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Ausbildungslexikon - ASG - Anerkannte Schulgesellschaft mbH

Ausbildungslexikon - ASG - Anerkannte Schulgesellschaft mbH

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1. AUFNAHMEGEBÜHR<br />

<strong>ASG</strong> – <strong>Anerkannte</strong> <strong>Schulgesellschaft</strong> <strong>mbH</strong><br />

Kindertagesstätte ▪ Grundschule ▪ Gymnasium ▪ Oberschule ▪ Berufsfachschule ▪ Fachschule<br />

Tel. 03733 4267-211 / Fax 03733 4267-37 / www.anerkannte-schulgesellschaft.de / info@anerkannte-schulgesellschaft.de<br />

Die Aufnahmegebühr beträgt 70,- € und ist innerhalb der im<br />

Schulvertrag angegebenen Frist einzuzahlen. Die Aufnahmegebühr<br />

wird fällig mit Unterzeichnung des Schulvertrages.<br />

o Kontoinhaber: <strong>ASG</strong>–<strong>Anerkannte</strong> <strong>Schulgesellschaft</strong> <strong>mbH</strong><br />

o Konto: 36 34 736<br />

o BLZ: 870 200 86 UniCredti Bank AG<br />

o Verwendungszweck:<br />

Aufnahmegebühr<br />

Name des Schülers: …………………….<br />

Vertrags-Nummer: ………………………<br />

Da es sich bei der Aufnahmegebühr um eine Verwaltungsgebühr<br />

handelt, ist eine Rückerstattung derselben bei vorzeitigem<br />

Rücktritt vom Vertrag nicht möglich.<br />

Schüler, die bereits eine Berufsfachschulausbildung an den<br />

Einrichtungen der <strong>ASG</strong> – <strong>Anerkannte</strong> <strong>Schulgesellschaft</strong> <strong>mbH</strong><br />

beendet haben bzw. derzeit absolvieren und im August 2011 mit<br />

einer weiteren Berufsfachschul- bzw. Fachschulausbildung an<br />

den Einrichtungen der <strong>ASG</strong> – <strong>Anerkannte</strong> <strong>Schulgesellschaft</strong> <strong>mbH</strong><br />

beginnen, müssen keine Aufnahmegebühr einzahlen.<br />

2. ÄRZTLICHE BESCHEINIGUNG<br />

Schüler, die bei Ausbildungsbeginn noch nicht das 18. Lebensjahr<br />

vollendet haben, müssen zum Nachweis der gesundheitlichen<br />

Eignung eine „Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber<br />

– Erstuntersuchung nach § 32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz“<br />

(2-seitiges weißes Formular, kostenfrei) vorlegen.<br />

Werden gesundheitliche Einschränkungen vom untersuchenden<br />

Arzt festgestellt, muss auf der Ärztlichen Bescheinigung vermerkt<br />

werden, ob trotzdem eine gesundheitliche Eignung für den<br />

gewählten Ausbildungsberuf besteht.<br />

Schüler, die bei Ausbildungsbeginn das 18. Lebensjahr bereits<br />

vollendet haben, müssen eine haus-/allgemeinärztliche<br />

Bescheinigung vorlegen, auf der vermerkt ist, dass der Schüler<br />

gesundheitlich (physisch und psychisch) in der Lage ist, die<br />

gewählte Ausbildungsrichtung auszuüben.<br />

3. BAFÖG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)<br />

Für eine vollzeitschulische Ausbildung an einer staatlich<br />

genehmigten Ersatzschule kann BAföG beantragt werden. Dieses<br />

BAföG ist eine staatliche Förderung zur Finanzierung des<br />

Mehraufwands, der durch den Besuch einer berufsbildenden<br />

Schule entsteht (z. B. Schulgeld, Kosten für Unterkunft und<br />

Verpflegung, Lehr- und Lernmittel).<br />

Dieses sog. Schüler-BAföG muss nicht zurückgezahlt<br />

werden. Für die Schüler ist in aller Regel das Amt für Ausbildungsförderung<br />

