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Drs. 19/600 - Carola Veit

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BÜRGERSCHAFT<br />

DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG<br />

Drucksache <strong>19</strong>/<strong>600</strong><br />

<strong>19</strong>. Wahlperiode 18.07.08<br />

Große Anfrage<br />

der Abgeordneten <strong>Carola</strong> <strong>Veit</strong>, Ksenija Bekeris, Thomas Böwer, Bülent Ciftlik,<br />

Gunnar Eisold, Dirk Kienscherf (SPD) und Fraktion vom 20.06.08<br />

und Antwort des Senats<br />

Betr.: Hamburg braucht eine qualitativ hochwertige Betreuung für Krippen-<br />

kinder – Bundesmittel nutzen, Platzzahl ausbauen und Qualität stärken!<br />

Die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Krippen soll bis 2013 bundesweit<br />

auf eine Versorgungsquote von durchschnittlich 35 Prozent ausgebaut<br />

werden. Hierauf haben sich die Bundesregierung, die Jugendminister<br />

der Länder und die kommunalen Spitzenverbände im April 2007 geeinigt. Die<br />

bundesweiten Gesamtkosten des Ausbaus wurden mit 12 Milliarden Euro<br />

kalkuliert. Der Bund selbst stellt hieran einen Anteil von 4 Milliarden Euro<br />

bereit. Von diesem Bundesanteil sind 1‚85 Milliarden Euro für die künftigen<br />

Betriebskosten und 2,15 Milliarden Euro für die Investitionskosten vorgesehen.<br />

In Hamburg gibt es aufgrund des „Kinderbetreuungsgesetzes“ (KibeG)<br />

Rechtsansprüche auf Betreuung, die über die des Bundes hinausgehen:<br />

unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern 5 Stunden vom vollendeten<br />

dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Außerdem gibt das KibeG einen<br />

Anspruch auf Betreuung für jedes Kind von 0 (Null) bis zum vollendeten 14.<br />

Lebensjahr in dem zeitlichen Umfang, in dem die Sorgeberechtigten wegen<br />

Berufstätigkeit, Ausbildung oder Arbeitsmarktmaßnahmen Betreuung brauchen<br />

(genannt „Hamburger Garantie“). Von daher ist die Versorgungsquote<br />

bei den unter Dreijährigen in Hamburg mit zuletzt über 22 Prozent im westdeutschen<br />

Vergleich seit vielen Jahren Spitze. Das KibeG mit seinen Rechtsansprüchen<br />

geht zurück auf ein von der SPD mit auf den Weg<br />

gebrachtes erfolgreiches Volksbegehren: Dieses hatte die CDU zu Verhandlungen<br />

über das von der Volksinitiative formulierte „Hamburger Kinderbetreuungsgesetz“<br />

(KibeG) genötigt. SPD und CDU haben das KibeG<br />

gemeinsam eingebracht – es wurde zu Beginn der 18. Legislaturperiode am<br />

21.04.2004 einstimmig beschlossen.<br />

In der Umsetzung des KibeG durch den von Beust-Senat gibt es seitens der<br />

SPD berechtigte Kritik: Der Senat orientiert sich nicht am Wohl des Kindes.<br />

Die Anerkennung des dringlichen sozialen oder pädagogischen Bedarfs für<br />

einen Kita-Platz ist aufwendig und kompliziert. Die Umsetzung des Gesetzes<br />

durch den CDU-Senat benachteiligt oftmals diejenigen Kinder, die Betreuung<br />

besonders nötig hätten.<br />

Im Wahlkampf 2008 hatte die Leitung der Behörde für Soziales und Gesundheit<br />

(BSG) am 15.02.2008 die Pressmitteilung „Hamburg: Startschuss für den<br />

Krippenausbau – 53 Millionen Euro für neue Betreuungsplätze von 2008 bis<br />

2013“ herausgegeben. Hier hieß es zum „Investitionsprogramm zum Krippenausbau<br />

2008 – 2013“: „Im Rahmen des Krippenausbauprogramms wer-


Drucksache <strong>19</strong>/<strong>600</strong> Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>19</strong>. Wahlperiode<br />

