Drs. 19/600 - Carola Veit
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BÜRGERSCHAFT<br />
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG<br />
Drucksache <strong>19</strong>/<strong>600</strong><br />
<strong>19</strong>. Wahlperiode 18.07.08<br />
Große Anfrage<br />
der Abgeordneten <strong>Carola</strong> <strong>Veit</strong>, Ksenija Bekeris, Thomas Böwer, Bülent Ciftlik,<br />
Gunnar Eisold, Dirk Kienscherf (SPD) und Fraktion vom 20.06.08<br />
und Antwort des Senats<br />
Betr.: Hamburg braucht eine qualitativ hochwertige Betreuung für Krippen-<br />
kinder – Bundesmittel nutzen, Platzzahl ausbauen und Qualität stärken!<br />
Die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Krippen soll bis 2013 bundesweit<br />
auf eine Versorgungsquote von durchschnittlich 35 Prozent ausgebaut<br />
werden. Hierauf haben sich die Bundesregierung, die Jugendminister<br />
der Länder und die kommunalen Spitzenverbände im April 2007 geeinigt. Die<br />
bundesweiten Gesamtkosten des Ausbaus wurden mit 12 Milliarden Euro<br />
kalkuliert. Der Bund selbst stellt hieran einen Anteil von 4 Milliarden Euro<br />
bereit. Von diesem Bundesanteil sind 1‚85 Milliarden Euro für die künftigen<br />
Betriebskosten und 2,15 Milliarden Euro für die Investitionskosten vorgesehen.<br />
In Hamburg gibt es aufgrund des „Kinderbetreuungsgesetzes“ (KibeG)<br />
Rechtsansprüche auf Betreuung, die über die des Bundes hinausgehen:<br />
unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern 5 Stunden vom vollendeten<br />
dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Außerdem gibt das KibeG einen<br />
Anspruch auf Betreuung für jedes Kind von 0 (Null) bis zum vollendeten 14.<br />
Lebensjahr in dem zeitlichen Umfang, in dem die Sorgeberechtigten wegen<br />
Berufstätigkeit, Ausbildung oder Arbeitsmarktmaßnahmen Betreuung brauchen<br />
(genannt „Hamburger Garantie“). Von daher ist die Versorgungsquote<br />
bei den unter Dreijährigen in Hamburg mit zuletzt über 22 Prozent im westdeutschen<br />
Vergleich seit vielen Jahren Spitze. Das KibeG mit seinen Rechtsansprüchen<br />
geht zurück auf ein von der SPD mit auf den Weg<br />
gebrachtes erfolgreiches Volksbegehren: Dieses hatte die CDU zu Verhandlungen<br />
über das von der Volksinitiative formulierte „Hamburger Kinderbetreuungsgesetz“<br />
(KibeG) genötigt. SPD und CDU haben das KibeG<br />
gemeinsam eingebracht – es wurde zu Beginn der 18. Legislaturperiode am<br />
21.04.2004 einstimmig beschlossen.<br />
In der Umsetzung des KibeG durch den von Beust-Senat gibt es seitens der<br />
SPD berechtigte Kritik: Der Senat orientiert sich nicht am Wohl des Kindes.<br />
Die Anerkennung des dringlichen sozialen oder pädagogischen Bedarfs für<br />
einen Kita-Platz ist aufwendig und kompliziert. Die Umsetzung des Gesetzes<br />
durch den CDU-Senat benachteiligt oftmals diejenigen Kinder, die Betreuung<br />
besonders nötig hätten.<br />
Im Wahlkampf 2008 hatte die Leitung der Behörde für Soziales und Gesundheit<br />
(BSG) am 15.02.2008 die Pressmitteilung „Hamburg: Startschuss für den<br />
Krippenausbau – 53 Millionen Euro für neue Betreuungsplätze von 2008 bis<br />
2013“ herausgegeben. Hier hieß es zum „Investitionsprogramm zum Krippenausbau<br />
2008 – 2013“: „Im Rahmen des Krippenausbauprogramms wer-
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2<br />
den vom Bund in den kommenden sechs Jahren insgesamt 47,5 Millionen<br />
Euro bereitgestellt. Hamburg stockt dieses Budget aus eigenen Mitteln<br />
