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Externe Sicherheitsarchivierung - ZAS - Zentral Archiv Service

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<strong>Archiv</strong>- und Informationsmanagement<br />

Z.A.S. - Alles in Ordnung


Wer ist Z.A.S.<br />

Die Firma <strong>Zentral</strong> <strong>Archiv</strong> <strong>Service</strong> GmbH mit Sitz in<br />

Neubrandenburg ist ein rein privatwirtschaftlich<br />

geführtes externes Sicherheitsarchiv.<br />

Mit 4 <strong>Archiv</strong>standorten, diversen<br />

Logistikstützpunkten sowie einem engmaschigem<br />

<strong>Service</strong>partnernetz sind wir immer da wo Sie<br />

uns brauchen!<br />

Unsere Dienstleistungen bieten wir Unternehmen,<br />

Freiberuflern, Behörden und Körperschaften an, die aus<br />

Effizienz- oder Kostengründen ihr betriebliches <strong>Archiv</strong>- und<br />

Informationsmanagement auslagern möchten.<br />

Seit 1994 sorgen über 50 qualifizierte Mitarbeiter für<br />

ein umfangreiches Angebot rund um das Thema<br />

<strong>Archiv</strong>ierung – und das deutschlandweit.<br />

WIR <strong>Archiv</strong>ieren Digitalisieren Verwalten Transportieren für Sie.


Z.A.S. Ihr externes Sicherheitsarchiv<br />

Kundenwunsch:<br />

Weit entferntes<br />

<strong>Archiv</strong> um Sicherheit<br />

zu gewähren<br />

Z.A.S<br />

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nahegelegenes<br />

<strong>Archiv</strong> für schnelle<br />

Zugriffe<br />

Immer für Sie erreichbar<br />

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Was macht Z.A.S.<br />

Unsere Geschäftsbereiche<br />

Z.A.S.<br />

<strong>Archiv</strong> Digitalisierung Verwaltung<br />

Transporte /<br />

Vernichtung<br />

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Wir archivieren, digitalisieren, verwalten,<br />

konservieren, transportieren und vernichten<br />

• Dokumente<br />

• Daten und Datenträger<br />

• Filme, Mikrofiche, Röntgenbilder<br />

• Pläne und Zeichnungen<br />

• Rückstellmuster<br />

• Exponate<br />

• GxP Rohdaten<br />

– Objektträger und Paraffinblöcke<br />

– Diagnostische Proben<br />

– Isothermisches Material bis -80°C<br />

Wir ARCHIVIEREN Digitalisieren Verwalten Transportieren für Sie.


Bei uns sind Sie Ihre Daten sicher!<br />

• Vielfältige Sicherheitseinrichtungen<br />

• Umfangreiche Zertifizierungen<br />

• Qualitätsmanagement nach ISO und GLP<br />

• Validierte EDV Systeme<br />

• Notfall- und Havariemanagement<br />

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Was kann Z.A.S. für Sie tun?<br />

Wir optimieren Ihre<br />

Geschäftsprozesse.<br />

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Was zeichnet Z.A.S. aus?<br />

Als Full-<strong>Service</strong> Dienstleister bietet Z.A.S.<br />

<strong>Archiv</strong>- und Informationsmanagement<br />

aus einer Hand<br />

• Kundenorientiert<br />

• Flexibel<br />

• Jederzeitige Verfügbarkeit<br />

• Hohe Zugriffsgeschwindigkeit<br />

• Kein Investitionsaufwand<br />

Z.A.S. hilft Ihnen dabei sich voll und ganz auf Ihre<br />

Kernkompetenzen konzentrieren zu können.<br />

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<strong>Externe</strong> <strong>Sicherheitsarchivierung</strong><br />

Eine Option für niedergelassene Ärzte?<br />

Wer ausreichend Platz hat und eine<br />

Arzthelferin welche bei Bedarf die richtige Akte<br />

in einer angemessenen Zeit findet…<br />

für den eher nicht!<br />

Wer mehr als 5,00 € Miete zahlt und eine<br />

ohnehin schon ausgelastete Arzthelferin hat<br />

oder über die Aufgabe der Praxis nachdenkt…<br />

für den schon!<br />

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Grundlagen der <strong>Archiv</strong>ierung<br />

