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Handbuch für CarSharing in Berlin - stadtmobil Berlin

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<strong>Handbuch</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>CarShar<strong>in</strong>g</strong> <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong><br />

Zuletzt geändert: 30. April 2013 1


Willkommen bei <strong>stadtmobil</strong><br />

Schön, dass Sie sich <strong>für</strong> das Autoteilen entschieden haben! Sie s<strong>in</strong>d nun Teilnehmer bei <strong>stadtmobil</strong> <strong>in</strong><br />

Berl<strong>in</strong>.<br />

Um e<strong>in</strong>en problemlosen Ablauf Ihrer Buchungen und Fahrten zu ermöglichen, sollten Sie sich etwas<br />

Zeit nehmen und dieses <strong>Handbuch</strong> lesen.<br />

Bei Problemen und Fragen stehen wir <strong>für</strong> Sie gern zur Verfügung.<br />

Viel Spaß und gute Fahrt wünscht Ihnen<br />

Ihr <strong>stadtmobil</strong> Team<br />

Der besseren Textverständlichkeit wegen, haben wir <strong>in</strong> diesem <strong>Handbuch</strong> auf die konsequente<br />

Anwendung der weiblichen Formen verzichtet. Ist also hier von „Teilnehmer“ die Rede, so bezieht sich<br />

diese Benennung auf Teilnehmer und Teilnehmer<strong>in</strong>nen. Wir bitten um Ihr Verständnis.<br />

Zuletzt geändert: 30. April 2013 2


Inhaltsverzeichnis<br />

A <strong>CarShar<strong>in</strong>g</strong>........................................................................................................................................ 5<br />

1 Buchen......................................................................................................................................... 5<br />

1.1 Telefonnummern und Internetadresse..................................................................................5<br />

1.2 Buchungszentrale................................................................................................................. 5<br />

1.3 Buchungszeiträume..............................................................................................................5<br />

1.4 Buchungsvorgang.................................................................................................................6<br />

1.5 Stornierungen.......................................................................................................................6<br />

1.6 Verlängerungen.................................................................................................................... 6<br />

2 Fahrtbeg<strong>in</strong>n.................................................................................................................................. 7<br />

2.1 Fahrzeug nicht da?...............................................................................................................7<br />

2.2 Schäden oder Mängel prüfen...............................................................................................7<br />

2.3 Fahrzeug öffnen...................................................................................................................8<br />

2.4 <strong>stadtmobil</strong>-Ausstattung prüfen..............................................................................................8<br />

2.5 Wegfahrsperre freischalten...................................................................................................8<br />

3 Während der Fahrt........................................................................................................................ 9<br />

3.1 Nutzungsregeln.................................................................................................................... 9<br />

3.2 Fahrtunterbrechung..............................................................................................................9<br />

3.3 Kraftstoff sparen................................................................................................................. 10<br />

3.4 Tanken................................................................................................................................ 11<br />

3.5 Tankkarten.......................................................................................................................... 11<br />

3.6 Bordbuche<strong>in</strong>trag beim Tanken............................................................................................12<br />

3.7 Vorgehen bei Panne...........................................................................................................12<br />

3.8 Vorgehen bei Unfall............................................................................................................13<br />

4 Fahrtende................................................................................................................................... 13<br />

4.1 Fahrzeug verlassen und Nutzung beenden........................................................................13<br />

5 Quernutzung............................................................................................................................... 14<br />

5.1 Quernutzung bei <strong>stadtmobil</strong> und Kooperationspartnern......................................................14<br />

6 Auslandsfahrt.............................................................................................................................. 15<br />

7 Zubehör...................................................................................................................................... 16<br />

7.1 K<strong>in</strong>dersitze.......................................................................................................................... 16<br />

7.2 Dachzubehör...................................................................................................................... 17<br />

7.3 Schneeketten...................................................................................................................... 17<br />

7.4 Mobiles Navigationsgerät...................................................................................................17<br />

B Tarife............................................................................................................................................... 18<br />

1 Aufnahmetarife........................................................................................................................... 18<br />

2 Teilnahmebeitrag pro Monat.......................................................................................................18<br />

3 Nutzungstarife............................................................................................................................. 19<br />

4 Quernutzungstarif....................................................................................................................... 20<br />

5 Gebühren.................................................................................................................................... 20<br />

6 Stornierungsgebühren................................................................................................................21<br />

7 Gutschriften................................................................................................................................ 21<br />

C Zusatzangebote.............................................................................................................................. 22<br />

1 Reduktion der Versicherungsselbstbeteiligung...........................................................................22<br />

D Allgeme<strong>in</strong>e Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen (AGB)......................................................................................24<br />

Zuletzt geändert: 30. April 2013 3


1 Telefonnummern......................................................................................................................... 31<br />

1.1 Buchen............................................................................................................................... 31<br />

1.2 <strong>stadtmobil</strong>-Büro.................................................................................................................. 31<br />

2 Postadresse................................................................................................................................ 31<br />

3 Öffnungszeiten Büro................................................................................................................... 31<br />

3.1 Servicebüro im Kopfbahnhof....................................................................................................31<br />

4 Internetadressen......................................................................................................................... 31<br />

5 Bankverb<strong>in</strong>dung.......................................................................................................................... 31<br />

E Index............................................................................................................................................... 32<br />

Zuletzt geändert: 30. April 2013 4


A <strong>CarShar<strong>in</strong>g</strong><br />

1 Buchen<br />

1.1 Telefonnummern und Internetadresse<br />

Buchungen s<strong>in</strong>d per Telefon, Internet oder Smartphone möglich.<br />

Buchung per Telefon<br />

Buchungszentrale 030 – 69 20 67 512 Rund um die Uhr<br />

Stadtmobil-Büro 030 – 69 20 67 510<br />

Buchung per Internet<br />

https://buchen.<strong>stadtmobil</strong>.de<br />

Buchung per App<br />

https://mobil.<strong>stadtmobil</strong>.de<br />

Montag bis Freitag von 10 - 18 Uhr<br />

außerhalb der Öffnungszeiten bitte<br />

Buchungszentrale anrufen oder Nachricht<br />

h<strong>in</strong>terlassen<br />

Da bei Auslandsfahrten die Grüne Versichertenkarte, der Orig<strong>in</strong>alfahrzeugsche<strong>in</strong> und e<strong>in</strong>e Vollmacht<br />

mitgeführt werden müssen, melden Sie diese Fahrten bitte m<strong>in</strong>destens 3 Werktage im Voraus bei<br />

<strong>stadtmobil</strong> an.<br />

1.2 Buchungszentrale<br />

Das Telefon der Buchungszentrale ist rund um die Uhr besetzt.<br />

1.3 Buchungszeiträume<br />

Bei der Festlegung des Buchungszeitraumes beachten Sie bitte folgendes:<br />

• Buchungen können entweder zur halben oder zur vollen Stunde beg<strong>in</strong>nen und enden.<br />

Abgerechnet werden ganze Stunden, z.B.: 1,5 Stunden werden als 2 Stunden abgerechnet.<br />

• Geben Sie beim Buchungstag immer den Wochentag und das exakte Datum an, z.B.:<br />

Montag, der 30. Dezember.<br />

• Geben Sie Uhrzeiten folgendermaßen an, z.B.:<br />

8 Uhr abends ist immer 20 Uhr.<br />

• Kalkulieren Sie unbed<strong>in</strong>gt e<strong>in</strong>en Zeitpuffer e<strong>in</strong>, so dass Sie zum Buchungsende das Fahrzeug<br />

wieder rechtzeitig zurückstellen können.<br />

• Wenn Sie e<strong>in</strong> Fahrzeug länger als 8 Tage buchen möchten, erfolgt Ihre Buchung<br />

ausschließlich über das <strong>stadtmobil</strong>-Büro, telefonisch <strong>in</strong>nerhalb der Öffnungszeiten oder per<br />

Mail.<br />

Bei Langzeitbuchungen über 8 Tagen re<strong>in</strong>igen Sie bitte grundsätzlich das<br />

Fahrzeug.<br />

Zuletzt geändert: 30. April 2013 5


1.4 Buchungsvorgang<br />

1. Nehmen Sie Ihre aktuelle Fahrzeugübersicht zur Hand.<br />

2. Halten Sie folgende Daten bei der Buchung bereit:<br />

• Teilnehmernummer<br />

• Name<br />

• Telefonkennwort/PIN<br />

• Buchungszeitraum<br />

• Station<br />

• Fahrzeug<br />

• Alternativfahrzeug und/oder Alternativstation <strong>für</strong> den Fall, dass Ihr gewünschtes Fahrzeug<br />

nicht verfügbar ist.<br />

3. Lassen Sie sich am Ende Ihrer Buchung die Buchungsdaten wiederholen und notieren Sie sich<br />

diese.<br />

Nur die vom Telefonisten tatsächlich wiederholten Buchungsdaten s<strong>in</strong>d maßgebend <strong>für</strong><br />

Ihre Buchung und deren Abrechnung.<br />

1.5 Stornierungen<br />

Bei Buchungen, die weniger als 24 Stunden vor Fahrtbeg<strong>in</strong>n storniert werden, fallen<br />

Stornierungsgebühren an (siehe S. 21). Ansonsten s<strong>in</strong>d Stornierungen kostenfrei.<br />

1.6 Verlängerungen<br />

Ist e<strong>in</strong> Fahrzeug im Anschluss Ihrer Fahrt bereits gebucht, können Sie den Buchungszeitraum nicht<br />

verlängern. In diesem Fall müssen Sie das Fahrzeug zum Buchungsende wieder an se<strong>in</strong>e Station<br />

zurückstellen.<br />

Falls Sie versäumen, das Fahrzeug zum Buchungsende wieder an se<strong>in</strong>e Station<br />

zurückzustellen, wird e<strong>in</strong>e Gebühr erhoben.<br />

Zuletzt geändert: 30. April 2013 6


2 Fahrtbeg<strong>in</strong>n<br />

2.1 Fahrzeug nicht da?<br />

Falls das gebuchte Fahrzeug nicht an der Station ist, vergewissern Sie sich, dass Sie tatsächlich an<br />

der von Ihnen gebuchten Station stehen. Ist dies der Fall, warten Sie bitte noch etwa 10 M<strong>in</strong>uten. Ist<br />

das Fahrzeug auch dann noch nicht zurück, benachrichtigen Sie die Buchungszentrale. Sie können<br />

Ihre gebuchte Fahrt kostenfrei stornieren oder auf e<strong>in</strong> anderes Fahrzeug umbuchen.<br />

2.2 Schäden oder Mängel prüfen<br />

Überprüfen Sie das Fahrzeug auf sichtbare Mängel und Schäden. Sollten Sie Mängel oder Schäden<br />

feststellen:<br />

1. Schauen Sie nach, ob der Schaden oder Mangel bereits im Bordbuch <strong>in</strong> der Rubrik “Schäden /<br />

Mängel” e<strong>in</strong>getragen wurde.<br />

2. Ist dies nicht der Fall, s<strong>in</strong>d Sie verpflichtet, den Schaden bei <strong>stadtmobil</strong> vor Fahrtantritt zu<br />

melden. Schäden, die bereits von <strong>stadtmobil</strong> oder anderen Teilnehmern vermerkt s<strong>in</strong>d, müssen<br />

nicht mehr e<strong>in</strong>getragen werden.<br />

030-69 20 67 512<br />

030-69 20 67 512<br />

1 Teilnehmernummer<br />

2 Ihr vollständiger Name<br />

3 Datum und Uhrzeit, wann sich der Schaden ereignet hat, bzw. wann Sie den Schaden festgestellt<br />

haben.<br />

4 Kurze Beschreibung, wie es zu dem Schaden kam, bzw. welche Art von Schaden oder Mängel<br />

Sie festgestellt haben.<br />

5 Kreisen Sie den Schaden auf e<strong>in</strong>er der Skizzen e<strong>in</strong> und kennzeichnen Sie ihn mit den erklärten<br />

