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Der Ehevertrag

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<strong>Der</strong> <strong>Ehevertrag</strong><br />

„<strong>Ehevertrag</strong>“ ist nicht gerade das Wort, das mit<br />

Romantik und Liebe in Zusammenhang gebracht<br />

wird. Aber...es lässt sich fast sagen: ein<br />

<strong>Ehevertrag</strong> zeugt von Liebe über die Trennung<br />

hinaus. Eine Ehe ist heute nicht mehr unbedingt<br />

eine lebenslange Gemeinschaft. Und<br />

es ist auch nicht mehr immer der Mann der<br />

Alleinverdiener, der die Frau und seine Kinder<br />

versorgt. Grundsätzlich sind die Rechte und<br />

Pflichten von Eheleuten im Bürgerlichen Gesetzbuch<br />

geregelt.<br />

Spätestens bei der Novellierung des Scheidungsrechts<br />

2008 ist die vorher im Gesetz verankerte<br />

„unbegrenzte Lebensstandardgarantie“ abgeschafftunddurchdenGrundsatzder„nachehelichen<br />

Eigenverantwortung“ ersetzt worden.<br />

Das heißt, derjenige, der auf seine Karriere<br />

verzichtet und nicht im Job bleibt, hat im Falle<br />

einer Trennung schlechtere Karten. Es ist also<br />

besser zu Zeiten, in denen man im Überschwang<br />

der Gefühle dem andren nur das<br />

Beste wünscht, die Dinge zu regeln.<br />

EINE LIEBESERKLÄRUNG ÜBER DIE EHE HINAUS<br />

STATT ROSENKRIEG EIN VERTRAGSWERK<br />

In der Regel wird in einem <strong>Ehevertrag</strong> festgehalten,<br />

wie sich das Paar im Falle einer<br />

Scheidung oder im Todesfall den Vermögensausgleich,<br />

die Rentenregelung sowie den<br />

Güterstand vorstellt. Da viele die Vorstellung<br />

haben, ein <strong>Ehevertrag</strong> wäre gleichbedeutend<br />

mit einer völligen Gütertrennung, hat der <strong>Ehevertrag</strong><br />

sein unromantisches Image. Aber das<br />

muss gar nicht so sein. Es lässt sich auch einfach<br />

das Anfangsvermögen der Partner festlegen,<br />

das vermeidet späteren Streit. Oder man kann<br />

Betriebsvermögen ausschließen oder der Zugewinnausgleich<br />

bis zu einer gewissen Höhe<br />

bestimmen.<br />

Ein <strong>Ehevertrag</strong> kann übrigens immer geändert<br />

werden, ja es ist sogar sinnvoll, ihn zu überprüfen,<br />

ob die Vertragsinhalte noch der Lebenssituation<br />

angemessen sind.<br />

Besonders empfehlenswert ist es, einen <strong>Ehevertrag</strong><br />

zu schließen, wenn sehr unterschiedliche<br />

Vermögen am Anfang der Ehe bestehen,<br />

wenn Betriebsvermögen vorhanden sind und<br />

wenn Kinder aus früheren Ehen Ansprüche<br />

haben. Dann sollte fürdenmöglichen Erbfall<br />

vorgesorgt werden.<br />

DAS RICHTIGE RECHT<br />

Übrigens: Die Folgen einer Eheschließung<br />

ergeben sich aus dem deutschen Recht, falls<br />

beide Ehegatten die deutsche Staatsbürgerschaft<br />

haben.<br />

Haben beide dieselbe andere Staatsangehörigkeit,<br />

so gilt dieses Heimatrecht. Haben z.B.<br />

beide Ehegatten die türkische Staatsangehörigkeit,<br />

so gilt türkisches Eherecht. Haben<br />

beide Partner verschiedene Staatsangehörigkeiten,<br />

dann gilt das Recht des Aufenthaltslandes.<br />

Lebt das Ehepaar in Deutschland, gilt also<br />

deutsches Recht. Leben aber beide Partner z.B.<br />

in den USA, kann es passieren, dass das Gericht<br />

amerikanisches Recht anwendet, obwohl beide<br />

Partner Deutsche sind. Es kann also bereits<br />

sinnvoll sein, in einem <strong>Ehevertrag</strong> zu regeln,<br />

welches Recht eigentlich gilt.<br />

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