz</strong><br />

e. V.; <strong>der</strong> Gemischte Chor Stößen; <strong>der</strong> Männergesangverein<br />

„Harmonie 1867“ Kayna e. V.; <strong>der</strong> Gemischte Chor<br />

Granschütz; das Vokalensemble Weißenfels.<br />

Bei schlechtem Wetter findet das Konzert <strong>der</strong> Chöre im<br />

Dorfgemeinschaftshaus „Drei Eichen“ in Geußnitz statt.<br />

Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums startet dann im Dorfgemeinschaftshaus<br />

am 12. Juli ab 19.30 Uhr ein großer<br />

Tanzabend. Dazu sind alle Einwohner von Geußnitz und<br />

Umgebung recht herzlich eingeladen. Zum Eintrittspreis<br />

von sieben Euro, Einlass und Abendessen ab 18 Uhr, und<br />

geplanten kleinen Überraschungen, sollte es ein gelungener<br />

Tag in Geußnitz werden.<br />

Hospizarbeit erleben<br />

Immer dienstags von 16 bis 18 Uhr haben trauernde Interessenten<br />

die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe von Gleichgesinnten zu<br />

holen o<strong>der</strong> selbst mitzuwirken. Die Trauergruppe trifft sich in diesem<br />

Zeitraum in den Räumen <strong>der</strong> Barmer, Fischstraße 7. Die Treffen<br />

sind kostenfrei. Telefonische Informationen gibt es unter <strong>der</strong><br />

Rufnummer 0 34 41/60 00 89 bei Frau Heike Schnei<strong>der</strong>.<br />

1. - 3. August:<br />

Reitturnier in Bergisdorf<br />

Auf <strong>der</strong> Reitanlage in Bergisdorf wird<br />

vom 1. bis 3. August das 38. Traditionsturnier<br />

stattfinden. Unter <strong>der</strong><br />

Schirmherrschaft von Harri Reiche, Landrat Burgenlandkreis,<br />

werden zum Turnier mit internationaler Beteiligung<br />

über 350 Pferde erwartet. Diese und ihre Reiter<br />

kommen u. a. aus Hessen, Thüringen, Sachsen und<br />

Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Tschechien. Erstmalig<br />

werden in Bergisdorf Gespannfahrprüfungen für<br />

Ein- und Zweispänner durchgeführt. Als traditioneller<br />

Höhepunkt gestaltet sich <strong>der</strong> Aufmarsch mit Kutschenparade<br />

am Sonntag (3. August), <strong>der</strong> musikalisch<br />

umrahmt wird. Da zu <strong>der</strong> Veranstaltung in Bergisdorf<br />

- auch traditionsgemäß - gutes Wetter dazu gehört,<br />

sollten Jung und Alt sich nicht scheuen, sich an den<br />

drei Tagen dort einzufinden. Die gastronomische Versorgung<br />

ist ebenso abgesichert wie Spaß-, Spiel- und<br />

Sportmöglichkeiten für die jüngsten Besucher.


Nr. 07/2008 Seite 7<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>Zeitz</strong>er Land<br />

Gedenkausstellung: Karl-Heinz König -<br />

Malerei & Grafik<br />

In den Räumen <strong>der</strong> Tourist-Information wird am Donnerstag, dem<br />

10. Juli 2008, um 18.00 Uhr die Sommerausstellung <strong>der</strong> Gewandhaus-Galerie<br />

eröffnet. Sie ist eine Gedenkausstellung für den im<br />

September 2006 verstorbenen Kunstschaffenden Karl-Heinz<br />

König.<br />

Sein Name und seine Werke sind Teil <strong>der</strong> <strong>Zeitz</strong>er Kunstgeschichte.<br />

Karl-Heinz König war ein typischer Zeitgenosse des 20. Jahrhun<strong>der</strong>ts,<br />

speziell <strong>der</strong> DDR mit all ihren Problemen. Durch viele<br />

Qualifizierungen und eigenes Streben, mit ungewöhnlich großem<br />

Fleiß und steter Orientierung an <strong>der</strong> Kunstszene entwickelte sich<br />

<strong>der</strong> Schlosser und Schweißer zu einem künstlerisch Schaffenden.<br />

