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Umstellung des Konzernabschlusses auf IFRS (Teil I) - BW PARTNER

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Wulf, Klein, Azaiz: <strong>Umstellung</strong> <strong>des</strong> <strong>Konzernabschlusses</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> (<strong>Teil</strong> I) DStR 2005 Heft 6 260<br />

<strong>Umstellung</strong> <strong>des</strong> <strong>Konzernabschlusses</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> (<strong>Teil</strong> I)<br />

Von Martin Wulf, Michael Klein und Karim Azaiz,alle Stuttgart *<br />

In diesem Heft:<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

6.<br />

Gesetzlicher Stand und aktuelle Vorschriften<br />

Wahlrecht für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen<br />

Adressaten von Konzernabschlüssen<br />

Auswirkungen der <strong>IFRS</strong>-<strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> die interne Rechnungslegung<br />

Die einzelnen Vorschriften der International Financial Reporting Standards<br />

Im nächsten Heft:<br />

7.<br />

7.1<br />

7.2<br />

7.3<br />

7.4<br />

7.5<br />

7.6<br />

7.7<br />

8.<br />

9.<br />

10.<br />

11.<br />

Vereinfachungen zur Aufstellung der <strong>IFRS</strong>-Eröffnungsbilanz nach <strong>IFRS</strong> 1<br />

Phasen in der <strong>Umstellung</strong> von HGB <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong><br />

Analyse der Ist -Situation<br />

Analyse der Soll-Situation - wesentliche Unterschiede zwischen HGB und <strong>IFRS</strong><br />

Komponenten eines <strong>IFRS</strong>-Abschlusses<br />

Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren<br />

Planung <strong>des</strong> <strong>Umstellung</strong>svorgehens<br />

<strong>Umstellung</strong>, Erstellung und Prüfung <strong>des</strong> ersten <strong>IFRS</strong>-<strong>Konzernabschlusses</strong><br />

Vorbereitung der Mitarbeiter <strong>auf</strong> die Bilanzierung nach <strong>IFRS</strong><br />

Ziele und Risiken einer <strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong><br />

EDV-technische Problemstellungen und deren Lösungen<br />

Geplante Vereinfachungsregelungen für kleine und mittelgroße Unternehmen<br />

Zusammenfassung<br />

Zukünftig wird in Deutschland die Verpflichtung zur Aufstellung von Konzernabschlüssen und<br />

<strong>IFRS</strong> erheblich ausgeweitet. Gleichzeitig wird allen nicht zur Aufstellung von <strong>IFRS</strong>-<br />

Konzernabschlüssen verpflichteten Unternehmen ein Wahlrecht zur befreienden<br />

Berichterstattung nach <strong>IFRS</strong> im Konzernabschluss eingeräumt. Vor diesem Hintergrund werden


zahlreiche Unternehmen in Deutschland ihre Konzernabschlüsse <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> umstellen. Dieser<br />

Beitrag soll allen Unternehmen eine praktische Hilfestellung bieten, die ihre Konzernabschlüsse<br />

<strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> umstellen oder eine solche <strong>Umstellung</strong> in Erwägung ziehen.<br />

1. Gesetzlicher Stand und aktuelle Vorschriften<br />

In der Europäischen Union sind kapitalmarktorientierte Gesellschaften verpflichtet, für<br />

Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. 12. 2004 beginnen, ihre Konzernabschlüsse nach den International<br />

Financial Reporting Standards (<strong>IFRS</strong>) <strong>auf</strong>zustellen 1. Soweit europäische Unternehmen in den USA bei<br />

der amerikanischen Börsen<strong>auf</strong>sichtsbehörde Securities Exchange Commission (SEC) registriert sind<br />

und bisher einen Konzernabschluss gemäß den US-amerikanischen Generally Accepted Accounting<br />

Principles (US-GAAP) <strong>auf</strong>gestellt haben, gilt für diese Unternehmen eine verlängerte Übergangsfrist<br />

bis 2007.<br />

Seit 1996 ist es kapitalmarktorientierten Unternehmen in Deutschland über § 292a HGB möglich, bei<br />

Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Konzernabschlüsse nach international anerkannten<br />

Rechnungslegungsgrundsätzen <strong>auf</strong>zustellen. Als international anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze<br />

gelten die <strong>IFRS</strong> und die US-GAAP. Die Öffnung <strong>des</strong> deutschen Handelsgesetzbuchs für internationale<br />

Bilanzierung über § 292a HGB wurde durch den deutschen Gesetzgeber bis zum 31. 12. 2004 befristet.<br />

§ 292a HGB tritt somit, wie 1996 für diese Übergangsregelung vorgesehen, zum 31. 12. 2004 außer<br />

Kraft. § 292a HGB ist letztmals <strong>auf</strong> Geschäftsjahre anzuwenden, die spätestens am 31. 12. 2004 enden.<br />

Am 10. 12. 2004 ist das Bilanzrechtsreformgesetz in Kraft getreten 2. Die neuen Regelungen gelten,<br />

soweit sie sich <strong>auf</strong> die Bilanzierung nach <strong>IFRS</strong> beziehen, für alle Wirtschaftsjahre, die am oder nach<br />

dem 1. 1. 2005 beginnen. Im Rahmen <strong>des</strong> BilReG wird in das Handelsgesetzbuch ein neuer § 315a<br />

HGB eingefügt. Danach sind kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland verpflichtet, einen<br />

Konzernabschluss nach <strong>IFRS</strong> <strong>auf</strong>zustellen 3. Entsprechen<strong>des</strong> gilt für Unternehmen, die für den<br />

jeweiligen Bilanzstichtag die Zulassung eines Wertpapiers 4 zum Handel an einem organisierten 5 Markt<br />

im Inland beantragt haben 6. Für kapitalmarktorientierte Unternehmen, die lediglich Schuldtitel zum<br />

Handel in einem geregelten Markt eines Mitgliedstaats der Europäischen Union zugelassen haben, gilt<br />

die Verpflichtung erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. 12. 2006 beginnen (Art. 57 Abs. 1<br />

BilReG). Gleiches gilt für Unternehmen, von denen Wertpapiere zum öffentlichen Handel in einem<br />

Drittstaat zugelassen sind und die zu diesem Zweck seit dem Geschäftsjahr, das vor dem 11. 9. 2002<br />

begann, international anerkannte Rechnungslegungsstandards verwenden (Art. 57 Abs. 2 BilReG).<br />

Für Konzernabschlüsse nicht kapitalmarktorientierter Gesellschaften hat die Europäische Union (EU)<br />

den EU-Mitgliedstaaten, ebenso wie für Einzelabschlüsse, für die Bilanzierung nach <strong>IFRS</strong> ein<br />

Wahlrecht eingeräumt. Vom deutschen Gesetzgeber wird dieses Mitgliedstaatenwahlrecht für<br />

Konzernabschlüsse nicht kapitalmarktorientierter Gesellschaften an die Unternehmen weitergegeben 7.<br />

Danach dürfen in Deutschland nicht kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen einen<br />

Konzernabschluss wahlweise nach <strong>IFRS</strong> oder HGB <strong>auf</strong>stellen.<br />

Wulf, Klein, Azaiz: <strong>Umstellung</strong> <strong>des</strong> <strong>Konzernabschlusses</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> (<strong>Teil</strong> I) DStR 2005 Heft 6 261<br />

Einzelabschlüsse sind in Deutschland dagegen weiterhin zwingend nach den Vorschriften <strong>des</strong> HGB<br />

<strong>auf</strong>zustellen. Der Gesetzgeber hat das Mitgliedstaatenwahlrecht für Einzelabschlüsse damit nicht an die<br />

Unternehmen weitergegeben. Auf Einzelabschlussebene kann ein Jahresabschluss nach <strong>IFRS</strong> nur für<br />

Offenlegungszwecke, und das auch nur beschränkt <strong>auf</strong> große Kapitalgesellschaften (i. S. von § 267<br />

Abs. 3 HGB) erstellt werden. Demnach kann bei der Offenlegung von großen Kapitalgesellschaften im<br />

Bun<strong>des</strong>anzeiger an die Stelle <strong>des</strong> Jahresabschlusses ein Einzelabschluss treten, der nach den<br />

internationalen Rechnungslegungsstandards <strong>auf</strong>gestellt worden ist 8. Voraussetzung für die befreiende<br />

Offenlegung eines nach <strong>IFRS</strong> <strong>auf</strong>gestellten Einzelabschlusses ist, dass Unternehmen, die für Zwecke<br />

der Offenlegung von diesem Wahlrecht Gebrauch machten, alle Regelungen der <strong>IFRS</strong> vollständig<br />

befolgen. Weitere Voraussetzung für die befreiende Wirkung der Offenlegung <strong>des</strong> nach <strong>IFRS</strong><br />

<strong>auf</strong>gestellten Einzelabschlusses ist, dass der offengelegte Bestätigungsvermerk <strong>des</strong> Abschlussprüfers


(oder der Vermerk über <strong>des</strong>sen Versagung) sich <strong>auf</strong> den <strong>IFRS</strong>-Einzelabschluss bezieht. Weiter müssen<br />

der Vorschlag und gegebenenfalls der Beschluss über die Verwendung <strong>des</strong> Ergebnisses unter Angabe<br />

<strong>des</strong> nach den Bilanzierungsvorschriften nach HGB ermittelten Jahresüberschusses oder<br />

Jahresfehlbetrags in die Offenlegung einbezogen werden. Grundlage für die Gewinnverwendung ist<br />

auch bei Offenlegung eines Einzelabschlusses nach <strong>IFRS</strong> der nach HGB <strong>auf</strong>gestellte Jahresabschluss.<br />

Zusätzlich ist der nach HGB <strong>auf</strong>gestellte Jahresabschluss mit dem dazu erteilten Bestätigungsvermerk<br />

oder dem Vermerk über <strong>des</strong>sen Versagung beim Handelsregister einzureichen. Die Offenlegung <strong>des</strong><br />

<strong>IFRS</strong> -Einzelabschlusses ist somit <strong>auf</strong> die Bekanntgabe der Abschlüsse großer Kapitalgesellschaften im<br />

Bun<strong>des</strong>anzeiger beschränkt (durch das BilReG neu eingef ügter § 325 Abs. 2b HGB).<br />

Durch die Verordnung der Europäischen Union und deren Umsetzung in deutsches Recht im Rahmen<br />

<strong>des</strong> BilReG sind kapitalmarktorientierte Gesellschaften in Deutschland verpflichtet, für<br />

Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. 12. 2004 beginnen, ihre Konzernabschlüsse nach <strong>IFRS</strong> <strong>auf</strong>zustellen.<br />

Für kapitalmarktorientierte Unternehmen, die lediglich Schuldtitel zum Handel in einem geregelten<br />

Markt eines Mitgliedstaates der Europäischen Union zugelassen haben, gilt die Verpflichtung erst für<br />

Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. 12. 2006 beginnen (Art. 57 Abs. 1 BilReG). Vor diesem rechtlichen<br />

Hintergrund steht gegenwärtig bei allen kapitalmarktorientierten Unternehmen die zwingende<br />

<strong>Umstellung</strong> von Konzernabschlüssen <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> an. Zusätzlich überlegen sich viele nicht<br />

kapitalmarktorientierte Unternehmen, ob sie das Wahlrecht zur Aufstellung eines <strong>Konzernabschlusses</strong><br />

nach <strong>IFRS</strong> aus üben sollen.<br />

2. Wahlrecht für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen<br />

Mittelständische Unternehmen sind in Deutschland meist nicht kapitalmarktorientiert. Für diese<br />

mittelst ändischen Unternehmen besteht für Geschäftsjahre, die nach dem 31. 12. 2004 beginnen, ein<br />

Wahlrecht, Konzernabschlüsse nach <strong>IFRS</strong> oder nach HGB <strong>auf</strong>zustellen. Daher stellt sich für viele<br />

mittelst ändische Unternehmen gegenwärtig die Frage, ob sie ihre Konzernbilanzierung freiwillig <strong>auf</strong><br />

<strong>IFRS</strong> umstellen sollen. Die <strong>Umstellung</strong> der Konzernrechnungslegung und die Aufstellung von<br />

Konzernabschlüssen nach <strong>IFRS</strong> verursacht einen erheblichen Aufwand und nicht unwesentliche<br />