nochmals um 5,3 Millionen Euro auf insgesamt knapp 53 Millionen Euro auf.<br />
Hinzu kommen für den Betrieb für die Jahre 2008 bis 2013 insgesamt 161<br />
Millionen Euro, wovon der Bund rund 49 Millionen Euro und Hamburg rund<br />
112 Millionen Euro finanzieren wird.“ Weiter hieß es: „Neu-, Erweiterungs-<br />
und Umbaumaßnahmen zur Schaffung neuer Betreuungsplätze für unter<br />
Dreijährige sollen insbesondere über Zuwendungen gefördert werden.“ Dieser<br />
„Zuwendung“ steht eine Absenkung des sogenannten Teilentgelts<br />
Gebäude (TEG) je gefördertem Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren<br />
gegenüber. Diese Informationen finden sich in der Richtlinie der BSG zum<br />
„lnvestitionsprogramm Krippenausbau 2008 – 2013“ (vergleiche<br />
www.bsg.hamburg.de).<br />
In der Beantwortung der kleinen Anfrage <strong>Drs</strong>. <strong>19</strong>/156 hat der Senat hierzu<br />
erklärt: „Die Kita-Investitionsförderung des Bundes ist nicht ohne Weiteres<br />
kompatibel mit dem Hamburger Gutscheinsystem. Der Bund geht von einer<br />
Einmalfinanzierung der Investitionskosten und der Betriebskosten über laufende<br />
Entgelte pro Platz aus. Das Hamburger Gutscheinsystem dagegen<br />
finanziert sowohl die Betriebskosten als auch die mit Investitionen zusammenhängenden<br />
Kosten über die Gutscheinentgelte. Insofern ist die Einmalfinanzierung<br />
der Investitionen logischerweise mit einer entsprechenden<br />
Absenkung der Gutscheinentgelte verbunden, da es sonst zu einer unzulässigen<br />
öffentlichen Doppelfinanzierung der Investitionen käme.“<br />
Der Senat beziehungsweise die Leitung der BSG kann keine Daten zum<br />
Angebot an Plätzen, zur Nachfrage der Eltern bei Kita und Krippe sowie zur<br />
regionalen Verteilung des Ausbaus liefern. Der Senat hält dies für „nicht<br />
erforderlich“ und setzt allein darauf, dass Angebot und Nachfrage im Kita-<br />
Gutscheinsystem über einen „dezentralen, marktähnlichen Prozess zur<br />
Deckung“ kommen sollen (vergleiche <strong>Drs</strong>. <strong>19</strong>/22). Dabei gibt es in Hamburg<br />
schon jetzt vielerorts Probleme, wohnort- oder arbeitsplatznah einen Platz<br />
– zudem im benötigten zeitlichen Umfang – zu finden. Diese Probleme sprechen<br />
sich auch herum, so dass auf weitere „Nachfrage“ vor Ort verzichtet<br />
wird. Der Senat räumt gleichwohl ein, dass es auch im Kita-Gutscheinsystem<br />
„lokal zu Ungleichgewichten zwischen Nachfrage und Angebot“ kommen<br />
könne. Jüngst hat der Senat erstmals „Nachfrageüberhänge“ an Krippenplätzen<br />
im Bereich der inneren Stadt und bei verschiedenen Leistungsarten in<br />
den Bezirken Altona und Eimsbüttel eingeräumt (vergleiche <strong>Drs</strong>. <strong>19</strong>/156<br />
sowie „Hamburger Abendblatt“ vom 15.04.2008).<br />
Somit steht ein regional angemessen verteiltes Angebot bei den Kitas als<br />
auch beim Krippenausbau infrage.<br />
Wir fragen den Senat:<br />
1. Welche Summen stellt der Bund für den Krippenausbau in Hamburg<br />
2008 – 2013 bereit? (Bitte die Summen für die einzelnen Jahre getrennt<br />
nach Betriebskosten und Investitionskosten sowie die Gesamtsummen<br />
zu Betriebskosten und Investitionskosten)<br />
2. Wie sind in diesem Zusammenhang „Finanzausgleichswirkungen“ definiert<br />
und um welche Summen handelt es hier für die oben genannten<br />
Zeiträume?<br />
3. Welche verbindlichen Zusagen beziehungsweise Verpflichtungen des<br />
Bundes gibt es ab 2014 jährlich für jeweils welche Kostenarten?
