oFFiCe Katalog
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auszug aus den Lieferbedingungen<br />
a. Lieferbedingungen<br />
1. Auftrag<br />
angebote sind freibleibend und unverbindlich.<br />
der auftrag und alle nebenabreden werden erst durch schriftliche bestätigung oder durch<br />
rechnungserteilung für den Verkäufer verbindlich.<br />
durch die auftragserteilung werden unsere Lieferungs- und zahlungsbedingungen als Vertragsbestandteil<br />
anerkannt. sie gelten in der jeweils gültigen form für alle künftigen geschäftsbeziehungen,<br />
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. spätestens mit<br />
der endgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese bedingungen als angenommen.<br />
Jeder Käufer unterwirft sich den Vorschriften des Hgb Handelsgeschäfte unter Vollkaufleuten.<br />
einkaufsbedingungen und sonstige Vorschriften des Käufers, die von unseren Lieferungs- und<br />
zahlungsbedingungen abweichen, haben keine gültigkeit, auch wenn ihre annahme nicht ausdrücklich<br />
abgelehnt wird. für übernommene, auch schriftlich bestätigte aufträge wird Lieferungsmöglichkeit<br />
vorbehalten. Wenn in der bestellung keine Laufrichtung vorgeschrieben ist,<br />
wird von uns die am Lager verfügbare bahnbreite geliefert.<br />
das bekanntwerden ungünstiger Vermögensverhältnisse beim Käufer entbindet den Verkäufer<br />
vom Vertrag. die zahlung für bereits ausgeführte Lieferungen wird sofort fällig.<br />
gerät der Käufer in Verzug, so werden sämtliche forderungen aus der geschäftsverbindung,<br />
und zwar Haupt- und nebenforderungen einschließlich aller forderungen aus einem Kontokorrentsaldo,<br />
sowie aus Wechseln und schecks, sofort fällig.<br />
2. Versand der Ware und Verpackung<br />
Lieferungen erfolgen ab einem Mindestwarenwert von netto € 130,- frei Haus; bei Kleinaufträgen<br />
unter diesem nettowarenwert wird eine Mindermengenpauschale berechnet. Wir behalten<br />
uns vor bei allen Lieferungen (auch bei frei Haus) einen Logistikzuschlag zu erheben.<br />
frei Haus Lieferungen: die Ware wird i.d.r. auf einer Palette angeliefert. es besteht aufgrund<br />
der örtlichen gegebenheiten keine notwendigkeit, in irgendeiner form die Palette ab- oder<br />
umzupacken. Ware wird immer hinter die erste verschließbare Tür des Kunden geliefert.<br />
frei Verwendungsstelle: die Ware wird von der Palette ab- oder umgepackt und an einen vom<br />
Kunden zu bestimmenden Ort in dessen räumlichkeiten gebracht, wobei die Ware nicht verräumt<br />
werden muss. diese dienstleistung ist kostenpflichtig.<br />
bei expressgut- und eilgutsendungen werden die vollen Kosten berechnet.<br />
Kisten und spezialverschläge werden zum selbstkostenpreis in rechnung gestellt und bei<br />
frachtfreier rücksendung zum vollen Wert zurückgenommen, sofern sie sich in gutem zustand<br />
befinden und die ursprünglichen Markierungen nicht entfernt worden sind.<br />
alle sendungen reisen für rechnung und gefahr des empfängers. zur Wahrung von schadensersatzansprüchen<br />
müssen bei der Übernahme Transportschäden von der bahn oder vom<br />
spediteur bescheinigt werden.<br />
Wir haften nicht für Personen- und sachschäden, die durch unsere fahrzeuge oder fahrer im<br />
zusammenhang mit der anlieferung verursacht werden, es sei denn, dass es sich um vorsätzlich<br />
verursachte schäden handelt.<br />
bei abrufaufträgen geht das eigentum, der besitz und die gefahr mit zahlung des Kaufpreises<br />
(eingang beim Verkäufer) auf den Käufer über. bei einlagerung auf Wunsch des Kunden, geht<br />
auch bei noch nicht bezahlter Ware die gefahr mit der einlagerung auf den Kunden über.<br />
3. Abweichung<br />
abweichungen in beschaffenheit, stoff, reinheit, farbe und sonstigen eigenschaften sind üblicher<br />
