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auszug aus den Lieferbedingungen<br />

a. Lieferbedingungen<br />

1. Auftrag<br />

angebote sind freibleibend und unverbindlich.<br />

der auftrag und alle nebenabreden werden erst durch schriftliche bestätigung oder durch<br />

rechnungserteilung für den Verkäufer verbindlich.<br />

durch die auftragserteilung werden unsere Lieferungs- und zahlungsbedingungen als Vertragsbestandteil<br />

anerkannt. sie gelten in der jeweils gültigen form für alle künftigen geschäftsbeziehungen,<br />

auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. spätestens mit<br />

der endgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese bedingungen als angenommen.<br />

Jeder Käufer unterwirft sich den Vorschriften des Hgb Handelsgeschäfte unter Vollkaufleuten.<br />

einkaufsbedingungen und sonstige Vorschriften des Käufers, die von unseren Lieferungs- und<br />

zahlungsbedingungen abweichen, haben keine gültigkeit, auch wenn ihre annahme nicht ausdrücklich<br />

abgelehnt wird. für übernommene, auch schriftlich bestätigte aufträge wird Lieferungsmöglichkeit<br />

vorbehalten. Wenn in der bestellung keine Laufrichtung vorgeschrieben ist,<br />

wird von uns die am Lager verfügbare bahnbreite geliefert.<br />

das bekanntwerden ungünstiger Vermögensverhältnisse beim Käufer entbindet den Verkäufer<br />

vom Vertrag. die zahlung für bereits ausgeführte Lieferungen wird sofort fällig.<br />

gerät der Käufer in Verzug, so werden sämtliche forderungen aus der geschäftsverbindung,<br />

und zwar Haupt- und nebenforderungen einschließlich aller forderungen aus einem Kontokorrentsaldo,<br />

sowie aus Wechseln und schecks, sofort fällig.<br />

2. Versand der Ware und Verpackung<br />

Lieferungen erfolgen ab einem Mindestwarenwert von netto € 130,- frei Haus; bei Kleinaufträgen<br />

unter diesem nettowarenwert wird eine Mindermengenpauschale berechnet. Wir behalten<br />

uns vor bei allen Lieferungen (auch bei frei Haus) einen Logistikzuschlag zu erheben.<br />

frei Haus Lieferungen: die Ware wird i.d.r. auf einer Palette angeliefert. es besteht aufgrund<br />

der örtlichen gegebenheiten keine notwendigkeit, in irgendeiner form die Palette ab- oder<br />

umzupacken. Ware wird immer hinter die erste verschließbare Tür des Kunden geliefert.<br />

frei Verwendungsstelle: die Ware wird von der Palette ab- oder umgepackt und an einen vom<br />

Kunden zu bestimmenden Ort in dessen räumlichkeiten gebracht, wobei die Ware nicht verräumt<br />

werden muss. diese dienstleistung ist kostenpflichtig.<br />

bei expressgut- und eilgutsendungen werden die vollen Kosten berechnet.<br />

Kisten und spezialverschläge werden zum selbstkostenpreis in rechnung gestellt und bei<br />

frachtfreier rücksendung zum vollen Wert zurückgenommen, sofern sie sich in gutem zustand<br />

befinden und die ursprünglichen Markierungen nicht entfernt worden sind.<br />

alle sendungen reisen für rechnung und gefahr des empfängers. zur Wahrung von schadensersatzansprüchen<br />

müssen bei der Übernahme Transportschäden von der bahn oder vom<br />

spediteur bescheinigt werden.<br />

Wir haften nicht für Personen- und sachschäden, die durch unsere fahrzeuge oder fahrer im<br />

zusammenhang mit der anlieferung verursacht werden, es sei denn, dass es sich um vorsätzlich<br />

verursachte schäden handelt.<br />

bei abrufaufträgen geht das eigentum, der besitz und die gefahr mit zahlung des Kaufpreises<br />

(eingang beim Verkäufer) auf den Käufer über. bei einlagerung auf Wunsch des Kunden, geht<br />

auch bei noch nicht bezahlter Ware die gefahr mit der einlagerung auf den Kunden über.<br />

3. Abweichung<br />

abweichungen in beschaffenheit, stoff, reinheit, farbe und sonstigen eigenschaften sind üblicher<br />