2<br />

den vom Bund in den kommenden sechs Jahren insgesamt 47,5 Millionen<br />

Euro bereitgestellt. Hamburg stockt dieses Budget aus eigenen Mitteln<br />

nochmals um 5,3 Millionen Euro auf insgesamt knapp 53 Millionen Euro auf.<br />

Hinzu kommen für den Betrieb für die Jahre 2008 bis 2013 insgesamt 161<br />

Millionen Euro, wovon der Bund rund 49 Millionen Euro und Hamburg rund<br />

112 Millionen Euro finanzieren wird.“ Weiter hieß es: „Neu-, Erweiterungs-<br />

und Umbaumaßnahmen zur Schaffung neuer Betreuungsplätze für unter<br />

Dreijährige sollen insbesondere über Zuwendungen gefördert werden.“ Dieser<br />

„Zuwendung“ steht eine Absenkung des sogenannten Teilentgelts<br />

Gebäude (TEG) je gefördertem Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren<br />

gegenüber. Diese Informationen finden sich in der Richtlinie der BSG zum<br />

„lnvestitionsprogramm Krippenausbau 2008 – 2013“ (vergleiche<br />

www.bsg.hamburg.de).<br />

In der Beantwortung der kleinen Anfrage <strong>Drs</strong>. <strong>19</strong>/156 hat der Senat hierzu<br />

erklärt: „Die Kita-Investitionsförderung des Bundes ist nicht ohne Weiteres<br />

kompatibel mit dem Hamburger Gutscheinsystem. Der Bund geht von einer<br />

Einmalfinanzierung der Investitionskosten und der Betriebskosten über laufende<br />

Entgelte pro Platz aus. Das Hamburger Gutscheinsystem dagegen<br />

finanziert sowohl die Betriebskosten als auch die mit Investitionen zusammenhängenden<br />

Kosten über die Gutscheinentgelte. Insofern ist die Einmalfinanzierung<br />

der Investitionen logischerweise mit einer entsprechenden<br />

Absenkung der Gutscheinentgelte verbunden, da es sonst zu einer unzulässigen<br />

öffentlichen Doppelfinanzierung der Investitionen käme.“<br />

Der Senat beziehungsweise die Leitung der BSG kann keine Daten zum<br />

Angebot an Plätzen, zur Nachfrage der Eltern bei Kita und Krippe sowie zur<br />

regionalen Verteilung des Ausbaus liefern. Der Senat hält dies für „nicht<br />

erforderlich“ und setzt allein darauf, dass Angebot und Nachfrage im Kita-<br />

Gutscheinsystem über einen „dezentralen, marktähnlichen Prozess zur<br />

Deckung“ kommen sollen (vergleiche <strong>Drs</strong>. <strong>19</strong>/22). Dabei gibt es in Hamburg<br />

schon jetzt vielerorts Probleme, wohnort- oder arbeitsplatznah einen Platz<br />

– zudem im benötigten zeitlichen Umfang – zu finden. Diese Probleme sprechen<br />

sich auch herum, so dass auf weitere „Nachfrage“ vor Ort verzichtet<br />

wird. Der Senat räumt gleichwohl ein, dass es auch im Kita-Gutscheinsystem<br />

„lokal zu Ungleichgewichten zwischen Nachfrage und Angebot“ kommen<br />

könne. Jüngst hat der Senat erstmals „Nachfrageüberhänge“ an Krippenplätzen<br />

im Bereich der inneren Stadt und bei verschiedenen Leistungsarten in<br />

den Bezirken Altona und Eimsbüttel eingeräumt (vergleiche <strong>Drs</strong>. <strong>19</strong>/156<br />

sowie „Hamburger Abendblatt“ vom 15.04.2008).<br />

Somit steht ein regional angemessen verteiltes Angebot bei den Kitas als<br />

auch beim Krippenausbau infrage.<br />

Wir fragen den Senat:<br />

1. Welche Summen stellt der Bund für den Krippenausbau in Hamburg<br />

2008 – 2013 bereit? (Bitte die Summen für die einzelnen Jahre getrennt<br />

nach Betriebskosten und Investitionskosten sowie die Gesamtsummen<br />

zu Betriebskosten und Investitionskosten)<br />

2. Wie sind in diesem Zusammenhang „Finanzausgleichswirkungen“ definiert<br />

und um welche Summen handelt es hier für die oben genannten<br />

Zeiträume?<br />

3. Welche verbindlichen Zusagen beziehungsweise Verpflichtungen des<br />

Bundes gibt es ab 2014 jährlich für jeweils welche Kostenarten?


Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>19</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>19</strong>/<strong>600</strong><br />

4. In welcher Höhe gibt es ab 2014 – gegebenenfalls jährlich – „Finanzausgleichswirkungen“?<br />

Beteiligung des Bundes an den Investitionskosten<br />

Die Auszahlung der Mittel an die Länder soll auf Grundlage von Artikel 3 des gegenwärtig<br />

im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Gesetzentwurfs der Bundesregierung<br />

für ein Kinderförderungsgesetz (Bundesratsdrucksache 295/08 vom 2. Mai 2008) und<br />

der Verwaltungsvereinbarung „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung“<br />

vollzogen werden. Für Hamburg ergeben sich im Zeitraum 2008 bis 2013 47,5 Millionen<br />

Euro mit folgenden Jahresbeträgen (gerundet), die Jahressummen sind übertragbar,<br />

auf den Verfügungsrahmen des Folgejahres kann vorgegriffen werden:<br />

2008 8,3 Millionen Euro,<br />

2009 8,2 Millionen Euro,<br />

2010 8,0 Millionen Euro,<br />

2011 7,8 Millionen Euro,<br />

2012 7,7 Millionen Euro,<br />

2013 7,5 Millionen Euro.<br />

Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten<br />

Nach Artikel 2 des Gesetzentwurfs soll sich der Bund mit 1,85 Milliarden Euro in der<br />

Ausbauphase von 2009 bis 2013 und ab 2014 dauerhaft mit jährlich 0,77 Milliarden<br />

Euro an den Betriebskosten beteiligen. Die Finanzmittel sollen den Ländern durch<br />

eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zulasten des Bundes zur Verfügung<br />

gestellt werden. Für Hamburg ergeben sich daraus nach einer modellhaften Berechnung<br />

auf Grundlage der vorläufigen finanzausgleichsrelevanten Daten für das Jahr<br />

2007 im Zeitraum 2009 bis 2013 39,6 Millionen Euro mit folgenden Beträgen für die<br />

einzelnen Jahre (gerundet):<br />

2009 2,1 Millionen Euro,<br />

2010 4,3 Millionen Euro,<br />

2011 7,5 Millionen Euro,<br />

2012 10,7 Millionen Euro,<br />

2013 15,0 Millionen Euro,<br />

ab 2014 p. a. 16,5 Millionen Euro.<br />

Finanzausgleichswirkungen<br />

Eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern führt zu<br />

finanziellen Auswirkungen im Finanzausgleich. Für Hamburg ergeben sich daraus<br />

nach einer modellhaften Berechnung auf Grundlage der vorläufigen finanzausgleichsrelevanten<br />

Daten für das Jahr 2007 im Länderfinanzausgleich im Zeitraum 2009 bis<br />

2013 +9,2 Millionen Euro mit folgenden Beträgen für die einzelnen Jahre (gerundet):<br />

2009 +0,5 Millionen Euro,<br />

2010 +1,0 Millionen Euro,<br />

2011 +1,7 Millionen Euro,<br />

2012 +2,5 Millionen Euro,<br />

2013 +3,5 Millionen Euro,<br />

ab 2014 p. a. +3,8 Millionen Euro.<br />

3


Drucksache <strong>19</strong>/<strong>600</strong> Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>19</strong>. Wahlperiode<br />

Kostenbeteiligung des Bundes insgesamt im Zeitraum 2008 bis 2013 96,4 Millionen<br />

Euro mit folgenden Beträgen für die einzelnen Jahre (Beträge einschließlich Finanzausgleichswirkungen<br />

gerundet):<br />

2008 8,3 Millionen Euro,<br />

2009 10,8 Millionen Euro,<br />

2010 13,3 Millionen Euro,<br />

2011 17,1 Millionen Euro,<br />

2012 20,9 Millionen Euro,<br />

2013 26,0 Millionen Euro,<br />

ab 2014 p. a. 20,3 Millionen Euro.<br />

5. Wer hat wann mit welcher Verbindlichkeit beschlossen – wie in der<br />

Pressemitteilung der zuständigen Behörde vom 15.02.2008 verkündet –<br />

die investiven Mittel des Bundes „aus eigenen Mitteln nochmals um 5,3<br />

Millionen Euro“ aufzustocken?<br />

6. Welche Entscheidung war der Anlass für diese Pressemitteilung?<br />

Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) hat am<br />

14. Februar 2008 die mit der Finanzbehörde abgestimmte Richtlinie der BSG zum<br />

Investitionsprogramm Krippenausbau 2008 – 2013 (einschließlich des darin enthaltenen<br />

Hinweises auf die ergänzende Bereitstellung von 5,3 Millionen Euro durch die<br />

