oFFiCe Katalog
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Stand: November 2012 AUSZUg AUS DEN LIEFERBEDINgUNgEN<br />
b. zaHLungsbedingungen<br />
1. soweit nichts anderes vereinbart sind die rechnungen des Verkäufers 14 Tage nach<br />
rechnungsstellung ohne abzug zahlbar. der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender<br />
bestimmungen des Käufers zahlungen zunächst auf dessen ältere schulden<br />
anzurechnen, und wird den Käufer über die art der erfolgten Verrechnung informieren.<br />
sind bereits Kosten und zinsen entstanden, ist der Verkäufer berechtigt die zahlung<br />
zunächst auf die Kosten, dann auf die zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.<br />
Wird durch scheck oder durch Überweisung bezahlt, ist der Tag der vorbehaltlosen<br />
gutschrift auf unserem Konto maßgebend.<br />
2. Zielüberschreitung<br />
bei zielüberschreitung ist dem Verkäufer der Verzugsschaden in der entstandenen<br />
Höhe, mindestens aber in Höhe der Kosten für bankkredit zur zeit der Lieferung zu<br />
gewähren. als Kosten für den bankkredit werden wenigstens 8% über dem jeweiligen<br />
basiszinssatz geltend gemacht.<br />
3. Annahme von Wechseln<br />
die annahme von Wechseln (eigenakzepte und Kundenwechsel) bedarf besonderer<br />
Vereinbarung. Wechselzahlung gilt nicht als barzahlung und berechtigt nicht zum<br />
abzug von skonto. Wechsel werden für rechnung des Käufers bestmöglich verwertet.<br />
die diskontkosten trägt der Käufer. für Klagen aus hereingenommenen Wechseln wird<br />
als gerichtstand der sitz des Verkäufers vereinbart. der erweiterte eigentumsvorbehalt<br />
erlischt erst mit der endgültigen einlösung des Wechsels.<br />
4. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnungsrecht<br />
auf die geltendmachung eines zurückbehaltungsrechtes sowie auf die aufrechnung<br />
von gegenansprüchen aus dem Lieferungsvertrag oder sonstigen gründen verzichtet<br />
der Käufer hiermit ausdrücklich. Käufer, die nicht Vollkaufleute sind, können nur<br />
einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten forderung gegenüber unseren<br />
zahlungsansprüchen aufrechnen.