Ordnung zur Durchführung des Angelwettbewerbes - Rehfelde
Ordnung zur Durchführung des Angelwettbewerbes - Rehfelde
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<strong>Ordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Durchführung</strong> <strong>des</strong> polnisch – deutschen Angelwettbewerbs<br />
um den Gemeindevorsteher – Pokal<br />
§ 1<br />
An diesem Angelwettbewerb darf sich jeder Angler beteiligen, der über einen gültigen<br />
Anglerschein verfügt [ausgenommen deutsche Teilnehmer] sowie seine Teilnahme in<br />
gehöriger Form bestätigt hat.<br />
Der Angelwettbewerb findet an der See (Zwirka) in der Ortschaft Przysieka statt.<br />
§ 2<br />
§ 3<br />
Dieser Angelwettbewerb beruht darauf, dass Fische so geangelt werden, dass eine Angel,<br />
nicht länger als 14, 5 m, eingesetzt wird. An dieser Angel sind ein Angelschwimmer und eine<br />
Angelschnur samt einem Angelhaken befestigt.<br />
§ 4<br />
1. Die Teilnehmer sind verpflichtet, ein Netz zu besitzen, in dem die geangelten Fische<br />
lebendig gehalten werden.<br />
2. Es ist erlaubt, dieses Netz auf dem Standplatz aufzustellen.<br />
Die Stände werden verlost. Der Teilnehmer hat den verlosten Stand zu übernehmen.<br />
Der Hauptschiedsrichter signalisiert den Anfang und das Ende <strong>des</strong> Angelwettbewerbs.<br />
§ 5<br />
§ 6<br />
§ 7<br />
Fünf Minuten vor Beginn der Veranstaltung darf der Teilnehmer mit sogenanntem schwerem<br />
Angelbissen zu locken beginnen.<br />
§ 8<br />
Es ist untersagt, die Teilnehmer während der Veranstaltung mit Angelzeug, Angelgeräten und<br />
Angelbissen zu versorgen.<br />
Es ist untersagt, dass die Teilnehmer Hilfeleistungen der Dritten in Anspruch nehmen.<br />
Alle Schicksalsvorfälle sind davon ausgenommen.<br />
§ 9<br />
§ 10<br />
1
Während der Veranstaltung darf mit natürlichem Angelbissen aller Art geangelt werden.<br />
Davon sind Lebewesen und Pflanzen, welche unter Schutz stehen, sowie Fischlaich<br />
ausgenommen.<br />
§ 11<br />
Während der Veranstaltung dürfen Fische geangelt werden, welche am Tage der<br />
Veranstaltung unter keiner Schutzfrist stehen und bei welchen die in der <strong>Ordnung</strong> zum<br />
Angelsport <strong>des</strong> Bezirkes Gorzów Wielkopolski (Landsberg an der Warthe) festgelegten und<br />
definierten Abmessungsnormen aufbewahrt werden.<br />
§ 12<br />
Jeder Teilnehmer bekommt 1 Punkt für 1 Gramm der geangelten Fische.<br />
§ 13<br />
Sollte der Teilnehmer der Schiedskommission Fische vorgelegt haben, die keine gehörige<br />
Größe haben oder unter Schutzfrist stehen, so bekommt der Teilnehmer Strafpunkte, welche<br />
Doppelgewicht dieser Fische sind.<br />
§ 14<br />
1. Der Sieger ist dieser Teilnehmer, der die meisten Punkte bekommt.<br />
2. Die Auswertung erfolgt an Hand der Prinzipien <strong>des</strong> Angelsports.<br />
§ 15<br />
1. Die Schiedskommission kann den Teilnehmer ausschließen, wenn der Teilnehmer:<br />
a) zum Wettbewerb in schwankendem psychophysischem Zustand kommt oder Mittel<br />
genießt, welche diesen psychophysischen Zustand zum Zeitpunkt der Veranstaltung<br />
vermindern würden<br />
b) einen anderen Stand übernimmt als der, den er ausgelost bekommen hat<br />
c) Fische lockt, ehe das Signal zum Locken gegeben worden ist<br />
d) Angel einsetzt, die zum Wettbewerb nicht zugelassen worden ist<br />
e) während der Veranstaltung mit schwerem Angelbissen [größer als Hühnerei] lockt und<br />
einmal durch den Schiedsrichter ermahnt wird<br />
f) den Standplatz verlässt und den Schiedsrichter darüber nicht informiert und den<br />
Standplatz ohne wichtige Gründe verlässt<br />
g) sich untypisch und unsittlich dem Veranstalter, dem Schiedsrichter oder den anderen<br />
Teilnehmer gegenüber benimmt und einmal durch den Schiedsrichter ermahnt wird<br />
§ 16<br />
Der Veranstalter behält sich vor, diese <strong>Ordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Durchführung</strong> <strong>des</strong> Angelwettbewerbs<br />
nach der Vereinbarung mit der Schiedskommission zu ändern.<br />
§ 17<br />
2
Die Entscheidung <strong>des</strong> Hauptschiedsrichter ist definitiv und nicht anfechtbar.<br />
Die Ukelei wird ausgeschlossen.<br />
§ 18<br />
§ 19<br />
Die geangelten Fische werden auf dem Standplatz bei der Präsenz der Schiedskommission<br />
und <strong>des</strong> Teilnehmers gewogen.<br />
§ 20<br />
Nachdem die Fische abgewogen worden sind, werden sie ins Wasser wieder freigelassen.<br />
Dies geschieht genau dort, wo die Fische bereits geangelt worden sind.<br />
Die Teilnahme erfolgt gebührenfrei.<br />
§ 21<br />
Die Veranstalter<br />
Gemeindeverwaltung Zwierzyn<br />
und<br />
Gemeindeanglerzirkel <strong>des</strong> Polnischen Anglervereines<br />
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