Ausbildungslexikon - ASG - Anerkannte Schulgesellschaft mbH
Ausbildungslexikon - ASG - Anerkannte Schulgesellschaft mbH
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1. AUFNAHMEGEBÜHR<br />
<strong>ASG</strong> – <strong>Anerkannte</strong> <strong>Schulgesellschaft</strong> <strong>mbH</strong><br />
Kindertagesstätte ▪ Grundschule ▪ Gymnasium ▪ Oberschule ▪ Berufsfachschule ▪ Fachschule<br />
Tel. 03733 4267-211 / Fax 03733 4267-37 / www.anerkannte-schulgesellschaft.de / info@anerkannte-schulgesellschaft.de<br />
Die Aufnahmegebühr beträgt 70,- € und ist innerhalb der im<br />
Schulvertrag angegebenen Frist einzuzahlen. Die Aufnahmegebühr<br />
wird fällig mit Unterzeichnung des Schulvertrages.<br />
o Kontoinhaber: <strong>ASG</strong>–<strong>Anerkannte</strong> <strong>Schulgesellschaft</strong> <strong>mbH</strong><br />
o Konto: 36 34 736<br />
o BLZ: 870 200 86 UniCredti Bank AG<br />
o Verwendungszweck:<br />
Aufnahmegebühr<br />
Name des Schülers: …………………….<br />
Vertrags-Nummer: ………………………<br />
Da es sich bei der Aufnahmegebühr um eine Verwaltungsgebühr<br />
handelt, ist eine Rückerstattung derselben bei vorzeitigem<br />
Rücktritt vom Vertrag nicht möglich.<br />
Schüler, die bereits eine Berufsfachschulausbildung an den<br />
Einrichtungen der <strong>ASG</strong> – <strong>Anerkannte</strong> <strong>Schulgesellschaft</strong> <strong>mbH</strong><br />
beendet haben bzw. derzeit absolvieren und im August 2011 mit<br />
einer weiteren Berufsfachschul- bzw. Fachschulausbildung an<br />
den Einrichtungen der <strong>ASG</strong> – <strong>Anerkannte</strong> <strong>Schulgesellschaft</strong> <strong>mbH</strong><br />
beginnen, müssen keine Aufnahmegebühr einzahlen.<br />
2. ÄRZTLICHE BESCHEINIGUNG<br />
Schüler, die bei Ausbildungsbeginn noch nicht das 18. Lebensjahr<br />
vollendet haben, müssen zum Nachweis der gesundheitlichen<br />
Eignung eine „Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber<br />
– Erstuntersuchung nach § 32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz“<br />
(2-seitiges weißes Formular, kostenfrei) vorlegen.<br />
Werden gesundheitliche Einschränkungen vom untersuchenden<br />
Arzt festgestellt, muss auf der Ärztlichen Bescheinigung vermerkt<br />
werden, ob trotzdem eine gesundheitliche Eignung für den<br />
gewählten Ausbildungsberuf besteht.<br />
Schüler, die bei Ausbildungsbeginn das 18. Lebensjahr bereits<br />
vollendet haben, müssen eine haus-/allgemeinärztliche<br />
Bescheinigung vorlegen, auf der vermerkt ist, dass der Schüler<br />
gesundheitlich (physisch und psychisch) in der Lage ist, die<br />
gewählte Ausbildungsrichtung auszuüben.<br />
3. BAFÖG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)<br />
Für eine vollzeitschulische Ausbildung an einer staatlich<br />
genehmigten Ersatzschule kann BAföG beantragt werden. Dieses<br />
BAföG ist eine staatliche Förderung zur Finanzierung des<br />
Mehraufwands, der durch den Besuch einer berufsbildenden<br />
Schule entsteht (z. B. Schulgeld, Kosten für Unterkunft und<br />
Verpflegung, Lehr- und Lernmittel).<br />
Dieses sog. Schüler-BAföG muss nicht zurückgezahlt<br />