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>19</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>19</strong>/<strong>600</strong><br />
4. In welcher Höhe gibt es ab 2014 – gegebenenfalls jährlich – „Finanzausgleichswirkungen“?<br />
Beteiligung des Bundes an den Investitionskosten<br />
Die Auszahlung der Mittel an die Länder soll auf Grundlage von Artikel 3 des gegenwärtig<br />
im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Gesetzentwurfs der Bundesregierung<br />
für ein Kinderförderungsgesetz (Bundesratsdrucksache 295/08 vom 2. Mai 2008) und<br />
der Verwaltungsvereinbarung „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung“<br />
vollzogen werden. Für Hamburg ergeben sich im Zeitraum 2008 bis 2013 47,5 Millionen<br />
Euro mit folgenden Jahresbeträgen (gerundet), die Jahressummen sind übertragbar,<br />
auf den Verfügungsrahmen des Folgejahres kann vorgegriffen werden:<br />
2008 8,3 Millionen Euro,<br />
2009 8,2 Millionen Euro,<br />
2010 8,0 Millionen Euro,<br />
2011 7,8 Millionen Euro,<br />
2012 7,7 Millionen Euro,<br />
2013 7,5 Millionen Euro.<br />
Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten<br />
Nach Artikel 2 des Gesetzentwurfs soll sich der Bund mit 1,85 Milliarden Euro in der<br />
Ausbauphase von 2009 bis 2013 und ab 2014 dauerhaft mit jährlich 0,77 Milliarden<br />
Euro an den Betriebskosten beteiligen. Die Finanzmittel sollen den Ländern durch<br />
eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zulasten des Bundes zur Verfügung<br />
gestellt werden. Für Hamburg ergeben sich daraus nach einer modellhaften Berechnung<br />
auf Grundlage der vorläufigen finanzausgleichsrelevanten Daten für das Jahr<br />
2007 im Zeitraum 2009 bis 2013 39,6 Millionen Euro mit folgenden Beträgen für die<br />
einzelnen Jahre (gerundet):<br />
2009 2,1 Millionen Euro,<br />
2010 4,3 Millionen Euro,<br />
2011 7,5 Millionen Euro,<br />
2012 10,7 Millionen Euro,<br />
2013 15,0 Millionen Euro,<br />
ab 2014 p. a. 16,5 Millionen Euro.<br />
Finanzausgleichswirkungen<br />
Eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern führt zu<br />
finanziellen Auswirkungen im Finanzausgleich. Für Hamburg ergeben sich daraus<br />
nach einer modellhaften Berechnung auf Grundlage der vorläufigen finanzausgleichsrelevanten<br />
Daten für das Jahr 2007 im Länderfinanzausgleich im Zeitraum 2009 bis<br />
2013 +9,2 Millionen Euro mit folgenden Beträgen für die einzelnen Jahre (gerundet):<br />
2009 +0,5 Millionen Euro,<br />
2010 +1,0 Millionen Euro,<br />
2011 +1,7 Millionen Euro,<br />
2012 +2,5 Millionen Euro,<br />
2013 +3,5 Millionen Euro,<br />
ab 2014 p. a. +3,8 Millionen Euro.<br />
3
Drucksache <strong>19</strong>/<strong>600</strong> Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>19</strong>. Wahlperiode<br />
Kostenbeteiligung des Bundes insgesamt im Zeitraum 2008 bis 2013 96,4 Millionen<br />
Euro mit folgenden Beträgen für die einzelnen Jahre (Beträge einschließlich Finanzausgleichswirkungen<br />
gerundet):<br />
2008 8,3 Millionen Euro,<br />
2009 10,8 Millionen Euro,<br />
2010 13,3 Millionen Euro,<br />
2011 17,1 Millionen Euro,<br />
2012 20,9 Millionen Euro,<br />
2013 26,0 Millionen Euro,<br />
ab 2014 p. a. 20,3 Millionen Euro.<br />
5. Wer hat wann mit welcher Verbindlichkeit beschlossen – wie in der<br />
Pressemitteilung der zuständigen Behörde vom 15.02.2008 verkündet –<br />
die investiven Mittel des Bundes „aus eigenen Mitteln nochmals um 5,3<br />
Millionen Euro“ aufzustocken?<br />
6. Welche Entscheidung war der Anlass für diese Pressemitteilung?<br />
Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) hat am<br />
14. Februar 2008 die mit der Finanzbehörde abgestimmte Richtlinie der BSG zum<br />
Investitionsprogramm Krippenausbau 2008 – 2013 (einschließlich des darin enthaltenen<br />
Hinweises auf die ergänzende Bereitstellung von 5,3 Millionen Euro durch die<br />
Freie und Hansestadt Hamburg) rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt.<br />
Dies war Anlass für die Pressemitteilung der BSG vom 15. Februar 2008.<br />