Abkürzungen (k, d, st)<br />

6 Bestätigen Sie Ihre Angaben mit Ihrer Unterschrift.<br />

Sie s<strong>in</strong>d verpflichtet, jeden Schaden oder Mangel umgehend auch telefonisch bei der<br />

Buchungszentrale zu melden. Bee<strong>in</strong>trächtigen die festgestellten Mängel die Verkehrssicherheit<br />

oder die Verkehrstüchtigkeit oder können sie zu Folgeschäden führen, dürfen Sie die Fahrt nicht<br />

antreten. Benachrichtigen Sie <strong>in</strong> diesem Fall ebenfalls die Buchungszentrale.<br />

Zuletzt geändert: 30. April 2013 7


2.3 Fahrzeug öffnen<br />

Um e<strong>in</strong> Fahrzeug zu öffnen, gehen Sie bitte wie folgt vor:<br />

1. Führen Sie Ihre Zugangskarte möglichst nah und mittig vor das<br />

Kartenlesefeld an der W<strong>in</strong>dschutzscheibe, und halten Sie sie dort<br />

<strong>für</strong> m<strong>in</strong>destens zwei Sekunden ruhig.<br />

2. Die Zentralverriegelung des Fahrzeuges öffnet sich automatisch.<br />

Öffnen Sie die Fahrzeugtür und steigen Sie <strong>in</strong> das Fahrzeug e<strong>in</strong>.<br />

Die Zentralverriegelung öffnet nicht?<br />

E<strong>in</strong> rotes Bl<strong>in</strong>ken am Kartenfeldlesegerät heißt, dass der Kartenleser zwar aktiv ist, aber<br />

die Zugangskarte noch nicht gelesen wurde.<br />

2.4 <strong>stadtmobil</strong>-Ausstattung prüfen<br />

1. Prüfen Sie, ob das Bordbuch im Fahrzeug vorhanden und vollständig ist. Das Bordbuch besitzt<br />

folgende Rubriken:<br />

• Titelseite mit wichtigen Informationen<br />

• Fahren<br />

• Kundenbemerkungen<br />

• Tanken / Waschen<br />

• Tankbelege<br />

• Fahrzeugh<strong>in</strong>weise<br />

• Unfall- und Pannenhilfe<br />

2. Prüfen Sie, ob die Tankkarten vorhanden und gültig s<strong>in</strong>d, und e<strong>in</strong>e Kopie des Fahrzeugsche<strong>in</strong>s<br />

h<strong>in</strong>terlegt ist. Die Grüne Versichertenkarte und der Orig<strong>in</strong>alfahrzeugsche<strong>in</strong> müssen bei<br />

Auslandsfahrten mitgeführt werden. Auslandsfahrten sollten m<strong>in</strong>destens 3 Werktage im Voraus im<br />

<strong>stadtmobil</strong> Büro angemeldet werden.<br />

3. Prüfen Sie, ob sich e<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>dersitzerhöhung im Fahrzeug bef<strong>in</strong>det.<br />

Sollten Sie das Fahrzeug <strong>in</strong> obigen Punkten nicht ordnungsgemäß vorf<strong>in</strong>den, melden Sie<br />

dies bitte der Buchungszentrale.<br />

2.5 Wegfahrsperre freischalten<br />

1. Nehmen Sie den Bordcomputer zur Hand. Der<br />

Bordcomputer bef<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> der Regel im Handschuhfach.<br />

2. Bitte geben Sie Ihre vierstellige Geheimzahl am<br />

Bordcomputer e<strong>in</strong>.<br />

E<strong>in</strong>e falsch e<strong>in</strong>gegebene Ziffer kann nicht korrigiert werden. Geben Sie e<strong>in</strong>fach die<br />

restlichen Ziffern e<strong>in</strong> und probieren es erneut. Nach der dritten fehlerhaften E<strong>in</strong>gabe wird<br />

Ihre Zugangskarte automatisch gesperrt. Bitte schreiben Sie Ihre Geheimzahl niemals<br />

auf die Zugangskarte!<br />

Zuletzt geändert: 30. April 2013 8


3. Entnehmen Sie den Fahrzeugschlüssel aus dem Bordcomputer.<br />

4. Der Bordcomputer zeigt Ihr Buchungsende an. Falls das Buchungsende falsch se<strong>in</strong><br />

sollte, rufen Sie bitte die Buchungszentrale an.<br />

5. Jetzt können Sie das Fahrzeug mit dem Fahrzeugschlüssel starten. Der Bordcomputer<br />

zeigt die gefahrenen Kilometer an.<br />

3 Während der Fahrt<br />

3.1 Nutzungsregeln<br />

Im S<strong>in</strong>ne der <strong>CarShar<strong>in</strong>g</strong>-Idee halten Sie sich bitte an folgende Nutzungsregeln:<br />

• Rauchen Sie auf ke<strong>in</strong>en Fall im Fahrzeug. Das Rauchen ist im Interesse der nicht<br />

rauchenden Teilnehmer und deren K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> allen <strong>stadtmobil</strong>-Fahrzeugen grundsätzlich<br />

verboten!<br />

• Prüfen Sie bei längeren Fahrten (mehr als 1000 km) <strong>in</strong> angemessenen Abständen die<br />

Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck.<br />

• Falls Sie das Fahrzeug länger benötigen als gebucht, verlängern Sie rechtzeitig Ihre<br />

Buchung! Rufen Sie schnellstmöglich die Buchungszentrale an.<br />

3.2 Fahrtunterbrechung<br />

1. Unterbrechen Sie die Fahrt ganz normal mit dem Ausschalten der Zündung. Da Sie die Fahrt<br />

später fortsetzen wollen, brauchen Sie die Frage des Bordcomputers „Möchten Sie das Auto jetzt<br />

zurückgeben?“ überhaupt nicht zu beachten. Nach 4 M<strong>in</strong>uten wird die Wegfahrsperre aktiv.<br />

2. Das Schließen und Öffnen des Fahrzeuges erfolgt nur mit dem Fahrzeugschlüssel. Bordcomputer<br />

oder Zugangskarte werden da<strong>für</strong> nicht benötigt.<br />

3. Setzen Sie die Fahrt fort mit dem E<strong>in</strong>schalten der Zündung. Nach E<strong>in</strong>schalten der Zündung wird<br />

der Bordcomputer aktiviert und schaltet <strong>in</strong>nerhalb von 2 Sekunden die Wegfahrsperre frei. Wenn<br />

Sie den Fahrzeugschlüssel sehr schnell <strong>in</strong> die Start-Position drehen, hat der Bordcomputer evtl.<br />

die Wegfahrsperre noch nicht freigeschaltet und das Fahrzeug startet erst mit e<strong>in</strong>er Verzögerung.<br />

Zuletzt geändert: 30. April 2013 9


3.3 Kraftstoff sparen<br />

Sie können mit e<strong>in</strong>fachen Mitteln e<strong>in</strong>e erhebliche Menge an Kraftstoff e<strong>in</strong>sparen. Am Beispiel der<br />

Gangwahl soll folgendes Diagramm die E<strong>in</strong>sparmöglichkeiten aufzeigen:<br />

Liter<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

16<br />

11<br />

Für e<strong>in</strong>e kraftstoffsparende Fahrweise beachten Sie bitte folgende Tipps:<br />

• Lassen Sie den Motor nicht im Stand laufen. Schalten Sie bei längerem Warten (ab 10<br />

Sekunden) den Motor ab.<br />

• Fahren Sie niedrigtourig, d.h. nicht mehr als 2000 Umdrehungen/M<strong>in</strong>ute.<br />

• Schalten Sie früh hoch; nach Anfahren sofort <strong>in</strong> den 2. Gang schalten.<br />

• Fahren Sie vorausschauend und gleichmäßig. So vermeiden Sie abruptes Bremsen und<br />

unnötiges Beschleunigen.<br />

Kraftstoffverbrauch bei 50 km/h und unterschiedlicher Gangwahl<br />

11<br />

6,5<br />

2. Gang 3. Gang 4. Gang 5. Gang<br />

• Vermeiden Sie hohe Fahrtgeschw<strong>in</strong>digkeiten.<br />

• Lassen Sie das Fahrzeug bei e<strong>in</strong>gelegtem Gang ausrollen.<br />

• Schalten Sie nicht benötigte Stromverbraucher ab (Klimaanlage, Lüftung,<br />

Heckscheibenheizung, Radio, Licht nach Tunnelfahrt).<br />

• Vermeiden Sie Kurzstreckenfahrten, <strong>in</strong>sbesondere mit kaltem Motor.<br />

Zuletzt geändert: 30. April 2013 10<br />

7<br />

5,5<br />

4 3,2<br />

Benz<strong>in</strong>motor<br />

Dieselmotor


3.4 Tanken<br />

Bitte tanken Sie den Wagen voll, wenn die Tankanzeige unter e<strong>in</strong> Viertel<br />

s<strong>in</strong>kt. Gezahlt wird auf unsere Kosten mit der Tankkarte, die Sie im<br />

Bordcomputer f<strong>in</strong>den.<br />

Benachrichtigen Sie sofort <strong>stadtmobil</strong>, wenn e<strong>in</strong>e Tankkarte fehlt oder nicht funktioniert.<br />

Die Tankkarten werden bei vielen Tankstellen akzeptiert. Sie können aber neben der Zahlung per<br />

Tankkarte auch selbst voraus zahlen, der Betrag wird spätestens mit der übernächsten Rechnung<br />

erstattet. Damit der Rechnungsbetrag <strong>in</strong> Ihrer <strong>stadtmobil</strong>-Abrechnung erstattet und verrechnet werden<br />

kann, beachten Sie folgende H<strong>in</strong>weise:<br />

• Unabhängig von Zahlungsart - per Tankkarte oder per Selbstzahlung -lassen Sie sich an der<br />

Kasse unbed<strong>in</strong>gt e<strong>in</strong>e Quittung aushändigen.<br />

• Schreiben Sie Ihre Teilnehmernummer auf Quittung oder Beleg.<br />

• Legen Sie Quittung oder Beleg <strong>in</strong> die da<strong>für</strong> vorgesehene Hülle unter der Rubrik „Tankbelege“<br />

im Bordbuch.<br />

• Tragen Sie alle notwendigen Daten zum Tankvorgang unter der Rubrik „Tanken“ im Bordbuch<br />

e<strong>in</strong>.<br />

Achten Sie unbed<strong>in</strong>gt darauf, dass Sie den richtigen Kraftstoff tanken. Sollten Sie falsch<br />

getankt haben, dürfen Sie den Motor nicht starten. Um Folgeschäden zu vermeiden,<br />

<strong>in</strong>formieren Sie sofort <strong>stadtmobil</strong>. Die Wahl des falschen Kraftstoffes ist e<strong>in</strong><br />