Freie und Hansestadt Hamburg) rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt.<br />

Dies war Anlass für die Pressemitteilung der BSG vom 15. Februar 2008.<br />

7. In welchem Haushaltstitel finden sich die genannten 5,3 Millionen Euro<br />

und wie ist diese Summe im Haushalt beziehungsweise im Einzelplan 4<br />

der BSG gedeckt? Zulasten welcher Titel wurde diese Summe gegebenenfalls<br />

gedeckt?<br />

8. Hat die BSG die genannte Summe oder ein andere Summe zum selben<br />

Zweck für die Aufstellung des kommenden Haushaltsplanentwurfs<br />

angemeldet? Falls eine andere Summe angemeldet wurde: in welcher<br />

Höhe?<br />

9. Sind die BSG und die Finanzbehörde über die hier infrage stehende<br />

Summe und ihren Einsatzzweck übereingekommen? Wenn ja, wie sieht<br />

diese Übereinkunft konkret aus?<br />

Beim Titel 4500.893.41 „Investitionen im Bereich der Kindertagesbetreuung“ stehen<br />

unter Inanspruchnahme der Übertragbarkeit gemäß § 45 (3) LHO 4,5 Millionen Euro<br />

zur Verfügung. Der noch fehlende Differenzbetrag soll mit dem Haushaltsplanentwurf<br />

2009/2010 eingeworben werden. Im Übrigen siehe die Antwort zu 5. und 6.<br />

10. Sind die genannten 5,3 Millionen Euro – gegebenenfalls impliziter –<br />

Bestandteil der der Bürgerschaft vorgelegten Mittelfristigen Finanzplanung<br />

2007 – 2011 (<strong>Drs</strong>. 18/7392)? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja,<br />

wo dort findet sich diese Summe?<br />

Nein, bei der Erstellung der Finanzplanung 2007 – 2011 war das Krippenausbauprogramm<br />

noch nicht bekannt und konnte daher auch nicht berücksichtigt werden.<br />

Im Übrigen siehe Antwort zu 7. bis 9.<br />

11. Hat die BSG, seitdem klar ist, welche Summen der Bund für den Krippenausbau<br />

an Hamburg zahlt, Planungen für eigene Mittel abgesenkt,<br />

zum Beispiel in Zusammenhang mit den Anmeldungen für die Aufstellung<br />

des kommenden Haushaltsplanentwurfs? Wenn ja, in welcher Form<br />

und um welche Summen handelt es sich hierbei?<br />

4<br />

12. Haben die BSG, die Finanzbehörde oder der Senat, seitdem klar ist,<br />

welche Summen der Bund für den Krippenausbau an Hamburg zahlt,


Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>19</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>19</strong>/<strong>600</strong><br />

Nein.<br />

Planungen für eigene Mittel abgesenkt, zum Beispiel im Rahmen der<br />

Fortschreibung der Mittelfristigen Finanzplanung? Wenn ja, in welcher<br />

Form und um welche Summen handelt es sich hierbei?<br />

13. Bund und Länder haben eine Verwaltungsvereinbarung „Investitionsprogramm<br />

Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ getroffen. (Verwaltungsvereinbarung<br />

bitte der Antwort auf diese Anfrage beilegen)<br />

a. Hat der Senat die BSG im Zusammenhang mit der Verwaltungsvereinbarung<br />

beziehungsweise dem „lnvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung<br />

2008 – 2013“ beauftragt, einen Umsetzungsplan<br />

und eine darauf aufbauende vollständige Kosten- und<br />

Finanzierungsplanung zu erstellen und dem Senat vorzulegen?<br />

Wenn ja, wann genau hat der Senat die BSG entsprechend beauftragt<br />

und welche Frist wurde gegebenenfalls gesetzt oder vereinbart?<br />

Ja, am 16. Oktober 2007. Eine Frist wurde nicht gesetzt. Im Übrigen siehe Anlage 1.<br />

b. Hat die BSG einen Umsetzungsplan und eine darauf aufbauende<br />

vollständige Kosten- und Finanzierungsplanung erstellt? Hat die<br />

BSG dem Senat einen Umsetzungsplan und eine darauf aufbauende<br />

vollständige Kosten- und Finanzierungsplanung vorgelegt?<br />

Wenn ja, wann und welchen Inhalts? Wenn nein, gilt die Beauftragung<br />

der BSG durch den Senat nach wie vor oder ist sie gegebenenfalls<br />

durch die neue Legislaturperiode nicht mehr wirksam?<br />

Die Planungen der zuständigen Behörde sind noch nicht abgeschlossen.<br />

Entfällt.<br />

c. Falls die Beauftragung nicht mehr wirksam ist: Plant der neue Senat<br />

aus CDU und GAL eine erneute Beauftragung der BSG? Wenn ja,<br />

wann?<br />

14. Welche Verpflichtungen ist die Freie und Hansestadt Hamburg mit dieser<br />

Vereinbarung eingegangen?<br />

In der Verwaltungsvereinbarung „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung<br />