Kosten. Grundsätzlich kann die Entscheidung für die freiwillige <strong>Umstellung</strong> <strong>des</strong> <strong>Konzernabschlusses</strong><br />

<strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> betriebswirtschaftlich als Investitionsentscheidung gesehen werden. Unternehmen sollten sich<br />

daher vor der Investition in eine <strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> die Frage stellen, ob diese Entscheidung<br />

betriebswirtschaftlich sinnvoll ist.<br />

Der aus der <strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> resultierende Arbeits<strong>auf</strong>wand kann in den meisten Fällen nicht in<br />

vollem Umfang von den im Unternehmen vorhandenen Mitarbeitern abgedeckt werden. Daher greifen<br />

Unternehmen bei der Aufstellung <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> meist <strong>auf</strong> externe Berater zurück, die eine <strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong><br />

<strong>IFRS</strong> schon bei anderen Unternehmen durchgeführt haben und eine effiziente und effektive <strong>Umstellung</strong><br />

ermöglichen. Oftmals resultieren aus der <strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> auch erhebliche Kosten aus<br />

notwendigen Investitionen in EDV-Systeme. Neben den einmalig bei der <strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong><br />

anfallenden Kosten kann auch die Erstellung von <strong>IFRS</strong> -Folgeabschlüssen im Vergleich zu einem HGB-<br />

Konzernabschluss höhere Aufwendungen verursachen. Vor allem die umfangreichen Anhangangaben<br />

bedeuten auch in Folgejahren einen nicht zu unterschätzenden Aufwand, der mit der Erstellung eines<br />

Konzernanhangs nach HGB nicht zu vergleichen ist.<br />

Im Gegensatz zu HGB waren die <strong>IFRS</strong> in den letzten Jahren sehr dynamisch und von zahlreichen<br />

Anpassungen und Erweiterungen geprägt. Es ist zu erwarten, dass sich die <strong>IFRS</strong> auch in den nächsten<br />

Jahren in erheblichem Umfang weiterentwickeln werden. Daher muss bei einer Bilanzierung nach <strong>IFRS</strong><br />

mit Folgekosten aus der Identifizierung von Änderungen und deren Umsetzung im <strong>IFRS</strong> -<br />

Konzernabschluss gerechnet werden. Nach <strong>IFRS</strong> bilanzierende Unternehmen werden daher auch über<br />

den Zeitraum der <strong>Umstellung</strong> der Rechnungslegung hinaus oftmals <strong>auf</strong> externe Berater angewiesen<br />

sein, um die praktische Umsetzung neuer Regelungen im Unternehmen zu unterst ützen. Die mit der<br />

<strong>IFRS</strong> -Bilanzierung befassten Mitarbeiter müssen durch Zugang zu <strong>IFRS</strong> -Unterlagen und fortl<strong>auf</strong>ende<br />

Schulungen über aktuelle Änderungen in den <strong>IFRS</strong> informiert werden.


Konzernabschlüsse erf üllen grundsätzlich ausschließlich Informationszwecke. Eine <strong>Umstellung</strong> der<br />

Konzernrechnungslegung <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> ist daher nur dann sinnvoll, wenn das Ziel der Information der<br />

Adressaten von <strong>IFRS</strong>-Konzernabschlüssen besser erreicht wird und der Mehrwert aus einer<br />

verbesserten Information die Kosten aus der <strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> und den eventuell höheren<br />

Folgekosten aus der Konzernbilanzierung nach <strong>IFRS</strong> übersteigt.<br />

3. Adressaten von Konzernabschlüssen<br />

Adressaten von Konzernabschlüssen sind neben Anteilseignern und Fremdkapitalgebern auch Kunden,<br />

Lieferanten, Geschäftsführung und Mitarbeiter. Somit stellt sich die Frage, inwieweit ein Unternehmen<br />

von einem Konzernabschluss nach <strong>IFRS</strong> profitieren kann. Im Folgenden werden Vor- und Nachteile<br />

erörtert, die aus einer <strong>Umstellung</strong> der Konzernbilanzierung <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> resultieren<br />

3.1 Anteilseigner<br />

Nach <strong>IFRS</strong> <strong>auf</strong>gestellte Konzernabschlüsse übertreffen den Informationsgehalt eines nach HGB<br />

<strong>auf</strong>gestellten <strong>Konzernabschlusses</strong>. Oberstes Ziel der Bilanzierung nach <strong>IFRS</strong> ist die Vermittlung eines<br />

True and Fair View, also eines Einblicks in die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse <strong>des</strong><br />

Unternehmens. Dies soll durch eine periodengerechte Gewinnermittlung erreicht<br />

Wulf, Klein, Azaiz: <strong>Umstellung</strong> <strong>des</strong> <strong>Konzernabschlusses</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> (<strong>Teil</strong> I) DStR 2005 Heft 6 262<br />

werden. Durch eine Bewertung zu Marktwerten (fair value) wird versucht, die Bildung stiller Reserven<br />

zu verhindern.<br />

Oberstes Ziel der Bilanzierung nach HGB ist dagegen der Gläubigerschutz und die Ermittlung <strong>des</strong><br />

ausschüttbaren Gewinns. Über das steuerliche Maßgeblichkeitsprinzip beeinflusst in der Praxis eine<br />

steuerpolitisch motivierte Bilanzpolitik in wesentlichem Umfang die Bilanzierung nach HGB. In der<br />

Folge steht im Mittelpunkt der Bilanzierung nach HGB die Bilanz und die Bildung stiller Reserven.<br />

Anteilseigner erhalten sowohl in wirtschaftlich für das Unternehmen guten wie auch schlechten Zeiten<br />

kein tatsächliches Bild der Lage der Gesellschaft. In guten Zeiten werden stille Reserven gebildet und<br />

das Ergebnis der Gesellschaft zu schlecht dargestellt. In schlechten Zeiten werden stille Reserven<br />

<strong>auf</strong>gelöst, was ein zu positives Ergebnis zur Folge hat. Das eigentliche Ziel der Information wird von<br />

Konzernabschlüssen nach HGB nur unzureichend erfüllt. Betriebswirtschaftliche Entscheidungen<br />

können <strong>auf</strong> Basis von HGB-Konzernabschlüssen nur unzureichend gefällt werden. Entsprechend haben<br />

sich in Deutschland auch externe und interne Rechnungslegung organisatorisch immer mehr<br />

auseinander entwickelt. Anteilseigner an Unternehmen, die Konzernabschlüsse nach HGB <strong>auf</strong>stellen,<br />

informieren sich daher über die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens nicht über den HGB-<br />

Konzernabschluss. Die Information von Anteilseignern erfolgt in Deutschland in erheblichem Umfang<br />

über Aufsichtsgremien oder eine zus ätzliche Berichterstattung <strong>auf</strong> Basis der internen Rechnungslegung.<br />

Die untergeordnete Bedeutung der HGB-Konzernabschlüsse lässt sich in der Praxis in Deutschland<br />

auch daran erkennen, dass diese oftmals mit erheblicher zeitlicher Verzögerung <strong>auf</strong>gestellt werden 9 und<br />

damit in der Praxis als gesetzliche „Pflichtübung“ und nicht als Instrument zur zeitnahen Information<br />

verstanden werden.<br />

Konzernabschlüsse sind nicht Grundlage für Gewinnverwendungsbeschlüsse. Sie können unabhängig<br />

von steuerpolitischen Überlegungen <strong>auf</strong>gestellt werden. Bewertungswahlrechte können im HGB -<br />

Konzernabschluss zwar grundsätzlich unabhängig von den HGB-Einzelabschlüssen ausgeübt werden<br />

10, so dass nach HGB <strong>auf</strong>gestellte Einzelabschlüsse nicht zwangsläufig in die HGB-<br />

Konzernabschlüsse eingehen. In der Praxis wirkt sich in Deutschland die steuerpolitisch motivierte<br />

Bilanzierung über die einbezogenen HGB-Einzelabschlüsse dennoch oftmals direkt <strong>auf</strong> die HGB-<br />

Konzernbilanzierung aus.<br />

Die Bilanzierung und Bewertung nach <strong>IFRS</strong> ist im Vergleich zum HGB marktnäher und vermittelt


dadurch einen besseren Einblick in die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens. Daneben<br />

enthalten <strong>IFRS</strong>-Konzernabschlüsse weitaus mehr Informationen. Die Angabepflichten nach <strong>IFRS</strong><br />

übersteigen den Anhang nach HGB bei weitem. So wird der Adressat von <strong>IFRS</strong>-Konzernabschlüssen<br />

auch umfangreich über Sachverhalte informiert, die sich nicht direkt in der Bilanz oder Gewinn- und<br />

Verlustrechnung niederschlagen bzw. aus dieser nicht ohne weitere Angaben ersichtlich sind.<br />

Aus der <strong>Umstellung</strong> der Konzernbilanzierung <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> resultiert für Anteilseigner eine deutliche<br />

Steigerung der Transparenz und ein verbesserter Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

der wirtschaftlichen Entwicklung <strong>des</strong> Unternehmens. Zumin<strong>des</strong>t in der betriebswirtschaftlichen Theorie<br />

führt die verbesserte Transparenz der Anteilseigner zu einem geringeren Risiko<strong>auf</strong>schlag und damit<br />

letztlich zu geringeren Eigenkapitalkosten f ür das bilanzierende Unternehmen.<br />

3.2 Fremdkapitalgeber<br />

Im Rahmen von Basel II wird die Kreditvergabe von Banken neu strukturiert. Bereits heute führen<br />

Banken interne Ratings zur Beurteilung von Kreditnehmern durch. Die Berücksichtigung von internen<br />

oder externen Ratings bei der Kreditvergabe wird für Banken ab dem Jahr 2007 Pflicht. In die<br />

Kreditvergabe nach Basel II fließen die Daten der letzten drei Jahre. Somit ist bereits der<br />

Jahresabschluss 2004 für Rating-Zwecke relevant.<br />

Die Finanzierung <strong>des</strong> deutschen Mittelstands ist von der steuerlichen Begünstigung von Fremdkapital<br />

geprägt. Die Folge ist im internationalen Vergleich eine überdurchschnittliche<br />

Fremdkapitalfinanzierung. Auf Grund der daraus resultierenden, relativ geringen Eigenkapitalquoten<br />

schneidet der deutsche Mittelstand im internationalen Vergleich in Ratings meist unterdurchschnittlich<br />

ab. Aus einem schlechten Rating resultieren zukünftig höhere Fremdkapitalkosten. Die <strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong><br />

<strong>IFRS</strong> ist eine effektive Möglichkeit, über eine höhere Eigenkapitalquote das Ergebnis von Ratings<br />

positiv zu beeinflussen. Die Bilanzierung nach <strong>IFRS</strong> wird bei internen Ratings der Banken teilweise<br />

direkt als Kriterium für die Risikoeinstufung eines Unternehmens berücksichtigt. Zusätzlich werden<br />

Banken zukünftig bei größeren Finanzierungen Informationen anfordern, die einer Bilanzierung nach<br />

<strong>IFRS</strong> entsprechen.<br />

3.3 Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter<br />

Die Aufstellung eines <strong>Konzernabschlusses</strong> nach <strong>IFRS</strong> wird von Kunden und Lieferanten oftmals positiv<br />

wahrgenommen. Ein Unternehmen mit Bilanzierung nach <strong>IFRS</strong> wirkt innovativ, modern, dynamisch.<br />

Gerade gegenüber Kunden können <strong>IFRS</strong>-Konzernabschlüsse das Image eines Unternehmens verbessern<br />

und f ür Marketingzwecke eingesetzt werden.<br />

Auch aus Sicht von Lieferanten kann eine Bilanzierung nach <strong>IFRS</strong> die Attraktivität eines Unternehmens<br />

als Geschäftspartner steigern. Soweit Lieferanten über die Bonität ihrer Abnehmer Informationen<br />

fordern (beispielsweise <strong>auf</strong> Grund der Lieferung von Waren <strong>auf</strong> Ziel), können Konzernabschlüsse nach<br />

<strong>IFRS</strong> einen positiven Einfluss <strong>auf</strong> bestehende Lieferantenbeziehungen haben und den Aufbau neuer<br />

Lieferantenbeziehungen, gerade auch <strong>auf</strong> europäischer und internationaler Ebene, unterstützen.<br />

Die Aufstellung eines <strong>Konzernabschlusses</strong> nach <strong>IFRS</strong> steigert die Attraktivität eines Arbeitgebers.<br />