Bedienungsfehler („Betriebsschaden“), der durch die Vollkaskoversicherung nicht<br />

gedeckt ist. Für die Kosten bei Tankfehlern haften Sie daher <strong>in</strong> vollem Umfang.<br />

3.5 Tankkarten<br />

Im folgenden werden die Tankkarten, die <strong>stadtmobil</strong> zur Verfügung stellt, aufgelistet:<br />

Handhabung: • Tanken<br />

• An der Kasse Tankkarte vorlegen<br />

• Geheimzahl und Gesamtkilometerstand e<strong>in</strong>geben<br />

• Summe kontrollieren und bestätigen<br />

• Beleg aushändigen lassen<br />

Geheimzahl:<br />

NOVOFLEET-CARD<br />

ARAL-CARD<br />

die Geheimzahl ist vierstellig und entspricht dem<br />

Kennzeichen des Fahrzeugs, bei nur drei Ziffern wird<br />

e<strong>in</strong>e „0“ vorangestellt.<br />

Gültigkeit: u.a. bei JET, Star, HEM, Spr<strong>in</strong>t, GO, TAMOIL<br />

und e<strong>in</strong>igen kle<strong>in</strong>eren Tankstellen.<br />

Gültigkeit: europaweit bei allen „Routex-Aral-Card-Partnern“<br />

wie Aral, BP, Agip, OMV, Statoil und z.T. Westfalen.<br />

Zuletzt geändert: 30. April 2013 11


3.6 Bordbuche<strong>in</strong>trag beim Tanken<br />

In der Rubrik „Tanken/Waschen“ werden die Daten Ihres Tankvorganges e<strong>in</strong>getragen. Aber auch bei<br />

Öl nachfüllen oder Waschen machen Sie <strong>in</strong> dieser Rubrik Ihre Angaben.<br />

1 Teilnehmernummer.<br />

2 Ihren vollständigen Namen.<br />

3 Zeitpunkt, wann Sie getankt, Öl nachgefüllt oder das Fahrzeug gewaschen haben.<br />

4 Kilometerstand beim Tanken oder Öl nachfüllen oder Waschen des Fahrzeugs.<br />

5 Menge des getankten Kraftstoffes oder des nachgefüllten Öls.<br />

6 Betrag der Rechnung <strong>in</strong> der entsprechenden Währung e<strong>in</strong>tragen. Bei Fremdwährung bitte<br />

unbed<strong>in</strong>gt die Währung angeben. <strong>stadtmobil</strong> rechnet den Betrag <strong>in</strong> Euro um.<br />

7 Zahlungsart:<br />

K wie Karte, <strong>für</strong> Tanken mit Tankkarte<br />

Q wie Quittung, <strong>für</strong> Tanken mit Selbstzahlung<br />

8 Bestätigen Sie Ihre Angaben mit Ihrer Unterschrift.<br />

3.7 Vorgehen bei Panne<br />

Falls Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig se<strong>in</strong> sollte, gehen Sie wie folgt vor:<br />

• Sichern Sie den Ort Ihrer Panne mit Warnbl<strong>in</strong>klicht und Warndreieck.<br />

• Rufen Sie das <strong>stadtmobil</strong> Büro oder (außerhalb der Öffnungszeiten) die Buchungszentrale an.<br />

In Notfällen werden Sie von e<strong>in</strong>em Techniker umgehend zurück gerufen, geben Sie daher<br />

bitte immer e<strong>in</strong>e Rückrufnummer an.<br />

Schutzbriefleistungen und Reparaturaufträge können nur mit vorheriger<br />

Zustimmung von <strong>stadtmobil</strong> <strong>in</strong> Anspruch genommen werden.<br />

Zuletzt geändert: 30. April 2013 12


3.8 Vorgehen bei Unfall<br />

Falls Sie an e<strong>in</strong>em Verkehrsunfall beteiligt se<strong>in</strong> sollten, gehen Sie wie folgt vor:<br />

• Ergreifen Sie Maßnahmen zur Unfallortsicherung und Schadenm<strong>in</strong>derung.<br />

• Schalten Sie das Warnbl<strong>in</strong>klicht e<strong>in</strong> und stellen Sie das Warndreieck mit e<strong>in</strong>em<br />

M<strong>in</strong>destabstand von 100 Metern zum Unfallort auf.<br />

• Leisten Sie Erste Hilfe bei verletzten Personen.<br />

• Rufen Sie die Notrufnummer 112 an und nennen Sie Ihren Namen (wer?), den Unfallort (wo?)<br />

und erläutern Sie kurz das Unfallgeschehen (was?).<br />

• Rufen Sie die Polizei an und lassen Sie den Unfall polizeilich aufnehmen.<br />

• Sichern Sie Beweise. Wenn möglich, fotografieren Sie Unfallstelle, Bremsspuren und<br />

Unfallfahrzeuge.<br />

• Protokollieren Sie den Unfall mit Hilfe des Unfallberichts aus dem Bordbuch (persönliche<br />

Daten, Kfz-Daten, Unfallhergang mit Skizze etc.).<br />

• Melden Sie den Unfall schnellstmöglich bei <strong>stadtmobil</strong>.<br />

Geben Sie an der Unfallstelle auf ke<strong>in</strong>en Fall e<strong>in</strong>e Schuldanerkenntnis,<br />

Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärungen ab. Dies kann zum Verlust des<br />

Versicherungsschutzes führen.<br />

4 Fahrtende<br />

4.1 Fahrzeug verlassen und Nutzung beenden<br />

1. Schalten Sie Licht, Radio und Innenraumbeleuchtung aus.<br />

2. Lassen Sie das Lenkradschloss e<strong>in</strong>rasten.<br />

3. Legen Sie den ersten Gang e<strong>in</strong> oder ziehen Sie die Handbremse.<br />

4. Stecken Sie den Fahrzeugschlüssel wieder zurück <strong>in</strong> den Schlitz am Bordcomputer. Solange der<br />

Fahrzeugschlüssel nicht im Bordcomputer steckt, können Sie das Fahrzeug nicht mit der<br />

Zugangskarte abschließen!<br />

5. Lesen Sie Ihre Fahrdaten am Bordcomputer ab. Nachdem Sie den Fahrzeugschlüssel <strong>in</strong> den<br />

Bordcomputer gesteckt haben, zeigt der Bordcomputer Ihre Fahrdaten (Fahrtzeit und Kilometer)<br />

<strong>für</strong> etwa 10 Sekunden an.<br />

6. Steigen Sie aus dem Fahrzeug aus und führen Sie Ihre Zugangskarte<br />

vor das Lesefeld an der W<strong>in</strong>dschutzscheibe des Fahrzeuges. Die<br />

Zentralverriegelung des Fahrzeuges schließt das Fahrzeug<br />

automatisch ab. Versichern Sie sich aber, ob alle Türen tatsächlich<br />

verschlossen s<strong>in</strong>d.<br />

Der Fahrzeugschlüssel darf auf gar ke<strong>in</strong>en Fall an e<strong>in</strong>e an der Station wartende Person<br />

weitergegeben werden.<br />

Zuletzt geändert: 30. April 2013 13


5 Quernutzung<br />

Jeder Teilnehmer kann auch <strong>in</strong> vielen anderen Städten Fahrzeuge nutzen - das nennt sich<br />

"Quernutzung". Die Nutzung erfolgt zu den Bed<strong>in</strong>gungen und Tarifen der jeweils fahrzeuggebenden<br />

Organisation. Monatsbeiträge oder Aufnahmegebühren fallen <strong>in</strong> der Regel nicht an.<br />

5.1 Quernutzung bei <strong>stadtmobil</strong> und Kooperationspartnern<br />

Mit den Regionen der <strong>stadtmobil</strong>-Gruppe und anderen <strong>CarShar<strong>in</strong>g</strong>-Anbietern besteht e<strong>in</strong>e direkte<br />

Zusammenarbeit. Sie können auch <strong>für</strong> diese Regionen selbstständig buchen und die Fahrzeuge mit<br />

Ihrer <strong>stadtmobil</strong>-Zugangskarte abholen. Die Nutzungskosten s<strong>in</strong>d hier vere<strong>in</strong>heitlicht (siehe S. 19/20).<br />

Über den Bundesverband <strong>CarShar<strong>in</strong>g</strong> (bcs) können Sie <strong>in</strong> den meisten größeren Städten<br />

Deutschlands quernutzen. Sie fahren <strong>in</strong> diesem Fall zu den Konditionen des jeweiligen Anbieters und<br />

benötigen e<strong>in</strong>e Zugangskarte von diesem. In vielen Fällen können Sie diese im Berl<strong>in</strong>er Stadtmobil-<br />

Büro ausleihen. Bitte planen Sie hier <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Buchung etwa zwei Wochen Vorlaufzeit e<strong>in</strong>.<br />

Zuletzt geändert: 30. April 2013 14


6 Auslandsfahrt<br />

Informieren Sie sich im <strong>stadtmobil</strong>-Büro über mögliche Besonderheiten bezüglich Ihres Reiseziels.<br />

Zudem holen Sie rechtzeitig bevor Sie <strong>in</strong>s Ausland fahren, den Orig<strong>in</strong>al-Kfz-Sche<strong>in</strong>, die grüne<br />

Versicherungskarte und e<strong>in</strong>e Vollmacht im <strong>stadtmobil</strong>-Büro ab. Bitte geben Sie dazu dem Büro<br />

m<strong>in</strong>destens drei Werktage vor Fahrtbeg<strong>in</strong>n Bescheid. Die Papiere müssen spätestens drei Werktage<br />

nach Beendigung der Buchung zurückgegeben werden, sonst fallen Verspätungsgebühren an.<br />

E<strong>in</strong>e Zusatzvere<strong>in</strong>barung ist <strong>für</strong> osteuropäische Staaten oder Länder außerhalb der Europäischen<br />

Union erforderlich: Im Falle der Inanspruchnahme der <strong>stadtmobil</strong>-Fahrzeugversicherung wegen<br />

Fahrzeug- oder Teilediebstahl und/oder E<strong>in</strong>bruch erhöht sich der Selbstbehalt um 1000 €. Sie<br />

verpflichten sich darüber h<strong>in</strong>aus, möglichst auf bewachten Parkplätzen zu parken. Ausschließlich zu<br />

diesen Bed<strong>in</strong>gungen ist e<strong>in</strong>e Fahrt <strong>in</strong> osteuropäische Staaten oder Ländern außerhalb der<br />

Europäischen Union gestattet!<br />

Zuletzt geändert: 30. April 2013 15


7 Zubehör<br />

Jede Art von Zubehör muss im <strong>stadtmobil</strong>-Büro gebucht, dort abgeholt und auch dort wieder<br />

zurückgebracht werden. Welches Zubehör zu welchem Fahrzeug passt, erfahren Sie im <strong>stadtmobil</strong>-<br />

Büro.<br />

7.1 K<strong>in</strong>dersitze<br />

Jedes Fahrzeug verfügt über e<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>dersitzerhöhung (Ausnahme: Smart). Zusätzliche K<strong>in</strong>dersitze<br />

können Sie, soweit verfügbar, kostenfrei im <strong>stadtmobil</strong>-Büro buchen.<br />

Montieren Sie K<strong>in</strong>dersitze unbed<strong>in</strong>gt auf dem Rücksitz. Ist dies nicht möglich, können<br />