werden. Für die Schüler ist in aller Regel das Amt für Ausbildungsförderung<br />
der Stadt- oder Kreisverwaltung am Wohnort der<br />
Eltern zuständig. Für den Erhalt von BAföG gibt es ganz genaue<br />
Bedingungen, man kann sich in Beratungsstellen oder auch im<br />
Internet unter www.bafoeg.bmbf.de ausführlich informieren. Bei<br />
der Förderung spielen neben der Schulform weitere Punkte eine<br />
Rolle, wie z.B. der Wohnsitz, die Staatsangehörigkeit, die<br />
Eignung und ein bestimmtes Höchstalter (bis 27 Jahre, Ausnahmen<br />
sind möglich).<br />
Achtung! Bitte unbedingt beachten!<br />
Für das BAföG-Amt auszufüllende Bescheinigungen nach<br />
§ 9 BAföG bitte nicht an die <strong>ASG</strong> – <strong>Anerkannte</strong> <strong>Schulgesellschaft</strong><br />
<strong>mbH</strong> nach Annaberg-Buchholz senden! Diese Bescheinigung<br />
kann erst zu Schuljahresbeginn (bei tatsächlichem<br />
Schuljahresbeginn) vom jeweiligen Schulsekretariat ausgefüllt<br />
werden!<br />
A U S B I L D U N G S L E X I K O N<br />
4. BERUFSPRAKTISCHE AUSBILDUNG / SOZIALPÄDAGO-<br />
GISCHE PRAXIS/BETRIEBSPRAKTIKUM<br />
Entsprechend der Forderungen gesetzlicher Verordnungen<br />
sind Ausbildungsabschnitte außerhalb der schulischen Einrichtung<br />
geplant, die die konkrete Situation innerhalb der<br />
künftigen Tätigkeit erlebbar machen sowie Arbeitsfertigkeiten<br />
vermitteln und das Sammeln erster Berufserfahrungen ermöglichen<br />
sollen. Diese Ausbildungsabschnitte werden in<br />
geeigneten Unternehmen, Betrieben und Einrichtungen<br />
durchgeführt. Die Ausbildung an den Berufsfachschulen<br />
besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und<br />
einer berufspraktischen Ausbildung. Die berufspraktische<br />
Ausbildung ist eine Verlagerung der systematischen, nach<br />
Lehrplänen gestalteten Ausbildung in Krankenhäusern oder<br />
anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen bzw. in<br />
Kindereinrichtungen. Die berufspraktische Ausbildung erfolgt<br />
unter Aufsicht und Verantwortung der Schule. Im Weiteren<br />
werden berufspraktische Ausbildung und Betriebspraktikum<br />
unter dem Begriff „Praktikum“ zusammengefasst. Für die Zeit<br />
des Praktikums erhält der Schüler entsprechende Aufgabenstellungen.<br />
5. FERIENZEITEN<br />
Die Ferienzeiten richten sich - ebenso wie der 1. Schultag - nach<br />
der Ferienregelung der öffentlich-rechtlichen Schulen. Pro Schuljahr<br />
können durch die jeweilige Schulleitung 2 „frei bewegliche“<br />
Ferientage festgelegt werden.<br />
6. FÖRDERUNG – FAHRGELD<br />
Fahrtkosten, die zwischen dem Wohnsitz des Schülers und dem<br />
Schulstandort anfallen, können auf der Grundlage landkreislich<br />
interner Regelungen (die uns nicht für alle Landkreise bekannt<br />
sind) bezuschusst übernommen werden. Dazu müssten die<br />
Regelungen im zuständigen Landratsamt erfragt werden.<br />
Fahrtkosten zwischen Wohnsitz und Praktikumsbetrieb könnten in<br />
die kreisliche Regelung eingeschlossen sein. Ggf. könnten auch<br />
betriebliche Regelungen zu Beginn des Praktikums konkret erfragt<br />