Einen direkten Einfluss <strong>auf</strong> das Arbeitsumfeld der Mitarbeiter hat die <strong>Umstellung</strong> der<br />

Konzernbilanzierung vor allem in den Bereichen Rechnungswesen und Controlling. Mitarbeiter lernen<br />

im Rahmen der <strong>Umstellung</strong> die Rechnungslegung nach <strong>IFRS</strong> kennen und erzielen einen<br />

Wissensvorsprung gegenüber Mitarbeitern, die keine <strong>IFRS</strong>-Kenntnisse haben. Für Mitarbeiter, die nicht<br />

direkt von der Bilanzierung nach <strong>IFRS</strong> betroffen sind, bedeutet die Aufstellung eines<br />

<strong>Konzernabschlusses</strong> nach <strong>IFRS</strong> oftmals einen Imagegewinn <strong>des</strong> Arbeitgebers.<br />

3.4 Zusammenfassung


Ein aus praktischer Erfahrung nicht zu unterschätzender Vorteil im Hinblick <strong>auf</strong> das Ziel der<br />

Information der Adressaten der Konzernbilanzierung liegt in der weitgehenden Unabhängigkeit der<br />

<strong>IFRS</strong> -Konzernabschlüsse von den HGB -Einzelabschlüssen. Konzernabschlüsse nach HGB sind <strong>auf</strong><br />

Grund <strong>des</strong><br />

Wulf, Klein, Azaiz: <strong>Umstellung</strong> <strong>des</strong> <strong>Konzernabschlusses</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> (<strong>Teil</strong> I) DStR 2005 Heft 6 263<br />

steuerlichen Maßgeblichkeitsprinzips oftmals von steuerpolitischen Überlegungen geprägt. Weiter sind<br />

die in HGB-Konzernabschlüsse eingehenden HGB-Einzelabschlüsse Grundlage für<br />

Gewinnverwendungsbeschlüsse. Daher spielen bilanzpolitische Überlegungen in HGB-<br />

Konzernabschlüssen oftmals eine entscheidende Rolle. Durch die Aufstellung von Konzernabschlüssen<br />

nach <strong>IFRS</strong> wird der Einfluss bilanzpolitischer Entscheidungen aus den Einzelabschlüssen <strong>auf</strong> den<br />

Konzernabschluss durchbrochen.<br />

Konzernabschlüsse nach <strong>IFRS</strong> sind darüber hinaus grundsätzlich marktorientierter und spiegeln die<br />

tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens besser wider. Die im Vergleich zu HGB<br />

weitergehenden Anhangangaben führen zu einer umfassenderen Information der Adressaten <strong>des</strong><br />

<strong>Konzernabschlusses</strong>. Im Ergebnis wird das Ziel der Information der Adressaten durch<br />

Konzernabschlüsse nach <strong>IFRS</strong> besser erreicht.<br />

4. Auswirkungen der <strong>IFRS</strong>-<strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> die interne Rechnungslegung<br />

Vor allem börsennotierte Unternehmen haben in den letzten Jahren ihre Rechnungslegung <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong><br />

umgestellt. Nach den Regelwerken der Deutschen Börse AG war bereits in der Vergangenheit eine<br />

Bilanzierung nach <strong>IFRS</strong> oder US-GAAP Voraussetzung für die Zulassung zu den Börsensegmenten<br />

Neuer Markt und SMAX. Nach Neustrukturierung der Börsensegmente durch die Deutsche Börse AG<br />

ist ein internationaler Abschluss Voraussetzung für eine Notierung im Prime Standard (§ 62 Abs. 1, §<br />

71 und § 77 BörsO FWB). Bei Unternehmen, die bereits <strong>IFRS</strong> anwenden, hat sich gezeigt, dass eine<br />

<strong>Umstellung</strong> der externen Rechnungslegung <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> auch großen Einfluss <strong>auf</strong> die internen Prozesse in<br />

diesen Unternehmen hatte.<br />

Zahlreiche Unternehmen haben die <strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> in der Vergangenheit genutzt, um die interne<br />

Rechnungslegung neu zu strukturieren. Mittelständische Unternehmen arbeiten überwiegend mit einer<br />

internen Rechnungslegung, die <strong>auf</strong> einer von den handelsrechtlichen Zahlen unabhängigen Basis<br />

beruht. Somit werden Geschäftsvorfälle in vielen mittelst ändischen Unternehmen in Deutschland<br />

weitestgehend doppelt erfasst: Zum einen für Zwecke der externen Rechnungslegung, zum anderen für<br />

interne, betriebswirtschaftliche Informations-, Planungs- und Kontrollzwecke. Mit der Einführung von<br />

<strong>IFRS</strong> können interne und externe Rechnungslegung aneinander angepasst werden. Da die Zahlen nach<br />

<strong>IFRS</strong> weitestgehend einer betriebswirtschaftlichen Bewertung entsprechen, kann der zusätzliche<br />

Aufwand einer ausschließlich für interne Informations -, Planungs- und Kontrollzwecke gepflegten<br />

Datenbasis entfallen.<br />

5. Die einzelnen Vorschriften der International Financial Reporting Standards<br />

Die <strong>IFRS</strong> setzen sich aus vier <strong>Teil</strong>bereichen zusammen:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

International Financial Reporting Standards (<strong>IFRS</strong>s),<br />

International Accounting Standards (IASs),<br />

International Financial Reporting Interpretation Standards (IFRICs),<br />

Interpretations of the Standard Interpretation Committee (SICs).


Alle Standards und Interpretationen, die in einem dieser <strong>Teil</strong>bereiche veröffentlicht und nicht<br />

zurückgenommen wurden, sind bei der Bilanzierung nach <strong>IFRS</strong> zu beachten.<br />

Bei den IAS und SIC handelt es sich um die Standards und Interpretationen, die in der Vergangenheit<br />

als Rechnungslegung nach IAS bekannt waren und <strong>auf</strong> die sich § 292a HGB bezog. Sie wurden vom<br />

International Accounting Standards Committee (IASC) bzw. vom Standard Interpretation Committee<br />

herausgegeben, das am 29. 6. 1973 gegründet wurde.<br />

Im Jahr 2001 hat das International Accounting Standards Board (IASB), quasi als<br />

Nachfolgeorganisation <strong>des</strong> International Accounting Standards Committee (IASC), seine Tätigkeit<br />

<strong>auf</strong>genommen. Das IASB wurde von der International Accounting Standards Committee Foundation<br />

(IASC Foundation) gegründet und wird von dieser personell besetzt und überwacht.<br />

Das IASB ist auch für die Überarbeitung der bestehenden IAS und SIC verantwortlich und hat bereits<br />

eine umfangreiche Neufassung der IAS und SIC durchgeführt. Neue IAS und SIC werden nicht mehr<br />

verabschiedet. Die bestehenden IAS und SIC behalten aber weiter ihre Gültigkeit und werden vom<br />

IASB überarbeitet und angepasst. Alle neuen Regelungen werden zukünftig vom IASB in Form von<br />

<strong>IFRS</strong> und IFRIS herausgegeben.<br />

Gegenwärtig sind noch 32 der ursprünglich 41 verabschiedeten IAS und 11 der ursprünglich 33<br />

verabschiedeten SIC in Kraft. Daneben sind gegenwärtig 5 <strong>IFRS</strong> anzuwenden. Bei der <strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong><br />

<strong>IFRS</strong> kommt <strong>IFRS</strong> 1 First-time Adoption of International Financial Reporting Standards große<br />

Bedeutung zu, da hier in einer speziellen Vorschrift für <strong>IFRS</strong>-Erstanwender spezielle Regelungen und<br />

Erleichterungsmöglichkeiten zusammengefasst sind. Ein IFRIC wurde bisher nicht ver öffentlicht.<br />

6. Vereinfachungen zur Aufstellung der <strong>IFRS</strong>-Eröffnungsbilanz nach <strong>IFRS</strong> 1<br />

Um Unternehmen die <strong>Umstellung</strong> ihrer Konzernabschlüsse von lokalem Handelsrecht <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> zu<br />

erleichtern, können Unternehmen nach <strong>IFRS</strong> 1 First-time Adoption of International Financial Reporting<br />

Standards bei der Aufstellung der <strong>IFRS</strong> -Eröffnungsbilanz zahlreiche Vereinfachungen in Anspruch<br />

nehmen. <strong>IFRS</strong> 1 ist anzuwenden, wenn ein Unternehmen erstmals einen Abschluss nach <strong>IFRS</strong> erstellt<br />

und <strong>des</strong>sen uneingeschränkte Übereinstimmung mit den <strong>IFRS</strong> erklärt. <strong>IFRS</strong> 1 soll es ermöglichen, eine<br />

<strong>IFRS</strong> -Eröffnungsbilanz mit vertretbarem Aufwand zu erstellen. Weiter soll <strong>IFRS</strong> 1 für die<br />

Bilanzadressaten die Transparenz erh öhen und die Ausgangsbasis für die zukünftige Bilanzierung nach<br />

<strong>IFRS</strong> bilden.<br />

Vor Verabschiedung von <strong>IFRS</strong> 1 war ein erstmaliger <strong>IFRS</strong> -Abschluss unter der Prämisse <strong>auf</strong>zustellen,<br />

dass schon immer nach <strong>IFRS</strong> bilanziert wurde. Daher waren alle Verm ögenswerte und Schulden so in<br />

der Eröffnungsbilanz zu erfassen, „wie wenn schon immer <strong>IFRS</strong> angewandt worden wären“.<br />

Unternehmen, die in der Vergangenheit ihre Abschlüsse erstmals nach <strong>IFRS</strong> <strong>auf</strong>gestellt haben, sind von<br />

dieser Vorschrift oftmals in erheblichem Maße abgewichen. Begründet wurden diese Abweichungen<br />

meist mit Wesentlichkeitsgründen und unverh ältnismäßig hohem Aufwand. Oftmals war es praktisch<br />

aber auch nicht mehr möglich, in der Vergangenheit liegende Bilanzpositionen rückwirkend nach <strong>IFRS</strong><br />

<strong>auf</strong>zubereiten.<br />

Vor diesem Hintergrund ist es erklärtes Ziel von <strong>IFRS</strong> 1, die Erstellung einer <strong>IFRS</strong> Eröffnungsbilanz zu<br />

vereinfachen und so den Aufwand aus der bei vielen Unternehmen anstehenden <strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong><br />

zu reduzieren.<br />

Wulf, Klein, Azaiz: <strong>Umstellung</strong> <strong>des</strong> <strong>Konzernabschlusses</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> (<strong>Teil</strong> I) DStR 2005 Heft 6 264<br />

Explizit nennt <strong>IFRS</strong> 1 folgende Ziele, die in der <strong>IFRS</strong>-Eröffnungsbilanz unterstützt werden sollen:<br />

(1)<br />

Transparenz für die Bilanzadressaten und Vergleichbarkeit im Zeitabl<strong>auf</strong>.