der Stadt- oder Kreisverwaltung am Wohnort der<br />

Eltern zuständig. Für den Erhalt von BAföG gibt es ganz genaue<br />

Bedingungen, man kann sich in Beratungsstellen oder auch im<br />

Internet unter www.bafoeg.bmbf.de ausführlich informieren. Bei<br />

der Förderung spielen neben der Schulform weitere Punkte eine<br />

Rolle, wie z.B. der Wohnsitz, die Staatsangehörigkeit, die<br />

Eignung und ein bestimmtes Höchstalter (bis 27 Jahre, Ausnahmen<br />

sind möglich).<br />

Achtung! Bitte unbedingt beachten!<br />

Für das BAföG-Amt auszufüllende Bescheinigungen nach<br />

§ 9 BAföG bitte nicht an die <strong>ASG</strong> – <strong>Anerkannte</strong> <strong>Schulgesellschaft</strong><br />

<strong>mbH</strong> nach Annaberg-Buchholz senden! Diese Bescheinigung<br />

kann erst zu Schuljahresbeginn (bei tatsächlichem<br />

Schuljahresbeginn) vom jeweiligen Schulsekretariat ausgefüllt<br />

werden!<br />

A U S B I L D U N G S L E X I K O N<br />

4. BERUFSPRAKTISCHE AUSBILDUNG / SOZIALPÄDAGO-<br />

GISCHE PRAXIS/BETRIEBSPRAKTIKUM<br />

Entsprechend der Forderungen gesetzlicher Verordnungen<br />

sind Ausbildungsabschnitte außerhalb der schulischen Einrichtung<br />

geplant, die die konkrete Situation innerhalb der<br />

künftigen Tätigkeit erlebbar machen sowie Arbeitsfertigkeiten<br />

vermitteln und das Sammeln erster Berufserfahrungen ermöglichen<br />

sollen. Diese Ausbildungsabschnitte werden in<br />

geeigneten Unternehmen, Betrieben und Einrichtungen<br />

durchgeführt. Die Ausbildung an den Berufsfachschulen<br />

besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und<br />

einer berufspraktischen Ausbildung. Die berufspraktische<br />

Ausbildung ist eine Verlagerung der systematischen, nach<br />

Lehrplänen gestalteten Ausbildung in Krankenhäusern oder<br />

anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen bzw. in<br />

Kindereinrichtungen. Die berufspraktische Ausbildung erfolgt<br />

unter Aufsicht und Verantwortung der Schule. Im Weiteren<br />

werden berufspraktische Ausbildung und Betriebspraktikum<br />

unter dem Begriff „Praktikum“ zusammengefasst. Für die Zeit<br />

des Praktikums erhält der Schüler entsprechende Aufgabenstellungen.<br />

5. FERIENZEITEN<br />

Die Ferienzeiten richten sich - ebenso wie der 1. Schultag - nach<br />

der Ferienregelung der öffentlich-rechtlichen Schulen. Pro Schuljahr<br />

können durch die jeweilige Schulleitung 2 „frei bewegliche“<br />

Ferientage festgelegt werden.<br />

6. FÖRDERUNG – FAHRGELD<br />

Fahrtkosten, die zwischen dem Wohnsitz des Schülers und dem<br />

Schulstandort anfallen, können auf der Grundlage landkreislich<br />

interner Regelungen (die uns nicht für alle Landkreise bekannt<br />

sind) bezuschusst übernommen werden. Dazu müssten die<br />

Regelungen im zuständigen Landratsamt erfragt werden.<br />

Fahrtkosten zwischen Wohnsitz und Praktikumsbetrieb könnten in<br />

die kreisliche Regelung eingeschlossen sein. Ggf. könnten auch<br />

betriebliche Regelungen zu Beginn des Praktikums konkret erfragt<br />

werden. Sind keine Regelungen vorgesehen, muss davon<br />

ausgegangen werden, dass der Schüler diese Kosten selbst trägt.<br />

Weitere Hinweise zur Organisation der Schulen (z. B. Stundenplan,<br />

Regelungen bei Krankheit, Freistellung) werden Ihnen mit<br />

Beginn der Ausbildung an unseren Einrichtungen durch die<br />

Schulleitungen bzw. Klassenlehrer gegeben.<br />

7. FREIE SCHULEN ANNABERG<br />

Freie Schulen Annaberg<br />

der <strong>ASG</strong> - <strong>Anerkannte</strong>n – <strong>Schulgesellschaft</strong> <strong>mbH</strong>,<br />

Hans-Witten-Straße 3, 09456 Annaberg-Buchholz<br />

Telefon: 03733 1854-12 / Fax 03733 1854-29<br />

Schulleitung: Herr Dr. rer. nat. Bernd Rahmig<br />

Angebot der Bildungsgänge 2011 (Stand 10/2010)<br />

� Ergotherapeut<br />

� Erzieher – mit Erwerb der Fachhochschulreife möglich!<br />

� Masseur und medizinischer Bademeister<br />

� Physiotherapeut<br />

� Sozialassistent (2- und 3-jährig)<br />

� verkürzte Ausbildung (18 Monate) zum Physiotherapeut (bei abgeschlossener<br />

Ausbildung zum Masseur und medizinischen Bademeister)<br />

8. FREIE SCHULEN CHEMNITZ<br />

Freie Schulen Chemnitz<br />

der <strong>ASG</strong> – <strong>Anerkannte</strong>n <strong>Schulgesellschaft</strong> <strong>mbH</strong>,<br />

Annaberger Straße 79, 09120 Chemnitz<br />

Telefon: 0371 53006-0; -17 / Fax 0371 53006-11<br />

Schulleitung: Frau Dr. päd. Andrea Bauer<br />

Angebot der Bildungsgänge 2011 (Stand 10/2010)<br />

� Ergotherapeut<br />

� Erzieher –mit Erwerb der Fachhochschulreife möglich!<br />

� Heilerziehungspfleger – mit Erwerb der Fachhochschulreife möglich!<br />

� Staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent Fachrichtung Fremdsprachen<br />