werden. Sind keine Regelungen vorgesehen, muss davon<br />
ausgegangen werden, dass der Schüler diese Kosten selbst trägt.<br />
Weitere Hinweise zur Organisation der Schulen (z. B. Stundenplan,<br />
Regelungen bei Krankheit, Freistellung) werden Ihnen mit<br />
Beginn der Ausbildung an unseren Einrichtungen durch die<br />
Schulleitungen bzw. Klassenlehrer gegeben.<br />
7. FREIE SCHULEN ANNABERG<br />
Freie Schulen Annaberg<br />
der <strong>ASG</strong> - <strong>Anerkannte</strong>n – <strong>Schulgesellschaft</strong> <strong>mbH</strong>,<br />
Hans-Witten-Straße 3, 09456 Annaberg-Buchholz<br />
Telefon: 03733 1854-12 / Fax 03733 1854-29<br />
Schulleitung: Herr Dr. rer. nat. Bernd Rahmig<br />
Angebot der Bildungsgänge 2011 (Stand 10/2010)<br />
� Ergotherapeut<br />
� Erzieher – mit Erwerb der Fachhochschulreife möglich!<br />
� Masseur und medizinischer Bademeister<br />
� Physiotherapeut<br />
� Sozialassistent (2- und 3-jährig)<br />
� verkürzte Ausbildung (18 Monate) zum Physiotherapeut (bei abgeschlossener<br />
Ausbildung zum Masseur und medizinischen Bademeister)<br />
8. FREIE SCHULEN CHEMNITZ<br />
Freie Schulen Chemnitz<br />
der <strong>ASG</strong> – <strong>Anerkannte</strong>n <strong>Schulgesellschaft</strong> <strong>mbH</strong>,<br />
Annaberger Straße 79, 09120 Chemnitz<br />
Telefon: 0371 53006-0; -17 / Fax 0371 53006-11<br />
Schulleitung: Frau Dr. päd. Andrea Bauer<br />
Angebot der Bildungsgänge 2011 (Stand 10/2010)<br />
� Ergotherapeut<br />
� Erzieher –mit Erwerb der Fachhochschulreife möglich!<br />
� Heilerziehungspfleger – mit Erwerb der Fachhochschulreife möglich!<br />
� Staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent Fachrichtung Fremdsprachen<br />
� Sozialassistent (2- und 3-jährig)<br />
� Staatlich geprüfter Assistent für Hotelmanagement<br />
� Technischer Assistent für Informatik
9. GÜLTIGKEIT SCHULVERTRAG / Nachweis der Zugangsvoraussetzungen<br />
– Bitte beachten!<br />
Ein durch beide Parteien unterzeichneter Schulvertrag erlangt<br />
Gültigkeit, wenn<br />
a) der Nachweis der Zugangsvoraussetzungen erbracht ist, und<br />
zwar<br />
� durch Vorlage einer beglaubigten Kopie des Schulabschlusszeugnisses<br />
(bis spätestens 31.07.2011, bei<br />
Schülern, die einen Schulabschluss zurzeit noch anstreben,<br />
ist die Vorlage des letzten aktuellen Zeugnisses vorerst<br />
ausreichend), mit der der Nachweis des erforderlichen<br />
Schulabschlusses erbracht ist (Hauptschulabschluss<br />
oder Realschulabschluss oder allgemeine Hochschulreife<br />
o.a.)<br />
Die Vorlage einer einfachen Kopie eines Zeugnisses -<br />
auch Farbkopie - ist nicht ausreichend! Der Beglaubigungsstempel<br />
muss im Original aufgebracht sein!<br />
Beglaubigungen erteilen öffentliche Einrichtungen wie<br />
Stadtverwaltungen, Arbeitsagenturen, Pfarrämter, Krankenkassen<br />
u.a.)<br />
� bei Fachschulausbildung zusätzlich:<br />
Vorlage der beglaubigten Kopie des Berufsabschlusszeugnisses<br />
b) Nachweis der gesundheitlichen Tauglichkeit durch<br />
Vorlage eines allgemein-/hausärztlichen Attestes (Attest<br />
darf zu Ausbildungsbeginn nicht älter als 14 Monate<br />