(2)<br />

(3)<br />

Ausgangspunkt der Bilanzierung nach <strong>IFRS</strong> ist die <strong>IFRS</strong> -Eröffnungsbilanz. Die Eröffnungsbilanz ist im<br />

ersten <strong>IFRS</strong>-Abschluss nicht zu veröffentlichen. Vielmehr ist sie Ausgangspunkt für die Entwicklung<br />

der Folgebilanz.<br />

<strong>IFRS</strong> 1 bietet im Wesentlichen folgende Vereinfachungsmöglichkeiten:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Geeigneter Ausgangspunkt f ür die künftige <strong>IFRS</strong> Bilanzierung.<br />

Verh ältnismäßigkeit von Kosten der Anwender und Nutzen für die Bilanzadressaten.<br />

Sachanlagen können in der Eröffnungsbilanz mit Zeitwerten oder mit den bisher nach HGB<br />

bilanzierten Buchwerten angesetzt werden. Das Bewertungswahlrecht kann für jede Sachanlage<br />

gesondert ausgeübt werden. Daraus resultieren für den Erst<strong>auf</strong>steller teilweise erhebliche<br />

Bewertungsspielräume.<br />

Grundsätzlich besteht nach IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer ein Wahlrecht,<br />

versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die innerhalb eines Korridors liegen, sofort<br />

ergebniswirksam zu erfassen oder über Folgejahre zu verteilen. Um Schwankungen in der Höhe der<br />

Pensionsrückstellung <strong>auf</strong> Grund versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste zu vermeiden,<br />

wird von Unternehmen in der Praxis durchgehend der sog. Korridoransatz angewandt. <strong>IFRS</strong> 1<br />

ermöglicht es, in der Eröffnungsbilanz versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sofort zu<br />

erfassen, auch wenn in Zukunft der Korridoransatz angewandt werden soll.<br />

Gemäß IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse sind Differenzen aus der<br />

Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen ergebnisneutral im Eigenkapital zu erfassen. Nach<br />

<strong>IFRS</strong> 1 ist es möglich, die Eröffnungsbilanz ohne kumulierte Differenzen aus der<br />

Währungsumrechnung zu starten.<br />

<strong>IFRS</strong> 2 Share-based Payment regelt u. a. die detaillierte Bilanzierung von Aktienoptionsplänen. <strong>IFRS</strong><br />

1 stellt es frei, ob Aktienoptionen, die am oder vor dem 7. 11. 2002 gew ährt wurden, nach <strong>IFRS</strong> 2<br />

bilanziert werden.<br />

Nach <strong>IFRS</strong> 1 muss ein Unternehmen, das erstmals einen <strong>IFRS</strong>Abschluss <strong>auf</strong>stellt, eine<br />

Eigenkapitalüberleitungsrechnung zwischen dem bisherigen HGB - und dem <strong>IFRS</strong> -Abschluss<br />

vornehmen. Bei einer Eröffnungsbilanz zum 1. 1. 2004 erfolgt <strong>auf</strong> diesen Zeitpunkt eine<br />

Eigenkapitalüberleitung. Weiter ist eine Überleitung der Gewinn- und Verlustrechnung <strong>des</strong> letzten<br />

HGB-Abschlusses <strong>auf</strong> die Gewinn- und Verlustrechnung <strong>des</strong> ersten <strong>IFRS</strong>-Abschlusses vorzunehmen.<br />

Wenn der letzte HGB-Abschluss <strong>auf</strong> den 31. 12. 2004 erstellt wird, ist die Gewinn- und<br />

Verlustrechnung 2004 von HGB <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> überzuleiten. Bei Ver öffentlichung von <strong>IFRS</strong> -<br />

Zwischenabschlüssen ist ebenfalls eine Überleitung von Eigenkapital und Gewinn- und<br />

Verlustrechnung vorzunehmen.<br />

(Der Beitrag wird im nächsten Heft fortgesetzt.)<br />

* Dipl.-Fw. (FH) Martin Wulf, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, ist Partner, Dipl.-oec. Michael Klein,<br />

Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, und Karim Azaiz sind Mitarbeiter bei Kopitz Schätz Hasenclever + Partner, Stuttgart.<br />

1 Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 <strong>des</strong> Europäischen Parlaments und <strong>des</strong> Rates vom 19. 7. 2002 betr. die<br />

Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (ABlEG L 243/2002 v. 11. 9. 2002, S. 1 ff.).<br />

2 Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung<br />

(Bilanzrechtsreformgesetz - BilReG) v. 4. 12. 2004, BGBl I 2004, 3166, im Folgenden kurz: BilReG.<br />

3 Durch das BilReG neu eingefügter § 315 Abs. 1 HGB.<br />

4 Wertpapier i. S. <strong>des</strong> § 2 Abs. 1 Satz 1 <strong>des</strong> Wertpapierhandelsgesetzes sind Aktien, Zertifikate, die Aktien vertreten,<br />

Schuldverschreibungen, Genussscheine, Optionsscheine und andere Wertpapiere, die mit Aktien oder Schuldverschreibungen<br />

vergleichbar sind, wenn sie an einem Markt gehandelt werden können.<br />

5 Organisierter Markt i. S. <strong>des</strong> § 2 Abs. 1 Satz 1 <strong>des</strong> Wertpapierhandelsgesetzes ist ein Markt, der von staatlich anerkannten


Stellen geregelt und überwacht wird, regelmäßig stattfindet und für das Publikum unmittelbar oder mittelbar zugänglich ist.<br />

6 Durch das BilReG neu eingefügter § 315a Abs. 2 HGB.<br />

7 Durch das BilReG neu eingefügter § 315a Abs. 3 HGB.<br />

8 Durch das BilReG neu eingefügter § 325 Abs. 2a HGB.<br />

9 Nach § 290 Abs. 1 HGB ist ein Konzernabschluss und Konzernlagebericht in den ersten fünf Monaten <strong>des</strong> folgenden<br />

Geschäftsjahres <strong>auf</strong>zustellen.<br />

10 § 308 Abs. 1 Satz 2 HGB.


...<br />

Wulf, Klein, Azaiz: <strong>Umstellung</strong> <strong>des</strong> <strong>Konzernabschlusses</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> (<strong>Teil</strong> II) DStR 2005 Heft 7 299<br />

<strong>Umstellung</strong> <strong>des</strong> <strong>Konzernabschlusses</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> (<strong>Teil</strong> II)<br />

Von Martin Wulf, Michael Klein und Karim Azaiz,alle Stuttgart *<br />

Im letzten Heft:<br />

1. Gesetzlicher Stand und aktuelle Vorschriften<br />

2. Wahlrecht für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen<br />

3. Adressaten von Konzernabschlüssen<br />

4. Auswirkungen der <strong>IFRS</strong>-<strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> die interne Rechnungslegung<br />

5. Die einzelnen Vorschriften der International Financial Reporting Standards<br />

6. Vereinfachungen zur Aufstellung der <strong>IFRS</strong>-Eröffnungsbilanz nach <strong>IFRS</strong> 1<br />

In diesem Heft:<br />

7. Phasen in der <strong>Umstellung</strong> von HGB <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong><br />

7.1 Analyse der Ist-Situation<br />

7.2 Analyse der Soll-Situation - wesentliche Unterschiede zwischen HGB und <strong>IFRS</strong><br />

7.3 Komponenten eines <strong>IFRS</strong>-Abschlusses<br />

7.4 Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren<br />

7.5 Planung <strong>des</strong> <strong>Umstellung</strong>svorgehens<br />

7.6 <strong>Umstellung</strong>, Erstellung und Prüfung <strong>des</strong> ersten <strong>IFRS</strong>-<strong>Konzernabschlusses</strong><br />

7.7 Vorbereitung der Mitarbeiter <strong>auf</strong> die Bilanzierung nach <strong>IFRS</strong><br />

8. Ziele und Risiken einer <strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong><br />

9. EDV-technische Problemstellungen und deren Lösungen<br />

10. Geplante Vereinfachungsregelungen für kleine und mittelgro ße Unternehmen<br />

11. Zusammenfassung<br />

Bei der <strong>Umstellung</strong> <strong>des</strong> <strong>Konzernabschlusses</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> werden Unternehmen mit zahlreichen<br />

Problemen konfrontiert. Der zweite <strong>Teil</strong> dieses Beitrags gibt einen Überblick über die Phasen der<br />

<strong>Umstellung</strong> von HGB <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> und soll allen Unternehmen eine praktische Hilfestellung bieten,<br />

die ihre Konzernabschlüsse <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> umstellen oder eine solche <strong>Umstellung</strong> in Erwägung ziehen.<br />

7. Phasen in der <strong>Umstellung</strong> von HGB <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong><br />

7.1 Analyse der Ist-Situation<br />

Ausgangspunkt jeder <strong>Umstellung</strong> der Konzernrechnungslegung <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> ist die Analyse der Ist-


...<br />

Situation <strong>des</strong> Unternehmens. Dazu ist die bisherige Rechnungslegung und der bisherige HGB-<br />

Konzernabschluss einer Analyse zu unterziehen. Für jede einzelne Bilanzposition ist vorab zu klären,<br />

inwieweit sich bei einer Bilanzierung nach <strong>IFRS</strong> Abweichungen zwischen HGB und <strong>IFRS</strong> ergeben.<br />

Dazu sollten die bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden <strong>auf</strong> die Kompatibilität mit den<br />

<strong>IFRS</strong> -Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hin überprüft werden. Es ist festzuhalten, in welchem<br />

Ausmaß Veränderungen vorzunehmen sind.<br />

7.2 Analyse der Soll-Situation - wesentliche Unterschiede zwischen HGB und <strong>IFRS</strong><br />

Grundlage der Bilanzierung nach HGB sind die Regelungen <strong>des</strong> deutschen HGB und andere<br />

gesellschaftsrechtliche Regelungen sowie die in § 243 Abs. 1 HGB kodifizierten Grundsätze<br />

ordnungsmäßiger Buchführung. Sie werden als Gewohnheitsrecht, Handelsbräuche und<br />

Verkehrsanschauungen angesehen. Die konkrete Ausgestaltung der Bilanzvorschriften, für die der<br />

deutsche Gesetzgeber den rechtlichen Rahmen liefert, findet sich in Deutschland in den umfangreichen<br />

Bilanzkommentaren wieder.<br />

Die <strong>IFRS</strong> sind prinzipienbasiert und stellen im Gegensatz zum HGB keine Rechtsnormen sondern<br />

lediglich von privatrechtlicher Seite gesetzte Fachnormen dar. Im Rahmenkonzept (Framework) werden<br />

Grundsätze wie Periodenabgrenzung, Unternehmensfortführung, Verständlichkeit, Relevanz,<br />

Verl ässlichkeit, Vergleichbarkeit und True and Fair View festgelegt. Die <strong>IFRS</strong>s, IASs, SICs und<br />

IFRICs enthalten konkrete Bilanzierungsvorschriften.<br />

Im Folgenden werden in einem kurzen Überblick einige konkrete Bilanzierungsvorschriften der <strong>IFRS</strong><br />

dargestellt. Dabei wird exemplarisch <strong>auf</strong> wesentliche Unterschiede zwischen einer Bilanzierung nach<br />

HGB und <strong>IFRS</strong> hingewiesen.<br />

Nach IAS 2 Vorr äte besteht für die Bestimmung der Herstellungskosten nach <strong>IFRS</strong> kein Wahlrecht. In<br />

die Herstellungskosten sind alle Kosten <strong>des</strong> Erwerbs und der Be- und Verarbeitung sowie alle sonstigen<br />

Kosten zwingend einzubeziehen, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und in<br />

ihren derzeitigen Zustand zu versetzen. Im Ergebnis besteht nach <strong>IFRS</strong> eine Pflicht zur Aktivierung der<br />

produktionsbezogenen Vollkosten, die auch anteilige Kosten der Betriebsleitung und Verwaltung<br />

(beispielsweise Personalabteilung) umfassen. IAS 16 Sachanlagen bezieht sich bei der Bestimmung der<br />

Herstellungskosten <strong>auf</strong> IAS 2 Vorräte, so dass nach <strong>IFRS</strong> die Herstellungskosten einheitlich ermittelt<br />

werden.<br />

Abschreibungen für Abnutzung orientieren sich nach <strong>IFRS</strong> ausschließlich an der wirtschaftlichen<br />

Nutzung 11. Abschreibungen, die nach HGB <strong>auf</strong> Grund steuerlicher Vorschriften (umgekehrte<br />

Maßgeblichkeit) vorgenommen werden, sind nach <strong>IFRS</strong> nicht zulässig. Dagegen sind degressive<br />

Abschreibungen auch nach <strong>IFRS</strong> möglich, wenn diese die tatsächliche, wirtschaftliche Nutzung eines<br />

Verm ögenswerts widerspiegeln 12.<br />

Gemäß IAS 11 Fertigungs<strong>auf</strong>träge sind im Rahmen von langfristigen Fertigungs<strong>auf</strong>trägen anfallende<br />

Auftragserlöse und Auftragskosten entsprechend dem Leistungsfortschritt am Bilanzstichtag zu<br />

bewerten. Voraussetzung ist, dass eine verlässliche Schätzung möglich ist. Die Erfassung der (nicht<br />

realisierten) Gewinne erfolgt anteilig nach der Percentage-of-Completion-Methode. Die noch nicht<br />

abgewickelten Fertigungs<strong>auf</strong>träge sind unter den Forderungen (zuzüglich teilrealisierter Gewinne,<br />

abzüglich teilrealisierter Verluste und/oder abzüglich in Rechnung gestellter Abschlagszahlungen)<br />

auszuweisen. Ein negativer Saldo ist unter dem Posten „Verpflichtungen aus Fertigungs<strong>auf</strong>trägen“ zu<br />

passivieren. Gewinne aus der Bewertung von Fertigungs<strong>auf</strong>trägen sind unter den Umsatzerlösen zu<br />

erfassen und dort oder im Anhang gesondert anzugeben.<br />

Wulf, Klein, Azaiz: <strong>Umstellung</strong> <strong>des</strong> <strong>Konzernabschlusses</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> (<strong>Teil</strong> II) DStR 2005 Heft 7 300<br />