� Sozialassistent (2- und 3-jährig)<br />

� Staatlich geprüfter Assistent für Hotelmanagement<br />

� Technischer Assistent für Informatik


9. GÜLTIGKEIT SCHULVERTRAG / Nachweis der Zugangsvoraussetzungen<br />

– Bitte beachten!<br />

Ein durch beide Parteien unterzeichneter Schulvertrag erlangt<br />

Gültigkeit, wenn<br />

a) der Nachweis der Zugangsvoraussetzungen erbracht ist, und<br />

zwar<br />

� durch Vorlage einer beglaubigten Kopie des Schulabschlusszeugnisses<br />

(bis spätestens 31.07.2011, bei<br />

Schülern, die einen Schulabschluss zurzeit noch anstreben,<br />

ist die Vorlage des letzten aktuellen Zeugnisses vorerst<br />

ausreichend), mit der der Nachweis des erforderlichen<br />

Schulabschlusses erbracht ist (Hauptschulabschluss<br />

oder Realschulabschluss oder allgemeine Hochschulreife<br />

o.a.)<br />

Die Vorlage einer einfachen Kopie eines Zeugnisses -<br />

auch Farbkopie - ist nicht ausreichend! Der Beglaubigungsstempel<br />

muss im Original aufgebracht sein!<br />

Beglaubigungen erteilen öffentliche Einrichtungen wie<br />

Stadtverwaltungen, Arbeitsagenturen, Pfarrämter, Krankenkassen<br />

u.a.)<br />

� bei Fachschulausbildung zusätzlich:<br />

Vorlage der beglaubigten Kopie des Berufsabschlusszeugnisses<br />

b) Nachweis der gesundheitlichen Tauglichkeit durch<br />

Vorlage eines allgemein-/hausärztlichen Attestes (Attest<br />

darf zu Ausbildungsbeginn nicht älter als 14 Monate<br />

sein!)<br />

Achtung! Sonderregelung beim Bildungsgang Physiotherapie<br />

(Masseur und Physiotherapeut): Die erfolgreiche<br />

Teilnahme an einem Aufnahmeverfahren ist Voraussetzung<br />

für die Wirksamkeit des Schulvertrages.<br />

Die erforderlichen Nachweise reichen Sie bitte<br />

bis spätestens 31.07.2011<br />

beim Schulträger in Annaberg-Buchholz, Lessingstraße 2,<br />

09456 Annaberg-Buchholz, ein.<br />

Eine Einreichung vor Schuljahresbeginn ist möglich!<br />

10. LERN- UND ARBEITSMITTEL<br />

Eine Grundausstattung mit erforderlichen Lehrbüchern für die<br />

einzelnen Fächer wird leihweise, für die Zeit der Ausbildung<br />

kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Titel werden durch die<br />