2008 – 2013“ heißt es in der Präambel, es seien „Investitionen für<br />

qualitative Verbesserungen der bestehenden Angebote im Rahmen der<br />

Sicherung der bedarfsgerechten Kindertagesbetreuungsinfrastruktur einzubeziehen“.<br />

15. Was folgt hieraus konkret für den Einsatz der Bundes- als auch bisher<br />

eingeplanter Hamburger Mittel?<br />

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat mit dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung<br />

„Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2013“ keine über<br />

die vorangegangenen Beschlüsse und Vereinbarungen der Bund-Länder-<br />

Arbeitsgruppe zum Betreuungsausbau vom 28. August 2007 hinaus gehenden Verpflichtungen<br />

übernommen.<br />

Die zitierte Textpassage in der Präambel der Verwaltungsvereinbarung stellt klar,<br />

dass die vom Bund bereitgestellten Finanzhilfen auch für Investitionsmaßnahmen, die<br />

nicht mit der Schaffung zusätzlicher Betreuungskapazitäten verbunden sind, verwendet<br />

werden können. In Artikel 1 Absatz 2 der Verwaltungsvereinbarung werden in<br />

diesem Zusammenhang Sanierungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen<br />

benannt. Diese Regelung wurde insbesondere vor dem Hintergrund der<br />

bereits bestehenden hohen Platzkapazitäten in den neuen Ländern getroffen.<br />

16. Sofern der Senat die BSG im Zusammenhang mit der Verwaltungsvereinbarung<br />

beziehungsweise dem „lnvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung<br />

2008 – 2013“ beauftragt hat, einen Umsetzungsplan<br />

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Drucksache <strong>19</strong>/<strong>600</strong> Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>19</strong>. Wahlperiode<br />

und eine darauf aufbauende vollständige Kosten- und Finanzierungsplanung<br />

zu erstellen und dem Senat vorzulegen: Welche Aspekte der Qualität<br />

(zum Beispiel Ausbildungsstandards, Gruppengrößen, Erzieher-Kind-<br />

Relationen) sind in diesem Umsetzungsplan beziehungsweise Kosten-<br />

und Finanzierungsplan wie geregelt?<br />

Die Planungen der zuständigen Behörde sind noch nicht abgeschlossen.<br />

In Beantwortung der Kleinen Anfrage <strong>Drs</strong>. <strong>19</strong>/156 hat der Senat hierzu<br />

erklärt: „Die Kita-lnvestitionsförderung des Bundes ist nicht ohne Weiteres<br />

kompatibel mit dem Hamburger Gutscheinsystem. Der Bund geht von einer<br />

Einmalfinanzierung der Investitionskosten und der Betriebskosten über laufende<br />

Entgelte pro Platz aus. Das Hamburger Gutscheinsystem dagegen<br />

finanziert sowohl die Betriebskosten als auch die mit Investitionen zusammenhängenden<br />

Kosten über die Gutscheinentgelte. Insofern ist die Einmalfinanzierung<br />

der Investitionen logischerweise mit einer entsprechenden<br />

Absenkung der Gutscheinentgelte verbunden, da es sonst zu einer unzulässigen<br />

öffentlichen Doppelfinanzierung der Investitionen käme.“<br />

17. Gibt es vor diesem Hintergrund über die Verwaltungsvereinbarung<br />

hinausgehende Absprachen beziehungsweise Regelungen zwischen<br />

Hamburg und dem Bund – zum Beispiel – über den Einsatz der Bundesmittel<br />

beziehungsweise sich hieraus ergebende Verpflichtungen der<br />

Stadt?<br />

Wenn ja, welchen Inhalts, mit wem genau, auf welcher Grundlage und<br />

mit welchen Auswirkungen?<br />

18. Welche Pflichten bezüglich Erfolgskontrolle beziehungsweise Evaluation<br />

und Berichtswesen ergeben sich aus der Verwaltungsvereinbarung für<br />

die BSG beziehungsweise den Senat?<br />

Zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend<br />

(BMFSFJ) und der Freien und Hansestadt Hamburg besteht Einigkeit, dass die vom<br />