Weise vorbehalten.<br />
bei anfertigungen sind in nachstehende Mehr- oder Minderlieferungen zulässig:<br />
• 20 % bei Mengen unter 3000 kg<br />
• 15 % bei Mengen über 3000 kg bis 5000 kg<br />
• 10 % bei Mengen über 5000 kg<br />
Hinsichtlich der gewichtsabweichung, der Maßabweichung, wie aller hier nicht erwähnten<br />
Vertragsverhältnisse, gelten die geschäftsbedingungen der Papier- und Pappenindustrie des<br />
bundesgebietes in der jeweils gültigen fassung, die jederzeit beim Verkäufer angefordert werden<br />
können.<br />
4. Beanstandungen<br />
Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die gelieferte Ware für die vom Käufer vorgesehenen<br />
zwecke geeignet ist, es sei denn, wir haben dies schriftlich zugesichert. beanstandun gen<br />
müssen dem Verkäufer schriftlich mitgeteilt werden. die gelieferte Ware ist spätestens acht<br />
Tage nach der ankunft am bestimmungsort zu prüfen. nach ablauf dieser zeit können beanstandungen<br />
nicht mehr berücksichtigt werden.<br />
bei beanstandungen von zähl- und sortierfehlern sind die in den riesen befindlichen zählzettel<br />
mit einzusenden. geschnittene, bedruckte oder sonst verarbeitete Ware wird in keinem fall<br />
zurückgenommen.<br />
eine Haftung für Mängel, die in dem Material liegen, wird unsererseits nur insoweit übernommen,<br />
als wir vom Lieferwerk ersatz erhalten können. im Übrigen haben wir bei berechtigten<br />
Mängelrügen nach unserer Wahl das recht, entweder die Mängel zu beseitigen oder die Ware<br />
zurückzunehmen und den betrag gutzuschreiben oder in angemessener frist kostenlos ersatz<br />
zu leisten oder dem Käufer den Minderwert der Ware gutzuschreiben. Weitergehende<br />
ansprüche aus Mängelhaftung oder schadenersatzansprüche aus irgendeinem grunde sind<br />
ausgeschlossen. Mängel an Lieferungen oder Teillieferungen berechtigen den Käufer nicht, von<br />
anderen aufträgen oder den noch nicht ausgeführten auftragsteilen zurückzutreten.<br />
5. Rechnungserteilung<br />
die rechnung wird erteilt, sobald die Ware versandbereit ist. Kann wegen höherer gewalt,<br />
z. b. wegen Wagenmangel, nicht versandt werden, so wird die Ware für rechnung und<br />
gefahr des Käufers auf Lager genommen. die fälligkeit der rechnung wird dadurch nicht<br />
berührt. Wir behalten uns vor, die forderungen abzutreten oder zu verkaufen.<br />
6. Lieferungsmöglichkeit<br />
der Verkäufer ist berechtigt, ganz oder teilweise von der Lieferverpflichtung zurückzutreten,<br />
wenn ihm die Lieferung durch höhere gewalt, betriebsstörungen, Verkehrshindernisse, streiks,<br />
Lieferschwierigkeiten der fabriken oder andere ereignisse, die er nicht zu vertreten hat, unmöglich<br />
ist. der Käufer hat in diesem fall kein recht aufersatzlieferung oder schadloshaltung.<br />
7. Eigentumsvorbehalt<br />
die Lieferung der Ware erfolgt unter eigentumsvorbehalt gemäß § 449 bgb mit den nachstehenden<br />
erweiterungen:<br />
a) die Ware bleibt bis zur völligen bezahlung – bei zahlung in Wechseln oder schecks bis zur<br />
vollen einlösung – sämtlicher, auch der künftig entstehenden forderungen aus der geschäftsverbindung<br />
mit dem Käufer, eigentum des Verkäufers. zahlungen, die gegen Übersendung<br />
eines von uns ausgestellten und vom Kunden akzeptierten Wechsels erfolgen, gelten erst<br />
dann als geleistet, wenn der Wechsel vom Kunden eingelöst ist und wir somit aus der Wechselhaftung<br />
befreit sind, so dass der eigentumsvorbehalt sowie die sonstigen Vorbehaltungsrechte<br />
zumindest bis zur einlösung des Wechsels zu unseren gunsten bestehen bleiben.<br />
b) ein eigentumserwerb des Käufers gemäß § 950 bgb ist auch im falle der Verarbeitung der<br />