Schulleitung festgelegt. Es ist davon auszugehen, dass über<br />

diese Grundausstattung an Büchern hinaus weitere Bücher,<br />

Skripte und Kopien im Unterricht zweckmäßigerweise zum<br />

Einsatz kommen müssen. Diese Lernmittel müssen vom<br />

Schüler kostenseitig selbst getragen werden. Hier ist von einem<br />

Kostenumfang von ca. 150,- bis 250,- € für die gesamte<br />

Ausbildung auszugehen (bildungsgangspezifisch differenziert).<br />

Ausgangspunkt der Überlegungen für diese Regelung ist, dass<br />

während der Ausbildung zahlreiche Fachbücher genutzt<br />

werden, die auch im späteren Arbeitsleben unersetzlich sind.<br />

Für den Sportunterricht werden allgemeine Sportkleidung sowie<br />

Turnschuhe mit heller Sohle benötigt, da der Unterricht auch in<br />

Sporthallen stattfinden.<br />

11. MEDIENSCHULE BABELSBERG<br />

medienschule babelsberg<br />

Großbeerenstraße 187, 14482 Potsdam<br />

Telefon: 0331 60094-99 / Fax 0331 5509647<br />

Schulleitung: Herr Dirk Randolff<br />

Angebot der Bildungsgänge 2011 (Stand 10/2010):<br />

� Staatlich geprüfter Gestaltungstechnischer Assistent<br />

� Staatlich geprüfter Kaufmännischer Assistent Fachrichtung<br />

Bürowirtschaft Schwerpunkt Medienwirtschaft<br />

12. MINDESTEILNEHMERZAHL<br />

Das Zustandekommen eines Bildungsganges ist von einer<br />

Mindestteilnehmerzahl abhängig (§ 11 des Schulvertrages).<br />

2<br />

13. PERSONENSORGEBERECHTIGTE/R<br />

Hat ein Schüler bei Unterzeichnung des Vertrages noch nicht<br />

das 18. Lebensjahr erreicht, müssen auf dem Schulvertrag<br />

dessen Personensorgeberechtigte, d.h. Vater und/oder Mutter,<br />

unterzeichnen, damit der Vertrag rechtsgültig wird.<br />

14. AUSLANDSPRAKTIKUM (Assistent für das Hotelmanagement)<br />

Unter dem Zeichen der Vereinheitlichung/Vereinigung Europas<br />

ist es unser Ziel, durch eine verstärkte international geprägte<br />

Ausbildung Schülern bessere Chancen auf dem künftigen<br />

Arbeitsmarkt zu geben. Deshalb können Unterrichte zu<br />

einem Anteil von 3 - 4 Wochen innerhalb der Ausbildung in<br />

Form eines Auslandspraktikums durchgeführt werden.<br />

Da es sich um ein berufsorientiertes Auslandspraktikum<br />

handelt, wird großer Wert auf eine berufsspezifische Sprachanwendung<br />

gelegt. Weiterhin soll das Praktikum dazu beitragen,<br />

Hemmnisse und Vorurteile bei Schülern abzubauen, um<br />

auf diese Weise Selbständigkeit sowie persönliche Handlungskompetenz<br />

zu stärken. Ein entsprechender Zusatzvertrag,<br />

der die konkreten Dinge des Auslandseinsatzes regelt,<br />

wird innerhalb des Schulbetriebes und der Vorbereitung auf<br />

das Auslandspraktikum abgeschlossen. Das Auslandspraktikum<br />

würde als Bestandteil der Ausbildung durch uns organisiert.<br />