Begonnen hat diese Entwicklung in den Zirkeln <strong>der</strong> Musikschule<br />

und <strong>der</strong> Zemag bei Joachim Hering. Später, ausgebildet<br />

zum Zirkelleiter, hat Karl-Heinz König vielen im Zemag-Zirkel den<br />

Weg zur Kunst gewiesen. Er selbst nutzte fast alle grafischen und<br />

malerischen Techniken für seine naturbezogenen und fantasievollen<br />

Themen.<br />

Karl-Heinz König war ein hervorragen<strong>der</strong> Zeichner, das Zeichnen<br />

war die Grundlage für sein Schaffen. Er hinterlässt ein sehr<br />

umfangreiches Werk zu dem auch literarische Arbeiten gehören.<br />

Die Gedenkausstellung zeigt einen winzigen Teil aus seinem Werk.<br />

Die nächste Ausgabe erscheint am Mittwoch, dem 13. August<br />

2008.<br />

Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Freitag,<br />

<strong>der</strong> 1. August 2008.<br />

Gemeinde Döbris<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Absicht <strong>der</strong> Straßeneinziehung<br />

Die Gemeinde Döbris beabsichtigt, die öffentlichen Gemeindestraßen<br />

beginnend an <strong>der</strong> Landesstraße L 191, die in Richtung<br />

Draschwitz und über die ehemalige Ortslage Schwerzau bis zur<br />

Gemarkungsgrenze führen, einschließlich <strong>der</strong> ehemaligen Ortslage<br />

Schwerzau und dem Hauptwirtschaftsweg mit Verbindung<br />

zur Ziegeleistraße (siehe Anlage) gemäß Straßengesetz Land Sachsen-Anhalt<br />

§ 8 Absatz 2 Satz 1 vom 6. Juli 1993 in <strong>der</strong> jeweils<br />

gültigen Fassung <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Straßengesetzes für das Land<br />

Sachen-Anhalt aus überwiegenden Gründen des öffentlichen<br />

Wohls und wegen <strong>der</strong> Entbehrlichkeit für den öffentlichen Verkehr<br />

einzuziehen.<br />

Die einzuziehenden Straßen liegen im zukünftigen Abbaugebiet<br />

<strong>der</strong> Braunkohlenlagerstätte Profen auf <strong>der</strong> Gemarkung Döbris.<br />

Die Mitteldeutsche Braunkohlegesellschaft mbH mit Sitz in Theißen<br />

hat ein bergbaurechtliches Verfahren zur Erschließung und<br />

den Abbau <strong>der</strong> Braunkohlelagerstätte Profen zum Zwecke <strong>der</strong><br />

Versorgung des Marktes mit Rohstoffen erfolgreich durchgeführt.<br />

Die Gemeinde Döbris sieht in <strong>der</strong> Versorgung des Marktes mit<br />

notwendigen Rohstoffen und dem planmäßigen Abbau <strong>der</strong> Lagerstätte<br />

um Schwerzau überwiegende Gründe des öffentlichen<br />

Wohls gegeben. Im bergbaulichen Verfahren wurde die Öffentlichkeit<br />

bereits beteiligt und die Entbehrlichkeit <strong>der</strong> vom Bergbau<br />

betroffenen Straßen bereits vorweggenommen. Im unmittelbaren<br />

Umfeld des neuen Tagebaugeländes sind geeignete öffentliche<br />

Straßen für den regionalen Verkehr vorhanden.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Döbris hat am 16.06.2008 die<br />

Einziehung <strong>der</strong> öffentlichen Straßen um das ehemalige Schwerzau<br />

beschlossen. Mit <strong>der</strong> beabsichtigten Einziehung verlieren die<br />

betroffenen Straßen ihren öffentlichen Charakter und können nach<br />

<strong>der</strong> Einziehung wie<strong>der</strong> privatrechtlich genutzt werden.<br />

Einwendungen gegen die Einziehungsabsicht sind gemäß § 8<br />

Absatz 4 des Straßengesetzes Land Sachsen-Anhalt in <strong>der</strong> jeweils<br />

gültigen Fassung innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung<br />

dieser Bekanntmachung schriftlich o<strong>der</strong> mündlich zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />

bei <strong>der</strong> Gemeinde Döbris, über die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Trägergemeinde<br />

<strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Zeitz</strong>er Land, Altmarkt 1,<br />

06712 <strong>Zeitz</strong> zu erheben.<br />

Meuche, Bürgermeister, Döbris Döbris, 09.07.2008<br />

Gemeinde Kayna<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Straßenwidmung<br />

Gemäß dem § 6 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-<br />

Anhalt vom 6. Juli 1993 in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />

des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt verfügt<br />

die Gemeinde Kayna die Widmung des nachfolgend aufgeführten<br />

Straßenabschnittes für den öffentlichen Verkehr.<br />

Der obere Teilabschnitt des Sandgrabens, wie in <strong>der</strong> Anlage<br />

gezeigt, beginnt in Höhe <strong>der</strong> Nr. 15 (Flur 8 Flurstück 26/3 Gemarkung<br />

Kayna) und endet als Sackgasse an <strong>der</strong> Hinterkante Nr. 16<br />

(Flur 8 Flurstück 26/4 Gemarkung Kayna) bzw. an <strong>der</strong> Treppenanlage.<br />

Der neue Straßenabschnitt ist ca. 31 m lang, hat keinen<br />

Gehweg und wird ohne Beschränkung als Gemeindestraße gewidmet.<br />

Die Widmung tritt nach dem Tag ihrer Bekanntmachung in<br />

Kraft.


<strong>Amtsblatt</strong> <strong>Zeitz</strong>er Land Seite 8<br />

Nr. 07/2008<br />

Rechtsbehelf:<br />

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach<br />

Bekanntgabe schriftlich o<strong>der</strong> mündlich zur Nie<strong>der</strong>schrift bei <strong>der</strong><br />

Gemeinde Kayna, über die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Trägergemeinde <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

<strong>Zeitz</strong>er Land, Altmarkt 1, in 06712 <strong>Zeitz</strong><br />

Wi<strong>der</strong>spruch eingelegt werden.<br />

Margarete Späte, Bürgermeisterin Kayna, den 09.07.2008<br />

Gemeinde Luckenau<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Bekanntmachung<br />

Das Leitbild <strong>der</strong> Landesregierung sieht die flächendeckende Einführung<br />

von Einheitsgemeinden, mit mindestens 10.000 Einwohnern<br />

in Sachsen-Anhalt vor. Dies soll möglichst in einer freiwilligen<br />

Phase bis zum 30. Juni 2009 erfolgen. Ab dem 1. Juli<br />

2009 werden die dann noch verbliebenen kleineren Gemeinden<br />

per Gesetz Einheitsgemeinden zugeordnet.<br />

Vor <strong>der</strong> Beschlussfassung des Gemein<strong>der</strong>ates über eine Gebietsän<strong>der</strong>ung<br />

sind nach § 17 Absatz 1 <strong>der</strong> Gemeindeordnung die Bürger<br />

zu hören, die in dem unmittelbar betroffenen Gebiet wohnen.<br />

Deshalb wird am<br />

Sonntag, dem 14. September 2008,<br />

in <strong>der</strong> Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

eine Bürgeranhörung in <strong>der</strong> Gemeinde Luckenau durchgeführt.<br />

Folgende Frage wird gestellt:<br />

„Stimmen Sie einer Eingemeindung <strong>der</strong> Gemeinde Luckenau<br />

in die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> zu?“<br />

Scharr, Anhörungsleiterin<br />

Bekanntmachung<br />

Bürgeranhörungen in <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Luckenau am 14. September 2008 -<br />

Bildung <strong>der</strong> Abstimmungsvorstände<br />

Nach § 12 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen<br />

Anhalt (KWG LSA) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 27.<br />

Februar 2004, in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit gültigen Fassung, ist für jeden Abstimmungsbezirk<br />

ein Abstimmungsvorstand zu bilden. Ein Abstimmungsvorstand<br />

besteht aus dem Abstimmungsvorsteher als Vorsitzenden<br />

und bis zu sechs Beisitzern, die die Gemeindewahlleiterin<br />

aus den Abstimmungsberechtigten beruft. Bei <strong>der</strong> Berufung<br />

<strong>der</strong> Beisitzer sollen Vorschläge <strong>der</strong> im Abstimmungsgebiet vertretenen<br />

Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.<br />

Entsprechend § 6 Abs. 2 Kommunalwahlordnung für das Land<br />

Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA<br />

Nr. 10, S. 338), in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit gültigen Fassung, for<strong>der</strong>e ich hiermit<br />

alle im Abstimmungsgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen<br />

auf, Abstimmungsberechtigte als Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Abstimmungsvorstände vorzuschlagen.<br />

Die Vorschläge sind innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser<br />

Bekanntmachung bei folgen<strong>der</strong> Adresse einzureichen: <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

<strong>Zeitz</strong>er Land; Wahlbüro; Altmarkt 1; 06712 <strong>Zeitz</strong>.<br />

Ablehnungsgründe für die Übernahme eines Wahlehrenamtes<br />

ergeben sich aus § 13 Abs. 3 KWG LSA.<br />

<strong>Zeitz</strong>, 9. Juli 2008 Scharr, Gemeindewahlleiterin<br />

Gemeinde Theißen<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Bekanntmachung<br />

Das Leitbild <strong>der</strong> Landesregierung sieht die flächendeckende Einführung<br />

von Einheitsgemeinden, mit mindestens 10.000 Einwohnern<br />

in Sachsen-Anhalt vor. Dies soll möglichst in einer freiwilligen<br />

Phase bis zum 30. Juni 2009 erfolgen. Ab dem 1. Juli<br />

2009 werden die dann noch verbliebenen kleineren Gemeinden<br />

per Gesetz Einheitsgemeinden zugeordnet.<br />

Vor <strong>der</strong> Beschlussfassung des Gemein<strong>der</strong>ates über eine Gebietsän<strong>der</strong>ung<br />

sind nach § 17 Absatz 1 <strong>der</strong> Gemeindeordnung die Bürger<br />

zu hören, die in dem unmittelbar betroffenen Gebiet wohnen.<br />

Deshalb wird am<br />

Sonntag, dem 14. September 2008,<br />

in <strong>der</strong> Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

eine Bürgeranhörung in <strong>der</strong> Gemeinde Theißen durchgeführt.<br />

Folgende Frage wird gestellt:<br />

„Stimmen Sie einer Eingemeindung <strong>der</strong> Gemeinde Theißen<br />

in die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> zu?“<br />

Scharr, Anhörungsleiterin<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Bürgeranhörungen in <strong>der</strong> Gemeinde Theißen<br />

am 14. September 2008: Bildung<br />

<strong>der</strong> Abstimmungsvorstände<br />

Nach § 12 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-<br />

Anhalt (KWG LSA) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 27.<br />

Februar 2004, in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit gültigen Fassung, ist für jeden Abstimmungsbezirk<br />

ein Abstimmungsvorstand zu bilden. Ein Abstimmungsvorstand<br />

besteht aus dem Abstimmungsvorsteher als Vorsitzenden<br />

und bis zu sechs Beisitzern, die die Gemeindewahlleiterin<br />

aus den Abstimmungsberechtigten beruft. Bei <strong>der</strong> Berufung<br />

<strong>der</strong> Beisitzer sollen Vorschläge <strong>der</strong> im Abstimmungsgebiet vertretenen<br />

Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.


Nr. 07/2008 Seite 9<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>Zeitz</strong>er Land<br />

Entsprechend § 6 Abs. 2 Kommunalwahlordnung für das Land<br />

Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA<br />

Nr. 10, S. 338), in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit gültigen Fassung, for<strong>der</strong>e ich hiermit<br />

alle im Abstimmungsgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen<br />

auf, Abstimmungsberechtigte als Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Abstimmungsvorstände vorzuschlagen.<br />

Die Vorschläge sind innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung<br />

dieser Bekanntmachung bei folgen<strong>der</strong> Adresse einzureichen: <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