sein!)<br />
Achtung! Sonderregelung beim Bildungsgang Physiotherapie<br />
(Masseur und Physiotherapeut): Die erfolgreiche<br />
Teilnahme an einem Aufnahmeverfahren ist Voraussetzung<br />
für die Wirksamkeit des Schulvertrages.<br />
Die erforderlichen Nachweise reichen Sie bitte<br />
bis spätestens 31.07.2011<br />
beim Schulträger in Annaberg-Buchholz, Lessingstraße 2,<br />
09456 Annaberg-Buchholz, ein.<br />
Eine Einreichung vor Schuljahresbeginn ist möglich!<br />
10. LERN- UND ARBEITSMITTEL<br />
Eine Grundausstattung mit erforderlichen Lehrbüchern für die<br />
einzelnen Fächer wird leihweise, für die Zeit der Ausbildung<br />
kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Titel werden durch die<br />
Schulleitung festgelegt. Es ist davon auszugehen, dass über<br />
diese Grundausstattung an Büchern hinaus weitere Bücher,<br />
Skripte und Kopien im Unterricht zweckmäßigerweise zum<br />
Einsatz kommen müssen. Diese Lernmittel müssen vom<br />
Schüler kostenseitig selbst getragen werden. Hier ist von einem<br />
Kostenumfang von ca. 150,- bis 250,- € für die gesamte<br />
Ausbildung auszugehen (bildungsgangspezifisch differenziert).<br />
Ausgangspunkt der Überlegungen für diese Regelung ist, dass<br />
während der Ausbildung zahlreiche Fachbücher genutzt<br />
werden, die auch im späteren Arbeitsleben unersetzlich sind.<br />
Für den Sportunterricht werden allgemeine Sportkleidung sowie<br />
Turnschuhe mit heller Sohle benötigt, da der Unterricht auch in<br />
Sporthallen stattfinden.<br />
11. MEDIENSCHULE BABELSBERG<br />
medienschule babelsberg<br />
Großbeerenstraße 187, 14482 Potsdam<br />
Telefon: 0331 60094-99 / Fax 0331 5509647<br />
Schulleitung: Herr Dirk Randolff<br />
Angebot der Bildungsgänge 2011 (Stand 10/2010):<br />
� Staatlich geprüfter Gestaltungstechnischer Assistent<br />
� Staatlich geprüfter Kaufmännischer Assistent Fachrichtung<br />
Bürowirtschaft Schwerpunkt Medienwirtschaft<br />
12. MINDESTEILNEHMERZAHL<br />
Das Zustandekommen eines Bildungsganges ist von einer<br />
Mindestteilnehmerzahl abhängig (§ 11 des Schulvertrages).<br />
2<br />
13. PERSONENSORGEBERECHTIGTE/R<br />
Hat ein Schüler bei Unterzeichnung des Vertrages noch nicht<br />
das 18. Lebensjahr erreicht, müssen auf dem Schulvertrag<br />
dessen Personensorgeberechtigte, d.h. Vater und/oder Mutter,<br />
unterzeichnen, damit der Vertrag rechtsgültig wird.<br />
14. AUSLANDSPRAKTIKUM (Assistent für das Hotelmanagement)<br />
Unter dem Zeichen der Vereinheitlichung/Vereinigung Europas<br />
ist es unser Ziel, durch eine verstärkte international geprägte<br />
Ausbildung Schülern bessere Chancen auf dem künftigen<br />
Arbeitsmarkt zu geben. Deshalb können Unterrichte zu<br />
einem Anteil von 3 - 4 Wochen innerhalb der Ausbildung in<br />
Form eines Auslandspraktikums durchgeführt werden.<br />
Da es sich um ein berufsorientiertes Auslandspraktikum<br />
handelt, wird großer Wert auf eine berufsspezifische Sprachanwendung<br />
gelegt. Weiterhin soll das Praktikum dazu beitragen,<br />
Hemmnisse und Vorurteile bei Schülern abzubauen, um<br />
auf diese Weise Selbständigkeit sowie persönliche Handlungskompetenz<br />