Aufgrund der jahrelangen Erfahrungen und der Zusammenarbeit<br />

mit verschiedenen Fördereinrichtungen war es uns<br />

bislang möglich, Fördermittel, die in der Regel einen Kostenanteil<br />

zwischen 30 und 50 % abdecken, bereitzustellen. Der<br />

zu erbringende Eigenanteil eines jeden Schülers für das<br />

Auslandspraktikum kann derzeit nicht festgeschrieben werden,<br />

da er sich aus den verschiedensten Bedingungen ergibt.<br />

Rechtzeitige Informationen klären dann die Einzelheiten dazu.<br />

15. PRÜFUNGSGEBÜHR<br />

Die Prüfungsgebühr beträgt 200,- € und muss vor Beginn des<br />

Prüfungszeitraums überwiesen werden (im März des Prüfungsjahres).<br />

16. SCHULGELD<br />

Das Schulgeld wird in monatlichen Raten bezahlt und ist zur<br />

Zahlung fällig jeweils am 05. des laufenden Monats. Die<br />

monatliche Schulgeldrate errechnet sich wie folgt:<br />

Die Gesamtkosten der Ausbildung werden durch die Anzahl<br />

Ausbildungsmonate insgesamt geteilt. (Gesamtkosten der<br />

Ausbildung ./. 24 bzw. ./. 36 Monate).<br />

17. SCHULISCHE AUSBILDUNG<br />

Die Ausbildung findet als Vollzeit-Unterricht an unseren staatlich<br />

anerkannten berufsbildenden Schulen statt. Neben fachbezogenem/berufspraktischem<br />

Unterricht werden auch allgemeinbildende<br />

Fächer unterrichtet. Der Schüler absolviert<br />

während der Ausbildung verschiedene Praktika in berufsspezifischen<br />

Unternehmen.<br />

18. SCHULJAHRESBEGINN<br />

Der Schuljahresbeginn für das kommende Ausbildungsjahr ab<br />

2011/2012 ist der 22. August 2011 (abhängig von der sächsischen<br />

Ferienregelung). Eine Einladung für den 1. Schultag<br />

erhalten die Schüler bis Ende Juli 2011.<br />

19. SCHULVERTRAG<br />

Der Schulvertrag wird zwischen der <strong>ASG</strong> – <strong>Anerkannte</strong>n<br />

<strong>Schulgesellschaft</strong> <strong>mbH</strong> und dem Schüler bzw. dessen Personensorgeberechtigten<br />

(wenn der Schüler noch nicht volljährig<br />

- d.h. 18 Jahre alt - ist) geschlossen.<br />

Der Schulvertrag wird dem Schüler in 3-facher Ausfertigung –<br />

von der <strong>ASG</strong> unterzeichnet – zugestellt. Ein Exemplar des<br />

Schulvertrages muss innerhalb der im Schulvertrag angegebenen<br />

Frist wieder bei der <strong>ASG</strong> - vom Schüler bzw. dessen<br />

Sorgeberechtigten unterzeichnet - eingehen. Der Schüler<br />

erhält nach Eingang des - ordnungsgemäß - unterzeichneten<br />

Schulvertrages und Eingang der Aufnahmegebühr eine<br />

Bestätigung bzw. Nachgenehmigung des Schulvertrages.<br />

Geht der Schulvertrag nicht innerhalb der angegebenen Frist<br />

wieder bei der <strong>ASG</strong> ein, erlischt das Vertragsangebot. Ein<br />

nach der Abgabefrist eingehender Schulvertrag kann durch<br />

die <strong>ASG</strong> für gültig erklärt werden.