7. In welchem Haushaltstitel finden sich die genannten 5,3 Millionen Euro<br />
und wie ist diese Summe im Haushalt beziehungsweise im Einzelplan 4<br />
der BSG gedeckt? Zulasten welcher Titel wurde diese Summe gegebenenfalls<br />
gedeckt?<br />
8. Hat die BSG die genannte Summe oder ein andere Summe zum selben<br />
Zweck für die Aufstellung des kommenden Haushaltsplanentwurfs<br />
angemeldet? Falls eine andere Summe angemeldet wurde: in welcher<br />
Höhe?<br />
9. Sind die BSG und die Finanzbehörde über die hier infrage stehende<br />
Summe und ihren Einsatzzweck übereingekommen? Wenn ja, wie sieht<br />
diese Übereinkunft konkret aus?<br />
Beim Titel 4500.893.41 „Investitionen im Bereich der Kindertagesbetreuung“ stehen<br />
unter Inanspruchnahme der Übertragbarkeit gemäß § 45 (3) LHO 4,5 Millionen Euro<br />
zur Verfügung. Der noch fehlende Differenzbetrag soll mit dem Haushaltsplanentwurf<br />
2009/2010 eingeworben werden. Im Übrigen siehe die Antwort zu 5. und 6.<br />
10. Sind die genannten 5,3 Millionen Euro – gegebenenfalls impliziter –<br />
Bestandteil der der Bürgerschaft vorgelegten Mittelfristigen Finanzplanung<br />
2007 – 2011 (<strong>Drs</strong>. 18/7392)? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja,<br />
wo dort findet sich diese Summe?<br />
Nein, bei der Erstellung der Finanzplanung 2007 – 2011 war das Krippenausbauprogramm<br />
noch nicht bekannt und konnte daher auch nicht berücksichtigt werden.<br />
Im Übrigen siehe Antwort zu 7. bis 9.<br />
11. Hat die BSG, seitdem klar ist, welche Summen der Bund für den Krippenausbau<br />
an Hamburg zahlt, Planungen für eigene Mittel abgesenkt,<br />
zum Beispiel in Zusammenhang mit den Anmeldungen für die Aufstellung<br />
des kommenden Haushaltsplanentwurfs? Wenn ja, in welcher Form<br />
und um welche Summen handelt es sich hierbei?<br />
4<br />
12. Haben die BSG, die Finanzbehörde oder der Senat, seitdem klar ist,<br />
welche Summen der Bund für den Krippenausbau an Hamburg zahlt,
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>19</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>19</strong>/<strong>600</strong><br />
Nein.<br />
Planungen für eigene Mittel abgesenkt, zum Beispiel im Rahmen der<br />
Fortschreibung der Mittelfristigen Finanzplanung? Wenn ja, in welcher<br />
Form und um welche Summen handelt es sich hierbei?<br />
13. Bund und Länder haben eine Verwaltungsvereinbarung „Investitionsprogramm<br />
Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ getroffen. (Verwaltungsvereinbarung<br />
bitte der Antwort auf diese Anfrage beilegen)<br />
a. Hat der Senat die BSG im Zusammenhang mit der Verwaltungsvereinbarung<br />
beziehungsweise dem „lnvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung<br />
2008 – 2013“ beauftragt, einen Umsetzungsplan<br />
und eine darauf aufbauende vollständige Kosten- und<br />
Finanzierungsplanung zu erstellen und dem Senat vorzulegen?<br />
Wenn ja, wann genau hat der Senat die BSG entsprechend beauftragt<br />
und welche Frist wurde gegebenenfalls gesetzt oder vereinbart?<br />
Ja, am 16. Oktober 2007. Eine Frist wurde nicht gesetzt. Im Übrigen siehe Anlage 1.<br />
b. Hat die BSG einen Umsetzungsplan und eine darauf aufbauende<br />
vollständige Kosten- und Finanzierungsplanung erstellt? Hat die<br />
BSG dem Senat einen Umsetzungsplan und eine darauf aufbauende<br />
vollständige Kosten- und Finanzierungsplanung vorgelegt?<br />
Wenn ja, wann und welchen Inhalts? Wenn nein, gilt die Beauftragung<br />
der BSG durch den Senat nach wie vor oder ist sie gegebenenfalls<br />
durch die neue Legislaturperiode nicht mehr wirksam?<br />
Die Planungen der zuständigen Behörde sind noch nicht abgeschlossen.<br />
Entfällt.<br />
c. Falls die Beauftragung nicht mehr wirksam ist: Plant der neue Senat<br />
aus CDU und GAL eine erneute Beauftragung der BSG? Wenn ja,<br />
wann?<br />
14. Welche Verpflichtungen ist die Freie und Hansestadt Hamburg mit dieser<br />
Vereinbarung eingegangen?<br />