<strong>Zeitz</strong>er Land; Wahlbüro; Altmarkt 1; 06712<br />

<strong>Zeitz</strong>.<br />

Ablehnungsgründe für die Übernahme eines Wahlehrenamtes<br />

ergeben sich aus § 13 Abs. 3 KWG LSA.<br />

<strong>Zeitz</strong>, 9. Juli 2008 Scharr, Gemeindewahlleiterin<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger<br />

von Theißen<br />

Wie aus <strong>der</strong> Presse und Fernsehen bekannt, wird in Sachsen-<br />

Anhalt eine Gebietsreform durchgeführt. Dazu wurde ein Leitbild<br />

erarbeitet und vom Landtag ein Begleitgesetz zur Gebietsreform<br />

beschlossen. Ziel <strong>der</strong> Gebietsreform ist es, größere und leistungsstärkere<br />

Strukturen zu schaffen. Dieses Ziel soll vorrangig<br />

durch die Bildung von Einheitsgemeinden und ausnahmsweise<br />

durch den Zusammenschluss von Gemeinden zu Verbandsgemeinden<br />

erreicht werden. Im Leitbild ist festgelegt, dass <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong>en<br />

nach dem Modell <strong>der</strong> Trägergemeinden<br />

eins zu eins in Einheitsgemeinden umzuwandeln sind.<br />

Diese trifft auch auf die <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> (VGem) <strong>Zeitz</strong>er<br />

Land zu, in welcher die Gemeinde Theißen Mitglied ist.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Gebietsreform gibt es eine freiwillige Phase, welche<br />

am 30.06.2009 endet. Danach beginnt eine Zwangsphase.<br />

In dieser Zwangsphase werden durch Gesetz, Gemeinden zu Einheitsgemeinden<br />

zusammengeschlossen o<strong>der</strong> zugeordnet.<br />

In <strong>der</strong> freiwilligen Phase gibt es die Möglichkeit in eine an<strong>der</strong>e<br />

Struktur (z. B. Verbandsgemeinde) zu wechseln. Es sind da aber<br />

hohe Hürden gesetzt. Die neue Struktur muss genehmigt werden<br />

und muss Leitbild gerecht sein.<br />

Für die Gemeinde Theißen kommen zwei Modelle zum Tragen.<br />

Die Einheitsgemeinde - wie vom Gesetzgeber vorgesehen Eingemeindung<br />

nach <strong>Zeitz</strong> - o<strong>der</strong> die Verbandsgemeinde mit einer<br />

VGem, welche an das Gemeindegebiet Theißen grenzt.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at Theißen hat im Zuge <strong>der</strong> anstehenden Gebietsreform<br />

eine Arbeitsgruppe gebildet, welche die Verhandlungen<br />

durchführt. Die Arbeitsgruppe hat bisher Verhandlungen durchgeführt,<br />

mit <strong>der</strong> VGem Droyßiger-<strong>Zeitz</strong>er Forst, mit <strong>der</strong> VGem Vier<br />

Berge - Teucherner Land und <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>.<br />

Mit <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> wurde ein Eingemeindungsvertrag erarbeitet,<br />

welcher zurzeit beim <strong>Stadt</strong>rat <strong>Zeitz</strong> zur Bearbeitung vorliegt. In<br />

diesem Eingemeindungsvertrag wurden alle Belange <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Theißen eingearbeitet. Nach Bestätigung des Eingemeindungsvertrages<br />

durch den <strong>Stadt</strong>rat <strong>Zeitz</strong> wird dieser den Bürgern<br />

von Theißen in einem Son<strong>der</strong>blatt zur Verfügung gestellt und bildet<br />

die Diskussionsgrundlage bei den Einwohnerversammlungen.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at Theißen hat beschlossen, am 14.09.2008 eine<br />

Bürgerbefragung dazu durchzuführen. Die Frage lautet: „Stimmen<br />

Sie einer Eingemeindung nach <strong>Zeitz</strong> zu?“ Sollte die Entscheidung<br />

gegen <strong>Zeitz</strong> fallen, muss sich <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at neu<br />

entscheiden.<br />

Die an<strong>der</strong>e Variante ist die Verbandsgemeinde Droyßig o<strong>der</strong> Teuchern.<br />

Dies bedeutet aber für die Bürger <strong>der</strong> Wechsel in eine neue<br />