K<strong>in</strong>dersitze ausnahmsweise auch auf dem Beifahrersitz montiert werden. Rückwärts-<br />

gerichtete K<strong>in</strong>dersitze (Babyschalen) dürfen auf dem Beifahrersitz allerd<strong>in</strong>gs nur<br />

angebracht werden, wenn der Beifahrer-Airbag ausgeschaltet ist. Im Übrigen gelten die<br />

jeweiligen gesetzlichen Regelungen, über die Sie sich <strong>in</strong>formieren müssen.<br />

BABYSCHALE:<br />

RÖMER KID:<br />

Körpergewicht: bis 10 Kilo<br />

Alter: 0-9 Monate<br />

Gurt: 2- und 3-Punkt-Gurt.<br />

Ausrichtung: rückwärts gerichtet<br />

Achtung: Die Babyschale darf nur auf dem Beifahrersitz montiert<br />

werden, wenn der Beifahrer-Airbag abgeschaltet ist<br />

Körpergewicht: 9-36 kg<br />

Alter: 9 Monate bis 12 Jahre (Gruppe I, II + III)<br />

Gurt: 3-Punkt-Gurt<br />

Ausrichtung: vorwärts gerichtet<br />

Achtung: es darf ke<strong>in</strong> 2-Punkt-Beckengurt verwendet werden<br />

Umfangreiche Informationen und Anleitungen zu Produkten von Römer erhalten Sie im Internet unter<br />

www.britax-roemer.de.<br />

Zuletzt geändert: 30. April 2013 16


7.2 Dachzubehör<br />

Ausgeliehenes Dachzubehör wird gegen e<strong>in</strong>e Pauschale von 10,- €, <strong>in</strong>klusive Hol- und Br<strong>in</strong>gdienst,<br />

von e<strong>in</strong>em Techniker montiert. Seien Sie sehr vorsichtig, damit ke<strong>in</strong>e Schäden am Fahrzeug<br />

entstehen.<br />

Dachquerträger <strong>für</strong> Fahrzeuge mit Dachrel<strong>in</strong>g....................5,- € pro Paar, pro Buchung<br />

Dachbox ..........................................................................................20,- € pro Buchung<br />

(Innenmaße: Länge: 2,20m / Breite: 0,50 m / Höhe: 0,30 m)<br />

Fahrradträger <strong>für</strong>s Dach ................................................10,- € pro Träger, pro Buchung<br />

7.3 Schneeketten<br />

Schneeketten......................................................................................5,- € pro Buchung<br />

7.4 Mobiles Navigationsgerät<br />

Mobiles Navigationsgerät (M<strong>in</strong>destmietdauer).....................................10,- € pro Woche<br />

Zuletzt geändert: 30. April 2013 17


B Tarife.<br />

1 Aufnahmetarife<br />

Tarif<br />

Starter<br />

je Teilnehmer<br />

Tarif<br />

Standard<br />

je Teilnehmer<br />

Tarif Profi<br />

Teilnehmer Teilnehmer<br />

im selben<br />

Haushalt<br />

Firmen und<br />

Vere<strong>in</strong>e<br />

Startpaket 39,- € 39,00 € 380,- € 160,- € 380,- €<br />

E<strong>in</strong>lage<br />

(bei Kündigung<br />

und Rückgabe der<br />

Karte z<strong>in</strong>slos<br />

zurück)<br />

Aufnahme-<br />

gebühr*<br />

0,- € 0,- € 350,- € 130,- € 350,- €<br />

39,- € 39,- € 30,- € 30,- € 30,- €<br />

* Inhaber e<strong>in</strong>er Bahncard 100 oder e<strong>in</strong>es nachgewiesenen Jahresabos <strong>für</strong> den öffentlichen Nahverkehr <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong> zahlen ke<strong>in</strong>e<br />

Aufnahmegebühr und e<strong>in</strong>malig e<strong>in</strong>e Fahrtgutschrift von 5 €.<br />

2 Teilnahmebeitrag pro Monat<br />

Die monatlichen Teilnahmebeiträge werden immer kalenderjährlich berechnet. Die Teilnahmebeiträge<br />

<strong>für</strong> das erste Kalenderjahr (ab Aufnahme bei <strong>stadtmobil</strong>) werden im E<strong>in</strong>trittsmonat abgebucht. Die<br />

Teilnahmebeiträge <strong>in</strong> den Folgejahren werden zu Jahresbeg<strong>in</strong>n abgebucht. Falls vor Ablauf des<br />

Jahres e<strong>in</strong>e Kündigung erfolgt, wird der zu viel bezahlte Beitrag zurück erstattet.<br />

Teilnahmebeitrag<br />

Tarif<br />

Starter<br />

je Teilnehmer<br />

Tarif<br />

Standard<br />

je Teilnehmer<br />

Tarif Profi<br />

Teilnehmer Teilnehmer<br />

im selben<br />

Haushalt<br />

Firmen und<br />

Vere<strong>in</strong>e<br />

pro Monat 0,- € 2,- € 5,- € 2,- € 10,- €<br />

Für Firmen und Vere<strong>in</strong>e gilt der monatliche Teilnahmebeitrag bis maximal 4 Personen. Für jede<br />

weitere Person werden zusätzlich 2,- € pro Monat berechnet.<br />

Zuletzt geändert: 30. April 2013 18


3 Nutzungstarife<br />

Ihr Nutzungstarif errechnet sich aus e<strong>in</strong>em Zeittarif, e<strong>in</strong>em Kilometertarif und e<strong>in</strong>er Buchungsgebühr<br />

von 1,- €. Versicherungen, Kraftstoffkosten und Mehrwertsteuer s<strong>in</strong>d im Nutzungstarif enthalten.<br />

Tarif Starter<br />

pro<br />

Stunde<br />

8-22 Uhr<br />

pro<br />

Stunde<br />

22-8 Uhr<br />

Z E I T T A R I F K M - T A R I F<br />

24 Stunden<br />

Beg<strong>in</strong>n beliebig<br />

Wochenende<br />

Fr. 17:00 Uhr –<br />

Mo. 8:00 Uhr<br />

Woche<br />

Beg<strong>in</strong>n beliebig<br />

pro km<br />

bis 100. km<br />

pro km<br />

ab 101. km<br />

A-M<strong>in</strong>i 1,80 € 1,50 € 24,50 € 49,- € 152,- € 0,21 € A 0,15 € A<br />

A-S-Smart 2,30 € 1,50 € 28,50 € 57,- € 182,- € 0,21 € A 0,15 € A<br />

B-Kle<strong>in</strong> 2,80 € 1,50 € 32,50 € 65,- € 202,- € 0,22 € A 0,16 € A<br />

C-Mittel 3,20 € 1,50 € 38,50 € 77,- € 232,- € 0,22 € A 0,16 € A<br />

D-Kombi 3,60 € 1,50 € 41,00 € 82,- € 252,- € 0,23 € A 0,17 € A<br />

E-Bus 4,10 € 1,50 € 48,00 € 96,- € 292,- € 0,25 € A 0,19 € A<br />

Tarif Standard<br />

pro<br />

Stunde<br />

8-22 Uhr<br />

pro<br />

Stunde<br />

22-8 Uhr<br />

Z E I T T A R I F K M - T A R I F<br />

24 Stunden<br />

Beg<strong>in</strong>n beliebig<br />

Wochenende<br />

Fr. 17:00 Uhr –<br />

Mo. 8:00 Uhr<br />

Woche<br />

Beg<strong>in</strong>n beliebig<br />

pro km<br />

bis 100. km<br />

pro km<br />

ab 101. km<br />

A-M<strong>in</strong>i 1,50 € 1,30 € 21,50 € 43,- € 131,- € 0,21 € A 0,15 € A<br />

A-S-Smart 1,80 € 1,30 € 24,50 € 49,- € 148,- € 0,21 € A 0,15 € A<br />

B-Kle<strong>in</strong> 2,20 € 1,30 € 27,50 € 55,- € 166,- € 0,22 € A 0,16 € A<br />

C-Mittel 2,50 € 1,30 € 31,00 € 62,- € 182,- € 0,22 € A 0,16 € A<br />

D-Kombi 2,80 € 1,30 € 33,00 € 66,- € 198,- € 0,23 € A 0,17 € A<br />

E-Bus 3,20 € 1,30 € 38,00 € 76,- € 225,- € 0,25 € A 0,19 € A<br />

Zuletzt geändert: 30. April 2013 19


Tarif Profi<br />

pro<br />

Stunde<br />

8-22 Uhr<br />

pro<br />

Stunde<br />

22-8 Uhr<br />

Z E I T T A R I F K M - T A R I F<br />

24 Stunden<br />

Beg<strong>in</strong>n beliebig<br />

Wochenende<br />

Fr. 17:00 Uhr –<br />

Mo. 8:00 Uhr<br />

Woche<br />

Beg<strong>in</strong>n beliebig<br />

pro km<br />

bis 100. km<br />

pro km<br />

ab 101. km<br />

A-M<strong>in</strong>i 0,98 € 0,98 € 18,50 € 37,- € 102,- € 0,19 € A 0,13 € A<br />

A-S-Smart 1,28 € 0,98 € 20,50 € 41,- € 112,- € 0,19 € A 0,13 € A<br />

B-Kle<strong>in</strong> 1,55 € 0,98 € 22,50 € 45,- € 122,- € 0,20 € A 0,14 € A<br />

C-Mittel 1,80 € 0,98 € 23,50 € 47,- € 132,- € 0,21 € A 0,15 € A<br />

D-Kombi 2,05 € 0,98 € 25,00 € 50,- € 142,- € 0,21 € A 0,15 € A<br />

E-Bus 2,30 € 0,98 € 28,00 € 56,- € 162,- € 0,23 € A 0,17 € A<br />

A: Anpassungsvorbehalt: Die Kilometertarife gelten <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en durchschnittlichen Superbenz<strong>in</strong>preis zwischen 1,65 € und 1,80<br />

€ (Basis: Statistik von Aral). Bei e<strong>in</strong>em Superbenz<strong>in</strong>preis unter 1,65 € reduziert sich der Kilometerpreis <strong>in</strong> allen Preisgruppen <strong>für</strong><br />

den entsprechenden Monat ohne weitere Ankündigung um 0,01 €/km. Bei jeder weiteren Benz<strong>in</strong>preissenkung um weitere 0,15<br />

€ s<strong>in</strong>kt der Kilometertarif um zusätzliche 0,01 € (z.B. unter 1,50 € um 2 Cent). Sollte der Superbenz<strong>in</strong>preis über 1,80 € liegen,<br />

wird der Kilometerpreis im jeweiligen Monat automatisch <strong>in</strong> allen Preisgruppen um 0,01 € pro Kilometer erhöht. Bei jeder<br />

weiteren Benz<strong>in</strong>preiserhöhung um 0,15 € erhöht sich der Kilometertarif um zusätzliche 0,01 € (z.B. über 1,95 € um 0,02 €).<br />

4 Quernutzungstarif<br />

Für Ihre Quernutzungen <strong>in</strong> der <strong>stadtmobil</strong>-Gruppe bzw. bei Partnern wird Ihr Tarif zugrunde gelegt.<br />

Das heißt: Sie zahlen genau den Betrag, den Sie bei uns auch zahlen würden.<br />