In der Verwaltungsvereinbarung „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung<br />
2008 – 2013“ heißt es in der Präambel, es seien „Investitionen für<br />
qualitative Verbesserungen der bestehenden Angebote im Rahmen der<br />
Sicherung der bedarfsgerechten Kindertagesbetreuungsinfrastruktur einzubeziehen“.<br />
15. Was folgt hieraus konkret für den Einsatz der Bundes- als auch bisher<br />
eingeplanter Hamburger Mittel?<br />
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat mit dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung<br />
„Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2013“ keine über<br />
die vorangegangenen Beschlüsse und Vereinbarungen der Bund-Länder-<br />
Arbeitsgruppe zum Betreuungsausbau vom 28. August 2007 hinaus gehenden Verpflichtungen<br />
übernommen.<br />
Die zitierte Textpassage in der Präambel der Verwaltungsvereinbarung stellt klar,<br />
dass die vom Bund bereitgestellten Finanzhilfen auch für Investitionsmaßnahmen, die<br />
nicht mit der Schaffung zusätzlicher Betreuungskapazitäten verbunden sind, verwendet<br />
werden können. In Artikel 1 Absatz 2 der Verwaltungsvereinbarung werden in<br />
diesem Zusammenhang Sanierungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen<br />
benannt. Diese Regelung wurde insbesondere vor dem Hintergrund der<br />
bereits bestehenden hohen Platzkapazitäten in den neuen Ländern getroffen.<br />
16. Sofern der Senat die BSG im Zusammenhang mit der Verwaltungsvereinbarung<br />
beziehungsweise dem „lnvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung<br />
2008 – 2013“ beauftragt hat, einen Umsetzungsplan<br />
5
Drucksache <strong>19</strong>/<strong>600</strong> Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>19</strong>. Wahlperiode<br />
und eine darauf aufbauende vollständige Kosten- und Finanzierungsplanung<br />
zu erstellen und dem Senat vorzulegen: Welche Aspekte der Qualität<br />
(zum Beispiel Ausbildungsstandards, Gruppengrößen, Erzieher-Kind-<br />
Relationen) sind in diesem Umsetzungsplan beziehungsweise Kosten-<br />
und Finanzierungsplan wie geregelt?<br />
Die Planungen der zuständigen Behörde sind noch nicht abgeschlossen.<br />
In Beantwortung der Kleinen Anfrage <strong>Drs</strong>. <strong>19</strong>/156 hat der Senat hierzu<br />
erklärt: „Die Kita-lnvestitionsförderung des Bundes ist nicht ohne Weiteres<br />
kompatibel mit dem Hamburger Gutscheinsystem. Der Bund geht von einer<br />
Einmalfinanzierung der Investitionskosten und der Betriebskosten über laufende<br />
Entgelte pro Platz aus. Das Hamburger Gutscheinsystem dagegen<br />
finanziert sowohl die Betriebskosten als auch die mit Investitionen zusammenhängenden<br />
Kosten über die Gutscheinentgelte. Insofern ist die Einmalfinanzierung<br />
der Investitionen logischerweise mit einer entsprechenden<br />
Absenkung der Gutscheinentgelte verbunden, da es sonst zu einer unzulässigen<br />
öffentlichen Doppelfinanzierung der Investitionen käme.“<br />
17. Gibt es vor diesem Hintergrund über die Verwaltungsvereinbarung<br />
hinausgehende Absprachen beziehungsweise Regelungen zwischen<br />
Hamburg und dem Bund – zum Beispiel – über den Einsatz der Bundesmittel<br />
beziehungsweise sich hieraus ergebende Verpflichtungen der<br />
Stadt?<br />
Wenn ja, welchen Inhalts, mit wem genau, auf welcher Grundlage und<br />
mit welchen Auswirkungen?<br />
18. Welche Pflichten bezüglich Erfolgskontrolle beziehungsweise Evaluation<br />
und Berichtswesen ergeben sich aus der Verwaltungsvereinbarung für<br />
die BSG beziehungsweise den Senat?<br />
Zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend<br />
(BMFSFJ) und der Freien und Hansestadt Hamburg besteht Einigkeit, dass die vom<br />
Bund auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung „Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“<br />
2008 – 2013“ gewährten Finanzhilfen in Hamburg ohne<br />
Umstellung des subjektorientierten Finanzierungssystems der Hamburger Kindertagesbetreuung<br />