Verwaltungsstruktur. Ihre Probleme werden dann nicht mehr in<br />

<strong>Zeitz</strong>, son<strong>der</strong>n in Droyßig o<strong>der</strong> Teuchern gelöst. Die Entscheidung<br />

liegt also bei den Bürgern von Theißen.<br />

Eine große Gefahr birgt aber <strong>der</strong> Wechsel in eine Verbandsgemeinde.<br />

Dieser Wechsel, in <strong>der</strong> freiwilligen Phase <strong>der</strong> Gebietsreform,<br />

entspricht nicht dem Leitbild <strong>der</strong> Landesregierung für Theißen<br />

und ist zu genehmigen.<br />

Auch kann per Gesetz die Gemeinde Theißen <strong>der</strong> Einheitsgemeinde<br />

<strong>Zeitz</strong> zugeschlagen werden. Dann hat die Gemeinde Theißen<br />

keinen Eingemeindungsvertrag, keinen Ortschaftsrat und kei-<br />

nen Ortsbürgermeister. Die Gemeinde Theißen ist kein Ortsteil<br />

von <strong>Zeitz</strong> so wie zum Beispiel Nonnewitz, son<strong>der</strong>n wird dem <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

zugeschlagen.<br />

Einige Punkte zur Einheitsgemeinde mit <strong>Zeitz</strong>:<br />

• Bildung von Ortschaftsrat und Ortsbürgermeister;<br />

• Einführung <strong>der</strong> Ortschaftsverfassung (Gebietsän<strong>der</strong>ungsvertrag):<br />

• Gemeinde hat keinen eigenen Haushalt;<br />

• Mitsprache des Ortschaftsrates und des Ortsbürgermeisters<br />

bei allen Angelegenheiten, welche die Ortschaft betreffen<br />

• alle diese Punkte sind im Gebietsän<strong>der</strong>ungsvertrag enthalten.<br />

Einige Punkte zur Verbandsgemeinde:<br />

• Gemeinde tritt einer an<strong>der</strong>en Verwaltungsstruktur bei (Genehmigung<br />

notwendig)<br />

• Gemeinde bleibt selbstständig;<br />

• Gemeinde hat eigenen Haushalt;<br />

• Gemeinde hat Geld an die Verbandsgemeinde abzuführen;<br />

• Verbandsgemeinde erfüllt zentrale Aufgaben, Abwasser;<br />

Brandschutz, Kin<strong>der</strong>einrichtungen, soziale Einrichtungen, zentral<br />

genutzte Sportanlagen usw.;<br />

• Gemeinde hat eigenen Bürgermeister und Gemein<strong>der</strong>at<br />

Liebe Bürgerinnen und Bürger! Beteiligen Sie sich in Einwohnerversammlungen<br />

und bei <strong>der</strong> Bürgerbefragung an <strong>der</strong> Gemeindegebietsreform.<br />

Ihre Meinung und Stimme sind gefragt.<br />

Ihr Johann Köstler, Bürgermeister im Ruhestand<br />

Informationen<br />

Informationen Gemeinde Theißen<br />

Mit dem Ablauf meiner Amtsperiode bin ich am 30. Juni 2008 als<br />

Bürgermeister <strong>der</strong> Gemeinde Theißen ausgeschieden und in den<br />

Ruhestand gegangen. Ich möchte jedoch das <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> VGem<br />

<strong>Zeitz</strong>er Land nutzen, mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die<br />

mir in meiner Amtszeit zur Seite standen, ob als Gemein<strong>der</strong>at, als<br />

berufene Bürger, in den Vereinen, Einrichtungen o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Wirtschaft,<br />

von ganzen Herzen bedanken. Ohne diese Gemeinsamkeit<br />

hätten wir dies alles nicht erreichen können, was gemeinsam<br />

geschaffen wurde.<br />

Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern für die Zukunft immer<br />

soziale Sicherheit, Gesundheit und einen Arbeitsplatz.<br />

Dem neuen Bürgermeister, Herrn Heinz Borde, wünsche ich viel<br />

Kraft, Nerven und Gesundheit für seine bevorstehenden Aufgaben.<br />

Dem Gemein<strong>der</strong>at wünsche ich bei <strong>der</strong> anstehenden Gebietsreform<br />