Bund auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung „Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“<br />

2008 – 2013“ gewährten Finanzhilfen in Hamburg ohne<br />

Umstellung des subjektorientierten Finanzierungssystems der Hamburger Kindertagesbetreuung<br />

verwendet werden können. Diese Einigung, in deren Rahmen auch<br />

vereinbart wurde, dass die Regelungen zur Erfolgskontrolle und zum Berichtswesen<br />

keine Anwendung finden, ist durch Schreiben des Staatssekretärs im BMFSFJ vom<br />

28. September 2007 bestätigt worden.<br />

Die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Krippen soll bis 2013 bundesweit<br />

auf eine Versorgungsquote von durchschnittlich 35 Prozent ausgebaut<br />

werden. Hierauf haben sich die Bundesregierung, die Jugendminister<br />

der Länder und die kommunalen Spitzenverbände im April 2007 geeinigt. Auf<br />

der Landesebene haben CDU und GAL in ihrem Koalitionsvertrag vom<br />

17.04.2008 für Hamburg vereinbart, „dass der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung<br />

(...) nunmehr für Kinder ab zwei Jahren eingeführt wird.“ Der<br />

Präses der BSG Senator Wersich – vormals Staatsrat der BSG – erklärt im<br />

Interview mit der „Hamburger Morgenpost“ vom 15.05.2008: „Im Krippenbereich<br />

erwarten wir eine jährliche Steigerungsrate von zehn und mehr Prozent.“<br />

Unabhängig von dieser Ausführung eines einzelnen Senatsmitglieds,<br />

die der Senat bekanntlich nicht kommentiert:<br />

<strong>19</strong>. Welche Kosten bedeuten jährliche Steigerungen der Versorgungsquote<br />

von zehn Prozent bei den Krippen für die Haushaltsjahre 2009, 2010,<br />

2011, 2012 und 2013 bei Zugrundelegung derzeitiger Standards beziehungsweise<br />

Rahmenverträge sowie Kostendeckungsgrade?<br />

Für das Jahr 2007 wurden für die Krippenbetreuung im Kita-Gutschein-System und in<br />

Kindertagespflege Mittel im Umfang von insgesamt rund 75,3 Millionen Euro verausgabt.<br />

Näherungsweise können daraus 10%-Steigerungen errechnet werden, da die<br />

6


Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>19</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>19</strong>/<strong>600</strong><br />

Anzahl der Kinder unter drei Jahren derzeit nur geringfügigen Schwankungen unterworfen<br />

ist. Im Übrigen hat sich der Senat mit den vom Fragesteller zugrunde gelegten<br />

Hypothesen nicht befasst.<br />

Laut Bericht und Interview der „Bild“-Zeitung mit Finanzsenator Freytag vom<br />

<strong>19</strong>.04.2008 und 23.04.2008 planen CDU und GAL einen „hohen dreistelligen<br />

Millionen-Betrag“ in Kindergärten und Schulen „zusätzlich“ auszugeben. In<br />

der „Bild“ vom <strong>19</strong>.04.2008 wird Senator Freytag zitiert: „Wir haben das<br />

durchgerechnet und können es finanzieren“ Und in der Ausgabe vom<br />

23.04.2008 fragt „Bild“: „Allein für Kindergärten und Schulen soll in dieser<br />

Wahlperiode ein dreistelliger Millionenbetrag zusätzlich ausgegeben werden.<br />

Wo wollen sie sparen?“ Senator Freytags direkte Antwort: „Diese zusätzlichen<br />

Mittel können ohne Neuverschuldung aufgebracht werden. Wir hatten<br />

hierfür Überschüsse aus dem Betriebshaushalt und Rücklagen. (…).“ Unabhängig<br />

