09.10.2012 Aufrufe

Vorlage - Brief Orginal - TuS Koblenz

Vorlage - Brief Orginal - TuS Koblenz

Vorlage - Brief Orginal - TuS Koblenz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

§ 24 - Kassen- und Rechnungsprüfer<br />

- 13 -<br />

Von der Mitgliederversammlung werden für jedes Geschäftsjahr zwei Kassenprüfer gewählt.<br />

Diesen obliegt die Prüfung der Kassenführung des Vereins sowie die Berichterstattung in der<br />

Mitgliederversammlung. Eine Wiederwahl von Kassenprüfern ist zwei Mal möglich. Die Kassenprüfer<br />

dürfen nicht dem Vorstand oder dem Verwaltungsrat des Vereins angehören.<br />

§ 25 - Verwaltungsrat<br />

1)<br />

Der Verwaltungsrat des Vereins besteht aus mindestens 4, höchstens 7 Mitgliedern.<br />

2)<br />

Vier Mitglieder des Verwaltungsrats werden von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag<br />

des Präsidiums für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Werden nicht vier der vorgeschlagenen<br />

Kandidaten für den Verwaltungsrat durch die Mitgliederversammlung gewählt, unterbreitet<br />

das Präsidium weitere Vorschläge. Ist hierfür eine weitere Mitgliederversammlung notwendig,<br />

ist diese spätestens einen Monat später durchzuführen.<br />

3)<br />

Vereinsmitglieder können dem Präsidium Vorschläge für die Wahl zum Verwaltungsrat unterbreiten.<br />

Das Präsidium entscheidet, ob diese Vorschläge der Mitgliederversammlung unterbreitet<br />

werden.<br />

4)<br />

Das Präsidium beruft bis zu drei weitere Personen in den Verwaltungsrat.<br />

5)<br />

Der Verwaltungsrat berät das Präsidium in allen Vermögensangelegenheiten des Vereins, die<br />

über den normalen Geschäftsbetrieb hinausgehen. Das Präsidium kann den Verwaltungsrat<br />

darüber hinaus in anderen Vereinsangelegenheiten beratend hinzuziehen. Der Verwaltungsrat<br />

hat das Recht, jederzeit die Geschäftsbücher des Vereins einzusehen und dem Präsidium in allen<br />

Angelegenheiten von finanzieller Bedeutung Empfehlungen zu geben. Vor der Beschlussfassung<br />

des Präsidiums in grundsätzlichen Angelegenheiten des Vereins ist der Verwaltungsrat<br />

vom Präsidium anzuhören.<br />

6)<br />

Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden<br />

Vorsitzenden. Der Verwaltungsrat wird vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden<br />

Vorsitzenden.<br />

/ 17

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!