verwendet werden können. Diese Einigung, in deren Rahmen auch<br />
vereinbart wurde, dass die Regelungen zur Erfolgskontrolle und zum Berichtswesen<br />
keine Anwendung finden, ist durch Schreiben des Staatssekretärs im BMFSFJ vom<br />
28. September 2007 bestätigt worden.<br />
Die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Krippen soll bis 2013 bundesweit<br />
auf eine Versorgungsquote von durchschnittlich 35 Prozent ausgebaut<br />
werden. Hierauf haben sich die Bundesregierung, die Jugendminister<br />
der Länder und die kommunalen Spitzenverbände im April 2007 geeinigt. Auf<br />
der Landesebene haben CDU und GAL in ihrem Koalitionsvertrag vom<br />
17.04.2008 für Hamburg vereinbart, „dass der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung<br />
(...) nunmehr für Kinder ab zwei Jahren eingeführt wird.“ Der<br />
Präses der BSG Senator Wersich – vormals Staatsrat der BSG – erklärt im<br />
Interview mit der „Hamburger Morgenpost“ vom 15.05.2008: „Im Krippenbereich<br />
erwarten wir eine jährliche Steigerungsrate von zehn und mehr Prozent.“<br />
Unabhängig von dieser Ausführung eines einzelnen Senatsmitglieds,<br />
die der Senat bekanntlich nicht kommentiert:<br />
<strong>19</strong>. Welche Kosten bedeuten jährliche Steigerungen der Versorgungsquote<br />
von zehn Prozent bei den Krippen für die Haushaltsjahre 2009, 2010,<br />
2011, 2012 und 2013 bei Zugrundelegung derzeitiger Standards beziehungsweise<br />
Rahmenverträge sowie Kostendeckungsgrade?<br />
Für das Jahr 2007 wurden für die Krippenbetreuung im Kita-Gutschein-System und in<br />
Kindertagespflege Mittel im Umfang von insgesamt rund 75,3 Millionen Euro verausgabt.<br />
Näherungsweise können daraus 10%-Steigerungen errechnet werden, da die<br />
6
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>19</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>19</strong>/<strong>600</strong><br />
Anzahl der Kinder unter drei Jahren derzeit nur geringfügigen Schwankungen unterworfen<br />
ist. Im Übrigen hat sich der Senat mit den vom Fragesteller zugrunde gelegten<br />
Hypothesen nicht befasst.<br />
Laut Bericht und Interview der „Bild“-Zeitung mit Finanzsenator Freytag vom<br />
<strong>19</strong>.04.2008 und 23.04.2008 planen CDU und GAL einen „hohen dreistelligen<br />
Millionen-Betrag“ in Kindergärten und Schulen „zusätzlich“ auszugeben. In<br />
der „Bild“ vom <strong>19</strong>.04.2008 wird Senator Freytag zitiert: „Wir haben das<br />
durchgerechnet und können es finanzieren“ Und in der Ausgabe vom<br />
23.04.2008 fragt „Bild“: „Allein für Kindergärten und Schulen soll in dieser<br />
Wahlperiode ein dreistelliger Millionenbetrag zusätzlich ausgegeben werden.<br />
Wo wollen sie sparen?“ Senator Freytags direkte Antwort: „Diese zusätzlichen<br />
Mittel können ohne Neuverschuldung aufgebracht werden. Wir hatten<br />
hierfür Überschüsse aus dem Betriebshaushalt und Rücklagen. (…).“ Unabhängig<br />
von diesen Ausführungen eines einzelnen Senatsmitglieds, die der<br />
Senat bekanntlich nicht kommentiert:<br />
20. Welchen Betrag kostet das Vorziehen des allgemeinen Rechtsanspruch<br />
– also unabhängig von der Berufstätigkeit beziehungsweise Beschäftigung<br />
der Eltern – auf eine Kindertagesbetreuung ab einem Alter von<br />
zwei Jahren bei Zugrundelegung derzeitiger Standards beziehungsweise<br />
Rahmenverträge sowie Kostendeckungsgrade?<br />
Die Planungen der zuständigen Behörde sind noch nicht abgeschlossen.<br />
Siehe Anlage 2.<br />
21. Aus welchen Haushaltstiteln flossen in der 18. Legislaturperiode<br />
– außerhalb des Gutscheinsystems – Mittel für die Kindertagesbetreuung?<br />
(zum Beispiel Investitionen für Einrichtungen oder im Umfeld von<br />
Einrichtungen – bitte jeweilige Titel sowie Darstellung der einzelnen<br />
Summen, des konkreten Zwecks sowie des Haushaltsjahres)<br />
In der Veröffentlichung „Kindertagesbetreuung regional 2007“ der „Statistischen<br />
Ämter des Bundes und der Länder“ sind verschiedene einzelne Statistiken<br />
rund um dieses Thema genannt: „Statistik der Kinder und tätigen Personen<br />
