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Verordnung über die Berufsschule in Mecklenburg ... - Kursnet

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(5) Teilzeitberufsschüler, <strong>die</strong> am Blockunterricht teilnehmen, werden grundsätzlich nicht für <strong>die</strong> Teilnahme an<br />

<strong>über</strong>betrieblichen Ausbildungsmaßnahmen beurlaubt.<br />

(6) Schulleitungen und Träger der <strong>über</strong>betrieblichen Ausbildung stimmen <strong>die</strong> Term<strong>in</strong>e unter H<strong>in</strong>zuziehen der<br />

betroffenen Ausbildungsbetriebe rechtzeitig ab.<br />

§ 16 Fremdsprachenunterricht<br />

Fremdsprachenunterricht <strong>in</strong> der <strong>Berufsschule</strong> ist berufsbezogener Fremdsprachenunterricht und soll so angelegt<br />

se<strong>in</strong>, dass e<strong>in</strong>e Anwendung der <strong>in</strong> der Schule erworbenen Kenntnisse im Ausbildungsbetrieb möglich ist.<br />

§ 17 Anlagen<br />

Die Anlagen 1 bis 10 s<strong>in</strong>d Bestandteil <strong>die</strong>ser <strong>Verordnung</strong>.<br />

§ 18 Übergangsbestimmungen<br />

(1) Bis zum Ende des Schuljahres 2006/07 tritt <strong>in</strong> § 12 Abs. 1 und <strong>in</strong> Anlage 8 an <strong>die</strong> Stelle des Abschlusses<br />

„Mittlere Reife“ der Abschluss „Realschulabschluss“.<br />

(2) Bis zum Ende des Schuljahres 2005/06 tritt <strong>in</strong> § 12 Abs. 2 bis 4 und <strong>in</strong> Anlage 7 an <strong>die</strong> Stelle der<br />

Abschlüsse „Berufsreife“ und „Berufsreife mit Leistungsfeststellung“ der Abschluss „Hauptschulabschluss“.<br />

§ 19 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten<br />

(1) Diese <strong>Verordnung</strong> tritt am 1. August 2005 <strong>in</strong> Kraft.<br />

(2) Mit dem In-Kraft-Treten <strong>die</strong>ser <strong>Verordnung</strong> tritt <strong>die</strong> Berufsschulverordnung vom 5. Juli 1996 (Mittl.bl. M-<br />

V S. 298), geändert durch <strong>Verordnung</strong> vom 5. Februar 1998 (Mittl.bl. M-V S. 59), außer Kraft.<br />

M<strong>in</strong>isterium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern<br />

Anlage 1<br />

Rahmenstundentafel der Teilzeitberufsschule <strong>in</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<br />

Vorpommern<br />

Unterrichtsstunden je Woche: 12<br />

Unterrichtswochen je Schuljahr: 40<br />

Dauer der Ausbildung 2 Jahre 3 Jahre 3,5 Jahre<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Unterrichtsfächer 280 440 520<br />

Deutsch 80 120 140<br />

Sozialkunde 100 160 200<br />

Religion oder Philosophie 20 40 40<br />

Sport 80 120 140<br />

Berufsbezogener Lernbereich 680 1 000 1 160<br />

Fächer/Lernfelder nach Maßgabe der<br />

Lehrpläne<br />

600 880 1020

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