Wenn Sie bei anderen Carshar<strong>in</strong>g-Organisationen außerhalb des <strong>stadtmobil</strong>-Partner-Verbundes <strong>in</strong><br />

Deutschland, Europa und im Ausland fahren, zahlen Sie die Tarife der jeweiligen Organisation.<br />

5 Gebühren<br />

Verspätete Fahrzeugrückgabe, unangekündigt......................................................30,- €<br />

Verspätete Fahrzeugrückgabe, rechtzeitig angekündigt........................................15,- €<br />

Falsches Fahrzeug genommen..............................................................................30,- €<br />

Falscher Stellplatz bei Rückgabe ohne Ankündigung.......................................ab 30,- €<br />

Re<strong>in</strong>igung bei Verschmutzung, je nach Aufwand pro Stunde.................................30,- €<br />

Selbst verschuldeter Technikere<strong>in</strong>satz (z.B. Batterie leer), je nach Aufwand....ab 30,- €<br />

Bearbeitungsgebühr bei Unfall / Schaden..............................................................30,- €<br />

Bearbeitungsgebühr bei Strafzettel / Bußgeld..........................................................5,- €<br />

Bordbuch nicht, unvollständig oder unleserlich ausgefüllt........................................5,- €<br />

Verlust e<strong>in</strong>er Zugangskarte....................................................................................30,- €<br />

Verlust/falsche Nutzung e<strong>in</strong>er Dauerparkkarte/Stellplatzschlüssels usw. .........ab 30,- €<br />

Verlust e<strong>in</strong>es Fahrzeugschlüssels und Datafobs.............................................ab 100,- €<br />

Rücklastschrift..............................................................................belastete Bankgebühr<br />

Zuletzt geändert: 30. April 2013 20


6 Stornierungsgebühren<br />

m<strong>in</strong>destens 24 Stunden vor Fahrtbeg<strong>in</strong>n.........................................................kostenfrei<br />

weniger als die Hälfte des Zeittarifs<br />

24 Stunden vor Fahrtbeg<strong>in</strong>n............................................zzgl. 1,- € Stornierungsgebühr<br />

7 Gutschriften<br />

Gebuchte Fahrt konnte ohne eigenes<br />

Verschulden nicht angetreten werden..............................................................bis 15,- €<br />

Fahrzeugre<strong>in</strong>igung (Waschen und Saugen mit Tankkarte)......................................5,- €<br />

Zuletzt geändert: 30. April 2013 21


C Zusatzangebote<br />

1 Reduktion der Versicherungsselbstbeteiligung<br />

Wer e<strong>in</strong>en Schaden verursacht, trägt e<strong>in</strong>en Teil des Schadens selbst (Versicherungsselbstbeteiligung<br />

= SB). Sie können die Höhe der SB durch e<strong>in</strong>e Zusatzversicherung bei <strong>stadtmobil</strong> reduzieren.<br />

ohne Reduktion mit Reduktion erhöhte SB<br />

SB Haftpflicht 750,- € 250,- € 1.200,- €<br />

SB Teilkasko 300,- € 100,- € 300,- €<br />

SB Vollkasko 750,- € 250,- € 1.200,- €<br />

SUMMEN (maximal) 900,- 300,- 1.200,- €<br />

Erläuterung:<br />

• Die Haftpflichtversicherung trägt die Kosten e<strong>in</strong>es Unfallgegners.<br />

• Die Teilkaskoversicherung trägt die Kosten z.B. <strong>für</strong> Glasschaden, bei Wildunfall oder bei<br />

Diebstahl.<br />

• Die Vollkaskoversicherung trägt die Reparaturkosten <strong>für</strong> Unfallschäden am Stadtmobil.<br />

• E<strong>in</strong>e erhöhte SB gilt <strong>für</strong> Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder<br />

deren Fahrerlaubnis weniger als 2 Jahre besteht. Darüber h<strong>in</strong>aus <strong>für</strong> Teilnehmer, die <strong>in</strong> den<br />

letzten 12 Monaten vor dem aktuellen Schaden e<strong>in</strong>en vorherigen Schaden verursacht haben.<br />

Bed<strong>in</strong>gungen <strong>für</strong> die Inanspruchnahme des Sicherheitspakets:<br />

• m<strong>in</strong>destens 2 Jahre Fahrerlaubnis und Vollendung des 21. Lebensjahres,<br />

• Die Haftungsreduktion gilt <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en Schadensfall pro Jahr. Bei e<strong>in</strong>em weiteren Schadensfall<br />

gilt die aktuell gültige Tarifordnung.<br />

Was ist zu beachten?<br />

• Die Reduktion der Versicherungsselbstbeteiligung kann <strong>für</strong> 12 Monate beantragt werden und<br />

verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn diese nicht 6 Wochen vor Ablauf gekündigt<br />

wird. E<strong>in</strong>e Rückerstattung erfolgt nicht.<br />

• <strong>stadtmobil</strong> ist berechtigt, e<strong>in</strong>en Antrag auf Reduktion der Versicherungsselbstbeteiligung<br />

abzulehnen bzw. nicht zu verlängern.<br />

• Die Reduktion gilt vorbehaltlich des Zahlungse<strong>in</strong>gangs bei <strong>stadtmobil</strong>.<br />

• Im Übrigen gelten die aktuellen Vertrags- und Versicherungsbed<strong>in</strong>gungen, die Sie auf<br />

www.berl<strong>in</strong>.<strong>stadtmobil</strong>.de unter Downloads f<strong>in</strong>den.<br />

Gebühren <strong>für</strong> das Sicherheitspaket (€/Jahr):<br />

E<strong>in</strong>zelperson (Teilnehmer).......................................................................39,- € pro Jahr<br />

2 Personen (mit Teilnehmer im selben Haushalt)....................................59,- € pro Jahr<br />

4 Fahrer (bei Firmen und Vere<strong>in</strong>en).........................................................79,- € pro Jahr<br />

pro weiteren Fahrer (bei Firmen und Vere<strong>in</strong>e).........................................10,- € pro Jahr<br />

Zuletzt geändert: 30. April 2013 22


ANTRAG ZUR REDUKTION DER VERSICHERUNGSSELBSTBETEILIGUNG<br />

Stadtmobil Berl<strong>in</strong> GmbH<br />

Hagenauer Straße 14<br />

10435 Berl<strong>in</strong><br />

Fax: (030) 69 20 67 519<br />

berl<strong>in</strong>@<strong>stadtmobil</strong>.de<br />

• Ich möchte die Versicherungsselbstbeteiligung <strong>für</strong> 12 Monate reduzieren. Der Kostenbeitrag<br />

hier<strong>für</strong> beträgt _________ €.<br />

• Wird die Reduktion der Versicherungsselbstbeteiligung nicht 6 Wochen vor dem Stichtag<br />

schriftlich gekündigt, verlängert sie sich automatisch <strong>für</strong> die nächsten 12 Monate.<br />

• Die Vertrags– und Versicherungsbed<strong>in</strong>gungen s<strong>in</strong>d mir bekannt.<br />

• Die Reduktion der Versicherungsselbstbeteiligung tritt ab dem gewünschten Stichtag bei<br />

<strong>stadtmobil</strong> Berl<strong>in</strong> <strong>in</strong> Kraft.<br />

Teilnehmer Teilnehmer im selben Haushalt<br />

Name .............................................................. ...............................................<br />

Vorname .............................................................. ...............................................<br />

Teilnehmernummer ............................................................. ...............................................<br />

Der Betrag wird per Lastschrift e<strong>in</strong>gezogen.<br />

(hier bitte nur die Bankverb<strong>in</strong>dung angeben, die bei <strong>stadtmobil</strong> bereits vorliegt)<br />

Konto-Nr.: .....................................................................<br />

BLZ: .....................................................................<br />

Bank: .....................................................................<br />

..................................................... ..................................................................<br />

Ort, Datum Unterschrift Teilnehmer<br />

Bitte senden Sie dieses Formular unterschrieben an <strong>stadtmobil</strong> Berl<strong>in</strong><br />

Zuletzt geändert: 30. April 2013 23


D Allgeme<strong>in</strong>e Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen (AGB)<br />

§ 1 Gegenstand<br />

Die Allgeme<strong>in</strong>en Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und<br />

der Stadtmobil Berl<strong>in</strong> GmbH, im folgenden „Stadtmobil“ genannt, bezüglich der Überlassung von Fahrzeugen zur<br />

vorübergehenden Nutzung <strong>in</strong> der Form von <strong>CarShar<strong>in</strong>g</strong>.<br />

§ 2 Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaften<br />

1. Mehrere Teilnehmer, die im gleichen Haushalt leben, können e<strong>in</strong>e Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaft, bestehend<br />

aus e<strong>in</strong>em Erstnutzer und e<strong>in</strong>em oder mehreren Zweitnutzern, bilden. Für die Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaft<br />

gelten die <strong>in</strong> der Tarifordnung genannten Bed<strong>in</strong>gungen. Der Erstnutzer nimmt Erklärungen und<br />

Mitteilungen von Stadtmobil <strong>für</strong> die Geme<strong>in</strong>schaft entgegen.<br />

2. Die Mitglieder der Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaft haften gesamtschuldnerisch <strong>für</strong> alle Forderungen, die<br />

Stadtmobil im Zusammenhang mit dem Rahmennutzungsvertrag zustehen.<br />

§ 3 Juristische Personen als Teilnehmer<br />

1. Ist der Teilnehmer e<strong>in</strong>e Juristische Person, kann der Teilnehmer weitere Personen als Beauftragte<br />

(Fahrer) benennen, die im Namen und auf Rechnung des Teilnehmers Fahrzeuge buchen und/oder<br />

nutzen können. Die Kosten hier<strong>für</strong> s<strong>in</strong>d der Tarifordnung zu entnehmen.<br />

2. Die Beauftragten versichern zuvor durch Unterschrift, dass sie die Bestimmungen dieser Allgeme<strong>in</strong>en<br />

Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen anerkennen und beachten. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass Beauftragte<br />

die Regelungen dieser Allgeme<strong>in</strong>en Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen beachten und bei Fahrten mit Fahrzeugen<br />

von Stadtmobil fahrtüchtig und im Besitz e<strong>in</strong>er gültigen Fahrerlaubnis s<strong>in</strong>d.<br />

3. Der Teilnehmer haftet <strong>für</strong> die Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag und <strong>für</strong> Verschulden se<strong>in</strong>er<br />

§ 4 Kaution<br />

Beauftragten, als Empfangsgehilfen der Leistungen, wie <strong>für</strong> eigenes.<br />

Der Teilnehmer h<strong>in</strong>terlegt zum Vertragsbeg<strong>in</strong>n je nach Tarif, gegebenenfalls e<strong>in</strong>e Kaution bei Stadtmobil, deren<br />

Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Die Kaution dient Stadtmobil als Beitrag zur Vorf<strong>in</strong>anzierung des<br />

<strong>CarShar<strong>in</strong>g</strong>-Geschäftsbetriebs sowie als Sicherheit <strong>für</strong> Forderungen gegen den Teilnehmer, die Stadtmobil aus<br />

oder im Zusammenhang mit dem Rahmennutzungsvertrag zustehen. Die Kaution wird dem Teilnehmer nach<br />