zu stärken. Ein entsprechender Zusatzvertrag,<br />
der die konkreten Dinge des Auslandseinsatzes regelt,<br />
wird innerhalb des Schulbetriebes und der Vorbereitung auf<br />
das Auslandspraktikum abgeschlossen. Das Auslandspraktikum<br />
würde als Bestandteil der Ausbildung durch uns organisiert.<br />
Aufgrund der jahrelangen Erfahrungen und der Zusammenarbeit<br />
mit verschiedenen Fördereinrichtungen war es uns<br />
bislang möglich, Fördermittel, die in der Regel einen Kostenanteil<br />
zwischen 30 und 50 % abdecken, bereitzustellen. Der<br />
zu erbringende Eigenanteil eines jeden Schülers für das<br />
Auslandspraktikum kann derzeit nicht festgeschrieben werden,<br />
da er sich aus den verschiedensten Bedingungen ergibt.<br />
Rechtzeitige Informationen klären dann die Einzelheiten dazu.<br />
15. PRÜFUNGSGEBÜHR<br />
Die Prüfungsgebühr beträgt 200,- € und muss vor Beginn des<br />
Prüfungszeitraums überwiesen werden (im März des Prüfungsjahres).<br />
16. SCHULGELD<br />
Das Schulgeld wird in monatlichen Raten bezahlt und ist zur<br />
Zahlung fällig jeweils am 05. des laufenden Monats. Die<br />
monatliche Schulgeldrate errechnet sich wie folgt:<br />
Die Gesamtkosten der Ausbildung werden durch die Anzahl<br />
Ausbildungsmonate insgesamt geteilt. (Gesamtkosten der<br />
Ausbildung ./. 24 bzw. ./. 36 Monate).<br />
17. SCHULISCHE AUSBILDUNG<br />
Die Ausbildung findet als Vollzeit-Unterricht an unseren staatlich<br />
anerkannten berufsbildenden Schulen statt. Neben fachbezogenem/berufspraktischem<br />
Unterricht werden auch allgemeinbildende<br />
Fächer unterrichtet. Der Schüler absolviert<br />
während der Ausbildung verschiedene Praktika in berufsspezifischen<br />
Unternehmen.<br />
18. SCHULJAHRESBEGINN<br />
Der Schuljahresbeginn für das kommende Ausbildungsjahr ab<br />
2011/2012 ist der 22. August 2011 (abhängig von der sächsischen<br />
Ferienregelung). Eine Einladung für den 1. Schultag<br />
erhalten die Schüler bis Ende Juli 2011.<br />
19. SCHULVERTRAG<br />
Der Schulvertrag wird zwischen der <strong>ASG</strong> – <strong>Anerkannte</strong>n<br />
<strong>Schulgesellschaft</strong> <strong>mbH</strong> und dem Schüler bzw. dessen Personensorgeberechtigten<br />
(wenn der Schüler noch nicht volljährig<br />
- d.h. 18 Jahre alt - ist) geschlossen.<br />
Der Schulvertrag wird dem Schüler in 3-facher Ausfertigung –<br />
von der <strong>ASG</strong> unterzeichnet – zugestellt. Ein Exemplar des<br />
Schulvertrages muss innerhalb der im Schulvertrag angegebenen<br />
Frist wieder bei der <strong>ASG</strong> - vom Schüler bzw. dessen<br />
Sorgeberechtigten unterzeichnet - eingehen. Der Schüler<br />
erhält nach Eingang des - ordnungsgemäß - unterzeichneten<br />
Schulvertrages und Eingang der Aufnahmegebühr eine<br />
Bestätigung bzw. Nachgenehmigung des Schulvertrages.<br />
Geht der Schulvertrag nicht innerhalb der angegebenen Frist<br />
wieder bei der <strong>ASG</strong> ein, erlischt das Vertragsangebot. Ein<br />
nach der Abgabefrist eingehender Schulvertrag kann durch<br />
die <strong>ASG</strong> für gültig erklärt werden.