Aufbewahrungsfrist<br />

Nach Ihrer Berufsordnung sind Sie verpflichtet<br />

Aufzeichnungen und Untersuchungsbefunde eines<br />

Patienten mindestens 10 Jahre aufzubewahren,<br />

nachdem die Behandlung abgeschlossen ist.<br />

Für Unterlagen die gem. Strahlenschutzverordnung zu<br />

archivieren sind gilt eine Aufbewahrungsfrist von 30<br />

Jahren ab Beendigung der Behandlung jeweils zum<br />

Jahresende.<br />

Eigentumsverhältnisse<br />

Die Krankenunterlagen sowie Röntgenbilder,<br />

Laborbefunde und Arztberichte stehen im<br />

Alleineigentum des behandelnden Arztes.<br />

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Grundlagen der <strong>Archiv</strong>ierung<br />

Informationsanspruch<br />

Jeder Patient hat das Recht zu erfahren, welche<br />

Leistungen der Arzt mit den Krankenkassen<br />

abrechnet.<br />

Einsichtsrecht<br />

Der Patient hat ein Einsichts- und Herausgaberecht<br />

zumindest von Fotokopien.<br />

Jedoch ist das Einsichtsrecht beschränkt auf Befunde<br />

und Aufzeichnungen die keine subjektiven Wertungen,<br />

persönlichen Eindrücke oder emotionale<br />

Bemerkungen des behandelnden Arztes beinhalten.<br />

Herausgabe<br />

Für den Fall, dass Sie dennoch Originalunterlagen<br />

herausgeben empfiehlt es sich den vollständigen<br />

Empfang vom Patienten schriftlich bestätigen zu<br />

lassen.<br />

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Gesetzlicher Rahmen der Verwaltung<br />

und Verwahrung von Krankenakten<br />

Berufsordnung<br />

Geben sie Ihre Praxis auf, müssen Sie dafür sorgen,<br />

dass alle Unterlagen „in gehörige Obhut“ gegeben<br />

werden (§ 10 Abs. 4 BOÄ).<br />

Nachfolgerregelung<br />

Für den Arzt, der seine Praxis auf einen Nachfolger<br />

übertragen kann könnte er mit diesem vereinbaren,<br />

dass eben dieser Nachfolger die herausgabepflichtigen<br />

Unterlagen in einem versiegelten<br />

Umschlag je Patient übernimmt.<br />

Der Patient könne dann entscheiden ob er sich von<br />

Ihrem Nachfolger behandeln lässt und die<br />

vorhandenen Unterlagen zur weiteren Nutzung<br />

freigibt. Wählt er jedoch einen anderen Arzt sind die<br />

Unterlagen dem Patienten respektive auf sein Geheiß<br />

dem neuen Arzt auszuhändigen.<br />

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Gesetzlicher Rahmen der Verwaltung<br />

und Verwahrung von Krankenakten<br />

<strong>Archiv</strong>ierungspflicht<br />

Gibt es keinen Nachfolger haben Sie zu gewährleisten,<br />

dass die Unterlagen entsprechend der Bestimmungen:<br />

des Bundesdatenschutzgesetzes<br />

der einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften<br />

der DIN V 11799<br />

verwahrt werden.<br />

Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass über die<br />

Dauer der Aufbewahrungsfrist die Patienten Ihre<br />

Unterlagen einsehen, Kopien herausfordern oder<br />

die Unterlagen in Gänze übernehmen können.<br />

Wie Sie im Einzelnen Ihren <strong>Archiv</strong>ierungspflichten<br />

nachkommen bleibt Ihnen überlassen.<br />

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<strong>Externe</strong> <strong>Sicherheitsarchivierung</strong><br />

Eine Lösung!<br />

Auskunft des Sozialministeriums MV<br />

Auf Anfrage des Landesdatenschutzbeauftragten<br />

teilte das zuständige Sozialministerium MV mit,<br />

dass sofern kein Praxisnachfolger gefunden wird<br />

der Verpflichtung nach BOÄ genüge getan sei,<br />

wenn der Arzt die Unterlagen in „gehörige Obhut“<br />

bei einem anderen:<br />

a) als Treuhänder fungierendem- Arzt oder<br />

b) einem professionellem Dienstleister übergibt.<br />

Die Ärztekammer MV könne für letztere<br />

Empfehlungen aussprechen.<br />

Zufälliger Weise ist die <strong>ZAS</strong> in der entsprechenden<br />

Empfehlungsliste aufgenommen <br />

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Ein mögliches Szenario einer externen <strong>Archiv</strong>ierung<br />