Ende des Rahmennutzungsvertrags unverz<strong>in</strong>st erstattet.<br />

§ 5 Zugangsmittel<br />

1. Jeder Teilnehmer erhält e<strong>in</strong> Zugangsmittel mit e<strong>in</strong>er persönlichen Geheimzahl.<br />

2. Nur Teilnehmer <strong>in</strong> Person oder Beauftragte (Fahrer) juristischer Personen nach § 3 dürfen die<br />

Zugangsmittel benutzen. Persönliche Geheimzahlen (z.B. zu Zugangsmitteln) dürfen Dritten nicht<br />

zugänglich gemacht werden. Die Geheimzahl darf nicht auf dem Zugangsmittel vermerkt oder <strong>in</strong> anderer<br />

Weise zusammen mit dem Zugangsmittel aufbewahrt werden.<br />

3. Das Zugangsmittel bleibt Eigentum von Stadtmobil. Der Verlust des Zugangsmittels ist Stadtmobil<br />

unverzüglich mitzuteilen und die Umstände des Verlustes s<strong>in</strong>d schriftlich darzulegen. Für den Ersatz<br />

verlorener oder beschädigter Zugangsmittel hat der Teilnehmer e<strong>in</strong> Verlustentgelt zu entrichten, dessen<br />

Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Der Teilnehmer haftet im gesetzlichen Rahmen <strong>für</strong> alle durch<br />

den Verlust der Zugangsmittel verursachten Schäden, <strong>in</strong>sbesondere wenn dadurch der Diebstahl von<br />

Fahrzeugen ermöglicht wurde. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden ger<strong>in</strong>ger<br />

war.<br />

Zuletzt geändert: 30. April 2013 24


§ 6 Buchung, Nutzung<br />

1. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung von Nutzungskosten gemäß der jeweils gültigen<br />

Tarifordnung, sowie der Teilnahmekosten gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen<br />

Tarifordnung. Tarifänderungen s<strong>in</strong>d nur gemäß §16 dieser AGB zulässig.<br />

2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor jeder Nutzung das Fahrzeug entsprechend den Regelungen des<br />

<strong>Handbuch</strong>s zu buchen. Überschneidungen mit bereits erfolgten Buchungen s<strong>in</strong>d nicht zulässig.<br />

3. Die Nutzung e<strong>in</strong>es Fahrzeugs ohne vorherige Buchung ist als Straftat strafbar. Stadtmobil behält sich<br />

vor, entsprechend Anzeige und Strafantrag zu stellen. Unabhängig von weitergehenden<br />

Schadensersatzforderungen hat der Teilnehmer <strong>in</strong> diesem Fall das entsprechende Nutzungsentgelt<br />

sowie e<strong>in</strong>e Vertragsstrafe zu zahlen. Die Zahlung der Vertragsstrafe wird auf eventuelle<br />

Schadensersatzforderungen angerechnet.<br />

4. Buchungen können gemäß den Bed<strong>in</strong>gungen der Tarifordnung storniert oder gekürzt werden. Steht dem<br />

Teilnehmer bei Beg<strong>in</strong>n der Buchungszeit das Fahrzeug nicht zur Verfügung, so steht ihm frei, e<strong>in</strong><br />

anderes Fahrzeug zu buchen oder die Fahrt unentgeltlich zu stornieren.<br />

§ 7 Nutzungsdauer, verspätete Rückgabe, Nutzung e<strong>in</strong>es falschen Fahrzeugs<br />

1. Der Teilnehmer darf das Fahrzeug nur <strong>in</strong>nerhalb des gebuchten Zeitraums nutzen. E<strong>in</strong>e Verlängerung<br />

des Buchungszeitraums ist möglich, wenn es dadurch nicht zu e<strong>in</strong>er Überschneidung mit e<strong>in</strong>er anderen<br />

Buchung kommt.<br />

2. Wird das Fahrzeug erst nach Ende des Buchungszeitraums zurückgestellt, hat der Teilnehmer<br />

zusätzlich zum üblichen Entgelt e<strong>in</strong> Verspätungsentgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu<br />

entnehmen ist.<br />

3. Nutzt der Teilnehmer e<strong>in</strong> anderes als das von ihm gebuchte Fahrzeug, hat der Teilnehmer zusätzlich<br />

zum üblichen Entgelt e<strong>in</strong> Entgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist.<br />

§ 8 Berechtigte Fahrer, gültige Fahrerlaubnis<br />

1. Fahrberechtigt s<strong>in</strong>d Personen, die e<strong>in</strong>en gültigen Rahmennutzungsvertrag mit Stadtmobil abgeschlossen<br />

haben und Beauftrage (Fahrer) nach § 3.<br />

2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei jeder Fahrt se<strong>in</strong>e gültige Fahrerlaubnis (Führersche<strong>in</strong>) mitzuführen.<br />

Die Fahrberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz e<strong>in</strong>er <strong>in</strong> Deutschland gültigen<br />

Fahrerlaubnis und die E<strong>in</strong>haltung aller dar<strong>in</strong> enthaltenen Bed<strong>in</strong>gungen und Auflagen gebunden. Bei<br />

Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung. Der Teilnehmer ist<br />

verpflichtet, Stadtmobil über Wegfall oder E<strong>in</strong>schränkung se<strong>in</strong>er Fahrerlaubnis unverzüglich zu<br />

<strong>in</strong>formieren.<br />

3. Der Teilnehmer kann sich von e<strong>in</strong>em Dritten fahren lassen. Er kann das Fahrzeug an Dritte weitergeben,<br />

die selbst Partner e<strong>in</strong>es Rahmennutzungsvertrags mit Stadtmobil s<strong>in</strong>d. Er ist <strong>in</strong> jedem Fall verpflichtet,<br />

die Fahrerlaubnis des Dritten zu prüfen und sich von se<strong>in</strong>er Fahrtüchtigkeit zu überzeugen. Ansonsten<br />

darf das Fahrzeug ke<strong>in</strong>em Dritten überlassen werden. Soweit ke<strong>in</strong> Versicherungsschutz besteht, haftet<br />

der Teilnehmer <strong>für</strong> alle Kosten und Schäden, die Dritte verursachen, denen er die Fahrt ermöglicht hat.<br />

§ 9 Behandlung der Fahrzeuge<br />

1. Das Fahrzeug ist sorgfältig zu behandeln und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern.<br />

Insbesondere bei längeren Fahrten s<strong>in</strong>d die Betriebsflüssigkeiten und der Reifendruck <strong>in</strong> regelmäßigen<br />

Abständen zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.<br />

2. Im Interesse aller Teilnehmer und der Allgeme<strong>in</strong>heit ist auf e<strong>in</strong>e kraftstoffsparende Fahrweise zu achten.<br />

3. Das Rauchen ist im Fahrzeug im Interesse nichtrauchender Teilnehmer und K<strong>in</strong>der verboten.<br />

4. Dem Teilnehmer ist es verboten, das Fahrzeug zu nutzen: <strong>für</strong> Geländefahrten, zur Teilnahme an<br />

Motorsportveranstaltungen und Fahrzeugtests, <strong>für</strong> Fahrschulungen, zur gewerblichen Mitnahme von<br />

Personen, <strong>für</strong> die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie<br />

haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen, <strong>für</strong> die Begehung von Straftaten sowie <strong>für</strong> sonstige<br />

Nutzungen, die über den vertragsmäßigen Gebrauch h<strong>in</strong>ausgehen, oder wenn der Teilnehmer unter<br />

Zuletzt geändert: 30. April 2013 25


E<strong>in</strong>fluss von Alkohol, Rauschmitteln oder Medikamenten steht, welche die Fahrtüchtigkeit<br />

bee<strong>in</strong>trächtigen.<br />

§ 10 Übernahme des Fahrzeugs, Fahrzeugmängel<br />

1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Verkehrssicherheit, sichtbare Mängel,<br />

Schäden und grobe Verunre<strong>in</strong>igungen zu überprüfen. Schäden und Mängel, die nicht von Stadtmobil im<br />

Bordbuch e<strong>in</strong>getragen s<strong>in</strong>d, müssen vor Fahrtantritt Stadtmobil gemeldet werden. E<strong>in</strong>e Nutzung des<br />

Fahrzeugs ist dann nur noch mit ausdrücklicher Erlaubnis von Stadtmobil zulässig, diese wird nicht<br />

unbillig verweigert. Gründe e<strong>in</strong>er Verweigerung s<strong>in</strong>d Zweifel an der Verkehrstauglichkeit, Beweispflichten<br />

im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten oder ähnlich schwerwiegende Umstände.<br />

2. Der Teilnehmer ist aus haftungsrechtlichen Gründen verpflichtet, jederzeit mit e<strong>in</strong>er den<br />

Witterungsverhältnissen angepassten Bereifung zu fahren. Stadtmobil bietet die Möglichkeit, Fahrzeuge<br />

mit w<strong>in</strong>tertauglicher Bereifung zu buchen. Macht der Teilnehmer hiervon ke<strong>in</strong>en Gebrauch, ist e<strong>in</strong>e<br />

Haftung seitens Stadtmobil wegen nicht angepasster Bereifung ausgeschlossen.<br />

§ 11 Verhalten bei Unfällen, Schäden, Defekten, Reparaturen<br />

1. Unfälle, Schäden und Defekte, die während der Fahrt am Fahrzeug auftreten, hat der Teilnehmer<br />

Stadtmobil unverzüglich zu melden, alles Erforderliche zur Aufklärung beizutragen und den Schaden<br />

möglichst ger<strong>in</strong>g zu halten.<br />

2. Unfälle müssen polizeilich aufgenommen werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, außer bei zw<strong>in</strong>genden<br />

anderen Umständen, bis zum Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am Unfallort zu verbleiben<br />

und Maßnahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der Schadensm<strong>in</strong>derung dienen. Der<br />

Teilnehmer darf bei e<strong>in</strong>em Unfall ke<strong>in</strong> Schuldanerkenntnis, ke<strong>in</strong>e Haftungsübernahme oder e<strong>in</strong>e<br />

vergleichbare Erklärung abgeben.<br />

3. Reparaturen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von Stadtmobil erfolgen und müssen <strong>in</strong><br />

Fachwerkstätten <strong>in</strong> Auftrag gegeben werden. Die Reparatur erfolgt im Namen von Stadtmobil, die auch<br />

die notwendigen Reparaturkosten gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung trägt, sofern der<br />

Teilnehmer nicht selbst <strong>für</strong> den Schaden haftet.<br />

§ 12 Rückgabe des Fahrzeugs<br />

1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ende der Buchungszeit ordnungsgemäß<br />

zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug im ursprünglichen Zustand<br />

mit m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>em ¼ vollen Tank, mit e<strong>in</strong>gerastetem Lenkradschloss, ordnungsgemäß verschlossen<br />

an se<strong>in</strong>em def<strong>in</strong>ierten Stellplatz abgestellt ist und der Wagenschlüssel am da<strong>für</strong> vorgesehenen Ort<br />

sicher untergebracht ist. Der Fahrzeugschlüssel darf nicht an e<strong>in</strong>en anderen Teilnehmer weitergegeben<br />

werden.<br />

2. Wird e<strong>in</strong> Fahrzeug <strong>in</strong>nen oder außen erheblich verunre<strong>in</strong>igt oder nicht ordnungsgemäß zurückgestellt,<br />

hat der Teilnehmer, der diesen Umstand verschuldet, die Kosten gemäß des tatsächlichen (Re<strong>in</strong>igungs-)<br />