20. UNTERKUNFT UND VERPFLEGUNG<br />

Wir stellen im Rahmen unserer Kapazitäten Unterbringungsmöglichkeiten<br />

in angemieteten, grundmöblierten und mit Küchen<br />

ausgestatteten Wohnungen innerhalb der Stadt Annaberg-<br />

Buchholz bzw. Chemnitz zur Verfügung.<br />

In den Wohngemeinschaften können in der Regel zwischen 4 und<br />

6 Schüler wohnen. Die aktuellen Kosten entnehmen Sie bitte dem<br />

beigefügten Antrag auf Unterbringung. Bei steigendem Preisindex<br />

können die Betriebskosten innerhalb der Mietzeit bis max. 20 %<br />

erhöht werden.<br />

Die Kosten für eine Unterbringung im Jugendwohnheim<br />

entnehmen Sie bitte ebenfalls dem beigefügten Antrag auf<br />

Unterbringung.<br />

Der Abschluss eines Mietvertrages ist für die Dauer eines<br />

Ausbildungsjahres bindend. Danach ist der Mietvertrag mit einer<br />

Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündbar. Bei Bedarf<br />

schließen wir über den Berufsbildungsverein Annaberg e. V.<br />

einen Mietvertrag ab oder unterstützen Sie bei der Suche nach<br />

geeigneten Räumen.<br />

Im Schulgebäude Bahnhofstraße 1 in Annaberg-Buchholz ist eine<br />

Teil- bzw. Vollverpflegung möglich.<br />

Fragen zu verfügbaren Kapazitäten und Kosten stellen Sie<br />

bitte Herr Weiser (Bereichsleiterin Unterbringung) unter der<br />

Telefonnummer: 03733 5590-107 oder 0151 53865651.<br />

21. UNTERRICHTSFÄCHER/PRÜFUNGEN<br />

Der Unterricht gliedert sich gemäß der dem Schulvertrag<br />

beigefügten Rahmenstundentafel in verschiedene Fächer/Lehrgänge.<br />

In einigen Bildungsgängen besteht die Möglichkeit einer Auswahl<br />

dieser Pflichtfächer in bestimmten Grenzen. Es handelt sich dabei<br />

um sogenannte „Wahlpflichtfächer“.<br />

Einzelheiten über die jeweiligen Prüfungen sind in den entsprechenden<br />

staatlichen Prüfungsvorschriften festgelegt und werden<br />

zu gegebener Zeit im Ablauf der Ausbildung besprochen. In<br />

diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf aufmerksam<br />

machen, dass an staatlich genehmigten Schulen, die noch keine<br />

staatliche Anerkennung nachweisen können (das kann auf der<br />

Grundlage des Sächsischen Schulgesetzes frühestens 2 Jahre<br />

nach Aufnahme des Bildungsgangs erfolgen), eine sogenannte<br />

Schulfremdenprüfung stattfindet. D. h. eine öffentlich-rechtliche<br />

Schule trägt die Verantwortung für die Durchführung der Prüfung.<br />

Dabei werden, ebenfalls nach rechtlichen Bestimmungen des<br />

Landes Sachsen, Prüfungen in einer Reihe weiterer Fächer, z. T.<br />

als Komplexprüfung, durchgeführt.<br />

Da wir ständig bemüht sind, neue Bildungsgänge und damit<br />

Bildungsabschlüsse anzubieten und die Anerkennungsverfahren<br />

nicht immer kurzfristig abgehandelt werden können, müssen<br />

diese Bildungsgänge mit einer Schulfremdenprüfung abschließen.<br />

22. VERHINDERUNG DES SCHULBESUCHES<br />

Ist ein Schüler durch Krankheit, Arztbesuch oder aus anderen<br />

nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert, die Schule<br />

zu besuchen, so ist dies der Schule unter Angabe des Grundes<br />

und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich<br />