von diesen Ausführungen eines einzelnen Senatsmitglieds, die der<br />

Senat bekanntlich nicht kommentiert:<br />

20. Welchen Betrag kostet das Vorziehen des allgemeinen Rechtsanspruch<br />

– also unabhängig von der Berufstätigkeit beziehungsweise Beschäftigung<br />

der Eltern – auf eine Kindertagesbetreuung ab einem Alter von<br />

zwei Jahren bei Zugrundelegung derzeitiger Standards beziehungsweise<br />

Rahmenverträge sowie Kostendeckungsgrade?<br />

Die Planungen der zuständigen Behörde sind noch nicht abgeschlossen.<br />

Siehe Anlage 2.<br />

21. Aus welchen Haushaltstiteln flossen in der 18. Legislaturperiode<br />

– außerhalb des Gutscheinsystems – Mittel für die Kindertagesbetreuung?<br />

(zum Beispiel Investitionen für Einrichtungen oder im Umfeld von<br />

Einrichtungen – bitte jeweilige Titel sowie Darstellung der einzelnen<br />

Summen, des konkreten Zwecks sowie des Haushaltsjahres)<br />

In der Veröffentlichung „Kindertagesbetreuung regional 2007“ der „Statistischen<br />

Ämter des Bundes und der Länder“ sind verschiedene einzelne Statistiken<br />

rund um dieses Thema genannt: „Statistik der Kinder und tätigen Personen<br />

in Tageseinrichtungen“, „Statistik der Kinder und tätigen Personen in<br />

öffentlich geförderter Kindertagespflege“ und „Statistik zu Kindern in Kindertagespflege<br />

sowie über Tagesmütter und Tagesväter“ (seit dem Gesetz zur<br />

Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe („KICK“)). Erst seit 2006 wird<br />

laut dieser Veröffentlichung in der Statistik die Zahl der Kinder, die ganztags<br />

betreut werden, separat ausgewiesen. Zu den beiden oben genannten Statistiken<br />

über „Kinder und tätige Personen“ heißt es, die Daten werden „seit<br />

2006 jährlich und in neuer Konzeption durchgeführt. Es werden Angaben zu<br />

den in den Tageseinrichtungen betreuten Kindern als Individualdaten zum<br />

Stichtag 15. März eingeholt: das heißt die entsprechenden Angaben werden<br />

für jedes einzelne Kind ermittelt“ (Seite 5).<br />

22. Welche Daten hat Hamburg im Rahmen der oben genannten Statistiken<br />

erhoben und gegebenenfalls zugeliefert? (jeweils letzte Datenlieferungen<br />

bitte als Anlage)<br />

Im Rahmen der bundesgesetzlich angeordneten Jugendhilfestatistiken (SGB VIII,<br />

§§ 98 – 103) hat das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein im Zuge<br />

der Durchführung der Statistiken für 2007 Datenmaterial über:<br />

- Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen sowie<br />

- Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege<br />

erhoben und in aggregierter Form an das Statistische Bundesamt geliefert. Die verwendeten<br />

Erhebungsunterlagen finden sich im Anhang des Statistischen Berichts<br />

K I 3 - j/07, Teil 3, Heft 2, Tabellen 1 bis 16.<br />

7


Drucksache <strong>19</strong>/<strong>600</strong> Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>19</strong>. Wahlperiode<br />

Ein Teil der für Hamburg an das Bundesamt gelieferten Daten ist in der Veröffentlichung<br />

„Kindertagesbetreuung regional 2007“ enthalten. Die Daten im Bericht des Statistischen<br />

Bundesamts sind jedoch anders strukturiert und zusammengefasst als im<br />

Statistischen Bericht des Statistikamts Nord.<br />

Die in der Frage genannte „Statistik zu Kindern in Kindertagespflege sowie über<br />

Tagesmütter und Tagesväter“ ist Bestandteil der Statistik über Kinder und tätige Personen<br />

in öffentlich geförderter Kindertagespflege. Die Zulieferung dieser Daten an das<br />

Statistische Bundesamt erfolgt im Rahmen der üblichen Bereitstellung des Landesergebnisses.<br />

Das Datenmaterial wird vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein<br />

mit Hilfe von bundeseinheitlichen IT-Verfahren erstellt und besteht aus<br />

verschlüsselten Zahlenreihen. Das Statistische Bundesamt führt die Datenlieferungen<br />

aller Bundesländer zusammen und erstellt so die im Bericht veröffentlichten Ergebnisse.<br />

Eine gesondert auf die genannte Publikation bezogene Datenerhebung und Datenzulieferung<br />

erfolgte durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein<br />

nicht. Allerdings sind die in der Veröffentlichung „Kindertagesbetreuung regional 2007“<br />

enthaltenen Hamburger Ergebnisse größtenteils im Statistischen Bericht K I 3 - j/07,<br />