Weise vorbehalten.<br />

bei anfertigungen sind in nachstehende Mehr- oder Minderlieferungen zulässig:<br />

• 20 % bei Mengen unter 3000 kg<br />

• 15 % bei Mengen über 3000 kg bis 5000 kg<br />

• 10 % bei Mengen über 5000 kg<br />

Hinsichtlich der gewichtsabweichung, der Maßabweichung, wie aller hier nicht erwähnten<br />

Vertragsverhältnisse, gelten die geschäftsbedingungen der Papier- und Pappenindustrie des<br />

bundesgebietes in der jeweils gültigen fassung, die jederzeit beim Verkäufer angefordert werden<br />

können.<br />

4. Beanstandungen<br />

Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die gelieferte Ware für die vom Käufer vorgesehenen<br />

zwecke geeignet ist, es sei denn, wir haben dies schriftlich zugesichert. beanstandun gen<br />

müssen dem Verkäufer schriftlich mitgeteilt werden. die gelieferte Ware ist spätestens acht<br />

Tage nach der ankunft am bestimmungsort zu prüfen. nach ablauf dieser zeit können beanstandungen<br />

nicht mehr berücksichtigt werden.<br />

bei beanstandungen von zähl- und sortierfehlern sind die in den riesen befindlichen zählzettel<br />

mit einzusenden. geschnittene, bedruckte oder sonst verarbeitete Ware wird in keinem fall<br />

zurückgenommen.<br />

eine Haftung für Mängel, die in dem Material liegen, wird unsererseits nur insoweit übernommen,<br />

als wir vom Lieferwerk ersatz erhalten können. im Übrigen haben wir bei berechtigten<br />

Mängelrügen nach unserer Wahl das recht, entweder die Mängel zu beseitigen oder die Ware<br />

zurückzunehmen und den betrag gutzuschreiben oder in angemessener frist kostenlos ersatz<br />

zu leisten oder dem Käufer den Minderwert der Ware gutzuschreiben. Weitergehende<br />

ansprüche aus Mängelhaftung oder schadenersatzansprüche aus irgendeinem grunde sind<br />

ausgeschlossen. Mängel an Lieferungen oder Teillieferungen berechtigen den Käufer nicht, von<br />

anderen aufträgen oder den noch nicht ausgeführten auftragsteilen zurückzutreten.<br />

5. Rechnungserteilung<br />

die rechnung wird erteilt, sobald die Ware versandbereit ist. Kann wegen höherer gewalt,<br />

z. b. wegen Wagenmangel, nicht versandt werden, so wird die Ware für rechnung und<br />

gefahr des Käufers auf Lager genommen. die fälligkeit der rechnung wird dadurch nicht<br />

berührt. Wir behalten uns vor, die forderungen abzutreten oder zu verkaufen.<br />

6. Lieferungsmöglichkeit<br />

der Verkäufer ist berechtigt, ganz oder teilweise von der Lieferverpflichtung zurückzutreten,<br />

wenn ihm die Lieferung durch höhere gewalt, betriebsstörungen, Verkehrshindernisse, streiks,<br />

Lieferschwierigkeiten der fabriken oder andere ereignisse, die er nicht zu vertreten hat, unmöglich<br />

ist. der Käufer hat in diesem fall kein recht aufersatzlieferung oder schadloshaltung.<br />

7. Eigentumsvorbehalt<br />

die Lieferung der Ware erfolgt unter eigentumsvorbehalt gemäß § 449 bgb mit den nachstehenden<br />

erweiterungen:<br />

a) die Ware bleibt bis zur völligen bezahlung – bei zahlung in Wechseln oder schecks bis zur<br />

vollen einlösung – sämtlicher, auch der künftig entstehenden forderungen aus der geschäftsverbindung<br />

mit dem Käufer, eigentum des Verkäufers. zahlungen, die gegen Übersendung<br />

eines von uns ausgestellten und vom Kunden akzeptierten Wechsels erfolgen, gelten erst<br />

dann als geleistet, wenn der Wechsel vom Kunden eingelöst ist und wir somit aus der Wechselhaftung<br />

befreit sind, so dass der eigentumsvorbehalt sowie die sonstigen Vorbehaltungsrechte<br />

zumindest bis zur einlösung des Wechsels zu unseren gunsten bestehen bleiben.<br />

b) ein eigentumserwerb des Käufers gemäß § 950 bgb ist auch im falle der Verarbeitung der<br />