20. UNTERKUNFT UND VERPFLEGUNG<br />
Wir stellen im Rahmen unserer Kapazitäten Unterbringungsmöglichkeiten<br />
in angemieteten, grundmöblierten und mit Küchen<br />
ausgestatteten Wohnungen innerhalb der Stadt Annaberg-<br />
Buchholz bzw. Chemnitz zur Verfügung.<br />
In den Wohngemeinschaften können in der Regel zwischen 4 und<br />
6 Schüler wohnen. Die aktuellen Kosten entnehmen Sie bitte dem<br />
beigefügten Antrag auf Unterbringung. Bei steigendem Preisindex<br />
können die Betriebskosten innerhalb der Mietzeit bis max. 20 %<br />
erhöht werden.<br />
Die Kosten für eine Unterbringung im Jugendwohnheim<br />
entnehmen Sie bitte ebenfalls dem beigefügten Antrag auf<br />
Unterbringung.<br />
Der Abschluss eines Mietvertrages ist für die Dauer eines<br />
Ausbildungsjahres bindend. Danach ist der Mietvertrag mit einer<br />
Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündbar. Bei Bedarf<br />
schließen wir über den Berufsbildungsverein Annaberg e. V.<br />
einen Mietvertrag ab oder unterstützen Sie bei der Suche nach<br />
geeigneten Räumen.<br />
Im Schulgebäude Bahnhofstraße 1 in Annaberg-Buchholz ist eine<br />
Teil- bzw. Vollverpflegung möglich.<br />
Fragen zu verfügbaren Kapazitäten und Kosten stellen Sie<br />
bitte Herr Weiser (Bereichsleiterin Unterbringung) unter der<br />
Telefonnummer: 03733 5590-107 oder 0151 53865651.<br />
21. UNTERRICHTSFÄCHER/PRÜFUNGEN<br />
Der Unterricht gliedert sich gemäß der dem Schulvertrag<br />
beigefügten Rahmenstundentafel in verschiedene Fächer/Lehrgänge.<br />
In einigen Bildungsgängen besteht die Möglichkeit einer Auswahl<br />
dieser Pflichtfächer in bestimmten Grenzen. Es handelt sich dabei<br />
um sogenannte „Wahlpflichtfächer“.<br />
Einzelheiten über die jeweiligen Prüfungen sind in den entsprechenden<br />
staatlichen Prüfungsvorschriften festgelegt und werden<br />
zu gegebener Zeit im Ablauf der Ausbildung besprochen. In<br />
diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf aufmerksam<br />
machen, dass an staatlich genehmigten Schulen, die noch keine<br />
staatliche Anerkennung nachweisen können (das kann auf der<br />
Grundlage des Sächsischen Schulgesetzes frühestens 2 Jahre<br />
nach Aufnahme des Bildungsgangs erfolgen), eine sogenannte<br />
Schulfremdenprüfung stattfindet. D. h. eine öffentlich-rechtliche<br />
Schule trägt die Verantwortung für die Durchführung der Prüfung.<br />
Dabei werden, ebenfalls nach rechtlichen Bestimmungen des<br />
Landes Sachsen, Prüfungen in einer Reihe weiterer Fächer, z. T.<br />
als Komplexprüfung, durchgeführt.<br />
Da wir ständig bemüht sind, neue Bildungsgänge und damit<br />
Bildungsabschlüsse anzubieten und die Anerkennungsverfahren<br />
nicht immer kurzfristig abgehandelt werden können, müssen<br />
diese Bildungsgänge mit einer Schulfremdenprüfung abschließen.<br />
22. VERHINDERUNG DES SCHULBESUCHES<br />
Ist ein Schüler durch Krankheit, Arztbesuch oder aus anderen<br />
nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert, die Schule<br />
