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Ordnung zur Durchführung des Angelwettbewerbes - Rehfelde

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<strong>Ordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Durchführung</strong> <strong>des</strong> polnisch – deutschen Angelwettbewerbs<br />

um den Gemeindevorsteher – Pokal<br />

§ 1<br />

An diesem Angelwettbewerb darf sich jeder Angler beteiligen, der über einen gültigen<br />

Anglerschein verfügt [ausgenommen deutsche Teilnehmer] sowie seine Teilnahme in<br />

gehöriger Form bestätigt hat.<br />

Der Angelwettbewerb findet an der See (Zwirka) in der Ortschaft Przysieka statt.<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

Dieser Angelwettbewerb beruht darauf, dass Fische so geangelt werden, dass eine Angel,<br />

nicht länger als 14, 5 m, eingesetzt wird. An dieser Angel sind ein Angelschwimmer und eine<br />

Angelschnur samt einem Angelhaken befestigt.<br />

§ 4<br />

1. Die Teilnehmer sind verpflichtet, ein Netz zu besitzen, in dem die geangelten Fische<br />

lebendig gehalten werden.<br />

2. Es ist erlaubt, dieses Netz auf dem Standplatz aufzustellen.<br />

Die Stände werden verlost. Der Teilnehmer hat den verlosten Stand zu übernehmen.<br />

Der Hauptschiedsrichter signalisiert den Anfang und das Ende <strong>des</strong> Angelwettbewerbs.<br />

§ 5<br />

§ 6<br />

§ 7<br />

Fünf Minuten vor Beginn der Veranstaltung darf der Teilnehmer mit sogenanntem schwerem<br />

Angelbissen zu locken beginnen.<br />

§ 8<br />

Es ist untersagt, die Teilnehmer während der Veranstaltung mit Angelzeug, Angelgeräten und<br />

Angelbissen zu versorgen.<br />

Es ist untersagt, dass die Teilnehmer Hilfeleistungen der Dritten in Anspruch nehmen.<br />

Alle Schicksalsvorfälle sind davon ausgenommen.<br />

§ 9<br />

§ 10<br />

1


Während der Veranstaltung darf mit natürlichem Angelbissen aller Art geangelt werden.<br />

Davon sind Lebewesen und Pflanzen, welche unter Schutz stehen, sowie Fischlaich<br />

ausgenommen.<br />

§ 11<br />

Während der Veranstaltung dürfen Fische geangelt werden, welche am Tage der<br />

Veranstaltung unter keiner Schutzfrist stehen und bei welchen die in der <strong>Ordnung</strong> zum<br />

Angelsport <strong>des</strong> Bezirkes Gorzów Wielkopolski (Landsberg an der Warthe) festgelegten und<br />

definierten Abmessungsnormen aufbewahrt werden.<br />

§ 12<br />

Jeder Teilnehmer bekommt 1 Punkt für 1 Gramm der geangelten Fische.<br />

§ 13<br />

Sollte der Teilnehmer der Schiedskommission Fische vorgelegt haben, die keine gehörige<br />

Größe haben oder unter Schutzfrist stehen, so bekommt der Teilnehmer Strafpunkte, welche<br />

Doppelgewicht dieser Fische sind.<br />

§ 14<br />

1. Der Sieger ist dieser Teilnehmer, der die meisten Punkte bekommt.<br />

2. Die Auswertung erfolgt an Hand der Prinzipien <strong>des</strong> Angelsports.<br />

§ 15<br />

1. Die Schiedskommission kann den Teilnehmer ausschließen, wenn der Teilnehmer:<br />

a) zum Wettbewerb in schwankendem psychophysischem Zustand kommt oder Mittel<br />

genießt, welche diesen psychophysischen Zustand zum Zeitpunkt der Veranstaltung<br />

vermindern würden<br />

b) einen anderen Stand übernimmt als der, den er ausgelost bekommen hat<br />

c) Fische lockt, ehe das Signal zum Locken gegeben worden ist<br />

d) Angel einsetzt, die zum Wettbewerb nicht zugelassen worden ist<br />

e) während der Veranstaltung mit schwerem Angelbissen [größer als Hühnerei] lockt und<br />

einmal durch den Schiedsrichter ermahnt wird<br />

f) den Standplatz verlässt und den Schiedsrichter darüber nicht informiert und den<br />

Standplatz ohne wichtige Gründe verlässt<br />

g) sich untypisch und unsittlich dem Veranstalter, dem Schiedsrichter oder den anderen<br />

Teilnehmer gegenüber benimmt und einmal durch den Schiedsrichter ermahnt wird<br />

§ 16<br />

Der Veranstalter behält sich vor, diese <strong>Ordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Durchführung</strong> <strong>des</strong> Angelwettbewerbs<br />

nach der Vereinbarung mit der Schiedskommission zu ändern.<br />

§ 17<br />

2


Die Entscheidung <strong>des</strong> Hauptschiedsrichter ist definitiv und nicht anfechtbar.<br />

Die Ukelei wird ausgeschlossen.<br />

§ 18<br />

§ 19<br />

Die geangelten Fische werden auf dem Standplatz bei der Präsenz der Schiedskommission<br />

und <strong>des</strong> Teilnehmers gewogen.<br />

§ 20<br />

Nachdem die Fische abgewogen worden sind, werden sie ins Wasser wieder freigelassen.<br />

Dies geschieht genau dort, wo die Fische bereits geangelt worden sind.<br />

Die Teilnahme erfolgt gebührenfrei.<br />

§ 21<br />

Die Veranstalter<br />

Gemeindeverwaltung Zwierzyn<br />

und<br />

Gemeindeanglerzirkel <strong>des</strong> Polnischen Anglervereines<br />

3

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