Ware zu einer sache ausgeschlossen. eine etwaige Verarbeitung erfolgt durch den Käufer<br />

für den Verkäufer. die verarbeitete Ware dient gleichfalls zur sicherung der forderung des<br />

Verkäufers, jedoch nur in Höhe des Wertes der darin enthaltenen Ware des Verkäufers.<br />

bei Verarbeitung mit anderen Verkäufern nicht gehörenden Waren steht dem Verkäufer<br />

ein Miteigentum an der neuen sache zu, und zwar im Verhältnis des Wertes der Ware des<br />

Verkäufers zu den anderen verarbeiteten Waren im augenblick der Herstellung der neuen<br />

Ware. die durch die Verarbeitung entstehende neue sache gilt als Vorbehaltsware im sinne<br />

dieser bestimmungen.<br />

c) der Käufer tritt schon jetzt alle forderungen, die er aus dem Weiterverkauf der dem eigentumsrecht<br />

des Verkäufers unterliegenden Ware – verarbeitet oder unverarbeitet – an einen<br />

oder mehrere abnehmer hat, an den Verkäufer ab. die abtretung dient zur sicherung der<br />

forderung des Verkäufers gegenüber dem Käufer, jedoch nur in Höhe des Wertes des dem<br />

Verkäufer zustehenden eigentumsrecht.<br />

d) der Käufer darf die zum Vorbehaltseigentum des Verkäufers gehörende Ware nur mit der<br />

Maßgabe weiterverkaufen oder weiterveräußern, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf<br />

gemäß ziffer c) auf den Verkäufer übergeht. zu anderen Verfügungen über die<br />

Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt.<br />

e) der Käufer darf trotz der abtretung die ihm zustehende forderung aus dem Weiterverkauf<br />

einziehen, jedoch nicht mehr bei zahlungseinstellung. die einziehungsbefugnis des Verkäufers<br />

bleibt von der einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. auf Verlangen des<br />

Verkäufers hat ihm der Käufer die schuldner der abgetretenen forderungen mitzuteilen und<br />

den schuldnern die abtretung anzuzeigen.<br />

f) der eigentumsvorbehalt des Verkäufers gemäß den vorstehenden bestimmungen geht<br />

nicht durch saldoziehung oder -anerkennung im Kontokorrentverkehr unter.<br />

g) Mit der vollen bezahlung sämtlicher forderungen des Verkäufers gegen den Käufer gehen<br />

die ansprüche des Verkäufers aus dem eigentumsvorbehalt auf den Käufer über. bei der<br />

teilweisen bezahlung der forderungen des Verkäufers gibt der Verkäufer nach seiner Wahl<br />

die sicherungen frei, insoweit deren Wert 120% der zu sichernden forderung übersteigt.<br />

h) der Käufer ist verpflichtet, sämtliche dem eigentumsrecht des Verkäufers unterliegende<br />

Ware gegen feuer und diebstahl zu versichern und dem Verkäufer alle etwaigen Pfändungen<br />

mitzuteilen, ebenso die für eine interventionsklage notwendigen unterlagen zur<br />

Verfügung zu stellen. die Kosten einer interventionsklage gehen zu Lasten des Käufers.<br />

i) die ausübung der rechte des Verkäufers auf grund des eigentumsvorbehaltes gilt nicht als<br />

annullierung des Lieferungsvertrages.<br />

j) bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere zahlungsverzug, ist der Verkäufer<br />

berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen<br />

unter Verzicht auf alle einreden seitens des Käufers.<br />

bei zugriffen dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das eigentum des Verkäufers<br />

hinweisen und dieser unverzüglich benachrichtigt. Kosten und schäden trägt der<br />

Käufer. im falle der insolvenz wird von den absonderungsrechten gemäß den §§ 50, 166<br />

ff. insO gebrauch gemacht.<br />

8. Berechnung von Serviceleistungen<br />

Wir behalten uns vor, serviceleistungen, z. b. das schneiden von Papier, expresslieferungen,<br />

Mustersendungen etc., separat zu berechnen.<br />

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />

erfüllungsort und gerichtsstand für Lieferung und zahlung ist frechen.

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