in Tageseinrichtungen“, „Statistik der Kinder und tätigen Personen in<br />
öffentlich geförderter Kindertagespflege“ und „Statistik zu Kindern in Kindertagespflege<br />
sowie über Tagesmütter und Tagesväter“ (seit dem Gesetz zur<br />
Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe („KICK“)). Erst seit 2006 wird<br />
laut dieser Veröffentlichung in der Statistik die Zahl der Kinder, die ganztags<br />
betreut werden, separat ausgewiesen. Zu den beiden oben genannten Statistiken<br />
über „Kinder und tätige Personen“ heißt es, die Daten werden „seit<br />
2006 jährlich und in neuer Konzeption durchgeführt. Es werden Angaben zu<br />
den in den Tageseinrichtungen betreuten Kindern als Individualdaten zum<br />
Stichtag 15. März eingeholt: das heißt die entsprechenden Angaben werden<br />
für jedes einzelne Kind ermittelt“ (Seite 5).<br />
22. Welche Daten hat Hamburg im Rahmen der oben genannten Statistiken<br />
erhoben und gegebenenfalls zugeliefert? (jeweils letzte Datenlieferungen<br />
bitte als Anlage)<br />
Im Rahmen der bundesgesetzlich angeordneten Jugendhilfestatistiken (SGB VIII,<br />
§§ 98 – 103) hat das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein im Zuge<br />
der Durchführung der Statistiken für 2007 Datenmaterial über:<br />
- Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen sowie<br />
- Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege<br />
erhoben und in aggregierter Form an das Statistische Bundesamt geliefert. Die verwendeten<br />
Erhebungsunterlagen finden sich im Anhang des Statistischen Berichts<br />
K I 3 - j/07, Teil 3, Heft 2, Tabellen 1 bis 16.<br />
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Drucksache <strong>19</strong>/<strong>600</strong> Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>19</strong>. Wahlperiode<br />
Ein Teil der für Hamburg an das Bundesamt gelieferten Daten ist in der Veröffentlichung<br />
„Kindertagesbetreuung regional 2007“ enthalten. Die Daten im Bericht des Statistischen<br />
Bundesamts sind jedoch anders strukturiert und zusammengefasst als im<br />
Statistischen Bericht des Statistikamts Nord.<br />
Die in der Frage genannte „Statistik zu Kindern in Kindertagespflege sowie über<br />
Tagesmütter und Tagesväter“ ist Bestandteil der Statistik über Kinder und tätige Personen<br />
in öffentlich geförderter Kindertagespflege. Die Zulieferung dieser Daten an das<br />
Statistische Bundesamt erfolgt im Rahmen der üblichen Bereitstellung des Landesergebnisses.<br />
Das Datenmaterial wird vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein<br />
mit Hilfe von bundeseinheitlichen IT-Verfahren erstellt und besteht aus<br />
verschlüsselten Zahlenreihen. Das Statistische Bundesamt führt die Datenlieferungen<br />
aller Bundesländer zusammen und erstellt so die im Bericht veröffentlichten Ergebnisse.<br />
Eine gesondert auf die genannte Publikation bezogene Datenerhebung und Datenzulieferung<br />
erfolgte durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein<br />
nicht. Allerdings sind die in der Veröffentlichung „Kindertagesbetreuung regional 2007“<br />
enthaltenen Hamburger Ergebnisse größtenteils im Statistischen Bericht K I 3 - j/07,<br />
Teil 3, Heft 2 „Jugendhilfe in Hamburg und Schleswig-Holstein 2007 – Kinder und<br />
tätige Personen in Tageseinrichtungen, Kinder in öffentlich geförderter Kindertagespflege<br />
und Kindertagespflegepersonen“ vom 21. Februar 2008 enthalten.<br />
Der sehr umfangreiche Statistische Bericht K I 3 - j/07, Teil 3, Heft 2 „Jugendhilfe in<br />
Hamburg und Schleswig-Holstein 2007 – Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen,<br />
Kinder in öffentlich geförderter Kindertagespflege und Kindertagespflegepersonen“<br />
vom 21. Februar 2008 ist im Internet unter der Adresse http://www.statistiknord.de/fileadmin/download/statistische_berichte/arbeit_und_soziales/K_I_3_j/K_I_3_j<br />
07_T3_H1.pdf abrufbar.<br />
8
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>19</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>19</strong>/<strong>600</strong><br />