zu besuchen, so ist dies der Schule unter Angabe des Grundes<br />
und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich<br />
mitzuteilen.<br />
Weiterhin gelten insbesondere die Regelungen der jeweiligen<br />
Schulordnung, die Ihnen zu Schuljahresbeginn mitgeteilt<br />
werden.<br />
Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die<br />
Erziehungsberechtigten, im Übrigen die volljährigen Schüler<br />
selbst.<br />
3<br />
23. VERTRAGSBEGINN<br />
Vertragsbeginn für alle Schulverträge ist der 01.08.2011.<br />
Da die Gesamtkosten der Ausbildung gleichmäßig auf die<br />
Anzahl der Ausbildungsmonate verteilt werden und die Ausbildung<br />
generell im Juli des letzten Ausbildungsjahres endet,<br />
beginnt die Vertragslaufzeit immer im August des ersten<br />
Ausbildungsjahres.<br />
24. ZAHLUNGSVERPFLICHTETE/R<br />
Der Zahlungsverpflichtete ist die Person, die die Zahlung der<br />
monatlichen Schulgeldraten (per Lastschriftverfahren) übernimmt.<br />
Sind Schüler und Zahlungsverpflichteter nicht identisch,<br />
ist der Zahlungsverpflichtete gesondert auf dem Schulvertrag<br />
einzutragen.<br />
25. ZAHLUNGSWEISE<br />
Die Zahlung des Schulgeldes erfolgt per Dauerlastschriftverfahren.<br />
Im Schulvertrag müssen die Angaben zur Bankverbindung,<br />
von der das monatliche Schulgeld eingezogen werden soll,<br />
korrekt und vollständig gemacht werden. Eine Überweisung<br />
durch den Schüler bzw. jeweiligen Zahlungsverpflichteten ist<br />
aus buchhaltungstechnischen Gründen nicht möglich!<br />
26. HOCHSCHULREIFE<br />
Die Schüler haben die Möglichkeit, während der Fachschulausbildungen<br />
zum Staatlich anerkannten Erzieher und Staatlich<br />
anerkannten Heilerziehungspfleger die Fachhochschulreife<br />
zu erwerben, und zwar durch Absolvierung von ca. 200<br />
zusätzlichen Unterrichtsstunden (Englisch und Mathematik)<br />
während der 3-jährigen Fachschulausbildung. Die Kosten<br />
hierfür betragen derzeit rund 20,- € monatlich zusätzlich zu<br />
den monatlichen Schulgeldkosten.<br />
Das Zustandekommen des zusätzlichen Bildungsangebotes<br />
des Erwerbs der Fachhochschulreife ist von einer<br />
Mindesteilnehmerzahl abhängig.<br />
27. ERREICHBARKEIT<br />
Bei Rückfragen sind wir wie folgt für Sie erreichbar:<br />
<strong>ASG</strong> - <strong>Anerkannte</strong> <strong>Schulgesellschaft</strong> <strong>mbH</strong><br />
Lessingstraße 2<br />
09456 Annaberg-Buchholz<br />
Tel.: 03733 4267-211; -212<br />
Fax: 03733 4267-37<br />
bewerbung@anerkannte-schulgesellschaft.de<br />
----------- DIE BERUFSFACH- UND FACHSCHULEN -----------<br />
Freie Schulen Annaberg<br />
Hans-Witten-Straße 3<br />
09456 Annaberg-Buchholz<br />
Tel.: 03733 1854-0; -12<br />
Fax: 03733 1854-29<br />
sekretariat@freie-schulen-annaberg.de<br />
Freie Schulen Chemnitz<br />
Annaberger Straße 79<br />
09120 Chemnitz<br />
Tel.: 0371 53006-0; -14<br />
Fax: 0371 53006-11<br />
sekretariat@freie-schulen-chemnitz.de<br />
medienschule babelsberg<br />
Großbeerenstraße 187<br />
14482 Potsdam<br />
Tel.: 0331 60094-99<br />