Aufwandes zu entrichten.<br />

§ 13 Versicherungen<br />

1. Alle Fahrzeuge s<strong>in</strong>d haftpflicht-, teil- und vollkaskoversichert.<br />

2. Der Teilnehmer haftet <strong>für</strong> sämtliche Schäden, die während se<strong>in</strong>er Buchungszeit auftreten, soweit er nicht<br />

nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat, begrenzt auf die Höhe der Selbstbeteiligung. Die Höhe<br />

der Selbstbeteiligung und die <strong>in</strong> jedem Schadensfall nur e<strong>in</strong>mal zu erbr<strong>in</strong>gende Höchstsumme s<strong>in</strong>d der<br />

Tarifordnung zu entnehmen. E<strong>in</strong>e <strong>in</strong> diesem Vertrag geregelte weitergehende Haftung bleibt hiervon<br />

unberührt.<br />

3. Versichert s<strong>in</strong>d Unfälle des Fahrzeugs. Als Unfall gilt e<strong>in</strong> unmittelbar von außen plötzlich mit<br />

mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug e<strong>in</strong>wirkendes Ereignis. Nicht als Unfallschäden gelten<br />

<strong>in</strong>sbesondere Schäden aufgrund e<strong>in</strong>es Brems- oder Betriebsvorgangs oder re<strong>in</strong>e Bruchschäden. Dies<br />

gilt beispielsweise bei durch mangelnde Sicherung der Ladung oder Fehlbedienung verursachten<br />

Zuletzt geändert: 30. April 2013 26


Schäden (Getriebeschaden durch Verschalten, Motorschaden durch Falschbetankung etc.) oder<br />

abhanden gekommenen Fahrzeugteilen (Kofferraumabdeckung, K<strong>in</strong>dersitz, Fußmatten, Kopfstützen,<br />

Fahrzeugschlüssel etc.), <strong>für</strong> die der Teilnehmer vollständig e<strong>in</strong>zutreten hat.<br />

§ 14 Haftung von Stadtmobil<br />

Stadtmobil haftet gegenüber dem Teilnehmer im Rahmen der Anmietung und Nutzung e<strong>in</strong>es Fahrzeugs nur <strong>für</strong><br />

Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Stadtmobil oder e<strong>in</strong>em <strong>für</strong> die Abwicklung beauftragten<br />

Dritten verursacht wurden oder <strong>für</strong> die e<strong>in</strong>e Halterhaftung gegeben ist. Für e<strong>in</strong>faches Verschulden haftet<br />

Stadtmobil nur <strong>für</strong> Schäden an Gesundheit oder Leben. Im Übrigen haftet Stadtmobil nicht. Stadtmobil haftet,<br />

außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, <strong>in</strong>sbesondere nicht <strong>für</strong> Schäden, die daraus entstehen, dass e<strong>in</strong><br />

Fahrzeug trotz Buchung nicht zur Verfügung steht.<br />

§ 15 Haftung des Teilnehmers, Vertragsstrafen, Nutzungsausschluss<br />

1. Für die Beschädigung oder den Verlust e<strong>in</strong>es Fahrzeugs oder den Schaden e<strong>in</strong>es anderen haftet der<br />

Teilnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Der Teilnehmer haftet auf vollen Schadensersatz, wenn die Beschädigung oder der Verlust des<br />

Fahrzeugs oder e<strong>in</strong> Schaden anderer dadurch e<strong>in</strong>getreten ist, oder die Feststellung e<strong>in</strong>es Schadenfalls<br />

vereitelt oder erschwert wird, weil der Teilnehmer oder Dritte, <strong>für</strong> die er e<strong>in</strong>zustehen hat, vorsätzlich<br />

gegen se<strong>in</strong>e Pflichten aus diesem Vertrag oder die Allgeme<strong>in</strong>en Bed<strong>in</strong>gungen <strong>für</strong> die<br />

Kraftfahrtversicherung (AKB) verstoßen hat. Im Fall e<strong>in</strong>er grob fahrlässigen Pflichtverletzung haftet der<br />

Teilnehmer <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis. Außer bei Arglist<br />

besteht abweichend hiervon ke<strong>in</strong>e Haftung, soweit die Verletzung weder <strong>für</strong> den E<strong>in</strong>tritt oder die<br />

Feststellung des Schadensfalls noch <strong>für</strong> die Feststellung oder den Umfang der Schadensleistung<br />

ursächlich ist. Die Haftung erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie zum Beispiel<br />

Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertm<strong>in</strong>derung, Mietausfallkosten, Höherstufung der<br />

Versicherungsprämien, Schadenrückkäufe an den Versicherer zur Vermeidung von Prämienerhöhungen<br />

oder zusätzliche Verwaltungskosten.<br />

2. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung e<strong>in</strong>er Vertragsstrafe, wenn er e<strong>in</strong> Fahrzeug ohne Buchung<br />

nutzt (§ 6 Abs. 2) oder e<strong>in</strong> Fahrzeug e<strong>in</strong>em Nichtfahrberechtigten überlässt (§ 8). Falls neben der<br />

Vertragsstrafe auch e<strong>in</strong> zu ersetzender Schaden entsteht, wird die Vertragsstrafe auf die<br />

Schadenersatzforderung angerechnet.<br />

3. Bei erheblichen Vertragsverletzungen kann <strong>stadtmobil</strong> – nach vorheriger Abmahnung – mit sofortiger<br />

Wirkung den Teilnehmer von der Fahrzeugnutzung vorübergehend ausschließen und die Zugangsmittel<br />

sperren, sofern der Teilnehmer – trotz vorheriger Abmahnung – se<strong>in</strong> vertragswidriges Verhalten fortsetzt<br />

oder wiederholt.<br />

§ 16 Entgelt, E<strong>in</strong>zugsermächtigung, Zahlungsverzug<br />

1. Die Höhe der Fahrtkosten, Monatsbeiträge und weiteren Entgelte ergibt sich aus der Tarifordnung, die<br />

jedem Teilnehmer ausgehändigt wird. Wenn e<strong>in</strong> Teilnehmer e<strong>in</strong>e dort aufgeführte Leistung <strong>in</strong> Anspruch<br />

nimmt und dabei ke<strong>in</strong>e abweichende Vere<strong>in</strong>barung getroffen wurde, gilt die zu diesem Zeitpunkt<br />

ausgehändigte Tarifordnung. Für die Vergütung der dar<strong>in</strong> nicht aufgeführten Leistungen, die <strong>in</strong> Auftrag<br />

des Teilnehmers oder dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen<br />

zu urteilen, nur gegen e<strong>in</strong>e Vergütung zu erwarten s<strong>in</strong>d, gelten, soweit ke<strong>in</strong>e andere Vere<strong>in</strong>barung<br />

getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften.<br />

2. Die Änderung der Fahrtkosten erfolgt aufgrund des Nutzungsvertrages mit dem Teilnehmer. Stadtmobil<br />

wird dem Teilnehmer die Änderungen der Fahrtkosten mitteilen. Bei e<strong>in</strong>er Erhöhung kann der<br />

Teilnehmer, sofern nichts anderes vere<strong>in</strong>bart ist, den Nutzungsvertrag <strong>in</strong>nerhalb von sechs Wochen<br />

nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird<br />

ihn Stadtmobil <strong>in</strong> ihrem Angebot besonders h<strong>in</strong>weisen. Kündigt der Teilnehmer, wird das geänderte<br />

Entgelt <strong>für</strong> die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt.<br />

3. Änderungen der Entgelte <strong>für</strong> solche Leistungen, die vom Teilnehmer im Rahmen der<br />

Zuletzt geändert: 30. April 2013 27


Geschäftsbeziehung typischerweise dauerhaft <strong>in</strong> Anspruch genommen werden (z.B. Monatsbeiträge,<br />

Senkung der Selbstbeteiligung im Schadensfall) werden dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor<br />

dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens <strong>in</strong> Textform angeboten. Die Zustimmung des<br />

Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er se<strong>in</strong>e Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des<br />

Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn Stadtmobil<br />

<strong>in</strong> ihrem Angebot besonders h<strong>in</strong>weisen. Werden dem Teilnehmer die Änderungen angeboten, kann er<br />

den von der Änderung betroffenen Vertrag auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses<br />

Kündigungsrecht wird ihn Stadtmobil <strong>in</strong> ihrem Angebot besonders h<strong>in</strong>weisen. Kündigt der Teilnehmer,<br />

wird das geänderte Entgelt <strong>für</strong> die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt.<br />

4. Der Teilnehmer erteilt Stadtmobil e<strong>in</strong>e Ermächtigung zum E<strong>in</strong>zug aller mit dem Rahmennutzungsvertrag<br />

zusammenhängenden fälligen Beträge von se<strong>in</strong>em Konto. Zwischen dem Tag des Zugangs der<br />

Rechnung und dem E<strong>in</strong>zug des Rechnungsbetrages liegt e<strong>in</strong>e Frist von fünf Werktagen, während derer<br />

der Teilnehmer berechtigt ist, die Begründetheit des Rechnungsbetrages zu überprüfen. Wird der<br />

e<strong>in</strong>gezogene Betrag von der Bank zurück belastet und hat der Teilnehmer diesen Umstand zu vertreten,<br />

bezahlt er die Bankkosten.<br />

5. Bei Zahlungsverzug ist Stadtmobil berechtigt, Mahnkosten und Verzugsz<strong>in</strong>sen nach gesetzlichen<br />

Regelungen zu erheben.<br />

§ 17 Kündigung, Beendigung des Vertrags<br />

1. Der Rahmennutzungsvertrag kann vom Teilnehmer als auch von Stadtmobil mit e<strong>in</strong>er Frist von sechs<br />

Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.<br />

2. Unberührt hiervon bleibt das Recht von Stadtmobil, den Rahmennutzungsvertrag aus wichtigem Grund<br />

außerordentlich und fristlos ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Dieses Recht besteht bei<br />

erheblichen Verstößen gegen Vertragsbed<strong>in</strong>gungen, <strong>in</strong>sbesondere mit Unfallfolgen, oder <strong>in</strong> Form<br />

vertragswidrigen Gebrauchs e<strong>in</strong>es Fahrzeugs durch den Teilnehmer oder e<strong>in</strong>en Dritten, <strong>für</strong> den der<br />

Teilnehmer e<strong>in</strong>zustehen hat.<br />

3. Zum Ende des Rahmennutzungsvertrags s<strong>in</strong>d die Zugangsmittel und alle sonstigen Gegenstände und<br />

Hilfsmittel, die der Teilnehmer im Rahmen des Rahmennutzungsvertrags erhalten hat, unbeschädigt<br />

zurückzugeben.<br />

4. Die Kaution nach § 4 wird nach Erstellung der letzten Rechnung und nach Begleichung aller<br />

Forderungen, die Stadtmobil gegen den Teilnehmer aus dem Rahmennutzungsvertrag zustehen,<br />

spätestens aber sechs Wochen nach Vertragsende, bzw. nach Rückgabe der Zugangsmittel von<br />

Stadtmobil zurückerstattet. Stadtmobil ist berechtigt, Forderungen gegen den Teilnehmer aus dem<br />

Rahmennutzungsvertrag mit der Forderung des Teilnehmers auf Rückzahlung der Kaution zu<br />

verrechnen oder von ihrem Zurückbehaltungsrecht bis zur Erfüllung der Forderungen aus Abs. 3<br />