Anlage 1<br />
9
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>19</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>19</strong>/<strong>600</strong><br />
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Drucksache <strong>19</strong>/<strong>600</strong> Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>19</strong>. Wahlperiode<br />
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>19</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>19</strong>/<strong>600</strong><br />
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Drucksache <strong>19</strong>/<strong>600</strong> Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>19</strong>. Wahlperiode<br />
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>19</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>19</strong>/<strong>600</strong>
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>19</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>19</strong>/<strong>600</strong><br />
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>19</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>19</strong>/<strong>600</strong><br />
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Drucksache <strong>19</strong>/<strong>600</strong> Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>19</strong>. Wahlperiode<br />
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>19</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>19</strong>/<strong>600</strong><br />
Ausgaben für Kindertagesbetreuung in der 18. Legislaturperiode<br />
(ohne Titel 4500.671.01 'Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen')<br />
Daten gemäß Haushaltsrechnung<br />
Titel / Zweckbestimmung 1)<br />
2004<br />
[Euro]<br />
2005<br />
[Euro]<br />
2006<br />
[Euro]<br />
Anlage 2<br />
2007<br />
[Euro]<br />
4500.532.01<br />
Beiträge an die Landesunfallkasse für die<br />
Versicherung von Kindern in<br />
Tageseinrichtungen 723.000 742.633 805.691 887.090<br />
4500.534.01<br />
Haftpflichtversicherungsbeiträge<br />
92.853 97.039 113.416 116.349<br />
4500.534.81<br />
Betriebsausgaben für die Betreuung von<br />
Kindern in Kindertagespflege -<br />
Rahmenzuweisung an die Bezirke -<br />
4500.671.04<br />
18.394 17.547 15.865 16.071<br />
Sprachförderung in<br />
Kindertageseinrichtungen 2.329.776 2.285.<strong>19</strong>0 2.366.649 2.467.300<br />
4500.681.86 3)<br />
Förderung von Kindern in Tagespflege -<br />
Zweckzuweisung gemäß § 27 BezVG<br />
4500.681.01<br />
Förderung von Kindern in<br />
Kindertagespflege<br />
(neu ab Haushaltsjahr 2006) -<br />
10.112.202 9.375.618 8.814.040 -<br />
-<br />
714.979 10.153.167<br />
4500.682.01 2)<br />
Zuschüsse an betriebliche und sonstige<br />
Einrichtungen<br />
4500.684.01<br />
Betreuung von Kindern in pädagogischen<br />
2.378.925 2.839.723 364.211 314.185<br />
Mittagstischen 3.512.781 3.769.686 3.934.173 4.251.179<br />
4500.684.02<br />
Beratung von Tagespflegepersonen<br />
15.500 16.000 16.000 13.333<br />
4500.684.03 3)<br />
Ausbildung von Einwanderinnen zu<br />
Erzieherinnen<br />
4500.893.41<br />
16.533 2.800 7.880 -<br />
Investitionen im Bereich der<br />
Kindertagesbetreuung<br />
4500.821.01<br />
1.318.363 1.189.073 927.607 320.799<br />
Grunderwerb für Tageseinrichtungen<br />
3330.831.02<br />
940.154 751.786 741.540 2.723<br />
3)<br />
Nebenkosten aus der Übertragung von<br />
Grundstücken und Gebäuden der FHH in das<br />
Eigentum der Vereinigung<br />
3330.701.51<br />
817.183 -<br />
-<br />
-<br />
3)<br />
Hochbaumaßnahmen im Bereich der<br />
Tageseinrichtungen 73.407 -<br />
-<br />
-<br />
1) Die Ausgaben für Kindertagesbetreuung waren im Haushaltsjahr 2004 im Einzelplan<br />
3.1, Kapitel 3330 veranschlagt.<br />
2) Die Zweckbestimmung für den Titel 3330.682.01 lautete im Haushaltsjahr 2004:<br />
"Zuschüsse an den LBK für den Betrieb der Kinderstuben".<br />
3) Weggefallener Ansatz<br />
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