Nach IAS 12 Ertragsteuern ist <strong>auf</strong> alle temporären und quasi-permanenten Differenzen eine<br />

Steuerabgrenzung vorzunehmen (temporary concept). Sowohl für aktive wie auch für passive latente


Steuern besteht eine Bilanzierungspflicht. Auch nach <strong>IFRS</strong> sind <strong>auf</strong> den Geschäftswert keine latenten<br />

Steuerabgrenzungen zu bilden. IAS 12 basiert <strong>auf</strong> der bilanzorientierten Steuerabgrenzung nach der<br />

Liability-Methode. Die Bewertung latenter Steuern erfolgt mit dem im Zeitpunkt der Realisierung der<br />

Differenzen zu erwartenden künftigen Steuersatz <strong>auf</strong> Basis der Steuergesetze, die zum Bilanzstichtag in<br />

Kraft sind bzw. mit deren In -Kraft-Treten mit hinreichender Sicherheit gerechnet wird. Als<br />

Besonderheit sind nach <strong>IFRS</strong> beispielsweise bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen latente Steuern<br />

<strong>auf</strong> nicht ausgeschüttete Gewinne vorzunehmen.<br />

Nach IAS 14 Segmentberichterstattung haben Unternehmen im Anhang Angaben zu<br />

geschäftsfeldbezogenen und geographischen Geschäftssegmenten zu machen; die<br />

Segmentberichterstattung ist nach <strong>IFRS</strong> Bestandteil <strong>des</strong> Anhangs und kein eigenst ändiger <strong>Teil</strong> <strong>des</strong><br />

<strong>Konzernabschlusses</strong> 13. Abweichend vom HGB sind nach <strong>IFRS</strong> Segmente, deren Umsätze überwiegend<br />

<strong>auf</strong> internen Leistungsbeziehungen beruhen, nicht angabepflichtig. Solche Segmente können mit<br />

anderen berichtspflichtigen Segmenten zusammengefasst oder als nichtzuordenbarer<br />

Überleitungsposten (unallocated reconciling items) separat ausgewiesen werden.<br />

Nach IAS 16 Sachanlagen sind erwartete Aufwendungen für die künftige Demontage, Entsorgung oder<br />

Rekultivierung von Sachanlagen als Anschaffungskosten den aktivierten Anlagen hinzuzurechnen und<br />

gleichzeitig als Rückstellung zu passivieren. Die Bewertung erfolgt mit dem abgezinsten<br />

Erfüllungsbetrag. Eine Ansammlung der Rückstellung über die Nutzungsdauer ist nicht zulässig. Über<br />

die Abschreibung der aktivierten Anlagen wird der Rückstellungs<strong>auf</strong>wand wirksam.<br />

Nach IAS 17 Leasingverh ältnisse ist zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen zu<br />

unterscheiden. Bei Erfüllung bestimmter Kriterien liegt Finanzierungs-Leasing vor, was zu einer<br />

Bilanzierung <strong>des</strong> Leasinggegenstands beim Leasingnehmer führt. Wenn eine Sale-and-leaseback-<br />

Transaktion zu einem Finanzierungs-Leasingverhältnis führt, ist der Gewinn der Transaktion über die<br />

L<strong>auf</strong>zeit <strong>des</strong> Leasingverh ältnisses zu verteilen.<br />

Nach IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer sind Pensionsr ückstellungen nach der<br />

Anwartschaftsbarwertmethode zu bewerten. Eine Abzinsung erfolgt hier im Ergebnis mit dem<br />

Kapitalmarktzins. Erwartete künftige Gehalts- und Pensionserhöhungen sind im Rückstellungsbetrag zu<br />

ber ücksichtigen.<br />

Verpflichtungen gegenüber einer Unterstützungskasse, für die nach HGB als mittelbare<br />

Pensionsverpflichtungen ein Passivierungswahlrecht besteht 14, sind nach <strong>IFRS</strong> zwingend (mit der<br />

Nettoverpflichtung) zu passivieren. Hierbei ist das mit Zeitwerten bewertete Verm ögen der<br />

Unterstützungskasse („plan assets“) zu berücksichtigen. Die Unterstützungskasse selbst ist auch nach<br />

<strong>IFRS</strong> nicht zu konsolidieren und nicht in den Konzernabschluss einzubeziehen.<br />

Nach IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse sind sowohl<br />

Fremdwährungsforderungen wie auch Fremdw ährungsverbindlichkeiten zwingend mit dem<br />

Stichtagskurs zu bewerten. Somit kann es im Bereich der Fremdwährungsforderungen bei einem<br />

Anstieg der Fremdw ährung zum Ausweis nicht realisierter Gewinne kommen.<br />

IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse schreibt für die Umrechnung von<br />

Fremdwährungseinzelabschlüssen die Methode der funktionalen Währung vor. Im Ergebnis erfolgt eine<br />

Umrechnung der Bilanz mit dem Stichtagskurs und der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem<br />

Durchschnittskurs der Berichtsperiode. Unterschiede aus der Fremdwährungsumrechnung zwischen der<br />

Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden ergebnisneutral ins Eigenkapital eingestellt.<br />

IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen verlangt<br />

umfangreiche Angaben zu Geschäftsvorfällen zwischen dem berichtenden Unternehmen und seinen<br />

nahe stehenden Unternehmen. Unabhängig von Geschäftsvorfällen sind alle Beziehungen zu nahe<br />

stehenden Unternehmen und Personen, bei denen ein Beherrschungsverhältnis vorliegt, anzugeben.<br />

Nach IAS 33 Ergebnis je Aktie haben börsennotierte Kapitalgesellschaften im Anhang das Ergebnis je<br />

Aktie (unverwässert und durch ausstehende Aktien verwässert) darzustellen.


Gemäß IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen sind<br />

Aufwandsrückstellungen nach <strong>IFRS</strong> nicht passivierungsfähig. Drohverlustrückstellungen sind auch<br />

nach <strong>IFRS</strong> passivierungspflichtig. Eine Rückstellung für Restrukturierungsverpflichtungen ist nach<br />

<strong>IFRS</strong> zwingend zu bilden wenn ein Vergangenheitsbezug besteht und eine faktische Verpflichtung <strong>des</strong><br />

Unternehmens vorliegt 15.<br />

Im Gegensatz zu HGB gibt es nach <strong>IFRS</strong> bei den Herstellungskosten keine Aktivierungswahlrechte.<br />

Herstellungskosten sind nach <strong>IFRS</strong> nach dem Vollkostenansatz zu ermitteln. Neben den in Deutschland<br />

steuerrechtlich vorgeschriebenen aktivierungspflichtigen Einzel- und Gemeinkosten sind nach <strong>IFRS</strong><br />

zus ätzlich auch zurechenbare Verwaltungsgemeinkosten (Personalabteilung, Eink<strong>auf</strong> etc.) zwingend zu<br />

aktivieren. Bei Erfüllung bestimmter Bedingungen sind nach <strong>IFRS</strong> auch Fremdkapitalkosten<br />

aktivierungsfähig (qualifying asset - allowed alternative treatment) 16.<br />

Nach IAS 38 Immaterielle Verm ögenswerte besteht für Entwicklungskosten nach <strong>IFRS</strong> eine<br />

Aktivierungspflicht, wenn bestimmte, genau umschriebene Bedingungen erfüllt sind. IAS 38<br />

unterscheidet dabei zwischen Forschungskosten (frühe Phase) und Entwicklungskosten. Für<br />

Forschungskosten besteht auch nach IAS 38 ein generelles Aktivierungsverbot.<br />

Die nach HGB mögliche Aktivierung von Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung <strong>des</strong><br />

Geschäftsbetriebs ist nach <strong>IFRS</strong> nicht möglich.<br />

Nach <strong>IFRS</strong> 3 Unternehmenszusammenschlüsse sind grunds ätzlich alle Beteiligungen zu konsolidieren,<br />

über die das bilanzierende Unternehmen die Kontrolle aus übt. Anteile an assoziierten Unternehmen<br />

sind nach IAS 28 Bilanzierung von assoziierten Unternehmen nach der Equity-Methode zu bilanzieren.<br />

Anteile an Gemeinschaftsunternehmen sind nach IAS 31 Rechnungslegung über Anteile an Joint<br />

Ventures entweder einer Quotenkonsolidierung (Benchmark-Methode) zu unterziehen oder nach der<br />

Equity-Methode (Alternativ zulässige Methode) zu bilanzieren. <strong>IFRS</strong> kennt für die Konsolidierung von<br />

Tochtergesellschaften keine Wesentlichkeitsgrenze. Somit sind nach <strong>IFRS</strong> grunds ätzlich alle<br />

Beteiligungen, die vom berichtenden Unternehmen kontrolliert werden, zu konsolidieren.<br />

Wulf, Klein, Azaiz: <strong>Umstellung</strong> <strong>des</strong> <strong>Konzernabschlusses</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> (<strong>Teil</strong> II) DStR 2005 Heft 7 301<br />

Für die Konsolidierung von Zweckgesellschaften („special purpose entitites“) enthält SIC 12<br />

Konsolidierung - Zweckgesellschaften spezielle Regelungen. Die Anzahl der nach <strong>IFRS</strong> zu<br />

konsolidierenden Unternehmen übersteigt mangels Wesentlichkeitsgrenze und <strong>auf</strong> Grund der<br />

Konsolidierung von Zweckgesellschaften regelmäßig den HGB Konsolidierungskreis.<br />

Nach <strong>IFRS</strong> 3 Unternehmenszusammenschlüsse sind Geschäftswerte, nach Identifizierung und<br />

Aktivierung aller anderen im Rahmen <strong>des</strong> Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen<br />

Verm ögenswerte (beispielsweise Kundenlisten), aktivierungspflichtig. Im Gegensatz zu HGB werden<br />

Geschäftswerte nach <strong>IFRS</strong> nicht planmäßig abgeschrieben. Vielmehr ist jährlich ein Niederstwerttest<br />

durchzuführen und gegebenenfalls eine au ßerplanmäßige Abschreibung <strong>des</strong> Geschäftswerts<br />

vorzunehmen.<br />

7.3 Komponenten eines <strong>IFRS</strong>-Abschlusses<br />

Ein Konzernabschluss nach <strong>IFRS</strong> besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung,<br />

Kapitalflussrechnung, Anhang und Eigenkapitalspiegel. Die Segmentberichterstattung ist <strong>Teil</strong> <strong>des</strong><br />

Anhangs und daher kein eigenständiger Bestandteil <strong>des</strong> <strong>Konzernabschlusses</strong>. Im Gegensatz zu den<br />

Vorschriften <strong>des</strong> HGB enthalten die <strong>IFRS</strong> keine Regelung zur Erstellung eines Lageberichts.<br />

Unternehmen, die bisher über § 292a HGB bereits einen Konzernabschluss nach <strong>IFRS</strong> erstellt haben,<br />

waren bisher gezwungen, für die Erfüllung <strong>des</strong> in § 292a HGB vorgeschriebenen Kriteriums der<br />

Gleichwertigkeit mit einem HGB-Konzernabschluss auch nach <strong>IFRS</strong> zusätzlich einen<br />

Konzernlagebericht zu erstellen und zu veröffentlichen.