Gebrauch zu machen.<br />

5. Kündigt e<strong>in</strong> Mitglied e<strong>in</strong>er Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaft nach § 2, so berührt dies nicht die Gültigkeit der<br />

Rahmennutzungsverträge der restlichen Mitglieder der Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaft.<br />

§ 18 Dienstleistungen Dritter, Quernutzung<br />

1. Stadtmobil kann Dritte mit Aufgaben beauftragen, die sich aus dem Rahmennutzungsvertrag ergeben.<br />

Solche Aufgaben können se<strong>in</strong>: das Buchen der Fahrzeuge (Buchungszentrale), das Bereitstellen von<br />

Fahrzeugen, die Mitgliederverwaltung, die Abrechnung der Fahrten des Teilnehmers und die<br />

Rechnungserstellung. Näheres ist dem <strong>CarShar<strong>in</strong>g</strong>-<strong>Handbuch</strong> zu entnehmen. Wird die<br />

Rechnungserstellung an e<strong>in</strong>en Dritten vergeben, kann Stadtmobil den Dritten beauftragen, dem<br />

Teilnehmer die Rechnung im eigenen Namen auszustellen und - falls e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>zugsermächtigung erteilt<br />

wurde - vom Konto des Teilnehmers abzubuchen. Zahlungen an den Dritten erfolgen dann mit<br />

befreiender Wirkung <strong>für</strong> den Teilnehmer Stadtmobil gegenüber.<br />

2. Der Teilnehmer kann Stadtmobil beauftragen, auf Rechnung des Teilnehmers Fahrzeuge von anderen<br />

<strong>CarShar<strong>in</strong>g</strong>-Anbietern zu buchen (Quernutzung). Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den Preisen und<br />

Bed<strong>in</strong>gungen des jeweiligen <strong>CarShar<strong>in</strong>g</strong>-Anbieters, die bei Stadtmobil e<strong>in</strong>gesehen werden können.<br />

Zuletzt geändert: 30. April 2013 28


Stadtmobil kann den <strong>CarShar<strong>in</strong>g</strong>-Anbieter beauftragen, die Kosten der Quernutzung im eigenen Namen<br />

dem Teilnehmer <strong>in</strong> Rechnung zu stellen und - falls e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>zugsermächtigung erteilt wurde - vom Konto<br />

des Teilnehmers abzubuchen. Ansonsten werden die Kosten der Quernutzung durch Stadtmobil<br />

abgerechnet. Der Teilnehmer stellt Stadtmobil von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die sich aus e<strong>in</strong>er<br />

Quernutzung ergeben, sofern sie nicht von Stadtmobil verursacht wurden.<br />

3. Der Teilnehmer kann auf eigenen Namen und eigene Rechnung bargeldlose Dienstleistungen von<br />

Dritten <strong>in</strong> Anspruch nehmen, die im <strong>CarShar<strong>in</strong>g</strong>-<strong>Handbuch</strong> genannt s<strong>in</strong>d. Die Leistungen werden durch<br />

Stadtmobil <strong>in</strong> Rechnung gestellt. Stadtmobil übernimmt ke<strong>in</strong>e Gewährleistung oder Haftung <strong>für</strong> die<br />

Leistungen des Dritten, es sei denn der Schaden sei durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von<br />

Stadtmobil entstanden oder betrifft verschuldete Schäden an der Gesundheit oder Leben des<br />

Teilnehmers. Reklamationen s<strong>in</strong>d direkt an den Dritten zu richten.<br />

§ 19 Änderung der AGB<br />

Änderungen dieser Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen werden dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor dem<br />

vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens <strong>in</strong> Textform angeboten. Die Zustimmung des Teilnehmers gilt<br />

als erteilt, wenn er se<strong>in</strong>e Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der<br />

Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn Stadtmobil <strong>in</strong> ihrem Angebot besonders<br />

h<strong>in</strong>weisen.<br />

§ 20 Datenschutz<br />

1. Der Teilnehmer erklärt sich damit e<strong>in</strong>verstanden, dass se<strong>in</strong>e Daten zur Durchführung des<br />

Rahmennutzungsvertrags elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.<br />

2. Stadtmobil darf personenbezogene Daten im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes an Ordnungs-<br />

und Strafverfolgungsbehörden weitergeben.<br />

3. Falls Stadtmobil oder der Teilnehmer Leistungen von Dritten nach § 18 dieser AGB <strong>in</strong> Anspruch nimmt,<br />

ist Stadtmobil berechtigt, an den Dritten zur Erledigung se<strong>in</strong>er Aufgaben notwendige personenbezogene<br />

Daten des Teilnehmers weiterzugeben. Die schutzwürdigen Belange des Teilnehmers dürfen dadurch<br />

nicht bee<strong>in</strong>trächtigt werden.<br />

4. Ansonsten ist Stadtmobil nicht befugt, personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben oder zu<br />

§ 21 Schufa<br />

veröffentlichen. E<strong>in</strong>e Weitergabe <strong>in</strong> anonymisierter Form <strong>für</strong> wissenschaftliche Zwecke ist gestattet.<br />

Stadtmobil behält sich vor, der SCHUFA GmbH Daten über Aufnahme und Beendigung des<br />

Rahmennutzungsvertrags zu übermitteln und von der SCHUFA GmbH bzw. e<strong>in</strong>er sonstigen<br />

Wirtschaftsauskunftsdatei Auskünfte über den Teilnehmer zu erhalten. Unabhängig davon wird Stadtmobil der<br />

Schufa auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem<br />

Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.<br />

§ 22 Gerichtsstand<br />

1. Die Geschäftsverb<strong>in</strong>dung unterliegt deutschem Recht.<br />

2. Ist der Teilnehmer e<strong>in</strong> Kaufmann, der nicht zu den M<strong>in</strong>derkaufleuten gehört, und ist die streitige<br />

Geschäftsbeziehung dem Betriebe se<strong>in</strong>es Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann Stadtmobil diesen<br />

Teilnehmer an dem <strong>für</strong> den Sitz von Stadtmobil zuständigen Gericht oder bei e<strong>in</strong>em anderen<br />

zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e juristische Person des öffentlichen Rechts und <strong>für</strong><br />

öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Stadtmobil kann von diesem Teilnehmer nur an dem <strong>für</strong> den Sitz<br />

Zuletzt geändert: 30. April 2013 29


§ 23 Gültigkeit<br />

von Stadtmobil zuständigen Gericht verklagt werden.<br />

1. Sollten e<strong>in</strong>zelne Bestimmungen der Vertragsbed<strong>in</strong>gungen (AGB, <strong>Handbuch</strong>, Tarifordnung,<br />

Versicherungsbed<strong>in</strong>gungen) unwirksam se<strong>in</strong>, so berührt dies die Gültigkeit im Übrigen nicht.<br />

2. Sonstige oder ergänzende Vere<strong>in</strong>barungen zwischen Teilnehmer und Stadtmobil s<strong>in</strong>d nur gültig, wenn<br />

sie schriftlich vere<strong>in</strong>bart wurden.<br />

Zuletzt geändert: 30. April 2013 30


Telefonnummern und Adressen<br />

1 Telefonnummern<br />

1.1 Buchen<br />

Buchungszentrale 030 – 69 20 67 512 Rund um die Uhr<br />

<strong>stadtmobil</strong>-Büro 030 – 69 20 67 510<br />

1.2 <strong>stadtmobil</strong>-Büro<br />

Telefon 030 – 69 20 67 510<br />

Fax 030 – 69 20 67 519<br />

2 Postadresse<br />

Stadtmobil Berl<strong>in</strong> GmbH<br />

Hagenauer Straße 14<br />

10435 Berl<strong>in</strong><br />

3 Öffnungszeiten Büro<br />

Dienstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

Donnerstag 14:00 Uhr bis 19 Uhr<br />

3.1 Servicebüro im Kopfbahnhof<br />

nur zuständig <strong>für</strong> Vertragsabschlüsse<br />

Montag bis Freitag 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr<br />

Samstags 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr<br />

4 Internetadressen<br />

Onl<strong>in</strong>e-Buchung: https://berl<strong>in</strong>.<strong>stadtmobil</strong>.de<br />

E-Mail-Adresse: berl<strong>in</strong>@<strong>stadtmobil</strong>.de<br />

Web-App: https://mobil.<strong>stadtmobil</strong>.de<br />

5 Bankverb<strong>in</strong>dung<br />

Commerzbank Berl<strong>in</strong>, BLZ: 100 400 00, Konto: 51 49 49 700<br />

IBAN: DE34 1004 0000 0514 9497 00, BIC: COBADEFFXXX<br />

Montag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr<br />

außerhalb der Öffnungszeiten bitte<br />

Buchungszentrale anrufen oder Nachricht<br />

h<strong>in</strong>terlassen<br />

Zuletzt geändert: 30. April 2013 31


E Index<br />

AGB......................................................24<br />

Aral-Card..............................................11<br />

Auslandsfahrt.......................................15<br />

Babyschale...........................................16<br />

Bankverb<strong>in</strong>dung...................................31<br />

Betriebsflüssigkeiten............................9<br />

Bordbuch..............................................8<br />

Buchen.................................................5<br />

Buchungszeitraum................................6<br />

Buchungszentrale.................................5<br />

Dachquerträger....................................17<br />

E<strong>in</strong>lage.................................................18<br />

Fahrdaten.............................................13<br />

Fahrradträger.......................................17<br />

Fahrzeugsche<strong>in</strong>....................................8<br />

Fremdwährung.....................................12<br />

Gebühren.............................................20<br />

Geheimzahl von Tankkarte...................11<br />

Gutschriften..........................................21<br />

Internetadressen..................................31<br />

Kilometertarif........................................19, 20<br />

K<strong>in</strong>dersitze............................................16<br />

Kraftstoff sparen...................................10<br />

Navigationsgerät, mobiles....................17<br />

Notfall...................................................31<br />

Novofleet-Card.....................................11<br />

Nutzungsregeln....................................9<br />

Nutzungstarife......................................19<br />

Öffnungszeiten.....................................31<br />

Öl nachfüllen........................................12<br />

Panne...................................................12<br />

Polizei...................................................13<br />

Postadresse.........................................31<br />

Quernutzung.........................................14<br />

Quernutzungstarif.................................20<br />

Rauchen...............................................9<br />

Reifendruck..........................................9<br />

Römer-Kid............................................16<br />

Schäden...............................................7<br />

Schneeketten.......................................17<br />

Stornierungen.......................................6<br />

Stornierungsgebühren..........................21<br />

Strafzettel.............................................20<br />

Tanken.................................................11<br />

Tankkarte.............................................11<br />

Tankquittung.........................................11<br />

Tarife....................................................<br />

Aufnahmetarife.......................................18<br />

Firmen und Vere<strong>in</strong>e................................18<br />

Teilnahmebeitrag..................................18<br />

Telefonkennwort...................................6<br />

Telefonnummern..................................5, 31<br />

Unfall....................................................13<br />

Unfallbericht.........................................13<br />

Verkehrssicherheit................................7<br />

Verlängerungen....................................6<br />

Verlust der Zugangskarte.....................20<br />

Verschmutzung....................................20<br />

Versicherungsschutz............................13<br />

Versicherungsselbstbeteiligung............22<br />

Zeittarif.................................................19, 20<br />

Zubehör................................................16<br />

Zuletzt geändert: 30. April 2013 32

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