1. <strong>ZAS</strong> liefert <strong>Archiv</strong>boxen<br />

2. Das Praxispersonal faltet<br />

die Boxen und legt die zu<br />

archivierenden Akten<br />

entsprechend ihrer<br />

derzeitigen Registratur in<br />

versiegelten Umschlägen in<br />

die Boxen<br />

3. Das Praxispersonal<br />

beschriftet die Boxen mit<br />

den zur Recherche<br />

benötigten Metadaten (z.B.<br />

Patienten A – D; 2009)<br />

4. Das Praxispersonal labelt<br />

die gepackten <strong>Archiv</strong>boxen<br />

und meldet die gepackten<br />

<strong>Archiv</strong>boxen zur Abholung<br />

durch <strong>ZAS</strong> an.<br />

5. <strong>ZAS</strong> holt die gepackten<br />

Boxen ab, dokumentiert die<br />

Übernahme und nimmt die<br />

Einlagerung im externen<br />

<strong>Archiv</strong> nebst Indexierung<br />

der Metadaten vor.<br />

6. <strong>ZAS</strong> verwaltet die Akten<br />

über die Aufbewahrungsdauer<br />

und vernichtet diese<br />

nach Fristablauf.<br />

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<strong>Externe</strong> <strong>Sicherheitsarchivierung</strong><br />

Eine Lösung!<br />

Auskunft des Sozialministeriums MV<br />

Das vorgestellte Szenario kann sowohl für den<br />

laufenden Praxisbetrieb als auch für die<br />

Praxisauflösung genutzt werden.<br />

Während im laufenden Betrieb die Abrechnung<br />

der externen <strong>Archiv</strong>ierung monatlich erfolgt, wird<br />

bei Praxisaufgabe eine Rechnung über die<br />

gesamte Aufbewahrungsfrist im Voraus gelegt.<br />

Die vorvereinahmten Entgelte werden auf<br />

Treuhandkonto bei <strong>ZAS</strong> verwahrt.<br />

Kosten für etwaige Herausgaben oder die<br />

Anfertigung von Kopien (Retrievalkosten) trägt der<br />

Anfordernde i.d.R. also der Patient<br />

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<strong>Externe</strong> <strong>Sicherheitsarchivierung</strong><br />

Eine Lösung!<br />

Auskunft des Sozialministeriums MV<br />

Die Kosten je <strong>Archiv</strong>box (bis 6 Leitz Ordner; max.<br />

15 kg entsprechend ca. 100 Patientenakten) über<br />

120 Monate belaufen sich auf ca. 89,00 – 99,00 €<br />

(netto)<br />

<strong>Archiv</strong>ierungskosten sind Betriebsaufwendungen<br />

und somit steuerlich absetzbar.<br />

Deshalb sollten Sie vor der Liquidation Ihrer<br />

Praxis entsprechende Regelungen für Ihre<br />

<strong>Archiv</strong>ierungspflichten treffen.<br />

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Ihre Vorteile<br />

Sie haben mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft<br />

Optimierung Ihrer<br />

Geschäftsprozesse<br />

Revisions- und<br />

manipulationssichere<br />

Aktenverwahrung<br />

Überwachung der<br />

Aufbewahrungsfristen<br />

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit<br />

Bernd Mohnsame | Mobil: 0176/ 120 13 000<br />

<strong>Zentral</strong>e<br />

Z.A.S. <strong>Zentral</strong> <strong>Archiv</strong> <strong>Service</strong> GmbH<br />

Justus-von-Liebig Str. 7<br />

17033 Neubrandenburg<br />

Tel.: 0395/ 570 51 00<br />

Fax: 0395/ 570 51 19<br />

E-Mail: info@zas-archiv.de<br />

www.zas-archiv.de<br />

Betriebsstätten<br />

Z.A.S. Neubrandenburg<br />

Z.A.S. Magdeburg<br />

Z.A.S. Berlin<br />

Z.A.S. Frankfurt a. M.

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