Nach § 315a Abs. 1 HGB i. d. F. <strong>des</strong> BilReG ist auch zukünftig ein nach <strong>IFRS</strong> <strong>auf</strong>gestellter<br />

Konzernabschluss um einen nach § 315 HGB <strong>auf</strong>zustellenden Konzernlagebericht zu ergänzen. Die<br />

zus ätzliche Verpflichtung zur Konzernlageberichterstattung soll die Gleichwertigkeit eines <strong>IFRS</strong> -<br />

<strong>Konzernabschlusses</strong> mit einem HGB-Konzernabschluss sicherstellen. Vom IASB wird gegenwärtig die<br />

Entwicklung eines Standards zur Lageberichterstattung diskutiert. Vor dem Jahr 2006 ist jedoch nicht<br />

mit der Verabschiedung eines <strong>IFRS</strong> zur Lageberichterstattung zu rechnen.<br />

7.4 Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren<br />

Nach <strong>IFRS</strong> kann die Gewinn- und Verlustrechnung sowohl nach dem Umsatz- wie auch nach dem<br />

Gesamtkostenverfahren <strong>auf</strong>gestellt werden 17. In Deutschland ist das Gesamtkostenverfahren verbreitet.<br />

International üblich ist das Umsatzkostenverfahren. Auch wenn nach <strong>IFRS</strong> eine Anwendung <strong>des</strong><br />

Gesamtkostenverfahrens möglich ist, sollte erfahrungsgemäß im Rahmen der <strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong><br />

auch eine <strong>Umstellung</strong> der Gewinn- und Verlustrechnung <strong>auf</strong> das Umsatzkostenverfahren erfolgen. Im<br />

Zusammenhang damit ist in den Unternehmen, die eine <strong>Umstellung</strong> der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

vom Gesamtkosten- <strong>auf</strong> das Umsatzkostenverfahren vornehmen, regelmäßig eine<br />

Kostenstellenrechnung zu implementieren. Wenn eine solche im bilanzierenden Unternehmen bisher<br />

nicht vorhanden ist, sollte im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Kostenstellenrechnung die<br />

gesamte interne Rechnungslegung neu ausgerichtet werden. Soweit im Rahmen der <strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong><br />

<strong>IFRS</strong> auch eine Zusammenlegung von externer und interner Rechnungslegung erfolgen soll, ist die<br />

<strong>Umstellung</strong> der Gewinn- und Verlustrechnung <strong>auf</strong> das Umsatzkostenverfahren praktisch zwingend<br />

notwendig.<br />

7.5 Planung <strong>des</strong> <strong>Umstellung</strong>svorgehens<br />

Die <strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> ist ein komplexes Projekt, das ohne detaillierte Planung, Abschätzung <strong>des</strong><br />

erforderlichen Zeitbedarfs und Festlegung von Meilensteinen nicht bewältigt werden kann. Im<br />

Folgenden werden die wesentlichen Determinanten einer erfolgreichen Projektplanung identifiziert:<br />

Notwendig ist die Festlegung eines realistischen Zeitplans und einer Projektplanungsübersicht. Der<br />

Zeitplan und die Projektplanungs übersicht sollten flexibel sein und während <strong>des</strong> Projektverl<strong>auf</strong>s<br />

permanent aktualisiert und angepasst werden.<br />

Praktische Erfahrungen haben gezeigt, dass eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche<br />

<strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> die Ansiedlung der Verantwortung für das <strong>Umstellung</strong>sprojekt <strong>auf</strong> der obersten<br />

Führungsebene (Geschäftsführung, Vorstand) ist. In zahlreichen Stufen <strong>des</strong> <strong>Umstellung</strong>sprojekts ist es<br />

notwendig, weitreichende strategische Entscheidungen zu treffen. So setzt beispielsweise die oftmals<br />

mit der <strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> verbundene Entscheidung für eine Neuausrichtung der internen<br />

Rechnungslegung Entscheidungskompetenz <strong>auf</strong> höchster Führungsebene voraus. Bei der Umsetzung<br />

solcher Entscheidungen treten erfahrungsgemäß zahlreiche Probleme (beispielsweise politische<br />

Verteilung von Kompetenzen zwischen Abteilungen) <strong>auf</strong>, die nur durch die Hinzuziehung von<br />

Entscheidungsträgern zu bewältigen sind. Daneben müssen bereits im Rahmen der Eröffnungsbilanz<br />

zahlreiche weitreichende bilanzpolitische Entscheidungen getroffen werden, welche die zukünftige<br />

Bilanzierung nach <strong>IFRS</strong> nachhaltig beeinflussen. Die operative Umsetzung der im Rahmen der<br />

<strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> notwendigen Entscheidungen kann nicht ohne den notwendigen Rückhalt durch<br />

die oberste Führungsebene erfolgen.<br />

Der aus der <strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> resultierende Aufwand sollte nicht unterschätzt werden.<br />

Voraussetzung für eine erfolgreiche <strong>Umstellung</strong> ist, dass ausreichende personelle Ressourcen<br />

bereitgestellt werden, um die operative Umsetzung <strong>des</strong> Projekts zu erreichen. Von zentraler Bedeutung<br />

ist die Bestimmung von Projektverantwortlichen, die weitestgehend von l<strong>auf</strong>enden Aufgaben<br />

freigestellt werden und die <strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> verantwortlich durchführen.<br />

Zusammenarbeit zwischen Abteilungen/Bereichen: Die <strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> betrifft nahezu alle<br />

Unternehmensbereiche. Nach praktischer Erfahrung sollten zumin<strong>des</strong>t die Bereiche externe


Rechnungslegung (Konzern, Einzelabschluss Mutterunternehmen, Einzelabschlüsse<br />

Tochterunternehmen), interne Rechnungslegung, EDV, Steuern und Finanzen in das<br />

<strong>Umstellung</strong>sprojekt integriert werden. Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit ist unabdingbare<br />

Voraussetzung für einen erfolgreichen Projektverl<strong>auf</strong>. So benötigt die Integration von externer und<br />

interner Rechnungslegung eine umfangreiche Zusammenarbeit zwischen Abteilungen, die in bisher<br />

nach HGB bilanzierenden Unternehmen regelmäßig organisatorisch strikt getrennt waren. Die <strong>IFRS</strong><br />

stellen beispielsweise erhebliche Anforderungen an die Bilanzierung latenter Steuern und<br />

Finanzinstrumente. Unabhängig von der späteren organisatorischen Zuordnung dieser Bereiche ist hier<br />

die Hinzuziehung unternehmensinterner Experten für Steuern und Finanzinstrumente notwendig, um<br />

die Bilanzierung nach <strong>IFRS</strong> erfolgreich umsetzen zu können. Für die Anpassung der EDV-Systeme ist<br />

die Hinzuziehung von EDV-Experten notwendig.<br />

Erfahrungsgemäß können die im Rahmen einer <strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> <strong>auf</strong>tretenden Probleme nicht ohne<br />

externe Experten bewältigt werden. Die Hinzuziehung von externen Experten<br />

Wulf, Klein, Azaiz: <strong>Umstellung</strong> <strong>des</strong> <strong>Konzernabschlusses</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> (<strong>Teil</strong> II) DStR 2005 Heft 7 302<br />

ist sowohl aus quantitativen wie auch aus inhaltlichen Gründen notwendig. Eine quantitative<br />

Restriktion stellen die vorhandenen personellen Ressourcen im Unternehmen dar. Im Rahmen der<br />

<strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> tritt für einen begrenzten Zeitraum ein erheblicher zeitlicher Arbeits-<br />

Mehr<strong>auf</strong>wand ein. Nach erfolgter <strong>Umstellung</strong> der Rechnungslegung wird der Personalbedarf jedoch<br />

wieder zurückgehen. Für einen begrenzten Zeitraum ist es oftmals nicht möglich bzw. ökonomisch<br />

nicht sinnvoll, qualifizierte Mitarbeiter fest anzustellen. Daher können Arbeiten, die im Rahmen <strong>des</strong><br />

<strong>Umstellung</strong>sprojekts anfallen, <strong>auf</strong> externes Personal verlagert werden. So bedeutet beispielsweise die<br />

Erarbeitung eines Kontenrahmens für die <strong>IFRS</strong> -Anpassungsbuchungen, die erstmalige Erstellung <strong>des</strong><br />

neuen <strong>IFRS</strong> Reporting Packages oder <strong>des</strong> Konzernanhangs nach <strong>IFRS</strong> (notes) im Rahmen der<br />

<strong>Umstellung</strong> einen einmaligen Mehr<strong>auf</strong>wand, der in Folgejahren <strong>auf</strong> die Anpassung an neue <strong>IFRS</strong> -<br />

Vorschriften beschränkt ist. Weiter treten im Rahmen der <strong>Umstellung</strong> erfahrungsgemäß zahlreiche<br />

Probleme und Fragen <strong>auf</strong>. Ein gro ßer <strong>Teil</strong> der <strong>auf</strong>tretenden Probleme und Fragen wiederholt sich<br />

regelmäßig bei allen <strong>IFRS</strong> -<strong>Umstellung</strong>en. Hier ist es effizienter, <strong>auf</strong> die Erfahrung externer Experten<br />

zurückzugreifen als das „Rad“ je<strong>des</strong>mal neu zu erfinden. Komplexe Bereiche wie beispielsweise die<br />

erstmalige Einrichtung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten (IAS 39) oder latenten Steuern (IAS<br />

12) können ohne externes Wissen erfahrungsgemäß nicht bew ältigt werden.<br />

7.6 <strong>Umstellung</strong>, Erstellung und Prüfung <strong>des</strong> ersten <strong>IFRS</strong>-<strong>Konzernabschlusses</strong><br />

Für die Umsetzung der Sollvorgaben nach <strong>IFRS</strong> sind im Einzelnen folgende Schritte notwendig:<br />

Ausgehend von der Ist-Analyse müssen die Bilanzierungs - und Bewertungsprobleme gelöst werden.<br />

Hier ist erfahrungsgemäß die Hinzuziehung von externen Experten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer,<br />

Certified Public Accountants, Controller, usw.) und die Integration dieser externen Experten in das<br />

Projektteam unumgänglich.<br />

Das bisherige, nach HGB verwendete Reporting Package ist grundlegend zu überarbeiten. Vor allem<br />

die umfangreichen Angabepflichten im <strong>IFRS</strong> -Anhang erfordern die konzernweite Erhebung<br />

umfangreicher, zusätzlicher Informationen.<br />

Weiter ist eine Entscheidung zu treffen, welche Struktur internes und externes Rechnungswesen<br />

zukünftig haben sollen. Soweit eine Zusammenlegung von externer und interner Rechnungslegung<br />

erfolgen soll, sind die Anforderungen, die die interne Rechnungslegung an die Datenbasis und<br />

Weiterverarbeitung der Daten stellt, zu analysieren. Die internen Prozessabläufe und EDV-Systeme<br />

sind entsprechend anzupassen.<br />

Zusätzlich zum bisherigen, nach HGB verwendeten Kontenrahmen, ist ein separater Kontenrahmen mit<br />

den <strong>IFRS</strong> -Anpassungskonten einzurichten. Dazu sind alle notwendigen <strong>IFRS</strong>-Anpassungsbuchungen zu


identifizieren. Die neuen Konten sind in den EDV -Systemen <strong>des</strong> Unternehmens umzusetzen. <strong>IFRS</strong>-<br />

Anpassungen müssen von allen nach <strong>IFRS</strong> zu konsolidierenden Tochterunternehmen vorgenommen<br />

werden.<br />

Es ist eine <strong>IFRS</strong>-Bilanzierungsrichtlinie zu entwickeln. Diese Bilanzierungsrichtlinie stellt eine<br />

konkrete Bilanzierungshilfe für die einzelnen Tochtergesellschaften dar. Nur durch eine<br />

Bilanzierungsrichtlinie kann eine konzernweit einheitliche Bilanzierung im Konzern sichergestellt<br />

werden. Ein weiterer Vorteil einer Bilanzierungsrichtlinie besteht darin, dass diese ein wirksames<br />

Instrument zur Festlegung der Bilanzierung unternehmensspezifischer Bilanzierungsprobleme und<br />

damit letztlich zur Steuerung der Bilanzierung darstellt. Bilanzpolitische Entscheidungen können<br />

dadurch konzernweit umgesetzt werden. Soweit nach <strong>IFRS</strong> Wahlrechte bestehen, wird durch eine<br />

Bilanzierungsrichtlinie sichergestellt, dass diese konzernweit einheitlich ausgeübt werden.<br />

Die <strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> setzt die Entwicklung und Implementierung neuer, unternehmensinterner<br />

Prozesse und Arbeitsabläufe voraus. Diese neuen Prozesse und Arbeitsabläufe müssen EDV-technisch<br />

umgesetzt werden.<br />

Wichtig ist die Qualifikation und Schulung der betroffenen Mitarbeiter. Im Rahmen <strong>des</strong><br />

