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Arztbesuche während der Arbeitszeit - Zahnärztekammer ...

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Fazit:<br />

Abschließend kann festgehalten werden, dass Arbeitgeber grundsätzlich nur dann<br />

verpflichtet sind Arbeitnehmer <strong>während</strong> <strong>der</strong> vereinbarten <strong>Arbeitszeit</strong> für den<br />

Arztbesuch freizustellen, wenn <strong>der</strong> Besuch nicht außerhalb <strong>der</strong> <strong>Arbeitszeit</strong> erfolgen<br />

kann o<strong>der</strong> dies nicht zumutbar ist. Ist <strong>der</strong> Arztbesuch auch außerhalb <strong>der</strong> <strong>Arbeitszeit</strong><br />

möglich, etwa nach Feierabend, so besitzen Arbeitnehmer keinen Anspruch auf<br />

(bezahlte) Freistellung.<br />

Michael Behring<br />

Master in Commercial Law<br />

Diplom-Betriebswirt (FH)<br />

Diplom-Wirtschaftsjurist (FH)<br />

Abteilungsleiter Aus- und Fortbildung

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