Ware zu einer sache ausgeschlossen. eine etwaige Verarbeitung erfolgt durch den Käufer<br />
für den Verkäufer. die verarbeitete Ware dient gleichfalls zur sicherung der forderung des<br />
Verkäufers, jedoch nur in Höhe des Wertes der darin enthaltenen Ware des Verkäufers.<br />
bei Verarbeitung mit anderen Verkäufern nicht gehörenden Waren steht dem Verkäufer<br />
ein Miteigentum an der neuen sache zu, und zwar im Verhältnis des Wertes der Ware des<br />
Verkäufers zu den anderen verarbeiteten Waren im augenblick der Herstellung der neuen<br />
Ware. die durch die Verarbeitung entstehende neue sache gilt als Vorbehaltsware im sinne<br />
dieser bestimmungen.<br />
c) der Käufer tritt schon jetzt alle forderungen, die er aus dem Weiterverkauf der dem eigentumsrecht<br />
des Verkäufers unterliegenden Ware – verarbeitet oder unverarbeitet – an einen<br />
oder mehrere abnehmer hat, an den Verkäufer ab. die abtretung dient zur sicherung der<br />
forderung des Verkäufers gegenüber dem Käufer, jedoch nur in Höhe des Wertes des dem<br />
Verkäufer zustehenden eigentumsrecht.<br />
d) der Käufer darf die zum Vorbehaltseigentum des Verkäufers gehörende Ware nur mit der<br />
Maßgabe weiterverkaufen oder weiterveräußern, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf<br />
gemäß ziffer c) auf den Verkäufer übergeht. zu anderen Verfügungen über die<br />
Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt.<br />
e) der Käufer darf trotz der abtretung die ihm zustehende forderung aus dem Weiterverkauf<br />
einziehen, jedoch nicht mehr bei zahlungseinstellung. die einziehungsbefugnis des Verkäufers<br />
bleibt von der einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. auf Verlangen des<br />
Verkäufers hat ihm der Käufer die schuldner der abgetretenen forderungen mitzuteilen und<br />
den schuldnern die abtretung anzuzeigen.<br />
f) der eigentumsvorbehalt des Verkäufers gemäß den vorstehenden bestimmungen geht<br />
nicht durch saldoziehung oder -anerkennung im Kontokorrentverkehr unter.<br />
g) Mit der vollen bezahlung sämtlicher forderungen des Verkäufers gegen den Käufer gehen<br />
die ansprüche des Verkäufers aus dem eigentumsvorbehalt auf den Käufer über. bei der<br />
teilweisen bezahlung der forderungen des Verkäufers gibt der Verkäufer nach seiner Wahl<br />
die sicherungen frei, insoweit deren Wert 120% der zu sichernden forderung übersteigt.<br />
h) der Käufer ist verpflichtet, sämtliche dem eigentumsrecht des Verkäufers unterliegende<br />
Ware gegen feuer und diebstahl zu versichern und dem Verkäufer alle etwaigen Pfändungen<br />
mitzuteilen, ebenso die für eine interventionsklage notwendigen unterlagen zur<br />
Verfügung zu stellen. die Kosten einer interventionsklage gehen zu Lasten des Käufers.<br />
i) die ausübung der rechte des Verkäufers auf grund des eigentumsvorbehaltes gilt nicht als<br />
annullierung des Lieferungsvertrages.<br />
j) bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere zahlungsverzug, ist der Verkäufer<br />
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen<br />
unter Verzicht auf alle einreden seitens des Käufers.<br />
bei zugriffen dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das eigentum des Verkäufers<br />
hinweisen und dieser unverzüglich benachrichtigt. Kosten und schäden trägt der<br />
Käufer. im falle der insolvenz wird von den absonderungsrechten gemäß den §§ 50, 166<br />
ff. insO gebrauch gemacht.<br />
8. Berechnung von Serviceleistungen<br />
Wir behalten uns vor, serviceleistungen, z. b. das schneiden von Papier, expresslieferungen,<br />
Mustersendungen etc., separat zu berechnen.<br />
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />
erfüllungsort und gerichtsstand für Lieferung und zahlung ist frechen.