Teil 3, Heft 2 „Jugendhilfe in Hamburg und Schleswig-Holstein 2007 – Kinder und<br />

tätige Personen in Tageseinrichtungen, Kinder in öffentlich geförderter Kindertagespflege<br />

und Kindertagespflegepersonen“ vom 21. Februar 2008 enthalten.<br />

Der sehr umfangreiche Statistische Bericht K I 3 - j/07, Teil 3, Heft 2 „Jugendhilfe in<br />

Hamburg und Schleswig-Holstein 2007 – Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen,<br />

Kinder in öffentlich geförderter Kindertagespflege und Kindertagespflegepersonen“<br />

vom 21. Februar 2008 ist im Internet unter der Adresse http://www.statistiknord.de/fileadmin/download/statistische_berichte/arbeit_und_soziales/K_I_3_j/K_I_3_j<br />

07_T3_H1.pdf abrufbar.<br />

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>19</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>19</strong>/<strong>600</strong><br />

Anlage 1<br />

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Drucksache <strong>19</strong>/<strong>600</strong> Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>19</strong>. Wahlperiode<br />

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>19</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>19</strong>/<strong>600</strong><br />

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Drucksache <strong>19</strong>/<strong>600</strong> Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>19</strong>. Wahlperiode<br />

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>19</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>19</strong>/<strong>600</strong><br />

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Ausgaben für Kindertagesbetreuung in der 18. Legislaturperiode<br />

(ohne Titel 4500.671.01 'Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen')<br />

Daten gemäß Haushaltsrechnung<br />

Titel / Zweckbestimmung 1)<br />

2004<br />

[Euro]<br />

2005<br />

[Euro]<br />

2006<br />

[Euro]<br />

Anlage 2<br />

2007<br />

[Euro]<br />

4500.532.01<br />

Beiträge an die Landesunfallkasse für die<br />

Versicherung von Kindern in<br />

Tageseinrichtungen 723.000 742.633 805.691 887.090<br />

4500.534.01<br />

Haftpflichtversicherungsbeiträge<br />

92.853 97.039 113.416 116.349<br />

4500.534.81<br />

Betriebsausgaben für die Betreuung von<br />

Kindern in Kindertagespflege -<br />

Rahmenzuweisung an die Bezirke -<br />

4500.671.04<br />

18.394 17.547 15.865 16.071<br />

Sprachförderung in<br />

Kindertageseinrichtungen 2.329.776 2.285.<strong>19</strong>0 2.366.649 2.467.300<br />

4500.681.86 3)<br />

Förderung von Kindern in Tagespflege -<br />

Zweckzuweisung gemäß § 27 BezVG<br />

4500.681.01<br />

Förderung von Kindern in<br />

Kindertagespflege<br />

(neu ab Haushaltsjahr 2006) -<br />

10.112.202 9.375.618 8.814.040 -<br />

-<br />

714.979 10.153.167<br />

4500.682.01 2)<br />

Zuschüsse an betriebliche und sonstige<br />

Einrichtungen<br />

4500.684.01<br />

Betreuung von Kindern in pädagogischen<br />

2.378.925 2.839.723 364.211 314.185<br />

Mittagstischen 3.512.781 3.769.686 3.934.173 4.251.179<br />

4500.684.02<br />

Beratung von Tagespflegepersonen<br />

15.500 16.000 16.000 13.333<br />

4500.684.03 3)<br />

Ausbildung von Einwanderinnen zu<br />

Erzieherinnen<br />

4500.893.41<br />

16.533 2.800 7.880 -<br />

Investitionen im Bereich der<br />

Kindertagesbetreuung<br />

4500.821.01<br />

1.318.363 1.189.073 927.607 320.799<br />

Grunderwerb für Tageseinrichtungen<br />

3330.831.02<br />

940.154 751.786 741.540 2.723<br />

3)<br />

Nebenkosten aus der Übertragung von<br />

Grundstücken und Gebäuden der FHH in das<br />

Eigentum der Vereinigung<br />

3330.701.51<br />

817.183 -<br />

-<br />

-<br />

3)<br />

Hochbaumaßnahmen im Bereich der<br />

Tageseinrichtungen 73.407 -<br />

-<br />

-<br />

1) Die Ausgaben für Kindertagesbetreuung waren im Haushaltsjahr 2004 im Einzelplan<br />

3.1, Kapitel 3330 veranschlagt.<br />

2) Die Zweckbestimmung für den Titel 3330.682.01 lautete im Haushaltsjahr 2004:<br />

"Zuschüsse an den LBK für den Betrieb der Kinderstuben".<br />

3) Weggefallener Ansatz<br />

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