eine glückliche Entscheidungsfindung - zum Wohle <strong>der</strong><br />

Bevölkerung und <strong>der</strong> Gemeinde Theißen.<br />

Mit freundlichen Grüßen: Ihr Bürgermeister im Ruhestand<br />

Johann Köstler<br />

Zur Verabschiedung von Johann Köstler in den wohlverdienten<br />

Bürgermeister-Ruhestand gab es auch ein Erinnerungsgeschenk<br />

und alle guten Wünsche von <strong>der</strong> MIBRAG - übergeben<br />

durch Dr. Angelika Diesner, Öffentlichkeitsarbeit


<strong>Amtsblatt</strong> <strong>Zeitz</strong>er Land Seite 10<br />

Nr. 07/2008<br />

Danke schön an alle fleißigen<br />

Helfer und Geschenke-Verteiler<br />

zum Kin<strong>der</strong>gartenfest<br />

Dass unser 50. Kin<strong>der</strong>tagesstättengeburtstag<br />

so ein großer Erfolg wurde, verdanken wir vielen<br />

fleißigen Helfern. Ein beson<strong>der</strong>er Dank geht an das Elternkuratorium<br />

und unsere Sponsoren. Hier sind beson<strong>der</strong>s zu nennen:<br />

unsere Gemeinde mit dem Bürgermeister und anwesenden<br />

Gemeindevertretern, Gero Arnold, Anni Taube von <strong>der</strong> Menüküche<br />

Theißen, Wohnbau Theißen, Ulf und Ines Trapp, Utra Bau<br />

Nonnewitz, Herr Beer und Frau Vogel, Bäckerei Melzer, FFW Theißen,<br />

Grundschule Nonnewitz und Frau Seidel, „Aktuelle Stunde“,<br />

Frau Schmalz, Frau Gerecke, Frau Geißler, Frau Schnei<strong>der</strong>, Frau<br />

Bertelmann, Frau Pälchen, Frau Gatsche, Mibrag Theißen, Globus<br />

Theißen, Familie Ronneberger, Kin<strong>der</strong>tagesstätte Luckenau<br />

und die vielen fleißigen Kuchenbäckerinnen, die zum leiblichen<br />

Wohl unserer Gäste beigetragen haben.<br />

Wir danken allen recht herzlich und freuen uns über die schönen<br />

Geschenke zum 50. - die Kin<strong>der</strong> und Erzieher <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätte<br />

Theißen<br />

Ein Sonntag mit Überraschung<br />

Am 8. Juni trafen sich im Schlosspark Moritzburg <strong>Zeitz</strong><br />

<strong>der</strong> Gesangverein e. V. Theißen und <strong>der</strong> Männergesangsverein<br />

e. V. „Harmonie“ Kayna zum gemeinsamen<br />

Konzert. Mit guter Laune im Gepäck freuten wir uns auf<br />

das bevorstehende Singen. Nach einem Ständchen zum<br />

102. Geburtstag einer Besucherin stellten beide Chöre<br />

ihr Programm unter <strong>der</strong> Leitung von Herrn Peter Czok<br />

vor. Während <strong>der</strong> Darbietung entlud sich ein aufgezogenes<br />

Gewitter mit Blitz und Donner, sodass die Konzertgäste<br />

den Rest <strong>der</strong> Vorstellung gemeinsam mit den<br />

Chören auf <strong>der</strong> Bühne erlebten. Die Zuschauer bedankten<br />

sich mit viel Applaus und bekamen dafür noch eine<br />

Zugabe.<br />

Christiane Fandrich<br />

Gemeinde Würchwitz<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Bekanntmachung<br />

