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Vorlage - Brief Orginal - TuS Koblenz

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3)<br />

Ist die Beschlussfähigkeit nach Absatz 2 nicht gegeben, so ist nach Ablauf von vier Wochen<br />

seit dem Versammlungstag eine weitere Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung<br />

einzuberufen. Diese weitere Versammlung darf frühestens zwei Monate nach der ersten Mitgliederversammlung<br />

stattfinden. In der Einladung ist darauf hinzuweisen, dass die zweite Mitgliederversammlung<br />

ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig<br />

ist.<br />

4)<br />

Wird die Auflösung des Vereins beschlossen, so ist gleichzeitig über die Verwendung des<br />

nach der Liquidation verbleibenden Vereinsvermögens zu beschließen. Dies mit der Maßgabe,<br />

dass das Vereinsvermögen nur für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung,<br />

insbesondere zur Pflege des Sports, zu Händen der Stadt <strong>Koblenz</strong>, Verwendung finden darf.<br />

§ 31 - Inkrafttreten - Übergangsbestimmung<br />

1)<br />

Die Satzung in vorliegender Form wurde durch die Mitgliederversammlung am 23.03.2010<br />

beschlossen und tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<br />

2)<br />

Die Wahlen des Präsidiums ( § 19 Abs. 2 ), des Verwaltungsrats ( § 25 Abs. 2 ) und die Wahl<br />

der Kassenprüfer ( § 24 ) erfolgen vorbehaltlich dieser Eintragung.<br />

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