<strong>Umstellung</strong>sprojekts müssen die Mitarbeiter das notwendige Wissen vermittelt bekommen, um eine<br />

zukünftige Bilanzierung nach <strong>IFRS</strong> sicherzustellen. Im Rahmen <strong>des</strong> Projekts sollte versucht werden, die<br />

Mitarbeiter bereits bei der <strong>Umstellung</strong> direkt in ihren jeweiligen Zust ändigkeitsbereichen zu beteiligen.<br />

Da <strong>IFRS</strong>-Anpassungsbuchungen von den einzelnen Sachbearbeitern durchgeführt werden, müssen diese<br />

über das notwendige <strong>IFRS</strong> -Wissen verfügen. Der Kosten- und Zeit<strong>auf</strong>wand für die Schulung der<br />

Mitarbeiter sollte nicht unterschätzt werden und als zentraler Punkt in die Projektplanung eingehen. Bei<br />

der <strong>Umstellung</strong> von internationalen Konzernen <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> erfordern konzernweite Schulungen<br />

erfahrungsgemäß einen erheblichen Koordinations<strong>auf</strong>wand.<br />

7.7 Vorbereitung der Mitarbeiter <strong>auf</strong> die Bilanzierung nach <strong>IFRS</strong><br />

Die <strong>Umstellung</strong> der Konzernrechnungslegung <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> hat auch Auswirkungen <strong>auf</strong> die Arbeitsbereiche<br />

von Mitarbeitern außerhalb <strong>des</strong> Rechnungswesens. Es muss analysiert werden, welche Bereiche genau<br />

betroffen sind. Die Mitarbeiter dieser Bereiche müssen über die Folgen in Kenntnis gesetzt werden und<br />

gegebenenfalls geschult werden. Beispielsweise hat ein abgeschlossener Leasingvertrag Auswirkungen<br />

<strong>auf</strong> die Bereiche Eink<strong>auf</strong> (Aushandeln von Leasingverträgen), Anlagenbuchführung, Debitoren- und<br />

Kreditorenbuchhaltung (Bilanzierung der Leasingverträge) sowie Recht (Prüfung der vertraglichen<br />

Gestaltungen).<br />

8. Ziele und Risiken einer <strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong><br />

Ziel jeder <strong>IFRS</strong>-<strong>Umstellung</strong> muss es sein, die Konzernrechnungslegung mit einem angemessenen<br />

Ressourceneinsatz und Zeitbedarf umzustellen. Am Ende <strong>des</strong> <strong>Umstellung</strong>sprojektes müssen innerhalb<br />

<strong>des</strong> bilanzierenden Konzerns Strukturen vorhanden sein, welche die Erstellung eines qualitativ<br />

hochwertigen <strong>IFRS</strong>-<strong>Konzernabschlusses</strong> nachhaltig ermöglichen. Soweit im Rahmen der <strong>Umstellung</strong><br />

<strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> interne und externe Rechnungslegung zusammengef ührt werden, sollten die betrieblichen<br />

Prozesse dar<strong>auf</strong> ausgerichtet sein, die <strong>IFRS</strong> -Datenbasis für interne Informationszwecke effizient und<br />

effektiv <strong>auf</strong>zubereiten.<br />

Erfahrungsgemäß werden diese Ziele oftmals nicht vollst ändig erreicht. <strong>Teil</strong>weise l<strong>auf</strong>en<br />

<strong>Umstellung</strong>sprojekte „aus dem Ruder“ und verursachen unangemessen hohe Kosten oder l<strong>auf</strong>en über<br />

mehrere Jahre. Oftmals sind auch nach Erstellung eines erstmaligen <strong>IFRS</strong> -Abschlusses im Konzern<br />

nicht die notwendigen Strukturen vorhanden, um Folgeabschlüsse reibungslos zu erstellen. Folge eines<br />

unzureichenden <strong>IFRS</strong> Reporting Packages kann es sein, dass die <strong>auf</strong> Konzernebene vorhandenen<br />

Informationen nicht ausreichen, um alle im Anhang notwendigen Angabepflichten


Wulf, Klein, Azaiz: <strong>Umstellung</strong> <strong>des</strong> <strong>Konzernabschlusses</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> (<strong>Teil</strong> II) DStR 2005 Heft 7 303<br />

zu erf üllen. Ein unzureichender <strong>IFRS</strong>-Kontenrahmen und nicht durchdachte <strong>IFRS</strong>-Anpassungskonten<br />

beeinträchtigen die Erstellung <strong>des</strong> <strong>Konzernabschlusses</strong>. Unzureichende Schulungen der Mitarbeiter<br />

führen dazu, dass <strong>IFRS</strong> -Anpassungsbuchungen nicht oder falsch vorgenommen werden und die<br />

gemeldeten HBII-Zahlen unzulänglich sind. Unumgänglich ist die Verfügbarkeit qualifizierter<br />

Mitarbeiter, die <strong>auf</strong> Konzernebene mit der Konsolidierung und Erstellung <strong>des</strong> <strong>Konzernabschlusses</strong><br />

betraut sind. Wichtig ist es, die Mitarbeiter schon w ährend der <strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> für die neue <strong>IFRS</strong> -<br />

Bilanzierung zu gewinnen. Ängste von Mitarbeitern können durch Information und gezielte Integration<br />

in Projektgruppen abgebaut werden. Als Erfolgsfaktor hat sich eine offene Kommunikation <strong>des</strong> <strong>IFRS</strong> -<br />

Projekts und die transparente Darstellung der geplanten Maßnahmen erwiesen.<br />

Die Ursachen für Zielverfehlungen divergieren. Dennoch lassen sich einige Risikofaktoren<br />

identifizieren, die oftmals bei <strong>Umstellung</strong>sprojekten mit einem unbefriedigenden Verl<strong>auf</strong> zu finden<br />

sind. Wichtigste Voraussetzung für den Projekterfolg ist, dass die obersten Entscheidungsträger im<br />

Unternehmen hinter dem <strong>Umstellung</strong>sprojekt stehen und dieses voll unterst ützen. Eine Delegation der<br />

Projektverantwortung <strong>auf</strong> Unternehmensebenen, die nicht gleichzeitig mit ausreichender<br />

Entscheidungskompetenz ausgestattet sind, funktioniert in der Praxis nicht. Ebenso spielt die<br />

Kompetenz der externen Berater und deren Erfahrung bei der Begleitung der <strong>Umstellung</strong>sprojekte eine<br />

wichtige Rolle. Auch eine funktionierende Abstimmung von Bilanzierungsfragen mit den<br />

verantwortlichen Wirtschaftsprüfern und deren Kenntnisse internationaler Rechnungslegung ist zentral.<br />

Große Bedeutung kommt auch einer EDV-technisch kompetenten Betreuung <strong>des</strong> <strong>Umstellung</strong>sprojekts<br />

zu. Wichtig ist, dass externe EDV-Berater hinzugezogen werden, die bereits <strong>IFRS</strong>-<strong>Umstellung</strong>en bei<br />

vergleichbaren Unternehmen begleitet haben.<br />

9. EDV-technische Problemstellungen und deren Lösungen<br />

Grundsätzlich erfolgt nur eine <strong>Umstellung</strong> der Konzernrechnungslegung <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong>. Die in den<br />

Konzernabschluss eingehenden Einzelabschlüsse werden weiterhin nach HGB bzw. bei ausländischen<br />

Gesellschaften nach den lokalen handelsrechtlichen Vorschriften („local GAAP“) erstellt. Die<br />

Buchhaltung <strong>des</strong> Mutterunternehmens bzw. der zu konsolidierenden Tochterunternehmen erfolgt<br />

entsprechend nach HGB bzw. „local GAAP“. Für Konzernzwecke ist in diesen Fällen regelmäßig eine<br />

Überleitung von der Buchhaltung der Einzelunternehmen (HGB bzw. „local GAAP“) <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong><br />

notwendig. Diese Überleitung von HGB bzw. „local GAAP“ <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> erfolgt nur für Zwecke der<br />

Konzernberichterstattung. Die Überleitung kann <strong>auf</strong> unterschiedlichen Wegen erfolgen. Soweit<br />

lediglich eine geringe Zahl an <strong>IFRS</strong>-Anpassungsbuchungen notwendig ist, können diese Anpassungen<br />

für HBII -Zwecke direkt im Reporting Package erfolgen. Eine solche statistische Anpassung für HBII -<br />

Zwecke wird regelmäßig nur bei kleineren Gesellschaften möglich sein, bei denen keine komplexen<br />

Abweichungen zwischen HGB bzw. „local GAAP“ und <strong>IFRS</strong> bestehen. Bei komplexeren <strong>IFRS</strong>-<br />

Anpassungsbuchungen ist eine statistische Anpassung für HBII-Zwecke dagegen nicht möglich.<br />

Unternehmen mit komplexeren Abweichungen zwischen HGB bzw. „local GAAP“ und <strong>IFRS</strong> werden<br />

daher regelmäßig ihre Buchhaltung <strong>auf</strong> Einzelabschlussebene zusätzlich <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> überleiten müssen.<br />

Eine solche Überleitung von HGB bzw. „local GAAP“ <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> ist ohne EDV-technische<br />

Unterstützung nicht möglich.<br />

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, <strong>auf</strong> Einzelabschlussebene entweder neben dem bisherigen HGBbzw.<br />

„local GAAP“-Buchungskreis einen vollen <strong>IFRS</strong>-Buchungskreis zu implementieren oder aber<br />

weiterhin einen HGB- bzw. „local GAAP“-Buchungskreis zu führen und lediglich die <strong>IFRS</strong>-<br />

Anpassungsbuchungen in einem gesonderten <strong>IFRS</strong>-Buchungskreis zu erfassen. In beiden Fällen wird<br />

der bisherige HGB - bzw. „local GAAP“-Buchungskreis fortgef ührt und zusätzlich ein neuer, entweder<br />

vollständiger oder <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong>-Anpassungsbuchungen beschränkter, <strong>IFRS</strong>-Buchungskreis eingerichtet.<br />

Wie oben ausgef ührt ist es vorteilhaft, im Zuge der <strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> auch die interne<br />

Rechnungslegung <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> umzustellen und beide <strong>auf</strong> eine einheitliche Datenbasis zu stellen. Folge der<br />

Vereinheitlichung von interner und externer Rechnungslegung ist die EDV-technische Integration der


Systeme. Auf Grund der Pflicht, Einzelabschlüsse weiterhin nach HGB <strong>auf</strong>zustellen, erfolgt die<br />

Buchhaltung meist unverändert nach HGB. Anpassungen nach <strong>IFRS</strong> erfolgen in einem zusätzlichen<br />

Buchungskreis und werden <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> -Anpassungskonten gebucht. <strong>IFRS</strong>-Anpassungsbuchungen werden<br />

bereits bei der Erfassung der Ursprungsbelege berücksichtigt und direkt von den Sachbearbeitern<br />

vorgenommen. Der bisher zusätzlich entstehende Aufwand aus der Pflege einer weiteren Datenbasis für<br />

Zwecke der internen Rechnungslegung entfällt. Im Ergebnis kann durch die <strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> der<br />

Aufwand im Bereich interner Rechnungslegung deutlich reduziert werden. Hier lassen sich durch die<br />

Investition in <strong>IFRS</strong> nachhaltige Kostensenkungspotenziale realisieren. Im Ergebnis bedeutet die<br />

<strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> durch die Vereinheitlichung von externer (<strong>IFRS</strong>) und interner Rechnungslegung<br />

keine Einführung einer Dritten - neben handelsrechtlicher und interner Rechnungslegung stehenden -<br />

Datenbasis. Nach der <strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> besteht unver ändert die bisherige HGB-Datenbasis und eine<br />

zus ätzliche <strong>IFRS</strong>-Datenbasis, die gleichzeitig Grundlage der internen Rechnungslegung ist.<br />

Der <strong>Umstellung</strong> der EDV-Systeme kommt bei der <strong>Umstellung</strong> eines <strong>Konzernabschlusses</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> eine<br />

zentrale Bedeutung zu. Wenn mit der <strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> auch die interne Rechnungslegung <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong><br />

umgestellt wird, resultieren aus der Vereinheitlichung der Datenbasis zusätzliche Anforderungen an die<br />

Weiterverarbeitung der <strong>IFRS</strong>-Daten f ür Zwecke der internen Berichterstattung. Erfahrungsgemäß ist die<br />