mitzuteilen.<br />

Weiterhin gelten insbesondere die Regelungen der jeweiligen<br />

Schulordnung, die Ihnen zu Schuljahresbeginn mitgeteilt<br />

werden.<br />

Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die<br />

Erziehungsberechtigten, im Übrigen die volljährigen Schüler<br />

selbst.<br />

3<br />

23. VERTRAGSBEGINN<br />

Vertragsbeginn für alle Schulverträge ist der 01.08.2011.<br />

Da die Gesamtkosten der Ausbildung gleichmäßig auf die<br />

Anzahl der Ausbildungsmonate verteilt werden und die Ausbildung<br />

generell im Juli des letzten Ausbildungsjahres endet,<br />

beginnt die Vertragslaufzeit immer im August des ersten<br />

Ausbildungsjahres.<br />

24. ZAHLUNGSVERPFLICHTETE/R<br />

Der Zahlungsverpflichtete ist die Person, die die Zahlung der<br />

monatlichen Schulgeldraten (per Lastschriftverfahren) übernimmt.<br />

Sind Schüler und Zahlungsverpflichteter nicht identisch,<br />

ist der Zahlungsverpflichtete gesondert auf dem Schulvertrag<br />

einzutragen.<br />

25. ZAHLUNGSWEISE<br />

Die Zahlung des Schulgeldes erfolgt per Dauerlastschriftverfahren.<br />

Im Schulvertrag müssen die Angaben zur Bankverbindung,<br />

von der das monatliche Schulgeld eingezogen werden soll,<br />

korrekt und vollständig gemacht werden. Eine Überweisung<br />

durch den Schüler bzw. jeweiligen Zahlungsverpflichteten ist<br />

aus buchhaltungstechnischen Gründen nicht möglich!<br />

26. HOCHSCHULREIFE<br />

Die Schüler haben die Möglichkeit, während der Fachschulausbildungen<br />

zum Staatlich anerkannten Erzieher und Staatlich<br />

anerkannten Heilerziehungspfleger die Fachhochschulreife<br />

zu erwerben, und zwar durch Absolvierung von ca. 200<br />

zusätzlichen Unterrichtsstunden (Englisch und Mathematik)<br />

während der 3-jährigen Fachschulausbildung. Die Kosten<br />

hierfür betragen derzeit rund 20,- € monatlich zusätzlich zu<br />

den monatlichen Schulgeldkosten.<br />

Das Zustandekommen des zusätzlichen Bildungsangebotes<br />

des Erwerbs der Fachhochschulreife ist von einer<br />

Mindesteilnehmerzahl abhängig.<br />

27. ERREICHBARKEIT<br />

Bei Rückfragen sind wir wie folgt für Sie erreichbar:<br />

<strong>ASG</strong> - <strong>Anerkannte</strong> <strong>Schulgesellschaft</strong> <strong>mbH</strong><br />

Lessingstraße 2<br />

09456 Annaberg-Buchholz<br />

Tel.: 03733 4267-211; -212<br />

Fax: 03733 4267-37<br />

bewerbung@anerkannte-schulgesellschaft.de<br />

----------- DIE BERUFSFACH- UND FACHSCHULEN -----------<br />

Freie Schulen Annaberg<br />

Hans-Witten-Straße 3<br />

09456 Annaberg-Buchholz<br />

Tel.: 03733 1854-0; -12<br />

Fax: 03733 1854-29<br />

sekretariat@freie-schulen-annaberg.de<br />

Freie Schulen Chemnitz<br />

Annaberger Straße 79<br />

09120 Chemnitz<br />

Tel.: 0371 53006-0; -14<br />

Fax: 0371 53006-11<br />

sekretariat@freie-schulen-chemnitz.de<br />

medienschule babelsberg<br />

Großbeerenstraße 187<br />

14482 Potsdam<br />

Tel.: 0331 60094-99<br />

Fax: 0331 5509647<br />

info@medienschule-babelsberg.de


28. ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE JEWEILIGEN BILDUNGSGÄNGE<br />