Das Leitbild <strong>der</strong> Landesregierung sieht die flächendeckende Einführung<br />

von Einheitsgemeinden, mit mindestens 10.000 Einwohnern<br />

in Sachsen-Anhalt vor. Dies soll möglichst in einer freiwilligen<br />

Phase bis zum 30. Juni 2009 erfolgen. Ab dem 1. Juli<br />

2009 werden die dann noch verbliebenen kleineren Gemeinden<br />

per Gesetz Einheitsgemeinden zugeordnet.<br />

Vor <strong>der</strong> Beschlussfassung des Gemein<strong>der</strong>ates über eine Gebietsän<strong>der</strong>ung<br />

sind nach § 17 Absatz 1 <strong>der</strong> Gemeindeordnung die Bürger<br />

zu hören, die in dem unmittelbar betroffenen Gebiet wohnen.<br />

Deshalb wird am<br />

Sonntag, dem 14. September 2008,<br />

in <strong>der</strong> Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

eine Bürgeranhörung in <strong>der</strong> Gemeinde durchgeführt.<br />

Folgende Frage wird gestellt:<br />

„Stimmen Sie einer Eingemeindung <strong>der</strong> Gemeinde Würchwitz<br />

in die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> zu?“<br />

Scharr, Anhörungsleiterin<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Bürgeranhörungen in <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Würchwitz am 14. September 2008: Bildung<br />

<strong>der</strong> Abstimmungsvorstände<br />

Nach § 12 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen<br />

Anhalt (KWG LSA) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 27.<br />

Februar 2004, in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit gültigen Fassung, ist für jeden Abstimmungsbezirk<br />

ein Abstimmungsvorstand zu bilden. Ein Abstimmungsvorstand<br />

besteht aus dem Abstimmungsvorsteher als Vorsitzenden<br />

und bis zu sechs Beisitzern, die die Gemeindewahlleiterin<br />

aus den Abstimmungsberechtigten beruft. Bei <strong>der</strong> Berufung<br />

<strong>der</strong> Beisitzer sollen Vorschläge <strong>der</strong> im Abstimmungsgebiet vertretenen<br />

Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.<br />

Entsprechend § 6 Abs. 2 Kommunalwahlordnung für das Land<br />

Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA<br />

Nr. 10, S. 338), in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit gültigen Fassung, for<strong>der</strong>e ich hiermit<br />

alle im Abstimmungsgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen<br />

auf, Abstimmungsberechtigte als Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Abstimmungsvorstände vorzuschlagen.<br />

Die Vorschläge sind innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung<br />

dieser Bekanntmachung bei folgen<strong>der</strong> Adresse einzureichen: <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

<strong>Zeitz</strong>er Land; Wahlbüro; Altmarkt 1; 06712<br />

<strong>Zeitz</strong>.<br />

Ablehnungsgründe für die Übernahme eines Wahlehrenamtes<br />

ergeben sich aus § 13 Abs. 3 KWG LSA.<br />

<strong>Zeitz</strong>, 9. Juli 2008 Scharr, Gemeindewahlleiterin<br />

IMPRESSUM<br />

„<strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Zeitz</strong>er Land“<br />

mit den Mitgliedsgemeinden, Döbris, Geußnitz, Kayna, Luckenau,<br />

Nonnewitz, Theißen, Würchwitz und <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />

Herausgeber:<br />

<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Zeitz</strong>er Land<br />

Verantwortlich für den amtlichen Teil:<br />

Dr. Ulf Altmann, Oberbürgermeister <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> und Leiter <strong>der</strong><br />

<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Zeitz</strong>er Land<br />

Redaktion:<br />

Telefon 0 34 41/83 -2 17 Frau Gerster<br />

E-Mail: pressestelle@stadt-zeitz.de<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />

Verlag + Druck Linus Wittich KG,<br />

An den Steinenden 10, 04916 Herzberg,<br />

Telefon 0 35 35/4 89 -0, Telefax 0 35 35/4 89 -1 15<br />

vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller<br />

Anzeigenannahme/Beilagen:<br />

Frau Annett Brunner, Telefon: 01 71/3 14 76 21<br />

Erscheint monatlich kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet.<br />

Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen.<br />

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für<br />

nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er Ereignisse<br />

kann nur <strong>der</strong> Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefor<strong>der</strong>t werden.<br />

Weitergehende Ansprüche, insbeson<strong>der</strong>e auf Schadenersatz, sind ausdrücklich<br />

ausgeschlossen.<br />

Die nächste Ausgabe<br />

erscheint am<br />

Mittwoch, dem 13. August 2008<br />

Annahmeschluss für redaktionelle<br />

Beiträge und Anzeigen ist<br />

Freitag, <strong>der</strong> 1. August 2008

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