Annäherung von externer <strong>IFRS</strong>-Konzernrechnungslegung und einer <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong>-Daten basierenden<br />

internen Rechnungslegung schon aus Gründen der EDV-Kapazitäten zu empfehlen.<br />

Um den <strong>IFRS</strong>-Konzernabschluss und den HGB-Einzelabschluss systemtechnisch darstellen zu können<br />

empfiehlt es sich, die Buchhaltung weiterhin <strong>auf</strong> HGB-Basis fortzuführen und die Überleitung von<br />

HGB <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> über <strong>IFRS</strong>-Anpassungskonten vorzunehmen. Welche Buchungen <strong>auf</strong> den <strong>IFRS</strong>-<br />

Anpassungskonten vorzunehmen sind, ist je nach Position zu entscheiden. Im Folgenden soll kurz<br />

exemplarisch <strong>auf</strong> die Positionen Vorräte und Anlagevermögen eingegangen werden.<br />

Unterschiede bei der Bilanzierung von Vorräten nach HGB und <strong>IFRS</strong> ergeben sich im Bereich der<br />

Bewertung. Grundsätzlich können die Vorräte unterj ährig parallel sowohl nach HGB als auch nach<br />

<strong>IFRS</strong> bewertet und bebucht werden. Alternativ können die Vorräte unterjährig auch ausschließlich nach<br />

<strong>IFRS</strong> bewertet werden und nur zum Stichtag für Zwecke der Erstellung <strong>des</strong> Einzelabschlusses nach<br />

HGB bewertet werden. Soweit die Bewertung nach <strong>IFRS</strong> gleichzeitig die Grundlage für die<br />

Wulf, Klein, Azaiz: <strong>Umstellung</strong> <strong>des</strong> <strong>Konzernabschlusses</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> (<strong>Teil</strong> II) DStR 2005 Heft 7 304<br />

interne Rechnungslegung darstellt, sollte unterjährig in jedem Fall eine Bewertung nach <strong>IFRS</strong> erfolgen.<br />

Dagegen können im Bereich Anlagevermögen Unterschiede zwischen der Bilanzierung nach HGB und<br />

<strong>IFRS</strong> sowohl im Ansatz wie auch bei der Bewertung <strong>auf</strong>treten. Unterschiede im Ansatz ergeben sich<br />

beispielsweise in den Fällen, in denen Leasingverhältnisse nach <strong>IFRS</strong> abweichend vom HGB bilanziert<br />

werden oder auch im Fall der Aktivierung von Entwicklungskosten nach <strong>IFRS</strong>. Weitere Abweichungen<br />

in der Bilanzierung <strong>des</strong> Anlagevermögens resultieren aus Bewertungsunterschieden zwischen <strong>IFRS</strong> und<br />

HGB. Abschreibungen nach HGB orientieren sich oftmals an steuerlichen Nutzungsdauern und der<br />

steuerlich zulässigen, degressiven Abschreibung. Nach <strong>IFRS</strong> sind dagegen die wirtschaftlichen<br />

Nutzungsdauern maßgeblich und die Abschreibung erfolgt linear entsprechend der wirtschaftlichen<br />

Nutzung. Auf Grund dieser Abweichungen sollte das Anlagevermögen auch unterjährig parallel sowohl<br />

nach HGB als auch nach <strong>IFRS</strong> bebucht werden und die Werterfassung EDV-technisch entsprechend<br />

parallel erfolgen.<br />

Soweit im Rahmen der <strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> auch ein Übergang der Gewinn - und Verlustrechnung<br />

vom Gesamt- <strong>auf</strong> das Umsatzkostenverfahren erfolgen soll, ist es notwendig, im Unternehmen eine<br />

Kostenstellenrechnung einzuführen, soweit diese nicht bereits vorhanden ist. Für die Implementierung<br />

einer Kostenstellenrechnung müssen die EDV-technisch notwendigen Systemvoraussetzungen<br />

geschaffen werden.<br />

10. Geplante Vereinfachungsregelungen f ür kleine und mittelgroße Unternehmen


Im Rahmen der grundsätzlichen Kritik an den <strong>IFRS</strong> wird oftmals angeführt, dass diese sehr komplex<br />

sind und gerade für kleine und mittelständische Unternehmen einen kaum zu bewältigenden Aufwand<br />

bedeuten. In der Praxis hat sich gezeigt, dass insbesondere die umfangreichen Anhangangaben nach<br />

<strong>IFRS</strong> (notes) für Unternehmen im Vergleich zum HGB einen weitaus größeren Erstellungs<strong>auf</strong>wand<br />

verursachen. Vor diesem Hintergrund hat das International Accounting Standards Board (IASB) am 24.<br />

6. 2004 ein Diskussionspapier zur Entwicklung von internationalen Rechnungslegungsstandards für<br />

kleine und mittelgroße Unternehmen ver öffentlicht 18. Danach plant das IASB neben den bisher<br />

ver öffentlichten, kompletten <strong>IFRS</strong> für kleine und mittelgroße Unternehmen die zusätzliche<br />

Veröffentlichung von vereinfachten Vorschriften. Nach derzeitigem Stand sollen diese vereinfachten<br />

<strong>IFRS</strong> in einem gesonderten Band geregelt werden. Kleine und mittelgroße Unternehmen werden<br />

demnach aber weiterhin die Möglichkeit haben, auch einzelne oder alle <strong>IFRS</strong>-Regelungen freiwillig<br />

anzuwenden und so einen „großen“ <strong>IFRS</strong> -Konzernabschluss zu erstellen.<br />

Die vom IASB geplanten Erleichterungen für kleine und mittelgroße Unternehmen werden sich im<br />

Wesentlichen <strong>auf</strong> den Bereich Ausweis konzentrieren. Vor allem bei der Erstellung <strong>des</strong> Anhangs und<br />

beim Ausweis zusätzlicher Angaben soll der Arbeits<strong>auf</strong>wand für kleine und mittelgroße Unternehmen<br />

reduziert werden. Daneben erörtert das IASB auch einzelne Erleichterungen im Bereich Bewertung.<br />

Dagegen sind nach derzeitigem Stand der Diskussion Vereinfachungsregelungen im Bereich Ansatz<br />

nicht zu erwarten.<br />

11. Zusammenfassung<br />

Die <strong>Umstellung</strong> der Konzernrechnungslegung von HGB <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> und die erstmalige Erstellung eines<br />

<strong>Konzernabschlusses</strong> nach <strong>IFRS</strong> stellt für Unternehmen in der Praxis eine nicht zu unterschätzende<br />

Herausforderung dar. Gleichzeitig resultieren aus der <strong>Umstellung</strong> der Konzernrechnungslegung <strong>auf</strong><br />

<strong>IFRS</strong> zahlreiche positive Effekte für das bilanzierende Unternehmen und die Adressaten <strong>des</strong><br />

<strong>Konzernabschlusses</strong>. Darüber hinaus haben in der Vergangenheit zahlreiche Unternehmen die<br />

<strong>Umstellung</strong> <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> als Chance genutzt, um unternehmensinterne Prozesse umzugestalten und eine<br />

grundsätzliche Neuausrichtung der internen und externen Rechnungslegung vorzunehmen.<br />

Die <strong>Umstellung</strong> der Rechnungslegung <strong>auf</strong> <strong>IFRS</strong> stellt eine betriebswirtschaftliche Investition dar.<br />

Unternehmen sollten die erwarteten Vor- und Nachteile einer Investition in <strong>IFRS</strong> genau prüfen. Wenn<br />

sich ein Unternehmen für die Bilanzierung nach <strong>IFRS</strong> entscheidet, sollte das <strong>Umstellung</strong>sprojekt<br />

konsequent umgesetzt werden. Unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche <strong>Umstellung</strong> ist, dass<br />

die oberste Führungsebene die Umsetzung uneingeschränkt unterstützt. Zentrale Bedeutung kommt<br />

neben der richtigen Besetzung <strong>des</strong> für die <strong>Umstellung</strong> verantwortlichen unternehmensinternen<br />

Projektteams der richtigen Auswahl von externen Experten zu.<br />

Langfristig werden mittelständische Unternehmen an einer Bilanzierung nach <strong>IFRS</strong> nicht<br />

vorbeikommen. Es ist zu erwarten, dass in Deutschland mittelfristig auch eine Erstellung von<br />

Einzelabschlüssen nach <strong>IFRS</strong> zugelassen werden wird. Grundlegende Argumente gegen eine<br />

Bilanzierung nach <strong>IFRS</strong> <strong>auf</strong> Ebene der Einzelabschlüsse setzen in Deutschland vor allem an der<br />

Ausschüttungsbemessungsfunktion der Jahresabschlüsse und an der Maßgeblichkeit der<br />

handelsrechtlichen Jahresabschlüsse für die Steuerbilanz an. Auf Grund der Marktorientierung der <strong>IFRS</strong><br />

besteht die Gefahr, dass im Falle der Bilanzierung von Einzelabschlüssen nach <strong>IFRS</strong> nicht realisierte<br />

Gewinne ausgeschüttet werden, Unternehmen so überhöhte Gewinnaussch üttungen vornehmen und ihre<br />

Substanz verlieren. Die Problematik der Ausschüttungsbemessungsfunktion der Einzelabschlüsse stellt<br />

jedoch keinen nachhaltigen Grund dar, eine Bilanzierung nach <strong>IFRS</strong> nicht auch <strong>auf</strong> Ebene der<br />

Einzelabschlüsse zuzulassen. In den USA besteht mit den US-GAAP ein Rechnungslegungssystem, das<br />

durch eine mit den <strong>IFRS</strong> durchaus vergleichbare, starke Marktorientierung geprägt ist. In den USA wird<br />

die Höhe von Ausschüttungen durch zusätzliche Regelungen beschränkt. Als weiteres Argument gegen<br />

eine Bilanzierung <strong>auf</strong> Ebene der Einzelabschlüsse nach <strong>IFRS</strong> wird angef ührt, dass damit das in<br />

Deutschland bestehende, steuerliche Maßgeblichkeitsprinzip nicht mehr zu halten wäre. Für die<br />

bilanzierenden Unternehmen wird befürchtet, dass mit einer gesonderten Bilanzierung für Zwecke der<br />

Steuererhebung ein nicht vertretbarer Mehr<strong>auf</strong>wand verbunden wäre. Soweit Unternehmen im


Einzelabschluss ein Wahlrecht für die <strong>IFRS</strong>-Bilanzierung eingeräumt wird, bleibt den bilanzierenden<br />

Unternehmen die Entscheidung, den zusätzlichen Aufwand aus der gesonderten Aufstellung einer<br />

Steuerbilanz zu tragen, selbst überlassen, so dass diese Kritik an einer <strong>IFRS</strong> -Bilanzierung im<br />

Einzelabschluss insoweit nicht greift. Auch bedeutet die Vorschrift, Einzelabschlüsse weiter nach HGB<br />

zu erstellen, für alle Unternehmen, die Konzernabschlüsse nach <strong>IFRS</strong> erstellen, einen vergleichbaren<br />

Mehr<strong>auf</strong>wand, da auch hier Abschlüsse nach zwei unterschiedlichen Rechnungslegungssystemen<br />

<strong>auf</strong>zustellen sind.<br />

* Dipl.-Fw. (FH) Martin Wulf, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, ist Partner, Dipl.-oec. Michael Klein,<br />

Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, und Karim Azaiz sind Mitarbeiter bei Kopitz Schätz Hasenclever + Partner, Stuttgart.<br />

11 IAS 16.60 ff.<br />

12 IAS 16.62.<br />

13 Nach § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB i. d. F. <strong>des</strong> BilReG kann der Konzernabschluss um eine Segmentberichterstattung ergänzt<br />

werden. Diese Regelung gilt für alle Geschäftsjahre, die nach dem 31. 12. 2004 beginnen. Nach HGB ist die<br />

Segmentberichterstattung somit zukünftig kein Pflichtbestandteil <strong>des</strong> <strong>Konzernabschlusses</strong>.<br />

14 Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB.<br />

15 IAS 37.80 ff.<br />

16 IAS 23.10 ff.<br />

17 IAS 1.88.<br />

18 Preliminary Views on Accounting Standards for Small and Medium-sized Entities, Discussion Paper, Published for<br />

comment by the International Accounting Standards Board, June 2004.

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