Fax: 0331 5509647<br />
info@medienschule-babelsberg.de
28. ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE JEWEILIGEN BILDUNGSGÄNGE<br />
Berufsfachschulen<br />
4<br />
Freie Schulen<br />
Annaberg<br />
Freie Schulen<br />
Chemnitz<br />
medienschule<br />
babelsberg<br />
Zugangsvoraussetzungen HSA RSA HSA RSA HSR HSA RSA<br />
Altenpfleger<br />
in Kooperation mit einem Ausbildungsbetrieb bzw.<br />
unter bestimmten Voraussetzungen als „verkürzte<br />
Umschulung Altenpflege (Bildungsgutschein)“<br />
Assistent für Hotelmanagement x<br />
Ergotherapeut x x<br />
Masseur und medizinischer Bademeister x<br />
Physiotherapeut<br />
Ergänzungsausbildung vom Masseur und<br />
x<br />
medizinischen Bademeister zum Physiotherapeut<br />
x<br />
Sozialassistent (2jährig) x x<br />
Sozialassistent (3jährig) x x<br />
Technischer Assistent für Informatik x<br />
Wirtschaftsassistent FR Fremdsprachen x<br />
Gestaltungstechnischer Assistent x<br />
Kaufmännischer Assistent<br />
FR Bürowirtschaft Schwerpunkt Medienwirtschaft<br />
x<br />
Kaufmännischer Assistent<br />
FR Informationsverarbeitung<br />
x<br />
Fachschulen<br />
Freie Schulen<br />
Annaberg<br />
Freie Schulen<br />
Chemnitz<br />
Zugangsvoraussetzungen HSA RSA HSA RSA HSR<br />
Achtung: Für eine Ausbildung an den Fachschulen muss neben dem Realschulabschluss auch<br />
eine mind. 2jährige Berufsausbildung im sozialpflegerischen Bereich oder eine mind. 2jährige<br />
Berufsausbildung in einem berufsfremden Bereich + 24 Monate Berufstätigkeit vorliegen!<br />
Erzieher<br />
x x<br />
(auch mit Erwerb der Fachhochschulreife möglich!)<br />
Heilerziehungspfleger<br />
(auch mit Erwerb der Fachhochschulreife möglich!)<br />
Schule für Kosmetik<br />
être belle<br />
Chemnitz<br />
x<br />
être belle<br />
Dresden<br />
être belle<br />
Potsdam<br />
Zugangsvoraussetzungen HSA RSA HSA RSA HSR HSA RSA<br />
Geprüfter Wellness-Kosmetiker (2jährig) x x x<br />
Kosmetiker (3jährig) x x x<br />
HSA = mind. Hauptschulabschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss<br />
(z. B. über Berufsvorbereitungsjahr erreichter Hauptschulabschluss)<br />
RSA = mind. Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss<br />
(z. B. über Berufsausbildung anerkannter Realschulabschluss)<br />
HSR = Allgemeine Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife<br />
Für jeden Bildungsgang muss - zusätzlich zum Nachweis des Bildungsabschlusses - immer auch der<br />
Nachweis der gesundheitlichen Eignung für den jeweiligen Bildungsgang durch ein ärztliches Attest<br />
bzw. eine ärztliche Bescheinigung erbracht werden!<br />
Insgesamt wird der Schulvertrag durch die Einreichung folgender Unterlagen gültig:<br />
1. original-beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses<br />
2. Haus- bzw. allgemeinärztliche Bescheinigung<br />
3. original-beglaubigte Kopie des Berufsabschlusszeugnisses<br />
(gilt für Fachschüler der Bildungsgänge Erzieher und Heilerziehungspfleger)<br />
- Stand Oktober 2010, Änderungen bleiben vorbehalten -