Berufsfachschulen<br />

4<br />

Freie Schulen<br />

Annaberg<br />

Freie Schulen<br />

Chemnitz<br />

medienschule<br />

babelsberg<br />

Zugangsvoraussetzungen HSA RSA HSA RSA HSR HSA RSA<br />

Altenpfleger<br />

in Kooperation mit einem Ausbildungsbetrieb bzw.<br />

unter bestimmten Voraussetzungen als „verkürzte<br />

Umschulung Altenpflege (Bildungsgutschein)“<br />

Assistent für Hotelmanagement x<br />

Ergotherapeut x x<br />

Masseur und medizinischer Bademeister x<br />

Physiotherapeut<br />

Ergänzungsausbildung vom Masseur und<br />

x<br />

medizinischen Bademeister zum Physiotherapeut<br />

x<br />

Sozialassistent (2jährig) x x<br />

Sozialassistent (3jährig) x x<br />

Technischer Assistent für Informatik x<br />

Wirtschaftsassistent FR Fremdsprachen x<br />

Gestaltungstechnischer Assistent x<br />

Kaufmännischer Assistent<br />

FR Bürowirtschaft Schwerpunkt Medienwirtschaft<br />

x<br />

Kaufmännischer Assistent<br />

FR Informationsverarbeitung<br />

x<br />

Fachschulen<br />

Freie Schulen<br />

Annaberg<br />

Freie Schulen<br />

Chemnitz<br />

Zugangsvoraussetzungen HSA RSA HSA RSA HSR<br />

Achtung: Für eine Ausbildung an den Fachschulen muss neben dem Realschulabschluss auch<br />

eine mind. 2jährige Berufsausbildung im sozialpflegerischen Bereich oder eine mind. 2jährige<br />

Berufsausbildung in einem berufsfremden Bereich + 24 Monate Berufstätigkeit vorliegen!<br />

Erzieher<br />

x x<br />

(auch mit Erwerb der Fachhochschulreife möglich!)<br />

Heilerziehungspfleger<br />

(auch mit Erwerb der Fachhochschulreife möglich!)<br />

Schule für Kosmetik<br />

être belle<br />

Chemnitz<br />

x<br />

être belle<br />

Dresden<br />

être belle<br />

Potsdam<br />

Zugangsvoraussetzungen HSA RSA HSA RSA HSR HSA RSA<br />

Geprüfter Wellness-Kosmetiker (2jährig) x x x<br />

Kosmetiker (3jährig) x x x<br />

HSA = mind. Hauptschulabschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss<br />

(z. B. über Berufsvorbereitungsjahr erreichter Hauptschulabschluss)<br />

RSA = mind. Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss<br />

(z. B. über Berufsausbildung anerkannter Realschulabschluss)<br />

HSR = Allgemeine Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife<br />

Für jeden Bildungsgang muss - zusätzlich zum Nachweis des Bildungsabschlusses - immer auch der<br />

Nachweis der gesundheitlichen Eignung für den jeweiligen Bildungsgang durch ein ärztliches Attest<br />

bzw. eine ärztliche Bescheinigung erbracht werden!<br />

Insgesamt wird der Schulvertrag durch die Einreichung folgender Unterlagen gültig:<br />

1. original-beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses<br />

2. Haus- bzw. allgemeinärztliche Bescheinigung<br />

3. original-beglaubigte Kopie des Berufsabschlusszeugnisses<br />

(gilt für Fachschüler der Bildungsgänge Erzieher und Heilerziehungspfleger)<br />

- Stand Oktober 2010, Änderungen bleiben vorbehalten -

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